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Schweizerisches Bundesblatt.

55. Jahrgang. I.

Nr. 4.

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28. Januar 1903.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre 19O3.

Tit.

Gemäß Art. 102, Ziffer 16, der Bundesverfassung haben wir die Ehre, Ihnen hiernach über unsere Geschäftsführung im Jahre 1902 Bericht zu erstatten.

L Allgemeine Verwaltung.

1. Sitzungen der Räte, a. Gesetzgebende Räte.

Im Jahre 1902 fanden vier Sessionen statt, nämlich: vom 1. bis 26. April, 2, 28. Juni, 29. September bis 11. Oktober, 1. bis 20. Dezember.

Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. I.

15

218 Der Nationalrat hielt in dieser Zeit 88, der Ständerat 7 T und die Vereinigte Bundesversammlung sechs Sitzungen.

Die letztern fielen auf den 17. und 24. April, 12. Juni, i). Oktober und 11. Dezember (zwei Sitzungen).

b. Bundesrat.

Die Departemente waren im Jahre 1902 in folgender Weise, verteilt : Politisches : Herr Bundespräsident Z e m p.

Inneres: Herr Bundesrat R u c h e t.

Justiz und Polizei : Herr Bundesrat B r e n n e r.

Militär: Herr Bundesrat M ü l l e r .

Finanz und Zoll: Herr Bundesrat Ha u s e r (nach dessen am-, 22. Oktober erfolgtem Tode sein Stellvertreter, Herr Bundesrat B r e n n e r ) .

Handel, Industrie und Landwirtschaft : Herr Vizepräsident Deucher..

Post und Eisenbahn: Herr Bundesrat Comtesse.

Der Bundesrat hielt 124 Sitzungen ab (im Jahre 1901: 112) und behandelte 5303 Geschäftsnummern (1901: 5408). Die Zahl der von ihm ausgegangenen Schreiben betrug 5812 (1901: 5931).

Hierzu kamen noch 1112 (1901: 1006) Ausfertigungen bundesrätlicher Bewilligungen zur Erwerbung eines schweizerischen Kantons- und Gemeindebürgerrechts, 10 diplomatische Pässe, 38 Vollmachten, 458 (1901: 428) Offiziersbrevets. Den Departementen sind 12,224 Auszüge aus dem bundesrätlichen Protokoll (1901: 12,087) zugestellt worden. Die Presse erhielt 91 auf der Kanzlei in deutscher und französischer Sprache hergestellte Bulletins über die Bundesratsverhandlungen.

An den Bundesrat gelangten 4803 Schreiben (1901: 4726), die den einzelnen Departementen überwiesen wurden.

2. Kanzleigeschäfte.

Die Bundeskanzlei (exklusive Drucksachenbureau) hat von sich aus 2286 Schreiben erlassen gegenüber 2182 im Jahre 1901.

Die Zahl der von den Kantonen anhergesandten, an auswärtige Staaten weitergeleiteten Zivilstandsakten betrug 17,986, worunter au Deutschland 7928, Österreich-Ungarn (und Liechtenstein) 1728.

Prankreich 883, Italien 7174, Rußland 124.

219 Aus dem Ausland gelangten 1119 solche Urkunden hierher, die den kantonalen Behörden zugestellt wurden. Es kamen somit im ganzen 19,105 Zivilstandsakten zur Bestellung gegenüber 19,652 im Jahre 1901.

Die Zahl der hierher gesandten und andern Behörden zugeleiteten Strafurteilsauszüge betrug 5658 (1901: 5701), wovon 2808 für die Schweiz und 2850 für das Ausland bestimmt waren.

Beglaubigungen wurden 2017 ausgestellt (1901: 2133).

3. Personelles.

Im Personalbestand der Bundeskanzlei haben verschiedene Veränderungen stattgefunden.

Herr Dr. W a g n i e r e , II. Vizekanzler, ist Ende Mai von seiner Stelle zurückgetreten und auf Anfang August durch Herrn Charles Joseph G i g a n d e t von Vendlincourt (Bern) ersetzt worden.

