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Schweizerisches Bundesblatt.

55. Jahrgang. III.

Nr. 20.

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20. Mai 1903.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Nachtragsbudget der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1903.

(Vom 15. Mai 1903.)

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Tit.

Der Verwaltungsrat der schweizerischen Bundesbahnen unterbreitete uns zu Ihren Händen am 2. Mai dieses Jahres den mitf'olgenden Bericht und Antrag betreffend das Nachtragsbudget der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1903. Dieses Nachtragsbudget wird in der Hauptsache bedingt durch die Einverleibung des bisherigen Netzes der Jura-Simplon-Bahn in dasjenige der Bundesbahnen.

Der Bericht, mit dessen Inhalt wir einig gehen, veranlaßt uns lediglich zu folgender Bemerkung : Auf Seite 11 wird erwähnt, daß die Bundesbahnverwaltung für Rechnung Dritter den Betrieb folgender Nebenbahnen besorgen werde, in deren mit der Jura-Simplon-Bahn abgeschlossene Betriebsverträge sie provisorisch eingetreten sei : Bulle-Romont, Regionalbahn des Traverstales, Visp-Zermatt, Bière-Apples-Morges, Pont-Brassus, Drahtseilbahn Cossonay-Bahnhof. Da die Vernehmlassungen einzelner Kantonsregierungen zurzeit noch ausstehen, konnte sich der Bundesrat mit dieser Betriebsübernahme noch Bundesblatt. 55. Jahrs. Bd. III.

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nicht befassen. Er ist indessen jetzt schon der Ansicht, daß gegen den provisorischen Eintritt der Bundesbahnverwaltung in nie betreffenden Betriebsverträge an Stelle der Jura-Simplon-Bahn dichts einzuwenden sei und daß die laut Art. 5 des Rilckkaufsgesetzes vom 15. Oktober 1897 vorbehaltene Zustimmung der Bundesversammlung erst dann eingeholt werden müsse, wenn es sich um den Abschluß neuer Verträge mit den fraglichen Nebenbahnen handelt. Während des Provisoriums, das auf zwei Jahre berechnet ist, will die Bundesbahnverwaltung die speziellen Betriebsverhältnisse einer jeden Bahnunternehmung genau untersuchen und sich über die Grundlagen der definitiven, Ihrer Genehmigung zu unterbreitenden Betriebsverträge schlüssig machen.

In Übereinstimmung mit dem Verwaltungsrat beehren wir xins, Ihnen zu beantragen: 1. dem Nachtragsbetriebsbudget der schweizerischen Bundesbahnen für 1903, abschließend mit Fr. 18,552,300 Einnahmen und Fr. 12,694,690 Ausgaben; 2. dem Nachtragsbudget der Gewinn- und Verlustrechnung der schweizerischen Bundesbahnen für 1903, abschließend mit Fr. 7,462,610 Einnahmen und Fr. 6,958,600 Ausgaben ; 3. dem Nachtragsbaubudget der schweizerischen Bundesbahnen für 1903 im Betrage von Fr. 9,482,550 die Genehmigung zu erteilen.

Gleichzeitig benützen wir den Anlaß, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern. = B e r n , den 15. Mai 1903.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B n n d e s p r ä s i d e n t :

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Nachtragsbudget der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1903. (Vom 15. Mai 1903.)

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1903

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20

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20.05.1903

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1-2

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