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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung,

68. Jahrgang.

Bern, den 25. Oktober 1916.

Band IV.

Erscheint wöchentlich. Preis 10 Franken im Jahr, B Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 15 Rappen die Zeile oder deren Raum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & Cte. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Wallis für die Entsumpfung der Rhoneebene Visp-Raron.

(Vom 17. Oktober 1916.)

Der Staatsrat des Kantons Wallis hat uns am 30. März 1916 ein Gesuch um Bewilligung eines Bundesbeitrages an die Entsumpfung der Rhoneebene Visp-Raron eingereicht.

Das diesem Gesuche beigelegte Projekt wurde in einer Versammlung der beteiligten Gemeinden vom 15. August 1915 angenommen und bezweckt die Entwässerung der Ebene, die sich auf 12 km Länge und 900 m grösste Breite auf dem linken Ufer der Rhone zwischen Eyholz, oberhalb Visp, und Schnidrigen bei Niedergestelen erstreckt und im ganzen ein Beizugsgebiet von 58 km2 umfasst.

Die jetzt zum Teil versumpfte Ebene soll durch Schaffung der nötigen Vorflut infolge der vorgesehenen Binnengewässerkorrektion wieder kulturfähig gemacht werden, eine Aufgabe, die für ein ausgedehntes Gebiet des Kantons von grösster Wichtigkeit ist.

Die Gesamtkosten sind zu Fr. 1,100,000 veranschlagt worden.

Als Gegenwert dieser Ausgabe ist die Möglichkeit der Wiederbebauung von etwa 500 ha Sumpfland und die kulturelle Verbesserung einer zirka 140 ha messenden Fläche zu rechnen, die Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. IV.

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bisher wegen dem ungenügenden Abfluss des Wassers einen nur geringen Ertrag lieferte.

Da die Versumpfung von Jahr zu Jahr zunimmt, so ist es angezeigt, diese durch geeignete Massnahmen zu bekämpfen, um so mehr, als es gegenwärtig mehr als je darauf ankommt, Pflanzland zu gewinnen und dadurch die Ernährung des Landes zu erleichtern. Die Regierung des Kantons Wallis hofft, dass einem Unternehmen von dieser Bedeutung die finanzielle Mithülfe der Eidgenossenschaft nicht versagt und ihm der höchste Beitrag zugesichert werde, der für solche Arbeiten üblich ist.

Im übrigen verweist der Regierungsrat auf den zum Projekt gehörenden technischen Bericht. Letzterem ist folgendes zu entnehmen : Die Binnengewässer der Ebene Visp-Raron ergiessen sich an.

zwei Stellen in die Rhone, und zwar diejenigen östlich der Visp bei der unteren Baltschiederbrücke und die im Gebiet unterhalb dieses Zuflusses bei Schnidrigen. Um nun den Rückstau der Rhonehochwasser im oberen Gebiete auszuschalten, so wird der Visper Vorflutkanal oberhalb seiner jetzigen Ausmündung abgelenkt und in den grossen Raronerkanal eingeleitet. Dieser H a u p t k a n a l , mit seinen Verzweigungen, soll das von den kleinen Seitenbächen, vom Mühlebach und Laubbach, sowie von den am Bergfuss und in der Ebene aufstossenden Quellen und Sickerungen herkommende Wasser aufnehmen und der Rhone zuführen und zugleich den Wasserstand der Ebene derart senken, dass der Boden kultiviert werden kann.

Das vom Kanalnetz durchflossene Gebiet beträgt 720 ha, wovon 15 ha auf Eiholz, 335 ha auf Visp, 40 ha auf Baltschieder, 305 ha auf Raron und 25 ha auf Niedergestelen fallen.

Nach ungefährer Einschätzung setzt sich diese Fläche aus 80 ha Wiesen und Äcker, 140 ha nassen Wiesen und 500 ha Sumpf zusammen, wonach letzterer 69,4 % der Gesamtfläche bildet.

