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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Emission eines 3% Staatsanleihens von 70 Millionen Franken.

(Vom 16. März 1903.)

Tit.

Das Anleihen, dessen Emission wir Ihnen beantragen, soll zum größten Teil zur Konversion der bisher noch zu 3l/2 % verzinslichen Anleihen von 1889, 1892 und 1894, sodann zur Bereitstellung der nötigen Gelder für die Neubewaffnung der Artillerie, und endlich zur Vermehrung der disponibeln Mittel der Bundeskasse verwendet werden.

1. Angesichts des günstigen Standes des Geldmarktes und im Hinblick auf die allseitige Beliebtheil; unserer Staatsfonds, welche seit langer Zeit den Parikurs überschritten haben, halten wir den Zeitpunkt für gekommen, die bisher noch auf 31/2 % lautenden Anleihenschulden der Eidgenossenschaft zur konvertieren in ein zu 3 °/o verzinsliches Anleihen.

Diese Operation scheint uns nicht nur gerechtfertigt durch das naheliegende Interesse, die Gelegenheit nicht zu versäumen, das durch diese Anleihen stark belastete Budget nach Möglichkeit zu entlasten, sondern sie muß auch als geboten erachtet werden durch die fortwährende Obsorge für die Verbesserung des Kredites unserer Anleihen auf den Kapitalmarkt. Die vorgeschlagene Konversion nun wird ihre Wirkung sowohl mit bezug auf das Budget, als auch in Hinsicht auf unseren Kredit ausüben. Das

HÜBELI bei SCHÖTZ

Autour. R.Armbruster & Söhne, Bern.

Kanronnemente wir Soldaten die sparer am Typhus erkrankter,

Kantonnemente des Bataillons 39 : | j K a n t o n n e m e n t e e miSoldatenrw von denen keiner erkrankte .

L 1 Nicht alsKantonnementee benutze Häuser.

1065 Budget wird entlastet und die Zahl und die Vielgestaltigkeit unserer 3 72% Anleihen von 1889, 1892 und 1894, deren Bedingungen bezüglich Dauer und Amortisation wesentlich verschieden sind, werden verschwinden, indem man dieselben zusammenzieht in ein 3 °/o Anleihen im Typus unseres Anleihens von 1897. Es ist zweifellos, daß durch eine solche Unifizierung die Verbreitung unserer Anleihen gefördert, die Klassierung verbessert und die Negozierung wesentlich erleichtert wird. Es ist auch 7Ai hoffen, daß diese Operation die bevorstehende Konversion der alten Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen günstig beeinflussen wird.

Aus diesem neuen Anleihen wird für die Konversion, beziehungsweise Rückzahlung der oben bezeichneten 8 Va °/<> Anleihen in Anspruch genommen ein Betrag von Fr. 42,469,000, nämlich Fr. 17,4(59,000 für das Anleihen von 1889, Fr. 5,000,000 für das Anleihen von 1892 und Fr. 20,000,000 für das Anleihen von 1894.

Die beiden ersten sollen auf den 30. Juni 19015 gekündet werden und das letztere auf den 31. März 1904, den nächsten zulässigen Termin.

2. Bei Gelegenheit dieses Konversionsgeschäftes haben wir uns selbstverständlich auch beschäftigen müssen mit den Ausgaben, welche uns in allernächster Zeit erwarten, wobei wir untersuchten, ob es nicht möglich wäre, dieselben in das Projekt des neuen Anleihens einzubegroifen.

Dieser Frage konnten wir unsere Aufmerksamkeit nicht verschließen. Hätten wir unterlassen, dieselbe zu prüfen und Ihnen Vorschläge in dieser Hinsicht zu machen, so hätte man uns mit Recht der Nachlässigkeit bezichtigen oder uns wenigstens vorwerfen können, eine einfache Vorsichtsmaßregel außer acht gelassen zu haben, indem wir es unversucht ließen, der Eidgenossenschaft bei Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen die Vorteile einer Operation zuzuwenden," wie solche vielleicht die allernächste Zeit schon nicht mehr bietet. Unsere Nachbarstaaten verbinden mit ihren Anlciheusprojekten für die Konsolidierung oder die Konversion ihrer Staatsschulden gewöhnlich auch die Fürsorge für die Erfüllung ihrer kurzfälligeu finanziellen Verpflichtungen, und die Eidgenossenschaft selbst ist schon in gleicher Weise verfahren bei Gelegenheit anderer Anleihen.

