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Aus denVerhandlungen des Bundesrates, (Vom 10. März 1903.)

Dem Kanton W all i s wird, im Anschluß an den Bundesratsbeschluß vom 4. Oktober 1897, betreffend Erstellung einer Schutzmauer beim Felssturz vom Sehalp, Gemeinde Embd, und au den nämlichen Bedingungen, ein Bundesbeitrag für die Verlängerung der Schutzmauer um 55 Meter bewilligt, bis zum Maximum von Fr. 2150, als 50 % des Nachtragsdevis von Fr. 4300.

Für die mit dem 1. April 1903 beginnende dreijährige Amtsperiode der Präsidenten und Vizepräsidenten der Generaldirektion und der Kreisdirektionen der schweizerischen Bundesbahnen werden bestätigt: a. bei der Generaldirektion als Präsident : Herr P. W e i s s e n b a c h ; als Vizepräsident: Herr J. F l u r y ; 6. bei der Kreisdirektion II (Basel) als Präsident: Herr K.

F o r s t e r ; als V i z e p r ä s i d e n t : Herr E. F r e y ; c. bei der Kreisdirektion III (Zürich) als Präsident : Herr Th.

B i r c h m e i e r ; als Vizepräsident: Herr H. E. M e t z g e r .

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: I. Dem Kanton U n t e r w a i d e n ob dem Wald an die Kosten für Aufforstung und Verbauung des ,,Rotmoosgraben" in der Gemeinde Giwsil: a. an die Kosten für Aufforstungen (Voranschlag Fr. 25,000), 70 %, -- Fr. 17,500; b. an die Kosten für Verbauungen und Umzäunung (Voranschlag Fr. 7000), 50 %, = Fr. 3500.

II. Dem Kanton Lu z er n an die Kosten für die Korrektion des Dorfbaches in Ettiswil (Voranschlag Fr. 43,000), 40 %, im Maximum Fr. 17,200.

1084 III. Dem Kanton W al li s an die Kosten für Ergänzungsarbeiten an der Morge, auf Gebiet der Gemeinden Sitten und Conthey (Gundis), (Voranschlag Fr. 4500), 40 % = Fr. 1800.

IV. Dem Kanton Fr ei b ü r g an die K u Fr. 6197. 70 veranschlagten Kosten der Entwässerung einer 8,32 ha. messenden nassen Parzelle auf dem Gute Cuquerens des Herrn Alexis Romanens in Bulle, unter Voraussetzung einer mindestens gleich hohen kantonalen Leistung, 20 °/0, im Höchstbetrage von Fr. 1239.54.

(Vom 13. März 1903.)

Oberst W. S t e i n l i n in St. Gallen wird entsprechend seinem Gesuche vom Kommando der Infanteriebrigade XIX entlassen und gemäß Art. 58 der Militarorganisation zur Disposition des Bundesrates gestellt.

Zum Kommandanten des Infanterieregiments 54 wird ernannt: Major Gustav B a d e r t s c h e r , von Laudiswil, in Bern, zurzeit Kommanda,nt des Bataillons 32.

Zum Kommandanten der Ostfront der Befestigung des St. Gotthard : Major Otto S e i l e r , von und .in Samen, bisher Kommandant des Bataillons 47, beide unter Beförderung zu Oberstlieutenants der Infanterie.

Das Bundesgesetz betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei vom 11. Oktober 1902, über welches eine Volksabstimmung nicht verlangt wurde., wird auf den 1. April 1903 in Kraft erklärt und ist in die eidgenössische Gesetzessammlung aufzunehmen. Gleichzeitig wird zu demselben eine Vollziehungsverordnung erlassen.

Das allgemeine Bauprojekt der Straßenbahn Luzern für dis Verlängerung der Linie Kreuzstulz-Emme abrücke bis zur Statioa Emmenbrücke der S. B. B., km. 5242 bis 6770, wird unter einigen Bedingungen genehmigt.

Dem zum k. rumänischen Honorarkonsul in Zürich ernannten Herrn Michael F l e i s c h m a n n wird dag Exequatur erteilt. Der Konsularbezirk dieses Konsuls soll die Kantone Zürich, Schaffhausen, Zug, Uri, Schwyz, Glarus, beide Appenzell, Graubünden, St. Gallen, beide Unterwaiden, Thurgau und Tessin umfassen.

