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Schweizerisches Bundesblatt.

55. Jahrgang. IV.

Nr. 43.

28. Oktober 1903.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): B Franken.

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Druck und Expedition der Buchdrucker ei Stämpfli & Cie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1903 (III. Serie).

(Vom 23. Oktober 1903.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (III. Serie) zu unterbreiten:

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung.

I. Eidgenössische Anleihen

Fr. 3,720,000

B. Verzinsung: 5. Anleihen von 1903. Semesterzins von Fr. 70,000,000 à 3 %

Fr. 1,050,000

C. Provision und Spesen auf der Amortisation und Verzinsung der Anleihen . . . . .

,,

D. Kursverlust und Unkosten auf der Emission des 3 % Anleihens von Fr. 70,000,000 .

,, 2,650,000

20,000

Fr. 3,720,000 Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. IV.

28

390

Ad, B, 5. Der erste Semestercoupon des im Berichtsjahre emittierten 3 % Staatsanleihen von Fr. 70,000,000 ist am15. Oktober fällig geworden.

Ad C. Von den auf 30. Juni gekündeten S1^ % Anleihen von 1889 und 1892 sind .Fr. 15,621,000 nicht konvertiert worden, die in bar eingelöst werden. Di« beantragte Krediterhöhuog wird benötigt zur Deckung der diesbezüglichen Spesen für Inkasso und Change.

Ad D. Dieser Nachtragskredit basiert auf dem von den Räten genehmigten Vertrag über die Emission des 3 % Staatsanleihen von Fr. 70,000,000 und besteht aus folgenden hauptsächlichen Posten : Kursverlust Fr. 1,750,000 Französischer Stempel ,, 647,000 Zinsvergütung, Titelanfertigung, Verschiedenes ,, 253,000' Fr. 2,650,000Infolge der Konversion unserer 3'/2 °/o Anleihen fallen indessen auf diesem Abschnitt folgende Ausgaben weg : A. Amortisation: Anleihen von 1889 und 1892 . . . . Fr. 1,165,000. -- B. Verzinsung: 1. Semesterzins auf den gekündeten Anleihen von 1889 und 1892 Fr. 22,469,000 à 3 Va % . . . . Fr. 393,207. 50 2. Anleihen von 1894, Semesterzins à 3 J/2 % von Fr. 5,756,000 (Betrag der-Konversion) ,, 100,730.-- ,, 493,937.50 Zusammen

Fr. 1,658,937. 50

Das laufende Rechnungsjahr wird demnach gegenüber dem ursprünglichen Budget mit einer Mehrausgabe von zirka Fr. 2,060,000 belastet.

391

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

B. Ständerat.

i. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen Fr. 5000 Der für das laufende Jahr bewilligte Kredit von Fr. 30,000 ist infolge der zahlreichen Kommissionssitzungen erschöpft, weshalb ein Nachtragskredit von ungefähr obigem Betrage notwendig wird.

D. Bundeskanzlei

Fr. 8500

I. Personal.

7c. Weibel und Ausläufer: 2. Stellvertretungen und außerordentliche Aushülfe

Fr. 2000

Die seit Anfang des Jahres und voraussichtlich bis Ende desselben dauernde Krankheit eines Weibels veranlaßt diese MehrII. Material.

h. Druckkosten f ü r Volksabstimmungen . . . .

F r . 6500

Der Jahreskredit von Fr. 25,000 samt einem Nachkredit von Fr. 16,341. 15 wurde von der Zolltarifabstimmung in Anspruch genommen. Für die Abstimmung vom 25. Oktober bedürfen wir obiger Summe.

392

Dritter Abschnitt Departements.

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei

Fr. 3400

4. Kanzlisten

Fr. 3400

Anläßlich der Neuwahl der eidgenössischen Beamten und Angestellten im Februar laufenden Jahres haben wir uns bewegen gesehen, den im Frühling 1902 geistig erkrankten und von da an arbeitsunfähig gebliebenen Kanzlisten I. Klasse aus dem Etat unseres Personals fallen zu lassen, da sein Zustand als hoffnungslos betrachtet werden mußte. Im Hinblick auf die Mittellosigkeit des Kranken machten wir aber gleichzeitig zu seinen Gunsten von der uns durch Art. 10 des Besoldungsgesetzes von 1897 eingeräumten Befugnis Gebrauch, indem wir ihm den Nachgenuß seiner Besoldung für die Dauer eines Jahres, vom 1. April an gerechnet, zusprachen. Die Summe wurde zunächst auf Rechnung des Kredites für Besoldungen der Kanzlisten ausbezahlt und muß nun auf dem Wege des Nachkreditgesuches eingebracht werden.

