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Bericht des
Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend Fabrikation und Vertrieb von Zündhölzchen mit gelbem Phosphor bestraften Urs Viktor Haberthür, Maurers, in Metzerlen, Kts. Solothurn.
(Vom 5. Juni 1903.)
Tit.
Haberthür wurde am 10. Januar 1903 polizeilich ertappt, als er aus dem Elsaß eia Paket mit fünf Schachteln verbotener Zündhölzchen im Gewicht von zusammen 700 Gramm in die Schweiz einzuführen versuchte, und das Amtsgericht DorneckThierstein verurteilte den Fehlbaren am 26. Februar 1903 zu Fr. 100 Geldbuße und Tragung der Kosten, inbegriffen eine Gerichtsgebühr von Fr. 5.
Mit Zuschrift an die Oberzolldirektion vom 10. Mai dieses Jahres ersucht der Gemeinderat Metzerlen um Erlaß der dem Haberthür auferlegten Strafe, wenn nicht im ganzen Umfange, so doch zum größten Teil. Zur Begründung wird bemerkt, der Bestrafte sei ein armer Familienvater mit 6 unerzogenen Kindern, dessen Haushaltung jetzt schon von wohltätigen Leuten unterstützt werden müsse. Zahlen könne er absolut nichts und wenn die Strafe durch Arrest abverdient werden müßte, so würde ohne Zweifel die ganze Haushaltung der Gemeinde zur Last fallen.
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Haberthür hat nachträglich das Begnadigungsgesuch noch selbst unterzeichnet.
Die Bundesversammlung hat in konstanter Praxis entschieden,, daß in Fällen der vorliegenden Art das Mindestmaß der gesetzlich angedrohten Geldbuße nicht in richtigem Verhältnisse zur Größe der Schuld des Fehlbaren stehe und eine Milderung der Strafe im Wege der Begnadigung gerechtfertigt sei. Aus eben diesem Gesichtspunkte erscheint auch das vorliegende Gesuch als begründet, soweit dasselbe gerichtet ist auf Ermäßigung der Geldbuße von Fr. 100.
Wir stellen deshalb hei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei die dem Urs Viktor Haberthür auferlegte Geldbuße im Wege der Begnadigung zu ermäßigen auf Fr. 10, im Falle der Nichtbezahlung umgewandelt in zwei Tage Gefängnis.
B e r n , den 5. Juni 1903.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:
Deucher.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.
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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend Fabrikation und Vertrieb von Zündhölzchen mit gelbem Phosphor bestraften Urs Viktor Haberthür, Maurers, in Metzerlen, Kts. Sol...
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Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Foglio federale
Jahr
1903
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
23
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
10.06.1903
Date Data Seite
340-341
Page Pagina Ref. No
10 020 586
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