Bei Aufstellung des Projektes fragte es sich, ob der Hauptkanal nicht bis zum Bahnhof Gampel zu verlängern sei, um das Gefalle von l °/oo bis zur Ausmündung in die Rhone beibehalten zu können. Da aber diese Verlängerung um 800 m einen Mehraufwand von Fr. 50,000 erfordert hätte und der Gegenwert nur in der Entwässerung eines schmalen, etwa 100 m breiten Streifen Landes vom Mühlebach abwärts, sowie in der Mindertiefe desRhonerückstaues beim Mühlebach von 0,io m bei mittlerem und von 0,6o m bei ausserordentlichem Hochwasserstande zu suchen gewesen wäre, so wurde von dieser Verlegung der Mündungsstelle abgesehen, da sie die Mehrkosten nicht, rechtfertigt.

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Nach dem vorgelegten Projekt weist das Längenprofil Gefalle auf, die von 0,5 °/oo bei der untersten Strecke nach aufwärts zunehmen und bei Eyholz, km 10,2 bis 11,8)6, 2 %o betragen. Das Maximalgefälle von 2,5 °/oo befindet sich ungefähr in der Mitte zwischen km 5,2 und 7,s, von der Eisenbahnbrücke der schweizerischen Bundesbahnen an 2,e km abwärts.

Durch diese Anordnung ergibt sich eine Vertiefung von mindestens l m in den Bodensenkungen und von 2 bis 4 m in den Schuttkegeln des Laubbaches und der Visp. Der Durchlass unter letzterem Zufluss 'wird um 0,so m tiefer gelegt. An die Sohlenlage des Hauptkanals schliessen sich die Nebenkanäle an und aus der daraus sich ergebenden Senkung des Grundwasserspiegels hofft man eine einträgliche Bewirtschaftung der Ebene zu ermöglichen.

Die abzuführenden Wassermengen werden bei der Einmündung des Vispkanals bei km 8,9 zu 1,2 m3 per Sekunde bemessen und wachsen nach abwärts an bis zum.Mühlebach bei km l,^ wo sie 7 m 8 erreichen, eine Abflussmenge, die nur bei starker Schneeschmelze, also voraussichtlich selten zu erwarten sein wird.

Die entsprechenden Sohlenbreiten im Hauptkanal wechseln von 1,5 m bei km 8,9 bis auf 5,5 m bei km 1,5. Von diesem Punkt abwärts bis zur Ausmündung in die Rhone wird die Breite von 5,5 m beibehalten; die Wassertiefe beträgt dort l,os m und die Geschwindigkeit i m per Sekunde. Die Kanalböschungen werden l zu l */2 angelegt ; der FUSS wird mit Längsschwellen versichert, die aus zwei durch Pfähle festgehaltene Rundhölzern von 12 bis 15 cm Durchmesser bestehen. Die unterste Strecke von km 0 bis l wird mit einer Böschungsverkleidung nach System Decauville versehen.

Der Rückstau der Rhone erstreckt sich bei mittlerem Hochwasser auf eine Länge von 2,e km und bei ausserordentlichem Hochwasser (Stand vom 4. Juli 1905) auf 3,4 km, wobei bei der Einmündung des Mühlebaches mit einem Aufstau von 0,so m zu rechnen ist.

Dieser Fall wird aber nur sehr selten auftreten und nur für kurze Zeit; bei gewöhnlichem Hochwasserstand beträgt der Aufstau bei genannter Stelle nur 0,io m.

Ausser dem, Hauptkanal sind folgende N e b e n k a n ä l e vorgesehen : a. M ü h l e b a c h k o r r e k t i o n . Da dieser Bach viel Geschiebe führt, ist am FUSS des Schuttkegels ein grosser Kiesfang projektiert; die Korrektion erstreckt sich von diesem aufwärts bis zur Felsschlucht am Berghange und abwärts bis zum Haupt-

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kanal, km 1,6 5 der obere Teil ist eingeschalt und besitzt eine Breite von 2,so m mit gepflasterten Böschungen von lj\. Im unteren Teil, wo nur das vom Geschiebe befreite Wasser abfliessen soll, ist eine Breite von 2 m mit Böschungen von 2/s vorgesehen. Der Böschungsfuss wird mit Längsschwellen versichert; die Pflasterung fällt weg.

