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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Schweizerische Bundesbahnen.

Ausschreibung von Druckarbeiten.

Der Druck der direkten Personen- und Gütertarife der schweizerischen Bundesbahnen mit den schweizerischen Privatbahnen im Umfang von 20--30 Heften von 20--50 und mehr Seiten für den Personenverkehr, 10--20 Heften von 20--200 und mehr Seiten für den Güterverkehr, in einer Auflage von 800--1000 und mehr Exemplaren wird hiermit zur Übernahme ausgeschrieben.

Leistungsfähige Druckereien können die nähern Bedingungen bei misera Personentarifbureau und bei dem Gütertarifbureau erfahren.

Offerten sind, getrennt für die Personentarife und für die Gütertarife, bis zum 4. Juli 1908 an die Generaldirektion des schweizerischen Bundesbahnen einzureichen.

B e r n , den 13. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Lieferung von Walzeisen, eisernen Säulen und Bauschmiedearbeiten für das Postgebäude in Altdorf werde» hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Gemeindehaussaal in Altdorf und im eidgenössischen Baubureau in Zürich (Clausiusstraße Nr. 6) zur Einsichtnahme aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude in Altdorf" bis und mit dem 28. Juni nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 16. Juni 1903.

609 Die Spengler-, Holzzement- und Schieferbedachungsarbeiten, sowie die Erstellung der Blitzableitung und der eisernen Gerippe der Dachbekrönung für das neue Postgebäude in Chur werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Bauleitung, Herrn Architekt von Tscharner in Chur, zur Einsicht aufgelegt.

Ubernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Chur" bis und mit dem 29. Juni nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 15. Juni 1903.

Militärdepartement.

Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Direktor der eidgenössischen Kriegspulverfabrik Worblaufen.

Wissenschaftlich chemisch-technische Bildung, gründliche Kenntnisse der Schieß- und Sprengpräparate und langjährige Erfahrung in der Fabrikation derselben.

Fr. 5000 bis 7000.

10. Juli 1903.

Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Sektionschef auf der Generalstabsabteilung.

Generalstabsausbildung.

Fr. 5000 bis 6800.

25. Juni 1903.

Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Kanzlist II. Klasse der Generalstabsabteilung.

Allgemeine Bildung. Schöne Handschrift.

Kenntnis der deutschen, französischen und eventuell italienischen Sprache.

Fr. 2000 bis 3500.

25. Juni 1903.

Schweiz. Mjlitärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an:

610

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Kanzlist II. Klasse der Departementskanzlei.

Tüchtige allgemeine und militärische Bildung, gründliche Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Fr. 2000 bis 3500.

27. Juni 1903.

Schweiz. Militärdepartement,.

Finanz- nnd Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: ,, Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an: Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Zollamtsvorstand beim Hauptzollamt Romanshorn.

Kenntnis des Zolldienstes.

Fr. 4000 bis 5300.

27..Juni 1903.

Zolldirektion Schaffhausen.

Kontrollgehülfe beim Hauptzollamt Basel, Bad.

Bahn, Post.

Gehülfe I. Klasse gemäß Art. 3 des Bundesratsbeschlusses vom 11. März 1898.

Fr. 3500 bis 4000.

4. Juli 1903.

Zolldirektion Basel.

Kassagehülfe beim Hauptzollamt Basel Bad.

Bahn.

Gehülfe I. Klasse gemäß Art. 3 des Bundesratsbeschlusses vorn 11. März 1898.

Fr. 3500 bis 4000.

4. Juli 1903.

Zolldirektion in Basel.

611 Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n k i e r t einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfang.nähme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1. Postcommis in Monthey (Wallis). Anmeldung bis zum 7. Juli 1903 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2. Posthalter in Ursenbach (Bern). Anmeldung bis zum 7. Juli 1903 bei der Kreispostdirektion in Bern.

S. Postcommis in Locle. Anmeldung bis zum 7. Juli 1903 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4. Posthalter und Briefträger in Matzendorf (Solothurn). Anmeldung bis zum 7. Juli 1903 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5. Postcommis in Altstetten (Zürich). l Anmeldung bis zum 7. Juli 6. Mandatträger in Zürich.

