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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Waadt für die Entsumpfung der Rhoneebene zwischen StMaurice und dem Lemansee.

(Vom 17. Oktober 1916.)

Der Staatsrat des Kantons Waadt hat uns unterm 17./26. Juni 1916 folgendes Gesuch um Bewilligung eines Bundesbeitrages -an die Entsumpfung der Rhoneebene zwischen St-Maurice und dem Lemansee eingereicht, welches wir in Übersetzung hier vollinhaltlich anführen : "Zur Begründung eines Beitragsgesuches und gestützt .auf die Bestimmungen des einschlägigen Gesetzes beehren wir uns, Ihnen ein Projekt für die Entsumpfung der ganzen waadtländischen Ebene zwischen dem Engpass von St-Maurice und dem Lemansee einzureichen.

Dieses Unternehmen soll nun die durch die Korrektionsarbeiten an der Rhone und durch die Verbauung und Korrektion der hauptsächlichsten Zuflüsse der Rhone, des Avancen, der Gryonne und der Grande Eau geschaffene Sicherheit ausnützen und durch Vervollständigung der Abflusskanäle der Rhoneebene die landwirtschaftliche Ausbeutung des Bodens daselbst ermöglichen. Es handelt sich also darum, die Seitenbäche, welche vor der Ausführung der Eindämmung der Rhone in die versumpfte Ebene flössen und von dort in den Fluss -gelangten, direkt in den See zu leiten. Die Ableitung der Seitengewässer ist also die unmittelbare Folge der Korrektionsarbeiten an der Rhone, was schon im Jahre 1851 vom Staate Waadt als richtig erkannt wurde, indem er damals einen Beitrag von 2/6 der Kosten der ersten Erstellung des grossen Entsumpfungskanales der Ebene, sowie für die Nebenkanäle bewilligte. Das System der Nebenkanäle, wie solches in den Jahren 1851 bis 1862 erstellt wurde,

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hat aber nicht in genügender Weise die durch die Eindämmung der Rhone geschaffene Lage verbessert, indem die in den tiefern Stellen der Ebene gelegenen Grundstücke nach und nach versumpften. Die Korrektionsarbeiten am Flusse und an den Seitenbächen haben während einer Reihe von Jahren die Aufmerksamkeit der Bevölkerung abgelenkt, deren Hülfsmittel aufgezehrt und die Frage der Entsumpfung der Ebene zurückgedrängt.

Nachdem aber die Gemeinden in der Rhoneebene zum ßewusstsein gekommen waren, dass die Lage im Verlaufe der letzten 20 bis 30 Jahre sich verschlimmert habe, verlangten sie dringend die Verbesserung des im Jahre 1851 geschaffenen Systems. Die gegenwärtige Lage wird am besten durch die Tatsache gekennzeichnet, dass bei einem beteiligten Perimeter von 4600 Hektaren, wovon 4500 unterhalb der Gryonne, 3230 Hektaren oder 70 °/o versumpftes Land sind.

Wir haben Wert darauf gelegt, dass eine allgemeine Studie gemacht wurde, welche die ganze im Kanton Waadt gelegene Rhoneebene umfasse, damit womöglich nur ein einziges Beitragsgesuch an die Bundesbehörden zu richten sei.

Die projektierten Arbeiten sollen nicht nur den Abfluss der Binnengewässer verbessern, sondern besonders auch die landwirtschaftliche Entwässerung und Inwertsetzung des Boden» bewirken.

Zu diesem Ende sind neun Syndikate für die Bodenverbesserung gebildet worden mit 1726 Eigentümern, welche 2959 Hektaren besitzen. Die neun an der Ausführung des Gesamtprojektes beteiligten Gemeinden, das wir Ihnen hier vorlegen, sind folgende : Bex, Ollon, Aigle, Yvorne, Roche, Renoaz, Chessel, Noville und Villeneuve. Diese Gemeinden verpflichten sich, die Lasten des Unternehmens auf sich zu nehmen, unter der Bedingung, dass hierfür Bundes- und Kantonsbeiträge bewilligt werden.