1085 Die russische Regierung hat Herrn Theodor Zur G o s e n , bisherigen Vizekonsul in Genf, für die Kantone Genf, Waadt und Wallis nach. Lausanne versetzt. Der Konsularbezirk des russischen Vizekonsulats in Lausanne wird die Kantone Waadt und Wallis umfassen.

Die deutsche Gesandtschaft macht auf den Wunsch des Vorstandes der vom 20. Mai bis Ende September dieses Jahres im städtischen Ausstellungspalast und Parke zu Dresden zum erstenmal stattfindenden deutschen Städteausstellung den Bundesrat zu Händen schweizerischer Städteausstellungen auf diese Ausstellung aufmerksam. Dem Stadtpräsidenten von Bern als derzeitigem Vorsitzenden des schweizerischen Städteverbandes ist hiervon .Kenntnis gegeben worden.

Der schweizerische Bundesrat hat an den Staatsrat des Kantons Genf in Sachen des Faucille - Durchstiches folgendes Schreiben gerichtet: Sie erneuern bei uns, unter näherer Begründung, das Ansuchen, -welches Sie in Ihrem Schreiben vom 4. Februar abhin stellten, und welches dahin ging, wir möchten bei der französischen Regierung Schritte zu gunsten des Faucille-Projektes tun.

In Ihrem Schreiben vom 4. Februar sagten Sie uns: ,,Wir halten heute den Augenblick für gekommen, um mit den kompetenten Behörden die für die Realisierung unseres Projektes notwendigen Verhandlungen anzubahnen.

,,Wir erlauben uns daher, Sie zu bitten, auf dem regelmäßigen diplomatischen Wege -- und zwar so rasch wie möglich -- die französischen Behörden benachrichtigen zu wollen, daß, vorbehaltlich Zustimmung der kompetenten Behörden, die Regierung von Genf entschlossen ist, an dem Unternehmen in werktätiger Weise mitzuwirken, indem sie sich zu einer Beteiligung von 20 Millionen Franken an der Zufahrtslinie zum Simplon durch die Faucille verpflichtet und sich zum Studium einer finanziellen Kombination bereit erklärt, die zur Sicherung oder Beschleunigung eines unserer Überzeugung nach im höchsten Interesse der ganzen Schweiz liegenden Projektes geeignet ist."

In Ihrem neuesten Schreiben setzen Sie auseinander, daß es sich keineswegs darum handle, ,,heute schon die zur Realisierung Ihres Projektes des Faucille-Durchstichs notwendigen Vorhand-

1086 langen einzuleiten, daß Ihr Gesuch eine geringere Tragweite habe, und daß es sich nur darum handeln würde, die französische Regierung offiziell zu benachrichtigen, daß der Kanton Genf sich zu einer Beteiligung von 20 Millionen Franken an der Zufahrtslinie zum Simplon durch die Faucille verpflichte und sich zum Studium einer finanziellen Kombination bereit erkläre, die zur Sicherung oder Beschleunigung der Ausführung des Projektes geeignet sei.a Wir bedauern, Ihnen bestätigen zu müssen, daß auch diese Ihre Erläuterungen nicht geeignet sind, uns zur Abänderung des Beschlusses zu bewegen, den wir nach reiflicher Überlegung gefaßt haben, und daß wir daher Ihrem Cresuche unter den obwaltenden Umständen nicht Folge geben können.

Wir haben der Bundesversammlung beantragt, der P. L. M.Gesellschaft die Konzession für den Bau einer die Verbesserung-' der Zufahrtslinien zum Simplon bezweckenden Linie von Frasne nach Vallorbe a,uf schweizerischem Gebiete zu erteilen, nachdem wir zuvor Pläne und Übereinkommen betreffend die technischen und finanziellen Verhältnisse dieses Unternehmens sorgfaltig geprüft und deren uns zweckmäßig scheinende Abänderung veranlaßt hatten. Die Bundesversammlung hat unserm Vorschlage ihre Genehmigung erteilt.

Wir haben es sodann als unsere nächste Aufgabe betrachtet, die französische Regierung offiziell von der Erteilung dieser Konzession, sowie von unserm Wunsche in Kenntnis zu setzen, da& sie die Schritte in wohlwollende Erwägung ziehen möge, welche seit mehr als einem Jahre getan wurden, um sie ihrerseits zur Genehmigung der Ausführung der Abkürzung Frasne-Vallorbe zu veranlassen. Wir glauben damit im Interesse des Simplonunternehmens und gemäß dem Willen, den die eidgenössischen Räte durch ihren Beschluß bekundeten, gehandelt zu haben.