b. M u t t k a n a l . Der Muttkanal dient als Vorfluter für den Laubbach, der sich seitwärts in eine Mulde ergiesst und viel weniger Geschiebe führt als der Mühlebach. Der Muttkanal ist I,i7 km lang, 2 m breit und hat ein durchgehendes Gefalle von l %o. Der zwischen ihm und dem Bergfuss befindliche Boden wird der Kolmation durch den Laubbach überlassen.

c. S c h i p f e r k a n a l . Dieser Kanal dient zur Entwässerung einer weiter östlich gelegenen Mulde; er hat eine Länge von rund 800 m und eine Sohlenbreite von l m. Das Gefalle beträgt ebenfalls l %o.

d. N o r d k a n a l . Da in der Nähe des Rhonedammes und längs diesem verschiedene Wasseradern zutage treten, die, wie Versuche gezeigt haben, vom Rhonewasser unabhängig sind, so musste für deren Abfluss durch Anlage eines besonderen Stranges gesorgt werden. Dieser Strang führt den Namen Nordkanal und zieht sich von seiner Einmündungsstelle in den Hauptkanal, bei km 3, längs der Rhone in einer Längenausdehnung von 4,64~km bis zur Baltschiederbrücke hinauf. Die Sohlenbreite des Kanalprofils beträgt l m im oberen und 1,6 m im unteren Teil, mit anderthalbmaligen Böschungen. Das Gefalle variiert von 2,s °/«o oben bis zu i,g °/oo unten. Durch dieses Profil können dem Hauptkanal 0,4 m8 Wasser per Sekunde zugeführt werden.

e. E i e n k a n a l . Dieser Kanal durchschneidet das zwischen dem Nordkanal und dem Hauptkanal befindliche Gelände auf einer Länge von 2,2 km und dient zur Entsumpfung desselben. Er besitzt ein Gefalle von 1,66 °/oo im oberen und 2,ss %o im unteren Teil, sowie eine Sohlenbreite von l m und ein Fassungsvermögen von 0,2 m3 per Sekunde.

f. Vi s p k anal. Dieser Kanal ist bis zum Bahndamm hinauf schon früher mit Bundeshülfe ausgeführt worden, muss aber jetzt wegen der Tieferlegung der Vispunterführung ebenfalls gesenkt und von der Bahnlinie an weiter aufwärts beträchtlich verlängert werden. Da der Kanal im Schuttkegel der Visp und in unmittelbarer Nähe der Ortschaft Visp sehr tief wird, so sieht das Projekt im mittleren Teil der Korrektion auf 450 m Länge eine Zementröhrenleitung von 0,8 und l m Lichtweite vor. Die Röhren

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werden auf halbe Höhe einbetoniert, die obere Hälfte jedoch nicht abgedichtet, so dass sie auch entsumpfend wirken. Sie haben ein Gefalle von l,5 %o und können 0,6 bis l m8 Wasser abführen. Das offene Profil oberhalb dieser Röhrenleitung hat bei 800 m Länge eine Sohlenbreite von l m und ein Gefalle von l °/oo ; im unteren Teil wird die Sohle durch einen DecauvillePanzer geschützt, da dort die Abwasser der Ortschaft Visp aufgenommen werden müssen und ohne glatte Sohle eine für den Abfluss hinderliche Verschlammung und Verkrautung zu befürchten wäre. Die Länge dieser unteren Strecke beträgt 950 m, das Gefäll 1,5 %0.

Was endlich die zum Projekt gehörenden K u n s t b a u t e n anbelangt, so sind 30 neue Brücken und Durchlässe zu erstellen, sowie an einigen Brücken Fundamentvertiefungen vorzunehmen.

Das zu diesen Neubauten zu verwendende Material besteht aus Beton und Eisenbeton. Für die Brücken und Durchlässe der Simplonstrasse wird eine Belastung von 20 t in Rechnung ge-* bracht, für die Gemeindestrassen I. Klasse 12 t, II. Klasse 6 t und für die Brücken und Durchlässe der Feldwege 2 bis 3 t.

