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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Lieferung von Brennholz.

Die Lieferung von a. zirka 400 Ster buchenem Spalten- oder Rundholz und 6. zirka 100 Ster tannenem Spältenholz,

I FL Qualität, für die Gebäude der eidg. Zentralverwaltung wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Offerten mit Angabe des Ortes, wo das Holz besichtigt werden kann, sind bis und mit dem 18. Mai nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 4. Mai 1903.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Hartst ein- und Sandsteinhauer-Arbeiten für das Postgebäude in Altdorf werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind vom 16. Mai an im Gemeindehaussaal in Altdorf zur Einsichtnahme aufgelegt, wo sich am 20. und 23. Mai ein Beamter unserer Direktion zur Auskunfterteilung aufhalten wird.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude in Altdorf" bis und mit dem 28. Mai nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 12. Mai 1903.

Die Schlosserarbeiten, sowie das Liefern und Legen von hölzernen FUSSböden für die Zollbauten in Lisbüchel bei Basel werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

1060 Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Zolldirektion in Basel zur Einsicht aufgelegt, wo sich am 11. Mai ein Beamter der unterzeichneten Verwaltung zur Auskunfterteilung einfinden wird.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Zollbauten in Lisbüchel" bis und mit dem 17. Mai nächsthin franko einzureichen an die Direktion der oidg. Bauten.

B e r n , den 4. Mai 1903.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Dachdecker-, Spengler-, Glaser-, Schreiner-, Parkett-, Schlosser- und Malerarbeiten für ein Zollgebäude in MonsternAu werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind beim Zollbureau in Monstein-Au zur Einsicht aufgelegt, wo sich am 11. und 12. Mai ein Beamter der unterzeichneten Verwaltung zur Auskunfterteilung einfinden wird.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Zollgebäude Monstein-Au" bis und mit dem 18. Mai nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 4. Mai 1903.

Es werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben: 1. die (Canalisations-, Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Dachdecker-, Spengler-, Blitzableitungs-, Schreiner-, Schlosser- und Malerarbeiten; 2. die Lieferung von Walzeisen und gusseisernen Säulen für die grosse Stallung Nr. III des eidg. Hengstendepots in Avenches.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 97), sowie am 13. und 14. Mai im Bureau des Hengstendepots in Avenches, zur Einsicht aufgelegt, wo den Interessenten auch weitere Auskunft erteilt wird.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Offerte für Stallung in Avenches" bis und mit 21. Mai nächsthin franko einzureichen au die Direktion der eidg. Bauteil.

B e r n , den 4. Mai 1903.

Vakante Stelle:

Stellen-Ausschreibungen, Departement des Innern.

III. Adjunkt beim eidg. Oberforstinspektorat.

Erfordernisse:

Eidg. Wählbarkeitszeugnis und mehrjährige forstliche Praxis.

Besoldung:

Fr. 5000 bis 6200.

1061 Anmeldungstermin: Anmeldung an: Bemerkungen :

31. Mai 1903.

Departement des Innern.

Es wird gründliche Kenntnis der französischen Sprache verlangt.

Militärdepartemeiit.

Waffenkontrolleur der IV. Division.

Offiziersgrad, technische Bildung, Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Fr. 3500 bis 4500.

15. Mai 1903.

Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Vakante Stelle: Definitiver Instruktionsaspirant der Kavallerie.

Erfordernisse: Die gesetzlichen.

Besoldung: Fr. 2000 bis 3000.

Anmeldungstermin : 15. Mai 1903.

Anmeldung an :

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an:

'

Militärdepartement.

Definitiver Instruktionsaspirant der Verwaltungstruppen.

Die gesetzlichen.

Fr. 2000 bis 3000.

23. Mai 1903.

Militärdepartement.

Finanz- und Zolldepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Finanzverwaltung.

Revisor II. Klasse.

Allgemeine Bildung. Beherrschung des Deutschen und · Französischen, so daß er in beiden Sprachen als Protokollführer fungieren kann. Kenntnis des Rechnungswesens.

1062 Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Fr. 3500 bis 4500.

15. Mai 1903.

Fitianzdepartement.

Zollverwattimg.

Vakante Stelle: Erfordernisse: Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an: Bemerkungen :

Einnehmer beim Haupizollamt in Verrières.

Kenntnis des Zolldienstes.

Fr. 4000 bis 5000.

30. Mai 19ü:i.

Zolldirektion in Lausanne.

II. Ausschreibim»;.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Kontrolleur beim Häsiptzollamt Lugano.

Kenntnis des /olldieustes.

Kr. 3500 bis 4000.

28. Mai 1903.

Zolldirektion in Lugano.

Vakante Stelle:

Offizier im Grenzwachtkorps des V. Zollgebietes (Lausanne).

Offizier der schweizerischen Armee (Auszug).

Kenntnis der französischen und deutschen Sprache; gute allgemeine Bildung.

Fr. 3000 bis 4000.

Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an: Bemerkungen:

16. Mai 1903.

Zolldirektion Lausanne.

Die Anmeldungen sind in beiden Sprachen abzufassen und müssen von Ausweisen über die bisherige Tätigkeit der Bewerber, sowie von einem Arzt- und uinem Leumuiuls/îtîutnii.s begleitet sein.

1063 Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnabteilung.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an: Bemerkungen :

II. Tarifbeamter des Inspektorates für Tarifund Transportwesen.

Längeres praktisches . Arbeiten im Tarifwesen der schweizerischen Eisenbahnen.

Gute Schulbildung. Vertrautheit mit der deutschen und französischen Sprache.

Fr. 3500 bis 4500.

23. Mai 1903.

Eisenbahndepartement.

Die Anmeldungen sollen eine gedrängte Darstellung des Lebenslaufes nebst Zeugnissen enthalten. Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Kreditbewilligung durch die Bundesversammlung.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und f r a n k i e r t einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnähme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1. Postcommis in Lausanne.

2. Drei Hauswartgehülfen für das PostAnmeldung bis zum 26. Mai gebäude in Läusanne.

1903 bei der Kreispostdirektion 3. Briefträger und Bureaudiener in Lausanne.

in Avenches.

4. Postcommis iu Peterlingen.

5. Postcommis in Liestal. Anmeldung bis zum 26. Mai 1903 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6. Postcommis in Brugg. Anmeldung bis zum 26. Mai 1903 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

1064 7. Postcommis in Lnzern. Anmeldung bis zum 26. Mai 1903 bei der Kreispostdirektion iu Luzern.

8. Postcommis in St. Gallen.

Anmeldung bis zum 26. Mai 9. Bureaudiener und Packer beim 1903 bei der Kreispostdirektion Postbureau St. Fiden.

in St. Gallen.

10. Briefträger in Speicher.

11. Telegraphist in La Plaiue (Genf). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 26. Mai 1903 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1. Postcommis in Lausanne.

2. Briefträger in Blonay (Waadt).

Ì Anmeldung bis zum 19. Mai > 1903 bei der Kreispostdirektion J jn Lausanne.

8. Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 19. Mai 1903 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4. Postcommis in Goldau.

l Anmeldung bis zum 19. Mai > 1903 bei der Kreispostdirektion | ;n Luzern.

5. Mandatträger in Luzern.

6. Postcommis in Zürich.

7. Bureauchef beim Hauptpostbureau Anmeldung bis zum 19. Mai Zürich.

1903 bei der Kreispostdirektion 8. Packer beim Hauptpostbureau Zürich in Zürich.

9. Posthalter in Ramsen (Schaffhausen) 10. Briefträger und Packer in Lugano. Anmeldung bis zum 19. Mai 1903 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

11. Telegraphist und Telephonist in Ramsen (Schaffhausen). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision und Telephonentschädigung. Anmeldung bis zum 19. Mai 1903 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

12. Telegraphist und Telephonist in Lenk (Bern). Jahresgehalt Fr. 240 nebst Depeschenprovision und Telephonentschädigung. Anmeldung bis zum 16. Mai 1903 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

·»)ta»c«

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft. ' Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 12,

Bern, den 25. Märe 1903.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

198. (12/03) Tarif für den Aussichtswagen, sowie den Schlafend Salonwagen der Bh B, vom 1. Juli 1896. Kündigung.

Der obgenannte Tarif wird hiermit auf den 30. Juni 1903 gekündigt.

Chur, den 18. März 1903.

194.

Direktion der rhätischen Bahn.

(12/03) Reglement und Tarif für die Beförderung von Expressgut, vom 1. Janaar 1899.

Kündigung der Taxen für die rhätische Bahn.

Die im Anhang zum obgenännten Tarif enthaltenen Taxen der rhätischen Bahn für die Beförderung von Expreßgut werden hiermit auf den 30. Juni 1903 gekündigt.

Bezüglich deren Ersetzung erfolgt später besondere Publikation.

Bern, den 18. März 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

119

195. (12/os) Interner Tarif der städtischen Strassenbahn Zürich, vom 6. Januar 1903. Ergänzung.

Vom 1. April 1903 an finden die Bestimmungen der Taxordnung für die städtische Straßenbahn Zürich, vom 6. Januar 1903, auch auf die Strecke Zürich Hauptbahnhof -- Hardstraße Anwendung.

Der Limmatplatz und die Hardstraße bilden Zonengrenzen der zweiten und dritten Zone.

Die von der Industriequartier-Straßenbahn Zürich verausgabten Abonnements werden weiter anerkannt.

Zürich, den 24. März 1903.

Direktion der städtischen Strassenbahn Zürich.

1%.

(12/os) Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Gütern im internen Verkehr der Sonnenbergbahn (Drahtseilbahn Kriens-Sonnenberg), vom 5. Mai 1902.

Nenansgdbe.

Mit dem Zeitpunkt der Wiedereröffnung unseres Betriebes tritt eine Erhöhung der Personen- und Gepäck-Transporttaxen in Kraft. Der neue Tarif kann hei unserer Betriebsleitung in Kriens bezogen werden.

Luzern, den 24. März 1903.

VerwaJtungsrat der Sonnenbergbahn.

197. C12/os) Rnndfahrtbillet Lasern (Stadtnets der Trambahn)-- Sonnenberg--Qütsch.

Retonrbittet Lasern (Stadtnets der Trambahn)--Sonnenbery.

Retonrbillet Lnsern (Stadtiiets der Trambahn)--Oiitsch.

Während der Sommersaison 1903 kommt ein Rundfahrtbükt Trambahn Luzern (Stadtnetz)--Sonnenbergbahn (Bergfahrt)- Giltschbahn (Talfahrt)-- Trambahn Lusern (Stadtnetz) oder vice-versa zur Ausgabe. Dieses Billet kann entweder als Bundfahrfbillet für genannte Strecken, oder als Ketourbittet Trambahn (Stadtnetz)--Sonnenbergbahn (Berg- und Talfahrt)--Trambahn (Stadtnetz) benutzt werden. Taxe Fr. 2. Gültigkeitsdauer 8 Tage.

Ferner gibt die Trambahn Luzern während der Sommersaison 190;} ein Betourbittet Trambahn (Stadtnetz)--GiitscKbahn (Berg- und Talfahrt)Trambahn (Stadtnetz) aus. Taxe 90 Cts. Gültigkeitsdauer 3 Tage.

Luzern, den 23. März 1903.

Betriebsleitung der Trambahn Ln/ern,

120

198.

("/os) Plakattarif der auf den Stationen der E B und der B T B im direkten Verkehr mit andern Transportanstalten snr Ausgabe gelangenden ermässigten Sonntagsnnd RundreiseUllets, vom 1. Juni 1901.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Die Gültigkeitsdauer dieses auf 30. April 1903 gekündeten Plakattarifs (vergi. Nr. 5 des Publikationsorgans yom 4. Februar 1903, Position 83) wird hiermit bis und mit 31. Mai 1903 verlängert.

Bwrgdorf, den 17. März 1903.

Direktion der Emmentalbahn.

199. (12/os) Interner Personen- und Gepäcktarif der Gürbetalbahn, vom 1. November 1902. Neuausgabe.

Am 1. Mai 1903 tritt vom obgenannten Tarif eine Neuausgabe in Kraft, enthaltend neue Taxen für gewöhnliche Billets.

Betreffend die Ausgabe eines neuen, internen Abonnementstarifes wird später besondere Anzeige erscheinen.

'Bern, den 18. März 1903.

Direktion der Thnnerseebahn.

200. (12/os) Personen- und Gepäcktarif E B und B TB -- G B, vom 1. Juni 1897.

Personen- nnd Gepäcktarif E B und B T B -- L H B und H W B, vom 1. Januar 1896.

Provisorischer Nachtrag.

Da die obgenannten, auf 30. April 1903 gekündeten Tarife (vergi.

Publikationsorgan Nr. 5 vom 4. Februar 1903, Position 84) auf den 1. Mai 1903 nicht durch neue ersetzt werden können, wird auf diesen Zeitpunkt vorläufig ein, die beiden Tarife umfassender, provisorischer Nachtrag herausgegeben, durch welchen die Taxen für Hin- und Rückfahrt aufgehoben und neue Taxen für diejenigen Stationsrelationen eingeführt werden, welche einen größeren Verkehr aufweisen.

Burgdorf, den 24. März 1903.

Direktion der Emmeiitalbalin.

m

B. Verkehr mit dem Auslande.

201.

(12/03) Personen- andGepäcktariff Schweiz -- Italien, via Gotthard, vom 1. September 1900. Nachtrag I.

Taxänderung.

Die im Publikationsorgan Nr. 4, vom 28. Januar 1903, gekündigten Personen- und Gepäcktaxen La Chaux-de-Fonds und Neuchâtel -- Milano Centrale via Kerzers-Bern-Langnau-Luzern-Chiasso werden am 1. Mai 1903 durch folgende ersetzt: Einfache Fahrt Gültig für alle Züge

I

II

III

Fr.

Fr.

Fr.

Gepäc itaxen per 100 kg.

für die schweize- itarischen lienischen Stre cken Fr.

Fr.

La Chaux-de-Fonds -- Milano Centrale 54.15 37.95 26.90 25.90 2.42» Neuchätel -- Milano Centrale . . . 51.10 35.85 25.35 24.30 2. 42b » Min malta:ce 70 C ts.

Luzern, den 24. März 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

302. (12/03) Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck zwischen schweizerischen Stationen, einerseits, und Amiens, Boulogne, Calais, London und Southampton, anderseits, über Pontarlier-Paris, Delle-Paris und Delle-Laon, vom 1. November 1902.

Tarifs communs internationaux Est 0. V. Nr. 201 und 202 für den Personen- und Gepäckverkehr von London nach Bern und Interlaken oder umgekehrt, über Calais oder Boulogne, vom 1. November 1902.

Tarifs internationaux Est G. V. Nr. 201 und 202, Heft IIbis, für den Personen- und Gepäckverkehr swischen England und der Schweig, über Calais oder Boulogne, vom 1. Mai 1899.

122

Tarif international commun Cf. V. Nr. 13 für die Beförderung von Personen nnd Gepäck -zwischen London und gewissen italienischen Stationen, vom 1. Dezember 1886.

Aendernng der Hafengebühren.

In Abänderung der Bekanntmachung Nr. 160 im Publikationsorgan Nr. 9/1903 bringen wir zur Kenntnis, daß auf den 1. Juni 1903 die Hafengebühren für Dover in der einfachen Fahrt auf Fr. 1. 90 und in der Hinund Rückfahrt auf Fr. 3. 80 festgesetzt werden.

Vom genannten Zeitpunkt an gelangen daher im Fakultatiwerkehr über Calais-Dover oder Boulogne-Folkestone folgende Hafengebühren zur Erhebung : 1. Billets einfacher Fahrt. Fr. 3. 65 per Billet, wovon Fr. 1. 75 zu gunsten der Handelskammer in Calais oder Boulogne und Fr. 1. 90 zu gunsten der Handelskammer in Dover.

ç,' 2. Sin- und EückfahrtsUllets. Fr. 7. 30 per Billet, wovon Fr. 3. 50 zu gunsten der Handelskammer in Calais oder Boulogne und Fr. 3. 80 zu gunsten der Handelskammer in Dover.

Bern, den 20. März 1903.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

203.

(18/o3) Personen- und Gepäcktarif Deutschland -- Italien via Ootthard, vom 1. Februar 1903.

Ergänzung.

Infolge Fahrplanneuerungen werden die Fahrkarten für die Relationen Dresden -- Genua, Florenz und Mailand und'Leipzig -- Genua, Mailand und San Remo, sowie nach und von sonstigen sächsischen Stationen, die jetzt über Hof- Regensburg-München _Lindau ^ ^ Hof.Nümb oder Nürnberg-Augsburg Ulm-Friedrichshafen , , ... . ,,,.,, , ,, . .. , --5--= , _ . ,,.

gelten, vom 1. Mai 1903 an ohne Preisandeoder Stuttgart-Schaffhausen ° rangen auch über Hof-Nürnberg-München-Lindait gültig erklärt.

Das über letztere Route aufgelieferte Reisegepäck wird zu den über Hof-Lindau bestehenden Frachtsätzen abgefertigt.

Litzern, den 20. März 1903.

Direktion der ftotthardbahn.

123

IV, Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

204. (12/<>3) Teil II, Heft 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Januar 1900. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 10. April 1903 an treten flir die Beförderung von rollen Holzspänen (Holzbändern) zu Geflechten nachstehende Ausnahmefrachtsätze in Kraft: Wagenladungen von Furth i. Wald 5000 kg.

10 000 kg.

nach und von

Centimes filr 100 fcg.

Wohlen-Villmergeu

401

299

fern, den 24. März 1903.

Naniens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

205. (12/os) Teil II, Heft 5, zweite Abteilung, der norddeutschschweiserischen Gütertarife, vom 1. Mai 1902. Ergänzung.

In den Ausnahmetarif Nr. 18 für Käse, festen, des erwähnten Tarifheftes wird die Station Konolfingen-Stalden mit folgenden vom 10. April 1903 an gültigen Frachtsätzen neu aufgenommen: Wagenladungen von Konolfingen-Stalden BOOO kg.

10000 kg.

nach cts. rar 100 kg.

Breslau Märk.-Freib. Bhf. . . .

1019 902 Breslau Oberschi. Bhf 1023 905 'Bern, den 21. März 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

206. (12/03) Ansnahmetarif für Steinkohlen Südwestdeutschland -- Zentral- und Westschweis, vom 1. Februar 1898.

Nachtrag VIII.

Mit 15. April 1903 tritt zu obbezeichnetem Tarif ein Nachtrag YIII in Kraft.

Bern, den 24. März 1903.

6tttii«ral direkt ion der Schwein. Bmid«g|>uliuwu.

124

C. Transitverkehr.

207. (12/os) Teil IV, Hefte l und 2, der österreichisch-ungarisehfransösischen Gütertarife, vom 1. Mai 1900. Nachträge II.

Mit 1. Mai 1903 tritt zu den obgenannten Tarifen je ein Nachtrag II in Kraft.

Diese Nachträge enthalten ein neues Verzeichnis der Holzsorten, auf welche die erwähnten Tarife Anwendung finden, sowie einige weitere Änderungen.

Bern, den 23. März 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

208. (12/o3) Anhang sn den direkten Gütertarifen der badischen Staatseisenbahnen, vom November 1901. Nenansgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1903 wird der ,,Anhang zu den direkten Gütertarifen der badischen Staatseisenbahnen" neu ausgegeben. Der Neu.druck enthält im wesentlichen die gleichen Bestimmungen u. s. w., wie die Ausgabe vom November 1901 und der hierzu ausgegebene Nachtrag I, außerdem die zwischenzeitlich im Verfügungswege eingeführten Änderungen und Ergänzungen. Die seither für gewisse Hölzer des Spezialtarifs II -- Stammholz -- gewährten Ausnahmefrachtsätze sind in dem neuen Anhang nicht mehr aufgenommen. Außerdem sind für die Ausnahmetarife 2 (Rohstofftarif), 5 (Steine) und 6 (Steinkohlen) Anwendungsbestimmungen hinsichtlich der Frachtberechnung nach dem Ladegewicht der gestellten Wagen vorgesehen. Soweit Frachterhöhungen eintreten, bleiben die seitherigen Frachtsätze noch bis zum 1. Mai 1903 in Geltung.

Karlsruhe, den 9. März 1903.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

209.

(12/os) Badischer Tier tarif vom 20. Augast 1901, sowie Tiertarif badische Staatsbahnen -- badische Nebenbahnen, vom 20. August 1901.

Nachtrag I.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1903 wird zum badischen Tiertarif, sowie zum Tarif für die Beförderung von lebenden Tieren zwischen den Stationen der großherzoglich badisehen Staatseisenbahnen und den badischen Nebenbahnen im Privatbetrieb der Nachtrag I ausgegeben.

Nähere Auskunft über die von dem genannten Zeitpunkte ab gültigen neuen Bestimmungen über die Ausstellung von Zuchtviehbescheinigungen und über die eintretende Änderung der Frachtberechnung für zur Teilnahme an Leistungsproben und Renneu bestimmten Pferde, ferner für Renn- und 125

Zuchtpferde in Stallungswagen ist von unserem Verkehrsbureau und vom 2B. März 1903 ab von unsern Stationsämtern zu erhalten.

Die in die Nachträge aufgenommenen zusätzlichen Bestimmungen sind gemäß I(3) der Eisenbahn-Verkehrsordnung genehmigt.

Soweit durch die neuen Bestimmungen Frachterhöhungen oder Erschwerungen eintreten, bleiben die bisherigen Bestimmungen noch bis zum 1. Mai 1903 in Geltung.

Karlsruhe, den 15. März 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

210. (12/03) Teil II, Heft 2, des Tirol-Vorarlberg-süddeutschen Gütertarif es, vom 1. April 1898. Ergänzung.

Mit Wirkung vom 1. April 1903 wird die Station Neu-Isenburg des Direktionsbezirks Mainz mit direkten Frachtsätzen in das Heft 2 obigen Verkehrs einbezogen. Auf den gleichen Zeitpunkt treten die für Isenburg vorgesehenen Frachtsätze für Eil- und Frachtstückgut außer Kraft. Nähere Auskunft erteilen die Dienststellen.

Karlsruhe, den 14. März 1903.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 21. März 1903 : 133. Provisorischer Nachtrag zum Personentarif für den Verkehr Delle -- Schweiz.

134. Ausnahmetaxen für den Transport von rohen Holzspänen zu Geflechten im Verkehr Furth i/W. -- Wohlen-Villmergen.

135. Entwurf II eines revidierten internen Tarifes der Sonnenbergbahn für den Transport von Personen, Gepäck, Hunden und Gütern, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 24. März 1903: 136. Nachtrag II zum Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr G B -- S T B nebst Distanzenzeiger.

187. Provisorischer Nachtrag zu den Personentarifen für den Verkehr E B und B T B -- L H B und H W B, sowie EB und BTB -- GB.

136

138. Provisorischer Nachtrag zu den Personentarifen für den Verkehr S T B - N 0 B und Bötzbergbahn, -- S C B, -- J S, - V S B, -- L H B und H W B, -- S 0 B, -- A S B und W B, und -- St E B.

139. Ergänzung des internen Tarifes der städtischen Straßenbahnen in Zürich, mit Vorbehalt.

140. Nachtrag VIII zum Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. für den Verkehr SüdweBtdeutschland -- Zentral- und Westschweiz, mit Vorbehalt.

2. Sonstige Mitteilungen.

Allgemeiner Plakatfahrplan der schweizerischen Eisenbahnen. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. März 1903 riicksichtlich der Ausgabe des allgemeinen Plakatfahrplans der schweizerischen Eisenbahnen folgenden Beschluß gefaßt: 1. der mit Beschluß vom 18. Februar 1890 (E. A. S. XI, 7) eingeführte allgemeine schweizerische Plakatfahrplan ist künftig nicht mehr zu erstellen ; 2. die Eisenhahnverwaltungen werden ermächtigt, ihre eigenen Fahrpläne beliebig in den schweizerischen und in den ausländischen Stationen affichiereu zu lassen.

