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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1902 und 1903.

1903.

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Fr.

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Mehreinnahme,

Mindereinnahme,

Fr.

Fr.

Januar . . .

3,044,687. 87 3,190,121. 09

145,433. 22

Februar

. .

3,415,279. 30 3,764,111. 50

348,832. 20

-- --

März

. . .

4,166,444. 08 4,575,965. 88

409,521. 80

--

April

.

4,296,168. 01 4,577,753. 26

281,585. 25

--

M a i . . . . 4,263,124. 76 4,644,511.98

. .

391,387. 22

--

Juni . . . .

4,043,483. 73 4,321,206. 19

277,722. 46

--

Juli . . . .

4,149,437. 75 4,498,328. 67

348,890. 92

--

August . . .

4,147,215. 95 4,940,184. 14

792,968. 19

September . .

4,251,729. 58 4,095,946. 59

--

155,782. 99

Oktober

5,024,439. 84 4,972,089. 01

--

52,350. 83

. .

November . .

4,341,714. 58

Dezember . .

5,274,704. 88

--

Total 50,408,430. 33 Auf Ende Okt. 40,792,010. 87 43,580,218. 31 2,788,207. 44

--

914

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Direktion der elektrischen Strassenbahn BremgartenDietikon in Bremgarten stellt das Gesuch, daß ihr bewilligt werde, ihre gesamte Bahmunternehmung, d. h. die 10,952 km. lange Bahnlinie von Bremgarten. (Obertor) nach Dietikon, samt elektrischer Ausrüstung mit Einschluß der Kraftanlage in der Bruggmühle mit Akkumulatorengebäude und Kraftzuleitung, nebst Betriebsmaterial und Zubehörden im Sinne des Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 betreffend die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im II. Rang zu verpfänden zur Sicherstellung eines Anleihens im Betrage von Fr. 60,000, das zur Vermehrung des Rollmaterials, zur Vergrößerung der Wagenremise, zur Erstellung eines Ausweichgeleises im Reppischloch, überhaupt zum Ausbau der Bahn verwendet werden soll.

Soweit die Bahn auf öffentlichen Straßen angelegt ist, ergreift das Pfandrecht nur den Oberbau, nicht aber auch den Straßengrund.

Gemäß gesetzlicher Vorschrift wird dieses Gesuch hiermit öffentlich bekannt gemacht und eine mit dem 16. November 1903 ablaufende Frist angesetzt, binnen welcher allfällige Einsprachen dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 30. Oktober 1903.

Im-Namen des Schweiz. Bundesrates: Die Bundeskanzlei.

Staatsangehörigkeit der in Frankreich geborenen Kinder schweizerischer Eltern.

Laut Art. 8, Absatz 3 und 4, des französischen Zivilgesetzbuches wird als Franzose betrachtet: 1. das in Frankreich geborene Kind eines Ausländers, dessen Vater selbst in Frankreich geboren ist. Jede Möglichkeit einer Option ist in diesem Falle ausgeschlossen; 2. das in Frankreich geborene Kind eines Ausländers, dessen Mutter auch dort geboren ist, sofern es nicht im Laufe des 22. Altersjahres die französische Staatsangehörigkeit ausschlägt ;

915 3. jedes in Frankreich geborene Kind eines Ausländers, auch wenn seine Eltern außerhalb Frankreichs geboren sind, welches im Zeitpunkte seiner Großjährigkeit in Frankreich wohnt, sofern es nicht im Laufe des 22. Altersjahres die französische Staatsangehörigkeit ausschlägt.

Obschon ein Verzicht auf die französische Staatsangehörigkeit von den Kindern der dritten Kategorie, welche im Zeitpunkt ihrer Großjährigkeit nicht in Frankreich wohnen, nicht verlangt wird, so dürfte es sich doch auch für sie empfehlen, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben, um Anständen mit den französischen Militärbehörden aus dem Wege zu gehen.

Die Verzichtserklärung muß in Frankreich beim Friedensrichter des Wohnortes, im Auslande bei den zuständigen f r a n z ö s i s c h e n Gesandtschaften und Konsulaten abgegeben werden.

Über die bei diesem Anlasse zu erfüllenden Formalitäten erteilt das unterzeichnete Departement Aufschluß. Im Auslande wohnende Interessenten, können sich auch an die schweizerischen Gesandtschaften und Konsulate wenden.

B e r n , den 31. Oktober 1903.

Schweiz. Politisches Departement.

A-Tifmi: Mit dem verschollenen Bremer Schiöe ,,Louise"1, welches am 30. November 1899 von Tampa nach Yokohama gesegelt ist, ist der Matrose Th. Ober, angeblich aus der Schweiz, mit verunglückt.

Allfällige Erbberechtigte werden aufgefordert, sich baldigst bei. der unterzeichneten Amtsstelle zu melden.

Schweiz. Bundeskanzlei.

B e r n , im November 1903.


Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Bundesblatt

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In

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Jahr

1903

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.11.1903

Date Data Seite

913-915

Page Pagina Ref. No

10 020 750

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