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Schweizerisches Bundesblatt.

55. Jahrgang, l L

Nr. 18.

6. Mai 1903.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Neubewaffnung der Feldartillerie.

(Vom 1. Mai 1903.)

Tit.

Am 8. März 1901 haben wir Ihnen Bericht erstattet über die Studien und Versuche für Neubewaffnung der Artillerie in den Jahren 1892 bis und mit 1900. Wir beantragten Ihnen damals, die schweizerische Feldartillerie mit Geschützrohren und Federspornlafetten nach Konstruktion 1900 der Firma ,,Fried.

Krupp in Essen" und mit Rädern, Protzen und Caissons nach Konstruktion der eidgenössischen Konstruktionswerkstätte in Thun auszurüsten.

Am 15. Juni 1901 faßte der Nationalrat und am 27. Juni der Ständerat folgenden Beschluß: 1. Der Bundesrat wird eingeladen, die Versuche für die Neubewaffnung der Feldartillerie in der Weise fortzusetzen, daß das System der Rohrrücklaufgeschütze noch einer weitern Prüfung und Vergleichung mit dem Federsporngeschütz unterzogen wird.

2. Zur Deckung der daherigen Kosten wird dem Bundesrat für das Jahr 1901 ein Kredit von Fr. 200,000 bewilligt, der unter der Rubrik D. II. J. 8, ,,Versuche für die Neubewaffnung der Artillerie" in die Nachtragskredite für das Jahr 1901 (II. Serie) aufzunehmen ist.

Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. II.

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3. Allfällige für diese Versuche weiter nötig werdende Kredite sind in das ordentliche Budget für 1902 einzustellen.

Unser Militärdepartement erteilte hierauf der Kommission für Neubewaffnung der Artillerie sofort den Auftrag zur Fortsetzung der Versuche im Sinne der Beschlußfassung der eidgenössischen Räte; es verstärkte die Kommission durch Offiziere, von denen bekannt war, daß sie sich für das Rohrrücklaufsystem besonders interessierten.

Die Kommission ist zur Stunde zusammengesetzt wie folgt: Oberst-Korpskommandant Bleuler in Zürich, Präsident, Oberst Hebbel, Waffenchef der Artillerie in Bern, Vizepräsident, Oberst-Korpskommandant v. Techtermann in Freiburg, Oberst-Divisionär Wille in Meilen, Oberst Turrettini in Genf, Oberst v. Orelli, Chef der technischen Abteilung der Kriege Material-Verwaltung in Bern, Oberst Schmid, Oberinstruktor der Artillerie in Bern, Oberst Pagan in Genf, Oberstlieutenant Rosenmund in Bern, Major van Berchem in Grans, Major Müller in Bern, Major Sulzer in Winterthur.

(Oberst ßoth, Chef der Versuchsstation für Geschütze und Handfeuerwaffen, ist am 20. März 1903 gestorben.)

Die Kommission beschleunigte ihre Arbeiten so viel als bei dem Bestreben möglieh war, eine vollkommene Übersicht über alle für feldmäßigen Gebrauch in Betracht kommenden Konstruktionen zu erlangen. Im Monat Februar dieses Jahres konnte sie zur Beschlußfassung über die Wahl des Materials für die fahrenden Batterien der Feldartillerie schreiten, und es konnte der Bericht der Kommission im Laufe des Monats März fertig gestellt werden* Wir übergeben Ihnen den Bericht der Kommission als Beilage zu dieser Botschaft. Derselbe gibt über das Vorgehen der Kommission und über die wichtigsten Versuchsresultate eingehenden Aufschluß. Überdies verweisen wir auf die Akten, welche alle Beilagen enthalten, die im Bericht genannt sind.

Indem wir dies tun, können wir die Botschaft selbst kura halten.

Seit Ihrer Beschlußfassung im Juni 1901 wurden folgende wichtigere Versuche durchgeführt:

679 Nachdem im Juni 1901 Einladungen an alle bekannten Geschützkonstrukteure zur Vorführung ihrer Geschütze erlassen worden waren, waren bereits im Juli 7 Rohrrücklaufgeschütze zu einem Vergleichsversuch angemeldet.

