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Aus den Verhandlungen des Bundesrates, (Vom 8. September 1903.)

Mit Note vom 18. August abhin übermittelt die persische Gesandtschaft in Paris der dortigen schweizerischen Gesandtschaft zu Händen des schweizerischen Bundesrates eine Erklärung, nach welcher die persische Regierung dem am 15. Juni 1897 in Washington abgeschlossenen Poststückvertrag beitritt. Dieser Beitritt wird den Regierungen der an diesem Übereinkommen teilnehmenden Länder zur Kenntnis gebracht. Es sind dies zurzeit folgende Staaten : Ägypten, Argentinien, Belgien, BosnienHerzegowina, Britisch-Indien, Bulgarien, Chile, Columbien, Cuba, Dänemark und dänische Kolonien, Deutschland und Deutsche Schutzgebiete, Dominikanische Republik, Frankreich und französische. Kolonien, Griechenland, Italien, Japan, Kreta, Liberia, Luxemburg, Montenegro, Niederlande und niederländische Kolonien, Norwegen, Österreich, Persien, Peru, Portugal und portugiesische Kolonien, Rumänien, Rußland, Salvador, Schweden, Schweiz, Serbien, Siam, Spanien, Tunis, Türkei, Ungarn, Uruguay und Venezuela.

(Vom 17. September 1903.)

Die schweizerische Gesandtschaft in Rom hat am 17. dies im Auftrage des schweizerischen Bundesrates der italienischen Regierung zur Kenntnis gebracht, daß der Bundesrat den schweizerisch-italienischen Handelsvertrag vom 19. April 1892 auf ein Jahr, vom Datum der Notifikation an gerechnet, kündige und im Prinzip bereit sei, in Unterhandlungen über den Abschluß eines neuen Handelsvertrages einzutreten.

Der Bundesrat hat einen vom Departement des Innern vorgelegten Entwurf eines Bundesratsbeschlusses für die teilweise Ergänzung und Abänderung der Prüfungsverordnung für Medizinalkandidaten, vom 11. Dezember 1899, genehmigt.

Die Neuerung hat drei Punkte zum Gegenstande, nämlich: 1. Es sollen die Aspiranten auf das Arztdiplom angehalten werden, in Zukunft, wenn sie zur ärztlichen Fachprüfung zu-

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treten wollen, sich darüber auszuweisen, daß sie einen Kurs über Bakteriologie besucht haben.

2. Die naturwissenschaftliche Prüfung der Veterinärkandidaten soll forthin qualitativ die gleiche sein, wie diejenige der Ärzte und Zahnärzte. In Übereinstimmung damit soll auch die Prüfungsgebühr die nämliche werden, wie diejenige für die naturwissenschaftliche Prüfung der Ärzte.

3. Die den jungen Schweizern italienischer Sprache bis jetzt zugestandene Vergünstigung, wonach sie auf den Vorweis eines an den italienischen Universitäten Turin, Pavia, Padua, Pisa, Bologna und Rom erworbenen Arztdiploms und eines an den Fachschulen von Mailand und Turin erworbenen Pharmazeutenund Veterinärdiploms ein entsprechendes schweizerisches Diplom erhalten können, soll dahinfallen. Die Verordnung lautet wie folgt: Der schweizerische Bundesrat, nach Einsicht eines Berichtes des Departements des Innern; gestützt auf Art. 74 der Verordnung für die eidgenössischen Medizinalprüfungen, vom 2. Juli 1880, und Art. 91 derjenigen vom 11. Dezember 1899, beschließt: Art. 1. Der Artikel 51 der Verordnung vom 11. Dezember 1899 für die eidgenössischen Medizinalprüfungen erhält unter lit. f folgenden Zusatz: ,,18. eines bakteriologischen Kurses".

Art. 2. Die Art. 78 und 79 derselben Prüfungsverordnung erhalten folgenden Wortlaut: ,,Art. 78. Behufs Zulassung zur naturwissenschaftlichen Prüfung werden die gleichen Nachweise verlangt wie für diejenige der Ärzte (Art. 46).a ,,Art. 79. Für diese Prüfung gelten die gleichen Vorschriften, wie sie in Art. 47 für die Ärzte aufgestellt sind.

Die in Art. 44 für die naturwissenschaftliche Prüfung der Tierärzte vorgesehene Gebühr von Fr. 20 wird auf Fr. 30 festgesetzt. "· Art. 3. Der Art. 88 der nämlichen Prüfungsverordnung ist aufgehoben.

Art. 4. Dieser Beschluß tritt auf 1. Januar 1907 in Kraft.

An die am 10. Oktober d. J. in Paris beginnende internationale Sanitätskonferenz werden vom Bundesrat als Delegierte bezeichnet die Herren Lardy, schweizerischer Gesandter in Paris, und Dr. Schmid, Direktor des schweizerischen Gesundheitsamtes, in Bern.

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Der vom Verwaltungsrat der Compagnie du tramway ChillonByron-Villeneuve vorgelegte Finanzausweis im Betrage von Fr. 170,000 wird genehmigt.

