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Aus den Verhandlungen des Bundesrates, (Vom 13. März 1903.)

Der Bundesrat hat die Frage, ob das Schreinerei- und Zimmereigeschäft Henri R o c h a t in Cossonay zur Zeit des dem Paul Rossier daselbst zugestoßenen Unfalles (13. Mai 1902) der eidgenössischen Haftpflichtgesetzgebung unterstellt gewesen sei, aus folgenden Gründen bejaht.

Aus den Akten ergibt sich, daß es sich im vorliegenden Falle um ein Schreinerei- und Zimmereigeschäft handelt, das, mit Motorbetrieb versehen, gemäß Bundesratsbeschluß vom 3. Juni 1891, Ziffer l, lit. a (Kommentar 8. 35), dem eidgenössischen Fabrikgesetz unterstellt werden muß, sofern die zu einer diesbezüglichen Verfügung nötige Arbeiterzahl vorhanden ist. In dem Etablisssement Rochat werden Schreinerei- und Zimmereiarbeiten für Neubauten erstellt, und zwar teils in geschlossenem Räume, teils auf dem Holzplatze. Während das Landwirtschafts- und Handelsdepartement des Kantons Waadt die im Laufe des Jahres 1902 ("Januar bis Dezember) beschäftigte Arbeiterzahl in Betracht zieht, berechnet der Fabrikinspektor des II. Kreises gemäß konstanter Praxis die vom Unfalltag an um ein Jahr zurückdatierte Zeit, also die Zeit vom 14. Mai 1901 bis 13. Mai 1902. Aus den vom Inspektor gemachten Erhebungen geht hervor, daß zwar am Unfalltage im genannten Etablissement nur 5 Arbeiter beschäftigt waren, daß aber im maßgebenden Zeitraum die Arbeiterzahl während längerer Zeit (3 Monate) mehr als 5 betrug. Gemäß bisheriger bundesrätlicher Praxis ist bei Berechnung der Arbeiterzahl eines Fabrikbetriebes, in dem ein Unfall vorgekommen ist, nicht die zur Zeit des Unfalles beschäftigte Arbeiterzahl maßgebend, sondern diejenige Zahl, die während eines gewissen Zeitraumes, innerhalb dessen der Unfall geschehen ist, zur Verwendung kam. Es sei hier ferner daran erinnert, daß der Rekursentscheid des Bundesrates vom 25. November 1884 (Kommentar S. 22) immer noch seine Geltung hat, wonach bei Entscheid der Frage betreffend Unterstellung eines Etablissemente unter das Fabrikgesetz nicht das Minimum

254 oder Mittel, sondern das Maxiniuni der vorkommenden Arbeiter-, zahl in Betracht fällt. Das Schreinerei- und Zimmereigeschäft Henri Rochat hätte also schon im Jahre 1901 gemäß dem oben zitierten Bundesratsbeschluß vom 3. Juni 1891 dem Gesetze unterstellt werden sollen, wenn die Behörden von seinen Betriebsverhältnissen Kenntnis gehabt hätten.

ge (Vom K). März 1903.)

Unter Voraussetzung einer mindestens gleichen Leistung seitens der betreffenden, am Grundbesitz nicht beteiligten Gemeinden, werden an die wirklichen Kosten nachverzeichneter Boden Verbesserungsunternehmungen im Kanton W a l l i s Bundesbeiträge von je 40 % im unten angegebenen Maximum augesichert : 1. An die zu Fr. 8000 veranschlagten Kosten des Ankaufs einer Quelle und der Erstellung einer Wasserleitung zur Bewässerung der Rebberge ,,au Bailloz et Champmarais" bei Conthey Fr. 3200.

'2. An die zu Fr. 10,000 veranschlagten Kosten der teilweisen Entwässerung der ,,Praz-Pourris" bei Vetroz Fr. 4000.

3. An die zu Fr. 2143. 20 veranschlagte Erstellung der Wasserfassung, sowie des Bewässerungskanals ,,au Find du Monta hei Riddes Fr. 857.

Dem Kanton W a a d t wird an die wirklichen, zu Fr. 125,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion des Arnon zwischen Vugelles und dein Neuenburgersee ein Bundesbeitrag von 40 %, bis zum Maximum von Fr. 50,000, bewilligt.