Die Syndikate der Grundbesitzer sollen dann mittelst Ausführung der erforderlichen Bodenverbesserungsarbeiten von dem fortschreitenden Erfolg der Durchführung der Gesamtunternehmung allmählich Nutzen ziehen. Wir hoffen auf diese Weise in kürzester Zeit eine richtige Bewirtschaftung der Ebene zu erreichen, das bereits vor einem Jahrhundert angefangene Werk nutzbar zu machen und die Aera der Arbeiten in der Rhoneebene zum Abschlüsse zu bringen.

Es scheint uns überflüssig, die Wichtigkeit der Ergebnisse hervorzuheben, welche man durch die Ausführung des Gesamt-

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Projektes zu erzielen hofft, nämlich die Umwandlung einer sumpfigen, sich stets noch verschlimmernden Fläche in eine nun vor Überschwemmung gesicherte, fruchtbare Ebene, sowie den Einfluss, welche die Umwandlung einer so grossen Fläche auf das gesamte wirtschaftliche Leben des ganzen Landes ausüben wird.

Wir beziehen uns nun, was die Beschreibung des Projektes anbelangt, auf den diesem Gesuche beigefügten technischen Bericht und auf die Pläne.

Das Gesamtprojekt umfasst die Tieferlegung von zwei Hauptgewässern : des. Grand Canal auf einer Länge von 16 km und der Eau froide in ihrem untern Laufe, sowie die Einleitung der von den Berglehnen herunterkommenden, die gegenwärtig sumpfige Ebene überschwemmenden Seitenbäche in die vorgenannten Hauptgewässer.

Wir haben diese Hauptgewässer, welche öffentliche Wasserläufe sind, und die von den im Gebirge gelegenen Einzugsgebieten gespiesen werden von den Kanälen oder Abflussgerinnen, welche die in der Ebene sich ansammelnden Wassermengen .abführen sollen, getrennt ; letztere sind im Voranschlag nicht aufgenommen.

Der Kostenvoranschlag setzt sich, unter Vorbehalt des vom ·schweizerischen Oberbauinspektorate etwa vorgenommenen Abänderungen, wie folgt zusammen : I. Eigentliche Rhoneebene.

.a. Tieferlegung des Grand Canal b. Gewässer Zusammen {Perimeter 4250 h, wovon 3000 sumpfig.)

Fr. 1,200,000 ,, 440,000 Fr. 1,640,000

II. Ebene der Eau froide.

a. Tieferlegung der Eau froide . Fr. 187,000 b. Seitengewässer ,, 113,000 ,, 300,000 (Perimeter 350 h, wovon 230 versumpft.)

Gesamtbetrag Fr. 1,940,000 Die Gesamtausgabe kommt daher auf 422 Fr. per Hektare oder auf 600 Fr. per Hektare versumpftes Land zu stehen.

Wir schlagen für die Ausführung der Arbeiten einen Zeitraum von 10 Jahren anzunehmen vor.

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Der Einheitspreis für die Hektare Landes erhöht sich noch um die Kosten, welche die Syndikate der Grundeigentümer für die Bodenverbesserung ausgeben müssen.

Die Durchführung des angegebenen Programms (Regulierung des Abflusses der oberflächlichen Gewässer, Entsumpfung und Inwertsetzung des Bodens der Ebene) kann aber nur erfolgen, wenn die Lasten, welche aus der ersten Erstellung der Arbeiten entstehen, so gering als möglich sind und damit die Erstellung der weitern Arbeiten ermöglichen. Die Erfahrung, welche man bei andern Entsumpfungsunternehmungen gemacht hat zeigt deutlich, dass, wenn die Kosten der ersten Arbeiten des Perimeterszu gross sind, dies die Ausführung der Entsumpfung und Inwertsetzung des Bodens als Endzweck des Unternehmens verzögert.

