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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Lieferung von Plombierschnüren.

Die Zollverwaltung eröffnet Konkurrenz über die Lieferung von 250 bis 300 kg. Plombierschnüren aus Hanf, mit rotem Eintrag.

Die Schnüre müssen in Bünden von je 25 Strängen zur Ablieferung gelangen.

Muster können bei der unterzeichneten Stelle bezogen werden.

Schriftliche Offerten unter verschlossenem Couvert und mit der Aufschrift ,,Lieferungsofferte für Plombierschnüre" versehen, sind bis zum 20. Juli nächsthin ebendaselbst einzureichen.

B e r n , den 2. Juli 1903.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schreiner- und Gipserarbeiten, sowie die Lieferung der hölzernen Rollladen im Hauptbau des Gebäudes für die eidg. Landestopographie in Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 105) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Landestopographie" bis und mit dem 12. Juli nächsthin franko an die unterzeichnete Verwaltung einzureichen.

Die Submittenten werden eingeladen, der Eröffnung der Angebote, welche am 13. Juli 1903, vormittags l Uhr, im Zimmer Nr. 103, Bundeshaus Westbau, stattfinden wird, beizuwohnen.

B e r n , den 29. Juni 1903.

Die Direktion der eidg. Bauten.

769 Die Erstellung einer Stützmauer, sowie von Wasserableitungen und Umzäunungen um die Armeemagazine in Schwyz-Seewen werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Kriegsdepot in Schwyz zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Armeemagazine Schwyz" bis und mit dem 19. Juli nächsthin franko an die unterzeichnete Verwaltung einzureichen.

Die Submittenten werden eingeladen, der Eröffnung der Angebote, welche am 20. Juli 1903, vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 103, Bundeshaus Westbau, stattfinden wird, beizuwohnen.

B e r n , den 6. Juli 1903.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Die Erd-, Maurer- und Steinhauerarbeiten in Granit fiir das eidg. Miinzgebäude in Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und ADgebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 127) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Münzgebäude" bis und mit dem 22. Juli nächsthin franko an die unterzeichnete Verwaltung einzureichen.

Die Submittenten werden eingeladen, der Eröffnung der Angebote, welche am 23. Juli, vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 103, Bundesbaus Westbau, stattfinden wird, beizuwobnen.

B e r n , den 6. Juli 1903.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Die Holzzementbedachungs-, Blitzableitungs-, Schreiner-, Glaser- und Schlosserarbeiten, sowie die Lieferung der Rollladen und der hölzernen Geschirrgestelle für das Zeughaus in Andermatt werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Zürich, Clausiusstraße 6, sowie im Baubureau des Postgebäudes in Altdorf zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Zeughaus Andermatt" bis und mit dem 20. Juli nächsthin franko an die unterzeichnete Verwaltung einzureichen. ' Die Submittenten werden eingeladen, der Eröffnung der Angebote, welche am 21. Juli 1903, vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 103, Bundeshaus Westbau, stattfinden wird, beizuwohnen.

·

B e r n , den 7. Juli 1903.

Direktion der eidg. Bauten.

770

Stellen-Ausschreibungen.

Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Direktor der eidgenössischen Kriegspulverfabrik Worblaufen.

Wissenschaftlich chemisch-technische Bildung, gründliche Kenntnisse der Schieß- und Sprengpräparate und langjährige Erfahrung in der Fabrikation derselben.

Fr. 5000 bis 7000.

10. Juli 1903.

Militärdepartement.

Adjunkt der Munitionsfabrik in Altdorf.

Offizier der schweizerischen Armee mit maschinentechnischer Bildung.

Fr. 4000 bis 5000.

20. Juli 1903.

Militärdepartement.

Finanz- und Zolldepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Zollverwaltung.

Einnehmer beim Nebenzollamt Arogno.

Genügende allgemeine Bildung, wenn möglich Kenntnis des Zolldienstes.

Fr. 1200 bis 1700.

11. Juli 1903.

Zolldireküon in Lugano.

771

Handels-, Industrie- and Landwirtschaftsdepartement.

Abteilung Landwirtschaft.

Vakante Stelle:

Grenztierarzt bei den Zollämtern L'Auberson und Les Rochettes.

Erfordernisse: Schweizerisches tierärztliches Patent.

Besoldung: Fr. 1000 jährlich (Domizil in Auberson).

Anmeldungstermin: 20. Juli 1903.

Anmeldung an: Landwirtschaftsdepartement.

Bemerkungen: Die genannten Zollämter sind wie folgt für die Vieh- und. Fleischeinfuhr geöffnet: L'Auberson : Jeden Dienstag und Donnerstag von 2 bis 4 Uhr und an den Markttagen von Pontarlier von 4--6 Uhr nachmittags.