V. Gesundheitsamt

Fr. 2500

8. Neue (4.J Ausgabe der schweizerischen Landespharmakopöe

Fr. 2500

Die in diesem Jahre bis jetzt erlaufenen Kosten für die Vorbereitung der Pharmakopöe (Sitzungsgelder, Druck der Entwürfe, Gehalt des Sekretärs, Entschädigung eines wissenschaftlichen Hülfsarbeiters etc.) sind erheblich höher zu stehen gekommen, als vorgesehen war, und haben den bewilligten Kredit beinahe aufgebraucht. Für den Druck der bereinigten Artikel in deutscher Sprache, für die Übersetzung ins Französische und den Druck der

393

übersetzten Artikel bedürfen wir noch einer Summe von zirka Fr. 2000. Im fernem muß noch im Laufe des Jahres eine Subkommission einberufen werden, deren Kosten sich auf etwa Fr. 500 belaufen werden. Wir stellen daher das Gesuch um Bewilligung des verlangten Kredites.

VIII. Verschiedenes

Fr. 2500

8. Unvorhergesehenes

Fr. 2500

Der ordentliche Kredit ist durch Ausgaben für einige nicht vorgesehene Konferenzen und außerordentliche Bibliothekarbeiten frühzeitig erschöpft worden. Um den weitern Bedürfnissen bis Ende des Jahres entsprechen zu können, bedarf es des oben ausgesetzten Zuschusses.

X. Direktion der eidgenössischen Bauten

Fr. 255,700

I. Besoldungen.

g. Zeichner

Fr. 3500

Am 16. August 1903 verstarb nach kurzer Krankheit Zeichner Konrad Sutter, der vorerst auf dem eidgenössischen topographischen Bureau und seit 1890 bei der eidgenössischen Baudirektion angestellt gewesen war. Wir beantragen, dessen Witwe eine Jahresbesoldung als Nachgenuß auszurichten.

IV. Hochbauten.

c. Neubauten

Fr. 252,200

1. Neues Bundeshaus Bern Fr. 30,100 a. Herr Barzaghi, Maler in Lugano, der seinerzeit die Deckenmalereien der Wandelhalle im neuen Bundeshause ausgeführt hat, stellte durch mehrere Eingaben das Gesuch, es möchte das bei Übertragung der Arbeiten von ihm selbst festgesetzte Honorar seinen Leistungen entsprechend erhöht werden. Barzaghi bezog für seine 16 Bilder mit figürlichen Darstellungen ein Gesamthonorar von Fr. 20,000. Es muß zugegeben werden, daß dieses Honorar ein bescheidenes ist im Verhältnis zu den an andere Künstler aus-

394

bezahlten Summen und daß Barzaghi sich bemüht hat, etwas recht Gelungenes und in Farbe und Größe der Darstellungen für den Raum Passendes herzustellen, was ihm in seinem Genre auch gelungen ist. Angesichts dieser Erwägungen und des Umstandes, daß der Künstler in finanzieller Beziehung schwer zu kämpfen hat, stellt der bauleitende Architekt den Antrag, das Honorar Barzaghis nachträglich um Fr. 5000 zu erhöhen. Wir unterbreiten und empfehlen Ihnen diesen Antrag und ersuchen demgemäß um Bewilligung von Fr. 5,000 b. Im Vertrage mit Bildhauer Urs. Eggenschwyler über die Ausführung von zwei heraldischen Wappentieren zur Aufstellung in der Vorhalle des neuen Bundeshauses war die ihm zukommende Entschädigung auf Fr. 12,000 festgesetzt. Infolge von nachträglicher Abänderung einzelner Bestimmungen des Vertrages stellt der Künstler schließlich eine Forderung von Fr. 25,000, die wir selbstverständlich zurückgewiesen haben. Nach längern Unterhandlungen konnte man sich auf einen schiedsrichterlichen Spruch einigen. Der beigezogene Experte, Professor von Miller, Direktor der königlichen Akademie der bildenden Künste in München, bestimmte den Wert der Bronzegüsse der beiden Bären auf Fr. 16,000, so daß sich die Preisdifferenz gegenüber dem Vertrage stellt auf c. Der verstorbene Maler Hans Sandreuter hat seinerzeit den Auftrag erhalten, die Kartons für die 4 Glasgemälde in der Kuppelhalle des neuen Bundeshauses auszuarbeiten. Das Karton für das Gemälde auf der Südseite ,,die Landwirtschaft" wurde von ihm fertiggestellt, und er ist für diese Arbeit nach Vertrag honoriert worden. Für die übrigen 3 Glasgemälde,, wofür die Zeichnungen später bei ändern Malern bestellt werden mußten, hat er zu Lebzeiten noch verschiedene Entwürfe gemacht, und es ist dann die Witwe Sandreuter nachträglich mit dem Gesuch bei uns eingekommen, es möchte ihr für die fraglichen Arbeiten ihres verstorbenen Gatten eine angemessene Entschädigung zugesprochen werden.