Liste der dem internationalen Übereinkommen Über den Eisenbahnfrachtverkehr unterstellten Linien.

1. Gemäß der vom Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport am 13. März 1903 veröffentlichten VIII. Ausgabe der vorstehend genannten Liste, abgeschlossen auf 1. Januar 1903, sind folgende schweizerische Eisenbahnunternehmungen dem" internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr unterstellt: 1. Schweizerische Bundesbahnen.

2. Gotthardbahn.

3. Jura-Simplon-Bahn, ausschließlich der von ihr betriebenen Seilbahn Cossonay Bahnhof J S--Cossonay Stadt.

4. Neuenburger Jurabahn.

'.5. Emmentalbahn.

6. Langenthal-Huttwil-Bahn.

7. Tößtalbahn.

8. Schweizerische Seetalbahn.

9. Schweizerische Südostbahn.

10. Rorschach-Heideu-Bahn.

11. Sihltalbahn.

12. Thunerseebahn.

13. Onsingen-Balsthal-Bahn.

14. Bern-Neuenburg-Bahn (direkte Linie).

16. Freiburg-Murten-Bahn.

16. Schmalspurige Eisenbahn Yverdon-Ste. Croix.

17. Schmalspurige rhätieche Bahn.

127

2. Laut Mitteilung des Zentralamtes für den internationalen Eisenbahntransport vom 13. März 1903 ist die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (VIII. Ausgabe vom l. Januar 1903), wie folgt abgeändert worden : Österreich und Ungarn.

I. Im Reichsrate vertretene Königreiche und Länder.

A. Sämtliche Linien, welche durch die nachbenannten Bahnverwaltungen und Gesellschaften mit dem Sitze in Österreich oder in Ungarn betrieben werden.

a. Die unter Ziffer l b aufgeführte, im Betriebe der k. k. österreichischen Staatsbahnen stehende schmalspurige Kleinbahn Lupków-Cisna ist zu streichen, indem dieselbe nunmehr dem internationalen Übereinkommen unterstellt ist.

6. Die übrigen, vom internationalen Übereinkommen ausgeschlossen bleibenden Bahnstrecken (unter I A, Nr. l, 17 und 20) erhalten anstatt der lit. c--i die lit. b--h.

Änderung von Stationsnamen. Die Namen der nachstehend verzeichneten Stationen werden abgeändert wie angegeben: Neuenburger Jurabahn.

,,Corcelles" in ,,Corcelles-Cormondrèche".

Joratbahn.

,,Corcelles" in ,,Corcelles-le-Joral".

Biel-Leubringen-Bahn.

,,Leubringen" in ,,Evilard (Leubringen)".

128

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der sctrà. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JV» 13.

Bern, den 1. April 1903.

L Allgemeines.

13

1211. ( /03) Aenderang eines Stationsnaniens auf der Gürbetalbahn ·Mit sofortiger Gültigkeit wird der Name der Station Kehrsaz der Oürbetalbahn abgeändert in ,,Kehrsatz".

Bern, den 31. März 1903.

Direktion der Thnnerseebahn.

'212. (13/o3) Aenderungen von Stationsnamen auf der elektrischen Joratbahn.

Die Namen folgender Stationen sind wie folgt abgeändert worden: ,,Cullayes" in ,,Les Cullayes", ,,Corcelles" in ,,Corcelles-le-Jorat", ,,Carrouge" in ,,Carouge", ,,Vuillens" in ,,Vulliens".

Lausanne, den 25. März 1E03.

Direktion der elektrischen Joratbahn.

121)

III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

(18/03) Tarif für die Beförderung von Personen mit Généralabonnements, vom 1. Januar 1901 Auflage vom 1. August 1902.

Neuansgabe.

Auf 1. Mai 1903 wird obiger Tarif durch eine Neuausgabe aufgehoben und ersetzt. Exemplare der letztern sind bei den Stationen der beteiligten Verwaltungen unentgeltlich zu beziehen.

Die vom 1. Mai 1903 an gelösten Generalabonnements gelten auch zur Befahrung der Basler Verbindungsbahn und der Rorschach-Heiden-Bergbahn.

Bern, den 31. März 1903.

Generaldirektion der schweiz. Bundesbahnen, Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

213.

(13/03) Personen- und Gepäcktarif T TB -- UeB B, vom Ì. Juni 1901. Neuausgabe.

Mit 1. Mai 1903 tritt eine Neuausgabe des vorbezeichneten Tarifs in Kraft.

Winterthur, den 28. März 1903.

Direktion der Tösstalbahn.

214.

215.

(13/03) Taxordnung für die elektrische Strassenbahn ZürichOerlikon-Seebach, vom -22. Oktober 1897. Nachtrag III.

Mit 15. April 1903 tritt ein Nachtrag III zu § 4 der Taxordnung,, enthaltend neue Bestimmungen über die Ausgabe von Generalabonnements, in Kraft. Dieser Nachtrag kann von Interessenten bei der Verwaltung bezogen werden.

Zürich, den 81. März 1903.

Verwaltungsrat der Strassenbahn Zürich-Oerlikon-Seebach.

216.

(13/03) Interner Personen- und Gepäcktarif der S 0 B, vom 1. Juni 1897.

Plakattarif für Sonntags-, Lust- und Rundreisebillets der

SO B, vom 1. Mai 1902.

Personen- und Gepäcktarif SO B -- T T B, vom 1. Juni 1901.

Verlängerung der Gültigkeit.

Die obgenannten, auf 30. April 1903 gekündigten Tarife bleiben bis auf weitere Anzeige noch in Kraft.

Wädenswil, den 30. März 1903.

Betriebsdirektor der Schweiz. Südostbahn..

130

(13/03) Plakattarif der B N für Sonntags-, Lust-und Rund fahrtbülets, vom 1. Juli 1901.

Teilweise Verlängerung der Gültigkeit.

Unter Bezugnahme auf die unter Zift'er 24 des Publikationsorgans Nr. 3/1903 erschienene Bekanntmachung wird die Gültigkeitsdauer des obgenannten Plakattarifs, soweit die Lust- unä Rundfahrten betreffend, bis und mit 31. Mai 1903 verlängert.

Dagegen gelangen die Sonntagsbülets vom Monat Mai 1903 an nicht mehr zur Ausgabe.

Bern, den 23. März 1903.

Direktion der Bern-Neuenburg-Bahn.

217.

218.

(13/03)

Interner Tarif der Eisenbahn Aigle-Leysin, vom 6. November 1900.

Ergänzung.

Au Sonntagen und allgemeinen Festtagen werden auf Verlangen der Reisenden einfache und Retourbillets zur halben tarifmäßigen Taxe für die -Strecken Leysin-Aigle gare J S und Aigle-Dépôt und umgekehrt ausgegeben.

Diese Billets sind nur gültig für den Tag ihrer Ausgabe.

Aigle, den 25. März 1903.

Verwaltungsrat der Eisenbahn Aigle-Leysiu.

B. Verkehr mit dem Auslande.

13

'219. ( /oä) Personen- und Gepäcktarif Schweiz '---Italien via Mont-Cenis, vom 1. November 1900.

Kündigung.

Der genannte Tarif wird hiermit auf 30. Juni 1903 gekündet. Über -dessen Ersatz wird seinerzeit besondere Publikation erscheinen.

Hern, den 28. März 1903.

(Jeneraldirektiou der Schweiz. Bundesbahnen.

(ia/os) Personen- und Gepäcktarif Schweiz -- Belgien, Niederlande und England über Kleinbettingen, besw. Ulflingen, vom 15. Juni 1897.

Erhöhung der Hafengebühren für Dover.

Mit bezug auf unsere Bekanntmachung im Publikationsorgan Nr. 9 ·vom 4. März 1903 bringen wir zur Kenntnis, daß auf 1. Juni 1903 eine weitere Erhöhung der Hafengebühren für Dover um je 5 Cts. eintreten -wird, so daß sich diese Zuschlagsbeträge wie folgt beziffern werden: Billets einfacher Fahrt . . . . Fr. 1. 90 , Billets für Hin- und Rückfahrt. .

,, 3 . 80 Ben, den 25. März 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

:220.

131

C. Transitverkehr.

221. (13/<>3) Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck zwischen London, einerseits, und deutschen, österreichischen, ungarischen, serbischen, bulgarischen und orientalischen Stationen, anderseits, über Süddeutschland und den Arlberg, vom 1. Mai 1899. Erhöhung der Hafengebühren für Dover.

Auf den 1. Juni 1903 werden die Hafengebühren für Dover im obgenannten Tarif auf folgende Beträge erhöht: Billets für einfache Fahrt . . . . Fr.- 1. !)0 Billets für Hin- und Rückfahrt . . ,, 3. 80 Bern, den 28. März 1903.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

222.

(13/o3) Interner Gütertarif der J N, vom 15. Juni 1898: Tarif für den direkten Güterverkehr P S Oh -- J N, vom 1. November 1899.

Distansemeiger für den internen Verkehr der J N, vom 1. Juli 1901.

Verlängerung der Gültigkeit.

Die obenerwähnten Tarife und Distanzenzeiger, sowie ihre Nachträge, welche in Avis Nr. 90 des Publikationsorgans Nr. 5, vom 4. Februar 1903, auf 1. Mai 1903 gekündet wurden, werden bis auf weiteres in Kraft bleiben.

Neuenburg, den 28. März 1908.

Direktion der Neuenburger Jnrabahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

223. (18/os) Teil H, Heft 2, erste Abteilung, der norddeutschschweiserischen Gütertarife, vom 5. Juni 1897. Ergänzung.

In das erwähnte Tarifheft werden die Stationen der Uerikon-BaumaBahn neu aufgenommen. Deren Frachtsätze ergeben sich durch Zuschlag folgender Beträge zu den Taxen für Bauma: Zuschlag für Bauma Cts. für 100 kg.

für Bäretswil 2 ,, Diirnten l ,, Emmetschloo l ,, Hombrechtikon . . . .

3 ; Neuthal 2 ,, Wolfhausen l Diese Ergänzung tritt auf de« 10. April 1903 in Kraft. , Bern, den 23. März 1903.

Namens der Verbandsvencallungen : · Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen, 132

(18/os) Teil H, Heft IB, der südwestdentsch-schweiserischen Gütertarife, vom 1. Juli 1896.

Teil H, Heft II G, der südwestdeutsch - schweizerischen Gütertarife, vom 1. Januar 1899.

Taxerhöhung.

Mit 1. Juli 1903 werden die Taxen für Eil- und Stückgut der Station Mannheim-Neckarvorstadt iu den obbezei ebneten Tarif heften wie folgt erhöht : Cfr-kcr t Speziai tarif Mannheim-Neckarvorstadt Eilgut oiucKgui fjlr Stuckgutei.

l 2 a · V 224.

'Centimes pro 100 kg.

Nachtrag V zu, Heft IB, Seite o, SeJmütariftabelle A.

Schnittaxen jetzt 711 350 350 287 287 neu 718 359 359 293 293 Nachtrag H eu Heft II G, Seite 5, Anstosstaxen an Mannheim bad. Bahn . jetzt 25 7 7 7 7 neu 27 13 13 13 13 Bern, den 31. März 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

Ausnahmetaxen.

18

225. ( /os) Ausnahmetaxen für Chlorkalk -und kaustische Soda ab Monthey nach Pino transit und Chiasso transit (Italien). " Mit Gültigkeit vom 15. April 1903 au werden für Transporte iii gewöhnlicher Fracht von Chlorkalk und kaustischer Soda in "Wagenladungen von 10 000 kg. ab Monthey nach oberitalienischeu Stationen auf den Strecken Monthey -- Pino transit und Chiasso transit ermäßigte Frachtsätze gewährt, welche bei unserm kommerziellen Bureau in Erfahrung gebracht werden können.

Luzern, den 31. März 1903.

Direktion der Gotthordbahn.

C. Transitverkehr.

(18/os) Ausnahmetarif für Getreide etc, Ungarn -- Genève transit, vom 1. August 1896.

Nenausgabe.

Mit 1. Mai 1903 tritt für die Beförderung von Getreide, Hnlsenfrüchten, Malz und ölsaaten aus Ungarn nach Genève transit (Frankreich) ein neuer Ausnahmetarif in Kraft, durch welchen der gleichnamige Tarif vom 1. August 1896 aufgehoben und ersetzt wird.

Insoweit mit dem neuen Tarif Frachterhöhungen oder Verkehrsbeschränkungen eintreten, verbleiben die bisherigen Frachtsätze noch bis 15. Juli 1903 in Kraft.

Bern, den 27. März 1903.

Generaldirektiou der Schweiz. Bundesbahnen.

326.

133

Rückvergütungen,

227. (13/03) Rückvergütungen auf Sammelsendungen ab elsässischen Stationen nach Genève transit (Marseille und Cette).

Die im Publikationsorgan Nr. 52/1901, unter Nr. 1016, veröffentlichten Rückvergütungsbeträge von 39 und 49, bezw. 40 und 50 Cts. pro 100 kg.

für Gütersendungen mit Herkunft von Mülhausen i/Els., die als Stückgut bis Basel S B B gehen und von da in Sammelladungen über Genève nach Marseille und Cette zur Abfertigung kommen, werden vorn 10. April 1903 an unter den gleichen Bedingungen auch» für Sendungen mit Herkunft von den Stationen Dornach (Elsaß), Thann, Colmar, Bischweiler und Wesserling gewährt.

Bern, den 31. März 1903.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

228.

(13/03) Gütertarif für den Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen, vom 15. April 1899.

Aenderung des Rohstoff tarif es.

Mit Geltung vom 1. April 1903 erhält die Ziffer 6 des Rohstofftarifs folgende Fassung: 6. Höh, wie im Spezialtarif III der deutschen Güterklassifikation genannt, ferner Holzabfallspäne, beim Hobeln, Sägen u. s. w. entstehend, auch Holzsägemehl.

Strassburg, den 25. März 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

229.

(13/03) Teil II, Heft C, vom L Januar 1894, und Heft D, vom 1. April 1895, der süddeutsch-österreichisch-ungarischen Gütertarife.

Nachträge.

Im süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verband ist auf 1. April 1903 der Nachtrag VII zum Heft C und der Nachtrag V zum Heft D der Giltertarife, Teil II, gemeinschaftliche Hefte, erschienen.

Karlsruhe, den 21. März 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

134

230. (18/03) Teil II, Hefte A und B, der süddeutsch-österreichischungarischen Gütertarife, vom 1. Januar 1894. Neuausgaben.

Am 1. April 1903 erscheinen im süddeutsch-österreichisch-ungarischen Eisenbahnverband neue gemeinschaftliche Tarifhefte A und B, enthaltend ,,Besondere Bestimmungen nebst Kilometerzeiger und Lieferfrist-Tabelle für den Güter- und Tierverkehr".

Die seitherigen Tarife, Teil II, Hefte A und B (gemeinschaftliche Hefte) vom 1. Januar 1894 nebst Nachträgen treten gleichzeitig außer Kraft.

Der Preis des Heftes A beträgt 0,50 M. = 0,60 Kronen, jener des Heftes B 0,60 M. = 0,70 Kronen.

Karlsruhe, den 18. Februar 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

231. (13/03) Teil II, Heft l, des Gütertarif es deutsche Bahnen -- Prinz Heinrich-Bahn, vom 1. Mai 1895. Nachtrag III.

Am 1. April 1903 kommt der Nachtrag III zum Heft l des Gütertarifs zwischen Stationen deutscher Eisenbahnen und der Prinz Heinrich-Bahn zur Einführung. Derselbe ist zum Preise von 10 Pfennig erhältlich.

Durch den Nachtrag kommen Frachtsätze des Ausnahmetarifs 11 (Erze) für den Verkehr von Luxemburg und des Ausnahmetarifs 14 (Wegebaustoffe) von Clerf zur Einführung.

Strassburg, den 19. März 1903.

Generaldirektio n der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

232.

(13/03) Norddentsch-hessisch-südwestdeutschee Gütertarife.

Ergänzung der Ausnahmetarife für Eisen und Stahl.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1903 wird die Station Hammersbeck (Farge-Vegesacker-Eisenbahn) in den Ausnahmetarif Nr. 9 für Eisen und Stahl im Verkehre nach den Seehäfen und den Küsten- etc. Stationen, sowie in den Ausnahmetarif für Eisen und Stahl zum Bau, zur Ausbesserung oder zur Ausrüstung von See- und Flußschiffen des norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Gütertarifs als Empfangsstation neu aufgenommen.

Näheres ist auf den Tarifstationen zu erfahren.

Karlsruhe, den 25. März 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich basischen Staatseisenbahnen.

.135

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 27. März 1903 : 141. Provisorischer Nachtrag zum Persoiien- und Gepäcktarif für den Vorkehr G B -- V S B und A B.

142. Provisorischer Nachtrag zum Personentarif für dea Verkehr J S (ausschließlich Briinigbahn) --- GB.

143. Provisorischer Nachtrag zum Personen- und Gepäcktarif für don Verkehr GB -- S C B , ASB und Bremgarten.

Genehmigt am 28. März 1908: 144. Neuausgabe des Ausnahruetarifes für Zucker im österroichischschweizerischen Verkehr, mit Vorbehalt.

145. Provisorischer Nachtrag zum Personen-, Gepäck- und Exprelîguttarif für den Verkehr G B - · N 0 B und Bötzbergbahn.

Genehmigt am 30. März 1903 : 146. Berichtigungsblatt zum Distanzeuzeigcr für den Verkehr G B · · J S etc., mit Vorbehalt.

Genehmigt am 81. März 1903 : 147. Erhöhung der Eil- und Frachtstückguttaxen für MannheimNeckarvorstadt im Teil II, Hefte I B und II G, der siidwestdeutsch-sehweizerischen Gütertarife.

148. Entwurf II eines Nachtrages II zum internen Personen- und (iepiiektarif der GB, mit Vorbehalt.

119. Provisorischer Nachtrag zu den Personentarifen für den Verkehr Y St 0 -- J S etc. und J S etc. -- S C B etc.

150. Provisorischer Nachtrag zum Personentarif für den Verkehr Tramclan -- J S, B E, R V. T und FM.

151. Interner Personen-, Gepäck- und Gütertarif der Jungfrauhahu, mit Vorbehalten.

152. Anwendbarkeit der für Mülhausen i/E. gültigen Rückvergütungen auf Sammelladungen von 5000 und 10 000 kg. nach Marseille und Cette via Basel S B B -- Genève auf Transporte ah Dornach, Thann, Colmar, Bischweiler und Wesserling.

153. Ausnahmetax«n für Chlorkalk und Soda, kaustische, in Ladungen von 10000 kg. ab Monthey nach Pino transit und Chiasso transit.

154. Entwurf zu einer Neuausgabe des Tarifes für die Beförderung von Personen mit Generalabonnements auf den schweizerischen Eisenhahnund Dampfschiffunternehmungen.

155. Nachtrag I zum Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif-für den Verkehr G B -- L H B und H W B und Distanzenzeiger, mit Vorbehalten.

131)

2. Sonstige Mitteilungen.

Änderung von Stationsnamen. Infolge Bundesratsbeschlusses vom 15. August 1902 über die offizielle Schreibweise der Namen der schweizerischen politischen Gemeinden ist der Name der Station Kehrsaz der Gürbetalbahn in Zukunft zu schreiben: ,,Kehrsatz".

Liste der dem internationalen Übereinkommen Über den Eisenbahnfrachtverkehr unterstellten Linien. Laut Mitteilung des Zentralamtes für den internationalen Eisenbahntransport vom 21. März 1903 ist die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet, wie folgt abgeändert worden: Italien.

A. Von italienischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

Die lit. n--p der Ziffer 5 sind abzuändern wie folgt: n. Saronno--Malnate--Varese Nord--Laveno Nord, mit Abzweigung von Varese Nord nach. Varese und von Laveno Nord nach Laveno Mombello (Mittelmeer-Netz), o. Saronno--Grandate, p. Como Lago Nord--Camerlata--Grandate--Malnate, mit Abzweigung von Camerlata nach Albate Camerlata (Mittelmeer- und adriatisches Netz).

Transportreglement. § 9, Billets. Gültigkeitsdauer. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. März 1903 betreffend die Abänderung des 4. Absatzes des § 9 des Transportreglementes der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen vom 1. Januar 1894 folgenden Beschluß gefaßt: 1. Der 4. Absatz des § 9 erhält folgende neue Fassung: ,,Für die Gültigkeitsdauer der Billets gelten folgende Bestimmungen : a. Die Personenbillets für einfache Fahrt haben nur für den Tag ihrer Ausgabe Gültigkeit; eine Ausnahme hiervon machen die Billets nach Stationen, welche mehr als 200 Kilometer von der Ausgabestation , entfernt sind; diese Billets haben Gültigkeit für den Tag der Ausgabe und bis Mitternacht des folgenden Tages.

6. Neben den einfachen Billets werden, soweit ein Bedürfnis dafür vorliegt, auch direkte Billets für Hin- und Rückfahrt (Ketourbillets) ausgegeben. Diese Billets haben zehn Tage Gültigkeit. Der Tag der Ausgabe ist als erster ganzer Tag in der Gültigkeitsdauer Inbegriffen ; diese erlischt also um Mitternacht des zehnten Tages.

c. Wird ein einfaches Billet auf einen Nachtzug gelöst, oder wird mit einem Retourbillet innerhalb der Gültigkeitsdauer die Rückreise mit einem Nachtzuge angetreten, oder wird innerhalb der
Gültigkeitsdauer des einfachen oder Eetourbillets die Reise mit einem Nachtzuge fortgesetzt, ohne daß die Bestimmungsstation vor Mitternacht des letzten Tages erreicht werden kann, so ist das Billet zur direkten und ununterbrochenen Fortsetzung der Reise über Mitternacht hinaus im betreffenden Nachtzuge und in den anschließenden Zügen gültig, welche die unmittelbare Fortsetzung desselben bilden.

137

d. Auf den Billets ist die Zahl der Tage anzugeben, für welche sie gültig sind. Hierbei ist auf die unter c bezeichnete Ausnahme nicht Rücksicht zu nehmen.

Sofern die Gültigkeit eines Billets auf einen bestimmten Zug beschränkt wird, so ist dies auf demselben vorzumerken."

2. Diese neue Fassung des 4. Absatzes des § 9 ist für sämtliche schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen verbindlich.

3. Das schweizerische Eisenbahndepartement wird ermächtigt, Verwaltungen von Transportuuteruehmungen, welche am direkten Personenverkehr nicht beteiligt sind, provisorisch Ausnahmen von der zehntägigen Gültigkeitsdauer der Retourbillets zu bewilligen, sofern solche durch die besondern Bedingungen, unter denen die einzelnen Unternehmungen stehen, gerechtfertigt sind; dabei soll aber als Regel gelten, daß ohne ganz zutreffende Gründe eine Verschlechterung der dermalen bei diesen Verwaltungen bestehenden Transportbedingungen nicht eintreten darf.

Die definitive Regelung dieser Ausnahmen durch den Bundesrat hat anläßlich der Genehmigung des neuen, in Ausarbeitung begriffenen Anhanges I zum Transportreglemeut zu erfolgen.

4. Die neue Fassung des Absatzes 4 des § 9 des Transportreglementa tritt am 1. Mai 1903 auf dem Instruktionsweg in Kraft und ist in den nächsten Nachtrag zum Transporlreglement aufzunehmen.

Gleichzeitig treten alle gegenteiligen Vorschriften über die Gültigkeitsdauer der Retourbillets in den Tarifen und Reglementen außer Kraft, soweit nicht nach Ziffer 3 Ausnahmen ausdrücklich zugestanden -worden sind.

138

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen ' auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 14.

Bern, den 8. April 1903.

L Allgemeines, 233.

