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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Eides.

Schweizerische Eidgenossenschaft.

Kündigung und Konversion der 8'2°o eidg. Anleihen von 1889, 1892 und 1894.

In Ausführung des Bundesbeschlusses vom 26. März 1903 und in Gemäßheit der für diese Anleihen geltenden Bestimmungen kündigt der Bundesrat durch gegenwärtige Publikation die 3 1/2 °/o eidg. Anleihen von 1889, 1892 und 1894 wie folgt zur

Rückzahlung : Das Anleihen von 1889 von restanzlich Fr. 17,469,000. -- auf 30. Juni 1903 ; Das Anleihen von 1892 von Fr. 5,000,000. -- auf 30. Juni 1903; Das Anleihen von 1894 von Fr. 20,000,000. -- auf 31. März 1904.

Gleichzeitig wird den Inhabern der Titel dieser Anleihen der Umtausch ihrer Obligationen in solche des 3 % eidg. Anleihens von 1903 von 70 Millionen Franken zu den im Konversionsprospekte enthaltenen Bedingungen angeboten.

B e r n , den 31. März 1903.

Namens des schweizerischen Bundesrates, Der Chef des Finanzdepartementes: :

Comtesse.

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3o/ 0 eidg. Anleihen von 1903 von Fr. 70,000,000.

Zum Zwecke der Konversion oder Rückzahlung der 3 l/a °/o eidg. Anleihen von 1889, 1892 und 1894, sowie der Beschaffung der nötigen Mittel zur Bestreitung verschiedener Ausgaben hat der Bundesrat, gestützt auf den Bundesbeschluß vom 26. März 1903, die Schaffung eines Anleihens von Fr. 70,000,000. -- verfügt, für welches folgende Bestimmungen maßgebend sind: 1. Das Anleihen ist eingeteilt in 140,000 Obligationen von je Fr. 500. --.

Alle Titel lauten auf den Inhaber; das eidg. Finanzdepartement verpflichtet sich indessen, die definitiven Titel dieses AnJeihens zur Aufbewahrung entgegenzunehmen und dafür den Inhabern kostenfrei auf Namen lautende Certifikate auszustellen.

Diese Depots dürfen jedoch nicht weniger als 10 Obligationen betragen.

2. Diese Obligationen sind zu 3 % per Jahr verzinslich und tragen Semester-Coupons per 15. April und 15. Oktober. Der erste Coupon wird am 15. Oktober 1903 fällig.

8. Das Anleihen ist während 10 Jahren unaut'kündbar. Von 1918 au wird es mittelst jährlicher Verlosungen getilgt, welche nach einem vom eidg. Finanzdepartement aufzustellenden Amortisationsplane vorgenommen werden. Bis 1952 spätestens soll das gan/e Anleihen zurückbezahlt sein.

Während der Dauer der Amortisationsperiode behält sich der Bundesrat das Recht vor, jederzeit die im Tilgungsplane vorgesehenen Rückzahlungen zu verstärken, eventuell das Anleihen ganz oder teilweise zurückzubezahlen.

Die Rückzahlungen werden jeweilen am 15. April jeden Jahres, die bezüglichen Auslosungen drei Monate vor diesem Datum stattfinden. Die erste Ziehung wird am 15. Januar 1.913 vorgenommen.

4. Die verfallenen Coupons und die zur Rückzahlung autgerufenen. Obligationen sind in Sehweizerwährung zahlbar boi der eidg. Staatskasse und den eidg. Kreispost- und Zollkassen ; bei den Kassen, welche später auf den schweizerischen Hauptplätzen bezeichne!. werden ;

523, in Paris bei dem Crédit Lyonnais und der Banque de Paris et des Pays-Bas zum Mittelkurse für Sichtwechsel auf die Schweiz am Verfalltage der Coupons und rückzahlbaren Obligationen.

Die Einlösung der Coupons und die Rückzahlung der Obligationen sind frei von jeglicher Steuer, Abzug oder Stempel seitens der Eidgenossenschaft.

