741

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Schweizerische Bundesbahnen.

Ausschreibung von Druckarbeiten.

Der Druck der direkten Personen- und Gütertarife der schweizerischen Bundesbahnen mit den schweizerischen Privatbahnen im Umfang von 20--30 Heften von 20--50 und mehr Seiten für den Personenverkehr, 10--20 Heften von 20--200 und mehr Seiten für den Güterverkehr, in einer Auflage von 800--1000 und mehr Exemplaren wird hiermit zur Übernahme ausgeschrieben.

Leistungsfähige Druckereien können die nähern Bedingungen bei unserm Personentarifbureau und bei dem Gütertarifbureau erfahren.

Offerten sind, getrennt für die Personentarife und für die Gütertarife, ' bis zum 4. Juli 1903 an die Generaldirektion des schweizerischen Bundesbahnen einzureichen.

B e r n , den 13. J.uni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

Pacht-Ausschreibung.

Das tit. eidg. Finanzdepartement schreibt hiermit den zum Schießplatze Sand (in den Gemeinden Moosseedorf und Urtenen gelegen) gehörigen, zirka 27 Hektaren haltenden Landkomplex nebst zudienendem Wohn- und Ökonomiegebäude auf die Dauer von 4--6 Jahren zur Verpachtung aus.

Eventuell kann die ganze Liegenschaft in 2--3 Teilen verpachtet werden.

Daherige Gedinge liegen in der Wirtschaft Sand, sowie bei Herrn Kreisförster Nigst in Kehrsatz zur Einsicht auf, welch letzterer bis und mit 7. Juli nächsthin schriftliche Angebote entgegennimmt.

25. Juni 1903.

Verwaltung des eidg. Schiessplatzes Sand.

Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. III.

50

742

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schreiner- und Gipserarbeiten, sowie die Lieferung der hölzernen Rollladen im Hauptbau des Gebäudes ftir die eidg. Landestopographie in Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 105) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Landestopographie" OÌR und mit dem 12. Juli nächsthin franko an die unterzeichnete Verwaltung einzureichen.

Die Submittenten werden eingeladen, der Eröffnung der Angebote, welche am 13. Juli 1903, vormittags n Uhr, im Zimmer Nr. 103 Bundeshaus Westbau stattfinden wird, beizuwohnen.

B e r n , den 29. Juni 1903.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Stellen-Ausschreibungen.

Militärdepartemeiit.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Direktor der eidgenössischen Kriegspulverfabrik Worblaufen.

Wissenschaftlich chemisch-technische Bildung, gründliche Kenntnisse der Schieß- und Sprengpräparate und langjährige Erfahrung in der Fabrikation derselben.

Fr. 5000 bis 7000.

10. Juli 1903.

Militärdepartement.

Adjunkt der Munitionsfabrik in Altdorf.

Offizier der schweizerischen Armee maschinentechnischer Bildung.

Fr. 4000 bis 5000.

20. Juli 1903.

Militärdepartement.

mit

743

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an: Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an: Vakante Stelle: Erfordernisse: Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Kontrollgehülfe beim Hauptzollamt Basel, Bad.

Bahn, Post.

Gehülfe I. Klasse gemäß Art. 3 des Bundesratsbeschlusses vom 11. März 1898.

Fr. 3500 bis 4000.

4. Juli 1903.

Zolldirektion Basel.

Kassagehülfe beim Hauptzollamt Basel Bad.

Bahn.

Gehülfe I. Klasse gemäß Art. 3 des Bundesratsbeschlusses vom 11. März 1898.

Fr. 3500 bis 4000.

4. Juli 1903.

Zolldirektion in Basel.

Einnehmer beim Nebenzollamt Arogno.

Genügende allgemeine Bildung, wenn möglich Kenntnis des Zolldienstes.

Fr. 1200 bis 1700.

11. Juli 1903.

Zolldirektion in Lugano.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n k i e r t einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

744

1. Postablagehalter, Briefträger und Bote in Ablandsehen (Bern). Anmeldung bis zum 14. Juli 1903 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2. Posthalter in Nods (Bern). Anmeldung bis zum 14. Juli 1903 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3. Postcommis in Basel. Anmeldung .bis zum 14. Juli 1903 bei der Kreispostdirektiou in Basel.

