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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1902 und 1903.

1903.



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Fr.

1
Fr.

Mehreinnahme,

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

Januar . . .

3,044,687. 87 3,190,121. 09

145,433.22

--

Februar

. .

3,415,279. 30 3,764,111. 50

348,832. 20

--

März

.

. .

4,166,444. 08 4,575,965. 88

409,521. 80

--

April

. . .

4,296,168. 01 4,577,753. 26

281,585. 25

--

M a i . . . . 4,253,124. 76 4,644,511.98 Juni . . . . 4,043,483. 73 4,321,206. 19

391,387. 22

--

277,722. 46

--

Juli . . . .

4,149,437. 75 4,498,328. 67

348,890. 92

--

August . . .

4,147,215. 95 4,940,184. 14

792,968. 19

--

September . .

4,251,729. 58 4,095,946. 59

Oktober

. .

5,024,439. 84 4,972,089. 01

November . .

4,341,714. 58 4,333,106. 34

Dezember . .

5,274,704. 88

-- -- --

155,782. 99 52,350. 83 8,608. 24

Total 50,408,430. 33 Auf Ende Nov. 45,133,725. 45 47,913,324. 65 2,779,599. 20

--

244

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der elektrischen Bahn Stansstad-Engelberg ersucht um die Bewilligung, die 22,544 km. lange elektrische Bahnlinie von Stansstad nach Engelberg samt Betriebsmaterial und Zubehörden im Sinne des Art. 9 des Bundesgesetzes betreffend die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen vom 24. Juni 1874 im II. Rang zu verpfänden zur Sicherstellung eines Anleihens im Betrage von Fr. 300,000, wovon Fr. 200,000 für die Entschädigung des ehemaligen Konzessionärs der Straßenbahn Stansstad-Stans, sowie zur Vermehrung des Rollmaterials, zur Erstellung von Ausweichgeleisen etc. verwendet werden sollen. Die Titel der übrigen Fr. 100,000 dürfen erst dann zur Ausgabe gelangen, wenn Art. 7 der Gesellschaftsstatuten entsprechend revidiert und von der Generalversammlung die Ermächtigung zur Ausgabe erteilt sein wird.

Gemäß gesetzlicher Vorschrift wird das Pfandbestellungsbegehren hiermit öffentlich bekannt gemacht und eine mit dem 21. Dezember 1903 ablaufende Frist angesetzt, binnen welcher allfällige Einsprachen dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 4. Dezember 1903.

Im Namen des Bundesrates : Schweiz. Bundeskanzlei.

Zahl der Überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat.

1903.

1902.

Zu- oder Abnahme.

Januar bis Ende Oktober . 5091 November 448

4110 430

+ 981 -f 18

Januar bis Ende November 5539

4540

+

999

B e r n , den S.Dezember 1903.

(B.-B1. 1903, V, 36.)

Eidg. Auswanderungsamt.

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Internationaler Wettbewerb.

Vom 6.--16. Februar nächsten Jahres findet in Rom ein internationaler Wettbewerb statt für Apparate, zu deren Betrieb denaturierter Alkohol in Verwendung kommt. Das bezügliche Programm kann durch die Kanzlei des unterzeichneten Departements bezogen werden.

B e r n , den 20. November 1903.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

Kunststipendien.

Gemäß Bundesbeschluß vom 18. Juni und Ausführungsreglement vom 31. Oktober 1898 kann aus dem Kredit für Hebung und Förderung der schweizerischen Kunst alljährlich eine Summe für die Unterstützung von Studien verwendet werden, welche schweizerische Künstler in auswärtigen Kunststädten und Sammlungen zu machen wünschen.

Anspruch auf diese Unterstützungen haben nur solche Künstler, die schon durch hervorragende Leistungen bekannt geworden sind, oder deren bisherige Arbeiten darauf schließen lassen, daß sie mit Erfolg Studien der angedeuteten Art betreiben werden.

Schweizerische Künstler, die eine derartige Unterstützung (Stipendium) zu erhalten wünschen, wollen sich bis 31. Dezember nächsthin durch ein schriftliches Gesuch beim unterzeichneten Departement darum bewerben.

Das Gesuch soll eine kurze Beschreibung des bisherigen Bildungsganges des Bewerbers enthalten und von einem Heimatschein oder einem sonstigen amtliehen Schriftstück, dem die Herkunft und das Alter des Bewerbers zu entnehmen ist, begleitet sein. Auch hat der Bewerber einige seiner bisherigen Arbeiten, die ein Urteil über seine künstlerische Befähigung gestatten, beizulegen.

Das Reglement, enthaltend das Nähere über Verleihung und Betrag der Stipendien und die Pflichten des Stipendiaten, kann bei der Kanzlei des unterzeichneten Departements bezogen werden.

B e r n , den 23. September 1903.

Eidg. Departement des Innern.

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Jahr

1903

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.12.1903

Date Data Seite

243-245

Page Pagina Ref. No

10 020 782

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