Dieser Vergleichsversuch mit einzelnen Geschützen fand im November statt. Unabweisbar ergab sich dabei die Tatsache, daß von den vorgeführten Rohrrücklauf - Konstruktionen die Kruppsche allen andern hinsichtlich ruhigen Verhaltens beim Schuß weit überlegen war. Nur die Kruppsche Konstruktion ermöglichte die Abgabe einer Reihe von Schüssen ohne Nachrichten von Schuß zu Schuß mit guter Präzision, auch bei verschiedenartiger Aufstellung des Geschützes. Zu diesem Vorzug gesellte sich größte Einfachheit der Konstruktion, besonders der für Kontrolle und allfällige Auswechslung beim Unterhalt in Betracht kommenden Teile.

Auf unsern Antrag hin bewilligte deshalb die Bundesversammlung im Dezember 1901 für Fortsetzung der Versuche mit einer Kruppschen Rohrrücklaufbatterie einen weitern Kredit von Fr. 300,000 Diese Batterie mit 4 Rohrrücklauf-Geschützen und einem neuen Protzen- und Caissonmodell wurde neben einer Batterie mit 4 Federsporngeschützen in einem besonders organisierten Versuchskurs vom 25. Juli bis 28. August 1902 erprobt. Die Kommissionen der Räte wohnten am 26. August einer Schießübung der beiden Batterien bei.

Die Ausmärsche ermöglichten, die Erprobung des Materials bei den denkbar schlechtesten Wegverhältnissen und bei ungünstigster Plazierung der Geschütze zum Schießen.

Die wichtigsten Resultate des Versuchskurses sind : Die Ausbildung am Rohrrücklaufgeschütz ist einfacher, besonders weil die Ausbildung für die Bedienung des Lafettenschweifes wegfällt.

Beim aufgeprotzten und bespannten Geschütz hat sich trotz der vorhandenen Gewichtsdifferenz kein Unterschied in der Beweglichkeit bemerkbar gemacht. Die Fedevspornlafette war dagegen -- abgeprotzt -- für das Vorbringen von Hand beweglicher als die Rohrrücklauflafette.

In sumpfigem Boden sinkt die Federspornlafette beim Schießen mehr ein.

Die durchgeführten Märsche haben auf die Geschütze beider Arten keinen Einfluß ausgeübt. Sie funktionierten nach denselben genau gleich wie vorher.

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Wichtigere Vorkommnisse am Material sind keine zu verzeichnen.

Die Präzision beider Geschütztypen ist eine sehr gute.

Bei 5 Vergleichsschießen bezüglich Wirkung beim Schnellfeuer erzielte die Federspornbatterie in 4 Fällen mehr Treffer per Schuß, während die Rohrrücklaufbatterie stets viel mehr Treffer pro Sekunde aufweist.

Im Laufe des Sommers 1902 wurden von der Rheinischen Metallwaren- und Maschinenfabrik in Düsseldorf und dem dieser Firma angehörenden General z. D. von Reichenau Vorschläge publiziert und auch an unsere Kommission für Neubewaffnung der Artillerie überwiesen, welche die bisherigen Ansichten über die Wirkungsaufgabe und die dafür am besten geeigneten Mittel umstoßen wollten. Um die Anbringung einer möglichst vollkommenen Panzerung auch nach den Seiten hin zum Schutze gegen Shrapnelkugeln und Gewehrgeschosse der wirkungsvollsten Art und auf die kleinsten Entfernungen zu ermöglichen, wurde Verminderung des Kalibers bis auf 5 cm. und zur Bekämpfung nicht nur der gepanzerten Ziele, sondern auch aller übrigen, Ersatz des Shrapnels durch Sprenggranaten mit Aufschlagzündern empfohlen. Es handelte sich hier also in erster Linie um prinzipielle Fragen.

Die Kommission erachtete es als ihre Pflicht, diese Vorschläge eingehend zu prüfen, und zwar auf unsern Schießplätzen.

Ihr Bericht gibt über diese erst im Januar 1903 ausgeführten Vergleichsversuche einer 5 cm. Granatkanono mit einem 7,5 cm.