4. Zwei Postcommis in Zürich.

l Anmeldung bis zum 14. Juli · _ _ , } 1903 bei der Kreispostdirektion 5. Postverwalter in Rüti (Zürich).

J jn Zürich.

6. Postcommis in St. Gallen.

7. Briefträger in Appenzell.

Anmeldung bis zum 14. Juli 8. Briefträger und Packer in Ebnat1903 bei der Kreispostdirektion Kappel.

in St. Gallen.

9. Briefträger in Goßau (St. Gallen).

10. Briefträger in Rheineck.

11. Zwei Ausläufer auf dem Telegraphenbureau in Genf. Jahresgehalt Fr. 1200. Anmeldung bis zum 11. Juli 1903 beim Chef des Telegraphenbureaus in Genf.

12. Telegraphist in Stansstad. Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. Juli 1903 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

1. Postcommis in Monthey (Wallis). Anmeldung bis zum 7. Juli 1903 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2. Posthalter in Ursenbacb (Bern). Anmeldung bis zum 7. Juli 1903 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3. Postcommis in Locle. Anmeldung bis zum 7. Juli 1903 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4. Posthalter und Briefträger in Matzendorf (Solothurn). Anmeldung bis zum 7. Juli 1903 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5. Postcommis in Altstetten (Zürich). l Anmeldung bis zum 7. Juli 6. Mandatträger in Zürich.

> 1903 bei der Kreispostdirektion 7. Zwei Briefträger in Zürich.

J "> Zttricü8.

9.

10.

11.

Vier Briefträger in St. Gallen.

j Anmeldung bis zum 7. Juli Zwei Briefkastenleerer in St. Gallen. > 1903 bei der Kreispostdirektion Briefträger in Au (St. Gallen).

J TM St- GallenTelephongehülfe I. Klasse in Zürich. Anmeldung bis zum 4. Juli 1903 beim Telephonchef in Zürich.

12. Telephongehülfe II. Klasse in Zürich. Anmeldung bis zum 4. Juli 1903 beim Telephonchef in Zürich.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. --· Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N° 26.

Bern, den 1. Mi 1903,

I. Allgemeines.

26/03)

490. (

Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Generaldirektion der S B B und der Generaldirektion der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen ist das Wertyerhältnis der deutschen Markwährung zur Frankenwährung vom 1. Juli 1903 an für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen und für die auf Schweizergebiet gelegenen badischen Stationen wie folgt festgesetzt worden: Ì Franken = 81,1 Pfennig, l Mark = 1,233 Franken.

II. Reglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

491. (26/03 Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnund Dampf schiff Unternehmungen, vom 1. Januar 1894.

Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1903 an erhält Absatz (4) des § 28 folgenden Wortlaut: ,,Gegenstände, welche wegen Gefährlichkeit von der Aufnahme in die Personenwagen, sowie Gegenstände, welche von der Beförderung als Eilgut oder Frachtgut ausgeschlossen sind (§§ 22, -53 und 57), ferner die nur ausnahmsweise unter gewissen Bedingungen .zum Eilguttranspor zugelassenen 267

Artikel ,,flüssige Kohlensäure in Behältern, verdichteter Sauerstoff und verdichteter Wasserstoff in Behältern" (§ 53, Ziffer II, lit. 66 [ausschließlich der Sodor] und cc) können auch nicht als Reisegepäck befördert werden.

Zuwiderhandelnde haften für den entstandenen Schaden und werden den zuständigen Behörden zur Bestrafung überwiesen."

Bern, den 29. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen, Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

492. (26/03) Zuschlagsfrist zu den reglementarischen Lieferfristen für den Frachtguttranspor auf der Linie Thusis-Samaden.

Zu den reglementarischen Lieferfristen für Frachtgut gelangt vom Tage der Betriebseröffnung auf der Linie Thusis-Samaden an bis 30. September 1903 eine Zuschlagsfrist von zwei Tagen für alle Güter in gewöhnlicher Fracht zur Einrechnung, welche die genannte Linie berühren. Diese Zuschlagsfrist kommt für Lebensmittelsendungen in beschleunigter Fracht, für welche sich die Lieferfristen nach den Vorschriften für gewöhnliches Frachtgut berechnen, oder welche als gewöhnliches Frachtgut aufgegeben werden, nicht in Anrechnung.

Chur, den 29. Juni 1903.

Direktion der rhätischen Bahn.

III, Personen- und Gepäckverkehr A. Schweizerischer Verkehr.