14/03)

(

Aenderung des Stationsnamens Chexbres.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1903 an wird der Stationsnamen ,,Chexbres" in ,,Chexbres-Puidowx" abgeändert.

Bern, den 30. März 1903.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

IL Réglemente und Tarifvorschriften.

B. Verkehr mit dem Auslande.

234.

(14/08) Teil I, Abteilung A, der deutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 10. Oktober 1901. Neuausgabe.

Am 1. Mai 1903 tritt eine Neuausgabe des Teiles I, Abteilung A (reglementarische Bestimmungen), der deutsch-schweizerischen Gütertarife in Kraft, wodurch die Ausgabe vom 10. Oktober 1901 samt Nachtrag I dazu aufgehoben und ersetzt wird.

Die Neuausgabe, von welcher vom 20. April 1903 an Exemplare bei den Dienststellen der beteiligten Verwaltungen bezogen werden können, weist gegenüber der Ausgabe vom 10. Oktober 1901 zahlreiche Änderungen der Zusatzbestimmungen zu den Bestimmungen des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr und zu den Ausführungsbestimmungen hierzu auf.

Bern, den 4. April 1903.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

139

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

(14/03) Interner Abonnementstarif der V S B, vom 1. Januar 1899.

Interner Abonnementstarif der N 0 B (einschliesslich NO BDampf bootverkehr auf dem Zürichsee) und Bötzbergbahn, vom 1. April 1900.

Interner Abonnementstarif der 8 C B, vom 1. Januar 1896.

Interner Abonnementstarif der AS B und W B, vom 1. Januar 1896.

Interner Abonnementstarif der J S, vom 1. Juni 1898.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Die obgenannten, im Publikationsorgan Nr. 4 vom 28. Januar 1903 auf 30. April 1903 gekündeten Abonnementstarife bleiben noch bis und mit 31. Mai 1903 in Kraft mit der Maßgabe, daß vom 1. Mai 1903 an die im Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut im internen Verkehr der schweizerischen Bundesbahnen enthaltenen Tarifkilometer der Taxberechnung zu Grunde zu legen sind.

Für den Abonnementsverkehr auf der Brünigbahnstrecke (LuzernBrienz) bleiben die im internen Personen- und Gepäcktarif der Brünigbahn, vom 1. Juni 1899, enthaltenen Bestimmungen und Taxen ebenfalls noch bis einschließlich 31. Mai 1903 in Kraft.

Bern, den 1. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

235.

(14/03) Verzeichnis der schweizerischen kombinierbaren Rundreisebillets, vom 1. Mai 1902. Neuausgabe.

Mit 1. Mai 1903 tritt eine Neuausgabe des obgenanuten Verzeichnisses in Kraft.

Bern, den 3. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

236.

237.

(14/03) Personentarif JS und B R -- G B, vom 1. Juli 1897. Verlängerung der Gültigkeit und Einführung eines provisorischen Nachtrages.

Der vorstehend genannte, gemäß Ziffer 68 der Bekanntmachung Nr. 82 im Publikationsorgan Nr. 4 pro 1903 auf 30. April 1903 gekündigte Personentarif bleibt bis auf weiteres fortbestehen, und es gelangt zu demselben am 1. Mai 1903 ein provisorischer Nachtrag zur Einführung.

Luzern, den 2. April 1903. .

Direktion der Gotthardbahn.

140

238. (14/03) Regulativ der ehemaligen V S B über die Ausgabe von Arbeiterbillets an gewerbliche und industrielle Etablissements, vom 19. Mai 1890.

Tarif für Arbeiterbillets der einmaligen N 0 B, vom 1. November 1877.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Das obgenannte Regulativ und der bezeichnete Tarif, welche im Publikationsorgan Nr. 62, vom 24. Dezember 1902, auf 30. April 1903 gekündet worden sind, bleiben noch bis und mit 31. Mai 1903 in Kraft.

Bern, den 1. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

239.

(14/03) Personen- und Gepäcktarif GB -- (ehemalige) N 0 B und Bötzbergbahn, vom 1. Juni 1897. Verlängerung der Gültigkeit und Einführung eines provisorischen Nachtrages.

Der vorstehend genannte, laut Bekanntmachung Nr. 39 im Publikationsorgan Nr. 4 pro 1903 auf den 30. April 1903 gekündigte Tarif bleibt bis auf weiteres fortbestehen, und es gelangt zu demselben am 1. Mai 1903 ein provisorischer Nachtrag zur Einführung.

Luzern, den 31. März 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

240. (14/03) Personen- und Gepäckverkehr GB -- (ehemalige) S C B, AS B und Bremgarten, vom 1. Juni 1897. Verlängerung der Gültigkeit und Einführung eines provisorischen Nachtrages.

Der vorstehend genannte, laut Bekanntmachung Nr. 41 im Publikationsorgan Nr. 4 pro 1903 auf 30. April 1903 gekündigte Tarif bleibt bis auf weiteres fortbestehen, und es gelangt zu demselben am 1. Mai 1903 ein provisorischer Nachtrag zur Einführung.

Luzern, den 31. März 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

141

241.

(14/03) Personen- und Gepäcktarif GB -- (ehemalige) V8 B und A B, vom 1. August 1898. Verlängerung der Gültigkeit und Einführung eines provisorischen Nachtrages.

Der vorstehend genannte, laut Bekanntmachung Nr. 43 im Publikationsorgan Nr. 4 pro 1903 auf 30. April 1903 gekündigte Tarif bleibt bis auf weiteres fortbestehen, und es gelangt zu demselben am 1. Mai 1903 ein provisorischer Nachtrag zur Einführung.

Lugern, den 31. März 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

242.

(14/08)

Personen- und Gepäcktarif GB -- STB, vom 1.Dezemberr 1897. Nachtrag H.

Am 1. Mai 1903 tritt zum oben genannten Tarif ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen.

Luzern, den 28. März 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

2e3. (14/08) Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expressgut der elektrischen Bahn Stansstad-Engelberg im internen Verkehr, vom 1. Oktober 1898. Kündigung.

Die nachfolgenden Taxen des obigen Tarifes werden hiermit auf den 30. Juni 1903 gekündigt: 1. die Personen-, Gepäck- und Expreßguttaxen für Relationen, welche die Bergstrecke Grafenort-Engelberg in sich schließen; 2. die Taxen für die Retourbillets auf der ganzen Strecke StansstadEngelberg.

Stansstad, den 2. April 1903.

Betriebsdirektion der elektrischen Bahn Stansstad-Engelberg.

244. (14/03) Personentarif T S B etc. -- Schweiz, vom 1. September 1899. Provisorischer Nachtrag VI.

Am 1. Mai 1903 tritt zum obengenannten Personentarif ein provisorischer Nachtrag VI in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen zum Haupttarif und zu dessen bisherigen Nachträgen.

Bern, den 7. April 1903.

Direktion der Thunerseebahn.

142

245.

(14/03) Personentarif B N -- SB B.

Am 1. Mai 1903 tritt für die Beförderung von Personen im direkten Verkehr B N -- S B B ein neuer Tarif in Kraft. Durch denselben werden die entsprechenden bisherigen Taxen aufgehoben und ersetzt.

Bern, den 7. April 1903.

Direktion der Bern-Neuenburg-Bahn.

246. 14/03) Personentarif B N -- B R, R VT, FMI, PontBrassus-Bahn, V Z, Bière-Apples-Morges- und Apples-L'IsleBahn, E B, B T B, G T B, STB, SO B und YverdonSte. Croix-Bahn.

Am 1. Mai 1903 tritt für die Beförderung von Personen zwischen den Stationen der Bern-Neuenburg-Bahn (direkte Linie) einerseits und solchen der Bulle-Romont-Bahn, Regionalbahn des Traverstales," Freiburg-MurtenIns-Bahn, Pont-Brassus-Bahn, Visp-Zermatt-Bahn, Bière-Apples-Morges-Bahn, Apples-L'Isle-Bahn, Emmentalbahn, Burgdorf-Thun-Bahn, Gürbetalbahn, Schweiz. Seetalbahn, Schweiz. Südostbahn und Yverdon-Ste. Croix-Bahn anderseits ein neuer Tarif in Kraft.

Durch denselben werden die entsprechenden bisherigen Taxen aufgehoben und ersetzt.

Bern, den 7. April 1903.

Direktion der Bern-Neuenburg-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

14/03)

247. ( Deutsch-schweiserischer Rundreisetarif, vom 1. Mai 1898. Aufhebung von Randreisen und Einführung eines Zusatsscheines für die Brienz-Rothorn-Bahn.

Sämtliche im obgenannten Tarif verzeichneten rundreisebillets ab Darmstadt werden auf 1. Mai 1903 zurückgezogen.

Auf den nämlichen Zeitpunkt wird in die Brienz berührenden Rundreisebillets ein Zusatzschein einbezogen, der den Inhaber eines solchen Billets zur Lösung eines Retourbillets Brienz-Rothorn-Kulm zum ermäßigten Preise von Fr. 8 berechtigt.

Bern, den 7. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

US

IV, Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

248. (u/»3) Teil H, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. April 1901. Ergänsnng.

Mit 15. April 1903 treten für die Beförderung von Ciehorienwitrzeln in Wagenladungen von mindestens 10 000 kg. oder hierfür zahlend, folgende Frachtsätze in Kraft: Nach Basel S B B und Baxel-St. Johann von cts. für 100 kg.

Caslau (Oe N W B) 268 Königgrätz (Oe N W B) 271 Kolin (Oe N W B und St E G) 257 Pardubitz ( O e N W B und St E G ) . . . .

271 Smiritz ( O e N W B ) 276 Bern, den 7. April 1903.

Generaldirektion der schwel/. Bundesbahnen.

249. (14/os) Teil II, Abteilung B, der schweizerisch-italienischen Gütertarife, vom 1. September 1900. Ergänzung.

Am 1. Mai 1903 treten die folgenden Frachtsätze des im obgenannten Tarifteile enthaltenen Ausnahmetarifs Nr. l für Getreide, Kleie, Mehl etc.

in Kraft: Ausnahmetarif Nr. l Fr. flir 100 kg.

Fontanetto Po { ^ ; ; ;

°Jf

Luzern, den 7. April 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

(u/<>3) Teil II, Heft 4, erste Abteilung, der norddeutschschw eiserischen Gütertarife, vom 1. September 1899.

Nachtrag I.

Zum bezeichneten Tarifheft tritt auf 1. Mai 1903 ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend insbesondere eine Anzahl Änderungen und Ergänzungen der Taxen desselben.

Der Nachtrag kann vom 20. April 1903 an bei unsern Dienststellen bezogen werden.

Bern, den 6. April 1903.

Namens der Verbcmdsverwaltungen : tìeneraldirektion der schtreiz. Bnmlegbaltnen.

250.

144

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

251. (14/03) Teil II des Tiertarifes für den Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen, vom 1. April 1898.

Neuausgabe.

Am 1. April 1903 tritt ein neuer Tiertarif für den Binnenverkehr, Teil II, in Kraft. Derselbe enthält neben einer Ermäßigung der Fracht für Großvieh (ausgenommen Pferde) in Wagenladungen neue Bestimmungen über Zuchtviehbescheinigungen, welche die Frachtbestimmungen des gleichfalls am 1. April neu erscheinenden deutschen Eisenbahntarifs für die Beförderung von lebenden Tieren, Teil I, über Zucht- und Weidetiere ergänzen.

Der neue Tarif, Teil II, ist zum Preise von 10 Pfg. bei unserer Drucksachenverwaltung erhältlich.

Strassburg, den 31. März 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

252.

(14/03) Teil II, vom 1. April 1899, Hefte l bis 5 der Abteilung B, vom 1.Augustt 1896, und Abteilung G, vom 1. Juni 1902, der rheinisch - westfälisch -südwestdeutschenn Verbandsgütertarife.

Nachträge.

Zu dem Gütertarif Teil II (Besondere Bestimmungen u. s. w.), sowie zu den Gütertarifheften l bis 5 der Abteilung B und zu dem Gütertarif der Abteilung G sind Nachträge mit Gültigkeit vom 1. April 1903 ab ausgegeben worden.

Strassburg, den 30. März 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

253.

(14/03)

Tarif für lebende Tiere

imno Nachtrag.

Zu dem Tarif für die Beförderung von lebenden Tieren, vom 1. August 1899 ist mit Gültigkeit vom 1. April 1903 ein Nachtrag, enthaltend anderweite besondere Tarifvorschriften, ausgegeben worden.

Strassburg, den 30. März 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Karlsruhe, den 1. April 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

145

254. (14/03) Rumänisch-süddeutscher Güterverkehr.

Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1903 werden die Artikel ,,Schweinefett und Schmeer" bei Aufgabe in Wagenladungen von 10000 kg., sofern für diese Artikel Ausnahmetarife nicht bestehen, von der direkten Abfertigung im rumänisch-süddeutschen Güterverkehr ausgeschlossen und auf Umexpedition in den deutsch-österreichischen Grenzstationen verwiesen.

Karlsruhe, den 1. April 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

265. (14(03) Teil II, vom 1. April 1899, Hefte l bis 5 der Abteilung A, vom 1. Juni 1902, Heft l des Kohlenausnahmetarifes Nr. 6, vom 1. Juni 1902, für den rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Güterverkehr.

Nachträge.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1903 sind vom rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verband ausgegeben worden: der Nachtrag VII zum Tarif heft ,,Teil II", die Nachträge I zu den Tarifheften l--5 der Abteilung A (Verkehr mit Baden), der Nachtrag I zum Tarifheft der Abteilung G (Verkehr mit Station Basel), der Nachtrag I zum Heft l des Kohlenausnahmetarifs 6 (Verkehr mit Baden).

Nähere Auskunft erteilen die Dienststellen.

Karlsruhe, den 31. März 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

256. (14/03) Rheinisch-westfälisch-südwestdentscher 1. Februar 1902. Nachtrag L

Tiertarif, vom

Mit Gültigkeit vom 1. April 1903 ist zum rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Tiertarif der Nachtrag I erschienen.

Karlsruhe, den 3. April 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

146

Mitteilungen, des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 7. April 1903 : 166. Provisoriseher Nachtrag zn den Persönentarifen für den Verkehr FM -- JS etc. und FM -- SO B etc.

157. Provisorischer Nachtrag zu den Personentarifen für den Verkehr A E B -- N 0 B und Bötzbergbahn, A R B -- A S B und Bremgarten, sowie ARB -- SCB.

158. Provisorischer Nachtrag zu den Personentarifen für den Verkehr S 0 B -- N 0 B und Bötzbergbahn, S 0 B -- V S B, S 0 B -- J S und B E, S 0 B -- S C B, A S B und Bremgarten.

159. Aufnahme von Taxen für Cichorienwurzeln in Wagenladungen ah böhmischen Stationen nach Basel S B B und Basel St. Johann in den Teil II, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife.

160. Entwurf II eines Nachtrages I zur Taxordnung des Tramways in La Chaux-de-Fonds, mit Vorbehalt.

161. Entwurf II eines internen Tarifes der Gornergratbahn für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen, mit Vorbehalt.

162. Entwurf II eines Nachtrages II zum Personen- und Gepäcktarif im internen Verkehr der E B und B T B, sowie im direkten Verkehr dieser Bahnen unter sich.

163. Personentarif und Distanzenzeiger für den internen Verkehr der Wald-Rüti-Bahn, sowie für den direkten Verkehr Wald -- S B B, mit Vorbehalten.

164. Tarif für die direkte Beförderung von Personen im Verkehr B N -- S B B, mit Vorbehalten.

165. Ergänzung des Teiles II, Abteilung B, der schweizerisch - italienischen Gütertarife durch Aufnahme der Station Fontanetto Po in den ; Ausnahmetarif Nr. l für Getreide etc.

166. Aufnahme eines Zusatzscheines für die Brienz-Kothornbahn in den Tarif für den deutsch-schweizerischen Rundreiseverkehr.

167. Zuschlagstaxen für die Benutzung der internationalen Schlafwagen auf der Strecke Buchs -- Zürich, mit Vorbehalt.

168. Tarif für die direkte Beförderung von Personen im Verkehr B N -- schweizerische Privatbahnen (exklusive GB, J N und T S B), mit Vorbehalten.

169. Provisorischer Nachtrag VI zum Personentarif für den Verkehr T SB (einschließlich SEE, EZB und S F B), Thuner- und Brienzersee etc. -- S B B, B R, R V T, V Z etc., mit Vorbehalt.

147

2. Sonstige Mitteilungen.

Betriebseröffnung auf Saisonbahnen. Die diesjährige Betriebssaison wurde auf nachstehend bezeichneten Bahnunternehmungen an den beigesetzten Tagen eröffnet: Rigibahn (Strecke Vitznau-Kaltbad), den 22. März ; Drahtseilbahn Ragaz-Wartenstein, den 22. März; Gütschbahn, den 24. März ; Drahtseilbahn Kriens-Sonnenberg, den 29. März; Bex-Gryon-Villars (Strecke Bévieux-Villars), den 2. April ; Wengernalpbahn (Strecke Lauterbrunnen-Wengen), den 3. April.

Änderung von Stationsnamen. Infolge Bundesratsbeschlusses vom 15. August 1902 betreffend die offizielle Schreibweise der Namen der schweizerischen politischen Gemeinden werden die Namen der nachstehend aufgeführten Stationen der elektrischen Joratbahn abgeändert wie folgt: ,,Cullayes" in ,,Les Cullayes", ,,Carrouge" in ,,Carouge", ,,Vuillens" in ,,Vulliens".

Frachtbegünstigung für die Weltausstellung in St. Louis 1904. Die Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß - Lothringen hat betreffend der für Ausstellungsgüter, welche für die Weltausstellung in St. Louis bestimmt sind, zu gewährenden Taxbegünstigungen folgende Bekanntmachung erlassen : Für die Gegenstände, die zu der 1904 stattfindenden Weltausstellung in St. Louis aufgegeben werden, wird auf den Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhelm-Luxemburg-Bahn, sowie auf den preußischen Staatsbahnen bei der Hinbeförderung die halbe tarifmäßige Fracht berechnet, sofern von dem Versender eine Bescheinigung des für die Ausstellung ernannten Reichskommissars darüber beigebracht wird, daß die betreuenden Gegenstände für die Ausstellung bestimmt sind. Die Güter sind mit einer Bezeichnung zu versehen, aus welcher ihre Bestimmung für die Ausstellung ersichtlich ist; auch müssen die Frachtbriefe den Vermerk enthalten, daß die Sendungen durchweg aus Ausstellungsgut bestehen.

148

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 15.

Bern, den 15. April 1903.

II. Reglemente und Tarifvorschriften.

B. Verkehr mit dem Auslande.

257. (15/03) Heft I der niederländisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Mars 1888. Anhang vom 1. Januar 1893, Neuausgabe.

Am 1. Mai 1903 tritt eine Neuausgabe des Anhanges zum Heft I der niederländisch-schweizerischen Gütertarife vom 1. März 1888, enthaltend neue reglementarische Bestimmungen, sowie Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Tarifvorschriften und des Nebengebührentarifs, in Kraft, wodurch die Ausgabe vom 1. Januar 1893 nebst Nachträgen I und II aufgehoben und ersetzt wird.

Exemplare des Anhanges können vom 20. April 1903 an bei den Dienststellen der beteiligten Verwaltungen bezogen werden.

Bern, den 8. April 1903.

Namens der beteiligten Verwaltungen : Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

149

III, Personen- und öepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

258.

(15/o3)

Interner Personen- nnd GepäcMarif zerischen Bundesbahnen.

der schwei-

Mit l. Mai 1903 tritt für den internen Personen-, Gepäck- und Expreßgutverkehr der schweizerischen Bundesbahnen der obgenaimte Tarif in Kraft.

Durch denselben werden die nachstehend bezeichneten Tarife und Distanzenzeiger nebst Nachträgen gänzlich aufgehoben und ersetzt: 1. Interner Personen- und Gepäcktarif der V S B, vom 1. Februar 1897.

2. Interner Personen- und Gepäcktarif der N 0 B, vom 1. Juni 1897.

3. Interner Personen- und Gepäcktarif der Bötzbergbahn (einschließlieh Koblenz-Stein), vom 1. Januar 189(3.

4. Spezialtarif für die Beförderung von Personen zwischen Basel einerseits uad Rheinfelden und Möhliu anderseits, vom 1. Januar 1890.

5. Interner Personen- und Gepäcktarif der S C B, vom 1. Januar 189(i.

6. Interner Personen- und Gepäcktarif der A SB und W B, vom 1. Januar 1896.

7. Interner Personen- und Gepäcktarif der J S, vom 1. Juni 1899.

8. Tarif für den Personenverkehr mit Tramwayzügen auf der Linie Lausanne-Genève, vom 1. Januar 1891.

9. Personen- und Gepäcktarif N 0 B -- V S B, vom 1. April 1898.

10. Personentarif Bötzbergbahn -- V S B, vom 1. Januar 1899.

11. Personentarif V SB -- SCB, vom I.Februar 1897.

12. Personentarif ASB und W B -- V S B, vom 1. April 1898.

13. Personentarif Bötzbergbahn -- N OB, vom 1. April 1896.

14. Personentarif S C B -· N OB, vom 1. Februar 1898.

15. Personentarif Bötzbergbahn -- SCB, vom 1. Januar 1896.

16. Personentarif ASB und WB -- N 0 B, vom I.Dezember 1897.

17. Personen- und Gepäcktarif A S B und W B -- Bötzbergbahn, vom 1. Januar 1896.

18. Personentarif SCB --- A S B und WB, vom 1. Januar 1896.

19. Distanzenzeigev N 0 B -- V S B, vom 1. Februar 1897.

20. Distanzenzeiger Bötzbergbahn -- N OB und V S B, vom 1. Juli 1896.

21. Distanzenzeiger Bötzbergbahn -- S C B, vom 1. Juli 1897.

Ferner werden dadurch die in den nachstehend aufgeführten Tarifen und Distanzenzeigern, sowie deren Kachträgen enthaltenen Taxen und Distanzen, soweit sie den internen Verkehr der S B B betreffen, aufgehohen und ersetzt: 1. Ausnahmetarif für den Personenverkehr zwischen Rorschach-Hafeu und Rorschach-Bahnhof, vom 1. Juni 1901. Die in diesem Tarif enthaltenen Taxen für Abonnements bleiben bis auf weiteres noch in Kraft.

2. Interner Personen- und Gepäcktarif der Brünigbahn, vom 1. Juni 1899.

Die in diesem Tarif enthaltenen Bestimmungen und Taxen für
die Beförderung von Personen im Abonnement bleiben bis auf weiteres noch in Kraft; ebenso diejenigen für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen für den Verkehr der Stationen Giswil bis Meirinyen unter sich.

150

3. Personentarif J S (exkl. Brünig), B R, R V T und V Z -- V S B, vom 1. Juli 1897.

4. Personentarif J S (exkl. Brilnig), B R, R V T, V Z und P B -- N O B und Bötzbergbahn, vorn 1. Juni 1897.

5. Personen- und Gepäcktarif J S (exkl. Brüuig), B R, R V T, V Z, YSteC, B A M und PB -- S C B, A S B und W B, vom I.August 1896.

6. Personentarif Briinigbahn -- Schweiz, vom 1. Juni 1899.

7. Distanzenzeiger SCB -- NOB und VSB etc., vom 1. Januar 1898.

8. Distanzenzeiger A S B und W B -- N O B und V S B etc., vom 1. November 1897.

9. Distanzenzeiger SCB -- AS B, W B und Oe B B, vom 1. Januar 1896.

10. Distanzenzeiger J S (exkl. Brünig), B R, R V T, V Z, FM, PB, HP B, Y Ste C und J N -- S B B (ehem. S C B, A S B und W B), E B, BTB, L H B, H W B, O e B B und G T B etc., vom I.Dezember 1896.

