18 aus. Die Ermöglichung der Ausfuhr von Produkten ist für die Produzenten, zumal bei den gegenwärtigen günstigen Preisverhältnissen im Ausland, ein Vorteil und keineswegs eine Last. Sodann ist es auch völlig einseitig, die von der Schweiz zu liefernden landwirtschaftlichen Produkte den von Deutschland zu liefernden industriellen Produkten gegenüberzustellen, da die Schweiz auch letztere Kategorien zu liefern hat und umgekehrt Deutschland auch sehr wertvolle landwirtschaftliche Produkte liefern wird. Wenn sich nun vollends die einzelnen Landesteile gegenseitig vorrechnen wollten, was sie leisten und was sie beziehen, so müsste der Bundesrat eine derartige Auffassung nur tief bedauern. Die Schweiz war bisanhin stolz darauf, dass es nur e i n gemeinsames Landesinteresse zu wahren gibt.

"Wahlen.

(Vom 5. Oktober 1916.)

Volkswirtschaftsdepartement

Industrie und Gewerbe.

Adjunkt I. Klasse des Fabrikinspektors des I. Kreises: Sigg, Johannes, von Kleinandelfingen, Nationalrat, in Zürich.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Eidgenössische Technische Hochschule.

In Ausführung von Artikel 8, Absatz 2, der Promotionsordnung für die Erlangung der .Doktorwürde an der Eidgenös-

19 sischen Technischen Hochschule, vom 31. März 1909, wird hiermit bekanntgemacht, dass von Oktober 1915 bis Ende September 1916 nachfolgend aufgeführte diplomierte Studierende der Eidgenössischen Technischen Hochschule zu Doktoren promoviert worden sind: An der Abteilung für Maschinenwesen und Elektrotechnik : Herr Bruno Bauer, von Zürich.

,, Léon Bolle, von Les Verrières.

,, Robert Zölly, von Zürich.

An der Abteilung für Chemie: Herr Hermann Hirzel, von Zürich.

,, Jakob Keller, von Sarmenstorf (Aargau).

,, Fritz Pfenninger, von Zürich.

,, Hermann Schneider, von Bern.

,, Gottfried Trümpier, von Küsnacht (Zürich).

,, Endré Ungar, von Budapest.

,, Ernst H. Zollinger, von Zürich.

An der Abteilung für Pharmazie : Herr Max Grüter, von Luzern.

An der Abteilung für Fachlehrer in Mathematik und Physik: Herr Max Aider, von Herisau.

,, Ferdinand Gonseth, von Krattigen (Bern).

,, Ernst Mettler, von Stäfa.

,, Ernst Vaterlaus, von Thalwil.

,, Jacques Wildhaber, von Sargans.

An der Abteilung für Fachlehrer in Naturwissenschaften : Fräulein Alice Gaule, von Zürich.

Gemäss Art. 3 der Promotionsordnung wurde ehrenhalber promoviert.

Herr Wilhelm Züblin, in Winterthur.

Z ü r i c h , den 1. Oktober 1916.

Der Rektor der Eidg. Technischen Hochschule: E. Bosshard.

20

Kreisschreiben des

Schweizerischen Justiz- und Polizeidepartements an die kantonalen Aufsichtsbehörden für das Handelsregister betreffend Löschung von inländischen Gesellschaften und Filialen ausländischer Firmen und Gesellschaften im Handelsregister während der Dauer des Bezugs der Kriegsgewinnsteuer.

(Vom 5. Oktober 1916.)

Hochgeachtete Herren !

Durch Beschluss vom 18. September 1916 hat der Buudesrat die Erhebung der K r i e g s g e w i n n s t e u e r angeordnet, welche für die seit dem 1. Januar 1915 erzielten Kriegsgewinne jährlich bezahlt werden muss bis die Steuer durch einen neuen Bundesratsbeschluss aufgehoben wird.

Der Bundesratsbeschluss vom 18. September 1916, welcher am gleichen Tage in Kraft getreten ist, bestimmt in Art. 40: ,,Kollektiv- undKommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften und Genossenschaften, ferner Filialen ausländischer Firmen und Gesellschaften dürfen im Handelsregister nur gelöscht werden, wenn sie nicht kriegsgewinnsteuerpflichtig sind oder ihrer Pflicht zur Entrichtung der Kriegsgewinnsteuer durch Zahlung oder Sicherheitsleistung genügt haben.

Die durch Bundesratsbeschluss vom 25. Februar 1916 erlassenen Massnahmen zur Sicherung des Bezuges der Kriegssteuer finden entsprechende Anwendung."

Die Veranlagung und der Bezug der Kriegsgewinnsteuer erfolgt nicht durch die Kantone, sondern durch die eidgenössische Kriegssteuerverwaltung, unter Mitwirkung der kantonalen Behörden.

Die entsprechende Anwendung des Bundesratsbeschlusses vom 25. Februar 1916 auf die Erhebung der Kriegsgewinnsteuer ergibt somit für die Handelsregisterführer die Pflicht zur Beobachtung folgender Vorschriften :

21

1. Während der Dauer des Bezuges der Kriegsgewinnsteuer hat der Handelsregisterführer, wenn ihm die Löschung einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft oder Genossenschaft, oder der Filiale einer ausländischen Firma oder Gesellschaft angemeldet wird, spätestens am Tage nach der Anmeldung der eidgenössischen K r i e g s s t e u e r v e r w a l t u n g in Bern, Postfiliale 3, Bundeshaus, durch eingeschriebenen Brief hievon Kenntnis zu geben, mit dem Ausuchen, zu erklären, ob gegen die Löschung Einspruch erhoben wird.