Im vorliegenden Falle hat die Mehrzahl der Gemeinden die Kosten der Korrektion der hauptsächlichsten Zuflüsse der Rhone (Avancen, Gryonne, Grande Eau) zu tragen und die Hülfsmittel der andern Gemeinden Rennaz, Noville und Chessel sind sehr bescheiden. Ausserdem muss jede Gemeinde als Besitzerin mehr oder weniger grossen Landflächen in den hierfür gebildeten Syndikaten der Grundbesitzer auch noch an die Kosten der Bodenverbesserungsarbeiten beitragen.

Wir dürfen daher hoffen, dass der Bund in Anbetracht der grossen Wichtigkeit des Gesamtprojektes, der Notwendigkeit der raschen Inwertsetzung dieser bedeutenden Bodenflächen, sowie besonders in Anbetracht der Lage der beteiligten Gemeinden, dem Entsumpfungsunternehmen der waadtländischen Rhoneebene seine finanzielle Hülfe durch Bewilligung des Maximums des hierfür üblichen Beitrages angedeihen lassen werde."

Hierzu ist nun folgendes zu bemerken: Das vom Staatsrate des Kantons Waadt eingereichte Projekt sah neben der Vertiefung, und Verbreiterung der Hauptkanäleauch die Erstellung von Seitenkanälen und die Bauten an denselben vor; indem nun eine Anzahl derselben rein landwirtschaftlichen Zwecken ' dienen sollen, war eine Ausscheidung zwischen solchen Arbeiten, welche auf Grund des Wasserbaupolizeigesetzes und solchen, welche gemäss dem Gesetz über Förderung der Landwirtschaft durch den Bund vom 22. Dezember 1893 beitragsberechtigt sind, notwendig.

Es fallen somit hier für die Behandlung obiger Angelegenheit folgende Bauten in Betracht:

49' /. Becken der Eau froide.

a. Eau froide, vo0 der Eisenbahnlinie bis Lemansee; b. Pissot, vom Ablagerungsplatz bis zur Eau froide; c. Bey, von der Eisenbahnlinie bis zur Eau froide.

II. Becken des Grand Canal, Grand Canal, von oberhalb der Gryonne bis Leman-See; Grand Fossé," von der Eisenbahnlinie bis Grand Canal; Ruisseau des Communailles, auf Gebiet von Yvorne; Ruisseau des Grands Marais, auf Gebiet von Aigle und Ollonj, Ruisseau de St-Triphon, zwischen der Kantonsstrasse OllonCollombey und seiner Ausmündung in den Grand Canal;.

f. Kanal unter dem Schuttkegel der Gryonne.

Nach einer ersten Prüfung der Vorlage durch das schweizerische Oberbauinspektorat wurden mit den technischen Organen des Kantons Waadt einige Abänderungen am Projekte verabredet, welche in der Hauptsache darin bestanden, dass bei hohen Abtragsböschungen Bermen-angebracht werden sollten, dass unter den Steinverkleidungen eine Kies- oder Sandunterlage anzubringen sei, und dass einzelne Einheitspreise, besonders die des Aushubs,, erhöht werden.

Unterm 25. August 1916 hat das Landwirtschaftsdepartepartement des Kantons Waadt das teilweise abgeänderte Projekt und den neu durchgesehenen Kostenvoranschlag eingesandt, mit dem Gesuche, es möchten diese Akten als Bestandteile der durch die Regierung am 17./26. Juni 1916 ersteingesandten Vorlage angesehen werden. Zugleich stellte das Departement das weitereGesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die Arbeiten am Pissot sofort zu beginnen, was auch unter den üblichen Bedingungen, gewährt wurde.

Zur Beschreibung des eingereichten Projektes übergehend, haben wir folgendes zu erwähnen: · -x I. Becken der Eau froide.

a. Eau f r o i d e . Vorgesehen ist die Verbreiterung und Vertiefung dieses Bachgerinnes, so dass durch dasselbe nicht nur das Wasser der beiden Bäche Pissot und Bey, sondern auch dasjenige der Kanäle, die zur vollständigen Entsumpfung des zwischen der Eisenbahnlinie und dem Bergabhang bis Röche sich erstreckenden Gebietes erforderlich sind, unschädlich in den See abgeleitet werden können.

a.

