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Aus den Verhandlungen des Bundesrates, (Vom 19. März 1903.)

Die eidgenössische Kommission der Gottfried Kellerstiftung hat in der zweiten Hälfte des Jahres 1902 folgende Kunstwerke angekauft : 1. Landschaftsbild von Otto Fröhlicher, "Aufziehendes Gewitter an der Ammer bei Polling".

2. Gemälde von Benjamin Vautier ,,Die Versteigerung" 3. Gemälde Wachtstube von Simon Kick.

4. Portraits des Medailleurs J. C. Hedlinger, sowie seiner Schwägerin geb. Schorno, von dem Portraitmaler der zweiten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts J. H. Melchior Wyrsch.

5. Fünf Studien des Malers Castan, Landschaftsbilder.

6. Aus dem Nachlaß des Malers Böcklin : ,,Der Krieg" samt der dazu gehörenden Skizze.

7. Aus dem Nachlaß des Malers Castres in Genf: a. Bild ,,Übertritt der Bourbakiarmee bei Verrières" ; b. 27 Studien zu dem von dem genannten Künstler in Luzern ausgeführten Panorama, das den gleichen Gegenstand behandelt.

8. Auf Holz gemaltes Bild ,,Grablegung Christi" von 0. Venius, flämischem Meister.

Diese Kunstwerke werden zur Aufbewahrung übergeben : Ziffer 8, ,,Grablegung Christi" von Venius: dem Museum in Solothurn.

Ziffer 2, .,,Versteigerung"1 von Vautier : dem Museum Arlaud in Lausanne.

Ziffer 3, ,,Wachtstube" von Simon Kick : der Kunstsammlung in Basel.

Ziffer 4, ,,Portraits" von Wyrsch: der Kunstgesellschaft Luzern.

Ziffer 7 6, 27 Studien von Castres : der Kunstgesellschaft Luzern.

511 Ziffer 6, ,,Der Krieg" samt Skizze von Böcklin : der Zürcher Kunstgesellschaft in Zürich.

Die Nummern l, ,,Aufziehendes Gewitter" von Fröhlicher, 5, fünf Studien des Malers Castan (Landschaftsbilder), und 7 a.

,,Übertritt der Bourbakiarmee bei Verrières11, von Castres, werden zur Ausschmückung von Sälen und Arbeitszimmern des Bundesrathauses zurückbehalten.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. dem Kanton B e r n an die Kosten der Verbauung und Korrektion des Dorfbaches von Attiswil, 40 °/o, bis zum Maximum von Fr. 42,320 (Vöranschlagssumme : Fr. 105,800); 2. dem Kanton T h u r g a u an die Kosten der Rütibachkorrektion bei Affeltrangen, 40 °/o, bis zum Maximum von Fr. 5040 (Voranschlagssumme: Fr. 12,600).

An den 5. internationalen Kongreß für angewandte Chemie,, der vom 2. bis 8. Juni nächsthin in Berlin stattfinden wird, werden vom schweizerischen Bundesrat abgeordnet die Herren : 1. Professor Dr. G-eorg L u n g e , Präsident des. schweizerischen Nationalkomitees für den genannten Kongreß, in Zürich; 2. Professor Dr. Karl F r i e d h e i m , chemischer Experte des eidgenössischen Industriedepartements und Mitglied des schweizerischen Nationalkomitees, in Bern ; 3. Professor Dr. Philipp August G u y e , in Genf; 4. Dr. Paul Li e c h t i, Vorstand der agrikulturchemisehen Anstalt auf dem Liebefeld bei Bern.

Ein schweizerisches Konsulat hat den Bundesrat angefragt, ob es zur Aufnahme eines Testamentes eines Schweizerbürgers berechtigt sei. Der schweizerische Bundesrat hat diese Anfrage verneint. Den schweizerischen Konsuln stehen keine anderen Befugnisse als diejenigen zu, welche ihnen der Bundesrat im Reglement für die schweizerischen Konsularbeamten, vom 26. Mai 1875, oder durch besondere Beschlüsse eingeräumt hat. In diesem Réglemente ist aber von einem Rechte der schweizerischen Konsuln, Testamente aufzunehmen und überhaupt öffentliche Ur-

512 künden über Rechtsgeschäfte zu errichten, nirgends die Rede.