Nun können wir nicht dazu Hand bieten, im gleichen Moment der französischen Regierung die von Ihnen verlangte Mitteilung zu machen, denn wir halten dafür, es könnte das den Erfolg unserer Bemühungen zu gunstea des Projektes FrasneVallorbe beeinträchtigen, möglicherweise sogar in Frage stellen.

Man würde sich wirklich unter den gegenwärtigen Verhältnissen einen offiziellen Schritt von unserer Seite kaum erklären können, welcher beabsichtigte, -- denn dies ist ja der Zweck, den Sie zu erreichen suchen -- den Entscheid der französischen Behörden zu gunsten eines Projektes zu beeinflussen, dessea

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technisches und finanzielles Studiijm erst noch vorzunehmen ist und für welches noch keine Konzession, weder in Frankreich noch in der Schweiz, verlangt wurde, dagegen ein Projekt zu beseitigen, dessen technische und finanzielle Ausweise wir haben prüfen können, für welches von der Bundesversammlung eine Konzession erteilt worden ist und dessen Nutzen für das Simplon-Unternehmen wir anerkannt haben.

Wir würden nicht verfehlen, durch diese doppelte Intervention eine zweideutige, konfuse und widerspruchsvolle Lage zu schaffen, welche unserem Einfluß sowie der ganzen Frage der Zufahrtslinien zum Simplon çur Schaden bringen könnte.

Indem wir so vorgehen, haben wir das Bewußtsein, daß wir weder von der Haltung abweichen, welche wir gegenüber den verschiedenen Projekten der Simplon-Zufahrtslinien einnehmen zu wollen erklärten, noch auch vom Wortlaute der Erklärung, welche wir bei Anlaß der Diskussion über das Konzessionsgesuch FrasneVallorbe durch den Mund des Chefs des Eisenbahndepartements abgegeben haben.

Wir haben damals erklärt, daß wir die feste Absicht hegten5 die verschiedenen Projekte für solche Zufahrtslinien mit der gleichen Unparteilichkeit, mit dem gleichen Geiste der Billigkeit zu behandeln und ihnen die gleiche Unterstützung angedeihen zu lassen.

Gleichzeitig haben wir aber auch erklärt, daß wir dies erst dann tun könnten, wenn diese Projekte von g e n ü g e n d e n technischen Studien und finanziellen Ausweisen b e g l e i t e t an uns gelangten, überdies mit dem Vorbehalte, daß sie auch die nötigen Garantien für die Wahrung der schweizerischen Interessen böten.

Nun erfüllt das Faucille-Projekt diese Bedingungen nicht; die technischen Studien fehlen noch ganz ; Ihr Großer Rat hat soeben erst den nötigen Kredit für diese Studien bewilligt; man weiß noch nicht, auch nicht einmal annähernd, auf welche Summe man die Kosten der Unternehmung veranschlagen muß 5 noch kein Projekt, das man studiert hätte, kann unserer Prüfung unterstellt werden ; ebensowenig besitzen wir ein offizielles Aktenstück betreffend die Finanzierung dieses Unternehmens.

Es wäre somit verfrüht, wenn wir gegenwärtig offizielle Schritte bei den französischen Behörden tun wollten. Wir können nur auf unserer Weigerung beharren.

1088 (Vom 16. März 1903.)

Der schweizerische Bundesrat, in Erwägung, daß: a, die Bundesbahnen nebst den gewöhnlichen Plakatfahrplänen einen Routenfahrplan erstellen werden, in welchem die Züge der wichtigern schweizerischen Durchgangsrouten mit den ausländischen Anschlüssen zur Darstellung gelangen sollen ; b. zufolge Eröffnung der neuen Bahnlinien der allgemeine Plakatfahrplan, um auf Vollständigkeit Anspruch erheben zu können, demnächst in dem Maße vergrößert werden müßte, daß für dessen Affichierung intkleinem Stationen der Raum fehlen würde, beschließt: 1. Der mit Beschluß vom 18. Februar 1890 (E. A. S. XI, 7) eingeführte allgemeine schweizerische Plakatfahrplan ist künftig nicht mehr zu erstellen.

2. ' Die Eisenbahnverwaltungen werden ermächtigt, ihre eigenen Fahrpläne beliebig in den schweizerischen und in den ausländischen Stationen afßchieren zu lassen.