ö.

c.

d.

e.

W Die Gesamtlänge dieses Kanals beträgt 1653 m; hiervon ·entfallen 340 m auf die Ausmündungsdämme am See, und 1213 m auf einen offenen Kanal. Die in einer Entfernung von 30 m voneinander zu erstellenden Dämme erhalten ein Fundament aus Packwerk von 0,5 m Dicke, darüber einen Kern aus Bruchschutt, der durch eine Stein Verkleidung mit einem FUSS -aus Steinwurf geschützt wird. Diese Dämme ragen 0,s m über Hochwasser ; das Sohlengefàlle beträgt 0,s %<>· Die offene Kanalstrecke hat unten ein Gefalle von 0,75 °/°°> oben ein solches von l,o %o- Die Sohlenbreite wechselt von S,o m bis 6,0 m, je nach dem Gefalle; der FUSS der einmaligen ^Böschungen wird entweder durch eine verpfählte Senkfaschine, oder durch ein verpfähltes Sohlenholz gehalten, darüber kommt eine Stein Verkleidung auf l,o m Höhe, hierauf folgt eine VerJdeidung aus Bruchschutt, dann eine solche aus Rasenziegel und ·darüber angebrachter Besamung. Über dem gewöhnlichen Wasser.stand ist eine Berme von 0,s m bis l,o m Breite angebracht.

.Beidseitig des Kanals sind 3 m breite, bekieste Wege vorgesehen.

Die Kosten des Kanals der Eau froide sind veranschlagt .au Fr. 182,000.

b. D e r P i s s o t . Dieser von den Abhängen des Mont d'Arvel Tierunterkommende Wildbach ist vollständig verbaut worden und soll nun vom untersten Ablagerungsplatze bis zur Eau froide 'hinunter kanalisiert werden, um jede weitere Überschwemmung -zu verhüten. Vorgesehen ist ein Kanal von 875 m Länge, l °/oo Gefäll, Sohlbreite 2,o m, obere Breite zwischen den beiden Bermen t>,eo m. Verkleidung von Sohle und Böschungen mittelst ßruch. schutt, oberhalb Rasenbekleidung und Besamung.

"Kostenvoranschlag Fr. 30,000.

e. Le B e y. Derselbe floss früher in den Grand Canal, soll nun aber in die Eau froide abgeleitet werden vermittelst einer geschlossenen Leitung, bestehend in einem Zementrohr von 0,80 m Durchmesser, dann durch einen offenen Kanal von 1,280 m Länge, 0,9 %o Gefäll, Sohlbreite l,so m mit Böschungen von l : l und */2 : l, welche bei beträchtlicher Höhe durch Bermen unterbrochen werden. Versicherung der Böschungen mit Bruchschutt, darüber Rasenbekleidung und Besamung.

.Kostenvoranschlag · . . . Fr. 108,000.

Die Gesamtkosten für die Entsumpfung der Ebene der Bau froide belaufen sich somit auf Fr. 320,000.

51 II. Becken des Ch-and Canal.

a. Grand Canal. Dieser Kanal hat gegenwärtig eine L,änge von 15,500 km, erhält aber dann nach der Ausführung der Ausmündungsdämme eine solche von 16 km.

Diese 500 m langen Ausmündungsdämme sollen in einer mittleren Entfernung von 24,oo m voneinander erstellt werden.

Sie erhalten ein Fundament aus Packwerk von 0,90 m Dipke, einen Kern aus Bruchschutt mit einer Umhüllung unter Niederwasser aus Steiawurf und über demselben eine solche aus Steinverkleidung mit Böschungen von 1:1. Sie sollen also ganz ähnlich ausgeführt werden, wie diejenigen der Eau froide, nur bekommen sie eine grössere Höhe, nämlich 0,90 m über das gewöhnliche Hochwasser und sind noch kräftiger gehalten. Kostenvoranschlag Fr. 136,000. Hierauf folgt eine 4796 m lange Strecke vom See bis zur Brücke von Chessel. Der Kanal erhält eine wechselnde Sohlenbreite von 7,o m bis 6,0 m und ein Gefalle von 0,4 °/oo.

