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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Haferankauf.

Die unterzeichnete Amtsstelle eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung yon Hafer diesjähriger Ernte.

Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden.

Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für .

Hafer" bis 20. Oktober, mit Verbindlichkeit bis 26. Oktober 1903, franko einzureichen an das Eidgen. Oberkriegskommissariat.

B e r n , den 2. Oktober 1903.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Lieferung der Fenster und Fenstertüren (ohne Beschläge und ohne Verglasung) und der hölzernen Rollladen zum neuen Postgebäude in Bern wird hiermit Konkurrenz eröffnet.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind vom 6. bis und mit 16. Oktober nächsthin jeweilen vor. 9 bis 12 und 2 bis 41/2 Uhr im Bureau der Bauleitung im 1. Stock des neuen Postgebäudes in Bern zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Postgebäude Bern" bis und mit dem 16. Oktober nächsthin franko an die unterzeichnete Verwaltung einzureichen.

Die Submittenten werden eingeladen, der Eröffnung der Angebote, welche am 17. Oktober, vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 103, Bundeshaus Westbau, stattfinden wird, beizuwohnen.

B e r n , den 30. September 1903.

Die Direktion der eidg. Bauten.

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Stellen-Ausschreibungen.

Departement des Innern.

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

Vakante Stelle: Professur für Geodäsie und Topographie.

Erfordernisse : l Auskunft über Erfordernisse, Gehalt etc. erBesoldung: ' teilt die unterzeichnete Amtsstelle.

Anmeldungstermin: 15. Oktober 1903.

Anmeldung an den Präsidenten des Schulrates der eidgenössischen polytechnischen Schule, sig. H. Bleuler.

Militärdepartemeut.

Amtsantritt:

Ein Ingenieur II. Klasse, eventuell III. Klasse der Abteilung für Landestopographie.

Technische Bildung; spezielle Kenntnisse und wenn möglich Erfahrungen in geodätischen Arbeiten.

Fr. 4000 bis 5500 für II. Klasse.

Fr. 3500 bis 4500 für III. Klasse.

10. Oktober 1903.

Militärdepartement.

Nähere Auskunft von der Abteilung für Landestopographie.

So bald als möglich, gemäß Vereinbarung.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Instruktor H. Klasse der Kavallerie.

Offizier der Schweiz. Armee.

Fr. 4000 bis 5000.

10. Oktober 1903.

Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an: Bemerkungen :

227 Finanz- nnd Zolldepartement.

Vakante Stelle : Erfordernisse: Besoldung : Anmeldungstermin Anmeldung an:

Zollverwaltung.

Einnehmer beim Nebenzollamt Hüningerstrasse.

Kenntnis des Zolldienstes.

Fr. 3000.

17. Oktober 1903.

Zolldirektion Basel.

Post- und Eisehbahndepartement.

Telegraphenabteüung.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an : Bemerkungen :

Gehülfe I. Klasse beim technischen Bureau der Telegraphendirektion.

Abgeschlossene Technikumsbildung ; Gewandtheit im technischen Zeichnen und Kenntnis von wenigstens zwei Landessprachen.

Fr. 3000 bis 4000.

20. Oktober 1903.

Telegraphendirektion in Bern.

Diensteintritt sobald wie möglich.

Post-, Telegraphen- and Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n k|i e rt einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1. Postcommis in Nyon. Anmeldung bis zum 20. Oktober 1903 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2. Posthalter in Domdidier.

Ì Anmeldung bis zum 20. Okt.

> 1903 bei der Kreispostdirektion 3. Zwei Postcommis m Freiburg.

l jn Lausanne.

228 4. Briefträger, Bureaudiener und Packer in Lyß. Anmeldung bis zum 20. Oktober 1903 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5. Dienstchef beim Hauptpostbureau in Neuenburg.

6. Hauswartgehülfe für das Postgebäude Neuenburg.

7. Bureaudiener beim Hauptpostbureau Neuenburg.

Anmeldung bis zum 20. Okt.