Shrapnelgeschütz eingehende Auskunft. Das Resultat fiel durchaus zu ungunston des kleinkalibrigen Granatgeschützes aus. Immerhin stellten die Versuche und die Diskussion über die angeregten Fragen die Bedeutung der Granaten wieder etwas in den Vordergrund. Das Shrapnel wird das Hauptgeschoß der Feldartillerie bleiben, aber es wird doch angezeigt sein, eine gewisse Anzahl Granaten beizufügen. Diese Frage war übrigens von der Kommission stets noch offen gelassen worden.

Die Mehrheit der Kommission hat sich für Einführung von Schutzschilden an den Geschützen ausgesprochen. Durch Vervollkommnung der Rohrrilcklaufeinrichtungen ist es möglich geworden, das Rohrgevvicht so herabzusetzen, daß auch boi einem Gesamtgewicht des abgeprotzten 7,5 cm. Geschützes von 1000 kg.

Frontalschilde von genügender Stärke und Ausdehnung angebracht werden können, wie sich die Mehrzahl der Mitglieder der

681 Kommission, welche an einem Versuchsschießen auf dem Kruppschen Schießplatz in Meppen am 20. April teilnahmen, überzeugen konnten.

Die Versuche für Verbesserung der Munition, hauptsächlich in bezug auf Rauchbildung der im Aufschlag springenden Shrapnels und Haltbarkeit der Zünder, wurden fortgesetzt und können jederzeit zum Abschluß gebracht werden. Hier werden Verbesserungen stets noch verwertet werden können, da die Munition ja aufgebraucht wird und jährlich ein Teil derselben ersetzt werden muß.

Ebenso wird man das Verhältnis der Granaten zu den Shrapnels im Munitionsbestande stets den herrschenden Anschauungen anpassen können.

Die V e r s u c h e mit H a u b i t z e n beschränkten sich bis gegen Ende 1902 auf Versuche bezüglich Wirkung der Granaten der verschiedenen Kaliber ; die Erprobung von Geschützen wurde zurückgestellt, bis die Lafettenfrage für die Feldkanonen sich abgeklärt hatte. Auch wurden nur 2 Konstruktionen zum Versuch angeboten, der im November 1902 stattfand.

Schon der hohe Preis der Munition dieser Geschütze machte es unmöglich, den Versuchen mit solchen auch nur annähernd die Ausdehnung zu geben, wie es für die Feldkanonen möglich war; auch ist die Organisation und Verwendung solcher Haubitzbatterien noch neu und muß mehrmals bei der Truppe studiert werden. Es sind daher vorerst einige Geschütze der gleichen Art zu beschaffen und dann die Versuche in Rekrutenschulen und Wiederholungskursen durchzuführen. Einstweilen hat sich die Kommission definitiv nur für das Kaliber von 12 cm. ausgesprochen.

Endlich wurden im Jahre 1902 auch die V e r s u c h e mit G e b i r g s g e s c h ü t z e n ·wieder aufgenommen. Es wurde ein Kruppsches Rohrrücklauf-Gebirgsgeschütz zuerst von der Kommission in Thun erprobt und dann weiter während 4 Wochen irn Hochgebirge durch die Rekrutenschule für Gebirgsartillerie.

Die Versuche fielen so befriedigend aus, daß nun zwei Geschütze im Wiederholungskurs dieses Jahres weiter erprobt werden sollen.

Voraussichtlich werden diese Versuche noch weiter fortgesetzt werden müssen, da die eigenartige Verwendung dieser Geschütze eingehende Versuche bei der Truppe erfordert. Mit Rücksicht auf den geringen Bedarf an solchen Geschützen werden die Versuche immerhin auf das unumgänglich Notwendige beschränkt werden.

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Der noch vorhandene Versuchskredit soll nun zur Fortsetzung der Versuche mit Haubitzen und Gebirgsgeschützen verwendet werden.