5. Der Bundesrat übernimmt es, die notwendigen Schritte zu tun und die nötigen Belege beizubringen für die Kotierung der Titel dieses Anleihens an den hauptsächlichsten schweizerischen Börsen und derjenigen von Paris.

6. Alle die Einlösung der Coupons und die Rückzahlung der Obligationen dieses Anleihens betreffenden Publikationen ·«'erden im Bundesblatt, im Schweizerischen Handelsâmtsblatte und in einer Pariser Zeitung erscheinen.

B e r n , den 31. März 1903.

Eidgenössisches Finanzdepartement : Comtesse.

Konversion.

[n Übereinstimmung mit dem Beschlüsse des h. Bundesrates bieten die unterzeichneten Institute, welche das vorbeschriebene Anleihen fest übernommen haben, den Inhabern von Titeln der gekündeten 3 J /2 % eidg. Anleihen von 1889, 1892 und 1894 den Umtausch derselben gegen Obligationen des 3 % eidg. Anleihens von 1903 zu folgenden Bedingungen an : Die umzutauschenden Titel sind mit allen ihren unverfallenen Coupons in Begleitung besonderer Bordereaux abzuliefern, welch letztere bei den mit der Konversions-Operation betrauten Instituten bezogen werden können.

Die Einreichung der Konversions-Erklärungen hat vom 6. bis 15. April 1903 bei einer der nachbezeichneten Stellen zu erfolgen: in Basel : beim Schweizerischen Bankverein ; bei der Basler Handelsbank; in Bern: bei der Kantonalbank von Bern; bei der Spar- & Leihkasse in Bern (als Vertreterin des Berner Banksyndikates) ;

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in Genf:

bei der Agentur des Crédit Lyonnais; bei der Filiale der Banque de Paris ut des Pays-Bas ; boi der Union Financière de Genève ; in Lausanne: bei der Waadtlärider Kantonalbank; in Neuenburg : bei der Xeuenburger Kantonalbank ; in Solothurn: bei der Solothurner Kantonalbank; in Zürich : bei der Schweizerischen Kreditanstalt ; bei der Eidgenüssischen Bank, A.-G. ; bei der Zürcher Kantonalbank ; in Paris : beim Crédit Lyonnais ; bei der Banque de Paris et des Pays-Bas.

Dio Abgabe der Titel des 3 % eidg. Anleihens von 1903 erfolgt ziyn Kurse von 99,25 °/o, mit Zinsgenuß ab 15. April 1903.

Die Titel der gekündeten Anleihen werden an Zahlung genommen zum Kurse von 100 °/o, zuzüglich Zins à 3J/-2 °/o vom Verfalltage des letztbezahlten Coupons hinweg bis 15. April 1903, Tag des Zinsant'angs der neuen Titel, und unter Vergütung von Va % Zins vom 15. April 1903 bis zu den für die Rückzahlung der gekündeten Anleihen festgestellten Terminen.

Die Inhaber der zur Konversion vorgewieseneu Obligationen erhalten somit für je Fr. 1000. -- Nominalkapital der alten Anleihen zwei Obligationen à Fr. 500. --, gleich Fr. 1000. Noininalkapital des neuen Auleihens, und folgendes Barbetreffnis : für das Anleihen von 1889 : Kursdifferenz Fr. 7. 50 /ins à, 3 '/s °/o vom l. Januar bis 15. April ,, 10. 20 Fr. 18. 75 Zinsvergütung '/2 °/o vom 15. April bis 30. Juni ,, t. 05 für das Anleihen von 1892 : Kursdifferenz Fr. 7. 50 /ins à 3'/2% vom 1. Januar bis 15. April ,, 10. 20 Fr. 18. 75 Zinsvergütung Vs % vom 15. April bis 30. Juni .

,, 1. 05 für rlas Anlfiihp.n von 1894'

Kursdifferenz Zins à 3V 2 °/o vom 1. bis 15. April Zinsvergütung '/a % vom 15- April 1903 bis 31. März 1904 . . .