(Vom 19. März 1903.)

Der Ziffer 3 von Art. 9 der Transportordnung für die schweizerischen Posten wird folgende Fassung gegeben : .,3. An den Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen ist die Schalteröffnung möglichst zu beschränken. Demgemäß sollen die Poststellen nur während drei Stunden am Vormittag geöffnet sein. Ausnahmen von dieser Regel, d. h. Öffnung des Schalters am Vor- und Nachmittag, können hinsichtlich der Poststellen verfügt werden, die mit dem Telegraphen- oder Telephondienst

255 vereinigt oder die an Postwagenrouten gelegen sind, ferner hinsichtlich der Poststellen an Fremdenkurorten oder wo es besondere Verhältnisse sonst rechtfertigen. An den Sonntagen und den staatlich anerkannten Feiertagen findet von Mittag an kein Vertragungsdienst statt (siehe auch Art. 61, Ziffer 5, und Art. 71, Ziffer 4, hiernach), und es werden die von der Poststelle entfernten Briefeinwürfe, mit Ausnahme der Bahnhofbriefeinwürfe, von dieser Stunde an nicht mehr geleert. Der Dienst der Postkurse und der Fußboten wird dagegen an den Sonn- und Feiertagen nicht beschränkt.a An die wirklichen Kosten der Ausführung nachfolgend verzeichneter Bodenverbesserungsunternehmungen im Kanton Z ü r i c h werden, unter Voraussetzung mindestens gleicher kantonaler Leistungen, Bundesbeiträge in unten angegebener Höhe zugesichert : 1. An die zu Fr. 3100 veranschlagten Kosten der Entwässerung von 4,22 ha. der ,,Mattlen" und ,,Langäcker" in LooFehrenbach zu Affoltern 25%, im Maximum Fr. 775.

2. Der Genossenschaft für Entwässerung des Breitenriedes und der Geerenbodenwiesen in Kleinbäretswil, an die zu Fr. 2500 veranschlagten Kosten der Drainage von 2,86 ha. versumpften Areals, 25%, im Maximum Fr. 625.

3. Den Herren Kantonsrat Ad. Buchi und Genossen in Heurüti-Elgg, an die zu Fr. 1500 veranschlagten Kosten der Entwässerung von l,07 ha. Streueland in der ,,Stoßweid", Gemeinde Elgg und Hofstetten, 25 °/o, im Maximum Fr. 375.

4. Der Genossenschaft für Entwässerung der ,,Staudenwiesen" zu Riedt-Neftenbach, an die zu Fr. 4750 veranschlagten Kosten der Entwässerung einer versumpften Fläche von 3,6 ha., verbunden mit der Tieferlegung des Staudenbachs daselbst, 25 %) im Maximum Fr. 1187. 50.

5. Der Genossenschaft für Entwässerung der "Riedtwiesen'in Winkel bei Bülach, an die zu Fr. 1750 veranschlagten Kosten der Drainage von 2,2 ha. Riedtland, 25%, im Maximum Fr. 437. 50.

6. Den Herren Johann Jakob Schellenberg in Rüti-Winkel und Genossen, an die zu Fr. 900 veranschlagten Kosten der Entwässerung von l,o8 ha. Wieslandes im ,,Finsterloo" zu Niederriiti, 25%, im Maximum Fr. 225.

256 7. Den Herren J. C. Meyer und Genossen in Winkel bei Bülach, an die zu Fr. 500 veranschlagten Kosten der Entwässerung von 9,62 ha. der ,,Hofäcker" und ,,Hofwiesen" daselbst, 25 o/o, im Maximum Fr. 125.

8. Den Herren Bernhard Schmid, Müller in Murgeln-Niederwenigen, und Genossen, an die zu Fr. 2300 veranschlagten Kosten der auf der Grenze Zürich-Aargau liegenden 8,29 ha. ,,Eselwiesen", 20%, im Maximum Fr. 460.

Die Zahl der bevollmächtigten Delegierten (Unterhändler) für die bevorstehenden Unterhandlungen zur Erneuerung der Handelsverträge wird auf zwei festgesetzt. Gewählt werden die Herren Nationalräte Arnold K ü n z l i in Ryken-Murgentbal und Alfred Frey in Zürich.

(Vom 23. März 1908.)