Nach Erledigung der Versuche mit kleinkalibrigen Granatkanonen war die Kommission nicht im Falle, noch weitere Versuche für die Auswahl des Feldartilleriematerials vorzunehmen, da keinerlei neue, wichtige Fortschritte aufweisende Konstruktionen bekannt waren und in absehbarer Zeit auch keine zu erwarten sind. Übereinstimmend waren alle Mitglieder der Ansicht, daß die Frage bezüglich Neubewaffnung der Feldartillerie jetzt spruchreif und die Entscheidimg im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit, den Zustand und die Gewichtsverhältnissc des jetzigen Feldartilleriematerials auch dringlich sei.

Einstimmig beschloß die Kommission die Einführung von Rohrrücklaufgeschützen zu empfehlen, nachdem die Entwicklung derselben seit zwei Jahren folgende, damals noch nicht oder nur zum Teil vorhandene Eigenschaften gezeitigt hat: 1. Möglichkeit der Abgabe einer Reihe von Schüssen ohne Nachrichten von Schuß zu Schuß bei guter Präzision, und zwar ohne besondere Einrichtung zum Feststellen der Räder.

2. Einfacher Ein- und Ausbau der Rohrrücklaufvorrichtung; keine Glyzcrinverluste.

3. Guter Schutz der besonders empfindlichen Teile.

Und schließlich das Resultat der neuesten Verbesserung der Rohrrücklaufeinrichtungen : 4. Reduktion des Gewichtes des abgeprotzten Geschützes, so daß bei Beibehaltung des Kalibers von 7,s cm. genügender Schildschutz angebracht werden kann, ohne das als zulässig erkannte Gesamtgewicht zu überschreiten.

Diese Eigenschaften geben den Rohrrücklaufgeschützen so große Vorteile für die Bedienung, die rasche Feuerbereitschaft und die möglichst große Feuerwirkung in kurzen, rasch auszunützenden Zeitmomenten, daß die Bedenken wegen komplizierterer, auf die Dauer schwieriger zu unterhaltender Einrichtung und etwas großer Lafettenlänge dagegen zurücktreten müssen.

Die Schießergebnisse des Versuchskurses zeigen, daß auch mit dem Federsporngeschütz bei gleicher Rohrkonstruktion und Verwendung gleicher Munition gute Schießresultate zu erreichen sind. Die Vorzüge des etwas kürzeren Lafettenschweifes und der Einfachheit der Lafettenkonstruktion können jedoch gegenüber

683 den oben angeführten Vorteilen des Rohrrücklaufgeschützes nicht als gleichwertig betrachtet werden.

Die Kommission für N e u b e w a f f n u n g schlägt f e r n e r in voller Ü b e r e i n s t i m m u n g aller Mitglieder für die Bewaffnung der fahrenden Batterien das 7,5 c m . R o h r r ü c k l a u f g e s c h ü t z d e r G u ß s t a h l f a b r i k ,, F r i e d r i c h K r . u p p i n E s s e n a./R. t t vor.

Räder, Caissons, Batterie-Gerätschaftswagen, A b t e i l u n g s w a g e n und M u n i t i on s v e r p a c k u n g sind nach den E n t w ü r f e n der Konstruktionswerkstätte v o m J a h r 1903 z u e r s t e l l e n , d i e B a t t e r i e - F o u r g o n s g l e i c h d e n I n f a n t e r i e - F o u r g o n s 1899.

D i e M u n i t i o n soll e r s t e l l t w e r d e n n a c h d e n M o dellen der eidgenössischen Munitionsfabrik und der Kriegspulverfabrik.

Das v o r g e s c h l a g e n e Material soll die o f f i z i e l l e B e z e i c h n u n g f ü h r e n : ,, F e l d a r t i l l e r i e m a t e r i a l 1903a.

Bezüglich Haubitzen und Gebirgsgeschützen können noch keine bestimmten Vorschläge gemacht werden, wenn auch hier nur noch Kruppsche Konstruktionen im Versuche geblieben sind.