493.

(26/03) Personentarif Eh B -- S B B.

Nenausgabe,

Mit 15. Juli 1903 tritt der obgenannte Personentarif in Kraft, wodurch die bestehenden Taxen für den Personenverkehr Rh B -- V S B, TB, N 0 B, Bötzbergbahn, A S B, W B, S C B und J S aufgehoben und ersetzt werden.

Chur, den 30. Juni 1903.

Direktion der rhätischen Bahn.

494. (26/03) Personentarif Rh B -- schweizerische Privatbahnen.

Neuausgabe Mit 15. Juli 1903 tritt der obgenannte Personentarif in Kraft, wodurch die bestehenden Taxen für den Personenverkehr RhB -- R H B, A St B, AB, WRB, TTB, UeBB, SOB, GB, ARE, StE, STB, BTB, TSB, Thuner- und Brienzersee, SEE, EZB, SFB und J N aufgehoben und ersetzt werden.

Chur, den 30. Juni 1903.

Direktion der rhätischen Bahn.

268

495. (26/03) Distanzanzeiger sur Taxberechmmg für Gesellschaften, Schulen, Leichen, Gepäck und Expressgut Eh B --· S B B.

Mit 15. Juli 1903 tritt der obgenannte Distanzenzeiger in Kraft, wodurch die entsprechenden bestehenden Distanzen und Taxen für den Verkehr Rh B -- V S B, TB, N 0 B, Bötzbergbahn, A S B, W B, S C B und J S aufgehoben und ersetzt werden.

Chur, den 29. Juni 1903.

Direktion der rnätischen Bahn.

496.

(26/os) Abfertigung von Reisegepäck und Expressgnt im direkten Verkehr SB B -- Rh B.

Mit 1. Juli 1903 treten für die direkte Abfertigung von Reisegepäck und Expreßgut im direkten Verkehr zwischen den Schweiz. Bundesbahnen einerseits und der rhätischen Bahn anderseits die nachstehenden Schnittdistanzen ab Chur transit und Landquart transit in Kraft, in der Meinung,daß für die Strecken der S B B die im internen Personen- und Gepäcktarif der S B B vom 1. Mai 1903 vorgesehenen Tarifdistanzen bis bezw. ab Chur und Landquart der Taxberechnung zu Grunde gelegt werden.

Von und nach.

Chur Landquart transit transit Cicpäck and Gepäck und Expressgut Expressgnt Tarif-Km. Tarif-Rm.

Von und nach

Landquart transit

Gepäck und Gepäck und Expressgut Expressgut Tarif-Rm. Tarif-Km.

91 Reichenau-Tamins Alvaneu . . .

Bergiin . . .

119 Rhäzüns . . .

Bevers. . . .

173 Rodels-Realta .

Bonaduz . . .

24 Rothenbrunnen .

Cazis . . . .

46 Saas . . . .

Celerina . . .

184 Samaden . . .

Davos-Dorf . .

Schiers . . .

106 Davos-Platz . .

Seewis . . .

112 11 Ems . . . .

Serneus . . .

7 Felsberg .

Sils Fideris . . .

Solis . . . .

37 Filisur . . .

98 Spinas . . . .

Furna . . . .

Stuls . . . .

3!

Grüsch . . .

Surava . . .

16 Haldenstein . .

14 Tiefencastel . .

4 Isis .

Thusis Ilanz . . . .

55 Trins . . . .

Jenaz . . . .

34 Trimmis . . .

Kästris . . .

51 Untervaz . . .

Klosters . . .

70 Valendas-Sagens Klosters-Dörfli .

65 Valzeina . . .

Kiiblis . . . .

43 Versam-Safien .

Laret . . . .

90 Wolfgang . .

Malans . . .

5 Zizers Rh B . .

Preda . . . . 149 Bern, den 30. Juni 1903.

Generaldirektioii der Schweiz.

269

Chur transit

16 27 42 35 51

178 23> 14

58 55 68 164 112 85 77 52

--

26 11 8 43

11 35

96 5 Bundesbahnen.

4:97. (26/os) Distansemeiger sur Taxberechnungfür Gesellschaften, Schulen, Leichen, Gepäck und Expressgnt Rh B -- schweizerische Privatbahnen.