In erster Linie ist hier zu nennen die Ausgabe für die Erneuerung unseres Artilleriematerials, welche wir heute zirka auf 21

1066 Millionen Franken schätzen. Diese Frage wird in nächster Zeit ihre Erledigung finden müssen. Wir schlagen Ihnen vor, die hierfür voraussichtlich nötige Summe in das Anleihensprojekt einzubezichen. Indem wir Ihnen diesen Vorschlag machen, geschieht es keineswegs in der Absicht, Sie in Ihren Entschließungen in irgend einer Weise beeinflussen oder binden zu wollen. Sie werden vielmehr nach freiem Ermessen beschließen, und wenn Sie entgegen den Vorschlägen des Bundesrates diese Ausgabe auf unbestimmte Zeit verschieben, so würden wir Ihnen vorschlagen, uns zu bevollmächtigen, diese Gelder einstweilen anzulegen, sei es in Wertschriften oder im Wechsel portefeuille, was beides ohne jeden Zinsverlust für die Eidgenossenschaft bewerkstelligt werden kann.

3. Wir haben ferner für eine demnächst, jedenfalls noch in diesem Jahre fällige Ausgabe voi'zusorgcn für die Losung des Vertrages mit dem Kanton Zürich betreffend die polytechnische Schule, sowie zur Ausführung verschiedener bis jetzt aufgeschobener und notwendiger Erneuerungsbauten daselbst. Die Gesamtausgaben hierfür sind auf 3 Millionen Franken zu schätzen.

Eine ebenfalls nicht das Budget, gleichwohl aber die Bundeskasse belastende Ausgabe bildet der Bau dos Münzgebäudes. Die daherigen Kosten, auf über l Million Franken veranschlagt, sollen gemäß Beschluß der Räte aus dem Münzreservefonds entnommen werden, dessen Schuldnerin die Bundeskasse ist.

Wir rekapitulieren die in Aussicht genommene Verwendung des neuen Anleihens : 1. Konversion der Anleihen von 1889, 1892 und 1894 Fr. ,42,469,000 2. Neubewaffnung der Artillerie, zirka . . ,, 21,000,000 3. Unvorhergesehene und' nicht budgetierte Ausgaben, zirka · ,, 4,500,000 4. Kursverlust, Stempelkosten, Titelanfertigung, Aufrundung'.

,, 2,031,000 Fr. 70,000,000 Vorbehaltlich der Genehmigung unseres Vorschlages seitens der hohen Bundesversammlung haben wir mit einem Syndikat, bestehend aus französischen und schweizerischen Bankhäusern, einen Vertrag betreffend Begebung des projektierten Anleihens

1067 abgeschlossen und sind daher in der Lage, Ihnen die hauptsächlichsten Bedingungen der Operation mitzuteilen.

Der Zinsfuß ist, wie bereits bekannt, 3 °/o per Jahr. Die Titel lauten auf Schweizerwährung, d. h. die Verzinsung sowohl wie die Rückzahlung des Kapitals hat in Schweizerwährung zu erfolgen. Das Anleihen ist bis 1913 unaufkündbar. Die Rückzahlung hat stattzufinden von 1913 bis 1952 mittelst jährlicher Auslosungen nach Plan ; die Eidgenossenschaft ist jedoch befugt, von 1913 an die Auslosungen beliebig zu verslärken, oder das ganze Anleihen zu künden. Der Übernahmskurs beträgt 97Va 0 / 0 ! der französische Stempel, die Kosten für die Erstellung der Titel, sowie die Portospesen sind zu lasten der Eidgenossenschaft, während alle übrigen mit der Emission verbundenen Spesen von den übernehmenden Banken zu tragen sind. Das Anleihen soll im Monat April dieses Jahres aufgelegt und darf nicht über pari emittiert werden.

Mit der Stipulation in Schweizerwährung ist den volkswirtschaftlichen Bedenken gegen ein Zahlungsversprechen in anderer Währung Rechnung getragen.

Der erzielte Kurs von 91l/s %, der in erster Linie dem vorzüglichen Kredit der Eidgenossenschaft zugeschrieben werden muß, darf wohl als ein günstiger bezeichnet werden ; stehen doch allererstklassige 3 % Staatsfonds wie Deutsche Reichsanleihe und Preussische Konsuls, die heute zirka 92]/2 % notieren, namhaft hinter demselben zurück.

Das Banksyndikat ist an diesen Vertrag bis zum 28. März dieses Jahres gebunden.

Indem wir Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zu geneigter Genehmigung empfehlen, benützen wir den Anlaß, Sie, Herr Präsident, hochgeachtete Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den l H. März 1903.

Im Namen des Schweiz. Buadesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Riiigier.

1068 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Emission eines 3% Staatsanleihen von 70 Millionen Franken.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 16. März 1903, beschließt: 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, ein 3 % eidgenössisches Staatsanleihen von 70 Millionen Franken aufzunehmen.

2. Der Bundesrat wird dieses Anleihen an ein Bankkonsortium zum Kurse von wenigstens 97 1/2 % begeben und die nähern Modalitäten des Anleihens festsetzen.

3. Dieser Beschluß tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Emission eines 3% Staatsanleihens von 70 Millionen Franken. (Vom 16. März 1903.)

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18.03.1903

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