11. üistanzenzeiger SBB (ehem. SCB, A SB und W B) etc. -- Berner Oberland und Briinigbahn, vom 1. Januar 1897.

12. Distanzenzeiger S B B (ehem. N O B , Bötzbergbahn und V S B ) etc. -- Westschweiz, vom 1. Juli 1897.

Bern, den 8. April 1903.

GeneraMirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

259.

("/os)

Personenverkehr schweizerische Bundesbahnen -- Privatbahnen.

Zu den im Publikationsorgan Nr. 4 vom 28. Januar 1903 unter Nr. 32, Ziffern l, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 25, 27, 29, SO, 31, 33, 34, 35, 36, 44, 45, 46, 48, 50, 52, 54, 60, 62, 64, 65, 66, 67, 70, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80 und 81, und unter Nr. 33, Ziffern 20, 26, 28 und 29, genannten, auf 30. April 1903 gekündigten Personentarifen werden mit 1. Mai 1903 provisorische Nachträge eingeführt, und es verbleiben dieselben, soweit sie durch diese Nachträge keine Änderungen erleiden, bis auf weiteres noch in Kraft.

Ebenso bleiben die unter Nr. 32, Ziffern 2, 11, 16, 24, 26, 28, 32 (mit Ausnahme der Retourtaxen für den Verkehr mit der A S B und W B, die aufgehoben werden), 40, 47, 49, 51, 53, 57, 58, 59, 61, und unter Nr. 33, Ziffern 32, 33, 35, 36, 37 und 38, genannten Personentarife und Distanzenzeiger bis auf weiteres unverändert in Kraft, mit Ausnahme der Distanzwnd Taxangaben für den internen Verkehr der schweigerischen Bundesbahnen.

Die im Personen- und Gepäcktarif Oe B B -- Schweiz, vom 17. Juli 1899, enthaltenen Belourtaxen für den Verkehr Oe B B -- A S B, W B, J S, B R, J N, S 0 B, ehemalige N O B , Bötzbergbahn und V S B , sowie die im Personen- und Gepäcktarif JS und V Z -- Territet-Glion und GlionRochers de Naye, vom 1. Juni 1897, enthaltenen Retourtaxen werden ohne Ersatz aufgehoben. Die übrigen Taxen bleiben jedoch in Kraft.

Ohne Ersatz werden sodann gänzlich aufgehoben : Personentarif S C B und A SB -- Magglingen, vom 1. Februar 1900, Personentarif J S -- Magglingen, vom 1. Januar 1900.

Bern, den 11. April 1903.

Gteneraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

161

(Ir'/o8) Direkte Personentaxen SB B -- Waisenhausen.

Mit 1. Mai 1903 treten die nachfolgenden Taxen io Kraft. Durch dieselben werden die entsprechenden, am 15. August 1896 im Instruktiouswege eingeführten Taxen aufgehoben und ersetzt: Walzenliansen' Einfache Fahrt Hin- und Rückfahrt von II. Kl.

III. Kl.

II. Kl.

III. Kl.

260.

Taxen in Franken und Centimes

Rorschach 1. 25 1. 10 1. 90 1. 60 St. Fiden 2. 15 1. 70 8. 10 2. 40 St. Gallen 2. 30 1. 80 3. 30 2. 50 Bern, den 14. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

(.1B/o») Personen- und GepäMarif Bremgarten-Dietikon -- 8 B B, vom 21. Mai 1902. Neuaitsgabe.

Mit 1. Mai 1903 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Tarifs in Kraft, wodurch der letztere aufgehoben und ersetzt wird.

Bern, den 11. April 1903.

OcueraldirektioH der Schweiz. Bundesbahnen.

261.

262. C15/03) Distansenseiger sur Taxbereclmung für Gesellschafteil, Schulen, Kranke etc. GB -- JS, B R, R V T, V Z, FM, PB, R P B, YSteC, E B, B T B, B N und Transportanstalten des Berner Oberlandes, vom 1. Janwar 1898.

Verlängerung der Gültigkeit und Einführung eines Berichtigungsblattes.

Der vorstehend genannte, gemäß Bekanntmachung Nr. 45 im Publikationsorgan Nr. 4 pro 1903 auf 30. April 1903 gekündigte Distauzeuzeigur bleibt bis auf weiteres fortbestehen, und es gelangt zu demselben um 1. Mai 1903 ein Berichtigungsblatt zur Einführung.

Litzern, den 6. April 1903.

JMrcktion der Gotthardbalui.

263. ( J5 /o3) Distansenseiger sur Taxberechnnng für Gesellschaften, Schulen, Kranke etc. GB -- ehemalige S C B, A S B und Wohlen-Bremgarten, vom 1. Juni 1897.

Verlängerung der Gültigkeit.

Der vorstehend genannte, laut Bekanntmachung Nr. 44 ira Publikationsorgan Nr. 4 pro 1903 auf 30. April 1903 gekündigte Distanzenzeiger bleibt bis auf weiteres fortbestehen. ' Luzern, den 6. April 1903.

Direktion der Gotthardbalui.

152

264. (15/03) Interner Personen- und Gepäcktarif der G B, vom 1. Juni 1897. Nachtrag H.

Zum vorstehend genannten Tarif tritt am 1. Mai 1903 ein Nachtrag II in Kraft.

Luzern, den 11. April 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

265. (15/03) Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expressgut OB -- L H B und H W B nebst Distanzenseiger zur Taxberechnung für Gesellschaften, Schulen, Kranke etc., vom 1. August 1898.

Nachtrag I.

Am 1. Mai 1903 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag I in Kraft.

Luzern, den 9. April 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

266. (15/03) Distanzenzeiger surTaxberechnungg für Gesellschaften, Schulen, Kranke etc. GB -- ehemalige N 0 B , AB, B H, Rh B, A St B, F W, vom 1. August 1898.

. Verlängerung der Gültigkeit.

Der vorstehend genannte, laut Bekanntmachung Nr. 42 im Publikationsorgan Nr. 4 pro 1903 auf 30. April 1903 gekündigte Distanzenzeiger bleibt bis auf weiteres fortbestehen.

Luzern, den 6. April 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

(15/03) Sonntagsbillets Bern Hauptbahnhof und BernWeissenbiihl -- Frutigen, Zweisimmen, Interlaken Bahnhof oder Thunersee und Interlaken Oststation via Belp, Vom 1. Mai 1903 au gelangen auf den Stationen Bern Hauptbahnhof und Bern-Weißenbühl zu folgenden Preisen Sonntagsbillets nach Frutigen, Zweisimmen, Interlaken Bahnhof oder Thunersee und Interlaken Oststation via Belp zur Ausgabe: 267.

Von

Bern Hauptbahnhof und Bern -Weissenbühl via II. Kl. III. El.

nach Fr.

Fr.

Frutigen und retour Belp 6. 40 4. 15 Zweisimmen und retour ,, 9. 30 6. 05 Interlaken Bahnhof oder Thunersee und retour ,, 6. 90 4. 45 Interlaken Oststation und retour ,, 7. 10 4. 60 Diese Sonntagsbillets sind gültig Samstag und Sonntag oder Sonntag und Montag, bezw. am Tage vor einem Festtag und am Festtag selbst oder am Festtag und am darauffolgenden Tag.

Bern, den 14. April 1903.

Direktion der Thunerseebahn.

163

268. (15/03) Plakattarif für Sonn- u n d Festtagsbillets d e r Ergänzung.

Mit 1.Mai 1903 gelangen folgende Sonntagsbillets zur Einführung: II.

III.

Gültig Fr.

Fr.

Bern-Zweisimmen und zurück 9. 30 6. 05 2 Tage via Münsingen-Scherzligen-Spiez.

Bern, den 14. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

269.

(15/03) Interner Personen-, Gepäck-, Tier- und Gütertarif der EisenbahnSissach-Gelterkinden,, vom 1. Mai 1891.

Kündigung.

Der vorstehend erwähnte Tarif wird hiermit auf 15. Juli 1903 gekündet.

Über seine Ersetzung erfolgt später besondere Publikation.

Gelterkinden, den 9. April 1903.

Direktion der Eisenbahn Sissach-Gelterkinden.

270. (15/03) Interner Personen- und Gepäcktarif der FreiburgMurten-Bahn, vom 23. August 1898. Neuausgabe.

Am Tage der Betriebseröffnung der Strecke Murten (Morat)-Ins (Auet) tritt eine Neuausgabe des obgenannten Tarifs in Kraft, durch welche der bisherige gleichnamige Tarif vom 23. August 1898 aufgehoben und ersetzt wird. Diese Neuausgabe enthält auch Taxen für die Stationen Muntelier, Sugiez und Ins (Anet).

Freiburg, den 9. April 1903.

Direktion der Freiburg-Murten-Ins-Bahn.

271. (15/03) Tarif für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen im internen Verkehr der Gornergratbahn.

Für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen während der Vor- und Nachsaison (bis 30. Juni und ab 1. September jeden Jahres) tritt im Juni 1903 ein besonderer Tarif in Kraft.

Derselbe kann bei der Betriebsleitung eingesehen und bezogen werden.

Zermatt, den 14. April 1903.

Direktion der Gornergratbahn.

154

B. Verkehr mit dem Auslande.

272.

15/03)

(

Personen- und Gepäcktarif Bayern -- Schweiz, vom 1. Juli 1899. Aenderung.

Die Preise der für die Bahnstrecke St. Margrethen -- Lindau zur Ausgabe gelangenden Schnellzugszuschlagkarten sind infolge der österreichischen Fahrkartensteuer mit 1. April 1903 auf folgende Beträge erhöht worden: I. Klasse Fr. 1. 25 II. Klasse Fr. --. 85 III. Klasse Fr. --. 40 Bern, den 8. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

273.

(15/03) Personentarif Delle (Station) -- Schweiß, vom 1. Dezember 1901. Provisorischer Nachtrag.

Mit 1. Mai 1903 tritt zum obgenannten Personentarif ein provisorischer Nachtrag in Kraft, durch welchen die in jenem enthaltenen Retourtaxen aufgehoben und ersetzt werden.

Bern, den 11. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

274. (15/03) Personentarif Waldshut -- Schweiz, vom 1. Juni 1900.

Provisorischer Nachtrag.

Mit 1. Mai 1903 tritt zum obgenannten Personentarif ein provisorischer Nachtrag in Kraft. Durch denselben werden die im Haupttarif enthaltenen Retourtaxen aufgehoben und zum Teil ersetzt.

Bern, den 11. April 1903.

Generaldirektion der schweiz. Bundesbahnen.

275. (15/03) Anhang zum Spezialtarif für die Beförderimg englischer Reisegesellschaften, vom 1. Januar 1901.

Kündigung.

Der obgenannte Anhang mit Nachträgen I und II tritt mit 30. Juni 1903 außer Kraft. Über dessen Ersatz wird seinerzeit Publikation erlassen werden.

Bern, den 11. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

155

276.

C5/«»)

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

Interner Gütertarif der Visp-Zermatt-Bahn, vom 1. Mai 1900. Neuausgabe.

Am 1. Mai 1903 tritt eine Neuausgube des obgenannten Tarifes in Kraft. Derselbe enthält durchwegs ermäßigte Taxen für Stückgutsendungen des allgemeinen Tarifes.

Bern, den 14. April 1903.

Direktion der Jura-Siinploii-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

277. ( ls /oa) Teil IV, Hefte l und 2, der österreichisch-ungarischschweizerischen Gütertarife, vom 1. Februar 1899, besw.

1. Juni 1899.

Nachträge III.

Mit 1. Mai 1903 tritt zu deu obgenannten Gütertarifen (Ausnahmetarife für Holz und Borke) je ein Nachtrag III in Kraft.

Diese Nachträge enthalten eine neue Fassung der Ziffer I der Tarifbestimmungen, ferner Frachtsätze für neu aufgenommene Stationen, sowie anderweitige Änderungen und Ergänzungen.

Bern, den 11. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbalmen.

278. ( )ö /os) Teil IV, Heft 4, der österreichisch-angarisch-schiveiserischen Gütertarife, vom 1. Desember 1898. Nachtrag III.

Mit 1. Mai 1903 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag III iu Kraft, welcher einige Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifes enthält.

Bern, den 9. April 1908.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

279. (16/os) Gütertarif Genève transit -- Basel S B B loco und transit, vom 1. Oktober 1898.

Gütertarif Genève transit, Les Verrières transit, Bonveret transit, Vallorbe transit nnd Le Lode transit -- Zentral- und Westschweis, vom 1. Februar 1900.

Gütertarif Genève transit, Les Verrières transit, Bouverct transit, Vallorbe transit und Le Lode transit -- Ostschiveis, vom l. Januar 1897.

Ergänzung.

Mit Wirkung vom 1. Mai 1903 an wird in das Warenverzeichnis der Ausnahmetarife der obgeaannten Gütertarife die nachstehende neue Position aufgenommen : EinzelSendungen Natron, chlorsauresì Chlorate de soude /

~~

Bern, den 14. April 1903.

Für Sendungen von FUr Wagenladungen von mindestens 1000 kg. 5000 kg. 10000 kg.

Ausnahmetarife Nr ld id ~

Direktion der Jurn-Simploii-Balni.

156

C. Transitverkehr.

280. C /os) Teil H, Heft 2, der belgisch-italienischen Gütertarife via Gotthard, vom 1. September 1900.

Ergänzung des Ausnahmetarifs 22 a.

15

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1903 an treten für den Transport von auf eigenen Rädern laufenden neuen Guterwagen für die italienischen Südbahnen (adriatisches Netz) ab nachstehenden Stationen der belgischen Staatshahnen nach Chiasso transit folgende ermäßigte Frachtsätze in Kraft: Louvain (bassin)

Haine La Louvière La Sambre Marchienne Monceau St, Pierre au Pont

Ausnahmetarif Nr. 22a 61.50 58.20 Luzern, den 14. April 1903.

Nivelles (Nord)

Für die Achse in Franken 58.65 58.55 58.75 59.05 60.65 Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

281. (15/os) Teil II des sächsisch-südwestdentschen Tiertarif es, vom 1. Mars 1889. Nachtrag VIJI.

Am 1. April 1903 tritt der Nachtrag VIII zum sächsisch-südwestdeutschen Tiertarif in Kraft. Er enthält im wesentlichen Änderungen und Ergänzungen der Tarifvorschriften und Tariftabellen und ist durch die beteiligten Stationen zu beziehen.

Strassburg, den 1. April 1903.

Gteneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

282. (15/os) Ausnahmetarif Nr. 6 für Steinkohlen, Heft 2, des rheinisch - westfälisch - südwestdentschen Verbandes, vom 1. August 1897.

Nachtrag XII.

Zu dem Ausnahmetarif 6 für Steinkohlen u. s. TV. des rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbandes, Heft 2, vom 1. August 1897, ist mit Gültigkeit vom 1. April 1903 ein Nachtrag XII ausgegeben worden.

Strassburg, den 1. April 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

283. C1B/os) Tarif für die Beförderung von lebenden Tieren im rheinisch-westfälisch-südwestdentschen Verkehr, vom 1. Februar 1902.

Nachtrag L Am 1. April 1903 ist zu dem Tarif für die Beförderung von lebenden Tieren im rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verband, vom 1. Februar 1902, ein Nachtrag I in Kraft getreten.

Strassburg, den 3. April 1903.

Generaldirektiou der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

_ _

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 9. April 1903 : 170. Personentaxen für einfache Fahrt, sowie für Hin- und Rückfahrt ab Rorschach, St. fiden und St. Gallen nach Walzenhausen.

171. Taxen für Sonntagsbillets Bern -- Frutigen, Interlaken und Zweisimmen via Belp, mit Vorbehalt.

172. Neuausgabe des internen Gütertarifes der Visp-Zermatt-Bahn, mit Vorbehalt.

173. Nachtrag I zum Teil I des Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifes für den internen Verkehr der schweizerischen Bundesbahnen, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 11. April 1903: 174. Nachtrag IV zum Personen- und Gepäcktarif P L M -- Schweiz, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 14. April 1903: 175. Taxen für Sonntagsbillets Bern -- Zweisimmen via Münsingen, mit Vorbehalt.

176. Ergänzung des Warenverzeichnisses der Gütertarife Genève transit -- Basel S B B loco und transit, Genève transit, Les Verrières transit etc. -- Zentral- und Westschweiz, sowie Ostschweiz durch Aufnahme des Artikels ,,Natron, chlorsaures".

177. Ausnahmetaxen für den Transport von zweiachsigen Güterwagen ab belgischen Stationen nach Chiasso transit als Ergänzung des Ausnahmetarifes Nr. 22a im Teil II, Heft 2, der belgisch - italienischen Gütertarife via Gotthard.

178. Provisorischer Nachtrag zum Personentarif für den Verkehr Brünigbahn -- Schweiz.

158

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 10.

Bern, den 22. April 1903.

IL Réglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

284. (16/03) Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnund Dampfschiffunternehmungen, vom 1. Januar 1894.

Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1903 an gelangen im Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen, vom 1. Januar 1894, folgende Änderungen zur Durchführung: 1. Der zweite Absatz des § 8 erhält folgende neue Fassung: ,,Kinder unter vier Jahren, welche jedoch nur in Begleitung erwachsener Personen zur Fahrt zugelassen werden können, werden taxfrei befördert, insofern für sie kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird. Kinder vom vierten bis zum zurückgelegten zwölften Altersjahre zahlen in allen Wagenklassen die Hälfte der Taxe für Erwachsene. Bestehen Zweifel über das Alter des Kindes, so entscheidet einstweilen der Stationsvorstand beziehungsweise der Zugführer."

2. Der vierte Absatz des § 9 wird abgeändert wie folgt: ,,Für die Gültigkeitsdauer der Billets gelten folgende Bestimmungen: a. Die Personenbillets für einfache Fahrt haben nur für den Tag ihrer Ausgabe Gültigkeit; eine Ausnahme hiervon machen die Billets nach Stationen, welche mehr als 200 Kilometer von der Ausgabestation entfernt sind; diese Billets haben Gültigkeit für den Tag der Ausgabe und bis Mitternacht des folgenden Tages.

159

&. Neben den einfachen Billets werden, soweit ein Bedürfnis dafür vorliegt, auch, direkte Billets für Hin- und Rückfahrt (Retourbillcts) ausgegeben. Diese Billets haben zehn Tage Gültigkeit. Der Tag der Ausgabe ist als erster ganzer Tag in der Gültigkeitsdauer Inbegriffen ; diese erlischt also um Mitternacht des -zehnten Tages.

c. Wird ein einfaches Billet auf einen Nachtzug gelöst, oder wird mit einem Retourbillet innerhalb der Gültigkeitsdauer die Rückreise mit einem Nachtzuge angetreten, oder wird innerhalb der Gültigkeitsdauer des einfachen oder Retourbillets die Reise mit einem Nachtzuge fortgesetzt, ohne daß die Bestimmungsstation vor Mitternacht des letzten Inges erreicht werden kann, so ist das Billet zur direkten und ununterbrochenen Fortsetzung der Reise über Mitternacht hinaus im betreffenden Nachtzuge und in ,,den anschließenden Zügen gültig, welche die unmittelbare Fortsetzung desselben bilden.

d. Auf den Billets ist die Zahl der Tage anzugeben, für welche sie gültig sind. Hierbei ist auf die unter c bezeichnete Ausnahme nicht Rücksicht zu nehmen. · gofern die Gültigkeit eines Billets auf einen bestimmten Zug beschränkt wird, so ist dies auf demselben vorzumerken."

3. Der erste und zweite Absatz des § 36 werden aufgehoben, und es treten an ihre Stelle die nachstehenden neuen Vorschriften: ,,Traglasten mit landwirtschaftlichen und einheimischen gewerblichen Erzeugnissen, sowie Handwerkszeug für den persönlichen Gebrauch des Aufgebers, welche in Begleitung der Träger, wenn auch in besonderu Wagen, in den .Personenzügen transportiert und am Bestimmungsort sofort wieder in Empfang genommen werden, sind, soweit sie das Gewicht von 25 Kilogramm nicht übersteigen, frachtfrei. Für das Mehrgewicht kommt die Taxe der Stückgutklasse l des Gütertarifs zur Anwendung, in der Weise, daß von dem Gesamtgewicht das Freigewicht von 25 Kilogramm in Abzug gebracht und der Überschuß nach den für Stückgüter geltenden Vorschriften, also nach Einheiten von 10 Kilogramm, mit einem Minimalgewicht von 20 Kilogramm, taxiert wird. Bai der Aufgabe solcher Traglasten, die bei der Gepäckexpeditiou zu erfolgen hat, ist vom Träger das Fahrbillet vorzuweisen.

Sendungen im Gewichte von über 100 Kilogramm sind ohne weiteres von der Behandlung als Truglasten ausgeschlossen.

Als Traglasten landivirtsehaftlicher Erzeugnisse
werden behandelt: Gemüse, Gartengewächse (Blumenstöcke, Setzlinge), Früchte aller Art, Honig, Wachs, Eier, Milch, Rahm, Butter, Käse, Zieger, ferner kleines einheimisches Geflügel, insofern dasselbe in Tragkäfigen oder Tragkörben zum Transport gelaugt.

Als Traglasten einheimischer gewerblicher Erzeugnisse werden behandelt: solche Gegenstände, die vom Träger und Aufgeber selbst oder von dessen Familie verfertigt worden sind, wie z. B. : landwirtschaftliche Geräte (Rechen,.

Gabeln etc.), Küblerwaren, Korbwaren, Strohwaren, Klempnerwarea, Seilerwaren, gewöhnliche Holzwareu (Holzschuhe, Waschklammeru u. dgl.), sowie andere Erzeugnisse der Hausindustrie, sämtlich unverpackt oder in solcher Verpackung, die eine Prüfung des Inhaltes mit Leichtigkeit gestattet.

160

Die gleiche Begünstigung wie für die Traglasten ist auch auf diejenigen Emballagen anwendbar, welche zum Transport der bezeichneten Gegenstände gedient haben und mit deren Träger leer zurückbefördert werden.

Hausierer oder andere Personen, welche mit gewerblichen Erzeugnissen, die nicht von ihnen selbst oder von ihrer Familie verfertigt worden sind, Handel treiben, haben auf obige Begünstigungen keinen Anspruch."

Bern, den 20. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen, · Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

(16/03) Teil l, Abteilung B (Tarifvorschriften und Güterklassifikation), derdeutsch-fransösischenn Gütertarife, vom 1 . Februar 1 9 0 2 . N e u a u s g a b e . .

Am 1. Mai 1903 tritt ein neuer Teil IB (Tarifvorschriften und Güterklassifikation) in Kraft.

Exemplare desselben können von unserer Drucksachenverwaltung bezogen werden, und zwar zum Preise von 2,50 M.

Strassburg, den 15. April 1903.

Die geschäfts führende Verwaltung: Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

285.

III. Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

286. (16/03) Interner Personen- und Gepäcktarif der S B B, vom 1. Mai 1903. Nachträge I.

· Gleichzeitig mit dorn obgenannten Personen- und Gepäcktarif tritt zu Teil I und U desselben mit 1. Mai 1903 je ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Distanz- und Taxangaben für den Verkehr im Transit über die Bern-Neuenburg-Bahn.

Bern, den 21. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

287. (16/03) Tarif für die Beförderimg von Gesellschaften und Schulen, vom 1. Januar 1811. Nachtrag VIII.

Mit 1. Mai 1903 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag VIII in Kraft.

Bern, den 21. April 1903.

Generaldirektion der schweiz. Bundesbahnen.

161

(10/o,*0

288.

Plakattarif der T T B für Sonntags-, Lust- und Bundfahrtbülets, VOM 1. Mai 1,902.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

In Ersetzung der Publikation vom 26- Jiinnar 1903 (Position 36 des Publikationsorgans Nr. 4/1903) bringen wir zur Kenntnis, daß der Plakattarif für SonntagR-, Lust- und Rundfahrtbillets, vorn 1. Mai 1902, noch bis 1. Juni 1903 in Kraft bleibt.