Drei Kanzlisten II. Klasse, die Herren Alfred G r ibi,, Fritz G y g a x und Julius S c h ä r er, haben infolge ihrer Wahl an andere Stellen der eidgenössischen Verwaltung ihre Demission eingereicht. Zu ihren Nachfolgern wurden gewählt die Herren : Otto V i l l i g e r von Zofingen, Achille P i c c o l i von Fiotta (Tessin) und Robert Arni von Bibern (Solothurn). Herr Gottfried Gurtn'er, Kanzlist II. Klasse, ist zum Kanzlisten I. Klasse befördert worden.

Dagegen ist Herr N. P. M a n u e l , bisheriger Kanzlist I. Klasse, wegen verminderter Arbeitsfähigkeit mit entsprechend reduzierter Besoldung in die Kategorie der Kanzlisten H. Klasse zurückversetzt worden.

Am 10. April 1902 starb der langjährige Weibel Herr Josef F a 11 e r. In Ersetzung desselben wurde der bisherige Hülfsweibel Herr Adolf S c h e r z zum Weibel befördert und an die durch diese Beförderung frei gewordene Stelle der bisherige Ausläufer Herr David E s c h l e r gewählt. Die so vakant gewordene Ansläuferstelle wurde besetzt durch Herrn Rudolf Siegf r i e d , Briefträger, in Bern.

4. Drucksachen.

Das B u n d e s b l a t t umfaßte fünf Bände mit zusammen 340 3/4 deutschen und 313 3/4 französischen Druckbogen. Die

220

Zahl der Abonnenten betrug 2031 für die deutsche und 855 für die französische Ausgabe, einschließlich der von den Staatskanzleien der Kantone Aargau und Waadt direkt bestellten Exemplare.

Vom Band XIX der eidgenössischen G e s e t z s a m m l u n g wurden 23-Bogen in deutscher, 20 in französischer und 12 in italienischer Sprache gedruckt.

' Von der E i s e n b a h n a k t e n s a m m l u n g sind bis Ende Jahres 24 J/
Das s t e n o g r a p h i s c h e B u l l e t i n der Verhandlungen der Bundesversammlung umfaßte 100 Druckbogen.

S a m m l u n g der P o s t u l a t e . Wie letztes Jahr, legen wir dem gegenwärtigen Berichte eine Zusammenstellung der Postulate bei enthaltend : ; 1. die im Berichtsjahre beschlossenen Postulate (in extenso), 2. die im Berichtsjahre stattgehabten Erledigungen, 3. die noch unerledigten Postulate, und reicht bis zum Jahre 1890 zurück.

221

Beilage.

Postulate der

gesetzgebenden Rate.

1. Neue Postulate aus dem Berichtsjahre (1902).

592.

Revision des Banknotengesetzes.

St. B. w 18. April 1902.

Trakt. Nr. 42.

Motion von Arx.

Der revidierte Artikel 89 der Bundesverfassung sieht die Gründung einer mit dem Banknotenmonopol ausgerüsteten Bundesbank vor.

Alle bisher zur praktischen Durchführung dieser Forderung gemachten Anstrengungen sind entweder am Widerstand des Volkes oder an der Uneinigkeit der Behörden gescheitert. Ob eine Ausgleichung der bestehenden Gegensätze in absehbarer Zeit gefunden werden kann, scheint dermalen mehr als zweifelhaft.

Andererseits haften unserem Banknotenwesen Übelstände an, welche dringend der Abhülfe rufen und deren Abstellung nicht auf Jahre hinaus verschoben werden sollte.

Die Unterzeichneten laden deshalb den Bundesrat ein, zu untersuchen und der Bundesversammlung Bericht zu erstatten, ob nicht das Gesetz vom 8. März 1881 über die Ausgabe und Einlösung von Banknoten einer Revision zu unterwerfen sei, und ihr bejahendenfalls einen bezüglichen Gesetzesentwurf zu unterbreiten.

Dabei hat es die Meinung, daß unbeschadet der Revision des Banknotengesetzes die Durchführung des revidierten Artikels 39 der Bundesverfassung weiter verfolgt werden soll.

222

593.

Strafrechtspflege für die eidg. Truppen, Ergänzung.

N.B.

14. Juni 1902.

Trakt. Nr. 56.

Motion Brosi.

Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Antrag zu bringen, ob nicht das Bundesgesetz über die Strafrechtspflege für die eidgenössischen Truppen, vom 27. August 1851, zu ergänzen sei durch eine Novelle, durch welche dem Richter gestattet wird, -bei der Strafzumessung in Friedenszeiten unter das angedrohte Minimum herabzugehen oder auch auf eine mildere Strafart zu erkennen.

594.

Arbeitszelt an Samstagen.

B.B.

26. Juni 1902.

Trakt. Nr.' 40.

Der Bundesrat wird eingeladen, eine Gesetzesvorlage in dem Sinne einzubringen, daß an Samstagen und an Vorabenden vor Feiertagen inklusive Reinigungsarbeiteij nur neun Stunden gearbeitet werden darf, keinenfalls aber länger als bis abends 5 Uhr, wobei immerhin die Bestimmungen von Art. 12 des Fabrikgesetzes vorbehalten sein sollen.

595.

Veredlungsverkehr.

B.B.

10. Oktober 1902.

Trakt. Nr. 34.

Der Bundesrat wird eingeladen, das Regulativ über den Veredlungsverkehr vom 6. Dezember 1894 in der Weise zu ergänzen, . daß der schweizerischen Baumwolldruckerei gestattet wird, rohe Baumw ollgewebe im Transitveredlungsverkehr (admission temporaire) jährlich in einer Quantität von höchstens 70,000 Stück von zirka 80 Meter Länge zum Bedrucken [zollfrei einzuführen.

596.

Differenzen aus Handelsverträgen, Schiedsgericht.

B.B.

10. Oktober 1902.

Trakt. Nr. 34.

Der Bundesrat wird eingeladen, dafür besorgt zu sein, daß in Handelsverträge oder andere Übereinkommen dieser Art, die in Zukunft abgeschlossen werden, die Bestimmung aufgenommen werde, daß aus der Anwendung der genannten Verträge oder Übereinkommen entstehende Differenzen, die nicht im gemeinsamen Einverständnis beigelegt werden können,

223 dem im Haag errichteten permanenten Schiedsgerichtshof zu unterbreiten seien, sofern nicht aus besonderen Gründen eine andere Erlediguog geboten erscheint.

Schutz des bürgerlichen Anstellungsverhältnisses von Wehrpflichtigen.

B.B.

10. Oktober 1902, Trakt. Nr. 2 a.

597.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und darüber Bericht und Antrag einzubringen, ob nicht zum Schütze von Wehrpflichtigen, die wegen Militärdienstes zeitweise ihr bürgerliches Anstellungsverhältnis unterbrechen müssen, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen seien, welche eine Aufhebung des Arbeitsvertrages aus Grund des Militärdienstes verbieten.

598.

Freiwillige HUIfsvereine und Armeesanitätswesen.

B.B.

10. Oktober 1902.

Trakt. Nr. 2 a.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob nicht das für den Kriegsfall organisierte freiwillige Hülfsvereinswesen auf dem Gesetzgebungswege enger an das Armeesanitätswesen anzuschließen und namentlich auch behufs Ausbildung von zahlreicherem Krankenpflegepersonal in ausgiebigerer Weise als bis dahin zu subventionieren sei.

599.

Freiwillige Sanitätshtllfe und Militärsanitätswesen.

B. B.

10. Oktober 1902.

Trakt. Nr. 2 a.

Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Antrag einzubringen über die engere Verbindung der freiwilligen Sanitätshülfe mit dem Militärsanitätswesen für den Kriegsfall, und über die Eingabe des schweizerischen Zentralvereines vom Roten Kreuz an die eidgenössischen Räte vom 17. April 1902 betreffend Subvention an das Rote Kreuz zum Zwecke der Organisation und des Ausbaues der freiwilligen Hülfe für den Kriegsfall.

600.

Gesetzlicher Bestand des Cadres.

B.B.

10. Oktober 1902.

Trakt, Nr. 2 a.

Der Bundesrat wird eingeladen, dahin zu wirken, daß der gesetzliche Bestand der Offiziere und Unteroffiziere in der Armee (speziell der Infanterie) möglichst bald erreicht werde.

224

601.

Unterstützung von Wehrpflichtigen.

B.B.

10. Oktober 1902.

Trakt. Nr. 2 a.