> 1903 bei der Kreispostdirektion 7. Zwei Briefträger in Zürich.

J in Zürich.

8.

9.

10.

11.

Vier Briefträger in St. Gallen.

Ì Anmeldung bis zum .7. Juli Zwei Briefkastenleerer in St. Gallen. > 1903 bei der Kreispostdirektion Briefträger in Au (St. Gallen).

j in st GalleiTelephongehülfe L Klasse in Zürich. Anmeldung bis zum 4. Juli 1903 beim Telephonchef in Zürich.

12. Telephongehülfe II. Klasse in Zürich. Anmeldung bis zum 4. Juli 1903 beim Telephonchef in Zürich.

1. Gehitlfe beim Materialbureau der Oberpostiuspektion in Bern. Anmeldung bis zürn 30. Juni 1903 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2. Posthalter in Domdidier (Freiburg). Anmeldung bis zum 30. Juni 1903 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3. Posthalter, Briefträger und Bote in Péry (Bern). Anmeldung bis zum 30. Juni 1903 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4. Oberbriefträger in Basel.

5. Vier Briefträger in Basel.

} Anmeldung bis zum 30. Juni } 1903 bei der Kreispostdirektion l jn Basel.

6. Postcommis in Altdorf. Anmeldung bis zum 30. Juni 1903 bei der · Kreispostdirektion in Luzern.

612 7. Postcommis in Frauenfeld.

\ 88. ünettragei Briefträupr unü und i-acKei Parkpi- m in üaar.

Baar Anmeldung bis zum 30. Juni l 19Q3 be[ der Kreispostdirektion 9. Postablagehalter und Briefträger in Zürich, in Rothenhauseu (Thurgau).

J 10. Postcommis in St. Gallen. Anmeldung his zum 30. Juni 1903 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11. Briefträger und Bureaudiener beim A Postbureau Lugano.

Anmeldung bis zum 30. Juni _ , ._ > 1903 bei der Kreispostdirektion 12. Bureaudiener und Packer beim ;u ßellenz.

Postbureau Lugano.

j 13. Telegraphist in Lausanne. Anmeldung bis zum 30. Juni 1903 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

14. Telephongehülfe I. Klasse (Techniker), zugleich Stellvertreter des Telephonchefs in Zürich. Anmeldung bis zum 80. Juni 1903 beim Telephonchef in Zürich.

Erbenaufruf.

Mit Bewilligung des Kantonsgerichtes Zug und auf Verlangen des tit.

Bürgerrates von Cham werden, gestützt auf § 287 des zug. Erbrechtes, alle diejenigen, welche auf den Nachlaß des sub 21. Juni 1902 in Cham verstorbenen Herrn John Baumgartner sei. (geh. den 24. Juni 1824), vulgo Rinaüerschneider, Witwer der Kegina geb. Hochstraßer sei., Sohn des Kaspar Baumgartner und der Katharina geb. Kronenberg, Bürger von Cham, Erbansprüche geltend machen zu können glauben und namens der allfällig abwesenden und bevormundeten Erben die betreffenden tit. Waisenämter oder auch solche, die das Recht zu diesem Aufrufe bestreiten, gerichtlich aufgefordert, ihre allfälligen Ein- und Ansprachen unter Beilegung amtlicher Verwandtschaftsausweise bis und mit Freitag den 4. Herbstuionat 1903 der Gerichtskanzlei Zug schriftlich und mit Stempel versehen einzureichen, ansonst nach Ablauf dieser Frist keine weitern Erbsanmeldungeu mehr berücksichtigt würden und Nichtangemeldete von der Erbschaft ausgeschlossen bleiben.

Z u g , den 5. Juni 1903.

Auftrags des Kantonsgerichts: Die Gerichtskauidei.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum .Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 25.

Bern, den 24. Juni 1903.

IL Réglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

480. (25/o8) Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnund Dampfschiffunternehmungen, vom 1. Januar 1894.

Anlage V, vom 1. Juni 1899.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1903 an wird die Ziffer XXVI der Anlage V zum schweizerischen Transportreglement durch Aufnahme eines dritten Aliueas folgenden Inhalts ergänzt: ,,Bleischlamm (Niederschlag aus elektrischen Akkumulatorenbatterien) wird n u r i n u dicht verschlossenen Gefäßen (Kübeln etc.) zum Transport angenommen."