Die Kanalböschungen mit einer Neigung von l'/2 : l haben als FUSS eine angepfählte Senkfaschine, darüber einen Steinwurf; die über dem gewöhnlichen Wasserstand angelegte Berme wird mit Bruchschutt bedeckt und die obere Böschung mit Rasen verkleidet, der über das ausserordentliche Hochwasser hinaufreicht. Kostenvoranschlag Fr. 551,000. Auf diese Strecke folgt zuerst diejenige durch eine Bergsturzpartie, bestehend aus grossen Blöcken und Schutt aller Art. Die Sohle erhält hier eine Breite von 3,so m, die hohen Böschungen werden mittelst Steinverkleidung versichert und über dem ausserordentlichen Hochwasser berast.

Bis zur Einmündung der Grande Eau beträgt die Länge 4476 m, die Ufervorrichtungen behalten den gleichen Charakter, das Gefalle wechselt von l °/oo auf l,s %o und 2 %o, die Sohlbreiten von 3,5o m auf 3,o m. Der Kostenvoranschlag weist eine Ausgabensumme auf von Fr. 448,000. Auf der letzten 6231 m langen Strecke bestehen ähnliche Verhältnisse; daher sollen die daselbst vorgesehenen Arbeiten ganz gleich gehalten werden, sowohl was die Ufervorrichtungen, als was die Aushubsböschungen anbelangt.

Die Sohlbreiten nehmen von 3,io m auf 2,o m ab, die Gefalle bewegen sich in den Grenzen von 0,s °/o<>5 l %o, 1,5 °/oo bis 2 °/oo.

Die Kosten belaufen sich auf Fr. 540,000, so dass sämtliche Arbeiten am Grand Canal zu Fr. 1,675,000 veranschlagt sind.

Bunclesblatt. 68. Jahrg. Bd. IV.

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b. Z u f l ü s s e des G r a n d Canal.

a. G r a n d F o s s é : Länge 1850 m, Sohlbreite 1,50 m, Gefall l %o, Kostenvoranschlag .

b. R u i s s e a u des C o m m u n a i l l e s : Länge 1100 m, Sohlbreite l,6o m, Gefall l %o, Kostenvoranschlag c. C a n a l des G r a n d s M a r a i s : Länge 820 m, Sohlbreite l,5o m, Gefall 1,5 %o, Kostenvoranschlag (/. Canal de S t - T r i p h o n : Länge 670 m, Zementröhren von 0,so m Durchmesser, Gefalle 8,3 %o und 15 o/oo, Kostenvoranschlag e. S a m m e l k a n a l auf G e m e i n d e Bex: Länge 2282 m, Zementröhren von 0,eo m Durchmesser, Gefäll 2 °/oo, Kostenvoranschlag Gesamtbetrag

Fr. 140,000 ,,

78,000

,,

67,000

,,

20,000

.,

50,000

Fr. 355,000

Zusammenstellung: I. Becken der Eau froide. Kostenvoranschlag II. Becken des Grand Canal. Kostenvoranschlag

Fr.

320,000 ,, 2,030,000

Zusammen

Fr. 2,350,000

Der von der Regierung des Kantons Waadt eingereichten Vorlage ist ein sehr ausführlicher, sorgfältig ausgearbeiteter Bericht beigegeben, welcher die geschichtlichen, wirtschaftlichen und technischen Seiten dieser Vorlage aufs eingehendste schildert, so dass man sich bei der Besprechung des nun vorliegenden Projektes sehr kurz fassen kann.