Der Bundesrafc wird eingeladen, die Frage zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, obnicht der Artikel 234 der Militärorganisation in dem Sinne zu ergänzen sei : 1. daß der Bund bezüglich derUnterstützungspflicht der Kantone nähere Bestimmungen aufstellt, 2. daß der Empfang von Unterstützungen auf* Grund dieses Artikels für den betreffenden Wehrpflichtigen keine Rechtsnachteile zur Folge hat und 3. daß der Bund den Kantonen an ihre diesfälligen Kosten Beiträge verabfolgt.

602.

Lage der Postinone, Verbesserung.

B.B.

10. Oktober 1902.

Trakt. Nr. 2 a.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen,, ob nicht die gegenwärtige Lage der Postillonehinsichtlich Arbeitszeit, Lohnverhältnisse, sowie Krankheiten und Unfälle, welchen sie ausgesetzt sind, verbessert werden sollte.

603.

Elektrischer Bahnbetrieb.

B.B.

10. Oktober 1902.

Trakt. Nr. 2 a.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob und inwieweit die Einführung des elektrischen Betriebes auf den schweizerischen Bahnen, angezeigt erscheint.

604.

Aarburg-Luzern, 2. Geleise.

B.B.

17. Dez. 1902.

Trakt. Nr. 37.

Die Bundesbahnverwaltung beziehungsweiseder Bundesrat als Aufsichtsbehörde werden eingeladen, die Frage über die Notwendigkeit, und Dringlichkeit der Erstellung eines zweiten Geleises auf der Strecke Aarburg-Luzern neuerdings zu prüfen.

225

605.

Förderung des inländischen Getreidebaues.

B.B.

19. Dez. 1902.

Trakt. Nr. 22.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und zu berichten, ob nicht durch Ermöglichung einer zweckmäßigen Lagerung von inländischem Getreide durch Herstellung geeigneter Kornoder Lagerhäuser der inländische Getreidebau noch weiter gefördert werden könnte.

606.

Diplomatische Vertretung im Ausland.

B.B.

19. Dez. 1902.

Trakt. Nr. 25.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Fragen zu prüfen und in einer der nächsten Sessionen darüber Bericht zu erstatten : 1. ob nicht in St. Petersburg der Posten eines schweizerischen Gesandten zu errichten sei ; 2. ob nicht im Haag eine ständige diplomatische Vertretung bei der niederländischen Regierung unterhalten werden solle.

2. Erledigungen im Berichtsjahre (1902).

Nr.

Inhalt:

Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.

529 Vertrag mit dem Oranjestaate.

533 Inländisches Getreide. Verwendung für die Truppenverpflegung.

534 Inländisches Getreide. Aufspeicherung bei den Produzenten.

555 Bundesunterstützung der schönen Künste.

566ö Ausgaben für die Befestigungen.

584 Kongruenz von Tarifgesetz und Transportgesetz.

507

Erledigt durch: Durch Nachachtung erledigt.

Dahingefallen.

Bericht 12. Juni 1902,Bundesblatt III, 779. ' B. B. 19./20. Dezember 1902, Bundesbl. V, 979.

Bericht 4. Dezember 1902, Bundesbl. V, 736.

Botschaft 6. Oktober 1902.

Bundesbl. IV, 537.

Botschaft 28. November 1902, Bundesbl. V, 576.

226 Nr.

586

587 590

Inhalt :

Nachtragskredit für das Postgebäude in Lausanne. (Beobachtung der Baudevise und Kredite.)

Zentralstelle für die Befestigungen.

Revision des Jagdgesetzes.

591

Budget der Bundesbahnen, Genehmigungsrecht.

593 594

Strafrechtspflege für die eidgen. Truppen, Ergän· zung. (Motion Brosi.)

Arbeitszeit an Samstagen.

595

Veredlungsverkehr.

596

Differenzen aus Handelsverträgen, Schiedsgericht.

Freiwillige Hiilfsvereine und Armeesanitätswesen.

599 Freiwillige Sanitätshülfe und Militärsanitätswesen.

(454) (Periodische Schätzung der eidgen. Immobilien.)

Erledigt durch: Durch Nachachtung erledigt.

Botschaft 6. Oktober 1902, Bundesbl. IV, 526.