Es bestehen auch keine besondern Beschlüsse des Bnudesrates, dio den schweizerischen Konsuln das Notariatsrecht verleihen.

Einige Konsularverträge, wie z. B. der Niederlassung^- und Konsularvertrag zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 18(58, enthalten allerdings die Klausel, daß die beiderseitigen Konsuln berechtigt sind, wie Notare testamentarische Verfügungen ihrer Landsleute zu beurkunden u. s. w. ; allein es wäre ein Irrtum, hieraus zu schließen, daß die schweizerischen Konsuln in den Staaten, mit denen derartige Vereinbarungen abgeschlossen sind, befugt seien, in rechtsgültiger Weise Testamente und andere Urkunden aufzunehmen. Denn die Konsulat-Verträge bestimmen nur, was der eine der vertragschliessenden Teile den Konsuln des andern Teiles gestattet, bezwecken aber nicht, über die amtlichen Befugnisse, welche die stipulierenden Teile ihren eigenen Konsuln übertragen, Bestimmungen zu treffen.

Das Kommando der Kompagnie IV des Schützeribataillons !', Landwehr, II, wird dem Hauptmann Charles ß o r g e a u d in Genf, und das Kommando der Kompagnie IV des Schützenbataillons 9, Landwehr, I, dem Hauptmann William B o r e i in Genf übertragen.

Das Handelsdepartement wird ermächtigt, die an der Universität Zürich eingerichteten handelswissenschaftlichen Unterrichtskurse, auf Grund und im Rahmen der für die Förderung des kommerziellen Unterrichts durch den Bund erlassenen Vorschriften, finanziell zu unterstützen.

Dem Kanton G l a r u s wird zu Handon von "14 Viehversicherungsgesellschaften pro 1902 unter der Voraussetzung eines mindestens ebenso hohen kantonalen Beitrags ein Bundesbeitrag von Fr: 18,783. 29 ausgerichtet.

Dem Kanton G r a u b ü n d e n wird zu Händen der von ihm pro 1902 unterstützten Viehversicherungsanstalten ein Bundesbeitrag in der Höhe der kantonalen Leistung, d. h. von Fr. 47,288.14 verabfolgt.

513 Das allgemeine Bauprojekt der Wynentbalbahn wird .unter einigen Bedingungen genehmigt.

Mit Note vom 21. dies zeigt die deutsche Gesandtschaft an, daß das Deutsche Reich am 1. Mai 1903 folgenden Vereinbarungen beitrete : 1. der zu Paris am 20. März 1883 geschlossenen Konvention zum Schutz des gewerblichen Eigentums nebst Schlußprotokoll ; 2. dem zu Madrid am 15. April 1891 vereinbarten Protokoll betreffend den Kredit für das internationale Bureau der Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums ; "3. dem zu Brüssel am 14. Dezember 1900 geschlossenen Zusatzabkommen betreffend Änderung der Konvention vom 20. März 1883 und des zugehörigen Schlußprotokolls.

Die Note besagt gleichzeitig, daß das Deutsche Reich sowohl die Konvention als auch das Zusatzabkommen für sich nicht verbindlich erachte gegenüber denjenigen Unionsstaaten, welche das Zusatzabkommen nicht ratifiziert haben, und zwar für so lange, bis die Ratifikation erfolgt sei.

Dieser Vorbehalt betrifft Brasilien, San Domingo und Serbien.

Der Union gehören außer der Schweiz folgende Staaten an : Belgien, Brasilien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Niederlande, Norwegen, Portugal, San Domingo, Schweden, Serbien, Spanien, Tunesien und die Vereinigten Staaten.

Für die Amtsdauer vom 1. April 1903 bis 31. März 1906 werden als Mitglieder nachfolgender Kommissionen gewählt, beziehungsweise bestätigt : Aufsichtskommission für die schweizerischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten : Herr Jenni, Hans, Nationalrat, von Worblaufen (Bern), als Präsident.