Da die Rohrrücklaufkonstruktion eine weitere Steigerung der Feuergeschwindigkeit ermöglicht, oder -- richtiger gesagt -- eine raschere Feuerbereitschaft der Geschütze ergibt, so kann ohne Bedenken empfohlen werden, die B a t t e r i e n nur zu 4 G - e s c n ü t z e n s t a t t zu 6 wie b i s h e r zu f o r m i e r e n . Die Wirkung wird aber durch die Zahl der Geschoße bedingt, weshalb diese auf keinen Fall vermindert werden darf, sondern im Gegenteil in Hinsicht auf die rasch schießenden Maschinen vermehrt werden muß. Die Gefahr des Munitionsmangels ist eher vorhanden, auch wenn man sich bewußt ist, daß die möglichste Ausnützung des Schnellfeuers nur in seltenen Fällen angezeigt ist und die Truppe entsprechend erzogen wird.

Schon für das jetzige Geschütz ist die vorhandene Munition von 500 Schuß per Geschütz im Vergleich zu andern Staaten gering bemessen. Für das neue Geschütz nimmt die K o m m i s s i o n 800 S c h u ß per G e s c h ü t z in A u s s i c h t , in der Meinung, damit die u n t e r s t e Grenze des für Schnellfeuergeschütze notwendigen Munitionsbestandes angegeben zu haben.
Diese Munitionsvorräte haben aber nur einen Wert, wenn ein großer Teil derselben der Batterie direkt zur Verfügung steht und ein weiterer bereits ebenso großer Teil in dem mobilen

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Munitionspark der Armeekorps enthalten ist, auf den behufs Ersatz allein mit einiger Sicherheit gerechnet werden kann.

Der B a t t e r i e zu 4 G e s c h ü t z e n sollen d e s h a l b 1 0 , also 21/a C a i s s o n s p e r G e s c h ü t z z u g e t e i l t w e r d e n ; in den K o r p s p a r k s sollen per B a t t e r i e 8 oder per Geschütz 2 w e i t e r e C a i s s o n s eingestellt werden.

3 /4 der in die Korpsparks einzustellenden Caissons sollen umgeänderte 8,4 cm. Caissons sein.

Schon bevor die Neubewaffnung der Artillerie in Frage kam, wurde stets von der Artillerie das Begehren gestellt, es möchten die veralteten, schweren und unpraktischen Fuhrwerke der Batteriereserven vereinfacht, der Zahl nach reduziert und durch vermehrte Bespannung bewegungsfähiger gemacht werden.

Während jetzt die Batteriereserven aus 6 Fuhrwerken und l Küche bestehen, soll die zukünftige Batteriereserve bestehen aus: l Sspännigen Gerätschaftswagen (zugleich Schmiede und Küche), 1 ,, Fourgon, 2 2spännigen Proviantwagen.

Jeder Abteilung soll dann noch l öspänniger Abteilungswagen mit Vorratsbestandteilen beigegeben werden.

Wenn die jetzt bestehenden 56 Feldbatterien nur mit 4 Geschützen bewaffnet werden, so wird die Geschützzahl um I/B reduziert. Schon jetzt zählen wir aber bedeutend weniger Geschütze per 1000 Mann Infanterie oder 1000 Gewehre als die uns umgebenden Staaten. Die Kommission schlägt daher vor, 72 F e l d b a t t e r i e n zu 4 G e s c h ü t z e n aufzustellen, was einen Bestand von 288 Kampfgeschützen, also immer noch eine Verminderung der Geschützzahl um 48 Feldkanonen ergeben würde, welche durch Haubitzbatterien nicht ausgeglichen wird, da dieselben an die Stelle der bisherigen 12 cm. Mörser der Positionsartillerie kommen sollen.

Da die Versuche mit den Feldhaubitzen und Gebirgsgeschützen noch nicht abgeschlossen sind, können die im Bericht der Kommission enthaltenen Vorschläge bezüglich Zahl der anzuschaffenden Geschütze dieser Arten nur zu einer vorläufigen Orientierung dienen.

Der Bericht der Kommission gibt auch Auskunft, wie das bisherige Material eine verhältnismäßig weitgehende Verwendung finden kann.

