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Schweizerisches Bundesblatt

55. Jahrgang. III.

Nr. 26.

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1. Juli 1903,

Berichte der

Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten 1 Prozente ihrer Einnahmen aus dem Reinertrage des eidgenössischen Alkoholmonopols pro 1901.

Zwölfte Vorlage des Bundesrates an die Bundesversammlung.

(Vom 22. Juni 1903.)

Tit.

Nach Anleitung von Art. 23 des Alkoholgesetzes beehren wir uns, Ihnen die Berichte der Kantonsregierungen über die Verwendung des sogenannten Alkoholzehntels pro 1901 gedruckt vorzulegen (Anhang T). Verschiedene Gründe, von denen hier nur der spate Eingang (29. Dezember 1902) der Rückantworten einzelner Kantonsregierungen auf ergangene Erläuterungsfragen und die andauernde Krankheit einer Reihe von Beamten der Alkoholverwaltung im Jahre 1903 angeführt seien, haben zu unserem Bedauern zur Folge gehabt, daß Ihnen der Gesamtbericht über die Vernehmlassungen der Stände erst nach Ablauf der in Art. 78 der allgemeinen Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetze vorgesehenen Frist unterbreitet werden kann.

Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. III.

42

614

Der in dem zitierten Art. 78 enthaltenen Vorschrift, die Berichte nach den von uns festgesetzten einheitlichen Rubriken zu erstatten, ist im Geschäftsjahre von der Mehrzahl der Berichterstatter noch nicht nachgelebt worden. Im Interesse der leichteren Zusammenstellung und der größeren Vergleichbarkeit der Einzeldarstellungen empfiehlt sich für die Zukunft eine allseitige Befolgung der erwähnten Weisung.

Wie wir bereits in unserer letztjährigen Vorlage angedeutet haben, wäre im weiteren zu wünschen, daß die Berichterstattung der Kantone in Anlehnung und unter ausdrücklichem Hinweise auf die im Drucke veröffentlichten Staatsrechnungen erfolgte.

Für das Jahr 1901 ist über die Verbuchung der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol einer- und der Ausgaben für den Kampf gegen den Alkoholismus anderseits in den uns zugänglich gewordenen gedruckten Rechnungsausweisen folgendes anzuführen.

Alle Kantone, mit Ausnahme von Schwyz, Appenzell A.-Rh.

und Appenzell I.-Rh., bringen in einer Binnahmenrubrik der laufenden Rechnung genau die Summe, welche ihnen als Ertrag des Monopols zugeflossen ist. (Eine Differenz von 2 Cts. bei Genf ist offenbar auf ein Versehen zurückzuführen.)

Schwyz repartiert °/i° seines Betreffnisses unter die Gemeinden ; YIO ist zur Bekämpfung des Alkoholismus reserviert.

Die daherige Geldbewegung wird nicht durch die Staatsrechnung passiert, wohl aber ist der letztern eine besondere Rechnung über die Alkoholerträgnisse beigegeben, welche in den Einnahmen die Zahlungen der eidgenössischen Staatskasse mit den aufgelaufenen Depositalzinsen, in den Ausgaben die Verteilung an die Gemeinden und die Verwendungen à conto Alkoholzehntel einläßlich zur Darstellung bringt.

Appenzell A.-Rh. verbucht in den Einnahmen unter dem Titel ,,Eidgenössisches Alkoholmonopol'1 mit Fr. 97,022.40 die dritte Abschlagszahlung der eidgenössischen Staatskasse pro 1900 und die zwei ersten Abschlagszahlungen pro 1901 : außerdem unter der Rubrik ,,Alkoholzehntel" mit Fr. 11,922. 24 den zehnten Teil des BetrefFnisses pro 1900. In den Ausgaben figurieren unter ,,Alkoholmonopol" mit Fr. 54,421. 59 zwei Aushebungen von zusammen 30 °/o aus dem Erträgnisse von 1900 und eine dritte Aushebung von rund Fr. 20,000 ; unter ,,Alkoholzehntel1'- erscheint mit Fr. 11,922. 24 eine detaillierte Übersicht über die Verwendung pro 1900. Danach
ist anzunehmen, daß die Verwendung pro 1901, über welche der Regierungsrat am 5. April 1902 rapportiert hat, erst in der Staatsrechnung 1902 mitgeteilt werden wird.

615 Auch bei Appenzell I.-Rh. sind in den Einnahmen mit Fr. 23,188. 80 unter ,,Betreffnis des eidgenössischen Alkoholmonopolsa die dritte Abschlagszahlung pro 1900 und die zwei ersten Abschlagszahlungen pro 1901 aufgenommen. Die Gesamtausgaben à conto Alkoholzehntel sind aus der Rechnung nicht ersichtlich.

Was die Behandlung der Ausgaben bei den übrigen Kantonen und Halbkantonen betrifft, so enthalten die Staatsrechnungen von Zürich, Uri, Unterwaiden o/W., Unterwaiden n/W., Glarus, Zug, Solothurn, Baselland, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Tessin und Wallis eine eigens für die Buchung des Zehntels geschaffene Rubrik, in der entweder genau der zehnte Teil des vereinnahmten Alkoholgeldes (Zürich, Uri, beide Unterwaiden, Glarus, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Tessin und Wallis) oder ein aus Gründen verschiedener Art höher gehaltener Betrag erscheint (Zug, Solothurn, Baselland). Bei Zürich, Unterwaiden n/W., St. Gallen, Tessin und Wallis dient diese Ausgabe als Durchgangsbuchung zur Äuffnung von Spezialfonds, welche dann wieder mehr oder minder eingehend die tatsächliche Bewegung in Ein- und Ausgang veranschaulichen. Uri, Graubünden und Aargau spezifizieren den Ausgabeposten ihrer Staatsrechnung nicht, während Unterwaiden o/W., Glarus, Zug, Solothurn und Baselland denselben in verschieden weit reichender Detaillierung nach Einzelaufwendungen zerlegen. (Letzteres System befolgt Graubünden in seiner Budgetvorlage, Aargau in der neben der Staatsrechnung erstellten und uns im Druck nicht vorliegenden Rechnung der Direktion des Innern ; Glarus und Baselland speisen über die spezielle Zehntelsrubrik hinaus noch andere, ausdrücklich auf die Zehntelsverwendung bezug nehmende Rubriken aus dem Monopolertrage.)

Bern nimmt für die Passation der Ausgaben 4 Rubriken seiner laufenden Rechnung in Anspruch und gleicht das Plus oder Minus gegenüber dem genauen Zehntel durch Zu- oder Abschreibungen bei einem Spezialfonds aus. Letzteres System wird auch von Thurgau befolgt, jedoch unter Beschränkung auf eine Ausgabenrubrik.

Luzern und Freiburg, welche offenbar grundsätzlich in ihrer Staatsrechnung jeweilen den zehnten Teil des vorjährigen Erträgnisses zur Verausgabung bringen, zeigen in den Einnahmen den Eingang ihres Anteiles pro 1901, in den Ausgaben aber unter einer Spezialrubrik, ohne Spezifikation, den zehnten Teil ihres Betreffnisses pro 1900.

616 Schaffhausen führt seinen vollen Anteil aus dem Monopol direkt dem kantonalen Armenfonds zu.

Waadt verausgabt den Alkoholzehntel in seiner Staatsrechnung als Einlage in den Spezialfonds zur Unterstützung der unglücklichen und verlassenen Jugend.

Neuenburg weist in einer Spezialrubrik einerseits die Zuwendungen an den Hülfs- und Keservefonds seiner Gemeinden, anderseits einen Teil der Aufwendungen à conto Zehntel aus; der Rest dieser Aufwendungen findet sich in andern Rubriken der laufenden Staatsrechnung.

Bei Genf umfaßt in den Ausgaben ein und dieselbe Rubrik den Aufwand zur Bekämpfung des Alkoholismus und die Abfindungssummen zu gunsten der Gemeinden Genf und Carouge.

Baselstadt bringt in den Einnahmen die Zahlungen der eidgenössischen Staatskasse pro 1901, plus eine Rückerstattung. Die Ausgaben à conto Zehntel sind in der Staatsrechnung auf verschiedene Titel und Departemente verteilt, werden aber in einer besondern Beilage zu derselben unter Verweisung auf die einzelnen Posten der Rechnung zusammengestellt.

Obwohl es an und für sich wohl möglich sein dürfte, ohne Beeinträchtigung des allgemeinen Komptabilitätssystems bei allen Kantonen eine einheitliche Passation der Alkoholgelder in Einnahme und Ausgabe durchzuführen, so wollen wir doch von einem solchen Verlangen Umgang nehmen, da uns das Wesen über der Form steht.

Immerhin wäre es zu begrüßen, wenn im besondern Luzern, Freiburg, Appenzell A.-Eh. und Appenzel] I.-ßh. ihre Staatsrechnungen für ein gegebenes Geschäftsjahr so abschließen könnten, daß sie die Alkoholgelder in Einnahme und Ausgabe für eben dieses Geschäftsjahr wiedergeben, und wenn diese Kantone nebst Uri, Graubünden, Aargau und Neuenburg für die Zukunft eine Darstellungsweise zu wählen in der Lage wären, welche es erlaubt, die einschlägigen Verhältnisse für ein bestimmtes Geschäftsjahr nicht nur aus den Berichten an den Bundesrat, sondern auch aus den gedruckten Staatsrechnungen oder aus gedruckten Beilagen zu denselben zu erkennen. (Wie aus einem Schreiben des Finanzdepartements von Neuenburg d. d. 30. Mai 1903 hervorgeht, hat dieser Kanton unserer daherigen Anregung bereits in der Komptabilität pro 1902 Rechnung getragen).

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Zum Materiellen übergehend, haben wir nachstehendes zu bemerken.

Nach den vorliegenden Berichten haben die Kantone im Jahre 1901 im ganzen Fr. 707,707 aufgewendet oder zu bestimmter Verwendung zurückgelegt.

Eine absolut zutreffende Ausscheidung der Rücklagen können wir freilich nicht geben, da aus dem uns zugänglichen Material nicht in jedem Falle mit Sicherheit zu erkerinen ist, ob es sich um eine augenblickliche Verwendung oder um eine Reserve für die Zukunft handelt. Auch in dieser Hinsicht dürften manche Berichte präzisem Aufschluß bieten, eine Forderung, auf die wir an anderer Stelle noch zurückkommen.

Der zehnte Teil des Reinerträgnisses beträgt Fr. 551,954.

Das Plus von Fr. 155,753 (beziehungsweise der Auf- und Abrundungen wegen von Fr. 155,751) erklärt sich wie folgt: Genau über das verfassungsmäßige Minimum von 10 % erstatten Bericht die neun Kantone Uri, Schwyz, Glarus, Freiburg, Baselstadt, Appenzell A.-Rh., Appenzell I.-Rh., Neuenburg und Genf mit zusammen Fr. 112,452.

Die zwei Kantone Nidwaiden und Wallis berichten insgesamt nur über Fr. 20,640, d. h. über Fr. 471 weniger, als ihre Zehntel (Fr. 21,111) ausmachen.

Die übrigen 14 Kantone, Zürich, Bern, Luzern, Obwalden, Zug, Solothurn, Baselland, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und Waadt, dagegen haben (mit Fr. 574,615) Fr. 156,222 mehr, als ihre Zehntel von Fr. 418,393 ausgeworfen.

Aus der in Anhang II niedergelegten Vergleichung des gesetzlichen Alkoholzehntels pro 1889/1901 mit der ausgewiesenen Verwendung in dieser Periode ergibt sich bloß für Graubünden ein Minderausweis. Anfechtbar erscheint uns die relativ allzu starke Pondsbildung ohne bestimmten Zweck bei den beiden Unterwaiden und bei Thurgau.

Anhang III bietet, nach 13 Unterrubriken ausgeschieden, die bis Ende 1900 einberichteten Aufwendungen, die nachträglich gemeldeten Änderungen an denselben, die Verwendungen für 1901

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und diejenigen bis Ende 1901. Die nachträglichen Korrekturen betreffen nur eine Rubrikenverschiebung.

Anhang IV zeigt für 1901 die Aufwendungen nach den drei Hauptrubriken, Bekämpfung der Wirkungen, Bekämpfung der Ursachen und Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen zugleich.

Denselben Nachweis enthält Anhang V für die Periode 1889/1901.

.Für die ganze Schweiz betrachtet, gibt das Verhältnis der drei Rubriken zueinander weder für 1901 noch für 1889/1901 zu Kritik Anlaß. Dagegen überwiegt für 1901 wie für Ì889/1901 in den Kantonen Schwyz, Obwalden, Zug, Schaffhausen, Tessin, Wallis und Neuenburg (speziell für 1889/1901 auch noch in den Kantonen Glarus, Appenzell A.-Rh., Appenzell I.-Rh. und Graubünden) in allzu einseitiger Weise der Kampf gegen Wirkungen.

In Bezug auf die Verwaltung des Alkoholzehntels sind uns drei Eingaben zugegangen.

Der st. gallische Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke teilte uns am 5. August 1902, unter Beigabe eines Referates von Lehrer Burkhardt in Widnau, folgende, nach Anhörung dieses Referates am 1. Juli 1902 gefaßte Resolution mit: ,,1. Der Alkoholzehntel soll laut Bundesverfassung ein Mittel zur Bekämpfung des Alkoholismus sein. Er darf in keiner Weise zur Entlastung der kantonalen Budgets dienen und nicht zu Kulturausgaben verwendet werden, für welche die Kantone in anderer Weise aufzukommen haben.

2. Die Kantone sollen durch die Bundesbehörden angehalten werden, dem Alkoholzehntel diejenige Verwendung zu geben, welche den Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen im Sinne der Bundesverfassung am besten zu bekämpfen geeignet ist.

3. Die besten Kampfmittel gegen den Alkoholismus sind die Vereine der Antialkoholbewegung und die Trinkerheilanstalten ; sie sind also bei der Verteilung des Alkoholzehntels in erster Linie und in ausgiebiger Weise zu berücksichtigen.

4. Irren-, Kranken-, Armen- und ähnliche Anstalten sollen nur so weit in Betracht kommen, als es sich um Versorgung bedürftiger Opfer der Trunksucht handelt.

619 5. Erziehungs- und andere Anstalten dürfen nur dann aus dem Alkoholzehntel alimentiert werden, wenn sie unter Beobachtung totaler Enthaltsamkeit geleitet werden. Dasselbe gilt auch für Zwangsanstalten, falls sie aus dem Alkoholzehntel unterstützt werden.

6. Die Bundesbehörden sollen durch eine gemeinsame Eingabe sämtlicher Antialkoholvereine ersucht werden, ein für die Kantone verbindliches Regulativ über die Verwendung des Alkoholzehntels zu erlassen.a Im Begleitschreiben wird hauptsächlich die Notwendigkeit und Wünschbarkeit der energischen Bekämpfung der Ursachen des Alkoholismus betont. Durch den Schlußsatz wird der Bundesrat angegangen, dafür zu sorgen, daß von Bundes wegen ein für die Kantone verbindliches Regulativ über die Verwendung des Alkoholzehntels erlassen werde ; dieses Regulativ habe die richtige Alimentierung der Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen festzusetzen ; es solle vor allem ' die reichliche Unterstützung der Antialkoholvereine und ihrer Bestrebungen aus dem Alkoholzehntel vorsehen.

Aus Biel kam uns unterm Datum vom 29. November 1902 durch das Aktionskomitee des Abstinentenverbandes das Gesuch zu, der Bundesrat möge bei seinen Vorschlägen an die eidgenössischen Räte zur Sicherung der verfassungsmäßigen Verwendung des Alkoholzehntels auch auf die wirksame Unterstützung der kantonalen wie allgemein schweizerischen Abstinenzvereine Bedacht nehmen.

Endlich überreichte uns das Zentralkomitee der waadtländischen Antialkoholvereine unterm 3. Dezember 1902 eine vom Bureau der waadtländischen gemeinnützigen Gesellschaft mitunterzeichnete Denkschrift mit nachstehenden Schlußfolgerungen: .,Die waadtländischen Antialkoholvereine : nach Einsicht von Art, 32bi8, Alinea 4, der Bundesverfassung, nach Einsicht von Art. 23 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser vom 29. Juni 1900 ; in Erwägung: daß Art. 25 des waadtländischen Gesetzes vom 24. August 1888 über die Unterstützung armer, und die Erziehung unglücklicher und verlassener Kinder den ganzen Alkoholzehntel dem Hülfswerke für die unglückliche und verlassene Jugend zuweist ;

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daß diese Verwendung des Zehntels offenbar zu einseitig ist, da sie, unter Vernachlässigung der Hauptsache, nur eine Wirkung, nicht aber die Ursachen des Alkoholismus bekämpft; daß die in den Botschaften des Bundesrates vom 15. November 1892 und 24. November 1893 dieser Einseitigkeit gegenüber geltend gemachten Gründe an Bedeutung nicht eingebüßt haben ; ersuchen den hohen Bundesrat, er wolle in seiner nächsten Botschaft an die Bundesversammlung über die Verwendung des Alkoholzehntels durch die Kantone die waadtländische Regierung einladen, das Gesetz vom 24. August 1888 über die Unterstützung armer und die Erziehung unglücklicher und verlassener Kinder dahin abzuändern, daß die einseitige Verwendung des Alkoholzehntels beseitigt und eine Zuwendung des Zehntels in die Wege geleitet werde, welche eine wirksame und zugleich umfassende Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen des Alkoholismus ermöglicht.ct

Bekanntlich tritt für 1901 erstmals das neue Alkoholgesetz in Wirksamkeit. Zur Stellungnahme gegenüber den oben erwähnten Petitionen sowohl, als zur Beurteilung der Ausweise über das zunächst in Betracht fallende Geschäftsjahr 1901, wie zur Abklärung des künftigen Verhaltens der Aufsichtsbehörden überhaupt ist es daher vor allem geboten, über die Tragweite der revidierten Gesetzgebung Klarheit zu schaffen.

Der vom Zehntel handelnde Art. 23 des Alkoholgesetzes vom 29. Juni 1900 unterscheidet sieb von dem einschlägigen Art. 13 des alten Alkoholgesetzes materiell einzig darin, daß er den Bundesrat ausdrücklich ermächtigt, die Berichte der Kantone mit b e z ü g l i c h e n A n t r ä g e n an die Bundesversammlung zu leiten.

Über den Charakter der Antragstellung spricht sich das Gesetz nicht näher aus. Dieselbe kann unseres Erachtens einzig den Zweck verfolgen wollen, die verfassungsmäßige Verwendung des Alkoholzehntels zu sichern, stellt sich also im Grunde als eine Vorbereitung von Maßregeln dar, wie sie nach Art. 85, Ziffer 8, der Bundesverfassung der Bundesversammlung zur Handhabung der Verfassung, zur Erfüllung der bundesmäßigen Verpflichtungen allgemein und überhaupt zustehen.

