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Schweizerisches Bundesblatt.

55. Jahrgang. I.

Nr. 2.

14. Januar 1903.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Glarus für die Verbauung der Guppenrun bei Schwanden.

(Vom 13. Januar 1903.)

Tit.

Mit Schreiben vom 24. Juli 1902 hat die Regierung des Kantons Glarus dem Bundesrate zu Händen der Bundesversammlung ein Nachsubventionsgesuch für die Verbauung der Guppenruns bei Schwanden eingereicht.

Demselben ist ein vollständiges Projekt beigelegt, bestehend in 3 Situationsplänen, 3 Längenprofilen, Querprofilen, einem technischen Berichte und in Kostenvoranschlägen für die Ergänzungsund Vollendungsarbeiten und die Gesamtkosten der vollständigen Verbauung.

Das Schreiben der Regierung von Glarus lautet folgendermaßen : ,,Bereits mit Schreiben vom 5. Juli 1900 an das eidgenössische Departement des Innern fanden wir uns veranlaßt, ein Nachsubventionsgesuch für die Verbauung der Guppenruns bei Schwanden vorläufig anzumelden, da in jenem Zeitpunkte die Voranschlagssumme von Fr. 330,000 nahezu vollständig aufgebraucht war und noch eine Reihe von Ergänzungsarbeiten der Ausführung harrten. Auf Ende 1901 beliefen sich die effektiven GesamtBundesblatt. 55. Jahrg. Bd. I.

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62 ausgaben auf Fr. 327,710. 81. Für das Jahr 1902 ist der Umbau der Schalensohle vom Männweg bis zur Linth vorgesehen, dessen Kosten auf Fr. 20,000 veranschlagt sind, an welche Sie durch Beschluß vom 25. Mcärz 1902 einen Bundesbeitrag von 50 % zusicherten. An diese Ergänzungsarbeit schließen sich aber noch mehrere andere an. Wir verweisen diesbezüglich auf die detaillierten Ausführungen im mitfolgenden Berichte unseres Kantonsbauamtes und auf die Planvorlagen. Die Gesamtkosten dieser Ergänzungsarbeiten erreichen leider den sehr hohen Betrag von Fr. 180,000, und wir sehen uns genötigt, hierfür ein Nachsubventionsgesuch bei den hohen Bundesbehörden einzureichen.

,,Eine nähere Prüfung der technischen Vorlagen hat ergeben, daß alle vorgesehenen Ergänzungsarbeiten zur Vervollständigung des Verbauungswerkes absolut notwendig sind, und es hat auch die Guppenrunskorporation trotz der für ihre Mitglieder fast unerschwinglichen Opfer dem Vollendungsprojekt die Zustimmung erteilt.tt Dem technischen Berichte des Kantonsingenieurs von Grlarus läßt sich nun folgende Vergleichung des Voranschlages von 1890 mit den Bauausgaben bis Ende 1901 entnehmen, wozu dann noch die Kosten für die projektierten Ergänzungs- und Vollendungsarbeiten hinzukommen.

i

i ' 1. Wiederherstellungsarbeiten 2 . Neue Bauten . . . .

;

Bauausgaben Differenzen Ende 1901

Kostenvoranschlag 18ïK)

Fr.

Fr.

Fr.

70,799 7

80,200

4-1 9,401 i

189,622

190,000

s\-4 f\r\r\

A K or^A

3. Expropriationen , Räumungs- und Notarbeiten -1 Q U (l 188»

21,000

15,900

-f

978

·^ - l / l / » -- o,100

4. Projekte, Bauleitung und Aufsicht

23,000

35,200

-f 12,200

5. Unvorhergesehenes .

25,579

6,100

- · 19,479

330,000

328,000

22,579 -- 24,579

-- 2 000

Kostenvoranschlag1 19<)2

Fr.

1. Bauausgaben 1901

bis Ende 328,000

2. Guthaben der Akkordanten für ausgeführte Arbeiten in der Sienenschlucht

11,000

3. Ergänzungs- und Vollendungsarbeiten .

171,000

Gesamtbetrag für vollständu/e TT l.

