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Schweizerisches Bundesblatt.

55. Jahrgang. IV.

Nr. 36.

9. September 1903.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Einfuhr von Zündhölzchen mit gelbem Phosphor bestraften Albert Gschwind - Doppier in Therwil, Kts. Baselland.

(Vom 8. September 1903.)

Tit.

Petent hat am 8. März 1903 versucht, ein Quantum Zündhölzchen mit gelbem Phosphor im Gewicht von zirka y2 kg., welches er im Elsaß gekauft, in die Schweiz einzuführen. Von der Grenzpolizei augehalten und durch die zuständige Behörde verzeigt, wurde er vom Richter seines Wohnortes in Anwendung von Art. 4 und 9 a des Bundesgesetzes vom 2. November 1898 mit Fr. 100 Geldbuße bestraft. Im Urteil wird die Höhe der Buße begründet mit dem Hinweis darauf, daß ,,das Gesetz eine kleinere Buße für diese Übertretung nicht vorsieht".

Gschwind ersucht um Erlaß der ,,großen Strafsumme" mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit der Übertretung und den Umstand, daß er, ohne Vermögen zu besitzen, aus seinem Arbeitsverdienst eine erst gegründete Familie erhalten und für betagte Eltern sorgen müsse. Der Gemeinderat Therwil erteilt dem Gesuchsteller das Zeugnis eines guten Leumundes.

Im vorliegenden Fall entspricht die Ermäßigung der vom Richter nach dem Wortlaut des Gesetzes verhängten Geldstrafe der konstanten Praxis der Bundesbehörden in Fällen gleicher Art ; Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. IV.

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14 sie wird auch nicht bloß von der Heimatbehörde des Bestraften, sondern vom Richter selbst befürwortet, der deutlich genug zu erkennen gibt, daß er eine mildere Ahndung der Übertretung als gerechtfertigt betrachten würde.

Wir stellen daher an Ihre hohe Versammlung den

Ant r ag: Es sei die dem Albert Gsehwind auferlegte Buße aus Gnaden auf Fr. 10 zu ermäßigen. Bei Nichterhältlichkeit umgewandelt in zwei Tage Gefängnis.

B e r n , den 8. September

1903.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der I. Vizekanzler:

Schatzmann.

~=-CH

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Einfuhr von Zündhölzchen mit gelbem Phosphor bestraften Albert Gschwind - Doppier in Therwil, Kts. Baselland. (Vom 8. September 1903.)

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1903

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36

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09.09.1903

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13-14

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