Botschaft "17. April 1902, Bundesbl. II, 913.

Berichtl2. Juni 1902, Bundesblatt III, 821.

B. B. 16. Dezember 1902: Botschaft 8. Dezember 1902, Bundesbl. V, 704.

Botschaft 14. November 1902, Bundesbl. V, 389.

Durch Annahme-Erklärung seitens der Vertreter des , ßundesrates erledigt.

Durch Annahme-Erklärung seitens der Vertreter des Bundesrates erledigt.

598

Botschaft 4. Dezember 1902, Bundesbl. V, 661.

(Seinerzeit erledigt.) Wurde durchBundesbeschluss vom 7./27. Juni 1902 (Trakt.

Nr. 56) wieder aufgehoben.

3. Am Ende des Berichtsjahres noch unerledigt.

Nr.

Inhalt:

Eidgenössisches Strafrechtsverfahren.

460a Vorlage eines Organisationsgesetzes der Alkoholverwaltung.

468 Mißbräuche im Börsenwesen.

493 Katasteraufnahme in denKantonen. Förderung durchdenBund.

501 Arbeitsnachweis. Schutz gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit.

456

227 Inhalt :

Erweiterung des Epidemiengesetzes.

Schießschulen der Infanterie. Dauer und Instruktionsplan.

Verfahren in Verwaltungsstreitsachen.

Wahlverfahren für die Kommandanten der zusammengesetzten Truppenkörper.

Verbot des Durchtransportes lebender Wachteln.

Revision des Initiative- und des Referendumsgesetzes.

Revision der Militärorganisation.

Literarisches und künstlerisches Urheberrecht.

Pferdezucht.

Reiseentschädigungen der Mitglieder der Bundesversammlung.

Ausnützung der Wasserkräfte.

Bekämpfung der Viehseuchen.

Verpflichtung zur Abtretung von Privatrechten.

Lotterie- und Prämienlose.

Scheck- und Giroverkehr.

Alkoholgesetzgebung anderer Staaten.

Schweizerische Handelsinteressen im Auslande.

Staatsverträge und Konkordate.

Eidgenössische Eichstätte.

Reiseentschädigungen.

Telegraphenverwaltung, Gleichgewicht in Einnahmen und Ausgaben.

Revision des Banknotengesetzes.

Schutz des bürgerlichen Anstellungsverhältnisses von Wehrpflichtigen.

Gesetzlicher Bestand des Cadres.

Unterstützung von Wehrpflichtigen.

Lage der Postillone, Verbesserung.

Elektrischer Bahnbetrieb.

Aarburg-Luzera, 2. Geleise.

Förderung des inländischen Getreidebaues.

Diplomatische Vertretung im Ausland.

-5S-OSS.-

228

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Genehmigung der Rechnungen und der Bilanz der Vereinigten Schweizerbahnen für das Jahr 1901.

(Vom 23. Januar 1903.)

Tit.

Gemäß Art. 5, Lemma 2, des Vertrages betreffend den freihändiges Rückkauf der Vereinigten Schweizerbahnen wurde diese Unternehmung im Falle der Genehmigung des Vertrages vom 1. Januar 1901 an auf Rechnung des Bundes verwaltet und betrieben. Infolgedessen sind die Rechnungen der Vereinigten Schweizerbahnen für das Jahr 1901 von der Bundesversammlung zu prüfen und abzunehmen (Art. 13, A, Ziffer 7, des Rückkaufsgesetzes vom 15. Oktober 1897). Indem wir uns beehren. Ihnen dieselben mitsamt dem Berichte des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen vom 29. Dezember 1902 zu unterbreiten, fügen wir den Beschluß bei, durch welchen wir den Rechnungen unterm 24. September abhin die Genehmigung auf Grund des Rechnungsgesetzes erteilt haben. Wie Sie dem Berichte des Verwaltungsrates zu entnehmen belieben, hat er von den in jenem Beschlüsse aufgeführten Vorbehalten nnd Verfügungen Vormerk genommen und wird ihnen in der Buchführung der Bundesbahnen Rechnung getragen werden.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 19O2.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1903

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.01.1903

Date Data Seite

217-228

Page Pagina Ref. No

10 020 421

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