Les Rochettes: Vom 1. Mai bis 1. November jeden Freitag von 9 bis 12 Uhr vormittags.

Post-, Telegraphen- and Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n kiert einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1. Revisor I. Klasse bei der Schweiz. Oberpostkontrolle, eventuell (bei einer Beförderung) Revisor II. Klasse, bezw. Revisionsgehülfe daselbst.

Anmeldung bis zum 21. Juli 1903 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2. Briefträger in Lenk (Bern). Anmeldung bis zum 21. Juli 1903 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3. Bureaudiener und Packer beim Hauptpostbureau Neuenburg. Anmeldung bis zum 21. Juli 1903 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4. Vier Postcommis in Zürich.

| Anmeldung bis zum 21 juli 6'. Briefkastenleerer in Zürich.

ï 1903 bei der Kreispostdirektion in ürich 6. Briefträger in Kreuzungen.

Z -

772 7. Telegraphist in Gondo (Wallis). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. Juli 1903 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

8. Telegraphist in Burgdorf. Anmeldung bis zum 18. Juli 19ÖB bei der Telegrapheninspektion in Bern.

9. Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Basel. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 21. Juli 1903 beim Chef des Telegraphenbureaus in Basel.

10. Telegraphist in Fellers (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Juli 1903 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

1. Postablagehalter, Briefträger und Bote in Ahländschen (Bern). Aumeldung bis zum 14. Juli 1903 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2. Posthalter in Nods (Bern). Anmeldung bis zum 14. Juli 1903 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3. Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 14. Juli 1903 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4. Zwei Postcommis in Zürich.

l Anmeldung bis zum 14. Juli ,, > 1903 bei der Kreispostdirektion 5. Postverwalter in Rüti (Zürich).

J jn Zürich.

6. Postcommis in St. Gallen.

7. Briefträger in Appenzell.

Anmeldung bis zum 14. Juli 8. Briefträger und Packer in Ebnat1903 bei der Kreispostdirektion Kappel.

in St. Gallen.

9. Briefträger in Goßau (St. Gallen).

10. Briefträger in Kheineck.

11. Zwei Ausläufer auf dem Telegraphenbureau in Genf. Jahresgehalt Fr. 1200. Anmeldung bis zum 11. Juli 1903 beim Chef des Telegraphenbureaus in Genf.

12. Telegraphist in Stansstad. Jahresgehalt Fr. 200 liebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. Juli 1903 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

Xi 27.

Bern, den 8. Juli 1903.

II, Eeglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

513.

(27/os3 Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnnnd Dampf schiff Unternehmungen, vom 1.' Januar 1894.

Anlage V vom 1. Juni 1899.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom l. August 1903 an wird die Anlage V zum schweizerischen Transportreglement durch Aufnahme der nachstehenden Vorschriften als neue Ziffer XLIVa ergänzt: ,,XLIVa.

Flüssige Luft wird zur Beförderung zugelassen in doppelwandigen, die Leitung und Strahlung der Wärme verhindernden Glasflaschen, die mit Filz umkleidet und mit einem Filzpfropfen so verschlossen sind, daß die verdampfenden Gase entweichen können, ohne im Innern einen erheblichen Überdruck zu erzeugen, daß jedoch ein Ausfließen des Inhalts nicht möglich ist. Der Filzpfropfen muß so auf der Flasche befestigt sein, daß er sich beim Kippen und Umkehren der Flasche nicht lockert.

Jede Flasche oder mehrere Flaschen gemeinschaftlich müssen durch einen sicherstehenden Drahtkorb oder ein ähnliches Gefäß gegen Stöße .geschützt sein. Die Beförderung der Drahtkörbe oder Gefäße hat in oben offenen oder nur durch ein Drahtnetz, einen mit Löchern versehenen Deckel «der eine ähnliche Vorrichtung geschlossenen Metallkästen oder mit Blech ausgekleideten Holzkisten mit der Aufschrift ,,Flüssige Luft" zu erfolgen.

In diesen Behältern dürfen sich keine leicht brennbaren Verpackungsstoffe, ·wie Sägespäne, Holzwolle, Torf, Stroh, Heu, befinden. Die Kästen und Kisten sind im Eisenbahnwagen so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder 279

herabfallen können, und daß die Flaschen aufrecht stehen und gegen Beschädigungen durch andere Frachtstücke geschützt sind. Leicht brennbare kleinstückige oder flüssige Stoffe sind nicht in unmittelbarer Nähe der flüssigen Luft zu verladen.

Statt der doppelwandigen, mit Filz umkleideten Glasflaschen können andere Behälter verwendet werden, wenn sie gegen Erwärmung so geschützt sind, daß sie nicht beschlagen oder bereifen. Diese Behälter brauchen, wenn sie fest genug sind und sicher stehen, nicht von Drahtkörben oder dergleichen umschlossen zu sein. Im übrigen finden die Vorschriften des Absatzes l sinngemäße Anwendung."