621 Was nun diese Sicherung des Verfassungszweckes betrifft, so halten wir es weder für zulässig, noch für nützlich, den Kantonen hinsichtlich der Verwendung des Zehntels im einzelnen von Bundes wegen bestimmte ^Vorschriften zu machen. Wenn die Verfassungsnovelle von 1885 die Bekämpfung des Alkoholismus mit Hülfe von 10 % der Monopoleinnahmen den Ständen überließ, so geschah dies deshalb, weil das Alkoholübel trotz seiner gemeinsamen Grundlage in den einzelnen Kantonen nach Umfang und Art sehr verschieden ist und die kantonalen Behörden, welche den.

Verhältnissen näher stehen, als geeigneter betrachtet wurden, die der jeweiligen Sachlage angepaßten Vorkehren zur Bekämpfung der Mißstände zu treffen. Gerade darum sah man damals -- entgegen dem Antrage, einen Zehntel der Monopoleinnahme dem Bunde '/MV Bekämpfung des Alkoholmißbrauches, sowie zu Zwecken rationeller Volksernährung und des Gesundheitswesens zuzuweisen -- mit voller Absichtlich k ei t von einer Zentralisation in dieser Richtung ab und überließ die Pflege der aus dem Alkoholzehntel erfließenden Kulturaufgaben den Kantonen, welche alle schon vor dem Bunde auf dem Gebiete tätig gewesen waren.

So sehr wir daher geneigt sind, das Wirken der Antialkoholvereine als ein segensreiches anzuerkennen, so wohltätig Trinkerheilanstalten sein mögen, so wenig halten wir den Bund für befugt, den Kantonen in verbindlicher Weise die Unterstützung dieser Institutionen aufzuerlegen, wie es in zweien der angeführten Eingaben speziell verlangt wird ;. so wenig auch können wir uns grundsätzlich dazu verstehen, im Sinne dieser Eingaben den Erlaß von Regulativen vorzuschlagen, durch welche bestimmte Einzelverwendungen des Zehntels für alle Kantone obligatorisch gemacht würden.

Aus den gleichen Gründen müssen wir die im Juni 1901 .im Schöße des Nationalrates aufgeworfene Frage verneinen, ob es sich nicht empfehle, die Art und Weise der Verwendung des Zehntels auf dem Verordnungswege zu regeln. Die Kantone sind in dieser Sache die unmittelbar Beteiligten ; ihnen liegt die Ausführung der in Rede stehenden eidgenössischen Verfassungsbestimmung ob, sie sollen daher auch die nach ihrer eigenen Konstitution erforderlichen Vollziehungsvorschriften erlassen.

Unserer Meinung nach stehen dem Bunde mit Bezug auf den Alkoholzehntel nur Kontrollrechte zu. Diese aber haben sich in der Hauptsache nach drei Richtungen hin geltend zu machen :

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1. ist dafür zu sorgen, daß die Kantone überhaupt mindestens 10 "/oder Monopoleinnahme zur Bekämpfung des Alkoholismus aufwenden oder zu bestimmter Verwendung zurücklegen ; 2. muß darüber gewacht werden, daß der Zehntel nicht für Zwecke der Alkoholbekämpfung benützt wird, deren Erfüllung den kantonalen Gemeinwesen ohnehin, also auch beim Fehlen der Hülfsmittel aus den Alkoholgeldern, obläge. Der Zehntel hat neuen Aufgaben zu dienen ; er darf, wie die oben mitgeteilte St. Galler Resolution mit Recht hervorhebt, nicht zur Entlastung des Budgets dienen und daher auch im Gebiete der Alkoholfrage nicht zu Zwecken verwendet werden, für welche die Kantone bereits in anderer Weise aufzukommen haben.

(Aus dem in Beilage I abgedruckten Schreiben der Regierung von Unterwaiden o/W. vom 25. Juli 1902 ergibt sich, daß über diesen Punkt Meinungsverschiedenheiten bestehen) ; 3. ist zu verhüten, daß einseitig nur die Ursachen oder nur die Wirkungen des Alkoholisnius bekämpft werden. Die Verfassung verlangt den Kampf gegen beide: die daherigen Aufwendungen sind also unstreitig in ein richtiges Verhältnis zu einander zu setzen.

Ob zur Ordnung dieser Kontrollfunktionen allgemein verbindliche Bundesvorschriften aufzustellen seien oder nicht, scheint uns eine Frage von nebensächlicher Bedeutung zu sein. Wir würden mit einem derartigen Erlasse lieber zuwarten, bis sieh in der Durchführung des neuen Alkokolgesetzes auch mit Bezug auf die Verwaltung des Zehntels eine feste Praxis gebildet hat.

Auch die im Schöße der Bundesversammlung wiederholt berührte Frage, welche Zwangsmittel (Einbehaltung der Alkoholgelder etc.)

gegenüber Kantonen zur Anwendung kommen sollen, welche ihren verfassungsmäßigen Pflichten hinsichtlich der Verwendung des Alkoholzehntels auf ergangene Mahnung hin nicht nachleben, braucht unseres Erachtens nicht zum vornherein durch Bundesbeschluß oder Bundesvorordnung gelöst zu werden ; sie kann füglich im gegebenen Einzelfalle nach Anleitung des zitierten Art. 85, Ziffer 8, der Bundesverfassung zum Austrage gebracht werden.

Dagegen macht es die richtige Durchführung der in den Ziffern l, 2 und 3 hiervor skizzierten Kontrollmaßnahmen unbedingt erforderlich, daß sich die Kantonsregierungen inskünftig

623 im Sinne des Nationalratsbeschlusses vom 9. Dezember 1901 in ihren Jahresberichten überall da, wo die Natur der erfolgten Aufwendungen nicht ohne weiteres klar liegt, des Nähern darüber ausweisen, welche Summen nicht verwendet, bezw. ohne Zweckbestimmung zurückgelegt wurden, in welchem Zusammenhange die gemachten Ausgaben zur Bekämpfung des Alkoholismus, nach der Seite der Ursachen oder der Wirkungen, stehen, und endlich darüber, daß es sich bei den auf Rechnung des Zehntels gebuchten Ausgaben nicht um eine unzulässige Entlastung des Budgets, sondern, der Verfassung entsprechend, um die Erreichung eines Zweckes handelt, für den der Kanton nicht bereits unabhängig von seinen Verpflichtungen aus dem Zehntel zu sorgen hat.

Die Verwendungen im Jahre 1901 würden bei mehreren Kantonen zu Aussetzungen Anlaß bieten. Die allzu einseitige Betonung des Kampfes gegen die Wirkungen des Alkoholismus, die unzulässige Fondsbildung, eine unzureichende Verwendung überhaupt haben wir bereits eingangs hervorgehoben. Ferner hätten wir im besondern die Bemerkung zu wiederholen, daß eine Anzahl von Kantonen unverhältnismäßig große Beträge für Bedürfnisse auswirft (Ausgaben für Anstalten zur Unterbringung von Sträflingen, Geisteskranken und Gebrechlichen, für Krankenund Armenversorgung im allgemeinen etc.), die zu befriedigen das Staatswesen großenteils auch beim Fehlen der Zehntelsgelder verpflichtet wäre.

Wir halten es indessen nicht für angezeigt, mit Bezug auf die zu kritisierenden Einzelpunkte Anträge einzubringen, ehe wir wissen, ob die Bundesversammlung unsere oben dargelegten prinzipiellen Auffassungen teilt. Von derselben Erwägung geleitet, werden wir die Beantwortung der eingereichten Petitionen verschieben, bis die eidgenössischen Räte über unsere Anträge allgemeiner Art entschieden haben werden. Diese lauten : 1. Die Kantonsregierungen sind einzuladen, ihre Berichte, soweit es nicht bereits geschieht, nach Maßgabe von Art. 78 der allgemeinen Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetze, dem von uns gewählten Berichtschema anzupassen und dieselben, soweit möglich, unter Hinweis auf die den Berichten beizugebenden gedruckten Staatsrechnungen oder Rechnungsbeilagen zu erstellen.

2. Die Kantonsregierungen sind einzuladen, ihre Berichterstattung nach den drei von uns oben dargelegten Gesichtspunkten zu spezifizieren.

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3. Vom Erlasse allgemein verbindlicher Bundesvorschriften über die Art und Weise der Verwendung des Alkoholzehntels, sowie über die gegenüber renitenten Kantonen zu ergreifenden Zwangsmittel ist abzusehen.

4. Die Reglementierung von Kontrollvorschriften ist zu verschieben.

Indem wir im übrigen auf die Beilagen verweisen, ergreifen wir den Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 22. Juni 1903.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Beucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Riiigier.

. Beilagen: Anhang I: Berichte der Kantonsregierungen pro 1901.

,, II: Vergleichung des gesetzlichen Alkoholzehntels pro 1889/1901 mit der ausgewiesenen Verwendung in dieser Periode.

,, III : Die pro 1889/1901 aufgewendeten oder zu bestimmter Verwendung zurückgelegten Beträge nach 13 Unterrubriken.

., IV: Die Verwendungen pro 1901 nach Hauptrubriken.

,, V: Die Verwendungen pro 1889/1901 nach Hauptrubriken.

625 Anhang 1.

Berichte der Kantonsregierungen pro 1901.

1. Zürich.

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Regierungsrates, vom 17. Juli 1902.

Wir beehren uns, Ihnen anniit über die Verwendung eines Zehnteils der auf den Kanton Zürich entfallenen Quote am Ertrage des Alkoholmonopols pro 1901, sowie des Reservefonds für Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen folgenden Bericht zu erstatten : Die Staatsrechnung pro 1901, welche seit 1896 die ganze Verwendung des Alkoholzehntels in der Rechnung über den ,,Reservefonds für Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen a zur Darstellung bringt, weist als Übertrag vom Jahre 1900 auf Fr. 72,875. 85 Die Einnahmen des Rechnungsjahres 1901 betragen : Zinse von Kapitalien . . . Fr. 1,988. 95 10 °/o des Anteils am Ertrage des Alkoholmonopols . . ,, 71,651. 74 ,, Total von Übertrag und Einnahmen

73,640. 69

Fr. 146,516. 54

626 Im Jahr 1901 gelangten zur Auszahlung: a. Aus dem Alkoholzehntel pro 1900: Für Unterbringung von K) bedürftigen Kantonsangehörigen in Trinkerheilstätten . . . ' . . Fr. 2,025. 80 Hauptverteilung vom 24. Juli 1901 . . . ,, '64,904. 10 Fr.

66,929. 90

b. Aus dem Alkoholzehntel pro 1901 : Für Unterbringung von 2 bedürftigen Kantonsangehörigen in der Trinkerheilstätte Bllikon c. Aiis dem Reservefonds

,, .,

460. -- --. --

Total der Ausgaben

Fr.

67,389. 90

Es resultiert somit auf das Jahr 1902 ein Übertrag von

Fr.

79,126. 64

nämlich : a. Rest des Alkoholzehntels pro 1901 : (Fr. 71,651. 74 weniger Fr. 460) . . . Fr. 71,191. 74 b. Eigentlicher Reservefonds, nämlich : Saldo laut Rechnung 1900 . Fr. 4877. 28 Zins pro 1901 ,, 1988. 95 Rest des Alkoholzehntels laut Reehnungl900 Fr. 67,998.57 Verwendet 1901 ,, 66,929.90 InReservefallend ,, 1068. 67 7,934. 90 Bestand wie oben Fr. 79,126. 64 Auf Rechnung des Alkoholzehntels pro 1901 sind nun seit der letzten Hauptverteilung (24. Juli 1901) folgende Beiträge, die nach den vom schweizerischen Bundesrate unterm 15. November 1892 aufgestellten Grundsätzen gruppiert werden, ausgerichtet worden, wobei die vor der gegenwärtigen Hauptverteilung bereits ausbezahlten Posten Inbegriffen sind.

627 In erster Linie.

I. Zur Erziehung, zum Schutze, zur Besserung der Jugend.

A. Zur Versorgung von verwahrlosten Enaben und jugendlichen Verbrechern in entsprechenden Anstalten.

1. Rettungsanstalt Sonnenbühl bei Brütten.

Beitrag für 42 Zöglinge à Fr. 5 Fr. 210. 2. Rettungsanstalt Freienstein. Beitrag für · 30 Zöglinge à Fr. 5 150. fl 3. Schweizerische Rettungsanstalt für verwahrloste Knaben auf dem Sonnenberg bei Luzern.

Beitrag für 2 kantonsangehörige Zöglinge à Fr. 15 ,, 30. -- 4. Pestalozzihäuser der Stadt Zürich in Schönenwerd-Seegräben und im Burghof-Dielsdorf : Beitrag für 28 Zöglinge à Fr. 15 . Fr. 420 Beitrag an Bauten ,, 1000 ,, 1,420.-- B. Für Fürsorge für aufsichtslose, bezw. verwahrloste Kinder, Knaben- und Mädchenhorte etc.

5. Kommission für Versorgung verwahrloster Kinder im Bezirk Zürich. Beitrag für 127 Pfleglinge à Fr. 15 6. Kommission für Kinderversorgung im Bezirk Winterthur. Beitrag für 67 Pfleglinge à Fr. 15 7. Jugendhorte Zürich I. Beitrag für 82 Kinder à Fr. 4 ' 8. Jugendhorte Zürich III. Beitrag für 154 Kinder à Fr. 4 . . .

9. Kinderhorte Winterthur. Beitrag für 100 Kinder à Fr. 4

,,

1,905. --

,,

1,005. --

n,,

328. --

,,

616. --

·n,,

400. --

C. Zur Fürsorge für schwachsinnige und epileptische Kinder.

10. Pestalozziheim in Pfäffikon. Beitrag für 7097 Pflegetage à 20 Rp ,,' 1,419.40 Übertrag Fr. 7,483. 40

628

Übertrag Fr. 7,483. 40 11. Schweizerische Anstalt für Epileptische in Zürich V : Beitrag für 20,752 Pflegetage von kantonsangehörigen Pfleglingen(71)a20Rp. Fr. 4150. 40 Beitrag an Baukosten . . . . ,, 1000. -- ,, 5,150. 40 12. Zürcherische Heilstätte in Ägeri für skrophulöse und rhachitische Kinder von Zürich und Umgebung. Beitrag für 5084 Pllegetage von kantonsangehörigen Kindern (26) à 20 Rp. . . ,, 1,016. 80 13. Schulwesen der Stadt Zürich. Beitrag für Versorgung verwahrloster und gebrechlicher Kinder ,, 1,000. -- II. Zur Versorgung armer Irren in Heilanstalten und Unterstützung der Angehörigen derselben.

Nichts.

HL Zur Hebung der Volksernährung: Gründung und Unterstützung von Konsumvereinen mit ausschliesslich gemeinnütziger Tendenz, sowie von Volksküchen und Speiseanstalten.

14. Haushaltungsschule Zürich, gegründet von der Sektion Zürich des schweizerischen Gemeinnützigen Frauenvereins. Beitrag für zwei 5 monatliche Kurse mit 20 und 24 Schülerinnen ; 220 Teilnehmerinnen-Monate à Fr. 10 . . .

15. Haushaltungsschule des Frauenbundes Winterthur. Beitrag : a. Für die Haushaltungsschule (2 Kurse mit je 16 und 20 Schülerinnen und zirka 5 Monaten Dauer; 180 Teilnehmerinnen-Monate à Fr. 10 Fr. 1800 b. Für Kochkurse für Arbeiterfrauen (2 Kurse mit zusammen 39 Teilnehmerinnen) ; 39 Teilnehmerinnen à Fr. 5 ,, 195

,,

2,200. --

* 1995 ~ Übertrag Fr. 18,845. 60

629

Übertrag Fr. 18,845. 60 16. Koch- und Haushaltungsschule im Brholungshaus Fluntern. Ausbildung von 7 kantonsangehörigen Lehrtöchtern während zusammen 126 Wochen; 126 Teilnehmerinnen-Wochen à .80 Rp ,, 100. 80 17. Koch- und Haushaltungskurse an der Gewerbeschule der Stadt Zürich. Beitrag für 13 Kurse mit zusammen 202 Schülerinnen und je zirka 10 Wochen Dauer; 2020 TeilnehmerinnenWochen à 10 Rp . . . ,, 202. -- 18. Haushaltungsschule Küsnacht. Beitrag für l Kochkurs (für gute bürgerliche Küche) mit 8. Schülerinnen und 8 Wochen Dauer; 64 Teilnehmerinnen-Wochen à Fr. l ,, 64. -- 19. Koch- und Haushaltungsschule der Gemeinnützigen Bezirksgesellschaft Pfäffikon. Beitrag für 2 Kurse (in lllnau) mit zusammen 32 Teilnehmerinnen und je zirka 3 Wochen Dauer ; ·96 Teilnehmerinnen-Wochen à Fr. l . . . . . .

96. --

:IV. Zur Versorgung armer Schulkinder mit kräftiger Nahrung und zur Unterstützung der Ferienkolonien.

20. Fürsorge der Schulgemeinden, bezw.

"Korporationen für Nahrung und Kleidung armer Schulkinder im Winterhalbjahr 1901/02. Beiträge .an 23 Gemeinden 21. Ferienkolonien und Milchkuren der Stadt .Zürich mit Erholungsstation Schwäbrig. Beitrag für: 12,012 Gratispflegetage in den Ferienkolonien à 20 Rp. . . Fr. 2402. 40 5017 Gratispflegetage in der Erholungsstation à 40 Rp. . . ,, 2006.80 1231 Milchkur genießende Kinder à 30 Rp ,, 369; 30

5,530. --

,,

4,778. 50

Übertrag Fr. 29,616. 90 Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. III.

.

43

630

Übertrag Fr. 29,616. 90 22. Ferienkolonien und Milchkuren Winterthur. Beitrag : Für die Ferienkolonien: 3560 Pflegetage à 20 Rp Fr. 712 Für die Milchkur : 100 Kinder à 30 Rp. ,, 30 ,, 742.23. Ferienkolonie Örlikon. Beitrag für 756 Pflegetage à 20 Rp ,, 151. 20 24. Ferienmilchkur Borgen. Beitrag für 155 Kinder à 30 Rp ,, 46. 50 25. Ferienkolonie Wädenswil. Beitrag für 420 Pflegetage à 20 Rp . . . . .

26. Ferienkolonie Töß. Beitrag für 1120 Pflegetage à 20 Rp 27. Ferienkolonie Veitheim. Beitrag für 980 Pflegetage à 20 Rp 28. Kurkolonie des Bezirkes Andelfingen.

Beitrag für 700 Pflegetage à 20 Rp

.