Sowohl im Becken der Eau froide, als ganz besonders in demjenigen des Grand Canal waren die Grundlagen des Projektes durch die bereits vorhandenen Bauten im grossen und ganzen bestimmt, es handelte sich also nur darum, die für die Drainagen und Güterzusammenlegunge'n notwendige Vorflut durch Vertiefung und Verbreiterung der bestehenden Kanäle durchzuführen. Im ersteren Becken ist nur die Einleitung des Pissot und diejenige des Bey in den Kanal der Eau froide, im letztern Becken nur die Verlängerung des Grand Canai bis gegen den Avancen hin, neu, alles andere war, in geringeren Abmessungen zwar, schon da.

Das Einzugsgebiet der Eau froide misst 23,52 km2, dasjenige des Grand Canal 55,2? km2, die abzuführenden Wassermengen

53 betragen 18--22 m 3 pro Sekunde bei ersterem Becken, 12--26 m8 pro Sekunde bei letzterem Gewässer.

Bei dem Kanal der Eau froide konnte in der gegenwärtigen Vorlage, gegenüber der frühern, die Sohle zur Verminderung des Aushubes um 0,54 m gehoben werden, beim Grand Canal war dies nicht möglich, weil das unmittelbar am See gelegene Gelände und der zwischen der Grand Eau und der Gryonne befindliche Boden sehr tief Hegt, aber durchaus entsumpft werden muss.

Den angeführten Wassermengen und der angenommenen Kanalsohle entsprechend sind nun die Querschnitte der einzelnen Kanäle gewählt worden, welche je nach den Gefallen wechselnde Breiten von 2 bis 7 m haben, während die Seitengräben meist 1,5 m erhalten. Ihrer stellenweise bedeutenden Tiefe wegen sind die Kanäle aber befähigt, weit grössere Wassermengen unschädlich abzuführen, als die weiter oben angegebenen.

Zur Sicherstellung der Tiefe der Kanalmündungen in den See ist die Erstellung von Dämmen notwendig, welche bis in die grössern Wassertiefen reichen. Dieselben sollen in Entfernungen von 22 m bis 30 m von einander angelegt werden und erhalten ein Fundament aus Packwerk von 0,50 m bis 0,9o m Dicke, darüber einen Kern aus Bruchschutt, der von einer Steinverkleidung umhüllt ist, der FUSS des Dammes wird noch durch einen kräftigen Steinwurf geschützt. Die Erfahrungen, welche man bei den Ausmündungsdämmen in den Neuenburgersee bei Orbe und Broye gemacht hat konnten hier verwertet werden.

Die Normalprofile der verschiedenen Kanäle sind einander sehr ähnlich und unterscheiden sich meist nur durch ihre Sohlenbreite.

Bei der Ausführung der Arbeiten werden voraussichtlich keine aussergewöhnlichen Schwierigkeiten auftreten, doch dürfte stellenweise Laufletten zum Vorschein kommen, wie diese z. B.

schon bei der ersten Erstellung des Grand Canai in der Nähe von Chessel bei der Bergsturzstrecke der Fall war. Damals kamen Rutschungen und Ausquetschung von Laufletten vor, es wird daher von Anfang des Baues an dort ganz besondere Vorsicht notwendig sein.

An Kunstbauten kommen im Becken der Eau froide Brücken über diesen Kanal und den Pissot in Betracht, dann eine Untermauerung der Widerlager der Brücke der Kantonsstrasse Lausanne-St. Maurice, die Tieferlegung der Schwellen bei der Eisenbahnbrücke der S. B. B. und die Erstellung eines Ablagerungs-

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platzes zu oberst beim Kanalanfang. Beim Bey kommt dann noch eine Unterführung bei der Bahnlinie der S. B. B. hinzu.

Am Grand Canal werden verschiedene neue Brücken und Überführungen notwendig, besonders eine grössere Brücke bei Chessel, sowie Umänderungen am Tunnel unter der Grande Eau.

Bei den Seitenbächen sind ebenfalls einige neue Brücken zu erstellen.

Neben allen Kanälen sollen beidseitig Fahrwege von 3 m Breite und bekiest zur Ausführung gelangen, was für die nachherige intensive Bebauung der Ebene von Wichtigkeit ist.