Die bisherigen Nummern XLIV a und XLIV & werden in ,,XLIV 6" und ,,XLIVc" abgeändert.

Bern, den 3. Juli 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen, Präsidentalverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

514.

(2Vos) Einschränkungen im Güterverkehr und Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen mährend der waadtländischen Zentenarfeier.

Anläßlich der waadtländischen Zentenarfeier treten mit Genehmigung des Bundesrates im Güterverkehr folgende Beschränkungen ein und gelangen folgende Zuschlagsfristen zur Anrechnung: 1. Im Bahnhof Lausanne wird die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen Frachtgütern am 4. und 6. Juli 1903 sistiert.

2. Für gewöhnliche Frachtgüter, welche von dieser Maßnahme betroffen werden, wird eine Zuschlagsfrist von 48 Stunden zu den reglementarischen Lieferfristen in Anrechnung gebracht. Diese Zuschlagsfrist gelangt für Lebensmittel, welche in beschleunigter Fracht befördert werden, für welche sich aber die Lieferfrist nach den Regeln für gewöhnliche Frachtgüter berechnet, nicht zur Anrechnung.

Bern, den 1. Juli 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

515.

(27/os) Allgemeine schweizerische Tarif vor Schriften nebst Güterklassifikation, vom 1. Mars 1901. Aenderungen..

Mit Gültigkeit vom 1. August 1903 an wird die Ziffer l der Position 380« ,,Rohbenzin aus Petroleum (Rohnaphtha, rohe Petroleumnaphtha)" im Nachtrag l zu den allgemeinen schweizerischen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation gestrichen.

Die bisherigen Ziffern 2 und 3 der gleichen Position werden abgeändert in l und 2.

Die ebenfalls im Nachtrag I enthaltenen Verweisungspositionen ,,501 a Petroleumnaphtha, rohe," ,,554 a Rohbenzin aus Petroleum" und ,,555 a, Rohnaphtha" fallen dahin.

Bern, den 4. Juli 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bandesbahnen, Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

280

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

516. C27/os) Teil I des deutschen Eisenbahnpersonentarif es, vom 1. Janaar 1900.

Nachtrag V.

Teil I, Abteilung B, des deutschen Eisenbahngtttertarifes, vom 1. April 1903.

Nachtrag L Mit Gültigkeit vom 3. Juli 1903 wird zum deutschen Eisenbahnpersonentarif, Teil I, ein Nachtrag V eingeführt. Durch diesen werden Änderungen der Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung, betreffend Beförderung yon Motorfahrrädern als Reisegepäck getroffen.

Ferner gelangt mit Gültigkeit vom 10. Juli 1903 ein Nachtrag I zum deutschen Eisenbahngtitertarif, Teil I, Abteilung B, zur Einführung, durch welchen eine Änderung der Kontrollvorschriften für Ausfuhrgüter nach Binnenstationen getroffen wird, Azetonrückläufe, Cblorkalziumlauge und rohe Chlormagnesiumlauge in das Verzeichnis der Kesselwagengüter aufgenommen werden und die Frachtberechnung für Reisflocken, Braunkohlenbitumen, Eisenchlorür und Salz aus Seifensiederunterlaugen geändert wird.

Die Positionen ,,Lumpen" und ,,Lumpenabfälle" des Spezialtarifs III erhalten eine andere Fassung.

Druckabzüge des Nachtrags V beziehungsweise Nachtrags I können vom 3. Juli 1903 ab zum Preise von 5 Pf. für das Stück von unserer Drucksachenverwaltung käuflich bezogen werden.

Strassbwg, den 1. Juli 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Karlsruhe, den 30. Juni 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

517.

(27/cm) Teil I, Abteilung B, der niederländisch-deutschen Gütertarife, vom 1. Juli 1901. Nenansgabe.

Am 1. Juli 1903 tritt ein neuer Verbandsgütertarif für die niederländisch-deutschen Eisenbahnverbände Teil I, Abteilung B, in Kraft, enthaltend die allgemeinen TarifVorschriften und die Güterklassifikation. Durch denselben wird der Verbandsgütertarif Teil I, Abteilung B, vom 1. Juli 1901, nebst Nachtrag I aufgehoben. Preis 0,35 M.

Strassburg, den 29. Juni 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

281

III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

518.

(27/(m) Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck and Gütern im internen Verkehr der Orbe-Chavornay-Bahn, vom 17. April 1894.

Aenderung.

Vom 22. Juli 1903 an wird die Gültigkeitsdauer der Abonnementskarten der Orbe-Chavornay-Bahn folgenderweise verlängert: Bei Abonnements für 24 Fahrten von drei Monaten auf sechs Monate.