,, Carbonnier, Max, Landwirt in Wavre-Thielle (Neuenburg).

,, Cbuard, Ernestj Professor in Lausanne.

^ Gsell, Walter, Präsident des Verwaltungsrates der Stadt St, Gallen.

Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. II,

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Herr Ineicheu, Josef, Landwirt, Sentenhof (Aargau).

,, Schaffer, Friedrich, Dr., Professor, Kantouschemiker in Burn.

^ Schulze, Ernst, Dr., Professor am Polytechnikum in Zürich.

Aufsichtskommission für die Versuchsanstalt für Obst-, Weinund Gartenbau in Wädenswil: Herr G-rieshaber, Robert. Dr., Nationalrat, Schaffhausen, als Präsident.

,, Bigler, Robert, Präsident der bernischen Obstexportkommission, Biglen.

de Chastonay, Jean Marie, Ständerat, von Siders (Wallis).

fl ,, Fehr, Oberst, Karthaus Ittingen (Thurgau).

,, Fröbel, Otto, Handelsgärtner, Zürich.

,, Fonjallaz, Charles Eugcue, Nationalrat, Bpcsses (Waadt).

,, Stalder, Gottlieb, Landwirt, Tellenhof-Meggen (Luzeru).

Eidgenössische Pferde/uchtkominission : Herr ,, ,, ., fl fl

,, ,, fl

Bovet, Louis, Artillerie-Oberstlieutenant, Areuse (Neuenburg).

Cavat, Joh. Friedr., Nationalrat, Croy (Waadt).

Gräub, Gottfr., Oberstlieutenant, Tieraiv.t, in Bern.

Hofer, Michael, Nationalrat, Alchenfluh (Bern).

Müller, Joh., Ständerat, Thaingen.

Schär, Fritz, Kavallerie - Oberstlieutonant, Direktor des Hengsten- und Fohlendepots in Avenches, von Amtes wegen.

Vigier, Ferdinand, Artillerie-Oberst, Direktor der Regieanstalt in Thun.

Wagner, Ernst, Nationalrat, Bbnat (St. Gallen).

Wicki, Josef, Amtsstatthalter, Bntlebuch.

(Vom 2ü. März 1903.)

Artikel 9, drittes Alinea, des Bundesratsbeschlusses betreuend die Organisation der Verwaltung und Verteidigung der Befestigungen von St. Maurice vom 16. Juni 1894, lautend: ,,Für diese Instruktion steht der Artilleriechef unter dem Artilleriechef der Gotthardbefestigung, welcher die Stellung eines Oberinstruktors der Festungskompagnien einnimmt" wird aufgehoben.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: i. Dem Kanton B e r n an die wirklichen, zu Fr. 43,200 veranschlagten Kosten für den Umbau des Lochbachsteges über

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die Emme bei Burgdorf, 33 1/3 bis zum Maximum von Fr. 14,400.

2. Dem Kanton W a ad t an die wirklichen, zu Fr. 120,000 devisierfcen Kosten für Erhöhung der Rhonedämme am rechten Ufer zwischen St. Maurice und dem Lemansee, 40 °/o-> bis zum Maximum von Fr. 48,000.

Auf 1. April 1903 wird ein selbständiges Nebenzollamt im Bahnhof Riehen (Basel) kreiert; auf den nämlichen Zeitpunkt wird das Nebenzollamt Manas (Graubünden) aufgehoben.

(Vom 31. März 1903.)

An die Kosten des diesjährigen schweizerischen Artillerietages, der vom 13.--15. Juni in Winterthur stattfindet, wird ein Beitrag von Fr. 800 gewährt.

Zum Kommandanten des Infanterieregiments 45 wird ernannt : Major Hermann Schouh, von Riehen, in Sonvillier, bisher Kommandant des Bataillons 23, unter Beförderung zum Oberstlieutenant der Infanterie.

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01.04.1903

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