Winterthur, den 20. April 1903.

Direktion der Tösstalbalm.

289. (16/os) Persomntarif G T B -- Schweis, vom l, November

1902.

Personentarif BOB -- Schweis, vom 21. Juli 1899.

Personentarif und Distansenzeiger JN -- NO B, Bötsbergbahn, VS B etc., vom 1. August 1901.

Personentarif S C B, AS B und W B -- J N, vom 1. Juli

1901.

Personentarif J N nnd PSCh -- J S, B R, B VT etc., vom 1. Oktober 1901.

Verlängerung der Gültigkeit.

Die ollgenannten, im Publikationsorgan Nr. 4 pro 1903 unter Pos. 32, Ziffern 37, 38, 41, 56 und 69, auf 30. April 1903 gekündeten Tarife bleiben bis auf weiteres noch in Kraft.

Bern, den 20. April 1903.

Generaldirektioii der Schweiz. Bundesbahnen.

290.

C16/«») Interner Personen-, Gepäck- nnd Expressgnttarif der Gürbetalbahn, vom 1. November 1902. Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Abonnementstarif es.

Die Gültigkeitsdauer des obgenannten, laut Ziffer 12 des Publikationsorgans Nr. 2/1903 auf 1. Mai 1903 gekündigten Tarifs wird, soweit die Abonnementstarife betreffend, bis auf weiteres verlängert.

Der übrige Teil des Tarifs tritt mit 1. Mai 1903 außer Kraft.

Bern, den 14. April 1903.

Direktion der Thunerseefoalui.

162

291.

(16/03) Interner Personen-, Gepäck- und Expressguttarif der Bern-Neuenbnrg-Bahn (direkte Linie), vom 1. Juli 1901.

Verlängerimg der Gültigkeitsdauer des Abonnementstarif es.

Die Gültigkeitsdauer des obgenannten, laut Ziffer 24 des Publikationsorgans Nr. 3/1903 auf 1. Mai 1903 gekündigten Tarifs wird, soweit die Abonnementstarife betreffend, bis auf weiteres verlängert.

Der übrige Teil des Tarifs tritt mit 1. Mai 1903 außer Kraft, Bern, den 14. April 1903.

Direktion der Bern-Neuenburg-Bahn.

292. (16/03) Distanzenzeiger für den internen Verkehr der J N, vom 1. Juli 1901. Nenausgabe.

Mit bezug auf Anzeige Nr. 85 in Nr. 5/1903 des Publikationsorgans teilen wir mit, daß am 1. Mai 1903 eine Neuausgabe des oben erwähnten Distanzenzeigers in Kraft treten wird.

Neuenburg, den 21. April 1903.

Direktion der Neuenburger Jnrabahn.

293. (16/03) Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehr der Neuenburger Jurabahn, vom 1. Juli 1901.

Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement im internen Verkehr der Neuenburger Jnrabahn, vom 15. Februar 1899.

Nenausgabe.

Mit bezug auf die Anzeige Nr. 85 in Nr. 6/1903 des Publikationsorgans teilen wir mit, daß am 1. Mai 1903 eine Neuausgabe der obengenannten Tarife in Kraft treten wird. Diese Ausgabe faßt die obenerwähnten Tarife in ein Heft zusammen.

Neuenburg, den 21. April 1903.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

294. (16/03) Interner Personen-, Gepäck- und Expressgiittarif der Tramwaygesellschaft Neuenburg, vom 1. Januar 1902.

Neuausgabe.

Am 1. Mai 1903 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Tarifs in Kraft, in Ersetzung aller früheren Tarife T N und N C B.

Neuenburg, den 21. April 1903.

Direktion der Neuenburger Tramways.

163

295. (16/03) Interner Tarif des Tramway von La Chaux-de-Fonds für den Transport ion Personen, Gepäck und kleinen Hunden, vom 21. Februar 1900.

Nachtrag I.

Am 1. Mai 1903 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend neue Taxen und Bestimmungen für persönliche Abonnementskarten mit l, 3, 6 und 12monatlicher Gültigkeit.

La Chaux-de-Fonds, den 21. April 1903.

Verwaltungsrat des Tramway in La Chaux-de-Fonds.

B. Verkehr mit dem Auslande.

16/03)

296. ( Tarif für Luxusplätze und Luxuswagen Frankreich -- Schweiß via Les Verrières, Vallorbe und Genève, vom 1. Mai 1902.

Anderung.

Auf 1. Mai 1903 werden die in den Abschnitten I und III des obgenanuten Tarifs verzeichneten Taxen für Les Verrières-frontière -- Bern via Kerzers auf folgende Beträge erhöht: Place de fauteuil Place de lit-salon ou de lit-toilette l. Klasse Supplement Total I. Klasse Supplement Total Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

10.-- 2.05 12.05 10.-- 3.05 13.05 In der Nota zu Abschnitt I wird die Taxangabe von Fr. 19. 50 abgeändert in Fr. 19. 00.

Bern, den 21. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

297. (16/03) Tarif für die Beförderung englischer Reisegesellschaften von London nach Basel 8 B B, Delémont (Delsberg), Pontarlier, Genève, Chiasso,Modane,, Ventimiglia und zurück, vom 15. Juni 1900.

Taxänderungen.

Infolge Erhöhung der Hafengebühren für Dover werden auf 1. Juni 1908 die Preise der im obgenannten Tarif enthaltenen, über Calais oder Boulogne, oder über Ostende lautenden Billets um je Fr. 1. 80 erhöht.

Bern, den 16. April 1903.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

164

298. ("/os) Tarif commun PL M G.V. Nr. 207 für die Beförderung von Auswanderern mis der Schweiz nach Marseille, Bordeaux, La Fallice-Rochelle, -Havre und " Boulogne, vom 1. November 1901.

Personen- und Gepäcktarif Schweiz -- Amiens, Boulogne, Calais, London und Sonthampton, via PojitarHer-Paris, Delle-Paris und Delle-Laon, vom 1. November 1902.

Tarifs communs internationaux Est G. V. Nr. 201 und 202 für den Personen- und Gepäckverkehr von London nach Bern und Inlerlaken oder umgekehrt, über Calais oder Boulogne, vom 1. November 1902.

Verzeichnis der Taxen gnr Abfertigung des Gepäcks der Inhaber von Spezialbillets für englische Reisegesellschaften von London nach Basel, Delémont (Delsberg), Pontarlier und Genève und zurück, vom 1. August 1899.

Tarifs communs internationaux Est G. V. Nr. 201 und 202 für die Beförderung von Personen und Gepäck zwischen London, einerseits, Bern und Interlaken, anderseits, via Newhaven-Dieppe-Paris, vom 1. November 1902.

Tarif international Est G. V. Nr. 205 für Exknrsions- und ßnndreisebttlets, vom 1. April 1900.

Tarif commun PL M G.V. Nr. 205 für den internationalen Rundreiseuerkehr mit Frankreich, vom 1. Oktober 1901.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Die in den obgenannten Tarifen enthaltenen auf 30. April 1903 gekündigten Taxen (Publikationsorgan Nr. 4/1903, Ziffern 54, 55 und 56) bleiben bis auf weiteres noch in Kraft.

Bern, den 17. April 1903.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

299.

(16/oa)

Tarif für den internen Güterverkehr der FMI, vom 23. August 1898. Nachtrag I.

Am Tage der Betrieliseröffnuug der Sektion Murten (Morat) -- Ins (Anet) tritt ein Nachtrag I zu obigem Tarif in Kraft. Derselbe enthält Taxen für die neuen Stationen Sugiez und Ins (Anet).

l<'reiburg, den 2l. April 1903.

Direktion der Freiburg-Murten-Ins-Bahn.

165

B. Verkehr mit dem Auslande.

300. (16/os) Teil II, Heft l, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Juni 1899. Ergänzung. " Mit Gültigkeit vom 15. Mai 1903 an wird die Station Bülaeh mit einem Frachtsatz von 163 Cts. für 100 kg. für Güter des Spezialtarifs HI 6 in den Stationstarif für Marktredwitz auf Seite 45 des obgenannten Tarifs einbezogen.

Seni, den 21. April 1903.

Namens der beteiligten Verwaltimgen: Generaldirektioii der Schweiz. Bundesbahnen.

301. (16/o3) Teil II, Heft IA, der südwestdeiitsch-scJnveiserischen Gütertarife, vom 1. September 1892.

Teil H, Heft Iß, de?1 südwestdentsch-schiveiserischen Gütertarife, vom 1. Juli 1896.

Ergänzung des Ansnahmetarifs Nr. 5 für Holsstoff n. s. w.

Mit Gültigkeit vom 10. Mai 1903 an wird der Ausnahmetarif Nr. 5 a für die Beförderung von Holzstoff u. s. w. in der Richtung nach der Schweiz in obbezcichneten Tarif heften wie folgt ergänzt: Schnittabelle A.

Kehl transit Wasserweg Straßburg Zentralbahnhof ,, ,, Straßburg-Neudorf ,, ., Straßburg-Rheinhafen ,, n Schnittabelle B.

46 96

Aarburg-Oftringen Bern

51 Cts. pro 100 kg.

Cts. pro 100 kg.

Direkte Taxen.

Von

nach

Kehl transit Wasserweg Straßburg Zentralbahnhof ,, ,, Straßburg-Neudorf ,, ,, Straßburg-Rheinhafen ,, ,,

Cts. pro 100 kg.

Lenzburg .

Lenzburg Stiidt

104 103

'Bern, den 21. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

lüO

302. (16/os) Gütertarif Basel SB B und Basel St. Johann -- badische Bahnen etc., vom 1. November 1901. Aenderung.

Mit 10. Mai 1903 erhält die Ziffer l der Vorbemerkungen zu E. Frachttariftabellen auf Seite 3 des Nachtrages II zu obbezeichnetem Tarif folgende geänderte Fassung: ,,1. Für die nachstehend verzeichneten Frachtgegenstände in Wagenladungen nach und von Mannheim Industriehafen sind die Frachtsätze der Station Mannheim anzuwenden: a. für Brikets, Mehl- und Mühlenfabrikate, sowie Kleie, allgemein; Z>. für alle übrigen Frachtgegenstände nur dann, wenn die Sendungen in Mannheim Industriehafen lediglich vom Schiff auf die Eisenbahn oder umgekehrt oder von Eisenbahn zu Eisenbahn -- sei es mit, sei es ohne Zwischenlagerung -- umgeschlagen werden. Die Anwendung ' dieser Frachtsätze muß im Frachtbrief neben der genauen Benennung des Gutes durch die Bezeichnung als ,,Umschlagsgut" ausdrücklich vorgeschrieben sein.

Der Eisenbahnyerwaltung steht das Recht zu, jederzeit zu prüfen, ob die auf Grund der ermäßigten Frachtsätze abgefertigten Sendungen tatsächlich im Industriehafen umgeschlagen worden sind."

Bern, den 21. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

303. (16/os) Teil II, Heft IA, der südwestdeutsch-schweiserischen Gütertarife, vom 1. September 1892.

Teil II, Heft HO, der südwestdeutsch - schweizerischen Gütertarife, vom 1. Januar 1899.

Aenderung.

Die lit. d der Ziffer VIII auf Seite 15 des Nachtrages XI zum Tarifheft I A und die lit. d der Ziffer III auf Seite 4 des Nachtrages I zum Tarifheft II G erhält mit 10. Mai 1903 folgende geänderte Fassung: ,,d. Für alle Güter in Wagenladungen, die im Industriehafen zu Mannheim vom Schiff auf die Eisenbahn oder umgekehrt, oder von Eisenbahn zu Eisenbahn -- mit oder ohne Zwischenlagerung -- umgeschlagen werden, kommen die für Mannheim bad. Bahn bestehenden Frachtsätze ohne Zuschlag zur Erhebung. Die Anwendung dieser Frachtsätze muß im Frachtbrief neben der genauen Benennung des Gutes durch die Bezeichnung als ,,Umschlagsgut" ausdrücklich vorgeschrieben sein.

Die Kartierung dieser Sendungen erfolgt von bezw. auf Mannheim Industriehafen transit.

Der Eisenbahnverwaltung steht das Recht zu, jederzeit zu prüfen, ob die auf Grund der ermäßigten Frachtsätze abgefertigten Sendungen tatsächlich im Industriehafen umgeschlagen worden sind."

Bern, den 21. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

167

-364. (16/03) Tarifcommuni de transit Nr. 300nordfranzösischee Seehäfen -- Basel, rom 1. Januar 1897.

Verlängerung der Gültigkeit.

Der obgenannte, auf den 30. April 1908 gekündigte Tarif bleibt noch bis 31. Mai 1903 in Kraft.

Bern, den 17. April 1903.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

805. (16/03) Tarif für den sächsisch-preussisch-südfransösischen Güterverkehr, vom 1. Juni 1900.

Verlängerung der Gültigkeit des Nachtrages I.

Der Nachtrag I zum Tarif für den sächsisch-preußisch-sudfranzösischen Güterverkehr, vom 1. Juni 1900, dessen Gültigkeit auf dem Nachtrag bis zum 30. April 1903 begrenzt wurde, bleibt über diesen Termin hinaus bis auf weiteres noch in Kraft.

Bern, den 17. April 1903.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der schweiz. Bundesbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

306.

(16/03) Teil II des südwestdeutschen Verbandsgütertarif es» Aenderung.

Mit Geltung vom 15. April 1903 erhält die Ziffer 6 des Ausnahmetarifs 2 (Rohstofftarif) im Teil II dos Verbandsgütertarifs folgende Fassung: ti. Hob, wie im Spezialtarif III genannt, ferner Holzabfallspäne, beim Hobeln, Sägen u. s. \v. entstehend, auch Holzsägemehl.

Strassburg, den 9. April 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

307. C' 6 / 03 )

Teil II des südwestdeutschen Verbandsgütertarifest Aenderung.

Die nach Ziffer 10 der Vorhbemerkungen zum Gütertarif 4 für gewisse Frachtgegenstände vorgesehene Gleichstellung der Frachtsätze der Station MannheimIndustiiehaafett mit jenen der Station Mannheim wird, soweit der Umschlagsverkehr in Betracht kommt, mit Wirkung vom 15. April 1903 ah auf alle Güter ausgedehnt.

Strassburg, den 8. April 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

168

308. (16/os) Teil H, Abteilung B (französische Schnittsätze), der deutsch-französischen Gütertarife, vom 1. Februar 1902.

Nachtrag I.

Am 1. Mai 1903 tritt der Nachtrag I zum Teil II B (französische Schnittsätze) in Kraft.

Exemplare dieses Nachtrages I können von unserer Drucksachenverwaltung unentgeltlich bezogen werden.

Strassburg., den 15. April 1903.

Die gescMftsführende Verwaltung: Generaldirektion der Eisenbahnen in Els.iss-Lothringeii.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Taxermässigwngen für den Verkehr mit der Station Helenenschacht.

Vom 20. April 1903 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1903, kommen im Verkehr Helenenschacht -- Bregenz und Lindau und umgekehrt folgende Taxen zur Anwendung: Gewöhnliches Güter der Klassen Eilgut I II A Heller per 100 kg.

Bregenz 1232 582 573 326 Lindau 1182 564 557 315 Österr. Verordntmgsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 41, v. 9. April 1903.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 15. April 1903: 179. Bereinigter Entwurf einer Neuausgabe des Personen-, Gepäckund Giitertarifes für den internen Verkehr der Rigikaltbad-Scheidegg-Bahn.

mit Vorbehalt.

Genehmigt am 20. April 1903 : 180. Nachtrag VIII zum allgemeinen schweizerischen Tarif für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 21. April 1903 : 181. Nachtrag I zum internen Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif der schweizerischen Bundesbahnen, Teil U, Ausnahmetaxen, mit Vorbehalten.

182. Aufnahme der Relation Marktredwitz -- Biilach mit einem Frachtsatz des Spezialtarifes III b von 163 Cts. pro 100 kg. in den Teil II, Heft l, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife.

169

183. Erhöhung der Taxen für Luxusplätze auf der Stracke Les Verrières-frontière -- Bern im Tarif für Luxusplätze und Luxuswagen Frankreich -- Schweiz via Les Verrières, Vallorbe und Genève.

184. Ergänzung des Ansnahmetarifes Nr. 5 a für Holzstoff im Teil II, Hefte I A und I B, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife.

185. Änderung der lit. d der Ziffer VIII auf Seite 15 des Nachtrages XI zum Teil II, Heft I A, und der lit. d der Ziffer III auf Seite 4 des Nachtrages I zu Teil II, Heft II G, der südwestdeutseh-schweizerischen Gütertarife.

186. Änderung der Vorbemerkungen zu den Frachttariftabellen betreifend Mannheim Industriehafen im Gütertarif für den Verkehr Basel S B B -- badische Bahn, Bodenseeuferstationen und Friedrichsfeld M N B.

187. Interner Distanzenzeiger der JN, mit Vorbehalten.

188. Entwurf IV der Neuausgabe des internen Personen- und Gepäcktarifes der JN.

189. Teil VII (Verkehr mit Ungarn), Ausnahmetarif für Zucker der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, mit Vorbehalten.

190. Nachtrag I zum internen Gütertarif der F MI, mit Vorbehalten.

191. Ergänzende Vorlagen zum Entwurf zu einer Neuausgabe des internen Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifes der Tramways Neuchâtel, mit Vorbehalten.

192. Entwurf III eines Nachtrages I zum Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und kleinen Hunden im internen Verkehr des Tramways La Chaux-de-Fonds.

2. Sonstige Mitteilungen.

Betriebseröffnung auf Saisonbahnen. Die diesjährige Betriebssaison wurde auf nachstehend bezeichneten Bahnunternehmungen an den beigesetzten Tagen eröffnet: Generosobahn, den 1. April; Bürgenstockbahn, den 5. April ; Pilatusbahn (Strecke Alpnachstad-Ämsigen), den 13. April ; Glion-Naye (Strecke Caux-Jaman), den 13. April; Beatenbergbahn, den 16. April.

Transportreglement. § 8 Fahrpreise, Ermässigung (Ur Kinder, und § 36 Begriff der landwirtschaftlichen Traglasten, Haftung für dieselben. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. April 1903 betreffend Abänderung des zweiten Absatzes des § 8 und der Absätze l und 2 des § 36 des Transportreglementes der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen vom 1. Januar 1894 folgenden Beschluß gefaßt: 1. Das zweite Alinea des § 8 des Transportreglementes der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen, vom 1. Januar 1894, erhält folgenden Wortlaut: 170

,,Kinder unter vier Jahren, welche jedoch nur in Begleitung erwachsener Personen zur Fahrt zugelassen werden können, werden taxfrei befördert, insofern für sie kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird. Kinder vom vierten bis zum zurückgelegten zwölften Altersjahr zahlen in allen Wagenklassen die Hälfte der Taxe für Erwachsene. Bestehen Zweifel über das Alter des Kindes, so entscheidet einstweilen der Stationsvorstand, beziehungsweise der Zugführer."

2. Die Alinea l und 2 des § 36 des Transportreglements der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen, vom 1. Januar 1894, werden aufgehoben und durch folgende neue Vorschriften ersetzt: ,,Traglasten mit landwirtschaftlichen und einheimischen gewerblichen Erzeugnissen, sowie Handwerkszeug für den persönlichen Gebrauch des Aufgehers, welche in Begleitung der Träger, wenn auch in besondern Wagen, in den Personenzügen transportiert und am Bestimmungsort sofort wieder in Empfang genommen werden, sind, soweit sie das Gewicht von 25 kg.

nicht übersteigen, frachtfrei. Für das Mehrgewicht kommt die Taxe der Stückgutklasse l des Gütertarifs zur Anwendung, in der Weise, daß von dem Gesamtgewicht das Freigewicht von 25 kg. in Abzug gebracht und der Überschuß nach den für Stückgüter geltenden Vorschriften, also nach Einheiten von 10 kg., mit einem Minimalgewicht von 20 kg., taxiert wird.

Bei der Aufgabe solcher Traglasten, die bei der Gepäckexpedition zu erfolgen hat, ist vom Träger das Fahrbillet vorzuweisen.

Sendungen im Gewichte von über 100 kg. sind ohne weiteres von der Behandlung als Traglasten ausgeschlossen.

Als Traglasten landwirtschaftlicher Erzeugnisse werden behandelt: Gemüse, Gartengewächse (Blumenstöcke, Setzlinge), Früchte aller Art, Honig, Wachs, Eier, Milch, Rahm, Butter, Käse, Zieger, ferner kleines einheimisches Geflügel, insofern dasselbe in Tragkäfigen oder Tragkörben zum Transport gelangt.

Als Traglasten einheimischer gewerblicher Erzeugnisse werden behandelt : solche Gegenstände, die vom Träger und Aufgeber selbst oder von 'dessen Familie verfertigt worden sind, wie z. B. landwirtschaftliche Geräte (Rechen, Gabeln etc.), Küblerwaren, Korbwaren, Strohwaren, Klempnerwaren, Seilerwaren, gewöhnliche Holzwaren (Holzschuhe, Waschklammern u. dergl.), sowie andere Erzeugnisse der Hausindustrie, sämtlich unverpackt oder in solcher
Verpackung, die eine Prüfung des Inhalts mit Leichtigkeit gestattet.

Die gleiche Begünstigung wie für die Traglasten ist auch auf diejenigen Emballagen anwendbar, welche zum Transport der bezeichneten Gegenstände gedient haben und mit deren Träger leer zurilckbefördert werden.

Hausierer oder andere Personen, welche mit gewerblichen Erzeugnissen, die nicht von ihnen selbst oder von ihrer Familie verfertigt worden sind, Handel treiben, haben auf obige Begünstigungen keinen Anspruch."

3. Die neuen Bestimmungen des zweiten Alineas des § 8 sind für sämtliche schweizerische Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen, welche am direkten Personenverkehr beteiligt sind, verbindlich. Den Verwaltungen der übrigen Unternehmungen ist das Eiseubahndepartement ermächtigt, Ausnahmen im Sinne der Aufrechterhaltung der bei ihnen gegenwärtig gültigen Altersgrenzen der Kinder zu bewilligen.

171

4. Durch die neue Fassung der Alinea l und 2 des § 36 soll das einzelnen Verwaltungen konzessionsmäßig zustehende Recht, das Freigewicht der Traglasten auf 15 resp. 10 kg. zu normieren, in keiner Weise berührt werden, und es sollen die diesfalls bestehenden Ausnahmen vom Freigewicht von 25 kg. unverändert fortbestehen bleiben, soweit nicht einzelne Verwaltungen gegenteilige Begehren stellen. Die Annahme der Ausdehnung der Begünstigung für Traglasten auf solche einheimischer gewerblicher Erzeugnisse, sowie auf das Handwerkszeug für den persönlichen Gebrauch des Aufgebers wird allen Verwaltungen als im Interesse der Förderung der Hausindustrie und der Unterstützung des Handwerkes gelegen, nachdrücklichst empfohlen. Sollten einzelne Verwaltungen, welche keine konzessionsmäßige Verpflichtung zur Begünstigung der einheimischen gewerblichen Traglasten und des Handwerkzeuges des Aufgebers haben, glauben, die neuen Vorschriften nicht annehmen zu können, so haben sie ihre Ausnahmegesuche dem Eisenbahndepartement einzureichen, das ermächtigt ist, auf motivierte Ansuchen Ausnahmen von diesen Vorschriften'zu bewilligen.

5. Die definitive Regelung der unter Ziffer 8 und 4 erwähnten Ausnahmen erfolgt anläßlich der Genehmigung des neuen, in Ausarbeitung begriffenen Anhanges I zum Transportreglement.

