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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bauten für die Durchführung der Neubewaffnung der Artillerie und Ergänzung der Kraftanlage für die eidgenössischen Militäranstalten in Thun.

(Vom 29. Mai 1903.)

Tit.

Von jeher ist in Aussicht genommen worden, für das neu zu beschaffende Artilleriematerial sämtliche Räder, Protzen, Caissons und Reservefuhrwerke und die Munition im Inlande zu erstellen. Infolgedessen muß die Periode für die Neubewaffnung der Artillerie auf 3//2a Jahre ausgedehnt werden, während sie in den großen Nachbarstaaten nur 2 Jahre, in kleineren Staaten noch kürzere Zeit betragen hat.

Wir beabsichtigen, die Betriebe der eidgenössischen Regiewerkstätten nicht sehr zu vergrößern und in diesen nur diejenigen Gegenstände oder Bestandteile zu erstellen, deren Brauchbarkeit besondere Anforderungen an Qualität, Gleichmäßigkeit oder Wechselbarkeit bedingt oder deren Ersatz auch im Kriegsfälle durch eigene Werkstätten gesichert sein muß. So viel Arbeit als möglich soll der Privatindustrie zugewiesen werden.

Für die Entwicklung der hauptsächlich in Betracht kommenden Regieanstalten -- eidgenössische Konstruktionswerkstätte in Thun,

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die Munitionsfabriken in Thun und Altdorf und die Kriegspulverfabrik in Worblaufen -- ist'in den letzten Jahren viel geschehen sowohl bezüglich Bauten als Betriebseinrichtungen aller Art, so daß nur noch Bauten notwendig werden, die nach Durchführung der Neubewaffnung andere zweckmäßige Verwendung finden können oder zum vollständigen Ausbau der betreffenden Etablissemente für vollkommen gesicherten Betrieb auch in normalen ßetriebsperioden gehören.

Die für die Werkstätten erforderlichen besondern maschinellen Einrichtungen, Werkzeuge und Instrumente erfordern keine besondern Kredite; sie werden in die Betriebsbudgets der betreffenden Etablissemente eingestellt werden. Die Extrakosten sind in den Preisen für das neue Material enthalten und sollten dann auf Ende der Neubewaffnungsperiode abgeschrieben werden können.

Von ganz außerordentlicher Bedeutung ist es, daß mit dem Bundesbeschluß der Eäte betreffend Neubewaffnung gleichzeitig nicht nur die Kredite für die erforderlichen Neubauten bewilligt werden, sondern daß dann auch sofort mit dem Bau derselben begonnen werden kann und daß diese möglichst beschleunigt werden.

Die Bedürfnisse der einzelnen Etablissemente sind folgende : 1. Die M u n i t i o n s f a b r i k T h u n bedarf keine außerordentlichen Bauten. Der außerordentliche Bedarf an Maschinen ist sehr gering.

2. In der M u n i t i o n s f a b r i k A I t d o r f sind die Einrichtungen für die Fabrikation der Metallpatronenhülsen vorhanden und bereits vorübergehend in Betrieb gesetzt worden. Das Maschineninventar wird noch etwas vermehrt werden müssen.

Bauten sind nicht notwendig.

3. Die K r i e g s p u l v e r f a b r i k W o r b l a u f e n kann den Bedarf an Pulver mit den gegenwärtigen maschinellen Einrichtungen liefern. Um allen Eventualitäten infolge von Betriebsstörungen vorzubeugen, wird sowieso die Nitrieranlage vergrößert werden müssen, was einen kleinen neuen Anbau bedingen würde.

Diese Ergänzung kommt der Gesamtfabrikation zu gut und gehört in das ordentliche Budget.

4. Die e i d g e n ö s s i s c h e K o n s t r u k t i o n s w e r k s t ä t t e i n T h u n soll alle Räder und Deichseln (auch für die Geschütze) erstellen, da volle Garantie für die Qualität des Holzes notwendig

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ist. Weitere Fuhrwerksbestandteile wird sie nur erstellen, soweit es die bestehenden Einrichtungen erlauben, dagegen müssen dort alle Bestandteile kontrolliert werden. Die Hauptaufgabe der .Konstruktionswerkstätte wird neben Räder- und Deichselfabrikation sein, die Protzen, Caissons und Reservefuhrwerke zu montieren und auszurüsten. Die Erfahrungen bei Umänderungs- und Reparaturarbeiten fordern unbedingt, daß das Montieren einheitlich geschieht. Diese Arbeiten beanspruchen viel Platz, da, wenn sie rationell durchgeführt werden sollen, · immer größere Partien gleichzeitig montiert werden müssen.