Für die neue Vispunterführung wird ein gewölbter Betondurchlass von 2,6 m Sohlenbreite und 1,7 m Lichthöhe vorgesehen.

Während des Baues, der in der Niederwasserzeit erfolgen soll, kann die Visp durch ihr altes Bett längs des Berghanges abgeleitet werden.

Der K o s t e n v e r a n s c h l a g setzt sich wie folgt zusammen : 1. Landerwerbung Fr.

80,000 2. ' Erdarbeiten ,, 600,000 3. Sohlen- und Böschungssicherung . . . . ,, 170,000 4. Kunstbauten: Brücken Fr. 44,200 Durchlässe ,, 17,000 Vispunterführung . . . . ,, 18,000 Fundamentvertiefungen . . . ,, 20,000 Röhren, Schächte etc. . . . ,, 16,900 Kiesfang am Mühlebach . . ,, 1,500 Schliessung des Rhonedammes ,, 6,000 Pfahlgrundungen,Sohlenplatten, Unvorhergesehenes ,, 36,400 ,, 160,000 5. Verwaltung, Projekt, Bauleitung und Unvorhergesehenes ,, 90,000 Zusammen Fr. 1,100,000

40 Verteilt man obige Hauptposten auf den Hauptkanal, die Nebenkanäle und übrige Ausgaben, so ergibt sich: Hauptkanal Nebenkanäle übrige Ausgaben Fr.

Fr.

Fr.

1. Landerwerb . . _ .

42,000.-- 26,740.-- 11,260.-- 2. Erdarbeiten . . . 343,850.-- 199,080.-- 57,070.-- 3. Sicherungsarbeiten .

60,852. 50 77,056. 25 32,091. 25 4. Kunstbauten. . .

72,000.-- 41,700.-- 46,300.-- 5. Allgemeine Kosten.

-- -- 90,000. -- 518,702. 50 344,576. 25 236,721. 25 welche drei Summen zusammen wieder ein Total von Fr. 1,100,000 bilden, was für die Urbarisierung von zirka 500 ha Sumpf und 140 ha schlechter Wiesen einer Ausgabe von zirka Fr. 1700 per Hektare entspricht.

Unser Oberbauinspektorat hat nach Vornahme der erforderlichen Lokalbesichtigungen und nach Prüfung des Projektes letzterem in technischer Beziehung nichts Wesentliches beizufügen.

Der erste, im Anschluss an die allgemeine Rhonekorrektion im Kanton Wallis ausgearbeitete Entwurf teilte die ganze Rhoneebene in acht Entwässerungsabschnitte ein und sah für das Gebiet von Schnidrigen bis Visp im grossen ganzen ein Kanalnetz vor, das dem jetzt vorliegenden Projekt entspricht. In Wirklichkeit ist aber nur ein Teil des Hauptkanales längs der Simplonstrasse ausgeführt worden ; die Entwässerung der zwischen dieser Strasse und der Rhone befindlichen Fläche wurde auf spätere Zeiten verschoben, wie auch der Ausbau des Hauptkanales.

Nachdem im Jahr 1887 ein kleiner Kanal rechts der Rhone im Kostenbetrage von Fr. 6484. 75 erstellt worden war, wandte sich die Aufmerksamkeit der Anwohnerschaft wieder der Entsumpfung des links der Rhone gelegenen Bodens zu, und es wurde ein Projekt eingereicht, das einen Kanal im Visper-Eien mit Unterführung unter der Visp und Einmündung in die Rhone bei der Mündungsstelle des alten Vispbettes, sowie einen weiteren Hauptkanal längs der Simplonstrasse bis nach Schnidrigen vorsah.