8. Bureaudiener und Packer beim Post- 1903 bei der Kreispostdirektion bureau Biel.

in Neuenburg.

9. Postcommis in Delsberg.

10. Packer beim Postbureau Delsberg.

11. Bureaudiener, Packer und Briefkastenleerer beim Postbureau Chauxde-Fonds.

12. Packer beim Hauptpostbureau Luzern. Anmeldung bis zum 20. Oktober 1903 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

13. Packer beim HauptpostbureauZüricb.

Anmeldung bis zum 20. Okt.

1903 bei der Kreispostdirektion 14. Bureaudiener beim Hauptpostbureau in Zürich.

Zürich.

1. Bureaudiener beim Hauptpostbureau Luzern. Anmeldung bis zum 13. Oktober 1903 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

2. Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 13. Oktober 1903 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

3. Briefträger in Zürich. Anmeldung bis zum 13. Oktober 1903 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

4. Briefträger in Bazenheid (St. Gallen). Anmeldung bis zum 13. Oktober 1903 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

·**·&«··

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 4O.

Bern, den 7. Oktober 1903.

I. Allgemeines.

740. (40/03) Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

Das Wertverhältnis der deutschen Markwährung zur Frankenwährung ist vom 1. Oktober 1903 an für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen und für die auf Schweizergebiet gelegenen badischen Stationen wie folgt festgesetzt worden: l Franken = 80,8 Pfennig.

l Mark = 1,2376 Franken.

IL Réglemente und Tarifvorsehriften.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

741. (40/03) Teil I, Abteilung B, des deutschen Eisenbahngütertarifes, vom 1. April 1903. Aenderung.

Im deutschen Eisenbahngütertarif, Teil I, Abteilung B, treten mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1903 folgende Änderungen in Kraft: 1. In der Güterklassifikation fallen nachstehende Positionen des Spezialtarifs III. fort: "Baunkohlen, Braunkohlenkoks, auch pulverisiert, Braunkohlenbriketts und Braunkohlenkoks- (Grudekoks-) Briketts."

,,Retortenkohle (Retortenkoks aus Leuchtgasfabriken) und Petroleumkoks."

,,Steinkohlen, Steinkohlenasche und Steinkohlenbriketts ; Steinkohlenkoks, Steinkohlenkoksasche und Steinkohlenkoksbriketts."

407

2. An deren Stelle treten im Spezialtarif III folgende Positionen: ,,Braunkohlen, auch pulverisiert, und Braunkohlenbriketts."

,,Koks aller Art, Koksasche und Koksbriketts."

,,Retortenkohle."

,,Steinkohlen, Steinkohlenasche und Steinkohlenbriketts."

Ferner ist mit Wegfall der Ausfuhrzuschüsse für Zucker infolge des mit dem 1. September 1903 in Kraft getretenen Gesetzes vom 6. Januar 1903 6wegen Abänderung des Zuckersteuergesetzes die Anmerkung f) zu § 14 ( ) der allgemeinen Tarifvorschriften (S. 7 des deutschen Eisenbahngütertarifs, Teil I, Abteilung B) hinfällig geworden und wird daher gestrichen.

Strassburg, den 29. September 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Karlsruhe, den 30. September 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbabnen.

742. (4%3) Teil I des niederländisch-deutschen Verbandsgütertarifes, vom 1. Januar 1893. Neuansgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1903 wird für die niederländisch-deutschen Eisenbahnverbände unter Aufhebung des Teils I vom 1. Januar 1893, sowie der zugehörigen Nachträge I bis IX ein neuer Verbandsgütertarif, Teil I, Abteilung A, eingeführt.

Abdrücke des neuen Tarifs sind durch die Güterabfertigungsstellen zum Preise von 30 Pf. zu beziehen.

Karlsruhe, den 30. September 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

743.

(4%3) Teil I, Abteilung A und B, des Tarifes für den deutsch-dänischen Güterverkehr. Nachträge.