Zu Delegierten des Bundesrates an die in Aussicht genommene internationale Konferenz zur Revision der Genfer Konvention vom 22. August 1864 werden ernannt die Herren : Dr. jur.

Charles L a r d y , schweizerischer Gesandter in Paris; Oberst Dr. Alfred M ü r s e t , Oberfeldarzt der schweizerischen Armee, und Eduard O d i e r , Nationalrat, in Genf.

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Wahlen.

(Vom 13. März 1903.)

Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

Industriedepartement Adjunkt II. Klasse des Fabrikinspektors des II. Kreises in Lausanne : F. Deppierraz von Pony-Yverdon, zurzeit in Gamsen.

Militärdepartement.

Festungsbureau der Befestigungen von St. Maurice, Kauzlist I. Klasse: Hauptmann Charles Corboz, von Chesalles s. Oron, in LaveyVillage, bisher definitiver Instruktionsaspirant der Festungs( nippen.

Kanzlist II. Klasse : Feldweibel Gabriel de Stoutz, Techniker, von Genf, in LaveyVillage, bisher Unteroffizier der Sicherheitswache.

Finanz- und Zolldepartement.

Zoll v e r w a l t u n g .

Zollgehülfe II. Klasse in Chaux-de-Fonds : Maurice Perrot, von Noirmont, Commis, in Chaux-de-Fonds.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postdienstehef in St. Gallen : Jakob Kobelt, (Si. Gallen), St. Gallen.

Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. I.

von Marbach Postcommis in 72

1090 Postverwalter in Sentier:

Francois Ballenegger,von Langnau (Bern), Postcommis in Lausanne.

Postverwalter in Schönenwerd : Anna Wüthrich, von Trüb (Bern), Posthalterin in Schönenwerd.

Postcommis in Freiburg : Thérèse Bäriswil, von Freiburg, Postcommis in Bulle.

Postcommis in Männedorf (Zürich) : Emil Frey., von Weiningen (Zürich), Postcommis in Zürich.

Walter Rechsteiner, von Speicher Postcommis in Trogen : (Appenzell), Postcommis ih Zürich.

Postcommis in St. Margrethen : Jakob Kellenberger, von Walzenhausen (Appenzell), Postcommis in Zürich.

Postcommis in Bürglen Otto Stähelin, von Bürglen (Thur(Thurgau): gau), Postcommis in Zürich.

Postcommi in Meilen (Zürich): Werner Rutz von Trogen, Postcominis in Zürich.

Posthalter und Briefträger in Maria Julia Tambornino, von Truns : Truns (Graubünden), Postgehülfin in Truns.

(Vom 16. März 1903.)

Politisches Departement.

Schweizerischer Konsul in Genua: Attilio Salvade, (Tessin).

von Magliaso

Militär département.

Definitiver Hülfsinstruktionsaspirant der Sanitätstruppen: Emil Grangier, von Villarlod (Kanton Freiburg), in . Basel, bisher provisorischer Instruktionsaspirant.

1091 Post- und Eisenbalmdepartement.

Postverwaltung.

Postverwalter in Frutigen : Rudolf Hunziker, von Gontenschwil (Aargau), Posthalter in Frutigen.

Postcommis in Frutigen: Fritz Siegenthaler, von Trüb (Bern), Postcommis in DavosPlatz.

Postverwalter in Wangen a./A. : Fritz Leutenegger, von Eschlikon (Thurgau), Postcomniisin Bern.

Postcomniis in Wangen a./A. : Jakob Schawalder, von Widnau (St. Gallen), Posthalter in Wangen a./A.

Postcomniis in Reiden : Wilhelm Bertschi, von Dürrenäsch (Aargau), Postaspirant in Luzern.

Postcommis in Küßnacht (Schwyz) : Louis Ischer, von Großaffoltern (Bern), Postaspirant in Neuenburg.

Postverwalter in Altstetten : Konrad Wattinger, von Hiittwilen (Thurgau), Unterbureauchef in Zürich.

Postcommis in Plafïikon (Zürich) : Emil Keller, von Winterthur, Postcommis in Winterthur.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Mordes (Waadt) : Adelphine Buffat, von Vuarrens (Waadt), in Mordes.

Telegraphist in Sils (Kngadin) : Ferdinand Barblan, Hôtelier, von und in Sils.

Telegraphist in Truns (Graubünden): Maria Julia Tambornino, von und in Truns.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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