Bei Abonnements für 50 Fahrten von sechs Monaten auf ein Jahr.

Orbe, den 1. Juli 1903.

Gesellschaft ,,Les Usines de l'Orbe".

619.

(27/os) Tarif fur die Beförderung von Personen, Gepäck and Gütern im internen Verkehr der Orbe-Chavornay-Bahn, vom 17. April 1894.

Ergänzung.

Vom 22. Juli 1903 an werden für die Beförderung von Primarschulen und Gesellschaften auf der Orbe-Chavornay-Bahn folgende Fahrtaxen eingeführt, und zwar für: per Person a. Primarschulen, einfache Fahrt Fr. 0,15 Hin- und Rückfahrt ,, 0,25 bei einer Minimalzahl von 8 Schülern. Auf je 15 Schiller hat ein Lehrer Anspruch auf die Beförderung zur gleichen Taxe; per Person 6. Gesellschaften, einfache Fahrt Fr. 0,25 Hin- und Rückfahrt ,, 0,40 bei einer Minimalzahl von 16 Personen.

Orbe, den 1. Juli 1903.

Gesellschaft ,,Les Usiues de l'Orbe«.

282

B. Verkehr mit dem Auslande.

520.

(27/os) Personen- und Gepäcktarif Oesterreich vom 1. Februar 1897. Ergänzung.

Schweig,

Auf 1. August 1903 werden folgende Taxen eingeführt :

11 Basel SB B s nach und von

Einfache Fahrt

Routenbezeichnung

HH

1152 Fiume . . Stein-Brugg -Zürich -Thalwil od. Meilen-SargansBuchs-Innsbruck -Franzensfes te-Villach-Tarvis oder Marburg -Laibach 1013 Laibach Stein-Brugg -Zürich -Thalwil od. Meilen-SargansBuchs-Innsbruck -Franzensfeste- Villach-Tarvis oder Marburg . . .

Gepäcktaxe Personen- Gültigfür je züge , keitsdauer 10 kg.

III. Kl.

der Billets

Fr.

Tage

Fr.

47. 80

6

4. 61

42. 70

6

4. 13

Bern, den 7. Juli 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

521.

(27/os) Personen- und Gepäcktarif Schweiz -- Italien via Mont-Cenis, vom 1. November 1900.

Verlängerung der Gültigkeit.

Mit Bekanntmachung Nr. 219 im Publikationsorgan Nr. 13, vom 1. April 1903, wurde der obgenannte Tarif auf den 30. Juni 1903 gekündigt. Die Gültigkeit dieses Tarifs wird bis 1. Oktober 1903 verlängert. Das Datum der Einführung der Neuausgabe wird durch eine weitere Publikation bekannt gegeben werden.

Bern, den 6. Juli 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

283

C. Transitverkehr.

522.

27

( /os) Tarifs internationaux (G. V.) Nr. 201 und 202, Heft IV, für den Personen- und Gepäckverkehr Frankreich -- Italien nnd Triest via Gotthard, vom 1. September 1900.

Ergänzung.

Auf 20. Juli 1903 gelangen folgende Billets zur Einführung :

Von Paris nach

Hin- und Rückfahrt über LEI.

II. Kl.

Gültigkeitsdauer

Fr.

Fr.

Tage

Supplement Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer

LEI. II. Kl.

Fr.

Fr.

Rom Chiasso oder Pino-Genua 290. 30 204. 65 45 29.15 20.55 Chiasso-Bologna . . . 293. 40 206. 85 45 29.50 20.75 » Bern, den 3. Juli 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

(27/o3) Tarif für den Transport von lebenden Tieren in Ml- nnd gewöhnlicher Fracht, vom 1. April 1890.

Minimaltaxe.

Laut Absatz 2 von Ziffer 3 der Bestimmungen des obgenannten Tarifs beträgt das Taxminimum im internen Verkehr der einzelnen Transportunternehmungen je nach ihren Konzessionen 25 oder 40 Cts. per Sendung.

Mit Gültigkeit vom 1. August 1903 an wird sowohl für den internen Verkehr der schweizerischen Bundesbahnen, als der Regionalbahn PruntrutBonfol, der Regionalbahn des Traverstales, der Bière-Apples-Morges- und Apples-L'Isle-Bahn und der Visp-Zermatt-Bahn die Minimaltaxe allgemein auf 25 Cts. per Sendung festgesetzt.

Im direkten Verkehr dieser Bahnen unter sich und mit den übrigen am genannten Tarif beteiligten schweizerischen Bahnen, desgleichen im internen Verkehr der Bulle-Romont-Bahn kommt die Minimaltaxe von 40 Cts.

per Sendung fernerhin zur Anwendung.

