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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Verwaltung der elektrischen Strassenbahn AltstättenBerneck stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die elektrische Straßenbahn vom Bahnhof Altstätten bis zürn Rathaus in Berneck mit einer Baulänge von 11,6 km. samt Zubehürden und Betriebsmaterial im Sinne des Art. 9 des Bundesgesetzes betreffend Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen, vom 24. Juni 1874, nebst der Liegenschaft im Schöntal aber mit Ausschluß der Kraftstation im Weidest, im I. Rang zu verpfänden, behufs Sicherstellung eines Anleihens im Betrage von Fr. 280,000, das in zwei Serien von Fr. 250,000 und Fr. 30,000 aufgenommen und zur Rückzahlung des Anleihens I. Hypothek vom 1. August 1899, sowie zur Konsolidierung einer Kontokorrentschuld und zu einer baulichen Änderung der Bahnanlage verwendet werden soll.

Da die Bahn ihrer ganzen Länge nach auf der öffentlichen Straße angelegt ist, so ergreift das Pfandrecht außer den Oberbaueinrichtungen und den Leitungsanlagen lediglich das Recht zur Benützung der Straßen nach Maßgabe der kantonalen Konzession, dagegen nicht den Straßengrund selbst.

Gemäß gesetzlicher Vorschrift wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiermit öffentlich bekannt gemacht und eine mit dein 6. Juli 1903 ablaufende Frist angesetzt, binnen welcher allfällig Einsprachen dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 19. Juni

1903.

Im Namen des Bundesrates : Die Bundeskanzlei.

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^Vorlactiing1.

In seiner Sitzung vom 8. Mai abhin hat der schweizerische Bundesrat beschlossen, daß gegenüber dem Lieutenant Ob r i st, Theodor, geb. 1879, von Mägden, zur Zeit im Auslande, eingeteilt im Füsilierbataillon Nr. 57 I, welcher in diesem Frühjahr vom Bezirksgericht Aarau wegen mehrfacher Betrugshandlungen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war, das in Art. 80 der Militärorganisation, vom 13. November 1874, sowie in Art. 23, 24 und 170 ff. der Militärstrafgerichtsordnung, vom 28. Juni 1889, vorgesehene Verfahren angewandt werden soll.

Kraft dessen ergeht an Lieutenant Obrist der Befehl, Samstag den 8. August, vormittags 11 Uhr, im Konferenzsaale des Bundeshauses-Ostbau in Bern vor dem Disziplinargericht, und zwar in Diensttenue, zu erscheinen.

Schweiz. Militärdepartement : Müller.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1903

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25

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24.06.1903

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606-607

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