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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Drahtseilbahn zum Reichenbachfall in Liquidation.

Das Bundesgericht hat über die Gesellschaft der Drahtseilbahn zum Reichenbachfall in Meiringen die Liquidation gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen, vom 24. Juni 1874, angeordnet, und als Massaverwalter ernannt Herrn Dr. jur. Hans Stucki in Worb.

Die Gläubiger der Gesellschaft, mit Ausnahme der Pfandgläubiger und der Anleihen mit Partialobligationen, deren Forderungen gemäß Art. 22 des genannten Gesetzes von Amtes wegen " in das Schuldenverzeichnis eingetragen werden, werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25. April nächsthin geltend zu machen. Die Eingaben sind an das Richteramt Oberhasli zu richten. Mit der Eingabe ihrer Forderungen haben die Gläubiger zugleich ihre Beweismittel für dieselben beizubringen. Die Unterlassung der Eingabe innert der gesetzlichen Frist hat den Ausschluß von der Masse zur Folge.

L a u s a n n e , den 14. März 1903.

[2.:]

,

Im Auftrage des Bundesgerichts : Bundesgerichtskanzlei.

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Pferdelieferung für den Truppenzusammenzug 1903.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß Anmeldungen für Pterdelieferungen für den Truppenzusammenzug bis Ende März entgegen genommen werden in der O s t s c h w e i z von Herrn Obersfclieutenant Felder in Schötz ; in der Z e n t r a l s c h w e i z von Herrn Major E. Noyer in Bern; in der W e s t s c h w e i z von Herrn Major Cottier in Orbe.

Jeder Pferdebesitzer und Lieferant, welcher sich vertraglich verpflichtet, eine Anzahl diensttauglicher Pferde zu stellen, kann sich an der Pferdelieferung für den Truppenzusammenzug beteiligen.

Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

T h u n , den 18. März 1903.

Zentralleitung der schweizerischen Pferdeatellunf! : Vigier.

Eidgenössisches Polytechnikum in ZUrich.

In Anwendung von Art. 8 des Réglementes für die Diplomprüfungen wird hiermit bekannt gemacht, daß, in Würdigung des Ergebnisses der bestandenen Prüfungen, der schweizerische Schulrat nachfolgenden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Studierenden des Polytechnikums Diplome erteilt hat : Diplom als ,,technischer Chemiker".

Anneler, Ernst, von Thun, Bern.

Bachofner, Karl, von Zürich (Spezialrichtung Elektrochemie).

Bader, Walter, von Brittnau, Aargau.

Casaburi, Vittorio, von Salerno, Italien.

Denzler, Walter, von Zürich.

Du Bois, Gaston, von Locle, Neuenburg.

Engi, Gradient, von Chur, Graubünden.

Fulda, Wilhelm, von Sangerhausen, Deutschland (Spezialrichtung Elektrochemie).

261 Heß, Hans, von Zürich.

Hock, Theodor, von St. Gallen.

Huber, Paul, von Basel.

Klauser, Oskar, von Sulgen, Thurgau.

Knecht, Oskar, von Basel.

Kopp, Emil, von Straßburg, Elsaß.

Kunzmann, Hans, von Zürich.

Lehner, Alfred, von Nürnberg, Deutschland.

Meister, Wilhelm, von Zürich.

Müller, Gustav, von Reichenberg, Böhmen.

Pelet, Henri, von Orbe, Waadt.

Peter, Walter, von Elgg, Zürich.

Rougeot, Raphaël, von Auxonne, Frankreich.

Soller, Max, von Basel.

Sprecher, Christian, von Fuma, Graubüuden.

Suter, Moritz, von Suhr, Aargau.

Von der Mühll, Eduard, von Basel.

Wegelin, Eugen, von Dießenhofen, Thurgau.

Wyß, Walter, von Hubersdorf, Solothurn.

Zogg, Armin, von Wallenst'adt, St. Gallen.

Diplom als ,,Kulturingenieur".

Kamm, Wilhelm, von Obstalden, Glarus.

Müller, Franz Joseph, von Oberägeri, Zug.

Z ü r i c h , den 21. März 1903.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: H. Bleuler.

internationale Gefiügelausstellung in Rom.

Die Interessenten werden darauf aufmerksam gemacht, daß in der Zeit vom 18.--26. April nächsthin in Rom eine internationale Gefiügelausstellung abgehalten werden wird, veranstaltet von der italienischen Geflügelzuchtgesellschaft. Nähere Auskunft erteilt gerne die Kanzlei des schweizerischen Landwirtschaftsdepartements.

B e r n , den S.März 1903.

[3...]

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

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Staatsangehörigkeit der in Frankreich geborenen Kinder einer in Frankreich geborenen Mutter und eines schweizerischen, ausserhalb Frankreichs geborenen Vaters.

Reproduziert.

Einem am 22. Juli J893 erlassenen französischen Gesetze gemäß werden die in Frankreich geborenen Kinder einer selbst in Frankreich geborenen Mutter in Frankreich unwiderruflich als Frauzosen betrachtet, wenn sie nicht zwischen ihrem 21. und 22. Altersjahre das französische Staatsbürgerrecht ausschlagen. Diese Bestimmungen beziehen sich auch auf die ausserhalb Frankreichs wohnenden Personen.

Mit Bezug auf die Ausschlagungsförmlichkeiten haben sich die in der Schweiz wohnenden Personen an das schweizerische Departement des Auswärtigen in Bern, die in Frankreich wohnenden an die schweizerische Gesandtschaft in Paris und die in andern Ländern aufhältlichen Personen an die schweizerischen Gesandtschaften oder Konsulate, in deren Bezirk sie ihren Wohnort haben, zu wenden.

B e r n , den 23. Juli 1894.

Schweiz. Departement des Auswärtigen.

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1903

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12

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.03.1903

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259-262

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10 020 497

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