Bern, den 7. Juli 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

523.

284

(27/os) Provisorischer Gütertarif Uerikon-Bauma-Bahn -- Stationen der schweizerischen Bundesbahnen und der Sihltalbahn, vom 15. Mai 1903.

Ergänzung.

524

Mit Gültigkeit vom 21. Juli 1903 an wird der obgenannte Gütertarif wie folgt ergänzt: Distaimi!

"m E

Stückgut 3 O)

Liestal e

via

von und nach

Wagenladungen Allg. Kl.

Spezialtarife

ÜJ

1 2

i

A B

«

1 a

II 6

a

III 6

a

6

Taxen pro 100 kg. in Centimes 128 132 ßauma . . . . Aar.-Suhr-Seeb.-Oerl.Ust.-Hinw. . . .

122 125 Baietswil . . . Aar.-Suhr-Seeb.-Oerl.Ust.-Hinw. . . .

119 120 DUruten . . . Aar.-Sulir-Seeb.-Oerl.Ust-Buh 120 122 Emmetschloo . Aar.-Suhr-Seeb.-Oerl.Ust.-Hinw. . . .

120 121 Homlrechtikon . Aar.-S uhr- Wett.-ZUr. Uer 125 129 Netrthal . . . Aar.-Suur-Seeb.-OerlUst.-Hinw. . . .

120 121 Wolf hausen . . Aar -Suhr-Sseb.-Oerl.Üst-Bub . . . .

483 246 200 188 170 145 125 130 110 118 ·72 460 234 190 179 161 137 118 123 105 108 68 445 226 184 172 156 133 115 119 101 104 65 449 229 186 175 157 134 115 120 102 105 67 148 227 185 171 158 129 111 116 98 103 64 473 241 196 184 166 142 122 127 108 111 70 449 228 185 174 157 132 114 119 101 105 65

Bern, den 6. Juli 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

-525. (27/o3) Teil II, Heft l, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Januar 1900. Ergänzung.

Mit 1. August 1903 wird der Ausnahmetarif I, Serie l, im obgenannten Tarif durch Aufnahme nachstehender Frachtsätze ergänzt: Romanshorn Zürich Hauptbahnhof Von und nach Schärding

526

Centimes per 100 kg.

706

Bern den 6. Juli 1903.

Generaldirektio der Schweiz. Rundesbahnen.

285

526. ("/os) Gütertarif Basel SB B und Basel St. Johann -- badische Bahnen etc., vom 1. November 1901. Nachtrag III.

Mit 1. August 1903 tritt zu obbezeichnetem Tarif ein Nachtrag III in Kraft.

Bern, den 6. Juli 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen. ·

Rückvergütungen.

527.

(27/os) Rückvergütung auf Transporten von Zucker (Bohrund Rübenzucker) aller Art ab Basel bad. Bahn, von Frankenthal originierend, nach Vevey.

Für Transporte von Zucker (Rohr- und Rübenzucker) aller Art in Wagenladungen von 10000 kg., welche ab Frankenthal nach Basel bad.

Bahn gelangen und ab da, sei es sofort oder nach zeitweiliger Zwischenlagerung nach Vevey weitergehen, wird vom 20. Juli 1903 an auf der Strecke Basel bad. Bahn -- Vevey eine ermäßigte Taxe von 252 Cts. pro 100 kg. im Rückvergütungswege gewährt.

Bern, den 6. Juli 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

C. Transitverkehr.

528.

27

( /os) Ansnahmetarif Nr. l für metallurgische Produkte aus Deutschland nach Italien, vom 1. Dezember 1898.

Ergänzung.

Am 1. August 1903 treten für die Station Nienburg a. d. Saale des preußischen Eisenbahndirektionsbezirkes Magdeburg die folgenden Frachtsätze des vorstehend genannten Ausnahmetarifes in Kraft: Ausnahmetarif Nr. l a b d* e f g Franken für 100 Kilogramm

Nienburg / Pino 9.26 9. 08 5.21 3.63 3.19 2.81 2.71 2.71 a. d. Saale Chiasso 9. 77 9. 55 5. 49 3. 83 3. 39 2. 95 2. 85 2. 85 Luzern, den 6. Juli 1903.

Direktion der Gotthordbahn.

286

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

529. (27/osJ Eröffnung der Station Reichenthalerstrasse für den Tierverkehr.

Vom 1. Juli 1903 an ist die Station Reichenthalerstraße für den Tierverkehr in einzelnen Stücken und Wagenladungen freigegeben.

Karlsruhe, den 30. Juni 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

530.

(27/oa) Teil II, Heft 7, der südwestdeutschen Verbandsgütertarife, vom 1. Juni 1902. . Nachtrag I.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1903 ist der Nachtrag I zum Heft 7 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifs (Verkehr Baden -- Saarbrücken), vom 1. Juni 1902, ausgegeben worden.

