71

# S T #

Botschaft

Bundesrates an die Bundesversammlung, betereffend Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Tessin für die Centovallistraße.

(Vom 19. Mai 1903.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 10. Dezember 1892 wurde, nachdem im Jahre 1888 ein erstes Gesuch der Regierung von Tessin abgelehnt worden war, dem Kanton Tessin für eine Straße im Centovalli zwischen Cavigliano und der italienischen Grenze bei Camedo ein Bundesbeitrag von 40 °/o der wirklichen Kosten und von höchstens Fr. 284,000, als 40 °/o der Kostenvoranschlagssumme von Fr. 710,000, zugesichert.

Die Straße wurde bis zum Jahre 1896 fertig gebaut und dem Verkehr übergeben. Im Jahre 1898 ist die letzte Anzahlung hierfür geleistet worden.

Am 15. November 1899 teilte nun die Regierung des Kantons Tessin dem schweizerischen Bundesrate mit, daß die am Bau der Centovallistraße interessierten Gemeinden das Gesuch gestellt hätten, es möchte der zu 40 °/o angesetzte Bundesbeitrag auch auf die zum Teil schon ergangenen und zum andern Teil noch notwendigen Mehrkosten für den Ausbau der Straße aus-

72 gedehnt werden. Die ersteren betrugen Fr. 90,464. 80, welche zum ursprünglichen Voranschlag gezählt, eine Kostensumme von Fr. 800,464. 80 ergaben.

Daß eine solche Überschreitung von 11,3 °/o zu verzeichnen sei, dürfe niemand verwundern, wenn man an die großen Kunstbauten über die Gura, die Melezza und den Verdasio, sowie an die Geradelegung einer Menge Krümmungen denke, welche im ersten Entwurfe nicht enthalten gewesen seien. Die anderen Ausgabeposten beträfen die für den Betrieb notwendigen Bauten, und zwar : a. Fortsetzung der Straße von Camedo bis zur italienischen Grenze, einschließlich dem schweizerischen Anteil an der Brücke über den Ribellascabach.

b. Straßenerweiterungen bei Verscio, Cavigliano und Ponte Brolla.

c. Ergänzungsarbeiten, Studien und Bauleitung.

Die Kosten hierfür sind auf Fr. 106,130 veranschlagt, was mit den Mehrausgaben ein Total von Fr. 196,594. 80 ausmacht und für welche Summe der Bundesbeitrag gewünscht wird.

Die Regierung von Tessin unterstützte das Gesuch der Gemeinden und empfahl dasselbe zu wohlwollender Berücksichtigung.

Unterm 7. Dezember 1899 haben wir die Regierung um Ergänzung der eingesandten Akten und besonders auch noch um nochmalige Durchsicht der mitgeteilten Kostenvoranschläge ersucht. Bndlich hatten wir noch darauf aufmerksam gemacht, daß die Frage betreffend Vollendung der Straßenarbeiten auf italienischem Gebiete von Sta. Maria Maggiore bis zum Grenzbach Ribellasca noch immer einer abschließenden Lösung harre, welche zuerst erledigt werden sollte, bevor die Straße schweizerischerseits von Camedo bis dorthin gebaut werde.

Mit Schreiben vom 5. Dezember 1900 hat die Regierung dann neuerdings die Kostenangaben für die neuen Arbeiten eingesandt, wonach dieselben sich auf Fr. 124,535. 20 belaufen würden, welche Zahlen von dort unterm 16. November 1901 wiederum bestätigt wurden.

Indem uns aber diese neuen Angaben noch nicht als genügend erschienen, richteten wir mit Schreiben vom 23. November 1901 an die Regierung von Tessin das Begehren um nähere Begründung der letzteingesandten Kostenvoranschläge.

73

Unterm 19. Februar 1903 erhielten wir nun von der Regierung von Tessin als letztes Resultat ihrer Untersuchung detaillierte Kostenvoranschläge über die verschiedenen Arbeiten, welche an der Centovallistraße noch ausgeführt werden möchten.