Wir haben für billig erachtet, diesem Gesuche, Übertrag

,,

4,000

Fr. 9,000

395

Übertrag Fr. 9,000 ·wenn auch nicht in dem von der Petentin gewünschten Maße, zu entsprechen und haben ihr einen Betrag zukommen lassen von ,, 2,000 d. Im Projekt für das neue Bundeshaus war die Anbringung eines plastischen Schmuckes im Giebelfeld der Nordfassade vorgesehen, und es wurden während der Bauzeit diesbezügliche Studien und Skizzen gemacht, die jedoch vorerst zu keiner befriedigenden Lösung der Frage führten. Inzwischen hat Herr Bildhauer Lanz in Paris seine Studien fortgesetzt und uns kürzlich einige Skizzen eingereicht, von denen die eine eine geeignete Grundlage für die Ausführung zu bieten schien. Wir haben deshalb den Künstler beauftragt, nach dieser Skizze einen plastischen Entwurf in YIO natürlicher Größe auszuarbeiten. Die Kosten dieser Arbeit belaufen sich auf ,, 3,000 um deren Bewilligung wir nachsuchen.

e. Aus unserm Geschäftsbericht "pro 1902 haben Sie ersehen, daß wir die Unterhandlungen mit dem.

Künstler, der mit der Ausarbeitung eines Projektes für die Rütligruppe im neuen Bundeshause betraut war, abbrechen mußten. Nachdem bereits zwei Konkurrenzen für dieses Werk stattgefunden haben, hielten wir die Veranstaltung eines ·weitern Wettbewerbes nicht für zweckmäßig, sondern wünschen «inen oder zwei Künstler mit der Ausarbeitung von plastischen Entwürfen zu beauftragen.

Hierfür nehmen wir in Aussicht ,, 6,000 f. Der ehemalige Bauführer des neuen Bundeshauses, Herr Architekt Kasser, hat nach Fertigstellung aller Schlußrechnungen und nach Erledigung aller übrigen Verpflichtungen seine Stelle bei der eidgenössischen Baudirektion aufgegeben und eine besser bezahlte bei dem eidgenössischen Festungsbureau angenommen. Wir glauben nun, es habe dieser tüchtige, fleißige und gewissenhafte Beamte, · der seine Pflicht stets auf das beste getan hat, während der ganzen schwierigen Bauzeit immer auf seinem Posten gestanden ist und oft über seine Übertrag Fr. 20,000

396 Übertrag Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat, eine Gratifikation wohl verdient, um so mehr, als seine Besoldung als Bauführer des neuen Bundeshauses in Anbetracht der an ihn gestellten Anforderungen eine mäßige war. Wir halten dafür, es sei hier ausnahmsweise die Verabfolgung einer bescheidenen Gratifikation, gerechtfertigt und beantragen, solche festzusetzen auf g. An baulichen Arbeiten im neuen Bundeshause haben sich nachträglich noch als notwendig erwiesen die Erstellung von zwei großen schmiedeisernen Abschlußtoren gegen die Verbindungsgänge mit dem Ost- und Westbau und von schmiedeisernen Sockelgittern auf den Nord-, Ost- und Westfassaden, deren Kosten sich belaufen werden auf . . . .

Fr. 20,000

,,

2,000

,,

8,100

Fr. 30,1 CO 2. Bauten für die Neubewaffnung der Artillerie in Thun ' ' . F r . 182,100 Am 25. Juni 1903 bewilligten Sie einen Kredit von Fr. 182,100 zum Bau einer Montierwerkstätte, eines neuen Ladenschuppens, eines Anbaues an den bestehenden Ladenschuppen der eidgenössischen Konstruktionswerkstätte, eines Abortes und aum Umbau des westlichen Flügels des Zeughauses II. Die Bauten sind in Ausführung begriffen und sollen in möglichster Bälde vollendet werden.