84. --

,,

224. --

,,

196. --

,,

140. --

,,

168. --

,,

80. --

31. Pestalozzi-Gesellschaft Zürich. Beitrag an den Betrieb der Lesesäle etc. . . . . . .

4,000. --

29. Erholungskolonie des Bezirkes Bülach.

Beitrag für 840 Pflegetage à 20 Rp 30. Ferienkolonie Meilen. Beitrag für 400 Pflegetage à 20 Rp V. Zur Belehrung des Volkes über die verheerenden Wirkungen des Alkoholismus einerseits und über diewohltätigen Polgen der Massigkeit anderseits, sowie zur Verbreitung guter Schriften und zur Gründung und Unterstützung von Lesesälen.

32. Öffentlicher Lesesaal in Winterthur. Beitrag an dessen Betrieb

,,

400. --

Übertrag Fr. 35,848. 60

631 Übertrag Fr. 35,848. 60 33. Ausschuß der Vereine zur Bekämpfung des Alkoholismus im Kanton Zürich. Beitrag für .

die Bestrebungen der Mäßigkeits- und Abstinenzvereine auf dem Gebiete der Belehrung des Volkes über die Verheerungen des Alkoholismus etc.

(Verbreitung bezüglicher Schriften, Veranstaltung von Vorträgen etc.)

,, 1,000. -- VI. Zur Gründung und Unterstützung von Trinkerheilanstalten.

34. TrinkerheilstätteEllikon a. d. Th Beitrag: a. für 4601 Pflegetage von versorgten Kantonsangehörigen à Fr. l . . . . Fr. 4601 b. für Bauten und Reparaturen . . ,, 2500 ,, 35. Trinkerinnen-Heilstätte Blumenau b. Steg (Tößtal) des Herrn Simeon Diener. Beitrag für 2512 Pflegetage von versorgten Kantonsangehörigen à 80 Rp ,, 36. Für Unterbringung almosengenössiger oder sonst bedürftiger Kantonsangehöriger in Trinkerheilstätten : Vom 24. Juli bis 31. Dezember 1901 : 2 Personen Fr. 460 Vom 1. Januar bis 30. Juni 1902: 6 Personen ,, 1453 ,,

7,101--

2,009. 60

1,913.-

Vu. Zur Unterstützung der Mässigkeitsvereine.

37. Mäßigkeits- und Abstinenzvereine : a. Kantonal verband vom blauen Kreuz Fr. 1800 Ortsverein Seen an Vereinshausbaute

b.

c.

d.

e.

f.

g.

h.

»

5

00 Guttemplerorden Loge Helvetia Nr. l dieses Ordens Alkoholgegnerbund Verein Sobrietas Sozialdemokratischer Abstinentenbund . .

Katholische Abstinentenliga . . . . .

Frauenverein für Mäßigkeit und Volkswohl Übertrag

, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, Fr.

2,300.1,200. -- 200. -- 1,100. -- 200. -- 300. -- 100. -- 2,786. -- 56,058. 20

ß32 Übertrag Fr. 56,058. 20 In. zweiter Linie.

I. Für Zwangs- und Besserungsanstalten oder für Unterbringung in solchen.

38. Arbeiterkolonie für die Ostschweiz in Herdern. Beitrag für 8784 Pflegetage von versorgten Kantonsangehörigen à 60 Rp 39. Für Detinierte in Korrektionsanstalten : Für 39 Detinierte in Uitikon . Fr. 1733. 90 ,, 43 ,, ,, Kappel . ,, 1745.,, 18 ,, ,, Ringwil . ,, 879.90

,,

5,270. 40

4358 ÖU

u. Zur Unterstützung entlassener Sträflinge.

Nichts.

m. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

40. Zürcher Kantonalverband für Naturalverpflegung. Beitrag

,,

6,000. --

Total der Beiträge seit der Hauptverteilung des Alkoholzehntels vom 24. Juli 1901 . . . Fr. 71,687. 40 Hiervon entfallen auf Rechnung: a. des Alkoholzehntels: Rechnung 1901 . . . .Fr.

460. -- ,, 1902 . . . . ,, 71,191. 74 -- Fr. 71,651. 74 b. des Reservefonds ,, 35. 66 Summa wie oben Fr. 71,687. 40 Schreiben der Direktion des Gesundheitswesens des Kantons Zürich an die eidg. Alkoholverwaltung, vom 5. August 1902.

Mit Rücksicht auf Ihr Schreiben vom 28. Juli 1902 in Sachen der Verwendung des Alkoholzehntels pro 1901 beehren wir uns,

633

Ihnen mitzuteilen, daß wir der beigefügten Aufstellung unsere Zustimmung geben können, wenn auch die Zusammensetzung der ,,Verwendung pro 1901a in den Rubriken VIII und XIII dem bisher beobachteten Verfahren nicht völlig entspricht.

In Ihrer Aufstellung sind die Beiträge : a. an die Loge Helvetia Nr. l des Guttemplerordens b. an den Frauenverein für Mäßigkeit und Volkswohl

Fr.

200

,, 2786

Summa Fr. 2986 der Rubrik XI11 ,,Für Förderung der Mäßigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen11 zugezählt, während sie bisher der Rubrik Viti ,,Für Hebung der Volksernährungu einverleibt worden sind. Wir können jener Zuteilung, wie bereits erwähnt, zustimmen, machen aber darauf aufmerksam, daß alsdann in den Rubriken VIII und XIII bei ,, V e r w e n d u n g b i s E n d e 1900 t l , beziehungsweise ,,bis Ende 1901tl konsequenterweise die frühern gleichartigen Beiträge, als : a. an die Kaffeehalle, beziehungsweise alkoholfreie Spcisewirtscbaft der Loge Helvetia in Zürich III, zusammen Fr. 5,200. -- b. an die Kaffeehalle Winterthur . . . . ^ 250. -- c. an die alkoholfreien Wirtschaften und die alkoholfreie Kuranstalt auf dem Züriehberg des Frauenvereins für Mäßigkeit und Volkswohl, zusammen ,, 15,598. 90 Summa Fr. 21,048. 90 ebenfalls in Abzug (VIII), beziehungsweise Anrechnung (XIII) gebracht werden sollten. In diesem Falle würde sich die Rechnung folgendermaßen gestalten : Rubrik.

VIII XIII

.

.

Verwendung bis Ende 1900.

Verwendung pro 1901.

Verwendung bis Ende 1901 (resp. 17. VII. 02).

Fr. 53,273 ,, 63,631

Fr. 4658 ,, 8186

Fr. 57,931 ,, 71,817

Das ,,Total" in Ihrer Aufstellung bleibt unverändert.

634

Schreiben der Direktion des Gesundheitswesens des Kantons Zürich an die eidg. Alkoholverwaltung, vom 12. August 1902.

Auf Ihr Schreiben vom 6. August beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, daß der pro 1894 zu gunsten der flKaffeehalle W i n t e r t h u r a aus dem Alkoholzehntel ausgerichtete Beitrag von Fr. 250 der ,, L o g e E i n t r a c h t Nr. 4 des Guttemplero r d e n s a , als Gründerin jener Kaffeehalle zugekommen ist.

Genannter Betrag fällt somit der Rubrik XIII der uns übermittelten Aufstellung zu, und unsere Rechnung am Schlüsse hierseitigen Schreibens vom 5. August 1902 erweist sich als zutreffend.

In Zukunft werden wir die Zuteilung zu den einzelnen Rubriken gerne in analoger Weise besorgen.

2. Bern.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 13. August 1902.

Ihrer Einladung vom 24. Juli 1902 nachkommend, beehren wir uns, Ihnen hiernach unsern Bericht über die Verwendung des Alkoholzehntels des Kantons Bern für das Jahr 1901 abzustatten.

Der Kanton Bern hat im genannten Jahr aus den hierzu verfügbaren Geldern zur Bekämpfung des Alkoholismus folgende Ausgaben gemacht: I. Für Trinkerheilanstalten oder Verbringung in solche Fr.

u. Für Zwangsarbeitsanstalten oder Unterbringung in solchen.

Für Deckung der Kosten der Weiberarbeitsanstalt in Hindelbank, Beitrag . . . .

,,

5,204. 40

23,065. 66

m. Pur Irrenanstalten oder Versorgung in solchen.

Nichts.

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder Unterbringung in solchen ,, Übertrag Fr.

200. -- 28,470. 06

635

Übertrag V. Für Krankenversorgung im allgemeinen

Fr.

,,

28,470. 06 95. 70

,,

24,377. 95

. .

,,

8,700. --

VUE. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen.

Beiträge an Koch- und Haushaltungsschulen und -kurse, sowie an Volksküchen, Kaffeeund Speisehallen

,,

11,653. 11

IX. Für Maturalverpflegung armer Durchreisender.

Beiträge

,,

17,622. 05

VL Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher.

a. Beitrag an den Gemeinderat von Rohrbach für Versorgung verwahrloster Kinder von Alkoholikern . Fr. 2,000. -- b. Beiträge an Wohltätigkeitsvereine, wie Gotthelfstiftungen und andere Vereine für Versorgung armer, meistens von Alkoholikern herstammender Kinder, sowie an Vereine für Errichtung und Unterhalt von Kinderhorten u. Kinderkrippen ,, 13,130. -- c. Beiträge an Armenerziehungs- und Verpflegungsanstalten ,, 9,247.95 Vu. Für Speisung armer Schulkinder

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser.

a. Jahresbeitrag an den Verein ,,Arbeiterheima (Anstalt Tannenhof im Großen Moos) Fr. 5000. -- Übertrag

Fr. 5000. -- Fr.

90,918. 87

636

Übertrag b. Jahresbeitrag an den Schutzaufsichtsverein für entlassene Sträflinge . .

c. Deckung der Ausgaben der Patronatskommission für die Weiberarbeitsan,, stalt in Hindelbank -- einstweilige Fürsorge für aus der Anstalt entlassene Weibspersonen . . . .

Fr. 5000. --

Fr.

90,918. 8T

,,

9,743. 90

,,

300. --

,,

15,246. .79'

,, 3000. --

,, 1743. 90

XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung.

Beitrag an den Verein für Verbreitung guter Schriften Xu. Für Armenversorgimg im allgemeinen.

Nichts.

"ETTI, Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Beiträge an Mäßigkeits- und Enthaltsamkeitsvereine Total Avisgaben

Fr. 116,209. 56

Da der Alkoholzehntel im Jahre 1901 nur Fr. 98,091. 72 betrug, so mußte der Alkoholzehntelreserve ein Betrag von Fr. 18,117. 84 entnommen werden.

Der Alkoholzehntelreservefonds betrug zu Anfang des Jahres 1901 Fr. 31,783. 26 Hierzu der Zins von dieser Summe mit . ,, 1,271. 34 Total Nach Abzug oberwähnter Entnahme von .

Fr. 33,054. 60 ,, · 18,117. 84

beträgt der Reservefonds auf Ende des Jahres

Fr. 14,936.. 76

Hierzu kommt noch der Hülfs- und Patronatsfonds, mit Inbegriff des Zinses auf Ende 1901 betragend . Fr. 14,764. 90

637

3. Luzerru Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 6. August 1902.

In Beantwortung Ihrer Zuschrift vom 24. Juli abbin betreffend die Berichterstattung über die Verwendung des auf das Jahr 1901 entfallenden sog. Alkoholzehntels im Betrage von Fr. 24,387. 40 beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, daß wir mit Schlußnahme vom 26. März 1902 nachstehende Verteilung vorgenommen haben.

Gleichzeitig erhalten Sie Aufschluß darüber, wie die Rücklagen im Jahre 1901 verwendet wurden.

I. Für Trinkerheilanstalten oder die Unterbringung in solchen: Trinkerheilanstalt Vonderflüh in Samen Beiträge für Unterbringung armer Alkoholiker in Trinkerheilanstalten II. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder Unterbringung in solchen: Rettungsanstalt Sonnenberg . . . .

Beitrag für Unterbringung von jugendlichen Verbrechern etc. in Zwangserziehungsanstalten Erziehungsanstalt in Richterswil

Direkte Verwendung Zuweisung früherer RiickTom lagen im 26. März 1902 Jahre 1901 Fr.

Fr.

1,000. -- 740. -

1,200: -- 3,002. 63 300. --

HE. Pur Irrenanstalten oder für Irrenversorgung : Hülfsverein für arme Irren

1,200.

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher: Erziehungsanstalt Kathausen Kinderasyl Mariazell bei Sursee

3,500.

3,000.

Übertrag

9,900. --

4,042. 63

638

Direkte Verwendung Zuweisung früherer Rückvom lagen im 26. März 1902 Jahre 1901 Fr.

Fr.

Übertrag 4,042. 63 9,900. -- Versorgung schwachsinniger Kinder in einer entsprechenden Anstalt 1,000. -- 1,520. -- Unterbringung jugendlicher Verbrecher in einer Zwangserziehungsanstalt .

2,000. -- Vu. Für Speisung von Schulkindern u n d f ü r Ferienkolonien . . . . 3,500. -- IX. Für Haturalverpflegung armer Durchreisender

1,800. --

X. Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser

800. --

Xin. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen: Zur Verfügung des Regierungsrates für Unterstützung der Abstinentenvereine und Versorgung armer Alkoholiker i n Trinkerheilanstalten . . . .

Beiträge an 10 Abstinentenvereine, Beiträge an den Gemeinnützigen Frauenverein, den Grütliverein, den Jilnglingsverein, den Mütter verein und für Verbreitung von Literatur zur Bekämpfung des Alkoholismus Total

4.

5,387. 4 0

24,387. 40

6,299. 80 11,862. 43

Uri.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 6. August 1902.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels aus dem Ertrag des Alkoholmonopols .pro 1901 Bericht zu erstatten.

639 Der Alkoholzehntel für unsern Kanton betrug und erhielt folgende Verwendung: 1. Beitrag an die kantonale Erziehungsanstalt für arme und verwahrloste Kinder . . .

2. Einlage in den Fonds für eine kantonale Irrenanstalt 3. Einlage in den Fonds für eine kantonale Zwangsarbeitsanstalt 4. Beitrag an die Suppenanstalt Altdorf . .

5. Beitrag an die Suppenanstalt Schattdorf. .

6. Beitrag an die Suppenansta.lt Erstfeld . .

7. Beitrag an die Suppenanstalt Wassen-Meien 8. Beitrag an die Suppenanstalt Flüelen . .

9. Beitrag an die Suppenanstalt Isenthal . .

10. Beitrag an die Suppenanstalt"Bürglen . .

11. Beitrag an die Suppenanstalt Unterschächen Total

Fr. 3275. 51 Fr. 1500. -- ,,

537. 25

,, 186.76 ,, 178. 50 ,, 132.-- ,, 133. 50 ,, 36. -- ,, 60. -- ,, 85. 50 ,, 300. -- ,, 126.-- Fr. 3275.51

5. Schrwyz.

Schreiben des Landammanns und Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 4./9. August 1902.

Auf Ihr Kreisschreiben vorn 24. Juli in Sachen Verwendung des Alkoholzehntels pro 1901 beehren wir uns, Ihnen folgende Mitteilungen zu machen : Der auf den Kanton Schwyz entfallende Zehntel beläuft sich anf Fr. 9204. 86.

Davon wurden zugewendet: 1. An den kantonalen Fonds für Errichtung einer Zwangsarbeitsanstalt Fr. 4653. 41 2. An Gemeinden für Unterbringung armer Irren in Heilanstalten an die nachgewiesenen Ausgaben von Fr. 23,614. 85, 12V2 °/o . ,, 2951. 83 3. An Gemeinden für Versorgung verwahrloster Kinder, sowie liederlicher und arbeitsscheuer Elemente in Erziehungs-, Besserungs- und Zwangsarbeitsanstalten an die Auslagen von Fr. 6398. 67, 25 % ,, 1599. 62 Fr. 9204. 86

640

5. Unter^valden ob dem AV^ald..

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 25. Juli 1902. .

In Erledigung Ihres geschätzten Kreisschreibens vom 24. dieses Monats beehren wir uns, Ihnen mitfolgend den Bericht unseres Landsäckelamtes über die Finanzverwaltung im Jahre 1901/02 zu übermitteln und Sie ergebenst auf die auf Seite 19 enthaltene Rechnung über Verwendung des Alkoholzehntels aufmerksam zu machen.

Zu besondern Bemerkungen finden wir uns dermalen nicht veranlaßt, indem wir uns erlauben, auf das in unserer Zuschrift vom 3. Juli 1901 Gesagte zu verweisen. Im allgemeinen ist es unser Bestreben, den Alkoholzehntel möglichst zweckentsprechend zu verwenden und insbesondere werden wir uns bemühen, die Rücklagen ohne besondere Zweckbestimmung mit der Zeit zu vermindern; immerhin halten wir die Existenz eines jederzeit disponibeln, bescheidenen Rücklage- oder Reservefonds doch für gerechtfertigt, indem man nie wissen kann, wann das Bedürfnis zu einer großem Unterstützung sich geltend macht. Daß übrigens dieser von Ihnen im Berichte von 1899, resp. 1900 beanstandete Fonds dieses Jahr von Fr. 4501. 03 auf Fr. 3627. 75 zurückgegangen, werden Sie aus der Beilage entnehmen können.

In Bezug auf Ihre, unsern Kanton beschlagenden Ausführungen in dem Berichte an die Bundesversammlung pro 1900, enthalten auf Seite 4, können wir nicht umhin, zu bemerken, daß keineswegs allgemeine Staatshaushaltungszwecke aus dem Alkoholzehntel unterstützt werden, sondern einzig solche, welche mit der Zweckbestimmung des Alkoholzehntels im Zusammenhang u stehen. Soviel zur Aufklärung ö Ihrer sonst leicht irreleitenden Bemerkung, daß wir allzu große Summen ,,für allgemeine Staatszwecke"1 verwendeten.

Kassabestand vom letzten Jahre Fr. 4501. 03 Hierzu Zins ,, 126.12 10°/o vom diesjährigen Alkoholertrag . . . ,, 2534.80 Fr. 7161. 95

Hiervon wurden verwendet :

641

a. Zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkung des Alkoholismus.

1. Beitrag an die kantonale Krankenheilanstalt . . . .

2. Beitrag an die Trinkerheilanstalt 'Von d e r Flüe . . .

3. Beitrag an die Anstalt Epileptischer i n Riesbach . . . .

4. Beitrag an die Versorgung von Irren 5. Beitrag an die Versorgung trunksüchtiger erwachsener Personen in Anstalten . . .

F r . 500. -- 300. --

fl

,,

50.--

,, 500. --

,, 552. 2 5

b. Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus.

1. Beitrag an den Abstinentenverein 2. Beitrag an die Abhaltung von Kochkursen 3. Beitrag an den schweizerischen Verein abstinenter Lehrer . .

4. Naturalverpflegung an arme Durchreisende in Lungern .

c. Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen zugleich.