Das Projekt wurde vom Bundesrat genehmigt und gemäss Beschluss vom 5. Mai 1891 mit folgenden Beiträgen bedacht: a. Visperkanal . . Fr. 17,177 als SS'/s %. von Fr. 51,530 b. Unterführung . ,, 10,735 ,, 50 °/o ,, ,, 21,470 ß. Kanal von Raron ,, 23.000 fl 33Vs % ,, ,, 69,000 Zusammen

Fr. 50,912

Fr. 142,000

·A Die -sub a und b bezeichneten Kanalbauten wurden in den Jahren 1891 bis 1902 mit einem Kostenaufwande von Fr. 38,676.10 -ausgeführt und später, gemäss Beschluss vom 4. Juli 1905, durch einen auf Fr. 24,000 veranschlagten Nebenstrang ergänzt, der .gegenwärtig von seiner Einmündung in den Hauptkanal bis zum Bahnkörper der schweizerischen Bundesbahnen beim Bahnhof Visp .reicht und Fr. 9249. 10 gekostet hat. Der obere' Teil, von der Bahn aufwärts, ist nicht ausgeführt worden ; die Arbeiten blieben .seit 1905 'eingestellt. Von dem zu Fr. 69,000 devisierten Raronerkanal ist auch nur ein Teil längs der Strasse bei Turtig, im Kostenbetrage von Fr. 11,304. 25, in den Jahren 1899 bis 1903 gebaut worden; ein weiterer Ausgabeposten von Fr. 9654. 30 wurde mit Zustimmung der eidgenössischen Baubehörden, für die Ablenkung und Korrektion des Laubbaches verwendet, deren Ausführung in den Zeitabschnitt von 1907 bis 1913 fiel. Nachher wurde der verbleibende Kredit gestrichen, weil keine Aussicht vorhanden war, dass die Gemeinde Raron die begonnenen Arbeiten auf Grundlage des Beschlusses von 1891 fortsetzen werde.

Die Wirkung des Kanales war wegen mangelnder Vorflut zwischen Kreuz-Stadel und der Mündungsstelle bei Schnidrigen eine äusserst geringe, so dass die beabsichtigte Entwässerung der Grundstücke längs der Strasse gar nicht oder nur in sehr beschränktem Masse erreicht worden ist.

Die in den letzten 40 Jahren angestrebte Entsumpfung der Rhoneebene Visp-Raron ist trotz richtiger Projektierung und trotz verschiedener Anläufe zur Herbeiführung besserer Zustände eine ungelöste Aufgabe geblieben. Der beste Beweis hierfür liefert das vorliegende Projekt, das auf demselben Gedanken beruht, der schon anfangs der siebziger Jahre letzten Jahrhunderts als richtig anerkannt worden ist.

Solche Unternehmen können nur dann zu einem guten Ende geführt werden, wenn Finanzierung, Bau und Unterhalt, kurz die ganze Organisation so beschaffen ist, dass das zur Ableitung und Absenkung des überschüssigen Wassers erstellte Kanalnetz tatsächlich seinen Zweck erfüllt und damit die Grundlage für die Ausführung landwirtschaftlicher Massnahmen bildet, die geeignet sind, den der Versumpfung abgewonnenen Boden in richtiger Weise auszunützen.

Es ist zu hoffen, dass es den beteiligten Gemeinden mit Hülfe von Staatsbeiträgen gelingen werde, bessere Erfolge zu «rzielen als bisher ; man sollte aber nicht zur Inangriffnahme der Arbeiten schreiten, bis alle Vorbedingungen einer gesicherten und

42 rationellen Ausführung des Gesamtprojektes erfüllt sind. Ist maß aber einmal so weit, so steht man ohne Zweifel vor einer schönen Aufgabe, deren Verwirklichung als ein Segen für die ganze Gegend empfunden werden wird.

Die eidgenössischen Räte, die an ähnliche Unternehmen namhafte Bundesbeiträge bewilligt haben, werden auch zur Vollführung des hier in Frage stehenden Entwurfes ihre tatkräftige Mithülfe nicht versagen, nur sind wir infolge der jetzigen Finanzlage der Eidgenossenschaft leider nicht im Falle, Beiträge in gleicher Höhe vorzuschlagen, wie vor und bei Ausbruch des europäischen Krieges.