Dem Kanton S o l o t h u r n werden folgende Beiträge zugesichert : a. an die Kosten für die Erweiterung des Kiessammlers in der Dünnem in der äußern Klus bei Önsingen (Voranschlag Fr. 9000), 33V8%, im Maximum. Fr. 3000; b. an die Kosten für die Korrektion der Lüssel bei Breitenbach (Voranschlag Fr. 22,500), 40 °/o, im Maximum Fr. 9000; c. an die Kosten für die Verbauung des Oberdorfer Wildbâches (Voranschlag Fr. 20,000). 40 %, im Maximum Fr. 8000.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. Dem Kanton S c h w y z , zu-Händen des Herrn alt Gemeinderat Pius Mächler, an die zu Fr. 4666. 49 veranschlagten Kosten der Urbarisierung von 10,534 m 2 Boden vom Schuttkegel des Kirchbaches im Chuzli, Gemeinde Innerthal, unter Voraussetzung einer mindestens gleichen kantonalen Leistung, 15 °/o, im Maximum Fr. 700.

2. Dem Kanton S o l o t h u r n an die zu Fr. 18,000 veranschlagten Kosten der Wasserversorgung der beiden Grenchenberge, unter Voraussetzung einer mindestens gleich hohen Barleistung des Kantons, 25 %, im Maximum Fr. 4500.

3. Dem Kanton T e s s i n an die zu Fr. 4500 veranschlagten Kosten der Erstellung des ersten, untern Teiles des Alpweges nach Osoglio des Patriziates in Faido, 30 %, im Maximum Fr. 1350.

4. Dem Kanton W a a d t an die wirklichen Kosten der Ausführung nachfolgend verzeichneter Bodenverbesserungsunternehmungen, unter Voraussetzung mindestens gleicher kantonaler Leistungen : a. an die zu Fr. 30,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Alpstraße von Vaulion nach der Weide ,,La Businaza und für Ausreuten von Sträuchern und Beseitigung von Steinen auf dieser Weide, 25 %, im Maximum Fr. 7000, in der Meinung, daß die Landentschädigung für diese Straße in Wegfall komme ;

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&. an die zu Fr. 15,000 veranschlagten Kosten der Verlängerung von Alpwegen in der Gemeinde Baulmes, 20 %, im Maximum Fr. 3000 ; c. an die zu Fr. 1900 veranschlagten Kosten der Regulierung der Böschungen des Baches ,,Nez" zwischen Grandvaux und Cully, 20 %, im Maximum Fr. 380 ; d. an die zu Fr. 8400 veranschlagten Kosten der Entwässerung versumpften Bodens in Colombier sur Morges, 25 °/o, im Maximum Fr. 2100; e. an die zu Fr. 3800 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Feldweges ,,en Pradin", Gemeinde Oron-la-Ville, 25 %, im Maximum Fr. 950 ; f. an die zu Fr. 12,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Entwässerungskanals, beziehungsweise der Korrektion der ,,Baumine" durch die ,,Presdouxu, Gemeinde Champvent, 25 °/o, im Maximum Fr. 3000.

(Vom 22. September 1903.)

Zu Hauptleuten der Genietruppen werden ernannt: Brunner, Adolf, von und in Zürich, Oberlieutenant, bisher Adjutant des Geniechefs Armeekorpsstab IV; Jenny, Daniel, von und in Glarus, Oberlieutenant, bisher Sappeurkompagnie II/8, nun zur Disposition; Lotz, Christof, von Basel, in Bern, Oberlieutenant, bisher Pontonierkompagnie II/2, nun zur Disposition ; Strehler, Emil, von Hittnau, in Dornach-Brugg, Oberlieutenant, Telegraphenkompagnie III ; Rosset, Lucien, von Oulens, in Neyruz, Oberlieutenant, bisher Sappeurkompagnie II/2, nun zur Disposition; Anselmier, Ernst, von Frutigen, in Bern, Oberlieutenant, Halbbataillon 4, Stab; Schmid, Otto, von Dießenhofen, in Veytaux, Oberlieutenant, Ballonkompagnie..

Der kürzlich verstorbene°Herr Ferdinand A f f o l t e r , Großrat und Gutsbesitzer zu Öschberg bei Koppigen, hat durch letzte Willensverordnung ein Legat von Fr. 10,000 zu gunsten der eidgenössischen Winkelriedstiftung ausgesetzt.

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Wahlen.

(Vom 17. September 1903.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kontrollgehülfe beim Hauptzollamt Chiasso-Bahnhof: Ludovico Riboni, von Bruzella (Tessin), bisher Gehülfe I. Kl.

beim Zollamt Chiasso-Straße.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postdienstchef in Freiburg : Adolf Moser, von Ätigkofen (Solothurn), Postcommis in Freiburg.

Postcommis in Rüti (Zürich) : August Rüegger, von Zürich, Postcommis in Zürich.

Posthalter und Briefträger in Rupperswil (Aargau): Adolf Berner, von Rupperswil, Lehrer in Rupperswil.

(Vom 22. September 1903.)

Post- und Eisenbahndepartement.

T e l e g r a p h e n v e r w a 11 u n g.

Gehülfe I. Klasse beim Materialbureau der Telegraphendirektion: Rudolf Schläfli, von Albligen (Bern), bisher Gehülfe II. Klasse dieses Bureaus. .

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