Mit 15. Juli 1903 tritt der obgenannte Distanzenzeiger in Kraft, wodurch die entsprechenden bestehenden Distanzen und Taxen für den Verkehr Rh B -- E H, A St B, AB, F W, W R B, T T B, Ue B B, Sihl T B, S 0 B, GB, ARE, Vierwaldstättersee, R B, R S B, St E, STB, L H B, H W B, Oe B B, E B, B T B, G T B, T S B, S E B, E Z B, S F B, Thunerund Brienzrersee, Beatenbergbahn, Gießbachbahn, B O B , L M B, W A B, B N, J N, R P B, R V T, FM, B R, Y S C und V Z aufgehoben und ersetzt werden.

Chur, den 29. Juni 1903.

Direktion der rhätiscben Bahn.

498. (26/03) Provisorischer Personentarif elektrische Bahn Stansstad-Engelberg -- schweizerische Bundesbahnen.

Mit 15. Juli 1903 tritt der obgenannte Tarif in Kraft, durch welchen aufgehoben und ersetzt werden: 1. die Personentarife St E --- N 0 B, V S B, S 0 B und Rh B, vom 1. März 1899 und St E -- J S, vom 1. August 1899, sowie die im provisorischen Nachtrag zu diesen Tarifen, gültig vom 1. Mai 1903 an, enthaltenen Schnittaxen der elektrischen Bahn Stansstad-Engelberg ; 2. die im Personen- und Gepäcktarif St E -- S C B, ASB und W B, vom 1. Juni 1899, enthaltenen Personenfahrpreise.

Bern, den 30. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

499.

(26/03) Personen-, Gepäck- und Expressguttarif Viervaldstättersee -- elektrische Bahn Stansstad-Engelberg, vom 30. Angnst 1898.

Neuansgabe.

Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1903 an tritt eine Neuausgabe des obgenannten Tarifs in Kraft, wodurch der entsprechende Tarif vom 30. August 1898 aufgehoben und ersetzt wird. Die Taxen für diejenigen Relationen, bei denen gegenüber den entsprechenden Taxen des bisherigen Tarifes Taxerhöhungen eintreten, haben erst vom 1. Oktober 1903 an Gültigkeit.

Lugern, den 30. Juni 1903.

· · Verwaltung der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees.

270

(26/<>3) Direkte Abfertigung von Gepäck und Expressgnt zwischen den Stationen der 8 B B und Leysin, Graon und Villars.

Mit 1. August 1903 wird im obgenannten Verkehr die direkte Abfertigung von Gepäck und Expreßgut eingerichtet. Die Taxen werden in der Weise ermittelt, daß die im internen Personen- und Gepäcktarif der S B B enthaltenen Frachtsätze bis oder ah Aigle, beziehungsweise Bex an die nachstehenden angestoßen werden : Aigle Taxe von und nach per 100 kg.

Leysin . . . . . . .

Fr. 3. 10 Sex von und nach Gryon Fr. 2. 80 Villars ,, 3. 40 Die Minimaltaxe für eine Gepäck- oder Expreßgutsendung beträgt 40 Cts.

Bern, den 30. Juni 1903.

treneraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

500.

B. Verkehr mit dem Auslande.

501.

2C

( /o3) Personen- und Gepäcktarif Bayern -- Schweiz, vom 1. Juli 1899.

Kündigung von Taxen.

Die im obgenannten Tarif verzeichneten Fahrpreise für Hin- und Rückfahrt von München nach Chiasso, so wie. für einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt von München nach Einsiedeln werden auf 1. Oktober 1903 ohne Ersatz aufgehoben. · Bern, den 29. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

C26/os) Zuschlagstaxen für die Gepäckbeförderung mit den internationalen Luxnssügen.

Für das zur Beförderung mit den im Laufe dieses Sommers aus der Schweiz nach Brüssel-Ostende uad Amsterdam, sowie nach Paria und Calais verkehrenden Luxuszügen aufgegebene Reisegepäck wird von den schweizerischen Stationen zu gunsten der internationalen Schlafwagengesellschaft ein Zuschlag von Fr. l für jede Sendung erhoben.

Bern, den 24. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

502.

271

(26/03) Personen- und Gepäcktarif Schweiz -- Belgien, Niederlande nnd England über Kleinbettingen, bezw. Ulflingen, vom 15. Juni 1897. Ergänzung nnd Aenderung.