1. Versorgung verwahrloster Kinder trunksüchtiger Eltern ." .

2. Beitrag an die Rettungsanstalt Sonnenberg 3. Beitrag an die Arbeiterkolonie Herdern 4. Anschaffung des Temperenzhahdbuches für die Lehrer .

,, 200. -- ,, 400. -- ,,

20. --

,, 207. 35

,, 674. 60 ,,

40. --

,,

30. --

,,

60. -- Fr. 3534. 20

Bleiben in der Kantonalbank zur Verwendung im Jahre 1902 Fr. 3627. 75

642

y. Unter'wald.en nid. dem "Wald.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finahzdepartement, vom 9. August 1902.

Wir beehren uns, Ihnen zu Händen des hohen Bundesrates auf Ihre Zuschrift vom 24. Juli abhin nach Maßgabe von Art. 13 des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser, den Bericht über Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol pro 1901 zu erstatten.

Der auf Nidwaiden entfallende Zehntel beträgt Fr. 2160. 80, welcher verwendet worden : An Kochkurs Stans Fr. 250. -- An Schulsuppenanstalten Nidwaiden ,, 840. -- An Abstinentenverein Ennetbürgen . . . . ,, 30. -- An Rettungsanstalt Sonnenberg Luzern . . . ,, 50. -- Für Unterbringung in der Trinkerheilanstalt von der Flüe in Samen ,, 423. ^3 Für Versorgung verwahrloster Kinder in Erziehungs- und Rettungsanstalten ,, 161. 78 Beitrag an die Kosten der Versorgung korrektionsbediirftiger Personen in Anstalten ,, 383. 35 Sparkassaeinlage 22. 34 fl Fr. 2160. 80

Jener Teil des Alkoholzehntels, welcher nicht jeweilen verwendet worden, wurde zinstragend angelegt. Der betreffende Fonds beträgt gegenwärtig Fr. 12,298. Derselbe dient laut Verordnung vom 10. April 1895 für Errichtung eines kantonalen oder interkantonalen Arbeitshauses oder einer Trinkerheilanstalt.

Schreiben des Landsäckelamtes von Nidwaiden an die eidg.

Alkoholverwaltung, vom 19. August 1902.

In Beantwortung Ihres Geehrten vom 15. dies teile Ihnen mit, daß die Rechnung für den Alkoholzehntel bis den 22. April 1892 in den Staatsrechnungen enthalten sein wird. Die Alkoholzehntel-Rechnungen beginnen mit diesem Datum, und es wurde zu dieser Zeit bei der kantonalen Spar- und Leihkasse in Stans zinstragend angelegt Fr. 3312. 56. Die Zinsrechnung ist folgende :

643

31. Dezember 1892 Fr.

1893 . . . . ; . . - ,, 1894 ,, 1895 ,, 1896 , 1897 '^ 1898 ,, 1899 ,, 1900 , 1901

67.

146.

201.

261.

289.

304.

316.

232: 358.

442.

30 35 35 97 55 13 55 50 5585

Fr. 2621. 10 Den 1. März 1899 wurde Fr. 10,000 aus der Sparkasse enthoben und für diesen Betrag Obligationen der kantonalen Sparano! Leihkasse angekauft, weshalb die Zinsänderung pro 1899.

Der Fonds beträgt: Obligationen Verflossener Zins Sparkassa-Einlage

Fr. 10,000. -- ,, 375. --· ,, 1,923. 14 Fr. 12,298. 14

8. Grlams.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 7. August 1902.

In Erledigung Ihres geschätzten Zirkulars vom 24. Juli a.^ c.

beehren wir uns, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1901 vorschriftsgemäß Bericht zu erstatten. Unser Anteil am Reinertrag des Alkoholmonopols im Jahre 1901 betrug Fr. 53,573. 18, der Alkoholzehntel also Fr. 5357. 30.

Zur Zeit des Eingangs der bundesrätlichen Botschaft vom 24. Juni 1901 war das Budget pro 1901 selbstverständlich längst festgestellt und konnte auf die Wünsche, welche der hohe Bundesrat in jenem Berichte hinsichtlich der Verwendung des Alkoholzehntels ausgesprochen hatte, nicht mehr Rücksicht genommen werden. Der Alkoholzehntel pro 1901 ist daher noch in bisheriger Weise verwendet worden, nämlich :

644

a. Fr. 2500. -- für Versorgung verwahrloster Kinder; b. ,, 1000. --'- für Versorgungen in Korrektionsanstalten ; c. ,, 1557. 30 für Unterbringung von Geisteskranken in Irrenanstalten ; d. ,, 300. -- Beitrag an Mäßigkeits- und Abstinenzvereine.

Total Fr. 5357. 30 0. Zug.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 12../H. März 1902.

In Nachachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen haben wir die Ehre, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1901 folgenden Bericht zu erstatten.

Das dem Kanton Zug aus dem Reinertrag des Alkoholmonopols zugekommene Treffnis beträgt Fr. 41,841. 96. Demgemäß waren Fr. 6276. 29 (als 15 % gemäß Kantonsratsbeschluß vom 26. September 1898) zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen zu verwenden.

Es wurden demnach folgende Beiträge ausgehändigt: 1. Zur Versorgung von Irren in Irrenanstalten Fr. 3195. 43 2. Zur Versorgung verwahrloster Kinder . . ,, 378. 82 3. Zur Unterstützung von Trinkerheilstätten und Versorgung armer Alkoholiker, in solche ,, 382. 35 4. Zur Versorgung schwachsinniger und epileptischer Kinder . ,, 772. 72 5. Zur Versorgung korrektionsbedürftiger Per* sonen ,, 130. 08 6. Zur Hebung der Volksernährung, Unterstützung von Suppenanstalten, freiwilligen Armenvereinen, Pflege- und Besserungsanstalten . .

,, 620. -- 7. Zur Naturalverpflegung armer Durchreisender ,, 80. -- 8. Zur Verbreitung von Broschüren, Abhaltung von Vorträgen und an Lehr- und Unterhaltungslokalitäten, in denen kein Alkohol verabreicht wird _ 290. -- Übertrag

Fr. 5849. 40

645

Übertrag Fr. 5849. 40 9. An Vereine, welche den Alkoholismus direkt bekämpfen ,, 40. -- 10. Einlage in den kantonalen Irrenfonds . . ,, 386. 89 Total Fr. 6276. 29 Schreiben der Kantonskanzlei von Zug an die eidg. Alkoholverwaltung.

Die in Rubrik VII und VIII gesamthaft angegebene Summe von Fr. 620 verteilt sich folgendermaßen : 1. Einwohnerrat Oberägeri für Mittagssuppe Fr. 20 2. Suppenanstalt Menzingen ' . . ,, 50 Fr. 70 3. Frauenhülfsverein Zug . . . Fr. 70 4. Frauen- und Töchterverein Baar ,, 50 5. Vinzenzverein Zug ,, 60 6. Vinzenzverein Baar . . . . ,, 60 ,, 240 V.

7. Heilstätte Unterägeri .,, 200 VI.

8. Rettungsanstalt Sonnenberg ,, 50 9. Arbeiterkolonie Herdern . . . Fr. 40 10. Schutzaufsicht für entlassene Sträflinge . .

,, 20 ,, 60

1 Ì 1

Fr. 620

10. Fribourg".

Le Conseil d'Etat du canton de Fribourg au Département fédéral des Finances, du 16 août 1902.

Nous avons l'honneur de vous faire connaître que nous avons décidé d'employer comme suit le dixième des recettes provenant du monopole de l'alcool pour l'exercice 1901, se montant à fr. 21,282. 69, produit qui, d'après Fart. 32bis de la constitution fédérale, doit être affecté à la lutte contre l'alcoolisme : Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. III.

44

646

1. A la colonie de St-Nicolas, à Drognens, établissement destiné à l'éducation de jeunes gens indisciplinés ou vicieux fr. 10,000. -- 2. A l'école ménagère, instituée par la société d'utilité publique des femmes .· . . . . ,, 3,000. -- 3. Aux oeuvres destinées à combattre l'alcoolisme par l'association, les publications et moyens d'enseignement ., 1,300. -- 4. A la bibliothèque des artisans et aux cours d'adultes ,, 1,382. 69 5. A rétablissement ,,,Vonderfluhtt, pour alcooliques à Samen . . . : ,, 400. -- 6. A la société de patronage des détenus libérés ,, 400. -- 7. Au cours de cuisine (personnel enseignant et frais scolaires) ,, 3,000. -- 8. Subside pour pensions d'élèves peu aisés fréquentant les écoles de fromagerie, d'agriculture et des métiers ,, 1,800. -- Somme égale

fr. 21,282. 69

11. Solothurn.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 30. Juli 1902.

Bezugnehmend auf Ihr Kreisschreiben vom 24. d. M. beehren wir uns, Ihnen hiermit Bericht zu erstatten über die Verwendung des sogenannten Alkoholzehntels im Jahre 1901.

Der laut Bundesgeset? zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen bestimmte Zehntel des dem Kanton Solothurn für das Jahr 1901 zufallenden Anteiles am Ertrag des Alkoholmonopols ist durch das kantonale Budget pro 1901 veranschlagt worden zu Fr. 17,000. -- Derselbe war für das Jahr 1900 zum Zweck der Festsetzung der verschiedenen Beiträge angenommen worden zu ...

Fr. 18,000. -- Übertrag Fr. 18,000. -- Fr. 17,000. --

64T

Übertrag Fr. 18,000. -- Fr. 17,000. -- Laut Staatsrechnung des Kantons Solothurn pro 1900 betrug der Zehntel in Wirklichkeit ,, 18,856. -- Es sind somit im Jahre 1900 zu wenig verausgabt worden ., 856. -- so daß für 1901 zur Verfügung standen

.

. F r . 17,856. --

Diese Summe wurde verwendet wie folgt: I. Zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus 1. Beitrag an die Zwangsarbeitsanstalt Schachen . . . . Fr. 4000. -- 2. Beitrag an die Kosten der Verpflegung einer Alkoholikerin in einer Trinkerheilanstalt ., 100. -- Fr. 4,100. -- u. Zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus.

1. Beitrag an den interkantonalen Verband für Naturalverpflegung (in 2 Zahlungen) Fr.

72. 95 2. Beitrag an die Sektion Solothurn - Bucheggberg - Lebern des Vereins zur Verbreitung guter Schriften . . . . ., 83. 05 3. Alkoholgegnerbund, Sektion Solothurn, 44 Mitglieder . ,, 120. -- 4. Alkoholgegnerbund, Sektion Grenchen, neu gegründet . ,, 40. -- 5. Alkoholgegnerbund, Sektion Selzach, 28 Mitglieder . . ., 60. -- 6. Alkoholgegnerbund, Sektion Langendorf ,, 40. -- Übertrag

Fr.

416. --

Fr.

4,100. --

648

Übertrag Fr. 416. -- Fr. 4,100. 7. Alkoholgegnerbund, Sektion Günsberg ,, 50. -- 8. Alkoholgegnerbund, Sektion Derendingen ,, 80. -- 9. Alkoholgegnerbund, Kantonalverband . . . . . . . ,, 120. -- 10. Blaues Kreuz, Soloth. Kantonalverband, 160 Mitglieder ,, 130. -- 11. Guttemplerloge Weißenstein in Grenchen, 15 Mitglieder ,, 30. -- 12. Guttemplerloge Solidarité in Grenchen, 10 Mitglieder . ,, 20. -- 13. Guttemplerloge Wengistein in Solothurn, 20 Mitglieder ,, 50. -- 14. Guttemplerloge Arbeit in Ölten, 41 Mitglieder . . ',, 90. -- 15. Guttemplerloge Standhaft in Schönenwerd, 23 Mitglieder ,, 50. -- 16. Schweiz. Abstinentenliga, Sektion Ölten, 85 Mitglieder -,, 120. -- ,, 1,156. HE. Zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen zugleich.

1. Armenverein Solothurn für die Erziehung der Kinder von Alkoholikern in der Discheranstalt Fr. 800. -- 2. Armenerziehungsverein Lebern ,, 1800. -- 3. Armenerziehungsverein Bucheggberg ,, 500. -- 4. Armenerziehungsverein Kriegstetten ,,1100. -- 5. Armenerziehungsverein Baisthal ,, 1000. -- 6. Armenerziehungsverein Gau ,, 600. -- 7. Armenerziehungsverein Olten-Gösgen ,, 2700. -- Übertrag

Fr. 8500.

- Fr.

5,256. --

649

Übertrag Fr. 8500.

8. Armenerziehungsverein Schönenwerd ,, 200.

9. Armenerziehungsverein Thierstein ,, 500.

10. St. Josefsanstalt in Däniken ,, 500.

11. An die Anstalt zur Erziehung schwachsinniger Kinder in Kriegstetten ,, 2900.

--

Fr.

5,256. --

-- ^-- -- ,, 12,600. --

Total gleich oben Fr. 17,856. --

13. Basel-Stadt.

Schreiben des Regierungsrates an den schweizerischen Bundesrat, vom 5. März 1902.

Wir beehren uns, Ihnen hiermit die Abrechnung über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1901 zu übermitteln.

Infolge der sich mehrenden Gesuche von Abstinenzvereinen um Subventionen aus dem Alkoholzehntel haben wir den Beitrag an solche Vereine verdoppelt, d. h. von Fr. 2000 im Jahre 1900 auf Fr. 4000 erhöht.

Einnahme n.

Anteil am Ertrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung : 10 °/o von Fr. 187,389. 10 zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen . . . . Fr. 18,738. 91 Ausgaben.

Betriebsdefizit der Rettungsanstalt Klosterfiechten Fr.

Beitrag an die Trinkerheilstätte in Ellikon . . ,, Beitrag an die Trinkerheilstätte in Nüchtern . ,, Versorgung eines Trinkers in der Trinkerheilstätte Nüchtern Fr. 200. -- ab: Rückerstattung des Bürgerrats ,, 139. 45 ,, Übertrag Fr.

7,876.12 300. -- 200. --

60. 55

8,436. 67

650

Übertrag Fr.

Beitrag an die Anstalt für Epileptische in Zürich ,, Beitrag an 4 Guttemplerlogen ,, Beitrag an den Alkoholgegnerbund . . . . ,, Beitrag an den sozialdemokratischen Abstinentenbund ,, Beitrag an den Verein vom Blauen Kreuz . . ,, Beitrag an den Verein für. Mäßigkeit und Volkswohl ,, Beitrag an die Koch- und Haushaltvmgsschulen ,, Betrieb des öffentlichen Lesesaales . . . . ,, Abschreibung auf dem ßaukapital Klosterftechten ,,

8,436.

500.

1,800.

1,200.

67 -- -- --

100. -- 400. -- 500.

3,000.

2,015.

786.

-- -- 90 34

Fr. 18,738. 91 13. Basel-Landschaft.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 8. März 1902.

Wir beehren uns anmit, Ihnen in Nachfolgendem pro 1901 über die Verwendung des Alkoholzehntels, welcher für unsern Kanton Fr. 113,977. 75 beträgt, den vorgeschriebenen Bericht zu erstatten.

Im Jahre 1901 sind im hierseitigen Kanton folgende Beiträge im Sinne von Art. 32bis der Bundesverfassung zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen verwendet worden.

a. Beitrag an die Betriebskosten der Besserungsanstalt für verwahrloste Knaben im Alter von 10--16 Jahren in Äugst . . Fr. 4,000. -- b. Beitrag an den kantonalen Armenei'ziehungsverein ,, 2,500. -- c. Beiträge an die Versorgung von 31 schwachsinnigen, taubstummen oder sittlich verwahrlosten Kindern in verschiedenen Anstalten ,, 1,934. 50 d. Beitrag an die Besoldung der Lehrerin der Anstalt Kienberg für schwachsinnige Kinder ,, 500. -- Übertrag Fr.

8,934. 50

651

·e.

/.

g.

h.

i.

k.

l.

m.

n.

o.

p.

q.

Übertrag Fr. 8,934. 50 Beitrag an die 4 Bezirksverbände für Naturalverpflegung ,, 3,000. -- Außerordentlicher Beitrag an die Kosten der Versorgung von Pfründern und unheilbaren Irren ,, ' 5,000. -- Beitrag für Versorgung liederlicher und arbeitsscheuer Personen in der Zwangsarbeitsanstalt (20 Männer und 8 Weiber) ,, 1,000. -- Beitrag an die Kommission für Schutzaufsicht entlassener Sträflinge ,, 200. -- Beitrag an die Betriebskosten des Trinkerasyls ,,Nüchtern11 ,, 200. -- Beiträge an die Versorgung von 2 Männern auf ,,Nüchtern11 ,, 160. -- Beitrag an die schweizerische Heilanstalt für Epileptische auf Rüti ,, 200. -- Beiträge an den Kantonalverein zum Blauen Kreuz (Fr. 300), an die Guttemplerloge zur Heimat in Birsfelden (Fr. 50) und an die Guttemplerloge Ergolz in Liestal (Fr. 50) ,, 400. -- Beiträge an 5 Gemeinden von je 30 % an die Auslagen für Anschaffungen von Volksbibliotheken, sowie Ergänzung der Musterbibliothek ,, 489. 60 Erteilung von Unterricht in der Volksernährung (Beiträge an die Schulküchen Binningen Fr. 250 und Sissach Fr. 250) ,, 500. -- Beiträge an die Koch- und Haushaltungsschulen von Gelterkinden Fr. 600, Liestal und Sissachje Fr. 200, Ariesheim, Münchenstein, Muttenz, Pratteln und Waldenburg je Fr. 50 ,, 1,250. -- Beitrag an die Arbeiterkolonie Herdern . ,, · 200. -- Zusammen

Fr. 21,534. 10

Die gemachten Verwendungen sind so ziemlich dieselben wie im Jahre 1900. ^Neli sind die Posten &, Beiträge an zwei Versorgungen auf Nüchtern, und g, Beitrag an die Arbeiterkolonie

652

Herdern, wogegen der Posten ,,Beitrag an die Kosten der Erweiterung auf Rilti" weggefallen ist. Erhöht sind die Posten n, Beiträge an Volksbibliotheken, um Fr. 237. 60, hauptsächlich infolge Ergänzung der Musterbibliothek, sowie der Posten p, Beiträge an Haushaltungsschulen, um Fr. 50, indem Pratteln neu hinzugekommen ist. Für Beiträge an die Versorgung von 31 schwachsinnigen, taubstummen oder sittlich verwahrlosten Kindern sind Fr. 1934. 50 ausgegeben worden gegenüber Fr. 2384. 70 für 34 Kinder im Vorjahre.

Die übrigen Posten geben uns zu Bemerkungen nicht Anlaß.

14. SchafFhausen.

Schreiben des Präsidenten und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement vom 11. Juli 1902.