6. Die neuen Bestimmungen der §§ 8 und 36 des Transportreglements treten auf dem Instruktionswege am 1. Mai 1903 in Kraft und sind in den nächsten Nachtrag zum Transportreglement aufzunehmen. Auf den gleichen Zeitpunkt treten alle mit den neuen Vorschriften im Widerspruch stehenden Bestimmungen der Réglemente und Tarife außer Kraft, soweit nicht Ausnahmen ausdrücklich zugestanden worden sind.

172

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

A» 17.

Bern, den 29. April 1903.

L Allgemeines.

14/03)

309. (

Aenderungg eines Stationsnamens auf der Drahtseilbahn Biel-Evilard(Leubringen)..

Zur Herbeiführung der offiziellen Schreibweise, entsprechend dem Bundesratsbeschluß vom 15. August 1902, wird der Name unserer Station Leubringen umgeändert in ,,Evilard (Leubringen)".

Leubringen, den 21. April 1903.

Verwaltungsrat der Drahtseilbahn Biel-Leubringen.

II, Reglemente und Tarifvorschriften.

B. Verkehr mit dem Auslande.

310.

(17/03) Teil I, Abteilung B, der deutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Augast 1902. Aendernng der Tarifierang f ü r rohbenzin a n s Petroleum (Rohnaphtha),

Mit Gültigkeit vom 1. August 1903 [an erhält die Position 521 der deutsch-schweizerischen Güterklassifikation folgende veränderte Fassung: 173

Ordnungsnummer des deutschen französischen Textes

521

542

Kohlenwasserstoffe, leichte, folgende: 1. Rohbenzin aus Petroleum (Rollnaphtha, rohe Petroleumnaphtha) ; 2. leichte Steinkohlenteeröle (Benzol, Toluol, Xylol u. s. w.), welche bei 20" C. ein spezifisches Gewicht von mindestens 0,850, aber weniger als 0,950 haben; 3. Kohlenwasserstoffe (Karbüre, Hydrokarbüre) von der ölgasfabrikation.

Frachtstückgutklasse

Spezialtarif

*

*

2

I

2

I

Steinkohlenteeröle,. schwere, s. diese.

Bern, den 28. April 1903.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

(17/03) Interner Tarif der Limmattal-Strassenbahn für die Beförderung von Personen und Gepäck, vom 1. Januar 1902.

Teilweise Kündigung.

Die Taxen und Bestimmungen für persönliche Abonnements werden auf 1. August 1903 gekündet. Über deren Ersatz erfolgt später besondere Publikation.

Schlieren, den 22. April 1903.

Direktion der Limmattal-Strassenbahn.

311.

312.

(17/03) Interne Personen- und Gepäcktarife der Zürcher Dampfbootgesellschaft, vom 1. Mai 1895 und 1. Mai

1901.

Personentarif für den Dampfbootverkehr der SB B auf dem Zürichsee, vom 1. Januar 1900.

Tarif und Distanzenzeiger für die Beförderung von Personen im Abonnement, von Gesellschaften und Schulen, Gepäck und Expressgut, landwirtschaftlichen Traglasten und Vieh im Dampf bootverkehr der S B B auf dem Zürichsee, vom 1. Januar 1900.

Verlängerung der Gültigkeit.

Obgenannte, unterm 22./26. Januar 1903 gekündete Tarife bleiben noch bis auf weitere Anzeige in Kraft.

Zürich, den 27. April 1903.

Verwaltung der Zürcher Dampf bootgesellschaft.

174

313. (17/os) Interner Personentarif der Schaffhanser Strassenbahn, vom 11. Mai 1901. Nenausgabe.

Am 15. Mai 1903 tritt eine neue Taxordnung in Kraft. Exemplare der Taxordnung können bei der Verwaltung der Straßenbahn bezogen werden.

Schaffhausen, den 27. April 1903.

Stadtrat von Schaffhansen.

314. (17/os) Personentarif und Distansenseiger für den internen Verkehr der Wald-Büti-Bahn and für den direkten Verkehr Wald -- 8 B B.

Mit 1. Mai 1903 tritt für den internen Personen-, Gepäck- und Expreßgutverkehr der WEB, sowie für den direkten Personen-, Gepäck- und Expreßgutverkehr zwischen der Station Wald einerseits und den schweizerischen Bundesbahnen anderseits der obgenannte Tarif und Distanzenzeiger in Kraft, wodurch die für diesen Verkehr bestehenden Taxen und Distanzen aufgehoben und ersetzt werden.

Bern, den 28. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

315.

("/OB) Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Gütern im internen. Verkehr der Rigikalfbad-ScheideggBahn.

Neuausgabe.

Mit 15. Juni 1903 tritt obgenannter Tarif in Kraft und kann bei der Betriebsleitung der Rigikaltbad-Scheidegg-Bahn eingesehen und bezogen werdern.

Luzern, den 24. April 1903.

Betriebsleitung der Rigikaltbad-Scheidegg-Bahn.

316.

(17/osJ Provisorischer Nachtrag su den Personentarifen E B und B TB -- NO B etc., vom 21. Juli 1899, E B und BTB -- SCB etc., vom 21. Juli 1899, E B und B TB -- JS und B R, vom 1. November 1896, gültig vom 1. Mai 1903.

Ergänsnng.

Im obgenannten Nachtrag ist mit Gültigkeit vom 1. Mai 1903 an unter dem Titel ,,Schnittaxen der Emmentalbahn, einschließlich der BurgdorfThun-Bahn", folgende Ergänzung anzubringen: Hin- und RUckfahrt

Kondlfmgen-Stalden transit

II.

Fr.

2. 95

HL Fr.

2. 10

Burgdorf . . . .

Bern, den 28. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

175

317.

(17/os) Provisorischer Nachtrag su den Personentarifen 8 TB -- NO B, Bötsbergbahn, SCB,ASB und WB etc., vom 1. Mai 1903.

Ergänzung.

Im obgenannten Nachtrag ist mit Gültigkeit vom 1. Mai 1903 an unter dem Titel ,,Schweizerische Bundesbahnen" folgende Ergänzung anzubringen: Hin- und RUckfahrt

Lenzburg transit

via

II.

III.

Fr.

Fr.

Aarau Rupperswil oder Suhr 1. -- --. 65 Ferner ist Seite 3 oben nach ,,S C B" einzuschalten : ,,via Emmenbrücke".

Bern, den 28. April 1903.

tteneraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

318. (17/os) Personentarif G T B -- Schweiz, vom 1. November 1902. Verlängerung der Gültigkeit.

Der obgenannte, unter der Ziffer 24 des Publikationsorgans Nr. 3/1903 auf 1. Mai 1903 gekündigte Tarif bleibt bis auf weiteres noch in Kraft.

Bern, den 21. April 1903.

Direktion der Thnnergeebahn.

319.

("/""O Plakattarif der G B für Sonntags-, Lust- und Rnndfahrtbillets, vom 15. Juni 1902. Neiimisgabe.

Der laut Bekanntmachung Nr. 46 im Publikationsorgan Nr. 4 pro 1903 auf 30. April 1903 gekündigte bisherige Tarif bleibt noch bis und mit 31. Mai 1903 in Kraft.

Lueern, den 28. April 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

320. (17/os) PlaJcatprospektus der Lust- und Bundreisebillets im internen und direkten Verkehr J N und P S Ch, vom Juni 1901.

Verlängerung der Gültigkeit.

Mit bezug auf Avis Nr. 85 des Publikationsorgans Nr. 5 vom 4. Februar 1903 wird mitgeteilt, daß der obengenannte Plakatprospektus bis am 31. Mai 1903 in Kraft bleiben wird.

Neuenburg, den 28. April 1903.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

176

(17/03) Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck J N -- B N, vom 1. Juli 1901. Verlängerung der Gültigkeit und Erstellung provisorischer Taxen.

Mit bezug auf den Avis 85 in Nr. 5 des Publikationsorgans vom 4. Februar 1903 wird mitgeteilt, daß der oben erwähnte Tarif bis 31. Mai 1903 in Kraft bleibt. Dagegen werden nachstehende Taxen des Tarifes für Hin- und Rückfahrt via Gümmenen-Neuchâtel unter Aufhebung der bestehenden im Instruktionsweg eingeführt: Bern Hauptbahnhof Hin- und Rückfahrt von und nach II. Klasse III. Klasse Taxen in Fr. und Cts.

Col-des-Roches 8. 90 5. 90 Le Lode 8. 65 5. 70 Eplatures-Crêt 8. 20 5. 35 La Chaux-de-Fonds 7. 70 5. -- Soweit diese Taxen niedriger sind als die im obgenannten Tarif für den Verkehr der an der Instradierungsroute näher gelegenen Stationen vorgesehenen, finden sie auch auf den Verkehr dieser letztern Anwendung.

Neuenburg, den 28. April 1903.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

321.

(17/03) Tarif für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen im internen Verkehr der Visp-Zermatt-B ahn, vom 1. Mai 1892.

Verlängerung der Gültigkeit.

Der obgenannte, mit Bekanntmachung Nr. 141 im Publikationsorgan Nr. 8/1903 auf den Tag der diesjährigen Wiedereröffnung der Visp-ZermattBahn gekündigte Tarif bleibt bis auf weiteres in Kraft.

Bern, den 27. April 1903.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

322.

323. (17/03) Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im direkten Verkehr P 8 Ch -- J N, vom 1. November 1899.

Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im direkten Verkehr S Ch, P S Ch und R B -- B N, vom 1. April 1902.

Verlängerung der Gültigkeit.

Die vorerwähnten Tarife, welche durch Avis Nr. 85 in Nr. 5 des Publikationsorgans vom 4. Februar 1903 auf 1. Mai 1903 gekündet worden sind, bleiben bis 31. Mai 1903 in Kraft.

Neuenburg, den 24. April 1903.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

177

324. (17/03) Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im direkten Verkehr JN und P 8 Ch -- B B und S Ch, vom 1. Juli 1901.

Verlängerung der Gültigkeit.

Mit bezug auf Avis Nr. 85 des Publikationsorgans Nr. 5 vom 4. Februar 1903 wird mitgeteilt, daß der obengenannte Tarif bis auf weiteres in Kraft bleiben wird.

Neuenburg, den 27. April 1903.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

325. (17/03) Personen- und Gepäcktarif P L M -- Schweiz vom 1. Juni 1900. Nachtrag IV.

Am 15. Mai 1903 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag IV in Kraft, enthaltend Änderungen zum Haupttarif und zu den Nachträgen I--III.

Bern, den 27. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

326.

(17/03) Tarifs communs internationaux Est G. V. Nr. 201 und 202 für den Personen- und Gepäckverkehr Paris -- Beni nnd Interlaken, vom 1. November 1902.

Tarifs communs internationaux Est G. V. Nr. 201 und 202 für den Personen- und Gepäckverkehr London -- Bern und Interlaken über Calais oder Boulogne, vom 1. November 1902.

Tarifs communs internationaux Est G. V. Nr. 201 und 202 für den Personen- und Gepäckverkehr London -- Bern und Interlaken über Newhaven-Dieppe-Paris, vom 1. November 1902.

Kündigung von Taxen.

Die in den obgenannten Tarifen enthaltenen Taxen über Delle-Delémont (Delsberg)-Biel (Bienne) werden hiermit auf 31. Juli 1903 gekündigt. Über deren Ersatz wird seinerzeit besondere Bekanntmachung erfolgen.

Bern, den 26. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

178

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

327.

(17/os) Personen- und Gepäcktarif im Binnenverkehr der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen und der WilhelmLnxembnrg-Bahn, vom 1. Juni 1902, Aenderang.

Die Bestimmung I. 5. zu § 11 E. V. 0. im Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck im Binnenverkehr der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhelm-Luxemburg-Bahn, der zufolge Keisende der III. Wagenklasse, wenn sie einen Speisewagen benutzen wollen, Ergänzungskarten zu lösen haben, wird am 1. Mai 1903 aufgehoben. Von diesem Tage ab soll auf den preußisch-hessischen Staats- und den Reichseisenbahnea auch dem Reisenden der III. Wagenklasse ohne Erhebung einer besonderen Gebühr der Zutritt zu den Speisewagen zur Einnahme von Speisen und Getränken gestattet sein.

Der Aufenthalt in den Speisewagen ist jedoch auf die zu diesem Zwecke erforderliche Zeit zu beschränken, anderenfalls die Zugbeamten und die Bediensteten der Wirtschaftsunternehmer verpflichtet sind, Mißbräuchen entgegenzutreten. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Reisenden und den Bediensteten über die Berechtigung zum Aufenthalt im Speisewagen entscheidet der Zugführer.

Strassburg, den 14. April 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

IV, Güterverkehr.

B. Verkehr mit dem Auslande.

328. (17/03) Teil H, Heft l, der Gütertarife Bayern -- Schweiß, vom 1. Juni 1899.

Teil II, Heft 3, der Gütertarife Bayern -- Schweiz, vom 1. Januar 1900.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Mai 1903 an wird die bayerische Lokalbahnstation Ichenhausen in die obgenannten Tarifhefte einbezogen. Die direkten Frachtsätze ergeben sich durch Anstoß der nachstehenden Beträge an die Frachtsätze für Günzburg: Eilgut

Anstossbeiräge

Stückgut Spezialtarif ' »

l

2

j>

I

II

III

oe 6 a b a b a b Centimes für 100 kg.

Ichenhausen-Günzburg 32 16 16 12 12 10 9 7 6 7 5 5 4 Bern, den 28. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

179

(17/03) Teil II, Abteilung A, Heft l, der schweizerischitalienischen Gütertarife, vom 1. November 1900.

Ergänzung.

Auf den 15, Mai 1903 wird unsere Station Faido in die Abteilungen a, b, c und e des im obengenannten Tarifteil enthaltenen Ausnahmetarifes Nr. 3 (Holz) einbezogen ; die Frachtsätze betragen in allen 4 Abteilungen : für Faido -- Pino transit 45 Cts. für 100 kg.

,, ,, -- Chiasso transit 62 ,, ,, ,, Luzern, den 28. April 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

329.

(17/03) Teil II, Heft JA, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. September 1892.

Teil II, Heft l B, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Juli 1896.

Ergänzung.

Mit 15. Mai 1903 treten für die Beförderung von Rohtabak in Wagenladungen von 10000 kg. folgende weitere Taxen in Kraft: Nach Courtemaîche von Cts. pro 100 kg.

Straßburg Zentralbahnhof l Strassburg-Neudorf transit Wasserweg 163 Kehl J Ludwigshafen a/Rh.

240 Mannheim bad. Bahn ) Diese Frachtsätze gelten nur für Sendungen, die von einem belgischen oder holländischen Hafen zu Schiff nach obigen Rheinhafenstationen gelangt sind und von da sofort oder nach Einlagerung in den nachbezeichneten Lagerräumen während der Dauer der Ausnahmefrachtsätze, spätestens aber innerhalb Jahresfrist, vom Tage der Einlagerung ab gerechnet, nach Courtemaîche weitergehen: a. in Mannheim: Lagerräume des großherzoglichen Hauptzollamtes, der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen, der Mannheimer Lagerhausgesellschaft, sowie Lagerräume bestimmter Firmen auf bahneigenem Gebiet, unter unmittelbarer Kontrolle der Bahnverwaltung ; 6. in Ludwigshafen a/Rhein: Lagerräume des königlichen Hauptzollamtes, der pfalzischen Bahnen, der pfalzischen Lagerhausgesellschaft, sowie Lagerräume bestimmter Firmen auf bahneigenem Gebiet, unter unmittelbarer Kontrolle der Bahnverwaltung; c. in Strassburg : Lagerräume der Eisenbahnverwaltung, der Aktiengesellschaft der Schiltigheimer Eisenbahn, sowie Lagerräume bestimmter Firmen, unter unmittelbarer Kontrolle der Bahnverwaltung; d. in Kehl: Lagerräume der Eisenbahnverwaltung, sowie Lagerräume bestimmter Firmen auf bahneigenem Gebiet, unter unmittelbarer Kontrolle der Eisenbahnverwaltung.

330.

180

Die Anwendung der Frachtsätze muß im Frachtbrief vorgeschrieben und die Zulässigkeit dieser Vorschrift durch die Güterabfertigungsstellen der Versandstationen oder in Mannheim: durch das großherzogliche Hauptzollamt, die Hafenverwaltung, die Lagerhausverwaltung der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen oder die Mannheimer Lagerhausgesellschaft; in Ludwigshafen a/Rh.: durch das königliche Hauptzollamt, die Lagerhausverwaltung der pfälzischen Eisenbahnen oder die pfälzische Lagerhausgesellschaft ; in Straßburg : durch das kaiserliche Hauptzollamt oder durch die städtische Hafenverwaltung bestätigt sein.

Über die hierbei zu beachtenden Vorschriften geben die genannten Stellen Auskunft.

Bern, den 28. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

331. (17/03) Teil II für den niederländischen Güterverkehr mit Basel, vom 1. Oktober 1902. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Mai 1903 an wird der obgenannte Tarif durch Aufnahme der nachgenannten Ausnahmetarife ergänzt: Basel SB B, Basel-St. Johann Ausnahmetarif 17 Ausnahmetarif 18 und Basel badischer Bahnhof loco für Leinöl für Stearin und transit, sowie Delle transit Wagenladungen von von und nach 5000 kg. 10 000 kg, 5000 kg. 10 000 kg, Frachtsätze für 1000 kg. in Fr.

Amsterdam loco H B und N St B 46.35 42.75 . 40.79 39.19 Gouda H B und N St B . . . .

-- -- 40.70 39.10 Warmerveer H B . . . . . . 47.13 43.53 -- Bern, den 28. April 1903.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

332. (17/03) Ausnahmetarif für Düngemittel im Tir öl-Vorarlbergsüddeutschen Verkehr, vom 1. April 1903. Ergänzung.

Mit Wirkung vom 1. Mai 1903 wird die Station Mannheim Industriehafen mit den um 0,01 M. für 100 kg. erhöhten Frachtsätzen der Station Mannheim in den am 1. April 1903 eingeführten Ausnahmetarif für Düngemittel (Ammoniak, Guano u. s. w.) einbezogen.

Nähere Auskunft erteilen die Dienststellen.

Karlsruhe, den 19. April 1903.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

181

333. (17/03) Teil III, Heft 2, der süddeutsch-österreichischungarischen Gütertarife, vom 1. April 1902. Nachtrag I.

Zum Ausnahmetarif für Getreide etc. Teil III, Heft Nr. 2, des süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verbandes ist der Nachtrag I, gültig vom 1. Mai 1903, erschienen.

Karlsruhe, den 18. April 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

334.

(17/03) Teil II, Heft 7, der süddeutsch-österreichischungarischen Gütertarife, vom 1. Februar 1898.

Nachtrag V.

Zum Gütertarif Teil II, Heft Nr. 7, des süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verbandes ist der Nachtrag V, gültig vom 1. Mai 1903, erschienen.

Insoweit hierdurch Frachterhöhungen gegen seither eintreten, oder seither bestehende Frachtsätze nicht mehr ersetzt werden, bleiben die bisherigen Sätze noch bis 15. Juni 1903 in Geltung.

Karlsruhe, den 19. April 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

335.

(17/03)

Heft l desbelgisch-südwestdeutschenn vom 1. Mai 1894. Aenderung..

Viehtarifes,

Im Heft l des belgisch-südwestdeutschen Viehtarifs (Belgien -- Reichsbahn), vom 1. Mai 1894, werden die für die diesseitigen Strecken in der Schnittabelle a angegebenen Schnittsätze für Großvieh (Rindvieh, Maultiere, Esel, Fohlen u. dergl.) mit Geltung vom 20. April 1903 auf diejenigen Sätze ermäßigt, welche in der gleichen Tabelle für ,,Kleinvieh (Schweine, Kälber, Schafe, Ziegen, Gänse etc.) in gewöhnlichen Wagen" vorgesehen sind.

Strassburg, den 18. April 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

336.

(17/03) Teil II des Gütertarifes für den süddeutschen Donau-Umschlagsverkehr, vom 1. Januar 1899.

Nachtrag IV.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1903 wird der Nachtrag IV zum Gütertarif für den süddeutschen Donau-Umschlagsverkehr über Passau, Regensburg und Deggendorf Donaulände transit eingeführt.

Der Nachtrag enthält Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs, sowie der Nachträge I bis III hierzu.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandstationen.

Karlsruhe, den 22. April 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

182

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 23. April 1903: 193. Änderung der Tarifierung von Rohbenzin aus Petroleum (Rohuaphtha, rohe Petroleumnaphtha) im Teil I, Abteilung B, der Tarife für den deutsch-schweizerischen Güterverkehr.

Genehmigt am 25. April 1903 : 194. Entwurf zu einer Neuausgabe des internen Tarifes der Schaffhauser Straßenbahn, mit Vorbehalten.

195. Berichtigung der Hin- und Rückfahrttaxen im Personen- und Gepäcktarif J N -- B N zwischen Bern Hauptbahnhof und La Chaux-deFonds, Eplatures-Crêt und Le Locle via Gümmenen-Neuchatel unter Durchführung der sich ergebenden Rückwirkung.

196. Entwurf zu einer Neuausgabe des Tarifes nebst Bestimmungen betreffend die Benutzung des Schlaf- und Salonwagens der rhätischen Bahn, mit Vorbehalt.

197. Revidierter Entwurf zu einer Neuausgabe des internen Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifes der S 0 B, mit Vorbehalt.

198. Ergänzung des Gütertarifs Belgien -- Italien via Gotthard.

Genehmigt am 27. April 1903 : 199. Entwurf II eines Personentarifes für den Verkehr B O B -- Schweiz, mit Vorbehalten.

200. Entwurf II des internen Gütertarifes der Visp-Zermatt-Bahn, mit Vorbehalten.

201. Entwurf eines neuen Plakattarifes der B N für Rundfahrtbillets, mit Vorbehalten.

202. Nachtrag II zur Taxordnung der Limmattal-Straßenbahn.

Genehmigt am 28. April 1903 : 203. Ergänzung des Teiles II, Abteilung A, Heft l, der italienischschweizerischen Gütertarife durch Aufnahme der Station Faido in den Ausnahmetarif Nr. 3 für Holz etc.

204. Tarif commun international de transit Nr. 400 Basel S B B, Basel St. Johann und Basel bad. Bahnhof -- nordfranzösische Seehäfen, mit Vorbehalten.

205. Entwurf II zu einem neuen Tarif für die Beförderung von lebenden Tieren im internen Verkehr der rhätischen Bahn, mit Vorbehalt.

206. Ergänzung des Teiles II für den niederländischen Güterverkehr mit Basel S B B durch Einführung eines Ausnahmetarifs Nr. 17 für Leinöl und Nr. 18 für Stearin.

183

207. Aufnahme der bayerischen Lokalbahnstation Ichenhausen in den Teil II, Hefte l und 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife.

208. Aufnahme von Schnittaxen II. und III. Klasse für Hin- und Rückfahrt Lenzburg transit -- Aarau in den provisorischen Nachtrag zu den ' Personentarifen S T B . -- NO B, SCB etc.

209. Aufnahme von Taxen für Rohtabak in Wagenladungen ab Straßburg C B, Straßburg-Neudorf, Straßburg Rheinhafen, Kehl Wasserweg transit, Ludwigshafen a/Rh. und Mannheim bad. Bahn nach Courtemaìche in den Teil II, Hefte IA und I B, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife.

210. Entwurf III eines Personentarifes für den Verkehr J N -- schweizerische Privatbahnen, mit Vorbehalt.

211. Entwurf eines neuen Plakattarifes der TSB für Sonntags- und Rundfahrtbillets, mit Vorbehalten.

212. Aufnahme .von Schnittaxen II. und III. Klasse für Hin- und Rückfahrt Konolfingen-Stalden transit -- Burgdorf in den provisorischen Nachtrag zu den Personentarifen EB und BTB -- N O B etc., E B und B T B S C B etc., sowie E B und B T B -- J S und B E.