Für die Arbeiten der Konstruktionswerkstätte sind folgende Bauten notwendig: A. Neubau einer M o n t i e r w e r k s t ä t t e . Diese W e r k stätte würde nach D u r c h f ü h r u n g der Neubewaffnung der a d m i n i s t r a t i v e n Abteilung der Kriegsmater i a l - V e r w a l t u n g überwiesen, um dann als Zeughaus b e n ü t z t zu w e r d e n . Nach Durchführung der Neubewaffnung und Ausscheidung eines stärkeren Parkes an Artillerie-Reservematerial wird das Bedürfnis nach einem größern Zeughaus ein dringendes.

Grundflächeninhalt: 1300 m 2 .

Kosten Fr. 117,000.

B. N e u e r L a d e n s c h u p p e n als Anbau an obige Montierwerkstätte, so eingerichtet, daß er n a c h h e r für Z e u g hauszwecke dienstbar gemacht werden kann.

Grundfläche: zirka 250m 2 .

Kosten: Fr. 8500.

C. A n b a u an den b e s t e h e n d e n L a d e n s c h u p p e n .

Erhöhung der Grundfläche: zirka 360 m 2 .

Kosten: Fr. 12,600.

Mit Rücksicht auf den großen Holzkonsum für die Fabrikation der Räder, Deichseln etc. sind große gedeckte Holzräume notwendig, da die bisherigen auch für die normalen Bedürfnisse nicht ausreichen. Aus diesem ^Grunde ist auch die Trennung sub B und C vorgesehen, indem dann nach Durchführung der Neubewaffnung Schuppen B der administrativen Abteilung zugewiesen, Schuppen C der Konstruktionswerkstätte verbleiben würde.

.

D. A b o r t b e i m Z e u g h a u s Nr. 2.

Kosten: Fr. 4000.

Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. III.

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E. U m b a u des w e s t l i c h e n F l ü g e l s des Zeughauses Nr. 2.

Für die Fabrikation von zirka 5300 Rädern muß die noch vom Kriegsdepot besetzte Hälfte des Zeughauses II verwendet und entsprechend der östlichen Hälfte umgebaut werden.

Kosten des Umbaues: Fr. 40,000.

Die Kosten für die für die Konstruktionswerkstätte erforderlichen Bauten belaufen sich somit auf . . . . Fr. 182,100 davon finden später Verwendung als Zeughäuser die Bauten sub A und B irn Betrage von . . . fl 125,500' Der Restbetrag von Fr. 56,600 kann auch nicht als durch die Neubewaffnung bedingt, bezeichnet werden, indem die hierfür erstellten Bauten den normalen Bedürfnissen der Konstruktionswerkstätte entsprechen und sowieso in den nächsten Jahren in die Baubudgets eingestellt worden wären.

Es ist in Aussicht genommen, später alle Ersatzbestandteile' für die Geschütze selbst zu erstellen, was die Erweiterung der Räume der Konstruktionswerkstätte durch bleibende Zuteilung, des westlichen Flügels des Zeughauses II bedingt.

5. E i d g e n ö s s i s c h e s E l e k t r i z i t ä t s w e r k und T u r b i n e n a n l a g e in T h u n .

Die Einrichtungen der elektrischen Anlage für die eidgenössischen Anstalten in Thun haben sich bewährt. Der Betriebfunktioniert zur allgemeinen Zufriedenheit. Die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit dieser Anlage haben sich aber seit Inbetriebsetzung im Jahr 1901 erheblich gesteigert. Der Bedarf an elektrischer Kraft und Licht in den angeschlossenen Btablissementen hat sich derart vermehrt, daß die gegenwärtig bestehende elektrische Zentrale an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt ist. Weitern Gesuchen für Kraft und Licht könnte nicht mehr entsprochen werden.

Die Situation ist folgende : Gegenwärtiger Tageskonsum 185 HP.

Maximale Leistungsfähigkeit der vorhandenen Turbinen 170--180 ,, Differenz an Mehrkonsum

5 --15 HP.