Auf 15. Juli 1903 gelangen folgende Taxen zur Einführung:

Chur Km. über Zürich-Basel-Kleinbettingen nach und von Belgische Staatsbahn.

916 Ostende f

über

Brüssel

Währung 1

503.

Einfache Fahrt

I

II

Fr. 96.55 69.60

Gepäck pro laje 100 kg.

Ciilli]!

7 50.80

Niederländische Baiinen.

Brüssel-Esschen Fr. 101.35 73.85 7 52. 60* 1020 Amsterdam Fl. 47. 90* 34. 90* 24. 81* Fr. 101. 35 73.85 7 51.80 957 Haag .

» Fl. 47.90 34.90 24.48 Ragaz über Zürich-Basel-Kleinbettingen nach und von Belgische Staatsbahn.

Brüssel Fr. 94.45 68.15 6 49.80 896 Ostende ·)· Niederländische Bahnen.

. . . . Brüssel-Esschen Fr. 99.25 72.40 7 51.50 1000 Amsterdam 24.34 Fl. 46.90 34.25 Fr. 99.25 72.40 7 50.80 937 Haag .

ìì Fl. 46.90 34.25 24.01 f Nur nach Ostende.

* Die entsprechenden bisherigen Taxen werden aufgehoben.

Bern, den 30. Juni 1903.

Greneraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

504.

(26/03) Tarif für die Beförderung von Fr achtstück guter n im internen Verkehr der Regionalbahn des Val-de-Ruz.

Auf den Zeitpunkt der Einführung des Frachtgutverkehrs auf der Linie der Regionalbahn des Val-de-Ruz (Les Hauts-Geneyeys -- Villiers) tritt ein Tarif für den internen Frachtgutverkehr in Kraft.

Derselbe kann in den Bureaux der Gesellschaft in Cernier zum Preise von 15 Cts. das Stück bezogen werden.

Cernier, den '26. Juni 1903.

Direktion der Regionalbahn des Val-de-Ruz.

272

Ausnahmetaxen.

(26/03) Ausnahmetaxe für frisches Fleisch in Eilfracht ab Romanshorn nach Genève mit dem Nachtschnellzug.

Für den Transport von frischem Fleisch in Eilfracht von Romanshorn nach Genève mit dem Nachtschnellzug 50 via Zürich-Bern tritt mit sofortiger Gültigkeit eine Taxe von 1302 Cts. per 100 kg. in Kraft.

Die Beförderung mit dem Nachtschnellzug 50 ab Zürich muß in den Frachtbriefen ausdrücklich vorgeschrieben werden.

Sem, den 30. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

505.

B. Verkehr mit dem Auslande.

506.

26/03)

( Teil II, Heft l, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Januar 1900.

Ergänzung.

Mit 15. Juli 1903 wird der im Nachtrag I zum obgenannten Tarif enthaltene Ausnahmetarif Nr. VIII für Eier durch Aufnahme der nachstehenden Frachtsätze ergänzt: von Marburg Pöltschach Bann nach 5000 kg. 10 000 kg. 5000 kg. 10 000 kg. 5000 kg. 10 000 kg.

Centimes pro 100 Kilogramm

Ölten . . . 596 538 609 550 . 628 568 Bern, den 30. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

507. (26/03) Teil IV, Heft 4, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Dezember 1898.

Ergänzung.

Vom 15. Juli 1903 an finden die Frachtsätze des obgenannten Tarifs auch Anwendung auf die Artikel ,,Friesen und Friesbrettchen zu Fußböden".

Bern, den 30. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

(26/o3) Teil II, Heft IA, der südwestdentsch-schweiserisciien Gütertarife, vom 1. September 1892.

Teil II, Heft Iß, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Juli 1896.

Ausnahmetarif. Nr. 35 für Soda.

Der in den obgenannten Tarifheften enthaltene Ausnahmetarif Nr. 35 für Soda erhält mit 1. August 1903 folgende geänderte Fassung: .

Ausnahmetarif Nr. 35 für Soda, wie in der deutsch-schweizerischen Güterklassifikation dem Spezialtarif I zugewiesen a. in Wagenladungen von 5 000 kg., b. ,, ,, ,, 10 000 ,, oder bei Frachtzahlung hierfür pro Wagen.

508.

273

Heft IA von nebenstehenden nach untenstehenden Stationen und umgekehrt

Heft I B ta O!