3. Verwaltungsgebäude in Lavey

Fr. 40,000

Am 25. Juni 1903 bewilligten Sie ferner einen Kredit von Fr. 130,000 für den Bau eines Verwaltungsgebäudes nebst Stallungen in Lavey-village. Hiervon benötigen wir für das laufende Jahr Fr. 40,000, der Restbetrag wird in das nächstjährige Budget eingestellt.

XI. Forstwesen, Jagd und Fischerei . . . Fr. 82,000 I. Forstwesen.

3. Bundesbeitrag an die Besoldungen und Taggelder der kantonalen Forstbeamten . . .

Fr. 80,000

397 Bei Entwurf des Budgets pro 1903 waren die Beratungen der Revision des Bundesgesetzes betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei durch die eidgenössischen Räte noch nicht so weit vorgeschritten, daß man mit einiger Sicherheit den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes in Aussicht nehmen konnte. Wir haben daher damals davon Umgang genommen die Einwirkung der erhöhten und neu geschaffenen Subventionen für das Forstwesen im Budgetentwurf zu berücksichtigen. Durch die Annahme des revidierten Gesetzes seitens der eidgenössischen Räte unterm 11. Oktober 1902 und das Inkrafttreten desselben mit dem 1. April 1903, sehen wir uns nun in die Lage versetzt, um den diesbezüglichen Ansprüchen der Kantone auf Verabfolgung von Bundesbeiträgen an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals entsprechen zu können, den Budgetkredit für Bundesbeiträge an die Besoldungen und Taggelder der kantonalen Forstbeamten von Fr. 130,000 durch Einholung eines Nachtragskredites von Fr. 80,000 zu erhöhen und inskünftig diesem Posten den erweiterten Titel, ,,Bundesbeitrag an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals"1 zu geben.

Die Mehrausgaben des Bundes für Beiträge an die Besoldungen und Taggelder des hohem kantonalen Forstpersonals> infolge Erhöhung des Beitragsmaximums von 33'/s0/« auf 35% und einer unserseits neu erfolgten Festsetzung der Beitragsquoten an die einzelnen Kantone, veranschlagen wir für die in Betracht fallenden 9 Monate des Jahres 1903 zu zirka Fr. 15,000.

Für das wissenschaftlich gebildete Forstpersonal von Gemeinden und Korporationen ergibt eine annähernde Berechnung des Bundesbeitrages an die Besoldungen und Taggelder desselben eine jährliche Ausgabe von zirka Fr. 11,000, somit für 8/± Jahre zirka Fr. 8000.

Das untere Forstpersonal wird an Besoldungsbeiträgen jährlich zirka Fr. 76,000 beanspruchen, für die 9 letzten Monate des Jahres 1903 somit zirka Fr. 57,000.

Für die Deckung der Gesamtmehrausgaben pro 1903 für Beiträge an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals bedürfen wir daher eines Totalnachtragskredites von Fr. 80,000.

15. Bundesbeiträge an die Unfallversicherung des Forstpersonals Fr. 2000 Gemäß Art. 11 und 40 des Bundesgesetzes betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei vom 21. Oktober

398 1902 beteiligt sich der Bund an den Kosten der Unfallversicherung des Forstpersonals bis zu einem Drittel. Es liegen uns zurzeit keine Angaben vor, ob und inwieweit diese Versicherung in den einzelnen Kantonen bereits durchgeführt ist. Wir glauben ·aber nicht, daß für das laufende Jahr eine beträchtliche Anzahl diesfälliger Beitragsgesuche einlaufen werden und nehmen an, dali hierfür ein Kredit von Fr. 2000 genügen dürfte.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

1. Justizalbteilung Fr. 5300 1. Besoldungen.

e. Sekretär für Zivilstandswesen

Fr. 5300

Gemäß unserm Beschluß vom 6. Oktober 1903 wurde den Angehörigen des verstorbenen Sekretärs für das Zivilstandswesen «in Besoldungsnachgenuß im Betrage von Fr. 5300 ausgerichtet.

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei 2. Justiz- und Auslieferungskosten

Fr. 12,000 Fr. 12,000

Im I. Semester dieses Jahres mußten infolge unvorhergesehener Strafuntersuchungen (insbesondere derjenigen gegen Carlo Machetto betreffend Sprengstoffverbrechen) Gerichtskosten in erheblichem Betrage bezahlt werden, so daß der ordentliche Kredit für die noch im Laufe des Jahres zu begleichenden Rechnungen nicht ausreicht.