In Erledigung Ihrer geehrten Zuschrift vom 24. Juli 1902 beehren wir uns, Ihnen in Nachstehendem Bericht zu erstatten über die Verwendung des unserem Kanton pro 1901 zugewiesenen Anteils aus dem Erträgnis des Alkoholmonopols, resp. des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels desselben.

Der Anteil des Kantons Schaffhausen am Ertrage des Alkoholmonopols pro 1901 betrug Fr. 69,070. 94 ; der Alkoholzehntel beläuft sich demnach auf Fr. 6907. 09.

Auch in diesem Jahre haben wir den ganzen Betrag dem kantonalen Armenfonds zugewiesen, welcher sämtliche Ausgaben für das öffentliche Armenwesen, sowie die Beiträge des Staates an wohltätige und gemeinnützige Anstalten und Vereine zu bestreiten hat.

Von diesen obgenannten Ausgaben wollen wir im speziellen diejenigen Summen nennen, welche wir als Ausweis für die vorschriftsgemäße Verwendung des Alkoholzehntels betrachten.

Es wurden ausgegeben : 1. Für Geisteskranke in auswärtigen Anstalten Fr. 3,529. 3J> 2. Für in Kalchrain Versorgte ., 493. 05 3. Für Taubstumme in Anstalten . . . . ,, 1,849. 45 4. Für Epileptische in Anstalten . . . . ,, 3,592. 13 5. Für Blödsinnige und Schwachsinnige in Anstalten ,, 1,537. 70 Übertrag

Fr. 11,001. 68

653 Übertrag Fr. 11,001.

6. Für Blinde in Anstalten 525.

n 7. Für Liederliche und Verwahrloste in Anstalten 4,565.

·n 8. Für anderweitige Unterstützungen (Gebrechliche, Lungenkranke, Kinderspital Schaffhausen etc.')

. T) 14,867.

9. Beiträge an Vereine und Anstalten : a. Krankenasyle . . . Fr. 900. -- fc. Sonntagslesesäle . . . ,, 100. -- c. Martha verein . . . . ,, 100. -- d. Ferienkolonien . . . f l 500. -- e. Rettungsherbergen . . T) 1400. -- f. Arbeiterkolonie Herdern ,, 500. -- g. Abstinentenvereine . . ,, 1000. -- 4,500.

·n 10. Defizit der kantonalen Irrenanstalt ·n 24,619.

4,465.

11. Naturalverpflegung r> 12. Verpflegungsgelder im städtischen Krankenhaus ·n 28,583.

13. Verschiedenes, Passi vzinse, Armenkrankenkosten etc 6,663.

·n Summa Fr. 99,791.

68 93 73

60 08 45 39 86

Vorstehenden Ausführungen wollen Sie entnehmen, daß der Alkoholzehntel seine richtige Verwendung gefunden hat im Sinne von Art. 32bis der Bundesverfassung.

1£>. j\_ppenzell A.«sserrhod.en.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 5. April 1902.

Wir haben die Ehre, Ihnen in Ausführung von Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend die gebrannten Wasser, vom 23. Dezember 1886, Bericht zu erstatten über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten 10 °/o der Einnahmen aus dem Alkoholzehntel.

Der dem Kanton Appenzell A.-Rh. zugefallene Anteil aus dem 1901er Erträgnis des Alkoholmonopols beziffert sich laut Ihrem Schreiben vom 1. Februar 1902 auf Fr. 91,930, 80; der

654

Zehntel beträgt sonach Fr. 9193. 08. Dieser Summe haben wir folgende Verwendung gegeben: j. Für Trinkerheilanstalten oder für Unterbringung in solchen.

Beitrag an die Trinkerheilanstalt Ellikon . . " Fr. 200. -- Für Unterbringung, von Alkoholikern ,, 200. -- Fr. 400. u. Für Zwangsarbeits- oder Besserungsanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Beitrag an die Erziehungsanstalt Wiesen in Herisau . . . . Fr. 1000. -- Beitrag an die Erziehungsanstalt Bächtelen ,, 150. -- Beiträge an die Gemeinden für Unterbringung von Kindern in Erziehungsanstalten . . . . ,, 913. 08 ,, 2063. 08 m. Pur Irrenanstalten oder für Irrenversorgung ,, 2000. -- IV. Für Anstalten von Epileptikern oder von Taubstummen.

Beitrag an die Epileptische Anstalt in Zürich Fr. 300. -- Beitrag an die Spezialkommission der appenzellischen gemeinnützigen Gesellschaft für Versorgung von Taubstummen . . ,, 1000. -- Für Versorgung von Epileptischen ,, 80. -- ,, 1380. --

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Kein Beitrag aus dem Alkoholzehntel.

VI. Für Versorgung armer Schwachbegabter und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Beitrag für Versorgung schwachsinniger Kinder .

Übertrag

,,

500. --

Fr. 6343. 08

655

Übertrag Fr. 6343. 08 Vu. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien.

Kein Beitrag.

VUL Für Hebung der Volksernährung.

Beitrag an die Volksküche Herisau . . . .

,,

IX. Pur Naturalverpflegnng reisender

., 1000. --

armer Durch-

400. --

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser.

Beitrag an die Arbeiterkolonie Herdern . . . . . . . . F r . 250. -- Beitrag für entlassene Sträflinge und Zwangsarbeiter ,, 250. -- ,,

500. --

,,

500. --

XI. Für Hebung allgemeiner Volks- oder Berufsbildung.

Beitrag an den öffentlichen Lesesaal in Herisau Fr. 300. -- Beitrag an die Volksschriftenkommission der gemeinnützigen Gesellschaft ,, 200. -- XII. Für Armenversorgung im allgemeinen.

Kein Beitrag.

XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Beitrag an den Verein zum blauen Kreuz Fr. 150. -- Beitrag an den Alkoholgegnerbund (Sektion Appenzell) . . . . ,, 1 5 0 . -- Beitrag an den Verein abstinenter Lehrer ,, 50. -- Beitrag an das Marthaheim in Herisau ·. . . ,, 100. -- ·--

,, 450. Fr. 9193. 08

656 An Saldi sind aus früheren Ausscheidungen noch verfügbar: a. Zu Ziffer I (für Unterbringung von Alkoholikern) Fr. 330. -- b. Zu Ziffer n (für Unterbringung in Besserungsanstalten) ,, 373. 30 c. Zu Ziffer VI (Unterstützung schwachsinniger Kinder) ,, 1500. -- d. Zu Ziffer X (für Unterstützung entlassener Sträflinge) ,, 250. -- e. Zu Ziffer XI (Unterstützung von Lehrlingen) ,, 777. 50 Fr. 3230. 80

Schreiben der Kantonskanzlei von Appenzell A.-Rh. an die eidg. Alkoholverwaltung, vom 2. August 1902.

Wir nehmen Bezug auf Ihre Zuschrift vom 28. Juli 1902 und beehren uns, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, daß Ihre Aufstellung über die Verwendung des Alkoholzehntels im Kanton Appenzell A.-Rh. vom 22. Juli 1902 in der Kolonne ,,Verwendung pro 1901a und im Total der Kolonne ^Verwendung bis Ende 1901a v o l l s t ä n d i g s t i m m t , dagegen nicht stimmt in den Summen, die in den einzelnen Rubriken eingestellt sind.

Kongruent sind in Ihrer und in unserer Aufstellung die Summen der Rubriken: III, IV, V, VII, IX und XII. Höhere Summen haben Sie eingestellt in den Rubriken : VI: ein Plus von Fr. 8,291. -- X: ein Plus von ,, 1,100. -- und XIII: ein Plus von ,, 1,400. -- Summa Fr. 10,791. -- Dagegen weist Ihre Aufstellung kleinere Summen auf in den Rubriken : I: ein Minus von Fr. 1,100. -- II: ein Minus von ,, 8,291. -- VIII: ein Minus von ,, 1,200. -- und XI : ein Minus von ,, 200. -- Summa Fr. 10,791. -- Die Differenzen beruhen also nur auf einer Verschiebung der Posten, sind somit materiell ohne erhebliche Bedeutung.

657 16. A.ppenzell In.HLerrh.od.en.

Schreiben des Landammanns und der Standeskommission an das schweizerische Finanzdepartement, vom 23. Juli 1902.

Mit Gegenwärtigem beehren wir uns, vorschriftsgemäß Ihnen über die Verwendung des Zehntels des aus dem Alkoholerträgnis pro 1901 auf unsern Kanton entfallenen Betreffnisses Bericht zu erstatten.

Der Anteil unseres Kantons beträgt, wie Ihnen bekannt, Fr. 22,358. 54, somit der Zehntel P.r. 2235. 85, der folgende Verteilung fand : 1. An den Spezialfonds für den Bezirk Oberegg zur Unterstützung für sich oder Private in dorten, sofern durch ihn oder durch letztere verwahrloste Kinder, Irre oder Trinker in einer zweckentsprechenden Anstalt untergebracht werden Fr. 440. 40 2. An denselben Fonds zum gleichen Zwecke im innern Landesteile ,, 1205. 45 Hiervon sind verwendet: a. für 3 verwahrloste Kinder Fr.

b. für 2 alkoholische Irren . ,,

676. -- 324. --

Fr. 1000. -- 3. An die Naturalverpflegung in Appenzell .

4. An die Pension Vonderflüh in Sarnen . .

,, ,,

540. -- 50. --

Fr. 2235. 85 Die Repartition ist sonach formell die gleiche, wie letztes Jahr.

\V. St. GJ-allen.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an den schweizerischen Bundesrat, vom 5. August 1902.

In Ausführung von Art. 23 des Bundesgesetzes betreffend ·die gebrannten Wasser, vom 29. Juni 1900, haben wir hiermit die Ehre, Ihnen Bericht zu erstatten über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten 10 °/o der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol.

658

Der Anteil des Kantons St. Gallen am Ertrage des Alkoholmonopols pro 1901 betrug Fr. 416,646.72 (gegenüber Fr. 504,607.40 im Vorjahre); der Alkoholzehntel beläuft sich demnach auf Fr. 41,664. 67.

Mit Schlußnahme vom 20. Mai 1902 hat der Große Rat auf Vorschlag des Regierungsrates dieser Summe folgende Verwendung gegeben: I. Pur Trinkerheilstätten, beziehungsweise für die Unterbringung in solchen, sowie u. für Zwangsarbeitsanstalten, beziehungsweise Versorgung in denselben, zusammen .

Fr. 3,500. -- HI. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung.

Nichts.

IV. Für Epileptiker- u. Taubstummenanstalten und Unterbringung in solchen.

Der Taubstummenanstalt in St. Gallen finden Betrieb und zur Amortisation der Bauschuld

.n

6,000. --

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Nichts.

VI. Pur Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher.

1. An die Besserungsanstalt für Knaben in Oberuzwil Fr. 12,000 2. An Kinderhorte und Rettungsanstalten ,, 5,500 An .die Anstalten zum ,,Guten Hirten" in Altstätten (Fr.l 000) und ,,Iddazellct bei Lütisburg (Fr. 500) ,, 1,500 19,000. -- Übertrag

Fr. 28,500. --

659 Übertrag Vu. Für Speisung armer Schulkinder und für Ferienkolonien

Fr. 28,500. -- .,

4,000. --

,,

4,500. --

Xu. Pur Armenversorgung im allgemeinen.

An die Hülfsgesellschaft der Stadt St. Gallen

,,

1,000. --

XU' Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Zur Unterstützung von Leselokalen . . . .

,,

3,000. --

Vin. Für Hebung der Volksernährung.

1. An die Betriebskosten der Koch- und Haushaltungsschule in St. Gallen . Fr. 3000 2. An Koch- und Haushaltungskurse auf dem Lande ,, 1500 IX. Pur Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Nichts.

X. Für Unterstützung entlassener Sträflinge und Arbeitsloser.

Nichts.

XI. Pur Hebung allgemeiner Volks- und Berufsbildung.

Nichts.

Der darüberhin noch verbleibende Rest von ..

664. 67 womit die Verwendung des ganzen Alkoholzehntels von Fr. 41,664. 67 ausgewiesen erscheint, wurde samt den auf dem Alkoholzehntelkonto erwachsenen Zinsen dem Regierungsrate zur gutscheinenden Verteilung an die der Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen dienenden Zwecken überlassen.

Wie aus der Vergleichung des letztjährigen Berichtes hervorgeht, enthalten die oben aufgeführten Verteilungsposten gegen-

660

über früher keine Neuerungen, sondern dieselben verfolgen die nämlichen Unterstützungszwecke. Wir sehen daher von einer weitern Begründung ab, indem wir uns erlauben, Sie auf die hier in Abschrift beiliegende regierungsrätliche Botschaft an den Großen Rat vom 15. Mai 1902 zu verweisen, welche über die Art und Weise der Verteilung hinlänglichen Aufschluß gibt.

Die Verteilung des Alkoholzehntelrestes von 1900, laut letztjährigem Bericht Fr. 960. 74 betragend, sowie der aufgelaufenen Kapitalzinse hat durch den Regierungsrat in folgender Weise stattgefunden.

Es haben Beiträge erhalten: 1. Zwangsarbeitsanstalt Bitzi zur Äuffnung der Anstaltsbibliothek und zur Förderung der geistigen Bildung der Insassen 2. Der ,,Verein vom blauen Kreuza St. Gallen .

3. Die ,,Schweiz, katholische Ahstinentenliga10 in St. Gallen 4. Der Abstinentenverein ,,Sobrietasa in Blidegg bei Bischofszell 5. Die Loge ,,Freiheittt des Guttemplerordens in St. Gallen 6. Der Abstinentenverein ,,Humanitasa an der Kantonsschule in St. Gallen 7. Der st. gallische Verein gegen Mißbrauch geistiger Getränke 8. Der freie Abstinentenverein Rorschach . . .

9. Die Sektion Degersheim des internationalen Alkoholgegnerbundes 10. Die Zwangsarbeitsanstalt ßitzi, Beitrag an die Kosten der Badeeinrichtung in der Anstalt .

11. Der christliche Verein j unger Männer in St. Gallen, Beitrag an die Kosten der während des letzten Truppenzusammenzuges für die Truppen bereit gehaltene Lese-, Schreib- und Packlokale . .

12. Die Kleinkinderbewahranstalt Wallenstadt . .

13. Die Arbeiterkolonie Herdern 14. Die schweizerische Anstalt für Epileptische in Zürich, Beitrag an die Kosten der Neubauten .

15. Die Kleinkinderbewahranstalt Flums . . . .

Total

Fr.

,,

200 500

,,

500

,,

100

,,

50

,,

80

,, ,,

200 100

,,

70

,,

600

,, ,, ,,

300 150 500

,, ,,

500 150

Fr. 4000

661 Hinsichtlich der einzelnen Posten fügen wir folgende kurze Bemerkungen bei : Ziffer 1. Dem von der Verwaltung der Zwangsarbeitsanstalt Bitzi eingereichten Gesuche um Verabreichung eines Beitrages aus dem Alkoholzehntel zur Auffaung der Anstaltsbibliothek und an die Kosten für Vorträge zur Förderung der geistigen Bildung konnte, wie schon in früheren Jahren, eine Berechtigung nicht abgesprochen werden, zumal durch die Vorträge und den Schulunterricht den Detinierten eine günstige Gelegenheit geboten ist, sich in der Anstalt in geistiger und religiöser Hinsicht zu beschäftigen, zu erbauen und auszubilden.

Ziffer 2 bis 9. Da alle unter diesen Ziffern aufgeführten Vereine, welche teils zum erstenmal um eine Unterstützung eingekommen sind (Ziffer 7, 8 und 9), teils bisher schon Beiträge empfangen haben, nach den eingereichten Eingaben, Jahresberichten und Rechnungen die Bekämpfung des Alkoholismus bezwecken, erschien es angezeigt, dieselben wieder mit angemessenen Subventionen zu bedenken.

Die sub Ziffer 2, 3 und 7 erwähnten kantonalen Vereine erstrecken ihre Wirksamkeit über den ganzen Kanton und unterstützen auch die örtlichen Sektionen, während die übrigen Vereine dem lokalen Bedürfnisse zu genügen suchen; je nach der größern oder kleinern Wirksamkeit der Vereine ist auch die Höhe der einzelnen Beiträge bemessen worden.

Ziffer 10. Bei der Zuerkennung dieses Betrages fiel in Betracht, daß die Berechtigung der Unterstützung der Zwangsarbeitsanstalt Bitzi aus dem Alkoholzehntel durch die bisher direkt au die Anstalt selbst und indirekt durch Beiträge an die Verpflegungskosten bewilligten Subventionen grundsätzlich anerkannt ist, daß eine zweckentsprechende Badeeinrichtung für eine Zwangsversorgungsanstalt mit Rücksicht auf den körperlichen Zustand der Insassen ein dringendes Bedürfnis ist und daß ferner das jeweilige Defizit der Anstalt durch die Vertragsgemeinden gedeckt werden muß.

Ziffer 11. Die bezügliche Eingabe des christlichen Vereins junger Männer in St. Gallen erwähnt, das Bundeskomitee des deutsch-schweizerischen Jünglings- und Blännervereins habe, wie früher, während des letzten Truppenzusammenzuges in den Kantonnementsortschaften für die Soldaten Lokale beschafft, in welchen sie ohne jeglichen Trinkzwang Briefe schreiben, Pakete machen, guten Lesestoff finden und sich gut unterhalten konnten.

Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. III.

45

662

Da durch die erwähnte Einrichtung die Bekämpfung des Alkoholismus bezweckt wurde, war ein Beitrag an die bezüglichen, nicht unerheblichen Kosten aus dem Alkoholzehntel gerechtfertigt, wie andere Kantohsregierungen auch bewilligt haben.

Die unter Ziffer 12 bis 15 eingestellten Posten figurieren nicht das erste Mal in der bezüglichen Verteilungsliste, und glauben wir daher, von einer weitern Begründung derselben absehen zu dürfen, da dies in unsern frühern Berichten bereits hinlänglich geschehen ist.

Schreiben der Staatskassaverwaltung des Kantons St. Gallen an die eidg. Alkoholverwaltung, vom 18. August 1902.

Ihr Geehrtes vom 14. ct. an das st. gallische Finanzdepartement betreffend die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1901 ist uns zur Beantwortung überwiesen worden.