Verbauung

510,000

Kostenvoranschlag 1889

330,000

Bleiben

180,000

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Hierzu ist folgendes zu bemerken : Die Mehrausgaben für Wiederherstellungsarbeiten betreffen zumeist die Strecken Ennetecken-Wygellen und die Sicherungen im Quellgebiet daselbst (Fr. 57,000), in geringerem Maße aber auch die Stelle bei der Vorderstöcklisperre und auf 85 m. Länge abwärts.

Bei den neu ausgeführten Bauten kommen hauptsächlich in Betracht : a. im Eichwald : Ausbau als Ablagerungsplatz zu 2/3 des Projektes ; b. Wygellen-Ennetecken : große Wuhr- und Sohlenbauten, im Anfangsprojekt nicht vorgesehen, aber später zur Sicherung gegen Ausbrüche nach rechts als unerläßlich erachtet; c. Ennetecken-Vorderstöckli : im obern Teile wurden Sohle und Seitenborde befestigt, im übrigen aber ein System von niedrigen Sohlensicherungen, welche von Hang zu Hang gehen, eingebaut. Die Bauten sind hier /u 2/s bis 8/* des Vorgesehenen erstellt ; d. Vorderstöckli bis oberes Ende der Verbauung : Vermehrung der Bauten beim Vorderstöckli, neue Zwischenbaute bei der T)Flinse"' und bei der Schießigerruns, besserer Ausbau der Sturzpartie ,,Hinterstöckli", auch sind in der Sienenschlucht bereits 12 Sperren fertig erstellt, gegenüber 8, welche im Voranschlage vorgesehen worden waren.

Der neue Kostenvoranschlag ist in drei Abteilungen geteilt worden und sieht folgende Arbeiten vor: In der ersten Sektion ^Linth bis Wygellena ist ein Posten für weitern Ausbau des Eichwaldgebietes als Ablagerungsplatz erforderlich, die Kosten belaufen sich auf Fr. 20,000.

In der zweiten Sektion ,,Wygellen bis Vorderstöcklia ist eine neue Quellenfassung der Wygellenquellen vorgesehen mittelst eines Stollens von 324 m. Länge ; der Kostenvoranschlag hierfür ist zu Fr. 36,000 angesetzt.

Dann sollen auch auf Ennetecken-Blumerberg und Blumerberg-Vorderstöckli Bauten ausgeführt werden, deren Kosten auf Fr. 6600 und Fr. 26,600 veranschlagt sind, so daß der Gesamtbetrag dieser Sektion, einschließlich 10 % für Bauaufsicht etc., auf Fr. 76,000 sich beläuft.

In ,,Ennetecken-Blumerberga ist der Ausbau der Seitenmauern besonders auf dem rechten Ufer vorgesehen, eventuell noch Sohlversicherungen.

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Auf der Strecke ,,Blumerberg-Vorderstöckli00 ist noch ein sehr starkes Gefalle vorhanden ; dasselbe soll mittelst drei Sperrbauten, sowie einiger Sohlrippen vermindert werden.

In bezug auf eigentliche Bachbauten ist die dritte Sektion ,,Vorderstöckli bis Glärnisch" die hauptsächlichste.

Die Unterabteilung ^Vorder- Hinterstöckli" hat nur einige wenige isolierte Werke und noch starke, ungesicherte Gefalle, auch ist eine ausgedehnte Geröllhalde links anliegend.

Hier ist also ebenfalls ein definitiver Ausbau in Aussicht genommen worden mittelst Einsetzen einer 5 m. hohen Sperre und zwei 2l/2 und 2 m. hohen Sohlenrippen, sowie die Erstellung einer linken Seitenmauer auf 70 m. Länge.

Bei der Hinterstöcklisperre ist das Einschalten, einer 4 m.

hohen Sperre vorgesehen.

In der ,,Sienenschlucht"1, also in der Tobelpartie vom Hinterstöckli bis zum Glärnisch, resp. Guppenstaffel, sind seit 1900 im ganzen 14 Sperren zur Vollendung gebracht worden. Für die Ergänzungsarbeiten fallen in Betracht: a. die Vollendung von 7 angefangenen Sperren ; b. die Erstellung von 4 neuen Sperren.