Der Nachtrag enthält in der Hauptsache Entfernungen und Frachtsätze für die neu aufgenommenen Stationen Herthen, Kleinkems, Neckarbischofsheim Hauptbahn transit und Thalhaus der großh. badischen Staatseisenbahnen und für die Stationen Clotten und Ponten-Besseringen des Eisenbahndirektionsbezirks St. Johann-Saarbrücken. Außerdem sind die badischen Stationen der Main-Neckarbahn Friedrichsfeld M N B, Großsachsen Heddesheim, Hemsbach, Ladenburg, Laudenbach M N B und Weinheim Hauptbahnhof in das Tarif heft 7 übernommen worden. Die für diese Stationen im Gütertarif Saarbriicken-Main-Neckarbahn, vom 1. Januar 1897, enthaltenen Frachtsätze und Entfernungen treten auf 1. Juli 1903 außer Kraft. Die Entfernungen für die Stationen Herthen und Thalhaus gelten erst vom Tage der Eröffnung dieser Stationen für den Güterverkehr.

Karlsruhe, den 24. Juni 1903.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

531. (27/o3) Norddeutsch - hessisch - südwestdeutsche Gütertarife.

Aasnahmetarif für su Grubenzwecken des Bergbaues bestimmte Rundhölzer.

Im norddeutsch - hessisch - südwestdeutschen Güterverkehr wird mit Wirkung vom 1. Juli 1903 ein Ausnahmetarif für zu Grubenzwecken des Bergbaues bestimmte Rundhölzer von mehr als 20 cm. bis zu 30 cm. Zopfstärke (am dünnen Ende ohne Rinde gemessen) und bis zu 5 m. Länge von den Stationen Basel, Mannheim und Ludwigshafen nach Ahlen, Gütersloh .und Neubeckum eingeführt. Die Frachtsätze sind jene des Rohstofftarifs.

Karlsruhe, den 2. Juli 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

287

532.

Teil II, Hefte l und 2, de?- norddentsch-hessischsüdwestdeuatschen Gütertarife, vom 1. Juni 1896. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1903 werden im Ausnahmetarif Nr. 22 {Getreide u. s. w. zur Ausfuhr nach der Schweiz) der Hefte l und 2 des norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Verbandes unter Position d. ,,MuldenErzeugnisse" folgende neue Frachtsätze (für 100 kg. in Mark) nachgetragen: Von Hameln nach Basel 2,08 M.

,, ,, ,, Schaffhausen . . 2,24 ,, Karlsruhe, den 2. Juli 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahneu.

533.

(S7/os) Teil II des rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Gütertarif es, vom 1. April 1899. Nachtrag VIII.

Zu dem rheinisch - westfälisch - südwestdeutschen Gütertarif, Teil II (ABesondere Bestimmungen u. s. w.), ist Nachtrag VIII, gültig vom 1. Juli 1903, ausgegeben worden. Abgabe erfolgt kostenfrei.

Strassburg, den 3. Juli 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

543 (27/os) Teil II des badisch-württembergischen Gütertarif es, vom 1. Oktober 1901. Nachtrag IV.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1903 wird zum badisch-württembergischen Gütertarif, vom 1. Oktober 1901, der Nachtrag IV ausgegeben.

Derselbe enthält außer den seit Erscheinen des Nachtrags III bekannt gegebenen Änderungen und Ergänzungen die Einbeziehung der badischen Stationen Kleinkems und Thalhaus für den Güterverkehr in Wagenladungen, sowie der badischen Station Berthen für den Eil- und Frachtstückgutverkehr.

Die Frachtsätze der beiden letzten Stationen treten erst mit dem Tag der Eröffnung dieser Stationen für den Güterverkehr in Kraft.

Exemplare des Nachtrags können durch unser Verkehrsbureau unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 25. Juni 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

288

Frachtermässigungen,

535.

27

( /os) Frachtermässigung für die St. Louis 1904.

Weltausstellung in

Die Gegenstände, die auf der vom 1. Mai bis 30. November 1904 in St. Louis stattfindenden Weltausstellung ausgestellt und unverkauft bleiben, werden bei Aufgabe nach dem früheren Ausgangsorte -- gleichwie auf dem Hinwege -- auf den Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der WilhelmLuxemburg-Bahn, sowie auf den preußischen Staatsbahnen zur halben tarifmäßigen Fracht befördert, sofern sie von dem zur Sicherung des zollfreien Wiedereingangs nach Deutschland durch den Reichskommissar ausgefertigten Rücksendungsnachweis begleitet sind. Die Frachtbriefe müssen den Vermerk enthalten, daß die Sendung durchweg aus Ausstellungsgut besteht.