Die Kostenvoranschläge sind nochmals geprüft worden, insbesondere ist der Einheitspreis für den gesamten Kanalaushub erhöht worden.

Es erübrigt nun hier noch eine Bemerkung anzubringen : Nachdem die bedeutenderen Seitenbäche Gryonne und Avaneon in ihrem untern Laufe korrigiert worden sind, ist es dringlich, dass dem untern Laufe der Grande Eau ebenfalls alle Aufmerksamkeit geschenkt werde. Es ist zu verhindern, dass nachdem ein ganzes System von Entsumpfungskanäle ausgeführt sein wird, eine Überflutung des dortigen Gerinnes Schaden anrichte, wie ähnliches im Jahre 1910 stattfand.

Eine durchaus notwendige Ergänzung des Projektes bilden natürlich die Drainagen und eine möglichst stark durchzuführende Güterzusammenlegimg ; das die gegenwärtige Vorlage bildende Kanalnetz bringt ja nur die dazu erforderliche Vorflut, die Ausnützung derselben muss den landwirtschaftlichen Anlagen überlassen werden. Indem aber nach Mitteilung der Regierung des Kantons Waadt die Bildung der erforderlichen Syndikate von Gemeinden und Interessenten und die Finanzierung der verschiedenen Unternehmungen gesichert ist und bereits durch die Subventionierung von Drainagen und Güterzusammenlegungen im Becken der Eau froide ein Anfang hierzu besteht, so ist an der Durchführung der Gesamtunternehmung nicht zu zweifeln.

Eine weitere Ergänzung besteht noch in der Anlage von Waldstreifen für welche ein besonderer forstlicher Bericht vorliegt. Auf den Schuttkegel der Seitenbäche und an geeigneten Orten in der Ebene erstellt, sollen diese Waldstreifen einen gewissen Windschutz bieten, aber auch der ganzen Ebene ein freundliches Gepräge geben. Auch hierüber hat zwischen den Beteiligten eine Einigung stattgefunden.

55 Aus dem Gesagten geht nun ohne weiteres die grosse Bedeutung des ganzen Werkes in allen seinen einzelnen Teilen hervor. Wenn irgend wie einmal, so ist es in, letzter Zeit fühlbar geworden, dass man in der Schweiz den Boden zur Ernährung der Bewohner so ausgiebig als möglich ausnützen sollte.

Hier bietet sich nun ein günstiger Fall dar, nämlich eine Ebene mit über 3000 Hektaren, die für eine intensive Bebauung gewonnen werden kann; Äcker, Wiesen und Gärten können angelegt werden, der Absatz der erhaltenen Produkte ist in der nächsten Nähe vorhanden, somit ist es unzweifelhaft, dass .es für Kanton und Bund eine schöne Aufgabe ist, dieses Werk zur Ausführung zu bringen ; eine Unterstützung seitens des Bundes ist daher durchaus gerechtfertigt.

Wir beantragen daher, an die hier erwähnten Arbeiten einen Bundesbeitrag von Fr. 940,000 zu bewilligen, als 40% der Voranschlagssumme von Fr. 2,350,000.

Im Einverständnis mit der Regierung des Kantons Waadt wäre die Frist für die Bauausführung auf 10 Jahre zu setzen, was einem jährlichen Betrage von Fr. 94,000 entspricht.

Somit erlauben wir uns, den eidgenössischen Räten den nachstehenden Beschlussentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 17. Oktober 1916.

Im Namen des schweizer. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Decoppet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

56 (Entwurf.)

Bundesbeschlüss 0

betreffend

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Waadt für die Entsumpfung der Rhoneebene zwischen St. Maurice und dem Lemansee.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Schreibens des Staatsrates des Kantons Waadt vom 17./26. Juni 1916; einer Botschaft des Bundesrates vom 17. Oktober 1916; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei vom 22. Juni 1877, béschliesst : Art. 1. Dem Kanton Waadt wird für die Entsumpfung der Rhoneebene zwischen St. Maurice und dem Lemansee ein Bundesbeitrag von 40 % der wirklichen Kosten zugesichert, bis höchstens Fr. 940,000, als 40 % der Voranschlagssumme von Fr. 2,350,000.