Dieser Mehrbedarf von 5 bis 15 HP. wird momentan provisorisch durch die bestehende Akkumulatorenbatterie ausge-

199 glichen. Die Batterie wird über Nacht durch die entlasteten Turbinen wieder aufgeladen und sollte ausschließlich nur für Lichtabgabe verwendet werden.

Es liegen folgende neue Gesuche für Kraft- und Lichtstrom vor: I. Kraftstrom.

Munitionsfabrik.

1. Ein Motor für die Hülsenfabrik zur teil weisen Entlastung des bestehenden 66 HP Motor 35 HP.

2. Ein Motor für die neue Gießerei 6 ,, 3. Ein Motor für Ventilation der Speiseanstalt. .

1,5 ,, Eaubureau.

4. Ein Motor für die mechanische Schreinerei

10 ,, 52,6 HP.

Von diesen 52,s HP. wird jedoch nur etwa die Hälfte gleichz e i t i g beansprucht 25 HP.

KonstruMionswer'kstätte.

Während der Dauer der Arbeiten für die Neubewaffnung der Artillerie braucht die Konstruktionswerkstätte eine Mehrkraft von Mindester Mehrbedarf an Kraftstrom total

35 ,, 60 HP.

il. Lichtstrom.

Offiziersicaserne.

1. Für die Offizierskaserne waren ursprünglich nur 200 Glühlampen und ' 5 Bogenlampen vorgesehen, was einem Kraftaufwand von 21 HP. entspricht. Tatsächlich sind nun 263 Glühlampen und 25 Bogenlampen verlangt, was 43 HP. ausmacht, d. h. eine Mehrbeanspruchung der Anlage bedingt um . . . . 22 HP.

Mannschaftskaserne.

2. Für die Mannschaftskaserne ist eine Erweiteruug der Beleuchtung von 80 Glühlampen, sowie die Beleuchtung der Unterkunftsräume in der KasernenÜbertrag

22 HP.

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Übertrag stallung mit 109 Glühlampen, total 189 Glühlampen vorgesehen. Dies entspricht einem Kraftaufwand von

22 HP.

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» ·n

Munitionsfabrik.

3. Beleuchtung der neuen Gießerei, sowie einiger kleinerer Neubauten der Munitionsfabrik

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EonstruJdionswerlcstäüe.

4. Während der Dauer der Neubewaffnung benötigt die Konstruktionswerkstätte einen Mehrbedarf an Licht von Mehrbedarf an Lichtstrom total

15 64 HP.

Unter Berücksictigung von I ist ein minimaler Mehrbedarf von 60 HP. an den Turbinen erforderlich, unter der Voraussetzung, daß der gesamte Lichtbedarf' durch die Akkumulatorenbatterie bewältigt werden könne, indem die Turbinen beziehungsweise elektrischen Generatoren während den Arbeitstunden vollständig für den Transmissions- und Maschinenbetrieb beansprucht werden.

Die gegenwärtig bestehende Akkumulatorenbatterie ist mit einer Kapazität von 432 Ampères bereits jetzt schon auf das höchste beansprucht. Tritt die unter II aufgeführte Vergrößerung dazu, so muß die Akkumulatorenbatterie entsprechend auf eine Kapazität von 504 Ampères erhöht werden.

Auch wenn auf die Vergrößerung der Turbinen nicht eingetreten werden sollte, so s o l l t e auf a l l e F ä l l e die V e r g r ö ß e r u n g d e r A k k u m u l a t o r e n b a t t e r i e vorgenommen werden.

Wie bereits erwähnt, wird die Akkumulatorenbatterie gegenwärtig zur Deckung des Mehrbedarfs an Kraftstrom benutzt.

Dies ist aber nicht mehr möglich, sobald der maximale Kraftund Lichtbedarf gleichzeitig geliefert werden muß, d. h. im Winter. Überdies tritt ab Monat Juni die Offizierskaserne mit ihrem obenerwähnten Mehrbedarf an Licht von 22 HP. hinzu.