V. Amt für geistiges Eigentum 1. Besoldungen.

c. Technischer Adjunkt

Fr. 23,850 Fr. 4750

Am 2. Juli 1903 starb der technische Adjunkt des Amtes.

Mit Schlußnahme vom 10. Juli dieses Jahres gewährten wir seinen Hinterbliebenen, gestützt auf Art. 10 des Bundesgesetzes betreffend die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten, vom 2. Juli 1897, einen Besoldungsnachgenuß im Betrage des vom

399 Verstorbenen zuletzt bezogenen Jahresgehaltes, d. h. von Fr. 6300.

Am 1. Oktober 1903 hat der mit einem Jahresgehalt von Fr. 6400 neu gewählte technische Adjunkt seine Stelle angetreten. Da mithin letztere während dreier Monate unbesetzt geblieben ist, bedürfen wir nur eines Nachtragskredites im obigen Betrag.

2. Ausserordentliche Arbeiten

Fr. 2100

Infolge nicht vorauszusehender Umstände, wie dei längern, mit dem Tode ausgegangenen Krankheit des bisherigen tei hnischen Adjunkten (siehe oben), sowie infolge anderer Krankheitsfälle unter dem Personal des Amtes, erwies sich der ordentliche Kredit als unzulänglich.

3. Druck der Patentschriften

Fr. 17,000

Nachdem in den ersten . acht Monaten ,, des Rechnungsjahres für den Druck der Patentschriften schon über Fr. 76,000 ausgelegt werden mußten, ist eine Überschreitung des ordentlichen Kredites bis zum Jahresende vorauszusehen, welche einen nachträglichen Kredit in der angegebenen Höhe als erforderlich ·erscheinen läßt.

D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal

Fr. 300

8. Abteihing für Veterinärwesen, f. Bureauaushülfe Fr. 300 Infolge mehrmonatlicher Erkrankung des Kanzlisten I. Klasse mußte früher, als vorgesehen war, eine Bureauaushülfe angestellt werden. Aus diesen Gründen bedürfen wir eines Supplementarkredites von Fr. 300.

0. Unterricht,,

. , ,. , . , . . . . . . . Fr. 11,070 3. Wiederholungskurse.

c. Artillerie.

1. Auszug: Positionsartillerie

Fr. 11,070

400

Für die scharfe Beschießung des Werkes am Zihlkanal anläßlich der Übungen im Oktober laufenden Jahres mußten 300 12 cm. Weißpulvergranaten bewilligt werden. Die Grundlagen für fragliche Übungen und damit auch den notwendigen Bedarf an Sprenggranaten für die erwähnte Schießübung konnten erst gegen Ende 1902 festgesetzt werden, und es war deshalb auch nicht möglich, die Kosten der erforderlichen Weißpulvergranaten in das ordentliche Budget pro 1903 aufzunehmen.

D, Bekleidung

Fr. 75,498

I. Ifatschädigungen für Bekrutenausrüstung .

.

. Fr. 51,998-

2. Kavallerie: 50 Mann à Fr. 179. 80

10 42 16 25 125

3. Artillerie: a. Mehrausgaben: Kanoniere à Fr. 148. 20 Fahrer à Fr. 182. 20 .

Positionsartilleristen à Fr.

Armeetrainrekruten à Fr.

neue Traintornister à Fr.

Fr. 8,990

...

. . .

148. 80 183. 10 23 . .

Fr. 1,482 ,, 7,652 2,381 fl ,, 4,578 ,, 2,875 Fr. 18,968

b. Minderausgaben: 2 berittene Trompeter à Fr. 182. 20

,,

364 ,, 18,604

4. Genie: 46 Mann à Fr. 157. 50

,,

7,245

5. Sanität: 50 Mann à Fr. 147. 65

,,

7,383

7. Festungstruppen: 65 Mann à Fr. 150. 40

,,

9,776

Fr. 51,998 Bei der Kavallerie und Artillerie, dem Genie, der Sanität und Festungsartillerie wurden obigen Anzahlen entsprechend mehr

401

Rekruten ausgerüstet, mit einer Mehrausgabe von Fr. 51,998, die durch Nachtragskredite gedeckt werden muß. Dagegen wurden bei der Infanterie statt 12,330 nur 11,860 und bei der Verwaltung statt 170 nur 153 Mann ausgebildet, was einer Minderausgabe Ton Fr. 67,972 gleichkommt. Es verbleibt somit auf dem Gresamtkredit für Rekrutenausrüstung noch ein Überschuß Yon Fr. 15,974.