Wie Sie aus beiliegender Staatsrechnung (gedruckt) pro 1901, Seite 108, in detaillierter Aufstellung ersehen, wurden an Beiträgen letztes Jahr Fr. 48,485. -- und an Versorgungs- und VerpHegungskosten . ,, 2,911. 30 total Fr. 51,396. 30 aus dem Alkoholzehntel bezahlt. Letzterer belief sich pro 1901 auf . . . Fr. 41,664. 67 An Zinsen aus dem pro Ende 1900 Fr. 75,338. 65 betragenden Fondskapital auf Konto Alkoholzehntel sind . . . . ,, 2,064. 9 5 eingegangen. Somit betragen die Einnahmen pro 1901 total ,, 43,729. 62 Die Vergleichung dieser Summe mit den Ausgaben zeigt, daß dieselben die Einnahmen pro 1901 um Fr. 7,666. 68 übersteigen, wodurch sich das umstehend bezeichnete Fondskapital von Fr. 75,338. 65 pro Ende 1901 auf Fr. 67,671. 97 reduziert.

663

IS. Gratibiinden.

Schreiben des Erziehungsdepartements an das schweizerische Finanzdepartement, vom 4. Juli 1902.

Hiermit beehren wir uns, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1901 folgenden Bericht zu erstatten : I. Im allgemeinen.

Die Bemerkung in den Berichten des letzten Jahres, daß sich die Ansprüche an den Alkoholzehntel von Jahr zu Jahr steigern, gilt noch immer. Der Beschluß des Kleinen Rates, neue Versorgungen nur dann zu unterstützen, wenn die Versorgungskosten Fr. 200 übersteigen, hat noch keine merkliche Einwirkung gezeigt. Wenn wir trotzdem noch eine kleine Reserve haben, so ist dies nur dem Umstand zu verdanken, daß früher, als die Rechnungsstellung zwischen Bund und Kanton abgeändert wurde, ein erheblicher Posten dem Alkoholzehntel nicht gutgeschrieben worden war, was nunmehr erfolgt ist.

Die von uns unterstützten Kinder sind in folgenden Anstalten untergebracht : a. In Waisenanstalten.

In der Waisenanstalt Löwenberg n' D i> Plankis T, v, -n Forai .

,, ,, Versorgungsanstalt Obervaz ,, außerkantonalen Anstalten

.

.

28 Kinder . . 15 ,, 6 ,, . . . 11 ,, 6 ,,

b. In Anstalten für Schwachsinnige.

In der St. Josefsanstalt in Bremgarten ,, ,, Anstalt Bühl, Wädensvril ,, ,, ,, zur Hoffnung (Basel) ,, ,, ,, Heiligenbronn

.

.

.

.

14 Kinder l Kind l ,, l fl

c. In Besserungsanstalten.

In der Anstalt Bächtelen ,, ,, ,, Sonnenberg (Luzern)

3 Knaben l Knabe

664

u. Übersieht über die Verwendung des Alkoholzehntels 1901.

Einnahmen. Ausgaben.

Fr.

Fr.

Beitrag an die Anstalt Waldhaus

8720. 40

8720. 40

II. A l k o h o l i k e r b e s s e r u n g 10% Reserve von 1900 .

4 Personen in Trinkerheilstätten 8 Personen in der Korrektionsanstalt Realtà Temperenzvereine vom blauen Kreuz (Chur, Davos, Cazis, Igis, Rhäzüns, Küblis) Abstinentenverein Rätia ,, Engiadina ,, Arosa (1900 und 1901) Sektion Calanda des Gruttemplerordens Vortrag auf neue Rechnung

1744. 08 7258. 57

I. I r r e n v e r s o r g u n g 50%:

m. K i n d e r v e r s o r g u n g 35% Defizit vom Jahr 1900 Nachzahlung

Vortrag.

Fr.

638. 35 483. 67 400.

100.

100.

200.

200.

6880.

-- --· -- -- -- 63

-f- 6880. 63

6104. 28 6352. 21 4172. 52 Übertrag

~- 6880. 63

Einnahmen.

Ausgaben.

P'r.

Fr.

Übertrag 26 Kinder in Familien 66 ,, ,, Waisenanstalten 17 ,, ,, Anstalten für Schwachsinnige l Kind in einer Taubstummenanstalt l ,, ,, ,, Anstalt für Blinde 4 Kinder in Besserungsanstalten Nachhülfschule Chur pro 1901 Erziehungsanstalt in Masans Vortrag auf neue Rechnung

.

.

· 1362.

3463.

2224.

155.

70.

337.

100.

3000.

Vortrag.

Fr.

+6880. 63 70 93 38 23 -- 20 -- -- -- 6788. 85

IV. V o l k s b i l d u n g und - e r n ä h r u n g 5%.

Reserve vom Jahr 1900 Koch- und Haushaltungsschule Chur Vortrag auf neue Rechnung

872.04 833. 17 600. -- -f-1105. 21 Total des Vertrags

+1196. 99

665

666

m. Zusammenstellung nach den Kategorien.

I. Bekämpfung der Wirkungen des Alkoholismus ; II. Bekämpfung der Ursachen des Alkoholismus; III. Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen des Alkoholismus.

I.

II.

III.

IV.

Trinkerheilstätten Fr.

Zwangsarbeits- und Besserungsanstalten .

fl Irrenanstalten ,, Epileptiker, Taubstumme und Blindenanstalten ,, V. Kranken-versorgung.

·n Total

VII.

VIII.

IX.

X.

XL Xu.

XHL

225. 23

Fr. 10,067. 65

Speisung von Schulkindern, Ferienkolonien Fr.

Hebung der Volksernährung . . . . ,, Naturalverpflegung armer Durchreisender fl Unterstützung Arbeitsloser ,, Hebung der allgemeinen Volksbildung . ,, Armenversorgung im allgemeinen . . . ,, Förderung der Mäßigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen ,, Total

638. 35 483. 67 8,720. 40

Fr.

-- 600. -- -- -- 100. -- -- 1,000. -- 1,700. --

XIV. Versorgung armer schwachsinniger, verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher Fr. 10,388. 21 Rekapitulation.

I. Wirkungen des Alkoholismus . . . . Fr. 10,067. 65 E. Ursachen des Alkoholismus ,, 1,700. -- HI. Ursachen und Wirkungen des Alkoholismus ,, 10,388. 21 Fr. 22,155. 86 Obigem Berichte fügen wir noch bei, daß der diesjährige Große Rat die Verordnung über Verwendung des Alkoholzehntels

667 in dem Sinne revidiert hat, daß für die Irrenanstalt Waldhaus in Zukunft 25 % statt 50 °/0, für Alkoholiker 10 °/o, für Kinderversorgung 60 °/o und für Volksernährung 5 °/o des Alkoholzehntels verwendet werden sollen.

Schreiben des Erziehungsdepartements des Kantons Graubünden an die eidg. Alkoholverwaltung, vom 9. August 1902.

Nach Prüfung Ihrer Tabelle über die Verwendung des Alkoholzehntels bis Ende 1901 teilen wir Ihnen mit, daß sich eine Differenz von je Fr. 100 bei den Posten VI und XI ergeben hat. Posten VI beträgt nach unserh Tabellen Fr. 70,020 statt Fr. 69,920 und Posten XI Fr. 2575 statt Fr. 2675. Es wurden von Ihnen in die betreffende Rubrik Fr. 100 pro 1901 aufgenommen, während für diesen Zweck, Verbreitung guter Volksschriften, nichts verwendet wurde.

Eine kleine Differenz ergab sich auch bei Posten II, wo wir Fr. 4181 haben, während Sie Fr. 4182 aufführen.

Das Total beträgt nach unseren Aufstellungen Fr. 201,249, nach Ihrer Rechnung Fr. 201,250.

Mit Ihren Bemerkungen betreffend den Alkoholzehntel pro 1901 sind wir einverstanden.

Der Alkoholzehntel beträgt Fr. 17,440. 80 Vortrag von 1900 ,, 1,739. 53 Fr. 19,180. 33 Verwendet wurden Fr. 22,155. 80.

10. _A_argau..

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 29. August 1902.

Wir beehren uns, Ihnen. zu Händen des Bundesrates und der eidgenössischen Räte in Gemäßheit des Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser vom 23. Dezember 1886 über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1901 folgenden Bericht zu erstatten: Der dem Kanton pro 1901 zugefallene Alkoholzehntel betrug Fr. 34,305. 39.

668

Mit Schlußnahme vom 21. Februar laufenden Jahres hat der Regierungsrat dieser Summe wie bisher folgende Verwendunggegeben : 1. 50% oder Fr. 17,152.70 an die Betriebs- und Einrichtungskosten der Zwangserziehungsanstalt Aarburg ; 2 . 2 0 % oder . . . . . . . . . . ,, 6,861.10 an Vereine zur Versorgung und Unterstützung von armen Kindern, namentlich aus Familien, welche dem Alkoholgenusse ergeben sind, und zwar : a. an die 11 Bezirksarmenvereine Fr. 4500. -- b. an die bestehenden Armen-, Kranken- und Frauenvereine ,, 2361.10 3. 15 % oder ., 5,1.45. 80 an die verschiedenen im Kanton bestehenden Armen- und Erziehungsanstalten ; 4. 15% oder ,, 5,145.79 worin das Mehrausgeben im Vorjahre mit Fr. 2432. 17 Inbegriffen ist zur direkten und indirekten Bekämpfung des Alkoholismus : «. durch Unterstützung der Bestrebungen der Kulturgesellschaften und Gemeinden auf diesem Gebiete ; l), durch Unterstützung von Trinkerheilanstalten und analogen Anstalten außerhalb des Kantons und von Personen, welche in solchen verpflegt werden ; c. durch Unterstützung von Temperenzund Abstinenzvereinen.

Total

Fr. 34,305. 39

Nachfolgend führen wir die einzelnen Ausgaben oder Verwendungen nach den Rubriken auf, welche der Bundesrat in seiner Berichterstattung an die Bundesversammlung zu beobachten pflegt.

669

I. Für Trinkerheilanstalten und für Unterbringung in solchen.

Beitrag an eine Anstaltsversorgung

. . . .

Fr.

100. --

«

340.-

,,

6,861.10

II. Pur Zwangs- und Korrektionsanstalten.

Nichts.

III. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung.

Nichts.

IV. Für Epileptiker- und Taubstummenanstalten und Unterbringung in solchen.

Beiträge an Anstaltsversorgungen Taubstummenanstalt Aarau . .

,, Baden . .

., Zofingen .

. .

. .

. .

. .

Fr. 100 ,., 8 0 ,, 80 ., 80 ·-'

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Nichts.

VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher.

a. An die 11 Bezirksarmenvereine Fr. 4500. -- An die verschiedenen Armen-, Kranken- und Frauerivereine ri' 2361. 10 b. An die verschiedenen Erziehungsanstalten im Kanton, und zwar: Anstalt für schwachsinnige Kinder auf Schloß Biberstein . . . F r . 1320. -- Anstalt für schwachsinnige Kinder in Bremgarten . ,, 800. -- Töchternheim Aarau . . . ,, 400. -- Meyersche Rettungsanstalt Effingen ,, 550.-- Armenerziehungsanstalt Kasteln ,, ' 520.-- Übertrag

Fr. 3590. --

Fr. 7,301.10

670

Übertrag Rettungsanstalt Hermetschwil Armenerziehungsanstalt Maria Krönung in Baden . .

Armenerziehungsanstalt Friedberg bei Seengen . . .

Erziehungsanstalt St. Johann in Klingnau

Fr. 3590. -- Fr. 7,301.10 ,, 520.-- ,,

400. --

,,

80. --

,,

315. 80

c. An die Zwangserziehungsanstalt Aarburg . .

,, 4,905.80 ,, 17,152. 70

Vu. Für Speisung armer Schulkinder und für Ferienkolonien.

Nichts.

,, Vili. Pur Hebung der Volksernährung.

a. K o c h k u r s e . Veranstaltet durch die bebetreffenden Kulturgesellschaften in: Aarau Fr. 800. -- Zuzgen ,, 199. 70 Wallbach ,, 196. 85 Meisterschwanden . . . . ,, 300.

,,

1,496.55

,,

1,100.-

_

200. --

b. Koch- und H a u s h a l t u n g s s c h u l e n : Aarau Fr. 200 Boniswil ,,300 Menziken ,, 200 Eeinach ,, 200 Zofingen ,, 200 IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Nichts.

X. Für Unterstützung entlassener Sträflinge und Arbeitsloser.

An die Anstalt Herdern

Übertrag Fr. 32,156. 15

671

Übertrag

Fr. 32,156.15

XI. Für Hebung allgemeiner Volks- und Berufsbildung.

Dienstbotenschule Lenzburg . . . . F r . 3 0 0 Weibliche Fortbildungsschulen im Bezirk Zofingen (Bottenwil Fr. 90, Brittnau Fr. 90, Kölliken Fr. 80, Küngoldingen Fr. 50, Oftringen Fr. 50, Safenwil Fr. 60, Strengelbach Fr. 50, Ürkheim Fr. 90) ,, 560 Weibliche Fortbildungsschulen im Bezirk Lenzburg (Egliswil Fr. 35, Lenzburg Fr. 75, Meisterschwanden.Fr. 35, Niederlenz Fr. 45, Othmarsingen Fr. 35, Seengen Fr. 45, Seon Fr. 40, Staufen Fr. 35) ,, 345 ,,

1,205. -

,,

1,900. -

XTT. Pur Armenversorgung im allgemeinen.

Nichts.

Xm. Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

An die im Kanton bestehenden Temperenz- und Abstinenzvereine Fr. 1800 Beitrag für Errichtung von Lese-, Schreib- und Packlokalen während des Truppenzusammenzugs ,, 100 Total 3QV. Ab Mehrausgaben auf Rechnung des Alkoholzehntels pro 1902 . . . .

Fr. 35,261.15 ,,

955. 76

Fr. 34,305. 39

672

2O. Thnrg-au.

Schreiben des Präsidenten und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 1. August 1902.

Wir beehren uns, Ihnen nach Maßgabe von Art. 23 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser und in Beantwortung Ihrer geschätzten Zuschrift vom 24. Juli über die Verwendung des sogenannten Alkohol zehnteis pro 1901 zu Händen des Bundesrates nachstehenden Bericht zu erstatten.

Infolge Rückganges der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol stellte sich der Alkoholzehntel des Rechnungsjahres um fast Fr. 5000 niedriger als im Vorjahre und betrug Fr. 18,837. 68; verwendet wurden Fr. 24,859. 30, es waren also der den Überschüssen früherer Jahre entstammenden sogenannten Alkoholreserve Fr. 6021.62 zu entheben, also annähernd das Fünffache des im Vorjahre unter diesem Titel erscheinenden Betrages, so daß diese Reserve bald konsumiert sein wird, sofern es nicht gelingt, in den nächsten Jahren auf einzelnen Posten erheblichere Abstriche zu machen.

Was die Verwendung des Alkoholzehntels im einzelnen anbelangt, so gibt hierüber die nachfolgende Zusammenstellung unseres Finanzdepartements Aufschluß.

Es wurden "ausgegeben: I. Für Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in solchen.

Beitrag an das Trinkerasyl Ellikon Fr. 500. -- Beiträge an die Versorgung von Alkoholikern im Trinkerasyl Ellikon (5) ,, 1088. 90 II. Für Unterbringung in Zwangsarbeitsanstalten.

Beiträge für die Unterbringung von Alkoholikern in der Zwangsarbeitsanstalt Kalchrain ' .

Fr.

1,588. 90

,,

1,565. 30

Fr.

3,154. 20

HI. Für Irrenanstalten oder für Irrenversorgung.

Beitrag für Versorgung einer Geisteskranken Fr. 182. 50 Übertrag

Fr. 182. 50

673

Übertrag Fr. 182. 50 Beitrag an den Verein für Gemütskranke ,, 298. 50

Fr.

3,154. 20

,,

481. -

,, ,,

575. -- --. --

IV. Pur Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder Unterbringung in solchen.

Beitrag an die Anstalt für Epileptische in Riesbach . . . Fr. 500. -- Beitrag für Unterbringung einer Frau in dieser Anstalt . . . ,, 75. -- V. Pur Krankenversorgung im allgemeinen VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher.

Beitrag an die Waisen- und Erziehungsanstalt Iddazell Fr. 800. -- Beitrag an die Armenschule Bernrain ,, 3000. -- Beitrag an die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Mauren . ,, 3000. -- Beitrag an den kantonalen Armenerziehungsverein ,, 1500. -- Beitrag an die Rettungsanstalt Sonnenberg 50. -- fl Beiträge an die Erziehung schwachsinniger, verwahrloster, verwaister und epileptischer Kinder (35) ,, 2599. 10 Vu. Für Speisung armer Schulkinder

.

.

,, 10,949. 10 ,, 80. --

VUE. Pur Hebung der Volksernährung.

Beitrag an die Haushaltungsschule Neukirch Fr. 500. -- Beiträge an Suppenanstalten (6) ,, 680. -- ,,

1,180. --

Übertrag Fr. 16,419. 30

674 Übertrag

Fr. 16,419. 30

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Beitrag an die Naturalverpflegung

,,

3,000. --

X. Für Unterstützung Arbeitsloser.

Beitrag an die Arbeiterkolonie Herdern . . .

,,

1,500. --

XI. Hebung der Volksbildung.

Beiträge an Lesezimmer (6)

,,

640. --

Xu. Für Armenversorgung im allgemeinen

,,

--. --

.

XHI. Pur Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Unterstützung der Mäßigkeitsvereine Fr. 3000. -- Beitrag an den Verein zum Blauen Kreuz in Kreuzungen . . ,, 50. -- Beitrag zur Verbreitung guter · Schriften , 250. -- .'.

3,300.Fr. 24,859. 30

Schreiben der Finanzverwaltung des Kantons Thurgau an die eidg. Alkoholverwaltung, vom 12. August 1902.

In höflicher Erwiderung Ihres Geehrten vom 11. ct. können wir Ihnen mitteilen, daß wir letztes Jahr von Ihrer Aufstellung über die Verwendung des Alkoholzehntels bis Ende 1901 die beiliegende Abschrift zurückbehalten haben. Diese letztere entspricht, wie Sie finden werden, den Verschiebungen, welche wir auf Ihrem diesjährigen Tableau in einzelnen Rubriken vorgenommen haben. Falls Sie jedoch wünschen, daß unsere Korrekturen wieder aufgehoben und die Verwendung ganz nach Ihren Ziffern publiziert werde, so sind wir damit ganz wohl einverstanden.

675 Schreiben der Finanzverwaltung des Kantons Thurgau an die eidg. Alkoholverwaltung, vom 14. August 1902.

Infolge Ihrer geehrten Zuschrift vom 13. ct. haben wir unsere Notierungen über die Verwendung des Alkoholzehntels mit Ihren Korrekturen nun in Einklang gebracht. Was den Posten von Fr. 790 aus dem Jahr 1900 anbelangt, so haben wir denselben wunschgemäß ebenfalls in die Beiträge für die Schulsuppenanstalten eingestellt. Tatsächlich ist das aber unrichtig, denn der Betrag wurde s. Zt. für allgemeine Suppenanstalten verausgabt. Es ist uns unerklärlich, wie dieser Posten in unserm Bericht über das Rechnungsjahr 1900 in die Rubrik VII (Schulsuppenanstalten) gekommen sein soll.