Im Offizierskorps der Militärjustiz werden folgende Beförderungen und Versetzungen vorgenommen :

A. Beförderungen.

Zum Major.

Amsler, Jakob, von und in Zürich, Hauptmann.

Zu Hauptleuten.

Schöpfer, Sidney, von La Praz, in Lausanne ,-..

Borella, Elvezio, von und in Mendrisio j

,.

,

B. Versetzungen.

Oberstlieutenant Reichel, Alexander, Kern, bisher Großrichter beim Divisionsgericht IV, nun Großrichter beim Divisionsgericht 111.

Major Michel, Friedrich, Interlaken, bisher Großrichter beim Ersatzgericht IV, nun Großrichter beim Divisionsgericht IV.

Major Amsler, Jakob, Zürich, bisher Auditor beim Ersatzgericht IV, nun Großrichter beim Ersatzgericht IV.

.Hauptmann Calonder, Felix, Chur, bisher Auditor beim Ersatzgericht VIII, nun Auditor beim Divisionsgericht VIII für Bellinzona.

257 Hauptmann Pedrazzini, A., Bellinzona, bisher Untersuchungsrichter beim Divisionsgericht VIII für Bellinzona, nun Auditor beim Ersatzgericht VIII.

Hauptmann Wietlisbach, Friedr., Aarau, bisher Untersuchungsrichter beim Ersatzgericht IV, nun Auditor beim Ersatzgericht IV.

Hauptmann Zoller, Otto, Basel, bisher Gerichtsschreiber beim Ersatzgericht IV, nun Untersuchungsrichter beim Ersatzgericht IV.

Hauptmann Borella, Elvezio, Mendrisio, bisher Gerichtsschreiber beim Divisionsgericht VIII für Bellinzona, nun Untersuchungsrichter beim Divisionsgericht VIII für Bellinzona.

Oberlieutenant Brosi, Albert, Solothurn, bisher Gerichtsschreiber beim Divisionsgericht III, nun Gerichtsschreiber beim Ersatzgericht IV.

Oberlieutenant Bonzanigo, Angelo, Bellinzona, bisher Gerichtsschreiber beim Ersatzgericht VIII für Bellinzona, nun Gerichtsschreiber beim Divisionsgericht VIII für Bellinzona.

Oberlieutenant Pedretti, Achille, Rivera, bisher Bataillon 132/IV, Landwehr I, nun Gerichtsschreiber beim Ersatzgericht VIII für Bellinzona.

Oberlieutenant Meyer, Fritz, Bern, bisher Bataillon 25/IV, nun Gerichtsschreiber beim Divisionsgericht III.

Die Divisionsgerichte und Ersatzgerichte werden für eine neue Amtsdauer von 3 Jahren vom 1. April 1903 bis 31. März 1906 neu bestellt (siehe Militär-Verordnungsblatt).

Bundesblatt. 55. Jahrg.

Bd. H.

17

258

"Wahlen.

(Vom

16. März 1903.)

Departement des Innern.

Kanzleichef :

Sekretär-Kanzlist :

Baudirektion.

Otto Ritz-Borel, von St. Gallen, bisher Sekretär-Kanzlist dieser Abteilung.

Isidor Fischer, von Triengen.

(Tom 19. März 1903.)

Post- und Eisnbahndepartement.

P o a t v e r w a 11 u n g.

Posthalter (im Winter auch .

Briefträger) in Leukerbad :

Ephyse Loretan, von Leukerbad, bisher Postverwalter- in Brig.

Franz Schauer, von Emmen (LuPostdienstchef in Lausanne: zern), Postcommis in Lausanne.

Postcommis in Chateau-d'Oex : Emmanuel Morier, von Chateaud'Oex (Waadt), Postaspirant in Bulle.

Heinrich Schmid, von Zurzach, Postcommis in Zurzach : Postcommis in Menziken.

Postcommis in Laufenburg Gottlieb Zumsteg, von Etzgen (Aargau) : (Aargau), Postcommis in Zürich.

Julius Matter, von Kölliken (AarPostcommis in Schottland: gau), Postcommis in Basel.

Postcommis in Beinwil am See : Josef Hilfiker, von Boswil (Aargau), Postcommis in Zürich.

Alois Beutter, von Luzern, PostPostcommis in Baar : commis in Zürich.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1903

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25.03.1903

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