Strassburg, den 30. Juni 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lotliringen.

536. (27/o3) Taxermässigung für Milch, kondensierte und koservierte, ab Basel transit (Westschweiz) nach Ludwigshafen a. Eh., Mannheim und Rheinau.

Für Milch, kondensierte und konservierte (sterilisierte), in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. von westschweizerischen Stationen mit der Bestimmung nach dem Zollauslande werden im Rückvergütungswege von Basel (Reichsbahn) und Basel - St. Johann nach Ludwigshafen a. Rh., Mannheim und Rheinau ab 1. Juli 1903 die Frachtsätze der Spezialtarife A 2 und I gewährt.

Strassburg, den 25. Juni 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothiringen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Frachtsätze für Mahlprodukte aus Getreide und Hülsenfrüchten. Die im Publikationsorgan Nr. 3/03 publizierten Frachtsätze für Mahlprodukte aus Getreide und Hülsenfrüchten ab Bogumilowice, Borki wielkie etc. nach Bregenz, Buchs, Lindau und St. Margrethen transit bleiben bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1903, in Kraft.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 71, v. 23. Juni 1903.

Frachtsätze für Mahlprodukte aus Getreide und Hülsenfrüchten. Die im Publikationsorgan Nr. 3/03 bekanntgegebenen Taxen für Mahlprodukte ab Dzieditz, Oderberg und Oswieçim nach Bregenz, Buchs, Lindau und St. Margrethen transit bleiben bis auf Widerruf, längstens bis Ende Dezember 1903, in Kraft.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 71, v. 23. Juni 1903.

289

Frachtsätze für Schnittholz. Vom I.Juli 1903 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1903, gelten die im Tarifheft 2, Teil IV, der österreichiscb-ungarisch-scbweizerischen Gütertarife enthaltenen Frachtsätze für Schnittholz nach Buchs (Rheintal) transit auch für Sendungen nach Buchs (Rheintal) loco unter Erhöhung von 5 Centimes pro 100 kg.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 71, v. 23. Juni 1903.

Rückvergütung auf Transporten von Petroleum, Schmieröl etc. Vom 1. Januar 1903 bis auf Widerruf, längstens bis Ende Dezember 1903, werden für die Beförderung von Petroleum, raffiniert, Blau- und Grünöl, Mineralteer, mineralische Schmieröle in Wagenladungen von 10000 kg. folgende Taxen im Rückvergütungswege gewährt: Von

T?- iKrahin PO^,,W* i-ardubitz

nach

Heller per 100 kg.

l Lindau transit l St Bregenz transit ll Margrethen transit . . . .

Buchg transit

166 166 167,2

163)6

Für Sendungen von Petroleumnaphtha und Benzin, aus Petroleum destilliert, gelten die obigen um 10 % erhöhten Frachtsätze.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 72, v. 25. Juni 1902.

Frachtsätze für Ölkuchen und Ölkuchenmehl. Vom 5. Juli 1903 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1903, werden für die Beförderung von Ölkuchen und Ölkuchenmehl in Wagenladungen von 10 000 kg. folgende Taxen gewährt: Von

_

nach

Centimes per 100 kg.

Steinbrilck Bregenz transit 253 ,, Buchs transit 249 ,, St. Margrethen transit . . .

253 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 74, v. 2. Juli 1903.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 3. Juli 1903 : 334. Rückvergütung auf Transporten von Zucker in 10000 kg. Ladungen von Basel bad. Bahn (Fraukenthal) nach Vevey.

Genehmigt am 6. Juli 1903 : 335. Ergänzung des Ausnahmetarifs Nr. l für metallurgische Produkte etc. aus Deutschland nach Italien durch Aufnahme der Station Nienburg a./Saale.

290

Genehmigt am 7. Juli 1903: 336. Änderung des Tarifes für den Transport lebender Tiere in Eilund gewöhnlicher Fracht.

337. Aufnahme der Station Liestal in den provisorischen Gütertarif für den Verkehr Ue B B -- S B B.

338. Ergänzung der Serie l des Ausnahmetarifes I im Teil II, Heft l, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife.

339. Nachtrag HI zum Gütertarif für den Verkehr Basel S B B und Basel St. Johann -- bad. Bahn. Bodenseeuferstationen und Friedrichsfeld MNB.

340. Taxen III. Klasse einfacher Fahrt, sowie Gepäcktaxen für die Stationsverbindungen Basel S B B -- Fiume und Laibach via Brugg-ZürichBuchs-Innsbruck-Franzensfeste-Villach.