184

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen and Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

Xi 18.

Bern, den 6. Mai 1903.

III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

337. (18/03) Reglement betreffend die Gewährung ausserordentlicher Taxbegünstigungen zum Besuche schweizerischer Feste und Versammlungen etc., vom 1. Februar 1900.

Ergänzung.

Das Verzeichnis der Vereine und Gesellschaften unter Ziffer I, § l, des obgenannten Reglements wird mit sofortiger Gültigkeit durch Aufnahme der ,,Schweizerischen Konferenz für das Idiotenwesen" ergänzt.

Bern, den 5. Mai 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

Präsidialverwaltung des schweig. Eisenbahnverbandes.

338. (18/03) Abonnementstarif für Sonntasrunddfahrten des Salondampfer,,Helvetia"a" auf dem, Zürichsee, vom Mars 1890.

Aufhebung.

Der obgenannte, mit Publikationsorgan Nr. 4/1903, unter Ziffer 34, auf den 30. April 1903 gekündete Tarif fällt auf diesen Zeitpunkt infolge Abtretung der Dampfboote an die Zürcher Dampfbootgesellschaft ohne Ersatz dahin.

Bern, den 1. Mai 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

185

339.

(18/03) Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck and Expressgut im internen Verkehr der rhätischen Bahn, vom 1. Juli 1896.

Neuausgabe.

Mit 1. Juli 1903 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Tarifs in Kraft, wodurch der entsprechende Tarif vom 1. Juli 1896 nebst Nachtrag aufgehoben und ersetzt wird.

Die Taxen der Stationen Trins bis Ilanz und Sils bis St. Moritz treten mit dem Tage der Betriebseröffnung der Linien Reichenau-Tamins -- Ilanz und Thusis -- St. Moritz in Kraft.

Chur, den 2. Mai 1903.

Direktion der rhätischen Bahn.

340.

(18/03) Personentarif BOß -- Schweiz, vom 21. Juli 1899.

Neuausgabe.

Personentarif Brünigbahn -- Schweiß, vom 1. Juni 1899.

Personentarif Thunerseebahn -- Schweiz, vom 1. September 1899.

Teilweise Neuausgabe.

Am 1. Juni 1903 tritt für die direkte Personenbeförderung im Verkehr B O B (inklusive Schynige Platte-Bahn), Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren und Wengernalpbahn -- S B B, JN, E B, B T B, T S B, S E B, E Z B , S F B, G T B, B N (direkte Linie), Beatenbergbahn, Gießbachbahn, Vierwaldstättersee und Thuner- und Brienzersee ein neuer Tarif in Kraft.

Durch diesen Tarif werden aufgehoben und ersetzt: 1. der direkte Personentarif B O B -- Schweiz, vom 21. Juli 1899; 2. die im direkten Personentarif Brünigbahn -- Schweiz, vom 1. Juni 1899, nach Murren enthaltenen Taxen; 3. die im direkten Personentarif Thunerseebahn -- Schweiz, vom 1. September 1899, samt Nachträgen I--V nach beziehungsweise von Lauterbrunnen, Grindelwald, Murren, Scheidegg, Wengen und Wengernalp enthaltenen Taxen.

Interlaken, den 5. Mai 1903.

Direktion der Berner Überlandbahnen.

(18/03) Plakattarif der B N für Sonntags-, Lust- und Rundfahrtbillets, vom 1. Juli 1901.

Nenansgabe.

Am 1. Juni 1903 tritt ein neuer Plakattarif der Bern-Neuenburg-Bahn (direkte Linie) für Rundfahrtbillets in Kraft, durch welchen der bisherige Plakattarif derselben für Sonntags-, Lust- und Rundfahrtbillets, vom 1. Juli 1901, aufgehoben und ersetzt wird.

Bern, den 30. April 1903.

Direktion der Bern-Neuenburg-Bahn.

341.

186

B. Verkehr mit dem Auslande.

18

342. ( /o3J Verzeichnis der znsammenstettbaren Fahrscheine des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, vom 1. Juni 1902.

Neuansgabe.

Mit 1. Juni 1903 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Verzeichnisses und der zugehörigen Übersichtskarte in Kraft.

Bern, den 30. April 1903.

Geueraldirektion der schvyeiz. Bundesbahnen.

343.

km.

321 417 310

(18/os) Personen- und Gepäcktarif E L B -- Schweiz, vom 1. April 1897.

Ergänzung.

Auf 1. Juni 1903 gelangen folgende Gepäcktaxen zur Einführung: Saarbwg i/Lothr.

Taxen pro 100 kg. Gepäck nach oder yon über M.

Fr.

Bern Basel 13. 44 16. 75 Lausanne Basel-Bern od. Biel (Bienne) 17.33 21.55 Luzern Basel 12. 99 16. 20 Bern, den 5. Mài 1903.

Generaldiro.ktion der Schweiz. Bundesbahnen.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

(18/os) Tarif für die Ab- und Zufuhr von Gütern auf Stationen der ehemaligen V S B, vom 15. Juni 1899.

Nachtrag II.

Mit dem Zeitpunkt der Eröffnung des neuen Güterbahnhofes in St. Gallen tritt zum Tarif für die Ab- und Zufuhr von Gütern auf Stationen der ehemaligen V S B ein Nachtrag II in Kraft. Derselbe enthält die Camionnagetaxen, welche für die neuen Güterbahnhofanlagen auf Geltenwilen und im Vonwil in Si. Gallen Gültigkeit haben.

Die bisherigen, im obgenannten Tarif enthaltenen Taxen für St. Gallen und die im Publikationsorgan Nr. 49/1902, unter Position 778, veröffentlichten Taxen für den Rohgüterbahnhof im Vonwil werden dadurch aufgehoben.

'Bern, den 5. Mai 1903.

(ieueraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

344.

187

345. (18/os) Provisorischer Gütertarif Uerikon-Banma-Bahn -- Stationen der schweizerischen Bundesbahnen und der Sihltalbahn.

Mit dem 15. Mai 1903 tritt der obgenaunte,.Gütertarif in Kraft. Derselbe enthält Distanzen und Taxen fftr den Verkehr zwischen den Stationen der Uerikon-Bauma-Bahn einerseits und gewissen Stationen der Zentral- und Westschweiz, sowie der Sihltalbahn anderseits.

Bern, den 5. Mai 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

346.

18

( /os) Teil II, Heft 2, der österreichisch-nngarisch-schiveizerischen Gütertarife, vom 1. Oktober 1902.

Ergänzung.

Mit 20. Mai 1903 wird die Station Pecs der ungarischen Staatseisenbahnen mit folgenden Frachtsätzen in den Ausnahmetarif Nr. VIII (Eier) des obgenannten Tarifs einbezogen: 5000 kg. 10000kg.

5000kg. 10000kg.

Von Pecs nach Von Pecs nach Cts. per 100 kg.

Cts. per 100 lg.

Rorschach . . . . 558 522 Basel S B B . . . 712 654 Basel-St. Johann . . 712 654 S t . Gallen . . . . 582 547 Bern 844 778 Schaff hausen 634 583 Singen Biel (Bienne) .

. 834 768 618 570 Frauenfeld . . . . 630 587 Wädenswil . . . . 652 605 Konstanz . 580 539 Weinfelden . . . . 602 562 Langenthal . . . . 781 719 Winterthur . . . . 650 604 Luzern . . . . . 724 668 Zürich Hauptbahnhof 682 632 Zürich-Tiefenbrunnen 680 631 Ölten 754 694 Eomanshorn . . . 563 526 Bern, den 5. Mai 1903.

Generaldlrektiou der Schweiz. Bundesbahnen.

(18/oa) Teil II, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-schweiserischen Gütertarife, vom 1. April 1901.

Ergänzung.

Mit 20. Mai 1903 wird der im obgenannten Tarif enthaltene Stationstarif für Böhmisch Trübau durch Aufnahme folgender Frachtsätze, der Stückgutklasse l ergänzt: Böhmisch Trübau Nach und yon Stückgutklasse l 347.

Ctg. per 100 kg.

1032 1162 1210

Richterswil St-Imier Le Lode loco Bern, den 5. Mai 1903.

Generaldirektion der Schweiz.

188

Bundesbahnen.

348.

(18/03) Ausnahmetarif für den schweizerisch-deutsch-russischen Grenzverkehr, vom 1. Mars 1900.

Nachtrag 1.

Zu dem erwähnten Ausnahmetarif tritt auf den 1. Juni 1903 ein Nachtrag l in Kraft, -der bei unsern Dienststellen unentgeltlich bezogen werden kann.

Bern, den 5. Mai 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

349. (18/os) Teil II, Heft 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Januar 1900.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 20. Mai 1903 an wird der Stationstarif für Ingolstadt Zentralbahnhof im obgenannten Tarifheft durch die Aufnahme nachstehender Wagenladungsfrachtsätze ergänzt : Allgemeine Wagenladungsklassen Ingolstadt Z B nach und von

A

Spezialiarife

II

I

B

a

0

a

III 0

a

0

377 337 280 282

241 216 181 182

Taxen für 100 kg. in Centimes

Genève .

Lausanne Neuchâtel Serrières

. . .

.

. . .

. . .

663 "596

500 504

601 538 450 453

514 459 381 384

453 406 338 341

476 429 361 364

374 334 277 279

Bern, den 5. Mai 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

350.

(18/03) Teil II der bayerisch-schweizerisch-elsässisch-südbadischen Gütertarife, vom 1. Mai 1900.

Taxermässigungen.

Vom 20. Mai 1903 an ermäßigen sich die auf Seiten 128--131 des obgenannten Gütertarifs verzeichneten Anstoßfrachtsätze für die Stationen Alling und Bruckdorf für Getreide und Mühlenfabrikate des Spezialtarifs I, sowie für Kleie des Spezialtarifs III bei Aufgabe in Wagenladungen um nachstehende Beträge: im Verkehr mit Konstanz und Singen um 0,06 Mark für 100 kg.

im Verkehr mit Basel und Schaff hausen um 0,07 Franken.

Bern, den 28. April 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

189

351. (18/03) Teil II, Heft IB, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Juli 1896.

Teil II, Heft IIC, der südwestdeütsch - schweizerischen Gütertarife, vom 1. Oktober 1899.

Aufnahme der Station Neu-lsenburg.

Mit 1. Juni 1903 wird die Station Neu-lsenburg der Eisenbahndirektion Mainz in die obbezeichneten Tarif hefte aufgenommen wie folgt: Heft IB.

Schnittabelle A.

O>

no M

"3 ÜJ

StUckqut 1

2

Speziano rll All», lîasen ilir InänimStückgüter Êlusstn --

n,

l

A H

A.-Tarif

Spezialtarife

-- . · -- ---- -- - -- ·-Nr.

J 11 LU 1 l) --_ - -, -a 1) u b « b li"!,: Steine

Göutimes pro 100 Kilogramm

324 Neu-lsenburg 824 412 412 344 344 292 254 |214 19f 214 154 154 102 184 90 Heft II 0.

Anstoßtaxen zu den Frachtsätzen ftti Ladenburg.

Neii-Isenburg|138| 69 | 69 | 6969 57 51 |43 38 |43 29 | 29 19|2G * Die Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 9 für Isenburg gelten aneli für Neu-lsenburg.

Kilometertabelle 1.

Basel S B B! VValdshut | Schaffliausen Neu-lsenburg, wirkliche und Tarifkilometer

324

380

360

Singen Konstanz

841

371

Bern, den 5. Mai 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

352. (l8/03) Teil II, Abteilung B, der schweizerisch-italienischen Gütertarife, vom 1. September 1900.

Aenderung eines Stationsnamens.

Die im vorstehend genannten Tarifteil und in den Nachtragen dazu enthaltene Station ,,Torino Succursale" hat die Bezeichnung ,,Torino Dora" erhalten; die Entfernungen und Frachtsätze der früheren Station Torino Succursale bleiben für Toriao Dora unverändert fortbestehen.

Luzern, den 2. Mai 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

190

C. Transitverkehr.

353. ( Teil II, Abteilung B, der deutsch-italienischen Gütertarife, vom 1. September 1900.

Ansnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen u. s. w.

ans Deutschland nach Italien, vom 1. Februar 1898.

Ansnahmetarif e für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln ans Italien nach Deutschland, Belgien, den Niederlanden und England, vom 1. April 1902.

Teil 2, Heft 2, der belgisch-italienischen Gütertarife, vom 1. September 1900.

Ausnahmetarif für die Beförderung von Kohlen u. s. w.

aus Belgien nach Italien, vom 1. September 1900.

Teil II der niederländisch-italienischen Gütertarife, vom 1. Mars 1897.

18/03)

Die in den vorstehend genannten Tarifen und in den Nachträgen dazu enthaltene Station ,,Torino Succursale" hat die Bezeichnung ,, Torino Dora" erhalten ; die Entfernungen und Frachtsätze der früheren Station Torino Succursale bleiben für Torino Dora unverändert fortbestehen.

Luzern, den 2. Mai 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

354. (18/03) Tarif spécial commun P. V. Nr. 414 für den schweiserisch - österreichisch - ungarischen Transitverkehr, vom 1. Januar 1901.

Kündigung, Mit 31. Juli 1903 tritt der Tarif spécial commun P. V. Nr. 414, vom 1. Januar 1901 (früher Nr. 449, vom 15. März 1881, und Nr. 460, vom 1. Oktober 1883) für die Beförderung von Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaren etc. von Stationen in Südfrankreich nach Lindau transit, Linz, Wien I K E B, Podwoloczyska transit und Brody transit ohne Ersatz außer Kraft.

Bern, den 4. Mai 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

355.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

(18/03) Teil. II, gemeinschaftliches Heft, des Gütertarifes für den niederländisch-südwestdeutschen Güterverkehr, vom 1. Mai 1901.

Nachtrag II.

Zum niederländisch-südwestdeutschen Gütertarif, Teil II, gemeinschaftliches Heft, vom 1. Mai 1901, wird mit Gültigkeit vom 1. Mai 1903 der Nachtrag II ausgegeben. Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif und kann durch die Dienststellen unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 25. April 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

191

356. (18/03) Teil IV, Heft l, der süddeutsch-österreichisch-ungarischen Gütertarife, vom 1. Oktober 1898. Neuausgabe.

Auf l, Mai 1903 wird im süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verband ein neuer Ausnahmetarif für Holz und Borke (Rinde), Teil IV, Heft Nr. l, für den Verkehr zwischen Stationen der k. k. österr. Staatsbahnen, der österr.

Südbahn und einer Anzahl anschließender Privatbahnen einerseits und badischen etc. Stationen anderseits eingeführt.

Hierdurch wird der gleichnamige Ausnahmetarif Teil IV, Heft Nr. l, vom 1. Oktober 1898, nebst Nachträgen aufgehoben.

Karlsruhe, den 25. April 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

357. (18/03) Ermässigte Frachtsätze für Leinöl und Stearin ab niederländischen Stationen nach Basel.

Am 15. Mai 1903 treten .ermäßigte Frachtsätze für Leinöl und Stearin zwischen niederländischen Stationen und Basel in Kraft. Auskunft erteilt die Abfertigungsstelle in Basel.

Strassburg, den 30. April 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 1. Mai 1908: 213. Ergänzung des Réglementes betreuend die Gewährung außerordentlicher Taxbegünstigungen zum Besuche schweizerischer Feste und Versammlungen durch Aufnahme der ,,schweizerischen Konferenz für das Idiotenwesen".

214. Entwurf zu einem Nachtrag II zum Camionnagetarif der ehemaligen Vereinigten Schweizerbahnen, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 2. Mai 1903 : 215. Aufnahme der Relationen Ingolstadt Z B -- Genève, Lausanne, Neuchâtel und Serrières in den Teil II, Heft 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife.

216. Aufnahme der Station Neu-Isenburg in den Teil II, Hefte I B und II C, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife.

217. Nachtrag I zum Ausnahmetarif für den schweizerisch-deutschrussischen Grenzverkehr.

218. Plakattarif der S T B für Sonntags-, Lust- und Rundfahrtbillets, mit Vorbehalt.

192

Genehmigt am 4. Mai 1903 : 219. Ergänzung des Personen- und Gepäcktarifes E L B -- Schweiz durch Einführung direkter Gepäcktaxen für den Verkehr Saarburg i/L. -- Bern, Lausanne und Luzern.

Genehmigt am 5. Mai 1903 : . 220. Plakattarif der R V T für Sonntags- und Festtagsbillets im internen Verkehr.

221. Plakattarif der Bière-Apples-Morges-Bahn und der Apples-L'IsleBahn, für Sonntags- und Festtagsbillets im internen Verkehr, mit Vorbehalt.

222. Nachtrag I zum Personen- und Gepäcktarif im Verkehr J N und PSC -- E B, SO und Val-de-Kuz, mit Vorbehalten.

223. Provisorischer Gütertarif für den Verkehr üe B B -- S B B und Sihltalbahn, mit Vorbehalt.

224. Aufnahme von Taxen für den Verkehr mit Pecs in den Ausnahmetarif Nr. VIII (Eier) des Teiles II, Heft 2, der österreichisch-ungarischschweizerischen Gütertarife.

' 225. Aufnahme von Taxen der Stückgutklasse l für die Relationen Böhmisch-Trübau -- Richterswil, St-Imier und Le Lode loco in den Teil II, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-schweizerisehen Gütertarife.

226. Plakattarif der T T B für Sonntags-, Lust- und Rundfahrtbillets, mit Vorbehalten.

227. Nachtrag l zum Teil II, Heft l, zweite Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, mit Vorbehalten.

228. Entwurf zu einem Anhang für die rhätische Bahn zum allgemeinen Reglement und Tarif betreffend den Bezug der Nebengebühren auf den schweizerischen Eisenbahnen, mit Vorbehalten.

2. Sonstige Mitteilungen.

Transportreglement. § 9. Billets. Gültigkeitsdauer. Ausnahmen. Gestützt auf die vom schweizerischen Bundesrat unterm 26. März 1903 erteilte Ermächtigung sind folgende Ausnahmen von den neuen Vorschriften des Absatzes 4 des § 9 des Transportreglementes der schweizerischen Eisenbahnund Dampfschiffunternehmungen vom 1. Januar 1894 provisorisch bewilligt worden : I. An Stelle der lit. b und c der neuen Vorschriften des Absatzes 4 des § 9 des Transportreglementes treten folgende vor 1. Mai 1903 in Kraft bestandene Bestimmungen : ,,b. Neben den einfachen Billets werden, soweit ein Bedürfnis dafür vorliegt, auch direkte Billets für Hin- und Rückfahrt (Retourbillets) ausgegeben. Diese Billets haben für Distanzen von l--10 Kilometer drei Tage, für alle übrigen Distanzen zehn Tage Gültigkeit. Die Distanz wird nach der einfachen Entfernung von der Ausgabe- zur Bestimmungsstation gerechnet. Der Tag der Ausgabe ist als erster ganzer Tag in der Gültigkeitsdauer inbegriffen ; diese erlischt also um Mitternacht des dritten, beziehungsweise zehnten Tages.

193

e. Wenn der Neujahrstag oder der Weihnachtstag auf einen Samstag oder Montag fällt, so daß einer dieser Feiertage und ein Sonntag unmittelbar aufeinander folgen, so wird die Gültigkeitsdauer der am vorhergehenden Werktage gelösten dreitägigen Hin- und Rückfahrtsbillets auf 4 Tage verlängert."

als Ausnahmevorschriften für die nachstehenden Verwaltungen: Uetlibergbahn ; Straßenbahn Stansstad-Stans, Straßenbahn Aarau-Schöftland, Joratbahn, Vevey-Chamby (Veveysaner Bahnen); Gornergratbahn; Seilbahn Davos-Platz-Schatzalp, Gütschbahn; städtische Straßenbahn Bern (Bern - Muri - Gümligen -Worb - Bahn), Birseckbahn, Limmattalstraßenbahn, Trambahn Luzern, Straßenbahn Schwyz-Seewen, Straßenbahn Zürich-Höngg ; Dampfschiffgesellschaft Luganersee.

II. An Stelle der in lit. b vorgesehenen zehntägigen Gültigkeitsdauer der Retourbillets tritt bei folgenden Verwaltungen eine eintägige Gültigkeitsdauer : Jungfraubahn ; Lausanne-Ouchy-Bahn ; Tramway Lausanne, Straßenbahn St. Moritz, Straßenbahn Zürich-Oerlikon-Seebach : Dampfschiftgesellschaft Union (Bielersee).

Transportreglement. § 55. Aufgabe der GUter. Ausnahme. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 1. Mai 1903 die Verwaltung der Drahtseilbahn Davos-Platz-Schatzalp ermächtigt, in Abweichung von den Vorschriften des § 55 des Transportreglementes der schweizerischen Eisenbahn-und Dampfschiffunternehmungen vom 1.Januar 1894 die Dienststunden, während welcher die Annahme und Abgabe der Frachtgüter und des unbegleiteten Gepäckes auf den beiden Güterstationen erfolgen kann, auf die Zeit von 7 bis 9 Uhr morgens und von 4 bis 6 Uhr abends zu beschränken.

Sollten sich im Laufe der Zeit wesentliche Änderungen ia den Verkehrsverhältnissen der Bahn ergeben, so bleibt das Zurückkommen auf diesen Beschluß vorbehalten.

Betriebseröffnung neuer Linien.

1. Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes auf der Strecke Murten Morat) -- Ins (Amt) der Freiburg-Murten-Ins-Bahn ist auf den 1. Mai 1903 gestattet worden. An der 7,17 km. langen Linie befinden sich folgende Stationen und Haltestellen : Murten (Morat [Gemeinschaftsstation mit S B B]), Muntelier und Ins (Anet [Gemeinschaftsstation mit B N]). Für die neue Strecke gelten die nämlichen Verkehrseinrichtungen wie für die schon am 23. August 1898 dem Betriebe übergebene Teilstrecke Fribourg-Murten (Morat).

2. Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes auf der 0,52 km. laugen Strecke der Trambahn Luzern von der Emmenbrücke bis zur Station S li B in Emmenbrücke ist auf den 1. Mai 1903 gestattet worden. Für die neue Linie gelten die nämlichen Verkehrseinrichtungen, wie für die übrigen Linien der Trambahn Luzern.

194

Betriebseröffnung auf Saisonbahnen. Die Wiedereröffnung des regelmäßigen Betriebes auf der Drahtseilbahn Biel-Magglingen hat am 1. Mai 1903 stattgefunden.

Liste der dem internationalen Übereinkommen Über den Eisenbahnfrachtverkehr unterstellten Linien. Laut Mitteilung des Zentralamtes für den internationalen Eisenbahntransport vom 2. Mai 1903 ist die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet, wie folgt abgeändert worden : Schweiz.

A. Von schweizerischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

Nr. l erhält folgende abgeänderte Fassung: 1. Schweizerische Bundesbahnen, ausschließlich der von ihnen betriebenen Seilbahn Cossonay Bahnhof S B B--Cossonay Stadt.

Nr. 3 (Jura-Simplon-Bahn etc.) ist zu streichen. Infolgedessen werden die bisherigen Nummern 4--15 in 3--14 abgeändert (Nr. 16 und 17 bleiben unverändert). In die Liste neu aufgenommen wird die nunmehr im Selbstbetriebe der Eigentumsverwaltung stehende Eisenbahn 15. Le Pont--Brassus.

Frankreich.

A. Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

Die Linien von allgemeiner Bedeutung: Ziffer 7 ist abzuändern wie folgt: 7. Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung des Departements Indre-et-Loire betriebenen Lokalbahn von Ligré-Rivière nach Richelieu.

B. Bahnstrecken, welche sich im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger Verwaltungen befinden.

Unter Ziffer III ist die Bezeichnung ,,Jura-Simplon-Bahn" durch ,,Schweizerische Bundesbahnen" zu ersetzen.

