476

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession einer Drahtseilbahn von Stans auf das Stanserhorn.

(Vom 30. Oktober 1903.)

Tit.

Der Verwaltungsrat der Stanserhornbahn unterbreitete mittelst Eingabe vom 17. August dem Bundesrate zu Händen der Bundesversammlung das Gesuch, es möchte Art. 16, Absatz l, der durch Bundesbeschluß-vom 10. Oktober 1890 (B. A. S. XI, 193) erteilten Konzession einer Drahtseilbahn von Stans auf das Stanserhorn im Sinne der Erhöhung der konzessionsmäßigen Maximaltaxen abgeändert werden, und zwar möchte die Unternehmung ermächtigt werden, folgende Personentaxen zu beziehen: Bergfahrt Fr.

Von ,, ,, ,, ,,

Talfahrt Fr.

Stans nach Kniri --.70 --.50 Kniri nach Bluomatt 2. 40 1. 50 Bluomatt nach Stanserhorn 2. 90 2. -- Stans nach Stanserhorn 6. -- 4. -- Stans nach Stanserhorn und zurück . . 10. -- Zugleich beantragte der Verwaltungsrat, bei diesem Anlaß den Absätzen 2 und 3 des Artikels 16 folgende Fassung zu geben: ,,Für Kinder unter 4 Jahren, sofern für solche kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird, ist nichts, für solche zwischen dem

477

vierten und dein zurückgelegten zwölften Altersjahre die Hälfte der Taxen zu bezahlen.

,,Für die Einwohner von Nidwaiden bleiben die bisherigen Taxen mit 50°/o Rabatt bestehen."

Das Gesuch um Erhöhung der konzessionsmäßigen Maximaltaxen begründet der Verwaltungsrat im wesentlichen wie folgt: Art. 20, Absatz 2, der Konzession einer Drahtseibahn von Stans auf das Stanserhorn vom 10. Oktober 1890 ermächtige den Bundesrat, mit Zustimmung der Bundesversammlung eine angemessene Erhöhung der konzessionsmäßigen Maximaltaxen zu gestatten, wenn der Ertrag des Unternehmens nicht hinreiche, die Betriebskosten, einschließlich die Verzinsung des Obligationenkapitals, zu decken. Dieser Fall sei tatsächlich seit dem zweiten Betriebsjahre vorhanden. Nach Bezahlung der Obligationenzinse hätten sich in den Jahren 1896--1899 folgende Paasivsaldi der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben: Im Jahre 1896 Fr. 35,649. 32 ,, ,,189^ ,, 29,924.35 ,, ,, 1898. . . . . . ,, 20,725. 30 ,, ,, 1899 ,, 20,287. 36 Der Abschluß für das letztere Jahr habe daher ein Gesamtdefizit von Fr. 106,586. 33 aufgewiesen. Obschon das Defizit von Jahr zu Jahr etwas kleiner geworden sei, so wäre doch die Gesellschaft genötigt gewesen, ihre Insolvenz zu erklären, wenn nicht der Inhaber des Obligationenkapitals, den Ruin der Gesellschaft voraussehend, sich aus freien Stücken bereit erkärt hätte, nebst den Zinsen für das aufgelaufene Defizit, auf 2 °/o Zina für das Obligationenkapital und die Geltendmachung anderer, aus dem Betriebe ihm zustehenden Forderungen zu verzichten. Infolge dieses Entgegenkommens habe sich der Passivsaldo folgendermaßen reduziert : Auf Ende 1900 auf . . . . . Fr. 106,400. 99 ,, ,, 1901 ,, ,, 106,348.32 , » 1902 ,, ,, 105,969.19 Es sei aber selbstverständlich, daß ein solches Verhältnis nicht länger andauern dürfte, und es sei danach zu trachten, bessere Jahresabschlüsse zu erzielen. Wenn auch nachweisbar der Verkehr der Stanserhornbahn sich von Jahr zu Jahr hebe und Aussicht vorhanden sei, durch richtige Reklame im Auslande dieselbe in immer weitern Kreisen bekannt zu machen, so genüge die voraussichtliche Zunahme der Frequenz doch nicht, um die Gesellschaft in die Möglichkeit zu versetzen, die nächsten Jahre Biradesblatt. 55. Jahrg

Bd. IV.

34

47S

ihre Verpflichtungen mit Sicherheit erfüllen zu können. Eine wesentliche Besserung der finanziellen Situation könne nur durch die gewünschte Taxerhöhung erzielt werden. Dieselbe würde voraussichtlich eine Einnahmenvermehrung von rund Fr. 10,000 eintragen und ermöglichen, den Obligationenzins ordnungsgemäß zu bezahlen, während die vorausgesetzte Steigerung des Verkehrs die sukzessive Saldierung des Passivsaldos zur Folge hätte.