Am Platze von Reservetornistern gelangten 125 neue Traintornister zur Abgabe an Rekruten, als kleinere Reste in einzelnen Kantonen, welche aufgebraucht und vom Bunde vergütet werden müssen.

IV. Ersatzausrüstung

Fr. 20,000

Die für die Ersatzausrüstung veranschlagte Summe von Fr. 145,000 wurde im Jahr 1902 um annähernd Fr. 16,500 überschritten, ein Ergebnis, das zur Zeit der Aufstellung des Budgets pro 1903 noch nicht bekannt war. Es wurde daher auch pro 1903 der gleiche Ansatz von Fr. 145,000 eingestellt.

Die Ausgaben für Ersatzausrüstung richten sich je weilen nach dem Verbrauch von Ersatzstücken in Schulen und Kursen etc. und sind nicht jedes Jahr die gleichen, also auch nicht zum voraus genau bestimmbar. Voraussichtlich bleiben dieselben nicht unter denjenigen des Vorjahres, weshalb wir, zur Vermeidung einer abermaligen Kreditüberschreitung, genötigt sind, ein Nachtragskreditbegehren im Betrage von Fr. 20,000 zu stellen.

V. Gradabseichen

Fr. 3500

Wie bei der Ersatzausrüstung, sind die jährlichen Ausgaben für Gradabzeichen der Unteroffiziere, namentlich aber für Abzeichen aller Art, welche bei der Versetzung und anläßlich des Übertrittes in höhere Altersklassen an die Mannschaft zu verabfolgen sind, nicht immer die gleichen. Der pro 1903 vorgesehene Budgetansatz ist mit Rücksicht auf die vorjährigen Rechnungsergebnisse ungenügend und muß um Fr. 3500 erhöht werden.

L. Befestigungen

Fr. 1540

b. St. Maurice

Fr. 1540

. . ... ,

402 h. Reisekosten schädigungen

/. Verwaltung.

und DeplacementsentFr. 540

Infolge schwerer Erkrankung des Buchhalter-Kassiers des Festungsbureaus St. Maurice waren wir genötigt, die Buch- und Kassaführung dieses Bureaus während mehreren Wochen durch einen Beamten des Oberkriegskommissariats besorgen zu lassen.

Hieraus sind unvorhergesehene Ausgaben im Betrage von Fr. 540 entstanden, zu deren Deckung die Bewilligung eines Nachtragskredits nachgesucht wird.

II. Bewachung.

2. Spitalpflege

Fr. 1000

Nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes für die Militärversicherung wurde der Budgetposten für Spitalpflege auf Fr. 2000 herabgesetzt. Schon im Jahre 1902 hat sich herausgestellt, daß die stattgefundene Reduktion zu stark sei, indem die wirklichen Kosten Fr. 3000. 40 betrugen. Auch im laufenden Jahre werden sich die Kosten voraussichtlich auf diese Summe belaufen, so daß für den Betrag von Fr. 1000 ein Nachtragskreditbegehren gestellt werden muß.

II. Pulververwaltung

Fr. 950

S. Bezirksverwaltungen.

1. Zwei Bezirksverwalter

Fr. 150

D. FabriJcationsJcosten.

4. Reparaturen und Unterhalt der Maschinen

.

.

,, 800 Fr. 950

Ad S, 1. Für den Verwalter des I. Bezirks wurde im Budget pro 1903 bloß die ordentliche Gehaltserhöhung eingestellt (Fr. 3500 plus Fr. 225). Gemäß dem Besoldungsgesetz des Militärdepartements beträgt aber das 'Besoldungsminimum dieser Beamtung Fr. 4000, infolgedessen muß für neun Monate der eingestellte Betrag nachverlangt werden.

403

Ad S, 4. Außer den gewöhnlichen Reparaturen wurde der Budgetposten außerordentlich stark mit der Reparatur von zwei Walzenpressen belastet, so daß für die dringendsten Reparaturen noch der verlangte Betrag erforderlich ist.

III. Pferderegieanstalt 2. Fourageankäufe 5. Inventaranschaffungen

Fr. 27,350 Fr. 15,150 12,200

fl

Fr. 27,350 Ad 2. Der im Budget vorgesehene Kredit von Fr. 185,650 basiert auf 122,500 Pferdetagen außer Dienst, inklusive Remonten.