2. Sonstige Mitteilungen.

Transportreglement. Anlage V. § 58. Bedingungsweise zum Transport zugelassene Güter. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung Yom 3. Juli 1903 betreffend Ergänzung und Änderung der Anlage V zum Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und ßampfschiffunternehmungen vom 1. Januar 1894 durch Einreibung des Artikels ,,flüssige Luft" unter die bedingungsweise zum Transport zugelassenen Guter folgenden Beschluß gefaßt: ,,1. In § 58 der Anlage V zum Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen vom 1. Januar 1894 wird folgende neue Position XLIVc« eingeschaltet: ,,,,XLIVa.

Flüssige Luft wird zur Beförderung zugelassen in doppelwandigen, die Leitung und 'Strahlung der Wärme verhindernden Glasflaschen, die mit Filz umkleidet und mit einem Filzpfropfen so verschlossen sind, daß die verdampfenden Gase entweichen können, ohne im Innern einen erheblichen Überdruck zu erzeugen, daß jedoch ein Ausfließen des Inhalts nicht möglich ist. Der Filzpfropfen muß so auf der Flasche befestigt sein, daß er sich beim Kippen und Umkehren der Flasche nicht lockert.

Jede Flasche oder mehrere Flaschen gemeinschaftlich müssen durch «inen sicherstehenden Drahtkorb oder ein ähnliches Gefäß gegen Stöße geschützt sein. Die Beförderung der Drahtkörbe oder Gefäße hat in oben offenen oder nur durch ein Drahtnetz, einen mit Löchern versehenen Deckel oder eine ähnliche Vorrichtung geschlossenen Metallkästen oder mit Blech ausgekleideten Holzkisten mit der Aufschrift ,,Flüssige Luft" zu erfolgen.

In diesen Behältern dürfen sich keine leicht brennbaren Verpackungsstoffe, wie Sägespäne, Holzwolle, Torf, Stroh, Heu, befinden. Die Kästen und Kisten sind im Eisenhahnwagen so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder herabfallen können, und daß die Flaschen aufrecht stehen und gegen Beschädigungen durch andere Frachtstücke geschützt sind. Leicht brennbare kleinstückige oder flüssige Stoffe sind nicht in unmittelbarer Nähe der flüssigen Luft zu verladen.

291

Statt der doppelwandigen, mit Filz umkleideten Glasflaschen können andere Behälter verwendet werden, wenn sie gegen Erwärmung so geschützt sind, daß sie nicht beschlagen oder bereifen. Diese Behälter brauchen, wenn sie fest genug sind und sicher stehen, nicht von Drahtkörben oder dergleichen umschlossen zu sein. Im übrigen finden die Vorschriften des Absatzes l sinngemäße Anwendung.""

2. Die bisherigen Positionen XLIVa und XLIV6 werden abgeändert in ,,XLIV6" und ,,XLIVc".

3. Die neuen Bestimmungen treten am 1. August 1903 auf dem Instruktionsweg in Kraft. Die Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenbahnverbandes wird eingeladen, diese Ergänzung der Anlage V zum Transportreglement in dem vom Bundesrat mit Schlußnahme vom 19. Juni 1903 verlangten weitern Nachtrag zu demselben aufzunehmen."

Infolge der vorstehend erwähnten Ergänzung der Anlage V zum Transportreglement sind folgende Änderungen und Ergänzungen am alphabetischen Verzeichnis der in der Anlage V benannten Güter vorzunehmen: a. Unter dem Buchstaben ,,L" ist nach ,,Lösungen von Kollodiumwolle" einzuschalten : ,,Luft, flüssige XLIVa" 6. Bei den Artikeln ,,Grubengas" und ,,Kohlensäure, gasförmige" ist die Verweisung auf Nummer ,,XLIVa" abzuändern in ,,XLIV6".

c. Beim Artikel ,,Acetylengas" ist die Verweisung auf Nummer ,,XLIV 6" abzuändern in ,,XLIVc".

Transportreglement. Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen.

Die Verwaltung der elektrischen Strassenbahn Aarau-Schöftönd hat auf die ihr vom schweizerischen Bundesrat unterm 15. Juni 1903 bewilligten Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen für Eil- und Frachtgut (siehe Publikationsorgan Nr. 24, pag. 258) verzichtet.

Einstellung des Betriebes auf einer bestehenden Linie. Von seinem konzessionsmäßigen Rechte Gebrauch machend, wird der Konzessionär der elektrischen Straßenbahn Stansstad-Stans den Betrieb auf dieser Linie mit 30. September 1903 gänzlich einstellen, um die Linie abzubrechen. Die bestehenden Transportvorschriften und Tarife für die Linie Stansstad-Stans verlieren daher von diesem Zeitpunkt an ihre Gültigkeit. Der Verkehr zwischen Stansstad und Staus wird vom 1. Oktober 1903 an ausschließlich von der Linie Stansstad-Engelberg besorgt.

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1903

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27

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08.07.1903

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768-772

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