Bezüglich der Dauer der Durchführung der Neubewaffnung sagt der Kommissionsbericht:

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,,Im Hinblick darauf, 1. daß unser gegenwärtiges Feldartilleriematerial, das wir seit 26 Jahren haben, bei den Friedensiibungen sehr abgenützt worden ist, 2. daß die uns umgebenden Armeen ihre Neubewaffnung durchgeführt haben, oder mit derselben in kürzerer Frist als wir fertig sein können, 3. daß das Bewußtsein, bessere oder minderwertige Waffen zu besitzen, von großer Bedeutung für die Truppe, ganz besonders im Milizverhältnis, ist, 4. daß in Würdigung der Notwendigkeit einer neuen Feldartilleriebewaffnung schon vor zehn Jahren mit den bezüglichen Versuchen begonnen worden ist und diese jetzt zu einem Ergebnis geführt haben, von dem mit Sicherheit angenommen werden darf, daß dasselbe nicht so bald durch neue Fortschritte der Technik überholt wird oder daß sich die Anschauungen über das taktische Bedürfnis ändern, erachtet die Kommission ebenso wie den b a l d i g e n Beschluß zur Einführung auch die r a s c h e Durchführung für durchaus geboten im Interesse der Wehrfähigkeit.

Zwei Faktoren aber ·werden die Dauer der Durchführung unliebsam aber unvermeidlich verlängern.

Der erste dieser Faktoren ist, daß alles, was nicht aus dem Ausland bezogen werden muß, im Inland hergestellt werden soll, und da hierfür nicht große kostspielige Einrichtungen der staatlichen oder Privatfabriken gemacht werden sollen, für die später keine Verwendung ist und die daher entweder das Material entsprechend verteuern oder den Nutzen, welchen die Industrie von der Arbeit hat, verschlingen, so ist dadurch eine Verlangsamung in der Herstellung des Materials bedingt, das im Inlande hergestellt wird.

Der andere Faktor ist die Instruktion im Hinblick auf die kurze Dauer der nur alle zwei Jahre stattfindenden Wiederholungskurse, von denen ein Teil in Verbindung mit Manövern stattfindet und daher für die spezifisch artilleristische und schießtechnische Ausbildung nur kurze Zeit erübrigen können. Es muß als ausgeschlossen betrachtet werden, daß die Batterien nach einem kurzen Vorkurs mit dem neuen Material in die Manöver gehen ; nur wenn, nach eingehender Vorbildung der Cadres, die ganze Dauer des Wiederholungskurses verwendet wird, um die Handhabung des Materials und das Schießen zu erlernen, kann

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eine Ausbildung erzielt werden, welche den Nutzen des Materials zur Geltung kommen läßt. Bei der Ausgabe des neuen Materials jedes Jahr nur an die Batterien, welche nicht /u Manövern kommen, würde die Durchführung der Neubewaffnung von jenem Zeitpunkt an, wo das Material zur Verfügung stehen kann, mindestens vier Jahre dauern. Wenn es möglich wäre, während zwei Jahren keine Batterien an Manövern teilnehmen zu lassen, so könnte in diesen zwei Jahren eine befriedigende Instruktion der Cadres und Truppe mit dem neuen Material bewerkstelligt werden, l bis i1/^ Jahre nach Beschluß der Einführung wird das Schulmaterial zur Verfügung gestellt und mit der Ausbildung begonnen werden können, und kann somit, wenn die Batterien während der zwei folgenden Jahre nicht an den Manövern teilnehmen müssen, binnen 'S1/? Jahren nach dem Beschluß zur Einführung die Ausbildung und auch die Neuorganisation der Feldartillerie vollendet sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es auch möglich, mit der Herstellung des Materials fertig zu sein.

Eine Verlängerung dieser in Hinsicht auf die Durchführung der Neubewaffnung in andern Armeen äußerst langen Termine sollte entschieden vermieden werden. Die Artillerie und die Armee befinden sich während dieser Periode in einer mißlichen Lage. Zutrauen und Interesse für das alte Material verschwinden und das neue Material lebt sich nur langsam ein. Auch die Gefahr, daß durch Änderungen Liefertermine und Kostenberechnungen über den Haufen geworfen werden, -wächst mit der Zeit, ohne daß irgendwelche Garantie geboten wird, daß viel Besseres dabei herauskommt.'1 Die Kosten der vorgeschlagenen Neubewaffnung der Feldartillerie werden sich laut der den Akten beigelegten Berechnung auf Fr. 21,700,000 belaufen. In dieser Summe sind Inbegriffen die Kosten für die Beschaffung der neuen Munition und die Kosten für die Pferdeausrüstung, Wagenzubehör, Kochgeräte und das Sanitätsmaterial für die 16 neu aufzustellenden Batterien.