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1

'S s^ B J

O

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il

Iî "I

Frachtsatz» für 100 Kilogramm iu Centimes

Schweizerische Bundesbahnen.

303 305 152 283 285 282 303 347 308 Bern .

?6 157 139 271 273 136 262 256 252 271 310 276 267 376 381 263 274 282 305 376 430 384 c Bex ?

i 253 350 354 249 265 272 293 350 399 358 138 284 286 133 249 251 263 284 328 289 Biel (Bienne) . . .

? 123 255 257 120 237 238 236 255 294 260 225 334 339 221 239 241 265 334 388 342 Bussisnv . .

V 209 306 310 205 228 229 250 306 355 314 202 311 316 198 210 220 241 311 365 319 Genève loco . . .

193 290 294 189 206 215 235 290 339 298 Genève transit für Sendungen in Bestimmung nach Chêne- 165 274 279 161 203 274 328 282 Boursë . . . .

.

, 6 157 254 258 153 169 178 198 254 302 262 290 295 150 196 198 222 290 344 298 L a Chaux-de-Fonds . . . . ?0 155 137 267 271 134 190 191 212 267 308 276 341 346 228 246 248 272 341 395 349 Lausanne v0 232 216 313 317 212 235 236 257 313 362 321 363 368 250 261 269 292 363 417 371 Monthev . . . .

. . ? 254 242 339 343 238 254 261 282 339 388 347 341 346 228 246 248 272 341 395 349 Moraes ? 232 216 313 317 212 235 236 257 313 362 321 170 316 318 165 236 238 262 316 360 321 Neuchatel · ? 151 283 285 148 225 226 247 283 322 288 362 249 267 269 293 362 416 370 253 1 Vevey . . . .

? 234 331 367 6 335 230 253 254 275 331 380 339 340 345 205 245 247 271 340 394 348 Yverdon . . .

?0 210 312 316 182 234 235 256 312 356 320 185 Bulle-Boniont-Bahn.

411 413 260 336 338 362 411 455 416 Vaulruz ? 265 232 364 366 229 313 314 335 364 403 369 Gürbetalbahn.

Bern-Weißenbühl

308 310 157 288 290 287 308 352 313 " 162 143 275 277 140 266 260 256 275 314 280

Bern, den 29. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

274

S09.

(26/03) Heft III der belgisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. November 1900. Aenderung des Ausnahmetarifs Nr. 25 für Düngemittel.

Im Ausnahmetarif Nr. 25 für Düngemittel sind folgende Änderungen durchzuführen : 1. Unter Kategorie l sind die Worte ,,Mineralische Phosphate, natürliche (Apatit, Koprolith), roh oder gemahlen" zu streichen.

2. In der Kategorie 2 ist an Stelle der Worte ,,natürlicher phosphorsaurer Kalk (Phosphorit), roh oder gemahlen" zu setzen: ,,Phosphate, mineralische aller Art, gemahlene und ungemahlene, als Phosphorit, Apatit, Koprolith (fossiles Phosphat)".

Bern, den 29. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. .Bundesbahnen.

Ausnahmetaxen.

510.

(26/03) Ausnahmetaxe für Transporte von Pyritasche (Schwefelkiesabbrände) Uetikon -- Badisch-Bheinfelden.

Mit 20. Juli 1903 tritt für die Beförderung von Pyritasche (Schwefelkiesabbrände) ab Uetikon nach Badisch-Rheinfelden eine ermäßigte Taxe von 53 Cts. pro 100 kg. in Kraft.

Die Frachtberechnung erfolgt für das verladene Gewicht, mindestens aber bei Verwendung von Wagen mit einem Ladegewicht: von weniger als 12,5 Tonnen: für 10000 kg.; von 12,5 Tonnen aber weniger als 15 Tonnen: für 12500 kg.; von 15 Tonnen und mehr: für das volle Ladegewicht.

Wenn Wagen von 12,5 Tonnen Ladegewicht und darüber zur Verwendung kommen, aber nicht mit den vorstehend angegebenen, für die Frachtberechnung in Betracht kommenden Mindestgewichten befrachtet werden, erfolgt die Anwendung gegenwärtigen Frachtsatzes nur auf Antrag des Versenders im Frachtbriefe. Fehlt ein solcher Antrag im Frachtbrief, so findet Umkartierung der Sendung in Waldshut statt, unter Berechnung einer Taxe Uetikon -- Walrlshut von 34 Cts. pro 100 kg., anwendbar auf Wagenladungen von mindestens 10 000 kg.