Bern, den 19. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen, Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

481. (25/03) Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnund Dampf schiff Unternehmungen, vom 1. Januar 1894.

Anlage V, vom 1. Juni 1899.

Ergänzung Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1903 an wird folgende neue Ziffer XV b in die Anlage V zum Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnund Dampfschiffunternehmungen vom 1. Januar 1894 aufgenommen: 259

XV 6.

,,Geladene und gefüllte elektrische Akkumulatoren werden nur unter folgenden Bedingungen zur Beförderung angenommen: 1. jede einzelne Akkumulatorenkiste muß mit einer leicht sichtbaren Aufschrift ,,Vorsicht! Oben! Nicht stürzen!" versehen sein; 2. bei Aufgabe zum Transport in gewöhnlicher Fracht darf das Bruttogewicht des einzelnen Kollo 150 kg. und bei Aufgabe zum Transport in Eilfracht 100 kg. nicht übersteigen; 3. die Akkumulatorenkisten müssen auf zwei Seiten mit starken Handhaben versehen sein; 4. an den Akkumulatoreukisten vorstehende Kontakte müssen derart isoliert sein, daß eine Berührung mit Metallteilen der Wagen selbst oder anderen Gegenständen verunmöglicht wird."

Gleichzeitig wird das alphabetische Verzeichnis der in der Anlage V benannten Güter wie folgt ergänzt: 1. unter dem Buchstaben ,,A" wird nach ,,Aetzlauge etc." nachgetragen : ,,Akkumulatoren, elektrische, geladen und gefallt XV 6;" 2. unter dem Buchstaben ,,E" wird nach ,,Eisenspäne, gefettet" nachgetragen : Elektrische Akkumulatoren, geladen und gefüllt

XV 6."

Bern, den 19. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen, Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

482. (25/os) Teil I, Abteilung B, für den niederländisch-deutschen Güterverkehr, vom 1. Juli 1901. Nenansgabe.

Am 1. Juli 1903 wird ein neuer Verbandsgütertarif' Teil I, Abteilung B, für die niederländisch-deutschen Eisenbahnverbände eingeführt. Derselbe enthält die allgemeinen Tarifvorschrifteu nebst üiiterklassiflkatiou und tritt an Stelle des gleichnamigen Tarifs yom 1. Juli 1901 nebst Nachtrag I.

Abdrücke des Tarifs sind zum Einzelpreis von 0,50 Mark durch die Dienststellen und das Verkehrsbureau zu beziehen.

Karlsruhe, den 10. Juni 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatgeisenbahuen.

III, Personen- und Gepackverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

e83. (25/os) RimdfahrtUllets für den Verkehr der Linien St. Gallen-Trogen und St. Gatten-Oais.

Mit der Betriebseröffnung unserer Straßenbahn gelangen folgende Rundfahrtbillets zur Ausgabe: St. Gallen-Trogen und Gais-St. Gallen oder umgekehrt II. Kl. Fr. 2. 20 III. Kl. Fr. 1. 95.

St. Gallen-Speicher und Teufen-St. Gallen oder umgekehrt II. Kl. Fr. 1. 35 III. Kl. Fr. 1. 25.

Trogen, den 20. Juni 1903.

Betriebsdirektion der Strassenbahn St. (xallen-Speicher-Trogen.

484. (S5/os) Plakattarif der T S B für Sonntags- und Bnndreisebillets, vom L Juni 1903. Neue Rundreisebillets.

Am 10. Juli 1903 treten die folgenden neuen Rundfahrttaxen in Kraft: 6l!lti|ikeilsdaur def Billets Jaje

Ansgalcstationen der Billets

Bezeichnung der TourTM

Taxen II. KI.

III. Kl Fr.

Fr.