Kr.

,,

7. 50 !

1. 46

,,

4. 79 j

Fr. 13. 75

525 Für die Obligationen des neuen Anleihens werden Interimsscheine ausgegeben, die später zur Auswechslung gegen definitive Titel gelangen.

In der Schweiz findet die Abgabe von mit dem französischen Stempel versehenen neuen Titeln nur im Austausche gegen alte Obligationen statt, welche den gleichen Stempel tragen.

Eine öffentliche Subskription gegen bar findet nicht statt.

Den 2. April

1903.

Crédit Lyonnais.

Kantonalbank von Bern.

Schweizerischer Bankverein.

Eidgenössische Bank. A.-G.

Berner Banksyndikat.

Zürcher Kantonalbank.

Banque de Paris et des Pays-Bas.

Schweizerische Kreditanstalt.

Union Financière de Genève.

Basler Handelsbank.

Waadtländer Kantonalbank.

Neuenburger Kantonalbank.

Solothurner Kantonalbank.

Aenderungen im

Bestände der Auswanderungsagenturen-und ihrer Unteragenten während des I. Quartals 1903.

Während des Druckes des jährlichen Verzeichnisses der Auswanderungsagenturen und der Unteragenten derselben (Bundesbl.

1903, I, 201 ff.) ist als Unteragent a u s g e t r e t e n : Herr Hans Abplanalp in Bern und

526 als Unteragent a n g e s t e l l t worden : Herr Adolf Friedrich Böhme in Bern, beide von der Agentur Zwilchenbart in Basel.

Seit dem Erscheinen des vorerwähnten Verzeichnisses sind als Unteragenten a u s g e t r e t e n : Von der Agentur Rommel & de. in Basel: Herr Jacques Wolff in La Chaux-de-Fonds.

Von dem Passagegeschäft G. Siluer (Th. Cook et fils) in Genf: Herr Arthur William Allen in Lausanne.

Von der Agentur Imobersteg & de. in Basel: Herr J. Jäger-Veraguth in St. Moritz (Uraubünden).

Als Unteragenten sind a n g e s t e l l t worden: Von der Agentur Rommel & de. in Basel: Herr Jules Nuina Robert-Tissot in La Chaux-de-Fonds.

Von der Agentur Corecco <& Brivio in Bodio: Herr Giovanni Brambilla in Bellinzona.

,, Alfeo Mattei in Cevio.

Von der Agentur Imobersteg & de. in Basel: Herr Fritz Gerber in Basel.

,, Hermann Weber in Basel.

Vom Passagegeschäft G. Silver (Th. Cook et fils) in Genf: Herr Antoine Piccardi in Lausanne.

Von der Agentur F. Ludwig in Chiasso : Herr Heinrich Oehninger in Basel.

Von der Agentur ff. Meiss in Zürich: Herr Karl Arnold Eschmann in Wädenswil.

,, Henri Guelbert in Solothurn.

527 Von der Agentur Zwilchenbart in Basel: Herr Christian Schallenberg in Därstetten.

Sein Domizil hat verlegt: Herr Fritz Gerber (Imobersteg) von Basel nach Davos.

B e r n , den 1. April 1903.

Schweizerisches Politisches Departement, Abteilung Auswanderungswesen.

Handbuch für die Zivilstandsbeamten.

Von der deutschen Ausgabe des im Jahre 1881 erschienenen ,,Handbuches für die schweizerischen Zivilstandsbeamten" ist ein unveränderter Neudruck notwendig geworden. Broschierte Exemplare dieses Neudruckes sind zu Fr. 4 zu beziehen durch das

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

B e r n , im Juni 1901.

NB. Exemplare der französischen Ausgabe des ,,Handbuches" sind, wie bisher, bei der Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern broschiert zu Fr. 4 und solid gebunden zu Fr. 5 erhältlich.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Bundesblatt

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Jahr

1903

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.04.1903

Date Data Seite

521-527

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10 020 508

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