Dieselben belaufen sich nun, inklusive der bereits ergangenen Mehrkosten, auf die Summe von Fr. 240,000.

Die Regierung bemerkt hierzu noch, daß die Ausführung aller dieser Bauten nur in verschiedenen Perioden erfolgen könne ; vorläufig müsse sie sich nur auf die Anhandnahme der dringendsten beschränken; sie ersuche aber neuerdings um Bewilligung eines Bundesbeitrages von 40 °/o von Fr. 240,000, mit dem Recht, die Bauten in verschiedenen Zeitabschnitten je nach der Dringlichkeit ausführen lassen zu können.

Indem diese Angelegenheit sich nun schon seit einer Reihe von Jahren hinzieht, besonders auch wegen der Schwierigkeiten, welche sich beim Straßenbau auf italienischem Gebiete erhoben haben und die Regierung schon seit dieser Zeit nicht unbedeutende Kosten gehabt hat, so erachten wir es als billig, daß ihr Gesuch nun endgültig behandelt werde. Das eidgenössische Oberbauinspektorat hat die Kostenvoranschläge geprüft und kommt nun zu folgenden Beträgen : 1. Mehrausgaben gegenüber der ursprünglichen Kostenvoranschlagssumme Fr. 84,275.70 2. Verbreiterung des Ponte Brolla . . . ,, 24,000.-- 3. Verbreiterung der Straßenzufahrten bei Ponte Brolla bis Verscio ,, 18,000. -- 4. Verbreiterung der Straße im Innern des Dorfes Verscio ,, 12,280. -- 5. Verbreiterung der Straße im Innern des Dorfes Cavigliano ,, 12,000. -- 6. Erstellung des noch fehlenden Straßenstückes Camedo-italienische Grenze . . ,, 20,000. -- 7. Beitrag der Schweiz an die Überbrückung des Grenzbaches Ribellasca 27,130. -- v 8. Konsolidierungsarbeiten bei Camedo . . ,, 13,500. -- 9. Sicherungs- und Aufforstungsarbeiten zwischen Kilometer 4 und 17 ,, 10,'520. -- 10. Unvorhergesehenes und Bauleitung . . ,, 18,294.30 Total

Fr. 240,000. --

74

Ad 1 ist zu bemerken, daß die Gründe der Kostenüberschreitung von der Regierung von Tessin in ihrem ersten Schreiben richtig angegeben worden sind, es ist hierbei nur besonders darauf aufmerksam zu machen, daß die tiefgründigen Felsbewegungen bei der Brücke über die Gura bei Intragna, dann die Verbauung verschieder Rutschhalden, die Abräumungsarbeiten an den Felseinschnitten bei Camedo und die nachträglichen Verbesserungen irn Tracé der Straße überhaupt die Haüptursache davon waren.

Von den im Schreiben der Regierung von Tessin verzeichneten Mehrkosten von Fr. 90,464. 80 war für Arbeiten vom Jahr 1873/1874 her ein Posten von Fr. 6189. 10 in Abzug zu bringen ; dagegen entspricht die im beiliegenden Voranschlag angegebene Summe genau dem von uns als richtig anerkannten Restbetrag von Fr. 84,275. 70.

Die unter 2., 3., 4. und 5. verzeichneten Arbeiten entsprechen einem längst gefühlten Bedürfnissse, die Zufahrten zu dem Dorfe Intragna zu verbessern und so eine leistungsfähige Poststraße zu schaffen.

Zuerst war beabsichtigt, den malerischen Ponte Brolla durch eine neue Brücke zu ersetzen, die Regierung wünschte aber Beibehaltung derselben mit entsprechender Verbreiterung unter Wahrung ihres eigentümlichen Charakters.