10

Bern Bern-Belp-Interlaken-Grindelwald(Hauptbahnhof ) Wengernalp - Lauterbrunnen Interlaken-Belp-Bern oder umgekehrt 30.90 10 luterlaken Interlaken (Bahnhof) - Lauter(Bahnhof ) brunnen - Wengernalp-Gnnaelwald - Interlaken (Bahnhof) oder umgekehrt 23.50 10 Interlaken Interlaken (Bahnhof) - Lauter(Balmhof ) brunnen - Murren · Lauterbrunnen - Wengernalp -Grindelwald - Interlaken (Bahnhof) oder umgekehrt 29.50 Das Billet fur die erstgenannte Tour gelangt auch auf der Bern-Weissenbühl zur Ausgabe.

19.65

H. 60

20.60 Station

Bern, den 23. Juni 1903.

Direktion der Thunerseebalui.

261

485.

(,25/o3) Plakattarif der SB B, Kreis H, für Lustfahrtnnd Rnndfahrfbillets, vom 1. Juni 1903. Ergänzung.

Vom 1. Juli 1903 an werden in Bern folgende Rundreisebillets mit lOtägiger Gültigkeitsdauer ausgegeben: Bem-Münsingen-Interlaken-Grindelwald-Tfe^erwa^-Lauterbrunnen-Interlaken-Münsingen-Bera oder umgekehrt II. Kl. Fr. 30. 90 HL Kl. Fr. 19. 65.

Bern, den 23. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

486. (25/os) Inferner Tarif für den Verkehr auf der Jmigfranbalm.

Nenansgabe.

Mit der Eröffnung der Strecke Rotstock-Eigerwand ist ein neuer Tarif in Kraft getreten. Derselbe kann von Interessenten kostenfrei beim Hauptbureau in Zürich, sowie bei der Betriebsleitung am Eigergletscher bezogen werden.

Zürich, den 23. Juni 1903.

Verwaltung der Jungfraubahn.

(25/os) Sonntagsbillets der Pont-Brassus-Bahn.

Bis zum 30. September 1903 werden die gewöhnlichen Billets einfacher Fahrt in unserm internen Verkehr an Sonntagen für die Hin- und Rückfahrt am gleichen Tage ausgegeben.

Sentier, den 16. Juni 1903.

Direktion der Pont-Brassus-Bahn.

487.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

488.

Ca6/os)

Interner Gütertarif der Bh B, vom 1. Juli 1896.

Neuansgabe.

Mit 1. Juli 1903 tritt eine Neuausgabe des obgenannteii Tarifs in Kraft, wodurch der entsprechende Tarif vom 1. Juli 1896 nebst Nachträgen, sowie der provisorische Tarif für den Verkehr mit Trins bis Ilanz vom 1. Juni 1903 aufgehoben und ersetzt werden.

Die Taxen für den Verkehr mit den Stationen Sils bis St. Moritz treten mit dem Tage der Betriebseröffnung der Linie Thusis-St. Moritz in Kraft.

Chur, den 20. Juni 1903.

Direktion der rhätisuhen Bahn.

262

C. Transitverkehr.

Ausnahmetaxen, 25

489. C /««) Aasnahmetaxen für Porzellan und Isolatoren aus Porzellan von Merkelsgrün nach Genève transit und Les Verrières transit.

Mit 1. Juli 1903 treten für die Beförderung von Porzellan in Rahmen, Verschlagen, Kisten, Harassen, Körbeii oder Tonnen, sowie von Isolatoren aus Porzellan, verpackt, bei Aufgabe in Ladungen von 5000 und 10 000 kg.

von Merkelsgrün in Böhmen nach Genève transit und Les Verrières transit folgende Frachtsätze in Kraft:

Von

nach \\LesVerrierestransit Genève transit für Sendungen mit Bestimmung nach Grenoble Port-Bou transit Irun transit · 5000 kg. 10 000 kg. 5000 kg. 10 000 kg. 5000 kg. 10000 kg.

Franken für 1000 kg.

MerJcelsgrün 59. 30 ,43. 80 52. 65 35. 85 39. 85 j 47. 60 Bern, den 23. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartemenls.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 19. Juni 1903 : 311. Taxtabellen der Tarifs communs internationaux (G. V.) Nr. 201/202 für den Personen- und Gepäckverkehr England -- Italien und Triest via Newhaven-Dieppe-Paris-Petit Croix oder Delle-Basel-Gotthard, mit Vorbehalt.