Ein Betrag von Fr. 700,000 kann aus dem Fonds des Erlöses aus dem Verkauf alter Waffen bestritten werden, so daß eine Summe von Fr. 21,000,000 zur Verfügung gestellt werden sollte.

Die vorgesehenen Kosten übersteigen die in der Botschaft vom 8. März 1901 in Aussicht genommenen Kosten um Fr. 4,100,000.

Diese Erhöhung rührt her von dem höhern Preise des gepanzerten Rohrrücldaufgeschützes, von dem wesentlich größern Munitions-

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bedarf, stark vermehrter Zahl der neu zu beschaffenden Caissons und der Aufstellung von 16 neuen Batterien.

Durch Bundesbeschluß vom 26. März 1903 haben Sie die Aufnahme eines Anleihens von Fr. 70,000,000 beschlossen, von welchem u. a. ein Betrag von zirka Fr. 21,000,000 für die Bestreitung der Kosten der Neubewaffnung der Artillerie in Aussicht genommen wurde. Der Anleihensvertrag ist seither perfekt geworden, so daß für die nötigen Mittel gesorgt ist.

Es fragt sich nun, wie soll die Ausgabe in der Staatsrechnung eingetragen werden.

Anläßlich der Neubewaffnung der Infanterie wurde das laufende Budget des Militärdepartements mit denjenigen Summen belastet, welche wirklich und außerordentlicherweise ausgegeben werden sollten.

Auf diese Weise figurierten z. B. in den Staatsrechnungen (Verwaltungsrechnung) unter dem Titel ,,Bewaffnung und Ausrüstung" während der Periode der Neubewaffnung der Infanterie folgende Summen: Handfeuerwaffen Fr.

Munition Fr.

Total Fr.

189Ì ,' . 2,791,343 546,006 3,337,349 1892 7,643,333 3,953,984 11,597,317 1893 6,268,973 750,000 7,018,973 Dies hatte auch zur Folge, daß die Gesamtausgaben des Militärdepartements von der Summe von Fr. 21,482,615, auf die sie sich im Jahre 1890 beliefen, anschwollen im Jahr 1891 auf Fr. 25,204,474 ,, * 1892 ,, ,, 34,578,049 ,, » 1893 ,, ,, 32,320,075 und daß dementsprechend die Verwaltungsrechnung mit Defiziten abschloß, welche betrugen im Jahr 1891 Fr. 3,970,109 ,, ,, 1892 ,, 10,285,806 ,, ,, 1893 ,, 8,074,912 Eine andere Art der Verrechnung besteht darin, daß die Ausgaben für die Neubewaffnung der Artillerie in der Kapitalrechnung gebucht werden und somit die Verwaltungsrechnung nur insofern belastet wird, als die Kosten der Verzinsung des neuen Anleihens (in welchem die 21 Millionen für die Artillerie Inbegriffen sind) unter dem Ausgabentitel ,,Amortisation und

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Verzinsung1' eingestellt werden. Dieser Mehrausgabe würde aber auch eine Mehreinnahme aus den Zinsen der durch das Anleihen beschafften Gelder gegenüberstehen, die allerdings nach Maßgabe der fortschreitenden Ausgaben sukzessive abnehmen und schließlich verschwinden wird.

Auf diese Weise wurde verfahren in den Jahren 1867 bis 1874 bei der Anschaffung von Geschützen und Gewehren mit zudienender Munition und bei der Umänderung von Infanteriegewehren, wofür auch ein besonderes Anleihen aufgenommen worden war. Es wurde in dem obigen Zeitraum eine Totalaugabe von rund 19 Millionen ausschließlich in die Kapitalrechnung eingestellt.

Wir glauben, entgegen der in unserer ersten Botschaft vom 8. März 1901 betreffend die Einführung eines neuen Artilleriematerials ausgesprochenen Meinung diesem letztern Modus den Vorzug geben zu sollen, indem wir uns auf folgende Erwägungen stützen.