Nach approximativer Berechnung -- das Dienstjahr ist noch nicht, zu Ende -- werden die Fouragetage im Total ausmachen zirka 130,000, also 7500 Fouragetage mehr als vorgesehen. Dies macht nach dem Budgetansatz von Fr. 1.50 per Tag Fr. 11,250.

Diese Mehrkosten rühren hauptsächlich daher, weil die Remonten infolge günstigerer Verhältnisse früher angekauft wurden.

Im fernem kommt der Preis der Fourageration, mit Rücksicht auf die höheren Heupreise, auf Fr. 1.53 statt auf Fr. 1.50,.

wie im Budget vorgesehen, zu stehen. 130,000 Fouragetage à 3 Rappen ergeben ein Mehrbedürfnis von Fr. 3900.

Ad 5. a. Remontenankäufe Fr. 4200 b. Ankäufe, resp. Rückkäufe von Pferden von Offizieren ,, 8000 a. Für Remontenankäufe waren bis Ende Juni verausgabt Fr. 110,823. 15 hierzu kommt der Remontenankauf vom Monat Juli Fr. 70,002.75 Transport der Remonten von Delle nach Thun . . . ,, 825.20 fl 70,827.95 Fr. 181,651.10> Die verfügbaren Kredite betragen : im Budget Fr. 170,000 durch Nachtragskredite, II. Serie ,, 7,500 ,, 177,500. -- bleiben ungedeckt

Fr.

4,151.10'

404

oder rund Fr. 4200. Dieser Mehrbedarf ist darauf zurückzuführen, daß infolge günstiger Gelegenheit beim letzten Ankauf in Irland zwei Remonten mehr angekauft wurden als beabsichtigt war.

Die daherige Mehrausgabe setzt sich aus folgenden Posten zusammen : Fr. 3400 Marktpreis der zwei Remonten, Fr. 800 Mehrkosten für den Transport derselben ab dem Markte in Irland, sowie Transportkostenanteil Delle-Thun.

Ad b. Der im Budget für diese Rückkäufe vorgesehene Kredit ist bis auf zirka Fr. 1500 aufgebraucht. Der fragliche Kredit wurde dieses Jahr mehr beansprucht, weil unter den zurückgekauften Pferden sich mehrere mit hoher Schätzung befanden.

Wir suchen um die Bewilligung eines Nachkredites von Fr. 8000 nach, weil, wie es gewöhnlich am Schluß des Dienstjahres geschieht, die Regieanstalt voraussichtlich im Falle sein wird, noch einige Pferde zurückzukaufen. Dieser Ausgabe steht immerhin ein Vermögenszuwachs gegenüber, indem die angekauften Pferde auf dem Inventar, der Anstalt erscheinen.

IY. Konstruktionswerkstätte

Fr. 390,000

A. Betrieb der Werkstätte.

1. V e r w a l t u n g s k o s t e n : d. Bureaukosten e. Reisekosten

Fr.

^

1400 600 Fr.

2,000

2. F a b r i k a t i o n s k o s t e n : a. Arbeiterlöhnungen b. Rohmaterial c. Unkosten

. . .

3. I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n

F r . 183,000 ,, 150,000 ,, 15,000 fl

,, 348,000 40,000 Fr. 390,000

Dieses Nachtragskreditbegehren stützt sich auf die von der hohen Bundesversammlung bewilligten Kredite für die Neubewaffnung der Artillerie.

405 VI. Munitionsfabrik Thun

Fr. 283,625

1. V e r w a l t u n g s k o s t e n : d. Bureaukosten

Fr.

400

2. F a b r i k a t i o n s k o s t e n : a. Arbeiterlöhnungen . . . Fr. 85,000 b. Rohmaterial ,, 179,000 c. Unkosten ,, 5,600 ,, 269,600 3: I n v e n t a r a n s c h a f - f u n g e n

10,000

fl

4. Z i n s d e s B e t r i e b s k a p i t a l s

.

.

.

.

,,

3,625

Fr. 283,625 Die unter Ziffer l, 2 und 3 angeführten Ausgaben sind durch die Vorbereitungen für die Neubewaffnung der Artillerie bedingt.

Ad 4. Das zu verzinsende Betriebskapital beträgt laut Staatsrechnung pro 1902 Fr. 1,303,552.60 und der Zins davon Fr. 45,624. 35 gegenüber dem im Hauptbudget eingestellten Betrag von Fr. 42,000.