312. Taxtabellen der Tarifs communs internationaux (G. V.) Nr. 201/202 für den Personen- und Gepäckverkehr England -- Italien und1 Malta via Dovre-Calais oder Folkestone-Boulogne-Gotthard, mit Vorbehalt.

313. Taxtabellen der Tarifs internationaux (G. V.) Nr. 201/202 für den Personen- und Gepäckverkehr Paris -- Italien, sowie Fiume und Triest via Gotthard, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 23. Juni 1903 : 314. Ausnahmetaxen für den Transport von Porzellan etc. in 5000 und 10000 kg. Ladungen von Merkelsgrün nach Genève transit und Les Verrières transit (Frankreich und Spanien).

263

315. Entwurf zu einem Tarif für den Transport von Stückgütern in gewöhnlicher Fracht im internen Verkehr der Regionalbahn des Val-de-Ruz, mit Vorbehalten.

316. Aufnahme eines neuen Ausnahmetarifes Nr. 35 für Soda in den Teil II, Hefte I A und I B, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, mit Vorbehalt.

0 317. Nachtrag I zum Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr Schweiz -- Amiens, Boulogne, Calais, London und Southampton via Pontarlier-Paris, Delle-Paris und Delle-Laon, mit Vorbehalt.

318. Aufnahme von Taxen ftir Rundreisebillets Bern -- Wengernalp, via Belp, und Interlaken -- Wengernalp und Murren in den Plakattarif der T S B für Sonntags- und Rundfahrtbillets.

319. Aufnahme von Taxen für Rundfahrtbillets Bern-Münsingen-Interlaken-Grindelwald-Wengernalp-Lauterbrunnen-Interlaken-Münsingen-Bern in den Plakattarif der S B B, Kreis II, für Lust- und Rundfahrtbillets.

2. Sonstige Mitteilungen.

Betriebseröffnung neuer Linien. Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes auf der 1,42 km. langen Strecke Koistock-Eigenoand der Jungfraubahn ist auf den 18. Juni 1903 gestattet worden. Es gelten für die neue Linie die nämlichen Verkehrseinrichtungen, wie für die bereits im Betriebe stehende Strecke der Jungfraubahn.

Betriebseräffnung auf Saisonbahnen. Die diesjährige Betriebssaison wurde auf nachstehend bezeichneten Bahnunternehmungen an den beigesetzten Tagen eröffnet: Pilatusbahn (Strecke Ämeigen-Pilatuskulm), den 9. Mai ; Brienz-Rothorn-Bahn, den 31. Mai; Gornergratbahn (Strecke Zermatt-Riffelalp), den 1. Juni, (Strecke Riffelalp-Gornergrat, den 12. Juui; Rigikaltbad-Scheidegg-Bakn, den 15. Juni; Straßenbahn St. Moritz, den 15. Juni; Jungfraubahn (Strecke Scheide'gg-Eigergletscher), den 16. Juni, (Strecke Eigergletscher-Eotstock), den 18. Juni.

Transportreglement. § 9. Billets. Gültigkeitsdauer. Ausnahmen. Der Dampfschiffgesellschaft «auf dem Hallwilersee ist provisorisch bewilligt worden, die vor dem 1. Mai 1903 bestandenen Vorschriften über die Gültigkeitsdauer der Retourbillets auch fernerhin als Ausnahme von den neuen Vorschriften des 4. Absatzes des § 9 des Transportreglementes anzuwenden. Die unter Ziffer I auf pag. 193 des Publikationsorgans enthaltenen Vorschriften gelten daher auch für diese Unternehmung.

264

Transpartreglement. § 36. Begriff der landwirtschaftlichen Traglasten. Haftung für dieselben. Ausnahmen. Die Verwaltung der Joratbahn wurde provisorisch ermächtigt, von der Einführung der neuen Vorschriften für Traglasten mit einheimischen gewerblichen Erzeugnissen Umgang zu nehmen.

Transportreglement. § 28. Begriff des Reisegepäckes und Anlage V. § 58.