Bern, den 30. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

5.11.

C. Transitverkehr.

(26/os) Teil II der niederländisch-italienischen Gütertarife über den Gotthard, vom 1. Mars 1897. Ergänzung.

Die in Nr. 24 dieses Organs vom 17. Juni 1903 sub Ziffer 473 bekannt gegebenen Frachtsätze für den Transport von Seilerwaren Amsterdam, Dordrecht etc. -- Chiasso transit und Pino transit gelten nur für Wagenladungen von mindestens 5000 kg. oder bei Frachtzahlung für dieses Gewicht.

Luzern, den 26. Juni 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

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D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

512. (26/os) Taxermässignng für Sendungen von Milch, kondensierter und konservierter, ab Basel bad. Bahn transit nach Lndwigshafeti a. Eh.

Mit Gültigkeit vom 5. Juni 1903 werden für Milch, kondensierte und konservierte (sterilisierte), in Wagenladungen' ¥on 5 t. und 10 t. von westschweizerischen Stationen mit der Bestimmung nach dem Zollausland von Basel bad. Bahn nach Ludwigshafen a. Rh. die Frachtsätze der Spezialtarife As und I im Rückvergütungswege gewährt.

Für die Anwendung der Ausnahmefrachtsätze sind die Bestimmungen unter § 14 der allgemeinen Tarifvorschriften des deutschen Eisenbahngütertarifs, Teil I, maßgebend.

Karlsruhe, de'n 18. Juni 1903.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 27. Juni 1903 : 320. Distanzenzeiger für den Verkehr Rh B -- S B B, mit Vorbehalt.

321. Personentarif für den Yerkehr Rh B -- schweizerische Privatbahnen, mit Vorbehalt.

322. Personentarif für den Verkehr Rh B -- S B B, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 29. Juni 1903 : 323. Distanzenzeiger für den Verkehr RhB -- schweizerische Privatbahnen, mit Vorbehalten.

324. Aufnahme von Taxen für die Relationen Marburg, Pöltschach und Rann -- Ölten in den Ausnahmetarif Nr. VIII für Eier des Teiles II, Heft l, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife.

325. Aufnahme der Artikel Friesen und Friesbrettchen zu Fußböden in das Artikelverzeichnis des Teiles IV (Ausnahmetarife für Holz), Heft -1.

der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife.

326. Entwurf eines Nachtrages I zum Distauzenzeiger der S B B, mit Vorbehalten.

327. Ausnahmetaxe für den Transport von frischem Fleisch in Eilfracht ab Romanshorn nach Genève mit dem Nachtschnellzug.

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Genehmigt am 30. Juni 1903 : 328. Provisorischer Tarif für die Beförderung von Personen im Verkehr elektrische Bahn Stanastad-Engelberg -- S B B, mit Vorbehalt.

329. Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut im Verkehr Vierwaldstättersee -- elektrische Bahn StansstadEngelberg, mit Vorbehalten.

330. Änderung des Ausnahmetarifes Nr. 25 (Düngemittel) des belgischschweizerischen Gütertarifheftes III.

331. Einführung von Teildistanzen ab Chur und Landquart nach Stationen der Rh B zum Zwecke der direkten Abfertigung von Gepäck und Expreßgut im Verkehr S B B -- RhB.

332. Taxen für direkte Abfertigung von Gepäck und Expreßgut im Verkehr S B B -- Leysin, Gryon und Villars.

333. Direkte Personen- und Gepäcktaxen für den Verkehr Chur und Ragaz -- Ostende, Amsterdam und Haag.

2. Sonstige Mitteilungen.

Betriebseröffnung neuer Linien. Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes auf der Strecke Thusis-Celerma der rhätischen Bahn ist auf den 1. Ju]i 1903 gestattet worden. An der 59,12 km. langen Linie befinden sich folgende Stationen : Thusis, Sils, Solis, Tiefencastel, Surava, Alvaneu, Filisur, Stuls, Bergün, Preda, Spinas, Bevers, Saniaden und Celerina (vorläufig Personenund Gepäckverkehr). Für die neue Strecke gelten die nämlichen Verkehrseinrichtungen, wie für die bereits im Betriebe stehenden Linien der rhätischen Bahn.