2. Wenn innert 10 Tagen seit Absendung der sub Ziffer l vorgeschriebenen Mitteilung an die eidgenössische Kriegssteuerverwaltung von derselben kein Einspruch erhoben wird, so ist.

dem Löschungsbegehren ohne weiteres Folge zu geben.

3. Wird Einsprache erhoben, so darf die Löschung nicht vorgenommen werden.

4. Die Portoauslagen für die Anfrage des Registerführers sind von denjenigen im voraus zu bezahlen, welche das Löschungsbegehren stellen.

5. Beschwerden, welche die Aufhebung des Einspruchs zum Gegenstande 'haben, sind nicht -an die Handelsregisterbehörden, sondern an das S c h w e i z e r i s c h e F i n a n z d e p a r t e m e n t zu richten..

6. Auf den an das Schweizerische Handelsregisterbureau zur Publikation zu sendenden Auszügen, welche Löschungen betreffen, ist mit Ausnahme der Einzelfirmen stets anzumerken, dass dieeidgenössische Kriegssteuerverwaltung angefragt, ein Einspruch gegen die Löschung aber nicht erhoben oder zurückgezogen: worden ist'.

Wir ersuchen Sie, die nötigen Weisungen für das Handelsregister Ihres Kantons erlassen zu wollen. Wir haben uns erlaubt., vorläufig jedem kantonalen Handelsregisterbureau ein Exemplar dieses Kreisschreibens zuzustellen.

Genehmigen Sie, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung. .

Schweiz. Justiz- und Polineidepartement : Müller.

22

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1915 und 1916.

1916 Monate

1915

1916

Mehreinnahme Fr.

Januar . . .

Februar .

März . .

April . .

Mai . . .

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

4,506,867. 96 3,751,877. 13 4,929,984. 03 4,998,264. 70 4,882,800. 60 4,358,135. 32 4,718,695. 35 3,734,442. 66 3,915,668. 04 4,489,234. 89 4,517,917. 24 5,999,941. 19

Fr.

3,971,061. 53 4,342,470. 33 5,398,192. 51 4,756,425. 63 5,415,547. 03 4,510,930. 13 4,237,990. 33 4,115,002. 93 4,677,341. 29

Mindereinnahme Fr.

Fr.

-- 590,593. 20 468,208. 48

--

535,806. 43

-- -- 241,839. 07

-- --

532,746. 43 152,794. 81

--

480,705. 02

380,560. 27 761,673. 25

-- .._

Total 54,803,829. 11 Auf Ende Sept. 39,796,735. 79 41,424,961. 71 1,628,225. 92

--

Aenderungen Bestände der Unteragenten der Auswanderungsagenturen während des III. Quartals 1916.

Als Unteragenten sind angestellt worden: Von der Agentur A. Naturai, Le Coultre & Cie. in Genf: Dominik Fluri in Bern.

Von der Agentur A. E. Knöry (Th. Cook & son) in Luzern : Arnold Gottfried Staub in Zürich.

Als U n t e r a g e n t e n sind ausgetreten: Von der Agentur Rommel & die. in Basel : Joseph Burch in Samen.

23 Erminio Pola in Poschiavo.

Simon Oswald in Ilanz.

Eduard Hohl in Wolfhalden.

Jacques Tschudi in Schwanden.

Alois Ehrler in Schwyz.

Leonz Widmer in Luzern.

Jean Martin in Münster.

Ernst Aellen in Diemtigen.

Johann Nägeli in Innertkirchen.

Hermann Oehrli in Interlaken.

Konrad Lutz in Rheineck.

Christian Gantenbein in Buchs.

Von der Agentur A. E. Knöry (Th. Coole & son) in Luzern : Adolf Robert Fritz in Zürich.

B e r n , den 30. September

1916.

Schweizerisches Auswanderungsamt.

# S T #

Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Lieferung von Dienstkleidungen.

Das schweizerische Volkswirtschaftsdepartement eröffnet die Konkurrenz über die Lieferung der nachbezeichneten Uniformstücke für das Personal des eidgenössischen Hengsten- und Fohlendepots in Avenches: 50 Paar Gehhosen aus Diagonalstoff der Reithose II für die berittenen Truppen der Artillerie.

50 Blusen aus Mantelstoff, Serie 3 der schweizerischen Bundeshahnen, mit Umlegkragen, Krawatte und Gurt.

50 Mützen, Stoff und Form nach Modell.

12 Pelerinen aus Manteltuch, Serie 3 der schweizerischen Bundesbahnen (so lang, dass sie heim Reiten Ins auf den obern Rand des Steigbügels reichen).

Eine Musteruniform kann im eidgenössischen Bekleidungsmagazin auf dem Beundenfeld in Bern besichtigt werden.

Tücher und Konfektion unterliegen der eidgenössischen Kontrolle.

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1916

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41

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.10.1916

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18-23

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