Bedingungsweise zum Transport zugelassene Güter. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vorn 19. Juni 1903 betreffend die Abänderung des vierten Absatzes des § 28 und der Ergänzung der Vorschriften des § 58 der Anlage V zum Transporlreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmiingen vom 1. Januar 1894 folgenden Beschluß gefaßt: ,,,,1. Der vierte Absatz des § 28 des Transportreglementes der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffünternehmungen, vom 1. Januar 1894, erhält folgenden Wortlaut: ,,Gegenstände, welche wegen Gefährlichkeit von der Aufnahme in die Personenwagen, sowie Gegenstände, welche von der Beförderung als Eiloder Frachtgut ausgeschlossen sind (§§ 22, 53 und 57), ferner die nur ausnahmsweise unter gewissen Bedingungen zum Eilguttransport zugelassenen Artikel ,,flüssige Kohlensäure in Behältern, verdichteter Sauerstoff und verdichteter Wasserstoff in Behältern" (§ 53, Ziffer II, lit. 6& [ausschließlich der Sodor] und cc) können auch nicht als Reisegepäck befördert werden. Zuwiderhandelnde haften für den entstandenen Schaden und werden den zuständigen Behörden zur Bestrafung überwiesen."

Dagegen wird der von den Bahnverwaltungen beantragte Ausschluß von flüssiger Kohlensäure in Kapseln (Sodor) von der Beförderung als Reisegepäck abgelehnt.

2. § 58 der Anlage V zum Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen, vom 1. Januar 1894, wird durch folgende neuen Bestimmungen ergänzt: a. als neue Position XV6 wird eingeschaltet: XV 6.

,,Geladene und gefüllte elektrische Akkumulatoren werden nur unter folgenden Bedingungen zur Beförderung angenommen: 1. jede einzelne Akkumulatorenkiste muß mit einer leicht sichtbaren Aufschrift ,,Vorsicht! Oben! Nicht stürzen!" versehen sein; 2. bei Aufgabe zum Transport in gewöhnlicher Fracht darf das Bruttogewicht des einzelnen Kollo 150 kg. und bei Aufgabe zum Transport in Eilfracht 100 kg. nicht übersteigen; 3. die Akkumulatorenkisten müssen auf zwei Seiten mit starken Handhaben versehen sein; 4. an den Akkumulatorenkisten vorstehende Kontakte müssen derart isoliert sein, daß eine Berührung mit Metallteilen der Wagen selbst oder andern Gegenständen verunmöglicht wird."

6. Position XXVI erhält folgenden neuen
(dritten) Absatz: ,,BleiscJilamm (Niederschlag aus elektrischen Akkumulatorenbatterien) wird nur in dicht verschlossenen Gefäßen (Kübeln etc.) zum Transport angenommen."

265

3. Der Bundesrat erklärt sich damit einverstanden, daß im gegenwärtigen Moment von der Herstellung der Übereinstimmung der Vorschriften des zweiten Absatzes des § 37 mit denjenigen des vierten Absatzes des § 28 Umgang genommen werde, in der Meinung, daß diese Übereinstimmung auf den Zeitpunkt der Ausgabe eines weitern Nachtrages zum Transportreglement zur Durchführung zu gelangen habe.

4. Die neuen Bestimmungen treten am IB. Juli 1903 auf dem Instruktionswege in Kraft. Die Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenhahnverbandes wird eingeladen, sämtliche seit 10. Oktober 1901 am Transportreglement und seinen Aulagen vorgenommenen Änderungen in einen weitern Nachtrag zum Transportreglement zu vereinigen und den Entwurf zu demselben dem Eisenbalmdepartement möglichst bald vorzulegen.""

Infolge der vorstehend erwähnten Ergänzungen der Anlage V zum Transportreglement sind folgende Änderungen und Ergänzungen am alphabetischen Verzeichnis der in der Anlage V benannten Güter vorzunehmen: a. unter dem Buchstaben ,,A" ist nach ,,Ätzlauge" einzuschalten: ,,Akkumulatoren, elektrische, geladen und gefüllt XV 6" 6. unter dem Buchstaben ,,B" ist nach ,,Bleipräparate" einzuschalten : ,,Bleischlamm XXVI" c. unter dem Buchstaben ,,E" ist nach ,,Eiseuspäne" einzuschalten: ,,Elektrische Akkumulatoren, geladen und gefüllt XV 6"

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1903

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25

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.06.1903

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608-612

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10 020 613

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