Im Hinweis auf die früher bewilligten Subventionen für Kanalbauten auf Gebiet von Raron und Visp finden wir es, der heutigen Sachlage entsprechend, angemessen, an die in Aussicht genommenen Entsumpfungsarbeiten die Zusicherung eines Bundesbeitrages von Fr. 440,000, als 40 % der Voranschlagssumme von Fr. 1,100,000, zu beantragen.

Im Einverständnis mit dem Baudepartcment des Kantons Wallis wäre die Frist für die Bauausführung auf 10 Jahre festzusetzen, was einem jährlichen Beitrag von Fr. 44,000 entsprechen würde.

Die erste Anzahlung würde im Jahre 1918 stattfinden.

Somit erlauben wir uns, den eidgenössischen Räten den nachstehenden Beschlussentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 17. Oktober 1916.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates., DerBundespräsident: Decoppet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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(Entwurf.)

BuncLesbeschluss betreffend

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Wallis für die Entsumpfung der Rhoneebene Visp-Raron.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Schreibens des Staatsrates des Kantons Wallis vom 30. März: 1916; einer Botschaft des Bundesrates vom 17. Oktober 1916; auf Grund des Bundesgesetzes betreifend die Wasserbaupolizei vom 22. Juni 1877, beschliesst: Art. 1. Dem Kanton Wallis wird für die Entsumpfung der Rhoneebene Visp-Raron ein Bundesbeitrag von Fr. 40 °/o der wirklichen Kosten zugesichert bis höchstens Fr. 440,000, als 40 °/» der Voranschlagssumme von Fr. 1,100,000.

Art. 2. Für die Ausführung dieser Arbeiten werden 10 Jahre eingeräumt, vom Inkrafttreten der Beitragszusicherung (Art. 7) an gerechnet. Sämtliche im Projekt vorgesehenen Bauten sollen durch einen Unternehmer öffentlicher Bauten ausgeführt werden, der durch die Kantonsregierung auf Grund einer hierfür erfolgtenAusschreibung zu bezeichnen ist.

Art. 3. Die Auszahlung des Bundesbeitrages erfolgt im' Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten, gemäss den von der Kantonsregierung eingesandten und vom schweizerischen Oberbauinspektorate geprüften Kostenausweisen. Der jährliche Höchstbetrag wird auf Fr. 44,000 festgesetzt; die erste Anzahlung findet im Jahre 1918 statt.

44 Art. 4. Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich der Enteignungen und die unmittelbare Bauaufsicht, sowie die Kosten der Perimeteraufnahme, des endgültigen Ausführungsprojektes und des zugehörigen Voranschlages. Dagegen sind nicht in Anschlag IM. bringen irgendwelche andere Vorverhandlungen, die Tätigkeit von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), .auch nicht die Kosten für die Geldbeschaffung und die Verzinsung.

Art. 5. Dem schweizerischen Oberbauinspektorate sind die endgültigen Ausführungspläne, sowie die jährlichen Bauvorschläge zur Genehmigung einzureichen.

Art. 6. Die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise werden vom schweizerischen Oberbauinspektorate kontrolliert. Die Kantonsregierung wird zu 'diesem Zwecke den Beamten genannter Amtsstelle die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

Art. 7. Es wird dem Kanton Wallis eine Frist von einem Jahre gewährt, um sich darüber zu erklären, ob er den vorstehenden Bundesbeschluss annimmt.

Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn die Annahmeerklärung nicht rechtzeitig geleistet wird.

Durch die Annahmserklärung verpflichtet sich der Kanton Wallis zur Durchführung des ganzen Projektes innert der vorgesehenen Frist von 10 Jahren.

Art. 8. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss
Art. 9. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 10.

.beauftragt.

Der ßundesrat ist mit der Vollziehung desselben

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Wallis für die Entsumpfung der Rhoneebene Visp-Raron.

(Vom 17. Oktober 1916.)

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1916

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43

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715

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.10.1916

Date Data Seite

35-44

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10 026 179

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