Die Anlage besitzt allerdings eine Reservedampfmaschine, welche 170 HP. leisten kann. Wollte man aber dieselbe im regelmäßigen Betriebe verwenden, so würde diese Reserve für den Notfall wegfallen und es könnten infolgedessen sehr empfindliche Betriebsstörungen entstehen. Diese Dampfmaschine

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muß auch aus dem Grunde zur Verfügung bleiben, um im Falle von Tag- und Nachtbetrieb die Batterie damit laden zu können, indem dies während des Kraftbetriebes mittelst der Turbinen nicht geschehen kann. Zudem wäre es höchst unvorteilhaft, diese große Maschine täglich 2 Mal (morgens und abends) für etwa 2--3 Stunden für eine Leistung von 20--60 HP. anzuheizen.

Es ist daher angezeigt, mit Rücksicht auf die stetige Vergrößerung der eidgenössischen Anstalten, für Erweiterung der Kraftanlage zu sorgen. Mit Rücksicht auf die N e ü b e w äff n ung der A r t i l l e r i e muß diese Erweiterung sofort vorgenommen werden.

Unseres Erachtens kann dies nun geschehen: a. entweder durch Erstellung einer dritten Turbine und Bezug von mehr Kraftwasser von der Gemeinde Thun, oder b. durch Bezug von^elektrischem Strom von der Gesellschaft ,,Motora.

Ad a. Es ist auch das eidgenössische hydrometrische Bureau um sein Gutachten ersucht worden, ob im v o r h a n d e n e n Kanal mehr Wasser zugeführt werden kann und für welche Maximalkraft. Aus den Berichten vom 2. und 7. Mai geht hervor, daß sowohl im Sommer als im Winter an Stelle der bisherigen 180 HP. zukünftig 250 HP., eventuell noch mehr, erhältlich sind. Im Winter könnte man, wenn die Transmission verstärkt würde, mit Rücksicht auf das hohe Gefalle allenfalls mit den 2 vorhandenen Turbinen die 250 HP. erhalten, für den Sommer dagegen, d. h. für Hochwasserstand muß eine dritte Turbine erstellt werden, da das Gefalle bedeutend reduziert, jedoch viel mehr Wasser vorhanden ist.

Für die gegenwärtig ausliefernde Kraft besteht zwischen der Eidgenossenschaft und der Gemeinde Thun ein Wasserlieferungsvertrag. Der Gemeinderat Thun erklärt sich in seiner Offerte vom 9. Mai bereit, diesen Vertrag für die Zuführung von weiterem Kraftwasser für 60--130 HP. zu erweitern. Diese Offerte enthält 3 Varianten, von welchen Variante l mit 25jähriger Vertragsdauer für die vorliegenden Verhältnisse als am zweckmäßigsten erscheint. Wir bevorzugen die Vertragsdauer von 25 Jahren, sowohl mit Rücksicht auf Amortisation der Anlagekosten, als auch mit Rücksicht auf die Erlangung stabiler Betriebsverhältnisse. Die Kraftmiete würde sich demnach stellen auf:

202 Grundtaxe 130 X 30 . . . . Fr.

Für 130 HP. Ü b e r k r a f t : Konsumtaxe 130 X 60 . . . ,,

3900 7800

Fr. 11,700 = Fr. 90 per HP.

Grundtaxe 130 X 30 . . . . Fr.

Für 60 HP. Ü b e r k r a f t : Konsumtaxe 60 X 60 . . . ,,

3900 3600

Fr. 7500 = Fr. 125 per HP.

Verzinsung und Amortisation der Anlagekosten . ,, 55 per HP.

Je nach Größe des Konsums wird sich somit per Jahr die Pferdekraft stellen auf Fr. 145 bis Fr. 180.

Ad b. Bei Abnahme des von der Gesellschaft ,,Motora offerierten maximalen Quantums, d. h. bei den günstigsten Bedingungen kommt die Pferdekraft zu stehen auf Fr. 180. Dieser Strom wird aber als Wechselstrom geliefert. Die bestehende elektrische Anlage der eidgenössischen Anstalten (Leitungen, Motoren, Bogenlampen, Schaltbrett etc.) ist aber für Gleichstrom eingerichtet. Es müßte also vor Verwendung dieses vom Kanderwerk bezogenen Wechselstroms dessen Umformung in Gleichstrom in der elektrischen Zentrale der eidgenössischen Anstalten in Thun stattfinden. Diese Umformung hätte auf Rechnung der Eidgenossenschaft zu geschehen, würde maschinelle Einrichtungen im Betrage von Fr. 20,000 erfordern, sowie einen Kraftverlust von 20 °/o zur Folge haben. Bei Verwendung der Wasserkraft würde der Kraftverlust nur 15 °/o betragen.