Art. 2. Für die Ausführung "o dieser Arbeiten werden 10 Jahre eingeräumt, vom Inkrafttreten der Beitragszusicherung (Art. 8) an gerechnet.

Art. 3. Die Ausbezahlung dieses Bundesbeitrages erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten, gemäss den von der Kantonsregierung eingesandten und vom schweizerischen Oberbauinspektorate geprüften Kostenausweisen ; der jährliche Höchstbetrag ist Fr. 94,000, und die erste Anzahlung desselben findet im Jahr 1918 statt.

Art. 4. Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich die Enteignungen, und die unmittelbare Bauaufsicht, sowie die Kosten

57 der Perimeteraufnahmen. Dagegen sind nicht in Anschlag zu.

bringen irgendwelche andere Vorverhandlungen, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht die Kosten für die Geldbeschaffung und die Verzinsung.

Art. 5. Dem schweizerischen Oberbauinspektorat sind jährliche Bauprogramme zur Genehmigung einzureichen.

Art. 6. Der Kanton Waadt verpflichtet sich, folgende forstlichen Massnahmen im Gebiet der Rhoneebene vorzunehmen : Gebiet der Gemeinde Ollon.

1. Anlage eines 100 m breiten Schutzstreifens zwischen Chalex und les Essertons; 2. Anlage eines 100 m breiten Schutzstreifens längs der Gryonne, in Ergänzung der bereits bestehenden Bestockung ; 3. Aufforstung des trocken gelegten ehemaligen Bettes des Rhonearmes.

#

Gebiet der Gemeinde Aigle.

1. Anlage eines 100 m breiten Schutzstreifens längs der Grande Bau, von der Eisenbahnlinie bis zur Mündung in die Rhone ; 2. Anlage eines 100 in breiten Schutzstreifens zwischen Chalex und les Essertons; 3. Aufforstung des trocken gelegten ehemaligen Bettes des Rhonearmes.

Gebiet der Gemeinde Eoche.

Ergänzung des Schützstreifens Grand Fossé durch Aufforstung eines wenigstens 60 m breiten Streifens bis zum Grand Canal.

Gebiet der Gemeinde Yvorne.

L. Anlage eines Schutzstreifens am Fusse des Paqueys bis zu den Grand Buisson längs der Rhone auf einer Breite von wenigstens 100 m bis zur Vereinigung des Grand Fossé und des Grand Canal ; 2. Anlage eines 100 m breiten Schutzstreifens längs der Grande Eau, von deren Ausmündung bis zur Eisenbahnlinie.

58

Art. 7. Das schweizerische Oberbauinspektorat hat die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits und Kostenausweise zu kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke den Beamten desselben die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

Art. 8. Es wird dem Kanton Waadt eine Frist von einem Jahr gewährt, um sich darüber zu erklären, ob er den vorstehenden Bundesbeschluss annimmt. Der Bundesbeschluss fallt dahin, wenn die Annahmeerklärung nicht rechtzeitig abgegeben wird.

Durch die Annahmserklärung verpflichtet sich der Kanton Waadt zur Durchführung des ganzen Projektes innert der vorgesehenen Frist von 10 Jahren.

Art. 9. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetze vom Kanton Waadt zu besorgen und vom schweizerischen Oberbauinspektorate zu überwachen.

Art. 10. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 11.

beauftragt.

# S T #

Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 19. Oktober 1916.)

In der Nacht vom 18./19. Oktober starb in Bern nach langer Krankheit Herr Basile von Bacheracht, welcher seit mehr als zehn Jahren bei der Eidgenossenschaft als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister von Russland beglaubigt war. Früher schon war Herr von Bacheracht zu verschiedenen Malen und während langer Jahre im Personal der Kaiserlichen Gesandtschaft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Waadt für die Entsumpfung der Rhoneebene zwischen StMaurice und dem Lemansee. (Vom 17. Oktober 1916.)

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25.10.1916

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