Für den deutsch - dänischen Güterverkehr sind mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1903 ausgegeben worden: Nachtrag I zum Teil I, Abteilung A (nebst Haupttarif 0,55 M.), und Teil I, Abteilung B (0,30 M.).

Strassburg, den 30. September 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

408

III, Personen- und öepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

744. (*%s) Personentarif OB --SB B, vom 1. September 1903, Berichtignngsblatt.

Zum genannten Tarif gelangt ein Berichtigungsblatt zur Ausgabe.

lMze.ni, den 6. Oktober 1903.

Direktion der Gottbardbahn.

rVi Güterverkehr, 0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

745. C40/««) Eröffnung

der Station Roppenheim für den StückgutVerkehr.

Die Station Roppenheim, welche bisher nur dem Eilstückgutverkehr diente, wird am 1. Oktober 1903 für den vollen Stückgutverkehr eröffnet und gleichzeitig ia den südwestdeutschen Verbandsgütertarif, Heft 4, Verkehr Reichsbahn -- Baden einbezogen. Auskunft über die Frachtberechnung erteilen die Stationen.

Strassburg, den 25. September 1903.

Ueneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen. ·

746. (4%s) Teil H, zweite 'Abteilung' des badischen Binnengütertarifes, vom 20. August 1901. Nachtrag IV.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1903 wird zu der zweiten Abteilung des badischen Binnengütertarifes der Nachtrag IV ausgegeben.

Derselbe enthält anderweite Entfernungen für die Station Sachsenflur, sowie die Einbeziehung der Station Forchheim (Hauptbahn) für den gesamten Güterverkehr.

Nähere Auskunft erteilen die Dienststellen.

Karlsruhe, den 26. September 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badlscheu Staatseisenbahnen.

409

747. (4%s) Teil II des Oütertarifes badische Staatseisenbahnen etc. -- badische Nebenbahnen im Privatbetrieb, vom 20. August 1901.

.

Nachtrag VI.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1903 wird zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Stationen der großh. badischen Staatseisenbahnen einerseits und den Stationen der badischen Nebenbahnen im Privatbetrieb anderseits der Nachtrag VI ausgegeben.

Derselbe enthält, außer den seit Erscheinen des Nachtrags V bekannt gegebenen Änderungen und Ergänzungen die Eulbeziehung der Station Forchheim (Hauptbahn) für den gesamten Güterverkehr, sowie anderweite Entfernungen für die Station Sachsenflur. Ferner enthält der Nachtrag ermäßigte Frachtsätze für den Verkehr mit den Stationen der MannheimWeinheim-Heidelberg-Mannheimer Nebenbahn für Entfernungen bis zu 40 km.

Nähere Auskunft erteilen die Dienststellen.

Karlsruhe, den 26. September 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatgeisenbalmen.

748.

(4()/os) Teil II des ost-mittel-südwestdeittschen Tiertarif es, vom 1. Februar 1900. Nachtrag IV.

Zum ost-mittel-südwestdeutschen Tiertarif ist mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1903 der Nachtrag IV erschienen.

Karlsruhe, den 30. September 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staateeisenbahnen.

749.

(4%a) Teil II, Heft 8, des südwestdentschen Verbands* gütertarifes (Baden -- Pf als), vom 1. Februar 1896.

Nachtrag XIV.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1903 ist zum Tarif heft der Nachtrag XIV und zu den Leitungsvorschriften ein Nachtrag ausgegeben worden.

Mit dem gleichen Zeitpunkte treten die Entfernungen und Frachtsätze für die badischen Stationen der Main-Neckar-Eisenbahn im Main-NeckarBahn-pfàlzischer Tarif vom 1. Juni 1899 mit Ausnahme der Frachtsätze für Eilgut, allgemeine Stückgutklasse und Spezialtarif für bestimmte Stückgüter auf Entfernungen von l--100 km. außer Kraft; letztere Frachtsätze werden, da dieselben niedriger sind als jene des südwestdeutschen Verbandes, bis auf weiteres noch beibehalten.

