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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen ta Bundes.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Tramwaygesellschaft Chillon-ByronVilleneuve stellt das Gesuch, daß ihm bewilligt werde, die zirka 2,57 km. lange elektrische Straßenbahnlinie von Chilien nach Villeneuve samt Betriebsmaterial und Zubehörden im Sinne des Art. 9 des Bundesgesetzes betreffend die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen, vom 24. Juni 1874, im I. Rang zu verpfänden, behufs Sicherstellung eines Anleihens im Betrage von Fr. 45,000, das zur Vollendung der Straßenbahn verwendet werden soll.

Soweit die Bahn auf öffentlichen Straßen angelegt ist, ergreift das Pfandrecht nur den Oberbau mit Einschluß der elektrischen Leitungen, nicht aber auch den Straßengrund.

Gemäß gesetzlicher Vorschrift wird dieses Pfandbestellungsgesuch hiermit öffentlich bekannt gemacht und eine mit dem 7. Dezember 1903 ablaufende Frist angesetzt, binnen welcher allfällige Einsprachen dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 20. November 1903.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates : Die Bundeskanzlei.

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Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Sensetalbahn in Laupen hat das Gesuch gestellt, ihm zu bewilligen, die zirka 11,43 km. lange im Bau befindliche normalspurige Eisenbahnlinie von Flamatt über Laupen nach Gümmenen samt Betriebsmaterial und Zubehörden im Sinne des Art. 9 des Bundesgesetzes betreffend die Verpfändung und Zwangsliquidation vom 24. Juni 1874 im l. Rang zu verpfänden zur Sicherstellung eines Anleihens im Betrage' von Fr. 350,000, das zur Vollendung der Bahn verwendet werden soll.

Gemäß gesetzlicher Vorschrift wird dieses Gesuch hiermit öffentlich bekannt gemacht und eine mit dem 7. Dezember 1903 ablaufende Frist angesetzt, binnen welcher allfällige Einsprachen dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 20. November 1903.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates: Die Bundeskanzlei.

Internationaler Wettbewerb.

Vom 6.--16. Februar nächsten Jahres findet in Rom ein internationaler Wettbewerb statt für Apparate, zu deren Betrieb denaturierter Alkohol in Verwendung kommt. Das bezügliche Programm kann durch die Kanzlei des unterzeichneten Departements bezogen werden.

B e r n , den 20. November 1903.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

Druckschriften zu Händen der Bundesversammlung.

Da Druckschriften, welche zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberücksichtigt gelassen werden, so wird uriederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von

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mindestens 300 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existiert, 300 deutsche und 150 französische), und daß bei direkter Verteilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Drucksachenbureaus, ein etwelcher Reservevorrat an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Bureau.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Versteigerung von Artillerie-Bundespferden.

Anschließend an die frühern Versteigerungen werden noch 9 Artillerie-Bundespferde unter den nämlichen Bedingungen versteigert in Zürich, Freitag den 27. November, nachmittags l Uhr, bei den Kasernenstallungen.

T hu n, den 19. November 1903.

Direktion der eidg. Pferderegieanstalt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1903

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.11.1903

Date Data Seite

95-97

Page Pagina Ref. No

10 020 767

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