Das fehlende Straßenstück Camedo-italienische Grenze wird nur dann zu erstellen sein, wenn das letzte italienische Straßenstück von Craveggia gegen Olgio und die schweizerische Grenze, sowie die Überbrückung des Ribellascabaches erstellt sein werden (Nr. 6).

Unter 7. ist der mit den italienischen Behörden der Provinz Novarra vereinbarte Beitrag der Schweiz an genannten Übergang angegeben.

Nach erst kürzlich erhaltenen Mitteilungen sollen von den italienischen Behörden Schritte getan werden, um die Wiederaufnahme der Arbeiten zu ermöglichen und dieselben tunlichst bald zu beendigen.

Ad 8 und 9. Diese Arbeiten haben den Zweck, die Straße gegen fjutschungen zu sichern und deren Überführung mit Schutt und Schnee zu verhindern, und endlich unter 10, ist die Summe für Unvorhergesehenes, Bauleitung etc. so bemessen, daß damit allfällige kleinere Arbeiten noch in die Subvention aufgenommen werden können.

75 Mit der angenommenen Totalsumme hat es die Meinung, daß dieselbe als absolutes Maximum zu betrachten ist und alles weitere unbedingt zu alleinigen Lasten des Kantons Tessin fallen solle.

Was dann das Gesuch der Regierung anbelangt, dahingehend, daß ihr zugestanden werden möchte, die Ausführung der Arbeiten nur sukzessive und gemäß der Dringlichkeit derselben vornehmen zu lassen, so sind wir der Ansicht, daß dieses zugegeben werden kann, immerhin unter dem Vorbehalte, daß die Bauzeit nicht ungebührlich lang hinausgezogen werde; dieselbe wäre daher auf 5 bis 6 Jahre zu normieren.

Das Jahresmaximum wäre auf Fr. 36,000 anzusetzen, damit die ergangenen Mehrkosten in einem Male berichtigt werden können. Spätere Anzahlungen würden dann nach Jahresvoranschlägen auszurichten sein.

Indem wir Ihnen den nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten uns beehren, benutzen wir zugleich auch diesen Anlaß, Sie unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 19. Mai 1903.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident: Comtesse.

Der I. Vizekanzler:

Schatzmann.

76

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Tessin für die Straße von Centovalli.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht zweier Schreiben der Regierung von Tessin vom 15. November 1899 und 19. Februar 1903; einer Botschaft des Bundesrates, vom 19. Mai 1903; des Bundesbeschlusses vom 10. Dezember 1892 ; in Anwendung von Art. 23 der Bundesverfassung, beschließt: Art. 1. Dem Kanton Tessin wird für den Bau einer Straße im Centovalli von Ponte Brolla bis zum Grenzbache Ribellasca ein Bundesbeitrag von 40 °/o der wirklichen Kosten und dem absoluten Maximum von Fr. 96,000, als 40 °/o der Kostenvoranschlagssumme von Fr. 240,000 zugesichert.

Die Ausbezahlung dieses Beitrages erfolgt, beginnend mit dem Jahre 1904, in Annuitäten von höchstens Fr. 36,000.

Art. 2. Als Bauzeit werden höchstens 6 Jahre angenommen.

" 77

Art. 3. Bezüglich der Arbeiten eines jeden Baujahres ist ein Antrag dem Bundesrate zur Genehmigung einzureichen. Demselben ist auch die Kontrollierung der planmäßigen Ausführung und die Prüfung der Baurechnungen vorbehalten.

Art. 4. Der Bundesrat ist ermächtigt, für diese Arbeiten das Expropriationsgesetz vom 1. Mai 1850 anzuwenden.

Art. 5. Im übrigen bleiben die Bestimmungen des Bundesbeschluss.es vom 10. Dezember 1892 zu Kraft bestehend.

->-<33~

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft Bundesrates an die Bundesversammlung, betereffend Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Tessin für die Centovallistraße. (Vom 19. Mai 1903.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1903

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

20

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.05.1903

Date Data Seite

71-77

Page Pagina Ref. No

10 020 551

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.