196

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 19.

Bern, den 13. Mai 1903.

III · Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

358. (19/03) Tarif für den Schlaf- und Salonwagen der rhätischen Bahn, vom 1. Juli 1896. Neuansgabe.

Mit 1. Juli 1903 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Tarifs in Kraft, wodurch der entsprechende Tarif vom 1. Juli 1896 aufgehoben und ersetzt wird.

chur, den 5. Mai 1903.

Direktion der rhätischen Bahn.

359. (19/03) Plakattarif für Rundreisebillets der rhätischen Bahn.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Linien Reichenau-Tamins-- Ilanz und Thusis--Celerina tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Chur, den 12. Mai 1903.

Direktion der rhätischen Bahn.

197

360.

(19/03)

Plakattarife fürLustfahrt-- und Rundfahrtbillets derschweizerischenn Bundesbahnen.

Mit 1. Juni 1903 treten für die Kreise I, II, III und IV der schweizerischen Bundesbahnen neue Plakattarife für Lustfahrt- und Rundfahrtbillets in Kraft.

Durch dieselben werden die nachstehend bezeichneten Drucksachen aufgehoben und ersetzt: 1. Plakattarife für Sonn- und Festtags-, sowie Lustfahrt- und Rundfahrtbillets der S B B (ehemalige S C B und N 0 B), vom 1. Mai 1902 ; 2. Plakattarif für Sonn- und Festtagsbillets der ehemaligen V S B, vom 1. Mai 1902; 3. Plakattarif für Lustfahrt- und Rundfahrtbillets der ehemaligen V S B, vom 1. Mai 1902; 4. Plakattarif der ehemaligen JS für Sonn- und Festtags-, sowie Lustfahrt- und Rundfahrtbillets im internen Verkehr, vom 1. Juni 1901 ; 5. Plakattarif der ehemaligen JS für Sonntags-, Lustfahrt- und Rundreisebillets im direkten Verkehr, vom 1. Juni 1901; 6. Tarif für Sonn- und Festtagsbillets im internen Verkehr der ehemaligen J S, der Brünigbahn, B R, R V T, FM, B A M und A L, sowie im direkten Verkehr dieser Bahnen unter sich und ferner im Verkehr J S, B R, R V T und FM -- J N, vom 1. Oktober 1899.

Ferner gelangen hierdurch auch die am 1. Juli 1896 auf dem Instruktionswege eingeführten Sonntagsbillets Heiden -- Appenzell und umgekehrt zur Aufhebung.

Bern, den 11. Mai 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

361.

(10/03)

Personen- und Gepäcktarif SO B -- G B, vom 1. Juni 1891. Kündigung.

Der vorgenannte Tarif wird auf den 20. August 1903 gekündigt.

Wädenswil, den 11. Mai 1903.

Betriebsdirektor der Schweiz. Südostbahn.

362.

(19/03) Plakattarif für Sonntags-, Lust- unRundreisebilletsts deschweiz.sSüdostbahn,n, vom 1. Mai 1902.

neuausgabe.e.

Mit 1. Juni 1903 tritt ein neuer Plakattarif für Sonntags-, Lust- und Rundreisebillets der Schweiz. Südostbahn in Kraft.

Wädenswil, den 12. Mai 1903.

Betriebsdirektor der Schweiz. Südostbahn.

198

363.

(19/03) Plaieattarif der auf den Stationen der E B und B T B im direkten Verkehr mit andern Transportanstalten su ermässigten Preisen sur Ausgabe gelangenden Sonntagsund Rundreisebillets, vom 1. Juni 1901.

Neuausgabe.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen im Publikationsorgan Nr. 5, Position 83, und Nr. 12, Position 198, bringen wir hiermit zur Kenntnis, daß mit 1. Juni 1903 der obenerwähnte neue Plakattarif in Kraft tritt.

Burgdorf, den 12. Mai 1903.

Direktion der Emmentalbahn.

364. (19/03) Plakattarif für Sonntags- und Rundfahrtbillets TSB (inkl. G TB).

der

Am 1. Juni 1903 tritt für die Ausgabe von Sonntags- und Rundfahrtbillets auf gewissen Stationen der Thunerseebahn und der Gürbetalbahn ein besonderer Plakattarif in Kraft.

Bern, den 7. Mai 1903.

Direktion der Thunerseebahn.

365.

(19/03) Plakattarife für Sonn- und Festtagsbillets im internen Verkehr der Regionalbahn des Traverstales und der Eisenbahn Bière-Apples-Morges und Apples-L'Isle.

Mit 1. Juni 1903 treten die obgenannten Plakattarife in Kraft, wodurch die einschlägigen bisherigen Taxen in den bezüglichen Tarifen der ehemaligen Jura-Simplon-Bahn aufgehoben und ersetzt werden.

Bern, den 12. Mai 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

366.

(19/08) Tarif für Arbeiterabonnements im internen Verkehr der Eisenbahn Saignelégier-La Chaux-de-Fonds.

Dieser Tarif, der bei der Direktion zur Einsicht aufliegt und wo Exemplare desselben bezogen werden können, tritt auf 1. Juni 1903 in Kraft.

Saignelégier, den 12. Mai 1903.

Direktion der Eisenbahngesellschaft Saignelégier-La Chaux-de-Fonds.

199

367. (19/os) Tarif für die Beförderung von Personen im direkten Verkehr J N--schweizerische Privatbahnen (B R, R V T etc.).

Mit bezug auf Avis Nrn. 32, 85 und 321, der Nrn. 4, 5 und 17 des Publikationsorgans vom 28. Januar, 4. Februar und 29. April 1903 wird der obengenannte neue Tarif am kommenden 1. Juni in Kraft treten. Die entsprechenden Pevsonentaxen, enthalten in den Tarifen J N und P S C - · JS etc, Tom 1. Oktober 1901, J N -- B N, vom 1. Juli 1901, G T B -- J N etc., vom 1. November 1902, und JN -- SBB (vorher N OB) etc., vom 1. August 1901, werden durch gegenwärtigen Tarif aufgehoben und ersetzt.

Dagegen bleiben die Distanzenzeiger, sowie die in letztern Tarifen angegebenen Gepäcktaxen bis auf weiteres in Kraft.

Neitenburg, den 12. Mai 1903.

Direktion der Nenenburger Jurabahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

19

368. ( /os3 Zuschlagstaxen für die Benutzung von Schlafwagenplätzen im Verkehr Zürich-Innsbruck.

Vom 1. Mai 1903 an werden für die Benutzung von Schlafwagenplätzen iii den zwischen Zürich Hauptbahnhof und Innsbruck mit den Zügen Nr. 2095/2582 und Nr. 2541/2064 verkehrenden Schlafwagen folgende Zuschlagstaxen erhoben: I. Klasse Fr. 10. 50 II. Klasse Fr. 7. 90.

Sem, den 8. Mai 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

369. (1D/o3) Personell- und Gepäcktarif Bayern -- Schweiz, vom 1. Juli 1899. Ergänzung.

Auf 1. Juni 1903 wird der obgenannte Tarif durch Aufnahme folgender Taxen ergänzt:

Entfernung

I. Verkehr aus Bayern nach der Schweiz.

München C B Eoutenbezeichnung nach

Km.

536

Einfache Fahrt Personenzug I.

II.

III.

i>) dann ZürichThalwil-Zug 200

O

Gepäck per 10kg.

Mk. Tage Mk.

Mk.

49.40 34.80 24.-- 3 2.48 Mk.

' Locamo

.3°

Entfernung

II. Verkehr aus der Schweiz nach Bayern.

Locamo nach

CÌ3

Fr.

Tage

Routenbezeichnung

Km.

536

Einfache Fahrt Personenzug I.

III.

II.

Fr.

Gepäck per 3 10 kg, ÖD '.+3

Fr.

Fr.

München C B Zug-Thalwil-Zurich 61.25 43.05 29.65 3 3.08 dann fc)

Bern, den 12. Mai 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

370. (19/03) Personen- und Gepäcktarif Schweiz -- Italien via Gotthard, vom 1. September 1900. Taxänderung und Einführung von Retourtaxen.

Die im Publikationsorgan Nr. 12 vom 25. März 1903 zur Einführung auf 1. Mai 1903 bekannt gegebenen Personen- und Gepäcktaxen La Chauxde-Fonds -- Milano Centrale werden auf folgende Beträge abgeändert: Einfache Fahrt gültig für alle Züge

I.

II.

Fr.

Fr.

Gepäcktaxen per 100 kg. für die

schweize- itarischen lienischen

III. .

|

Fr.

Strecken Fr.

Fr.

La Chaux-de-Fonds -- Milano Centrale 53.40 37.45 26.50 25. 40 2. 42") Ferner gelangen am 1. Juni 1903 folge ade R(itourta xon zur Einf ührung : Hin- i nd Rückfahrt gültig für all s Züge Pino Tronzano -- Ranzo-Gerra . . . 1.05 --.70 --.50 ,, -- Magadino . . . . 1.95 1.30 --.90 ,, -- Bellinzona . . . . 4.50 2.95 b ) Miniroaltaxe 70 Cts.

Luzern, den 12. Mai 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

201

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

371. (19/03) Expressguttarif badische Staatseisenbahnen -- badische Lokal- und Nebenbahnen, vom 20. Februar 1897.

Neuausgabe.

Auf 1. April 1903 erscheint ein neuer Expreßguttarif badische Staatseisenbahnen -- badische Lokal- und Nebenbahnen, durch den der Tarif vom 20. Februar 1897 ersetzt wird.

Für die Strecken der Lokal- und Nebenbahnen werden erhöhte Schnittfrachtsätze eingestellt.

Die Erhebung der Höchstgebühr von 50 Pf. für Sendungen im Taxgewicht von 5 kg. auf Entfernungen über 258 km. kommt in Wegfall.

Über die eintretenden Erhöhungen gibt unser Verkehrsbureau Auskunft.

Die in den Tarif aufgenommenen besonderen Bestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter IQ genehmigt worden.

Karlsruhe, den 15. Januar 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

(19/03) Tarif für die Beförderung von lebenden Tieren im internen Verkehr der rhätischen Bahn.

Mit 1. Juli 1903 tritt obgenannter Tarif in Kraft, wodurch die bestehenden Taxen aufgehoben und ersetzt werden.

Die Taxen der Stationen Trins bis Ilanz und Sils bis St. Moritz treten mit dem Tage der Betriebseröffnung der Linien Reichenau-Tamins--Ilanz und Thusis--St. Moritz in Kraft.

Chur, deu 7. Mai 1903.

Direktion der rhätischen Bahn.

872.

Ausnahmetaxen.

19/03)

373.

( Ausnahmetaxen für die Beförderung von frischen Gemüsen und frischen Frühjahrsfrüchten Genève -- Lenzburg.

Vom heutigen Tage an und bis auf weiteres werden Sendungen von frischen Gemüsen und frischen Frühjahrsfrüchten (frischen Erdbeeren etc.)

Genève -- Lenzburg bei Aufgabe als Eilgut zur Beförderung via Bern mit dem Zuge Nr. l angenommen, unter Berechnung folgender Taxen: 202

Bei Aufgabe als Stückgut

Bei Aufgabe von mindestens 5000 kg.

Cts. pro 100 kg.

Genève -- Lenzburg 883 704 In den Frachtbriefen muß die Beförderung über Bern mit dem Nachtschnellzuge vom Versender ausdrücklich vorgeschrieben sein.

Bern, den 12. Mai 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

374.

19

( /os) Aasnahmetarif für Zucker Böhmen und Mahren -- Schweig, vom 1. Februar 1900.

Nenausgabe.

Mit 1. Juni 1903 tritt für die Beförderung von Zucker jeder Art in Wagenladungen von 10 000 kg. aus Österreich nach der Schweiz ein neuer Ausnahmetarif (Teil VII [Verkehr von Österreich]) in Kraft.

Der Ausnahmetarif für Zucker Böhmen und Mähren -- Schweiz, vom 1. Februar 1900, samt Nachtrag I wird hierdurch aufgehoben und ersetzt.

Bern, den 9. Mai 1903.

Namens der beteiligten Verwaltumgen: Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

375.

(19/os) Ausnahmetarif für Zucker Ungarn -- Schweiz, vom 1. Februar 1900.

Neuansgabe.

Mit 1. Juni 1903 tritt für die Beförderung von Zucker jeder Art in Wagenladungen von 10000 kg. aus Ungarn nach der Schweiz (Teil VII [Verkehr von Ungarn]) ein neuer Ausnahmetarif in Kraft.

Hierdurch wird der Ausnahmetarif für Zuöker Ungarn -- Schweiz, vom 1. Februar 1900, samt Nachtrag I aufgehoben und ersetzt.

Bern, den 9. Mai 1903.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

376.

(19/os) Teil II, Abteilung B, der schweiserisch-italienischen Gütertarife, vom 1. September 1900.

Ergänzung.

Am 1. Juni 1903 treten die folgenden neuen Frachtsätze des im oben genannten Tarifteil enthaltenen Ausnahmetarifes Nr. 9 für vegetabilische öle in Kraft: 203

Für Sendungen nach nördlich von Göschenen gelegenen Stationen Wagenladungen von 6000 kg.

10 000 kg.

Fr. für 100 kg

Viareggio -- Pino Luzern, den 12. Mai 1903.

1. 92

1. 63

Direktion der Gotthardbahn.

C. Transitverkehr.

Teil II, Abteilung B, der deutsch-italienischen Gütertarife, vom 1. September 1900. Ergänzung.

19/03)

377. (

Am 1. Juni 1903 treten die folgenden neuen Frachtsätze des im vorstehend genannten Tarifteil enthaltenen Ausnahmetarifes Nr. 9 für vegetabilische öle in Kraft: Wagenladungen von 6000 kg.

10000 kg.

Fr. für 100 kg

Viareggio -- Pino Luzern, den 12. Mai 1903.

1. 92

1. 63

Direktion der Gotthardbahn.

378. (19/03) Teil H, Abteilung B, der deutsch-italienischen Gütertarife, vom 1. September 1900. Ergänzung.

Auf den 1. Juni 1903 wird die Station Bergamo in den im vorstehenden Tarifteil enthaltenen Ausnahmetarif Nr. 13 für Garne von Hanf u. s. w. mit einem Frachtsatz von 81 Cts. für 100 kg. nach und von Chiasso transit einbezogen.

Luzern, den 12. Mai 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

379.

(19/03) Norddeiitsch-hessisch-südwestdeutsche Gütertarife« Aenderung des Ausnahmetarifes Nr. 2.

Im norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Güterverkehr erhält die Ziffer 6 des Ausnahmetarifs Nr. 2 mit Wirkung vom 10. Mai 1903 die folgende Fassung: ,,Holz, wie im Spezialtarif III genannt, ferner Holzabfallspäne, beim Hobeln, Sägen u. s. w. entstehend, auch Holzsägemehl."

Karlsruhe, den 8. Mai 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

880. (19/03) Teil II, Hefte l und 3, des sächsisch-südwestdeutschen Verbands guter tarif es, vom 1. Juni 1901. Nachträge.

Zum Teil II des sächsisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarifes und zum Tarif heft l ist ein Nachtrag II, zum Tarif heft 3 ist ein Nachtrag III, sämtlich vom 1. Mai 1903 ab gültig, ausgegeben worden. Die Nachträge enthalten im wesentlichen Änderungen und Ergänzungen der Kilometerzeiger und der Ausnahmetarife. Unter anderm sind darin direkte Entfernungen für die Station Walferdingen vorgesehen.

Strassburg, den 4. Mai 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

381. (19/03) Teil II, Hefte l und 4, des sächsisch-südwestdeutschen Gütertarifes, vom 1. Juni 1901. Nachträge.

Am 1. Mai 1903 werden zum sächsisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarif die Nachträge III zum Teil II und zum Tarif'heft 4 (Verkehr mit Baden), sowie der Nachtrag II zum Tarifheft l (gemeinschaftliches Heft) herausgegeben. Die Nachträge enthalten Änderungen und Ergänzungen der Haupttarife.

Nähere Auskunft erteilen die Güterdienststellen, sowie das diesseitige Verkehrsbureau.

Karlsruhe, den 1. Mai 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Ausnahmetaxen,

382.

19/03)

( Ausnahmefrachtsätze für Leinöl und Stearin im niederländisch-südwestdeutschen und Basler Verkehr.

Mit Gültigkeit vom 15. Mai 1903 werden im niederländisch-südwestdeutschen und Basler Güterverkehr Ausnahmefrachtsätze für Wagenladungen von 5000 und 10 000 kg. eingeführt, und zwar für Leinöl zwischen Amsterdam loco und Wormerveer einerseits, Basel, Konstanz, Schaff hausen, Singen und Waldshut loco und transit anderseits, sowie für Stearin zwischen Amsterdam loco und Gonda einerseits, Basel, Konstanz, Schaffhausen, Singen and Waldshut loco und transit anderseits.

Nähere Auskunft geben die genannten Stationen und das Verkehrsbureau.

Karlsruhe, den 30. April 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

205

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 6. Mai 1903 : 229. Entwurf zu einer Neuausgabe des internen Personentarifes der Danipfschiffgesellsckaft Untersee und Rhein.

Genehmigt am 8. Mai 1903 : 230. Entwurf zu einer Xeuausgafoe des Teiles I, Abteilung 15, der Tarife für den niederländisch-deutschen Güterverkehr zur Anwendung auf den niederländischen Verkehr mit Basel via Delle, mit Vorbehalten.

281. Entwurf zu einer Neuausgabe des Tarifes für die Seilbahn Römerhof Zürich -- Waldhaus Dolder und den Tramway Waldhaus Dolder--Hotel Dolder, mit Vorbehalten.

232. Plakattarif der E B und B T B für Sonntags- und Rundreisebillets, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 9. Mai 1903 : 233. Plakattarif der Rh B für Rundreisebillets, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 11. Mai 1903: 234. Plakattarife der Kreise I bis IV der S B B für Lust- und Rundfahrtbillets, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 12. Mai 1908 : 235. Änderungen und Ergänzungen zum Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr Schweiz -- Italien via Gotthard.

236. Entwurf II eines Plakattarifes der S 0 B für Sonntags-, Lustund Rundfairtbillets der S 0 B, mit Vorbehalt.

237. Aufnahme von Personen- und Gepäcktaxen München C B Locamo in den Personen- und Gepacktarif für den Verkehr Bayern -- Schweiz.

238. Entwurf III eines internen Tarifes für Arbeiterahonnements der Regionalbahn Saignelégier -- La Chaux-de-Fonds.

239. Plakattarif der G B für Sonntags-, Lust- und Rundfahrthillets, mit Vorbehalt.

240. Ergänzung des Teiles II, Abteilung B, der deutsch-italienischen Gütertarife durch Aufnahme der Station Viareggio in den Ausuahmetarif Nr. 9 für vegetabilische Öle.

241. Ergänzung des Teiles II, Abteilung B, der schweizerischitalienischen Gütertarife durch Aufnahme der Station Yiareggio in den Ausnahinetarif Nr. 9 für vegetabilische öle.

242. Ergänzung des Teiles II, Abteilung B, der deutsch-italienischen Gütertarife durch Aufnahme der Station Bergamo in den AusnahmetarifV Nr. 13 für Garne von Hanf etc.

206

243. Ausnahmefrachtsätze für die Beförderung von frischen Gemüsen und frischen Frühjahrsfrüchten ab Genève nach Lenzburg mit dem Nachtschnellzug über Bern.

244. Entwurf IV eines Personentarifes für den Verkehr J N -- schweizerische Privatbahnen, mit Vorbehalt.

2. Sonstige Mitteilungen.

Liste der dem internationalen Übereinkommen Über den Eisenbahnfrachtverkehr unterstellten Linien. Laut Mitteilung des Zentralamtes für den internationalen Eisenbahntransport vom 6. Mai 1903 ist die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet, wie folgt abgeändert worden : Sch/v^eiz.

A. Von schweizerischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

Nr. 14 hat von nun an zu lauten: 14. Freiburg-Murten-Ins-Bahn.

Transportreglement. § 8. Fahrpreise. Ermässigung filr Kinder. -- § 36.

Begriff der landwirtschaftlichen Traglasten. Haftung für dieselben. Ausnahmen.

Gestutzt auf die vom schweizerischen Bundesrat unterm 17. April 1903 erteilte Ermächtigung sind folgende Ausnahmen von den neuen Vorschriften der §§ 8 und 36 des Transportreglements der schweizerischen Eisenbahnund Dampfschiffunternehmungen vom 1. Januar 1894 provisorisch bewilligt worden : I. § 8. Fahrpreise. Ermässigung für Kinder.

Soweit eine konzessionsmäßige Verpflichtung zur Beförderung von Kindern zur halben Taxe nicht besteht, finden die bezüglichen Vorschriften des zweiten Absatzes des § 8 wie bisanhin auf diese Unternehmungen keine Anwendung, und ist eine Änderung der Verhältnisse in dieser Hinsicht nicht eingetreten, so daß von einer speziellen Aufzählung der Unternehmungen, welche hiervon betroffen werden, Umgang genommen werden kann.

Folgende Unternehmungen wurden ermächtigt, das Alter der Kinder, welche gratis zu befördern sind, wie bisanhin auf drei Jahre festzusetzen: Straßenbahn Aarau-Schöftland, Bern-Muri-Gümligen-Worb-Bahn, elektrische Straßenbahnen in Genf; Seilbahn Ragaz-Wartenstein, Eigiviertel-Seilbahn Zürich; Straßenbahn Altstätten - Berneck, städtische Straßenbahn Bern, Tramway La Chaux-de-Fonds, Tramway Fribourg, elektrische Straßenbahn Lugano, Straßenbahn Schwyz-Seewen, Straßenbahn Vevey-Montreux-Chillou, Zentrale Zurichbergbahn, Straßenbahn Zürich-Höngg, Straßenbahn- ZürichOerlikon-Seebach.

Folgende Unternehmungen wurden ermächtigt, die Altersgrenze der Kinder, welche zur Fahrt zur halben Taxe berechtigt, wie bisanhin auf zehn Jahre festzusetzen: Straßenbahn Aarau-Schöftland, Bern-Muri-Gümligen-Worb - Bahn, elektrische Straßenbahnen in Genf; Seilbahn RagazWartenatein, Rigiviertel-Seilbahn Zürich; Straßenbahn Altstätten-Berneck, "Tramway La Chaux-de-Fonds, Trambahn Luzern, Straßenbahn Schwyz207

Seewen, Straßenbahn Vevey-Montreux-Chillon, Straßenbahn Zürich-Höngg, Straßenbahn Zürich-Oerlikon-Seebach.

II. § 36. Begriff der landwirtschaftlichen Traglasten.

Haftung für dieselben.

Soweit in den Konzessionen keine Verpflichtung zum Trausport von Traglasten vorgesehen oder das Gratisgewicht der Traglasten niedriger als 25 kg. angesetzt ist, bedingt die neue Fassung des § 36 keine Änderung der bestehenden Verhältnisse und bleiben hier die bisherigen Ausnahmen unverändert in Kraft. Dagegen wurden folgende Verwaltungen, welche zum Transport landwirtschaftlicher Traglasten verpflichtet sind, ermächtigt, von der Einführung der neuen Vorschriften für Traglasten mit einheimischen gewerblichen Erzeugnissen und derjenigen für das Handwerkszeug für den persönlichen Gebrauch des Trägers Umgang zu nehmen : Straßenbahn Stansstad-Stans, Eisenbahn Rolle-Gimel ; Lausanne-Ouchy-Bahn.

Berichtigung. In der Publikation betreffend die Eröffnung des Betriebes auf der Teilstrecke Murten (Morat) -- Ins (Anet) der Freiburg-Murten-InsBahn in Nr. 18/1903 dieses Organs ist in der Aufzählung der Stationen nach ,,Muntelier" einzuschalten: ,,Sugies".

208

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