Es handelt sich bei der Neubewaffnung der Artillerie um eine a u ß e r o r d e n t l i c h e A u s g a b e , für welche denn auch auf a u ß e r o r d e n t l i c h e m W e g e , d . h . durch ein Anleihen, die M i t t e l beschafft worden sind. Schon aus diesem Grunde empfiehlt es sich, die ordentliche Rechnung nicht mit dieser Operation zu belasten.

Die Defizite unserer Verwaltungsrechnung werden durch die Kapitalrechnung gedeckt, es dürfte somit den Verhältnissen besser entsprechen, wenn eine Ausgabe direkt dort verbucht wird, wo sie sich schließlich doch geltend macht, d. h. in der Kapitalrechnung. Der Rückschlag der Kapitalrechnung wird übrigens auch durch Einstellung des neuen Materials unter das Militärinventar teilweise wieder gedeckt werden.

Die Kosten der Neubewaffnung der Artillerie, obschon sie sich auf mehrere Jahre verteilen, sind so beträchtlich, daß sie, falls sie in die laufende Rechnung aufgenommen würden, ganz erhebliche Defizite verursachen müßten, 'wie dies in den Jahren 1891--1893 anläßlich der Anschaffung der neuen Gewehre deiFall war. Nun ist doch kein Grund vorhanden, durch Einstellung eines außerordentlichen Ausgabepostens, der bereits durch ein Anleihen gedeckt ist, große Defizite der Staatsrechnung zu verzeigen, die eigentlich gar nicht vorhanden sind und im Iriund Auslande den Gedanken erwecken, daß das Gleichgewicht unserer Finanzen gestört sei.

689 Ein letzter Grund für die von uns beabsichtigte Art der Verrechnung ist die Vereinfachung der Komptabilität. Man wird alle Ausgaben für die Neubewaffnung der Artillerie auf einen einzigen Konto der Vermögensrechnung anweisen und so eine viel übersichtlichere Rechnung aufstellen können, als wenn die bezüglichen Kosten auf den verschiedenen Krediten des Militärdepartements gebucht werden, wo sie sich mit den ordentlichen Ausgaben desselben für Bewaffnung und Ausrüstung vermengen würden. Dabei hat es selbstverständlich die Meinung, daß wenn auch die Verwaltungsrechnung von den Ausgaben für das neue Artilleriematerial nicht berührt wird, dennoch jedes Jahr die nötigen Kredite auf K a p i t a l r e c h n u n g verlangt werden müssen und so das Budgetrecht der Bundesversammlung gewahrt bleiben soll.

In Zusammenfassung der vorstehenden Ausführungen sind wir der Ansicht, daß diese wichtige Frage nunmehr spruchreif sei.

Wir halten die Neubewaffnung der Feldartillerie für ein nicht länger abzuweisendes Erfordernis unserer Wehrfähigkeit und Kriegsbereitschaft und sind überzeugt, daß das große finanzielle Opfer, welches dieselbe erfordert, im wohlverstandenen Interesse des Landes gebracht werden m u ß .

Wir empfehlen Ihnen daher die Annahme des nachstehenden Bundesbeschlusses und benutzen auch diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 1. Mai 1903.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Neubewaffnung der Feldartillerie.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 1. Mai 1903, beschließt: Art. 1. Für 72 fahrende Batterien der Feld artillerie zu 4 Geschützen werden neue Geschütze, Caissons und Reservefuhrwerke nebst zudienender Munition, nach dem von der Kommission für Neubewaffnung der Artillerie vorgeschlagenen Modell mit der offiziellen Bezeichnung ,,Feldartillerie-Material 1903" eingeführt.

Art. 2. Der Bundesrat wird ermächtigt, alle Maßnahmen zu treffen, um die Anschaffung und Erstellung des Materials und der Munition durchzuführen. Die daherigen Kosten sind aus dem am 26. März beschlossenen 3 % Anleihen zu decken.

Art. 3. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Neubewaffnung der Feldartillerie. (Vom 1. Mai 1903.)

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18

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06.05.1903

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677-690

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10 020 532

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