Der Voranschlag sämtlicher Arbeiten beziffert sich auf Fr. 59,500. Endlich ist noch ein Posten von zirka 10 % für ,,Unvorhergesehenes" in Aussicht genommen, so daß der Gesamtbetrag der neuen Bauten auf Fr. 171,000 ansteigt.

Im Berichte des Kantonsingenieurs wird noch hervorgehoben, daß diese sehr großen Mehrausgaben für die stark belastete Korporation in ihrem Anteil jedenfalls schwer empfindlich sei, auch wenn, was gerechterweise nicht anders denkbar sei, von Bund und Kanton zusammen auch für den Nachtrag 75 °/o verabfolgt werden.

Eine Genugtuung aber sei da, welche namentlich in den letzten Jahren zur Geltung gekommen sei, das sei der Erfolg der Verbauung. Derselbe sei bei den vorhandenen, äußerst schwierigen Verhältnissen ein vollständiger gewesen, derselbe könne aber auch als dauernd angesehen werden, ausgenommen, wenn während Menschenaltcrn unbekannte Ereignisse, wie im Jahre 1889, noch einmal eintreffen würden.

Aber wenn auch dies der Fall wäre, wofür aber nur geringe Wahrscheinlichkeit bestehe, so würde dennoch der Verlauf infolge der Verbauung ein erheblich gelinderer, ja vielleicht nur ein un-



schädlicher sein. Da damals bei schwächerer Konstruktion und ungenügender Anzahl noch einzelne Sperren standhielten, so sei anzunehmen, daß die jetzigen Bauten in ihrer Gesamtheit und möglichst soliden Konstruktion wacker Widerstand leisten würden.

Das frühere Abschmelzen der Schneelawine im Tobel sei nun seit dem Bestand der Sperren Tatsache, also wäre eine Verminderung der Staugefahr und Ansammlung übergewöhnlicher Wassermcngen eingetreten. Der vollständige Ausbau der Verbauung im ganzen Bachlaufe bewirke aber auch eine Verminderung des Geschiebsabtriebes, also möglichste Hintanhaltung der Murgänge und, was ebenso wichtig sei, einen langsameren Verlauf derselben.

Der Bericht schließt mit dem Wunsche, das Werk möge zum Segen der Gegend und des engern und weitern Vaterlandes vollständig erstehen.

Das eidgenössische Oberbauinspektorat hat die vorgelegte Vorlage genau geprüft und ist mit derselben und den vom Kantonsingenieur von Glarus ausgesprochenen Ansichten vollkommen einverstanden.

Es muß jedoch ein Punkt hervorgehoben werden.

In der zweiten Sektion ist für eine neue Fassung der Wygellenquellen mittelst Stollen ein Betrag von Fr. 36,000 vorgesehen. Das Gesuch um Subventionieruug dieser Arbeiten stützt sich auf einen Vergleich, welcher seinerzeit unter Mitwirkung unseres Departements des Innern zu stände gekommen war, wonach die Rütibrunnen- und Gräblibrunnenkorporation gestattete, auf ihrem Quellengebiet die zur Verbauung der nebenliegenden Runse erforderlichen Steine zu entnehmen, unter der Bedingung, daß man ihnen den zum Schütze ihrer Quellen notwendigen Uferschutz erstelle und eventuell auch die zur bessern Fassung der Quellen gewünschten Arbeiten subventioniere. Der angegebene Betrag entspricht nun allerdings in weitgehendster Weise dem diesem Vergleiche zu Grunde gelegten Zugeständnisse, so daß diese Summe als ein absolutes Maximum zu betrachten ist.