Entsprechend diesen Anlagekosten wären für Zins und Amortisation einzusetzen Fr. 40 per HP. Somit würde sich bei maximaler Stromabnahme d. h. zu den günstigsten Bedingungen die Pferdekraft per Jahr stellen auf Fr. 180 -j- 40 = Fr. 220.

Bei Strombezug vom Kanderwerk sind überdies Betriebsstörungen eher zu befürchten als bei Kraftbezug von Thun. Wir sind daher der Ansicht, daß die Offerte der Gesellschaft ,,Motor" nicht weiter in Betracht fallen kann.

Den weiteren Studien ist deshalb die Offerte der Gemeinde Thun zu Grunde gelegt und die Anlage einer dritten Turbine vorgesehen, worüber entsprechende Kostenanschläge eingeholt worden sind.

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Aus den dargelegten Gründen ist es geboten, nicht nur mit Rücksicht auf die Neubewaffnung der Artillerie, sondern auch auf die spätere Entwicklung der eidgenössischen Regieanstalten die Kraftanlage so zu gestalten, daß das ganze Jahr eine möglichst .gleichmäßige Kraft zur Verfügung steht. Mit Rücksicht darauf, daß im Winter 250 HP. mit den jetzigen Turbinen erhältlich sind, falls die Transmission, welche jetzt nur 180 HP. übertragen kann, verstärkt wird, und in Anbetracht, daß dieser Kraftbezug -auch im Sommer bei reduziertem Gefalle möglich ist, wenn entsprechend dem größern Wasserzufluß mehr Turbinen vorhanden sind, ist es unseres Brachtens am zweckmäßigsten, eine dritte Turbine an das Turbinenhaus anzubauen und dadurch die Leistung der Turbinenanlage für das ganze Jahr auf 250 HP.

zu erhöhen, was am elektrischen Schaltbrett einer Stromstärke von 640 Ampères entspricht. Mit Rücksicht auf die N e u bewaffnung der Artillerie muß diese Erweiterung sofort vorgenommen werden.

Die Kosten der gesamten Erweiterung belaufen sich auf: Turbine von 85--125 HP. mit Zubehör, einschließlich Verpackung, Transport und Montage . . .Fr. 12,500 Verstärkung der Wellentransmission für Übertragung von 300 HP., einschliesslich Verpackung, Transport und Montage ,,

5,000

Zirka 80 Tage Dampfbetrieb

à Fr. 70 ,,

5,600

Experten, Unvorhergesehenes (eventuell muß für einige Wochen noch eine andere Hülfskraft beschafft werden) ,,

2,900

Maschineller Teil Fr. 26,000 Vergrößerung des Turbinenhauses und der Turbinenanlage Fr. 39,000 Verstärkung der Akkumulatorenbatterie, einschließlich Montage . . . ; ,,

8,500

Total Fr. 73,500 Wir erlauben uns, gestützt auf die vorstehenden Ausführungen den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Annahme

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zu empfehlen und benützen auch diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 29. Mai 1903.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bauten für die Militäranstalten in Thun.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 1903, beschließt: Art. 1. Dem Bundesrat wird a. zum Bau einer Montierwerkstätte, eines neuen Ladenschuppens, eines Anbaues an den bestehenden Ladenschuppen der eidg. Konstruktionswerkstätte, eines Abortes und zum Umbau des westlichen Flügels des Zeughauses n ein Kredit von Fr. 182,100; ö. zur Vergrößerung des Turbinenhauses und der Tur. binenanlage, Verstärkung der Wellentransmission und Akkumulatorenbatterie ein Kredit von Fr. 73,500 eröffnet.

Art. 2. Nach Durchführung der Neubewaffnung der Artillerie ist die neue Montierwerkstätte nebst dem daran gebauten neuen Ladenschuppe'n als Zeughaus einzurichten und zu verwenden.

Art. 3. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bauten für die Durchführung der Neubewaffnung der Artillerie und Ergänzung der Kraftanlage für die eidgenössischen Militäranstalten in Thun. (Vom 29. Mai 1903.)

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1903

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.06.1903

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Page Pagina Ref. No

10 020 567

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