Transportreglement. Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen und Kürzung der reglementarischen Ladefristen. Der schweizerische Bundesrat hat am 26. Juni 1903 bezüglich der Bewilligung von Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen und der Kürzung der reglementarischen Ladefristen auf der rhätischen Bahn während des in den ersten Monaten nach der Betriebseröffnung der Linie Thusis-Samaden zu gewärtigenden außerordentlichen Verkehrsandranges folgenden Beschluß gefaßt: ' 1. Die Direktion der rhätischen Bahn wird ermächtigt, für den Frachtgutverkehr auf der Linie Thusis-Samaden vom Tage der Betriebseröffnung an bis Ende September 1903 eine Zuschlagsfrist von zwei Tagen zu den reglementarischen Lieferfristen in Anrechnung zu bringen. Diese Zuschlagsfrist darf aber für Lebensmittelsendungen, für welche die Lieferfrist nach den Vorschriften für gewöhnliche Fracht berechnet wird, oder welche als gewöhnliches Frachtgut aufgegeben werden, nicht beansprucht werden.

2. Das Gesuch um Bewilligung von Zuschlagsfristen für Eilgüter und um Verkürzung der Ladefristeu wird ablehnend beschieden.

3. Die unter Ziffer l bewilligte Zuschlagsfrist fällt dahin, wenn die Bahnverwaltung nicht rechtzeitig für den Erlaß der vorgeschriebenen Bekanntmachung sorgt. Erfolgt diese Bekanntmachung erst nach Eröffnung des Betriebes auf der Linie Thusis-Samaden, so beginnt die Zuschlagsfrist erst vom Tage der Bekanntmachung im Bundesblatte (Publikationsorgan) an.

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Transportragìement. Zuschlagsfrislen zu den reglementarischen Lieferfristen.

Der schweizerische Bundesrat hat am 27. Juni 1903 bezüglich der Bewilligung von Zuschagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen während der waadtländischen Zentenarfeier in Lausanne vom 4. --6. Juli 1903 folgenden Beschluß gefaßt: 1. Die Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen wird ermächtigt, für gewöhnliche Frachtgüter, welche von der für den 4. und 6. Juli 1908 in Aussicht genommenen Einstellung der Annahme und Auslieferung der Guter in gewöhnlicher Fracht in Lausanne betroffen werden, eine Zuschlagsfrist von 48 Stunden zu den reglemnntarischen Lieferfristen in Anrechnung zu bringen. Diese Zuschlagsfrist darf für Lebensmittel, welche in beschleunigter Fracht befördert werden, für welche sich aber die Lieferfrist nach den Regeln für gewöhnliche Frachtgüter berechnet, nicht beansprucht werden.

2. Das Gesuch um Bewilligung einer Zuschlngsfrist für Eilgüter wird abgelehnt.

3. Die unter Ziffer l bewilligte Zuschlagsfrist fällt ohne weiteres dahin, wenn dieselbe nicht rechtzeitig in vorgeschriebener Weise publiziert wird.

Transportreglement. § 9. Billets. Gültigkeitsdauer. Ausnahmen. Die Verwaltung der elektrischen Straßenbahn Genève-Veyrier ist provisorisch ermächtigt worden, die vor dem 1. Mai 1903 bestandenen Vorschriften über die Gültigkeitsdauer der Retourbillets auch fernerhin als Ausnahme von den neuen Vorschriften des 4. Absatzes des § 9 des Transportreglements der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen vom 1. Januar 1894 zur Anwendung zu bringen.

Internationaler Personen- und Gepäckverkehr. Tarifs communs internationaux G. V. Nr. 201/202. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25. Juni 1903 den Entwürfen zu folgenden direkten Personen- und Gepäcktarifen : Tarifs communs internationaux G. V. Nr. 201/202 pour le trafic direct entre l'Angleterre et l'Italie, ainsi que Malte, via Douvres-Calais ou Folkestone-Boulogne ; Tarifs communs internationaux G. V. Nr. 201/202 pour le trafic direct entre l'Angleterre et l'Italie, ainsi que Trieste, via Newhaven-Dieppe, rücksichtlich der in denselben enthaltenen reglementarischen Bestimmungen die Genehmigung zur Anwendung im Transit durch die Schweiz unter Vorbehalt erteilt.

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