Was das Beitragsverhältnis anbelangt, so stellt die Regierung von Glarus das Gesuch, dasselbe möchte auf 50 °/o, wie früher, angesetzt werden und spricht sich hierüber in ihrem Schreiben folgendermaßen aus: ,,Es bedurfte eines großen Opfermutes seitens der Guppenrunskorporation, das durch ein Schlagwetter im Jahre 1889 zerstörte Verbauungswerk neuerdings in Angriff zu nehmen, um das wertvolle, an die Runs anstoßende und durch dieselbe gefährdete

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Grundeigentum ror neuen Verheerungen durch die Runs zu schützen, und es hat dieselbe diesen Opfermut neuerdings bekundet, indem sie dem VoHendungsprqjekte beipflichtete, trotzdem ihre Mitglieder seit 1890 nicht weniger als Fr. 80,738 zusammenlegen mußten und ihnen durch das Vollendungsprojekt eine neue Last von Fr. 45,000 zugemutet wird, welche auf 814 Anlagen verteilt sind. Die Bereitwilligkeit der Korporationsmitglieder, die ihr zugemutete Mehrleistung zu übernehmen, ist in dem Vertrauen darauf begründet, daß durch den vollständigen, rationellen Ausbau des Werkes der Wiederkehr größerer Schädnisse, wie sie îeider vor 13 Jahren eintraten, vorgebeugt werde. Die Guppenruuskorporation hat an den Lasten, welche das Verbauungswerk mit sich bringt, auf lange Zeit hinaus schwer zu tragen. Wie aber die Landsgemeinde des nächsten Jahres an das bedeutungsvolle Verbauungswerk eine Nachsubveation zweifellos bereitwillig ac'währen wird,i so hoffen auch wir zuversichtlich auf das wohlO wollende Entgegenkommen der h. Bundesbehörden und gestatten uns, die Bitte an Sie zu richten, der h. Bundesversammlung die Zusicherung einer Bundessubvention von 50 % an die Kosten der Vollendungsbauten an der Guppenruns zu beantragen.tt Wir sind nun der Ansicht, daß diesem Gesuche der Regierung von Glarus entsprochen werden soll, indem es billig ist, den Interessenten die gleiche Erleichterung für die Ausführung der Bauten an der Guppenruns zu teil werden zu lassen wie das erste Mal.

Die Bauzeit wäre auf drei Jahre, das Jahresmaximum zu Fr. 30,000 anzusetzen, wobei die erste Anzahlung im Jahre 1903 zu leisten wäre.

Somit erlauben wir uns, den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses den h. eidgenössischen Räten zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen und benützen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 13. Januar

1903.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

68 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Glarus flir die Verbauung der Guppenruns bei Schwanden.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Bundesbeschlusses betreffend Zusicherung eines Bundesbeitrages für die Verbauung der Guppenruns bei Schwanden vom 6. Oktober 1890; eines Schreibens der Regierung von Glarus vom 24. Juli 1902; einer Botschaft des Bundesrates vom 13. Januar 1903 ; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschließt: Art. 1. Dem Kanton Glarus wird eine Nachsubvention für die Verbauung der Guppenruns zugesichert.

Art. 2. Dieser Beitrag wird festgesetzt zu 50 °/o der wirklichen Kosten bis zum Maximum von Fr. 90,000 als SO °/o der Voranschlagssumme von Fr. 180,000.

69 Art." 3. Die Ausführung der Arbeiten hat innerhalb 3 Jahren, vom Inkrafttreten der Beitragszusicherung an gerechnet, stattzufinden.

Art. 4. Die Beitragszahlungen erfolgen im Verhältnis des Fortschreitens der Bauausführung, jedoch wird das jährliche Maximuni auf Fr. 30,000 und die erstmalige Anzahlung auf das Jahr 1903 angesetzt. Für die neue Fassung der Quellen^; der Rüti- und Gräblibrunnenkorporation wird als absolutes Maximum die Summe von Fr. 36,000 festgesetzt, so daß der betreffende Bundesbeitrag die Summe von Fr. 18,000 keinesfalls übersehreiten darf.

Art. 5. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1890, insbesondere die Art. 8 und 9.

Art.-6. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 7. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Glarus für die Verbauung der Guppenrun bei Schwanden.

(Vom 13. Januar 1903.)

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14.01.1903

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