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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Ankauf von Artillerie-Bundespferden im Februar und März 1903.

Im Auftrag des schweizerischen Militärdepartements und unter Mitwirkung der kantonalen Behörden werden dieses Jahr an nachbezeichneten Tagen und Plätzen Artillerie-Bundespferde angekauft : Montag 16. Februar Schüpfheim, nachmittags l Uhr, Dienstag 17.

,, Samen, vormittags 8Va Uhr, Luzern, nachmittags 2 Uhr, Mittwoch 18.

,, Schwyz, vormittags 8Y2 Uhr, Einsiedeln, nachmittags 3 Uhr, Donnerstag 19.

,, Benken (Kaltbrunn), vormittags 9 Uhr, Buchs, nachmittags 2 Uhr, Freitag 20.

,, Altstätten, vormittags 8 Uhr, Montag 23.

,, Burgdorf, vormittags 10 Uhr, Bern, nachmittags 1 Uhr, Montag 9. März Lausanne, vormittags 8 Uhr, Freiburg, nachmittags l'/a Uhr, Dienstag 10. ,, Delsberg, vormittags 8 Uhr, Tavannes, nachmittags 2 Uhr, Mittwoch 11. ,, Thun, vormittags 9 Uhr, Riggisberg, nachmittags l Va Uhr, Donnerstag 12. ,, Zweisimmen, vormittags 9 Uhr.

Für den Ankauf gelten folgende Vorschriften: 1. Die anzukaufenden Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten, auch zum Reiten geeigneten Artilleriepferdes haben und ein Stockmaß von mindestens 152 cm. aufweisen.

2. Die Pferde sollen nicht unter 5 Jahre und nicht über 7 Jahre alt sein.

616 3. Die Pferde müssen von Bundeshengsten oder sonst vom Bunde anerkannten Hengsten abstammen und soll deren Abstammung durch Abgabe der Geburtsscheine ausgewiesen werden.

4. Sollte bei der Kontrollierung dieser Geburtsscheine durch das schweizerische Landwirtschaftsdepartement eine Unregelmäßigkeit sich zeigen, so ist der Verkäufer verpflichtet, das Pferd sofort gegen Rückerstattung des Kaufpreises und Vergütung der erwachsenen Kosten an die Hand zu nehmen. Ebenso wenn ein Pferd innert 8 Tagen sich als Beißer oder Schläger zeigt oder demselben sonst von den im Art. 71 des Verwaltungsreglementes erwähnten Krankheiten oder Schäden anhaften sollte.

T h un, den S.Januar 1903.

--,

Eidg. Pferderegieanstalt, Abteilung Depot der Artilleriebundespferde :

[4....]

Vigier.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Direktion der Rhätischen Bahn in Chur stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die im Betrieb befindliche Linie von Landquart nach Davos einerseits und nach Thusis anderseits mit einer Länge von 91,666 km., sowie die im Bau begriffenen Linien von Thusis nach St. Moritz (zirka 61,788 km.) und von der Abzweigung bei Reichenau nach Ilanz fzirka 18,879 km.)

samt Zubehörden und Betriebsmaterial im Sinne des Art. 9 des Bundesgesetzes betreffend die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen vom 24. Juni 1874 im I. Rang zu verpfänden bis zum Betrage von Fr. 20,850,000, behufs Sicherstellung eines Anleihens des Kantons Graubünden, welches zur Rückzahlung des 4 °/o Anleihens vom 1. März 1895, zur Beschaffung eines Teiles der Baukosten der Linien Thusis-St. Moritz und ReichenauIlanz, sowie endlich zur Bezahlung der Kaufsumme für das Verwaltungsgebäude in Chur verwendet wurde, bezw. verwendet werden soll.

Von der Verpfändung werden ausdrücklich ausgenommen die nicht für Bahnzwecke bestimmten Liegenschaften, wie z. B.

das Hotel Landquart, die Wasserleitung von Seewis nach Land-

617 quart, die Arbeiterwolmhäuser in Landquart, sowie das zur Lagerung und /.um Versand' von Eia dienende Grundstück mit Eiskeller und Arbeiterhütte am Davosersee.

Gemäß gesetzlicher Vorschrift wird dieses Verpfändungsgesuch hiermit öffentlich bekannt gemacht und eine mit dem 9. März 1903 ablaufende Frist angesetzt, innerhalb welcher allfällige Einsprachen dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 20. Februar 1903.

Im Namen des Bundesrates: Die Bundeskanzlei.

Handbuch für die Zivilstandsbeamten.

Von der deutschen Ausgabe des im Jahre 1881 erschienenen ,,Handbuches für die schweizerischen Zivilstandsbeamten" ist ein unveränderter Neudruck notwendig geworden. Broschierte Exemplare dieses Neudruckes sind zu Fr. 4 zu beziehen durch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

B e r n , im Juni 1901.

NB. Exemplare der französischen Ausgabe des ,,Handbuches" sind, wie bisher, bei der Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern broschiert zu Fr. 4 und solid gebunden zu Fr. 5 erhältlich.

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Jahr

1903

Année Anno Band

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09

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.03.1903

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615-617

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10 020 463

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