Schreiben der Finanzverwaltung des Kantons Thurgau an die eidg. Alkoholverwaltung, vom 16. August 1902.

Wir empfingen Ihr Geehrtes von gestern und ersehen zu unserer eigenen Überraschung, daß der Bericht der herwärtigen Regierung pro 1900 wirklich die Fr. 790 unter die Schulsuppenanstalten kollozierte, während dies in unserer Zusammenstellung, welche das Material für obigen Bericht bildete, nicht der Fall war. Die Unrichtigkeit, welche hier Platz gegriffen hat und jedenfalls auf ein Übersehen zurückzuführen ist, läßt sich indessen nicht mehr ändern und wollen wir uns bei der Sache nicht länger aufhalten.

Im J a h r 1901 wurden verwendet : unter Titel VII (Schulsuppenanstalten) Fr. 00 ,, ,, VIII (Volkssuppenanstalten) . . . . ,, 680 2l. Tessin.

Lettera del Dipartimento delle finanze al Dipartimento federale delle finanze, del 30 luglio 1902.

Il pregiato Vostro Officio 24 corrente ci domanda il rapporto sul!' impiego nel nostro cantone del 10 °/o della parte a noi spettante sul prodotto del monopolio federale dell1 alcool.

In conformità al Vostro invito, abbiamo l'onore di trasmettervi l'estratto di conto, dal quale risulta dettagliatamente l'impiego del prodotto di questo monopolio.

676

Entrata.

10 % sul prodotto monopolio dell1 alcool . . fr. 22,998. 5)5 Interessi 1901 sul fondo ,, 222. 20 Prelevato dal dossier 1398. 95 fl Totale entrate fr. 24,620. -- Sortita.

Sussidio al manicomio cantonale fr. 16,000. -- 20 Borse di sussidio di fr. 250 cadauna ai sordo-muti poveri ,, 5,000. -- Sussidio orfanotrofio femminile in Lugano ed ali' Istituto 8. Eugenio in Locamo per assistenza ali' infanzia abbandonata . . . . ,, 2,000. -- Sussidio ali' asilo dei Discoli a Sonnenberg . ,, 100. -- Contributo all'opera patronato liberati del carcere ,, 250.-- Sussidio comitato cura marina scrofolosi poveri ,, 600. -- Imprevisti (spese diverse) *) ,, 670. -- Totale sortite fr. 24,620. -- *) Comitato colonia climatica estiva Lugano . . . . fr. 150 sussidio patronato spazzacamini Milano ,, 20 sussidio Istituto Svizzero p. Epilettici Zurigo . . ,, 100 Pio Ricovero Roveredo ,, 250 Ricovero Von der Fluh Sarnen ,,150 22. VaucL Le Conseil d'Etat au Département fédéral des Finances à Berne, le 12 août 1902.

En réponse à votre office du 24 juillet écoulé, nous avons l'honneur de vous informer que la somme de fr. 47,255. 71, formant le dixième de la part du canton de Vaud aux recettes du monopole fédéral de l'alcool en 1901, a été, comme précédemment, vçrsée intégralement à l'Institution cantonale pour l'enfance malhc'ureusa et abandonnée, cela conformément à notre loi cantonale du 24 août 1888 sur l'assistance, art. 25, lettre a.

(Voir le compte imprimé ci-joint.)

Ajoutons que, pour la même année, l'administration des secours publics de notre canton a payé une somme de fr. 8988. 50, à titre de subsides pour traitement d'alcooliques dans les asiles spéciaux, mais cela en dehors de la dîme de l'alcool.

Dépenses et recettes de l'Enfance malheureuse et abandonnée en 1901.

Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. III.

r

Tîtr»n TTT

°* s .13 ~â S

Budget de 1901.

Dépenses.

Fr.

46

Fr.

400

100 5,700 115,000 7,300 16,000 3,200

1,000 30,000

Fr.

3,400 5,000

Dépenses.

Fr.

309. 60

99.10 4,658. 25 107,963. 15 7,115. 90 16,139. 45 3,004. 69

42,000 343. -- 1,000 800 2,800 1,076. 68 7,500 27,106. 80 68,200

Compte de 1900.

Recettes.

Dépenses.

Fr.

Fr.

Recettes.

401. 55

Fr.

3.50

4,482. 58 65.50 4,110. 05 4,523. 46 1,587.60 105,251. 38 70.-- 6,213. 95 15,056. 90 123.85 2,945. 87

3,413. 02 5,343. 12 1,365. 70 150.-- 32. 15 213. 78

38,490. 60 127.35 36,344. 75 1,820. 80 212.90 1,774. 90 818. 26 610. 78 3,103. 17 837. 28 2,646. 87 6,286. 85 17,025. -- 4,104. -- 59,667. 15 41,373. 57

48,000 47,255. 71 55,285. -- 178,700 178,700 167,816. 62 167,816.62 152,661. 14 152,661. 14

677

Frais d'administration .

Intérêts du rentier et frais de banque .

Domaine de Founex Pension des enfants .

Apprentissages Trousseaux . . . . .

Emoluments et autres frais ,· -- Contributions des communes . . . .

Contributions des parents Collecte ou souscription Orphelinat Chappuis .

Asile d'Etoy . . . . -- Subside de .l'Etat . .

Monopole fédéral sur les alcools Total --

Recettes.

Compte de 1901.

678

23. Valais.

Le Conseil d'Etat au Département fédéral des finances, du 22 août 1902.

En réponse à votre office du 24 juillet dernier, nous avons l'honneur de vous transmettre ci-après notre rapport sur l'emploi de la dîme de l'alcool pour l'année 1901.

Recettes.

1° Solde du compte de 1900 2° Le prélèvement du 10 °/o de la recette du monopole de l'alcool de l'année 1901 s'est élevé à 3° Les intérêts de cette somme 'placée en compte courant se sont élevés à Total Sur cette somme nous avons appliqué, suivant rapport ci-après, du lec janvier au 31 décembre 1901

fr.

62.90

,, 18,950. 25 ,,

5.30

fr. 19,018. 45

,, 18,502. 70

Reste solde disponible fr.

515. 55 solde qui a été porté à compte nouveau sur l'exercice de 1902 Dépenses.

Contre les effets

de l'alcoolisme:

II. Maison de correction, part à la pension de jeunes détenus à la colonie de Drognens (7 subsides) . . . fr.

377. 20 III. Asile d'aliénés. Subsides pour l'entretien de 4 aliénés à l'hospice de Marsens . . . . ,, 731. -- IV. Asiles pour infirmes, épileptiques, sourdsmuets ou aveugles et placement dans ces établissements: 1° Versement au fonds spécial p.our l'institut des sourds-muets de Gréronde ,, 5,090. -- 2° Participation de l'Etat à la pension d.e 32 enfants sourds-muets placés à Géronde . . ,, 4,900, 50 A reporter

fr. 11,098-, 70

679

Report fr. 11,098. 70 3° Subside alloué à rasile des aveugles de Lausanne pour les services rendus par cet établissement aux malades vajaisans . . ,, 200. -- 4° Subvention payée pour la pension de 3 aveugles traités dans cet établissement. . ,, 270. -- Contre les causes de l'alcoolisme:

IX. Secours aux voyageurs pauvres.

vention accordée à un refuge

Sub100. --

fl

XI. Education populaire : 1° Subsides distribués à.19 bibliothèques communales et paroissiales 2° Subsides pour apprentissage de jeunes gens, 9 subsides

,,

464. --

,,

900. --

XII. Assistance en général. Subsides délivrés à 4 associations de charité et 2 asiles-pour secours en nature et denrées distribués aux pauvres . .

,,

300. --

XIII. Tempérance et abstinence. Subsides accordés à 3 sociétés ou établissements de tempérance

,,

170. --

,, ,, ,,

2,000. -- 1,000.-- 1,000. --

,,

1,000. --

Contre les effets

et les causes de l'alcoolisme :

VI. Assistance d'enfants abandonnés: 1° Subside à l'Orphelinat des garçons à Sion 2° Subside à l'Orphelinat des filles à Sion .

3° Subside à l'Orphelinat des filles à St-Maurice 4° Subside extraordinaire à l'Orphelinat de St-Maurice pour adduction d'eau potable .

Total des dépenses Reste solde disponible comme ci-dessus

fr. 18,502. 70 ,, 515. 75

Total égal aux recettes fr. 19,018. 45 Nous pensons qu'il y a lieu d'ajouter à ce rapport annuel quelques détails au sujet des deux fonds spéciaux alimentés par le produit de la dîme de l'alcool.

,680 J. Fonds spécial de l'institut des sourds-muets de G-éronde.

.a. Ce fonds était au 31 décembre 1900 de . fr. 1081. 40 b. il s'est accru en 1901 d'un versement de . ,, 5090. -- c. plus les intérêts du compte courant . . . ,, 13. 60 Total

fr. 6085. --

dont il faut déduire les dépenses pour constructions nouvelles, achat de mobilier, été

,, 5642. 50

Reste solde disponible au 3l décembre 1901 fr.

542. 50

II. Fonds pour la création d'une maison de travail et asile pour buveurs:

Ce fonds s'élevait au 31 décembre 1900 à fr. 17,642. 05 II a été augmenté par les intérêts à 4 °/o du capital ci-dessus, soit ,, 705.70 Total au 31 décembre 1901

fr. 18,347. 75

Notre budget de la dîme de l'alcool avait prévu un versement de fr. 1000 à effectuer à ce fonds en 1901. La diminution du produit du monopole des spiritueux nous a empêché de nous conformer strictement à ce budget qui prévoyait une recette de fr. 21,500 tandis qu'elle n'a en réalité pas atteint le chiffre de fr. 19,000. Cette circonstance nous a forcé à renoncer à faire le versement et nous a, à notre grand regret, obligé à diminuer ou même à supprimer complètement les crédits alloués pour l'alimentation des écoliers et l'alimentation populaire en général, etc.

34. IVeuchAtel.

Le Conseil d'Etat de la République et Canton de Neuchâtel au Département fédéral des Finances à Berne, du 6 mai 1902.

Nous avons l'honneur de vous présenter, conformément à l'art. 13 de la loi fédérale du 23 décembre 1886, notre rapport sur l'emploi qui a été fait dans le canton de Neuchâtel du dixième de la recette de l'alcool pour l'exercice 1901.

681

Cet emploi est le suivant: 1° Allocation à la section neuchâteloise de la Ligue patriotique suisse contre l'alcoolisme pour suppléer à l'insuffisance des ressources de l'Asile de Pontareuse créé par cette société pour le traitement et le relèvement des buveurs fr. 5,000. -- 2° Allocation aux sociétés qui combattent l'alcoolisme et dont l'activité se déploie dans tout le canton (comme les années précédentes, cette somme a été répartie entre la section neuchâteloise de la Ligue suisse et le Comité cantonal de l'ordre indépendant des Bons Templiers) ,, 1,500. -- 3° Subvention à la Section neuchâteloise de la Ligue suisse pour publication d'un recueil de conseils aux jeunes ménages (ce volume est remis gratuitement par l'officier de l'état civil au moment du mariage) . ,, 500. -- 4° Achat de manuels pour l'enseignement anti-alcoolique ,, 571. 10 5° Subvention à l'oeuvre de secours en faveur des détenus libérés ,, 1,000. -- 6° Subvention à la maison de travail et de correction du Devens pour couvrir une partie du surcroît de ses dépenses pour l'entretien des individus condamnés à la peine de l'internement pour ivrognerie habituelle ,, 12,444. 50 Somme égale au 10 °/o de la recette

fr. 21,015. 60

Nous vous confirmons, au sujet de ce dernier poste, les explications contenus dans nos précédents rapports et notamment dans ceux des 6 janvier 1893, 7 septembre 1894 et 19 juillet 1901. Nous attirons en outre votre attention sur le fait que le versement à la Maison de correction du Devens a été diminué en 1901, de fr. 1071. 10, soit d'une somme égale aux subventions sous chiffres 3 et 4 qui ont été allouées en 1901 pour la première fois.

Ce n'est que dans une faible mesure que nous avons pu en 1901, réaliser notre intention de donner au dixième de la recette de l'alcool un emploi plus conforme aux prescriptions de la

682

constitution fédérale. Mais nous continuons à étudier cette question et nous espérons être en mesure, au moment de l'élaboration de notre prochain budget, de présenter au Grand Conseil des propositions de subventions en faveur d'oeuvres qui s'intéressent à la lutte contre l'alcoolisme et qui en combattent surtout les causes.

Nous avons abandonné le procédé qui consistait à faire déterminer l'affectation de la recette dont il s'agit par un décret spécial de notre Grand Conseil. Cette affectation sera dorénavant fixée chaque année par la voie du budget, comme elle l'a été pour l'exercice 1902.

2&. Genève.

Le Conseil d'Etat au Département fédéral des finances, du 5 août 1902.

En réponse à votre lettre du 24 juillet écoulé, nous avons l'honneur de vous donner ci-contre la justification de l'emploi du 10 °/o de nos recettes provenant du monopole de l'alcool pour l'exercice 1901, dixième qui, d'après l'art. 32bi8 de la Constitution fédérale, doit être affecté à la lutte contre l'alcoolisme.

Nous avons touché la somme de ...

fr. 221,472. 20 10% fr.

qui ont été répartis comme suit: 5 °/o à la Société pour la protection fance abandonnée 5 °/o emplois divers, soit : Hospice général . . . . fr.

Au Département de justice et police, pour placement d'alcooliques dans des asiles spéciaux: Payé à divers, pour pensions ,, A la disposition du Département . ' . . . . ,, A reporter

22,147. 20 de l'Enfr. 11,073. 60 2768.40

2142. 20 626.20

fr. 5536. 80

fr. 11,073. 60

683

Report fr. 5536. 80 fr. 11,073. 60 Au Département de l'Instruction publique: Allocations à diverses associations ,, 790. -- Classes gardiennes . . . ,, 500. -- Crèches ,, 500. -- Cuisines scolaires . . . ,, 3746.80 ,, 11,073. 60 Somme égale

fr. 22,147. 20

684

Vergleiehnng des gesetzlichen Alkoholzehntels pro 1889/1901 Gesetzlicher Alkoholzehntel

Kantone

Mehr-

IWinder-

ausvw Is

Fr.

Fr.

Zürich Bern .

Luzern . . .

Ori .

Schwyz Obwalden Nidwaiden · Glarus .

. .

. . .

Zug Freiburg Solothurn Baselstadt . .

Baselland Schaff'hausen Appenzell A.-Kh. . .

. . .

Appenzell I -Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg .

Genf

809,569 1,163,069 293,455 37,548 118,847 31,964 26,918 71,286 50,967 258,248 186,652 170,850 136,379 89,340 127,135 30,320 540,856 203,128 420,139 247,622 271,783 539,000 233,260 258,322 189,668

48 17,854 7,173 2,432

Total

6,506,320

775,211

2494

--

--

--

Prozentual

Fr.

3 310 33,986 25,484 16,213 268 4,587 95,783 554,437 2,056

2491 6,600 69

7,911

685 Anhang II.

mit der ausgewiesenen Verwendung in dieser Periode.

Ab : Fonds ohne Verwendet oder bestimmten . zu bestimmter Zweck, Verwendung Restanzen u. dgl.

zurückgelegt

Zusammen

Zinse

Total

Fr.

Fr.

Fr.

809,617 1,180,923 300,628 39,975 118,847 31,961 27,228 105,272 76,451 274,461 186,920 175,437 232,162 643,777 129,191 30,320 540,856 200,637 426,739 247,691 271,783 546,911 233,260 258,322 189,668

25,456 18,562 4,755 2,068

7,899 29,701 1,055

-- 588 -- --

835,073 1,199,485 305,383 42,043 118,847 33,899 29,849 105,272 76,451 . 274,461 186,920 175,437 232,162 643,777 129,191 30,320 545,193 202,447 427,250 247,691 275,028 . 546,911 233,848 258,322 189,668

7,279,037

65,891

7,344,928

103,360

7,241,568

--

100

V

98,6

-- .

--

1,938 2,621

-- --- -- -- -- -- -- -- -- 4,337 1,810

511 -- 3,245

Fr.

-- --

3,628 12,298

--

-- -- -- -- -- -- -- -- 8,117 1,197

--

23,702 4,960 10,287

516 -- --

Fr.

827,174 1,169,784 304,328 42,043 118,847 30,271 17,551 105,272 76,451 274,461 186,920 175,437 232,162 643,777 129,191 30,320 537,076 201,250 427,250 223,989 270,068 536,624 233,332 ' 258,322 189,668

I. Pur Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Verwendung bis Ende 1900

Kantone

Fr.

97,929 102,514 13,200 60 2,250 2,377 1,664 2,000 165 8,094 1,800 919 4,050 320 20,931 8,121 3,786 9,889 150 15,640 7,500 20,000

Zürich Bern .

Luzern Schwyz "Obwalden Nidwaiden Zug Freiburg '.

Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf . .

Total .

323,359

Nachträgliche Änderungen in Plus

in Minus

Fr.

Fr.

Korrigierte Verwendung bis Ende 1900

Ver-

wendung pro 1901

Anhang III.

Verwendung bis Ende 1901

Fr.

97,929 102,514 13,200 60 2,250 2,377 1,664 2,000 165 8,094 1,800 919 4,050 320 20,931 8,121 3,786 9,889 150 15,640 7,500 20,000

Fr.

11,024 5,204 1,740

5,000 2,768

Fr.

108,953 107,718 14,940 60 2,550 2,800 2,046 2,400 265 8,655 2,160 919 4,450 370 22,681 8,759 3,886 11,478 300 24,629 7,500 25,000 2,768

323,359

41,928

365,287

300 423 382 400 100 561 360 400 50 1,750 638 100 1,589 100 8,989

686

Die pro lü/1901 angewendeten oder zu bestimmter Verwendung zarfiekplegten Beträge iiiidi t? ünterrnbriken.

H. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Verwendung bis Ende 1900

Kantone

Fr.

Zürich Bern .

Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Solothurn Baselland Schaffhausen St. Gallen Graubttnden Thurgau Wallis Neuenburg

.'

Total

Nachträgliche Änderungen

Korrigierte Verwendung bis

in Plus .in Mhius

Fr.

Fr.

Ende 1900

Ver-

Verwendung

wendung

bis

pro 1901

Ende 1901

Fr.

Fr.

Fr.