410

Im Ausnahmetarif 7 für Petroleum u. s. w. ist auf Seite 33 des Nachtrags der letzte Absatz 3 bezüglich der Ergänzung der Anwendungsbestimmungen zu streichen, da gemäß Verfügung Nr. 89834 C -- Tarifanzeiger 77/1903 -- der ganze erste Absatz bezüglich des Geltungsbereichs des Frachtsatzes für Basel transit eine andere Fassung erhalten hat.

Karlsruhe, den 30. September 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

750. (4%s) Teil II des Tiertarif es im sttdwestdentschen Verkehr Ergänzung.

Im Tiertarif, Teil II, werden die besonderen Bestimmungen zu § 45 der Eisenbahn-Verkehrsordnung mit Geltung vom 1. Oktober 1903 wie folgt ergänzt: Als neuer Absatz tritt hinzu: ,,2. Das Fahrgeld für diejenigen Begleiter, welche zum Preise von 2 Pfg. für den km. zugelassen werden, wird auf dem Beförderungsschein oder auf dem Frachtbrief berechnet.

Bei der Berechnung auf dem Beförderungsschein gilt dieser als Fahrtausweis für einen Begleiter, jeder weitere Begleiter erhält als Ausweis einen besonderen Fahrschein. Bei der Berechnung auf dem Frachtbrief erhält jeder Begleiter einen besonderen Fahrschein.

Andere Personen haben Fahrkarten der benutzten Wagenklasse zu lösen.

Auf den Strecken der badischen und pfälzischen Eisenbahnen werden die Viehbegleiter auch auf sämtliche für den allgemeinen Verkehr zugelassene Fahrtausweise befördert."

Die vorstehende zusätzliche Bestimmung zur Verkehrsordnung ist gemäß den Vorschriften unter I (3) der letzteren genehmigt worden.

Strassburg, den 26. September 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

751.

C40/08) Teil II des norddentsch-hessisch-südwestdeutschen Tiertarifes, vom 1. August 1899. Nachtrag III.

Zum norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Tiertarif wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1903 der Nachtrag 3 ausgegeben.

Karlsruhe, den 29. September 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahueu.

411

752. (4%3) Feil II> Htft l'·> dßs Tarifes für den deutsch-dänischen Güterverkehr. Nachtraff I.

Für den deutsch-dänischen Güterverkehr ist mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1903 zu Teil II, Heft l, eia Nachtrag I (1,40 M.) ausgegeben worden.

Strassburg, den 30. September 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Ausnahmetaxen.

4

753. ( %s) Ermässigte Frachtsätze für Zucker im Binnen- und südwestdentschen Güterverkehr.

Mit Geltung vom 1. Oktober 1903 werden ermäßigte Frachtsätze für Zucker (Rübenzucker) jeder Art von pfalzischen, elsäßischen und badischen Rheinumschlagsplätzen nach Basel und den badisch-schweizerischen Grenzstationen zur Ausfuhr nach der Schweiz und darüber hinaus eingeführt.

Nähere Auskunft erteilen die Dienststellen.

Strassburg, den 26. September 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 30. September 1903: 460. Entwürfe zu den Tarifen für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut im internen Verkehr der elektrischen Straßenhahn Wetzikon -- Meilen, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 6. Oktober 1903 : 461. Revidierter Entwurf zu einem Tarif für den internen Personen-, Gepäck- und Expreßgutverkehr der Regionalbahn Saignelégier -- Glovelier, mit Vorbehalten.

462. Entwurf II eines Personentarifes und Distanzenzeigers zwischen Stationen der Freiburg-Murten-Ins-Bahn einerseits und solchen der schweizerischen Bundesbahnen anderseits, mit Vorbehalten.