Die Regierung des Kantons Unterwaiden nid dem Wald übermittelte mit Begleitschreiben vom 8. Oktober dieses Jahres dem Eisenbahndepartement einen Auszug aus dem Protokoll des Landrates vom 30. September 1903, wonach derselbe die .nachgesuchte Konzessionsänderung befürwortend begutachtet.

Wir halten ebenfalls die gewünschten Taxerhöhungen aus den vom Verwaltungsrat angeführten Gründen für gerechtfertigt, und haben deshalb im nachstehenden Beschlußentwurfe, Art. 16, Absatz l, entsprechend abgeändert. Dem Absatz 2 dieses Artikel» haben wir die in den neuern Konzessionen gebräuchliche Fassung gegeben, also Festsetzung des Alters der0gratis zu befördernden Kinder auf 4 Jahre und des zur Bezahlung der Hälfte der Taxe berechtigenden Alters auf 4 bis 10 Jahre, wobei dem Bundesrat das Recht gewahrt bleibt, eine angemessene Ausdehnung der zur Hälfte der Taxe berechtigenden Altersgrenze zu verlangen. Absatz 3des zitierten Artikels ist nach dem Vorschlage des Verwaltungsrates redigiert.

Wir empfehlen Ihnen den nachstehenden Beschlußentwurf zur Annahme und benützen den Anlaß, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 30. Oktober 1903.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

479 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Aenderung der Konzession einer Drahtseilbahn von Btans auf das Stanserhorn.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht 1. einer Eingabe des Verwaltungsrates der Stanserhovnbahn vom 17. August 1903; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 30. Oktober 1903, beschließt: I. Die Absätze l, 2 und 3 des Artikels 16 der durch Bundesbesehluß vom 10. Oktober 1890 erteilten Konzession finden Bau und Betrieb einer Drahtseilbahn von S t a n s auf das S t a n s e r h o r n erhalten folgende Fassung : vjDie Unternehmer werden ermächtigt, folgende Taxen zu beziehen : 1. Für den Transport von Personen:

von von von von von

Stans nach Kniri Kniri nach Bluomatt Bluomatt nach Stanserhorn . . .

Stans nach Stanserhorn Stans nach Stanserhorn und zurück .

Bergfahrt

Talfahrt

Fr.

--. 70 2. 40 2. 90 6. -- 10. --

Fr.

--. 50 1. 50 2. -- 4. --

480

,,Für Kinder unter vier Jahren ist, sofern für solche kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird, keine Taxe, für Kinder zwischen dem vierten und dem zurückgelegten zehnten Altersjahre die Hälfte der Taxe in allen Wagenklassen zu zahlen.

Der Bundesrat kann eine angemessene Ausdehnung der zur Hälfte der Taxe berechtigenden Altersgrenze verlangen.

,,Für die Einwohner von Nidwaiden bleiben die bisherigen Taxen mit 50 % Rabatt bestehen."

II. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, welcher am 1. Dezember 1903 in Kraft tritt, beauftragt.

-'-^se*-0-

481

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Konzession einer Eisenbahn von Lyß über Utzenstorf nach Herzogenbuchsee, eventuell mit Abzweigung von Koppigen nach Kirchberg.

(Vom 30. Oktober 1903.)

Tit.

Mittelst Eingabe vom 30. März 1899 unterbreiteten die Herren Rud. L e u c h in Utzenstorf, J. R. W e b e r in Graßwil, Fr. S u ter in Messen und Karl J o r d i in Herzogenbuchsee dem Bundesrat das Gesuch um Erteilung einer Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Lyß über U t z e n s t o r f nach H e r z o g e n b u c h s e e , eventuell mit Abzweigung von K o p p i g e n nach K i r c h b e r g .

Der allgemeine Bericht geht davon aus, es sei bereits im Dezember 1871 von Herrn Nationalrat A. Friedr. Born in Herzogenbuchsee, als Präsident eines Initiativkomitees, ein Aufruf an die beteiligten Gemeinden und Privaten erlassen worden, in welchem die große Bedeutung einer Eisenbahnlinie Lyß-Herzogenbuchsee beleuchtet worden sei. In mehreren Versammlungen habe sich eine große Begeisterung für die genannte Linie gezeigt, und es seien im Herbst 1873 von den interessierten Gemeinden durch Gemeindebeschlüsse Fr. 1,080,000 Subventionsbeiträge beschlossen worden. Infolge der in den Jahren 1875/1876 eingetretenen Krise sei das Unternehmen ins Stocken geraten und liegen geblieben.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession einer Drahtseilbahn von Stans auf das Stanserhorn. (Vom 30. Oktober 1903.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1903

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.11.1903

Date Data Seite

476-481

Page Pagina Ref. No

10 020 734

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.