59,548 224,164 12,000 6,526 71,424 3,102 1,169

59,548 224,164 12,000 6,525 71,424 3,102 1,169

4,359 23,066

2,543 39,561 12,500 15,240 11,528 3,698 14,441 7,500 200,306

2,543 39,561 12,500 15,240 11,528 3,698 14,441 7,500 200,306

12,445

63,907 247,230 12,000 6,712 76,077 3,654 1,552 1,000 2,673 43,561 13,500 15,733 14,078 4,182 16,006 7,500 212,751

685,249

685,249

56,867

742,116

187 4,653 552 383 1,000 130 4,000 1,000 493 2,550 484 1,565

Verwendung

Kantone

Nachträgliche Änderungen

bis

Ende 1900

Fr.

Zürich Luzern uri Sehwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Eh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin . . .

Wallis . .Total

Korrigierte Verwendung bis

in Plus

in Minus

Fr.

Fr.

Ende

1900

Fr.

610 9,500 7,258 25,176 4,837 2,400 67,289 53,220 91,740 321,756 76,000 14,909 102,513 89,591 200 14,857 200,619 8,224

610 9,500 7,258 25,176 4,837 2,400 67,289 53,220 91,740 321,756 76,000 14,909 102,513 89,591 200 14,857 200,619 8,224

1,090,699

1,090,699

688

HL Für Irrenanstalten oder für Irrenversorgung.

Ver-

Verwendung

wendung

bis

pro 1901

Ende 1901

Fr.

Fr.

481 16,000 731

610 10,700 7,795 28,128 5,337 2,400 68,846 56,802 91,740 351,443 78,000 15,879 102,513 98,311 200 15,338 216,619 8,955

68,917

1,159,616

1,200 537 2,952 500 1,557 3,582 29,687 2,000 970 8,720

IV. Pur Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Verwendung

Kantone

Nachträgliche

Korrigierte

Änderungen

Verwendung

bis

Ende 1900

Fr.

Zürich Bern Luzern Obwalden Zug Freiburg Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Wallis Total

bis

in Plus

in Miuus

Fr.

Fr.

Ende 1900

Fr.

69,710 13,200 150 637 1,701 9,800 6,500 2,100 44,628 7,620 538 39,000 4,814 11,994 5,005 28,925 73,761

69,710 13,200 150 637 1,701 9,800 6,500 2,100 44,628 7,620 538 39,000 4,814 11,994 5,005 28,925 73,761

320,083

320,083

Ver-

Verwendung

wendung

bis

pro 1901

Ende 1901

Fr.

Fr.

5,150 200

6,500 225 340 575 5,100 10,460

74,860 13,400 150 687 2,474 9,800 7,000 2,300 50,594 9,000 538 45,500 5,039 12,334 5,580 34,025 84,221

37,419

357,502

50 773

500 200 5,966 1,380

Verwendung bis Ende 1900

Kantone

Fr.

Zürich .

'Bern . . .

.

Obw^ldeu Zue Freiburg Schaff hausen Âppenzell I-Rh Aargau Tessin

.

.

. .

. . .

Total

Nachträgliche Änderungen in Plus

io Minus

Korrigierte Verwendung bis Ende 1900

Fr.

Fr.

Fr.

108,033 15,000 7,060 500 1,700 112,465 2,900 400 2,250

108,033 15,000 7,060 500 1,700 112,465 2,900 400 2,250 250,308

--

--

250,308

690

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Verwendung pro 1901

Verwendung bis Ende 1901

Fr.

Fr.

1,017 96 500 200 .

850

109,050 15,096 7,560 700 1,700 161,382 2,900 400 3,100

51,580

301,888

48,917

VI. Pur Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Verwendung Kantone

bis

Ende

1900

Fr.

98,486 323^811 75,156 18,000 12,232 5,521 1,937 31,526 6,027 72,896 126,094 94,644 74,747 8,558 10,228 3,598 206,338 .59,532 321,536 89,953 12,362 464,239 38,556 119,607

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Ob.walden Nidwaiden Glarus Zug Ereiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Genf Total

2,275,584

Nachträgliche Änderungen

Korrigierte Verwendung bis

in Plus

in Minus

Fr.

Fr.

Ende

1900

Ver-

wendung pro 1901

Verwendung bis

Ende

1901

Fr.

98,486 323,811 75,156 18,000 12,232 5,521 1,937 31,526 6,027 72,896 126,094 ·94,644 74,747 8,558 10,228 3,598 206,338 59,532 321,536 89,953 12,362 464.239 38,556 119,607

Fr.

7,483 24,378 15,523 1,500 1,600 715 212 2,500 429 10,000 12,600 8,662 8,934 1,400 2,563 676 19,300 10,488 28,920 10,949 2,100 47,256 5,377 14,842

Fr.

105,969 348,189 90,679 19,500 13,832 6,236 2,149 34,026 6,456 82,896 138,694 103,306 83,681 9,958 12,791 4,274 225,638 70,020 350,456 100,902 14,462 511,495 43,933 134,449

2,275,584

238,407

2,513,991

o>

Vu. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien.

Verwendung

Kantone

Korrigierte

Änderungen

Verwendung

bis

Ende 1900

Fr.

Zürich Bern Luzern Uri Nidwaiden Zug Schaffhausen St. Gallen Graubünden Thurgau

Nachträgliche

.

bis

in Plus

in Minus

Ende 1900

Fr.

Fr.

Fr.

Total

INS

Ver-

Verwendung

wendung

bis

pro 1901

Ende 1901

Fr.

Fr.

58,599 65,540 24,000 6,984 6,770 330 2,850 27,795 2,350 887

58,599 65,540 24,000 6,984 6,770 330 2,850 27,795 2,350 887

4,142 29,215

4,142 29,215

3,747

71,739 74,240 27,500 8,036 7,610 400 3,350 31,795 2,350 967 150 4,142 32,962

229,462

229,462

35,779

265,241

Tessin

Wallis Genf

CD

13,140 8,700 3,500 1,052 840 70 500 4,000 80 150

Bundesblatt. 55. Jahrg.

trill. Pur Hebung der Volksernäbrung im allgemeìnetì.

Verwendung

Kantone

Korrigierte

Änderungen

Verwendung

bis

Ende

Bd. III.

47

Zürich Bern Obwalden Nidwaiden Zug Freibuvg.

Baselstadt Baselland Appenzell A.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Wallis Neuenburg

Nachträgliche

1900

Fr.

74,322 99,048 1,600 700 1,660 35,000 32,000 5,675 3,550 23,410 5,850 39,167 9,250 8,656

'

339,388

in Plus

in Minus

Fr.

Fr.

21,049

21,049

Ende

1900

Fr.

53,273 99,048 1,600 700 1,660 35,000 32,000 5,675 3,550 23,410 5,350 39,167 9,250 8,656

318,339

pro

1901

Fr.

4,658 11,653 400 250 240 6,000 3,000 1,750 400 4,500 600 2,596 1,180

Verwendung bis

Ende 1901

500

Fr.

57,931 110,701 2,000 950 1,900 41,000 35,000 7,425 3,950 27,910 5,950 41,763 10,430 8,656 500

37,727

356,066

693

Total

bis

Ver-

wendung

Verwendung

Kantone

Nachträgliche Änderungen

bis

Ende 1900

Fr.

Zürich Bern Luzern Obwalden Zug Solothurn Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rb Appenzcll l.-Rh Aargau Thurgau Waliis Total

Korrigierte Verwendung bis

in Plus

in Minus

Fr.

Fr.

Ende 1900

Fr.

91,000 61,285 12,000

91,000 61,285 12,000

360 457 30,500 29,532 8,550 5,769 250 38,000 8,614

360 457 30,500 29,532 8,550 5,769 250 38,000 8,614

286,3 lì

286,317

694

IX. Für Naturalverpflegvmg armer Durchreisender.

Ver-

Verwendung

Wendung

bis

pro 1901

Ende 1901

Fr.

Fr.

6,000 17,622 1,800 207 80 73 3,000 4,465 1,000 540 3,000 100

97,000 78,907 13,800 207 440 530 33,500 33,997 9,550 6,309 250 41,000 8,714

37,887

324,204

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser.

Verwendung

Kantone

Nachträgliche

Korrigierte

Änderungen

Verwendung

bis

Ende 1900

Fr.

Zürich Bern Luzern Obwalden Zug Freiburg.

Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Neuenburg Genf Total

bis

in Plus

in Minus

Fr.

Fr.

Ende

1900

Fr.

28,568 90,703 6,150

28,568 90,703 6,150

50 3,700 400 1,900 3,000 2,050 4,500 200 1,100 8,500.

440 11,000 2,000

50 3,700 400 1,900 3,000 2,050 4,500 200 1,100 8,500 440 11,000 2,000

164,261

164,261

Ver-

Verwendung

wendung

bis

pro 1901

Ende 1901

Fr.

Fr.

5,270 9,744 800 30 60 400

33,838 100,447 6,950 30 110 4,100 400 2,300 3,500 2,550 5,000 200 1,300 10,000 690 12,000 2,000

400 500 500 500 200 1,500 250 1,000 21,154

185,415

01 co

XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung.

O5

Verwendung

Kantone

Nachträgliche

Korrigierte

Änderungen

Verwendung

bis

Ende 1900

Fr.

26,100 1,200 50 980 29,192 447 3.560 2,706 1,900 6,150 50 29,601 2,575 6,803 2,380 382 48,543

Zürich Bern Obwalden Zug Freiburg Solothurn Baselstadt . . .

Baselland Schaff hausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Wallis Neuenburg Genf Total

bis

in Plus

in Minus Fr.

Ende

1900

Fr.

26,100 1,200 50 980 29,192 447 3,560 2,706 1,900 6,150 50 29,601 2,575 6,803 2,380 382 48,543

3,936

3,936

166,555

166,555

Ver-

wendung pro 1901

Fr.

5,400 300 290 3,183 83 2,016 490 200 500

300 1,305 640 1,364 571 16,642

Verwendung bis

Ende

1901

Fr.

31,500 1,500 50 1,270 32,375 530 5,576 3,196 2,100 6,650 50 29,901 2,575 8,108 3,020 382 49,907 571 3,936 183,197

XII. Für Armenversorgung im allgemeinen.

Verwendung

Kantone

bis

Ende 1900

Fr.

Bern Luzern Schwyz Zug Baselland Schaffhausen St. Gallen .

Graubünden Aargau Tessin Wallis Genf

: .

Total

Nachträgliche Änderungen

Korrigierte Verwendung bis

in Plus

in Minus

Ende 1900

Fr.

Fr.

Fr.

9,241 109,622 750 250 77,100 5,451 10,000 1,000 100 20 300 200

9,241 109,622 750 250 77,100 5,451 10,000 1,000 100 20 300 200

214,034

214,034

Ver-

Verwendung

wendung

bis

pro 1901

Ende 1901

Fr.

Fr.

5000

1000

20 300

6320

9,241 109,622 750 250 82,100 5,451 11,000 1,000 100 40 600 200 220,354

XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Verwendung bis Ende 1900

Kantone

Zürich Bern Luzern Obwalden .

.

Nidwaiden Glarus Zug Freiburg .

Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh . .

St Gallen Graubünden Aargau . . .

Thurgau . .

.

Tessin Waadt Wallis .

. . .

.

. .

. .

. .

. . .

Genf Total

Fr.

42,582 47,868 6,300 1,680 60 1,100 890 7,150 2,340 11,500 1,600 4,350 1,800 16,460 1,864 6,653 5,968 300 500 9,034 6,000 12,563 188,562

Nachträgliche Änderungen in Plus Fr.

21,049-

21,049

in Minus Fr.

--

Korrigierte Verwendung bis Ende 1900 Fr.

63,631 47,868 6,300 1,680 60 1,100 890 7,150 2,340 11,500 1,600 4,350 1,800 16,460 1,864 6,653 5,968 300 500 9,034 6,000 12,563 209,611

Verwendung pro 1901

Verwendung bis Ende 1901

Fr.

8,186 15,247 11,687 280 30 300 40 1,300 1,000 4,000 400 1,000 450 4,600 1,000 1,800 3,300

Fr.

71,817 63,115 17,987 1,960 90 1,400 930 8,450 3,340 15,500 2,000 5,350 2,250 21,060 2,864 8,453 9,268 300 500 9,204 7,500 13,353 266,691

170 1,500 790 57,080

Gesamttotal.

Verwendung bis Ende 1900

Kantone

Zürich Bern Luzern Uri ObwaJdeii Nidwaldeii Glarus Zug Freiburg

1

. . .

.

.

.

·

Baselstadt Baselland Schaffhausen .

Appenzell A -Rh. .

Appenzell I -Rh St Gallen Graubünden Thurgau 'Tessin . . .

Waadt . . . .

Wallis

. . .

. . .

. . . .

.

.

· . . .

. . . .

. . .

. . .

Genf Total

Fr.

755,487 1,053,574 268,078 38,767 109,642 26,737 15,413 99,915 · 70,175 253,178 169,064 156,698 210,628 550,649 119,998 28,084 492,076 179,095 391,989 199,130 245,448 480,379 214,830 237,306 167,521 6,533,861

Nachträgliche Änderungen in Plus

in Minus

Fr.

Fr.

--.

.--

Korrigierte Verwendung bis Ende 1900

Verwendung pro 1901

Verwendung bis Ende 1901

Fr.

755,487 1,053,574 268,078 38,767 109,642 26,737 15,413 99,915 70,175 253,178 169,064 156,698 210,628 550,649 119,998 28,084 492,076 179,095 391,989 199,130 245,448 480,379 214,830 237,306 167,521 6,533,861

Fr.

71,687 116,210 36,250 3,276 9,205 3,534 2,138 5,357 6,276 21,283 17,856 18,739 21,534 93,128 9,193 2,236 45,000 22,155 35,261 24,859 24,620 56,245 18,502 21,016 22,147 707,707

Fr.

827,174 1,169,784 304,328 42,043 118,847 30,271 17,551 105,272 76,451 274,461 186,920 175,437 232,162 643,777 129,191 30,320 537.076 201J250 427,250 223,989 270,068 536,624 233,332 258,322 . 189,668 7,241,568

700

Anhantj IV.

Die Verwendungen pro 1901 nach Hauptrubriken.

Kantone

A B Für BeFür Bekämpfung kämpfung vorwiegend vorwiegend der der Wirkungen Ursachen des Alkoho- des Alkoholismus lismus Unterünterrubriken rubrikea VII/XHI I/V

Zürich .

Bern .

Luzern Uri. . . .

Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus .

Zug . . .

Freiburg .

Solothurn .

Baselstadt Baselland .

Schaff hausen .

Außerrhoden .

Innerrhoden .

St. Gallen . .

Graubimden .

Aargau Thurgau .

Tessin . . .

Waadt . .

Wallis . . .

Neuenburg Genf . . .

21,550 28,566 2,940 "724 7,605 1,902 806 2,557 5,067 400 4,100 1,061 1,560 85,063 3,780 1,020 10,800 10,067 440 4,210 22,100 8,989 11,191 17,445 2,768

Fr.

42,654 63,266 17,787 1,052 -- 917 1,120 300 780 10,883 1,156 9,016 11,040 6,665 2,850 540 14,900 1,600 5,901 9,700 420 -- 1,934 3,571 4,537

Total

256,711

212,589

Fr.

C Für Bekämpfung der Wirkungen undi Ursachen zugleich TTnf ov Ulltcl

Prozentual

A

B

C

rubrik VI Fr.

7,483 24,378 15,523 1,500 ' 1,600 715 212 2,500 429 10,000 12,600 8,662 8,934 1,400 2,563 676 19,300 10,488 28,920 10,949 2,100 47,256 5,377 -- 14,842

238,407

30,i 59,5 24,6 54,4 8,! 49,i 22,i 32,i 82,c -- 53,8 26,o 37,7 52,4 47,7 5,6 80,7 12,, 1,9 51,i

10,4

21,o 42,8 45,8 17,.

20,2 9,9

46,7

6,9

47,o 23,o 6,5 70,6 5,7 48,i 46,2

7,2

51,3

41,5

7,a 1,5 41,! 31,o 27,9 45,6 24,2 30,2 24,o 33,i 42,9 45,4 7,« 47,, 82,o 1,8 16,7 16,9 39,o 44,i 89,8 V 8,5 16,o -- 84,0 60,5 10,4 29,!

83,o 17,0 -- 12,6 20,5 67,o 91,3

36,8 30,o 33,7

701

Anhang V.

Die Verwendungen pro 1889/1901 nach Hauptrubriken.

Kantone

A B Für BeFür Bekämpfung kämpfung vorwiegend vorwiegend der der Ursachon Wirkungen des Alkoho- des Alkoholismus lismus UnterUnterrubriken rubriken I/V VII/XIII Fr.

Zürich . .

Bern .

Luzern .

Uri ...

Schwyz .

Obwalden .

Nidwaiden .

Grlarus .

Zug . . .

Freiburg Solothurn .

Baselstadt .

Baselland .

Schaff hausen Außerrhoden Innerrhoden St. Gallen .

Graubünden Aargau .

Thurgau Tessin . .

Waadt . .

Wallis . .

Neuenburg .

Genf . . .

357,380 383,444 37,790 14,507 104,265 19,788 6,752 69,846 64,695 105,640 43,826 15,655 17,960 580,071 91,450 19,687 184,772 116,291 16,820 48,402 254,044 24,629 108,176 237,751 2,768

Fr.

363,825 438,151 175,859 8,036 750 4,247 8,650 1,400 5,300 85,925 4,400 56,476 130,521 53,748 24,950 6,359 126,666 14,939 59,974 74,685 1,562 500 81,223 20,571 52,451

C 13 û r ur Bekämpfung TTi'i v

Prozentual

der Wirkungen

und Ursachen zugleich Untevrubrik VI

B

C

105,969 43,2

44,o

12,8

348,189 90,679 19,500 13,832 6,236 2,149 34,026 6,456 82,896 138,694 103,306 83,681 9,958 12,791 4,274 225,638 70,020 350,456 100,902 14,462 511,495 43,933 -- 134,449

-- 27,6 70,9

A

Fr.

32,8

37,4 29,8 12,4 57,8 29,8 34,5 19,i 46,4 0,6 11,7 87,7 65,4 14,0 20,6 38,5 49,3 12,2 66,4 1,3 32,3 84,6 6,9 8,5 38,5 31,3 30,2 2,4 74,3 23,4 58,9 8,9 32,2 36,i 7,T 56,2 90,! 8,3 1,6 9,9 70,8 19,3 64,9 21,0 14,1 34,4 23,6 42,o 57,8 7,4 34,8 3,9 14,0 S'2,i 21,6 33,3 45,i 94,! 0,6 5,3 4,6 0,1 95,3 46,4 34,8 18,8 92,o 5° 1,5

Total 2,926,409 1,801,168 2,513,991 40,4 24,9 34,7

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Berichte der Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten 10 Prozente ihrer Einnahmen aus dem Reinertrage des eidgenössischen Alkoholmonopols pro 1901.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1903

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.07.1903

Date Data Seite

613-701

Page Pagina Ref. No

10 020 615

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