463. Entwurf eines internen Personen-, Gepäck- und Gütertarifes für die Eisenbahn Orbe-Chavornay, mit Vorbehalt.

412

464. Entwurf II eines Nachtrages I zum Distanzenzeiger der S B B, mit Vorbehalten.

465. Entwurf eines Distanzeuzeigers B N und G T B -- S B B, mit Vorbehalten.

466. Entwurf II eines Distanzenzeigers S B B -- E B, BTB, L H B , -H W B und Oe B B, mit Vorbehalten.

467. Entwurf eines Berichtisungsblattes zum Personentarif GB -- S B B.

468. Einführung von Camionnagetarifen für die Stationen Speicher und Trogen der Straßenbahn St. Gallen-Speicher-Trogen, mit Vorbehalten.

2. Sonstige Mitteilungen.

Betriebseröffnung neuer Linien.

1. Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes auf der Sektion Les Avants -- Monibovon der Montreux-Berner Oberlandbahn ist auf den 1. Oktober 1903 gestattet worden. An der 11,28 km. langen Linie befinden sich folgende Stationen und Haltestellen: Les Avants, Allières, Les Sciernes und Montbovon. Die Verkehrseinrichtungen sind die nämlichen wie für die bereits im Betriebe stehende Linie Montreux -- Les Avants. (Vergi. Publikationsorgan Nr. 52/1901, Seite 486.)

2. Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes auf der elektrischen Strassenbahn Wetzikon -- Meilen ist auf den 3. Oktober 1903 gestattet worden. An der 22,3; km. langen Linie befinden sich folgende Stationen und Haltestellen : Kempten Ochsen, Kempten S B B, Ober-Wetzikon, Wetzikon S B B, Grüt, Prampel, Goßau W M, Ottikon, Haltestelle bei km. 8,20, Grüningen-Itzikon, Grüningen Haltestelle, Grüningen Station, Binzikon, Holzhausen, Willikon, Oetwil am See. Langholz, Mühlehölzli-Stäfa, Allenberg, Männedorf-Aufdorf, Allmend, Buhlen, Kleindorf, Uetikon-Großdorf, Dollikon, Obermeilen, Meilen S B B und Meilen Schiff lände. Die Eröffnung der neuen Linie erfolgt vorläufig nur für den Personen-, Gepäck- und Expreßgutverkehr ; die Aufnahme des Tier- und Güterverkehrs wird erst auf einen spätem Zeitpunkt erfolgen.

Für die Personenbeförderung besteht nur eine Wagenklasse. Neben Billets für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt (20 °/o Rabatt) gelangen Abonnementsbillets (Inhaberabonnements, persönliche Kilometerabonnements und Kilometerab.onnements für Schüler und Arbeiter), sowie Kollektivbillets für Gesellschaften und Schulen zur Ausgabe. Ferner gelangen auch die allgemeinen schweizerischen Réglemente und Instruktionen für den Personenverkehr zur Anwendung. Handgepäck ist bis zum Gewichte von 10 kg.

taxfrei. Für das übrige Gepäck der Reisenden wird eine Taxe von 5 Cts.

per 100 kg. und km. erhoben. Die Beförderung von Expreßgut und Leichen erfolgt auf Grund der bezüglichen allgemeinen schweizerischen Réglemente und der im Tarif vorgesehenen Taxen. Traglasten mit landwirtschaftlichen und einheimischen gewerblichen Erzeugnissen, sowie das Handwerkszeug für den persönlichen Gebrauch des Trägers sind, soweit sie das Gewicht von 25 kg. nicht übersteigen, frachtfrei.

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Internationaler Personen- und Gepäckverkehr. Tarifs Internationaux G. V.

NOB 201/202 fllr den schweizerisch-italienischen Personen- und Gepäckverkehr via Modane. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. Oktober 1903 den im Entwurf zu neuen Tarifs internationaux G. V. N08 201/202 für die Beförderung von Personen und Gepäck zwischen schweizerischen Stationen einerseits und Stationen der italienischen Eisenbahnen anderseits via Modane enthaltenen reglementarischen Bestimmungen die Genehmigung unter Vorbehalt erteilt.

414

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Jahr

1903

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.10.1903

Date Data Seite

225-228

Page Pagina Ref. No

10 020 708

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