TU. Munitionsfabrik Altdorf

2. F a b r i k a t i o n s k o s t e n : a. Arbeiterlöhnungen . .

b. Rohmaterial c. Unkosten

Fr. 140,000

.

Fr. 30,000 ,, 52,000 ,, 2,000 --

3. I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n

,,

84,000

,,

56,000

Fr. 140,000 Diese Ausgaben, sind bedingt durch Vorarbeiten und Lieferungen für die von der Bundesversammlung beschlossene Neubewaffnung der Artillerie.

Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. IV.

' 29

406

E. Finanz- und, Zolldepartement.

L Finanzverwaltung.

II. Finanzkontrolle Fr. 6613 6. Adjunkt

Fr. 5259

Am 31. März starb der Adjunkt der Finanzkontrolle. Dessen Hinterlassend! wurde gestützt auf Artikel 10 des Bundesgesetzes betreffend die Besoldungen ,der eidgenössischen Beamten und Angestellten vom 2. Juli 1897 der Nachgenuß einer Jahresbesoldung bewilligt von Fr. 6100 um welchen Betrag der Kredit überschritten wird, abzüglich der infolge Neuwahl des Adjunkten sich ergebenden Besoldungsdifferenz ,, 841 Fr. 5259 e. Revisionsgehülfen

Fr. 1354

Die immer zunehmende Arbeit, auch infolge Inkrafttretens des Regulativs für die Finanzkontrolle vom 24. Februar 1903, machte die Anstellung weiterer zwei Revisionsgehülfen notwendig.

Der eine dieser Revisionsgehülfen wird, in Anbetracht, daß die Kontrolle durch die Anleihensoperationen in außerordentlicher Weise in Anspruch genommen war, für das laufende Jahr aus dem Kredit ,,Anleihensspesen"1 besoldet.

Zur Bestreitung der Besoldung des ändern Revisionsgehülfen benötigen wir einen Nachkredit von Fr. 1354.

Dagegen ist zu bemerken, daß diesen zwei Überschreitungen bei der Unterrubrik ,,C. Revisoren I. Klasse" eine Minderausgabe von Fr. 950 gegenübersteht, davon herrührend, daß die durch Beförderung vakant gewordene Stelle eines Revisors I. Klasse durch einen solchen II. Klasse besetzt wurde.

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement;.

III. Landwirtschaft IX. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten

Fr. 12,800 Fr. 2800

407

Agrikulturchemische Anstalt Zürich.

4. Betriebskosten

Fr. 1000

Die außerordentlich große Inanspruchnahme der Anstalt seitens der Bundesbahnen für die Untersuchung von Kohlen, Ölen und Schmierfetten machte die Anstellung weiterer Hülfskräfte notwendig. Die .Heranziehung derselben hat sich zwar bezahlt gemacht, indem aus den erwähnten Analysen im Laufe dieses Jahres Fr. 2500 als Gebühren vereinnahmt wurden.

Agrikulturchemische Anstalt Lausanne.

5. Verschiedenes

Fr. 350

Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Zürich 2. Bureaukosten und Drucksachen . . .

3. Mobiliar, Apparate und Bibliothek . .

4. Betriebskosten

.

.

Fr. 800

Fr. 100 ,, 300 _ 400

Fr. 800 Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Lausanne.

5. Verschiedenes

Fr. 400

BaMeriologisches Laboratorium Liebefeld.

5. Verschiedenes

Fr. 250

Die vorgenannten Anstalten bedürfen der obigen Nachtragskredite zur Bestreitung der Kosten für die Beteiligung an der VII. landwirtschaftlichen Ausstellung in Frauenfeld.

XIII. Pferdezucht G. Prämiierung von Zuchtstuten, lohlenweiden

Fr. 10,000 Stutfohlen

und Fr. 10,000

Von dem für diese Unterrubrik im Budget aufgenommenen Kredit von Fr. 120,000 stehen zurzeit nur noch rund Fr. 26,174 zur Verfügung. Für die Ausrichtung der Prämien für 71 in 12 Kantonen gelegene Fohlenweiden, 'soÜbertrag

Fr. 26,174

408

Übertrag 'Fr. 26,174 wie für die Einlösung allfällig einlangender Gutscheine für zuerkannte Stuten- und Stutfohlenprämien bedürfen wir zirka ,, 36,174 o

somit eines Nachtragskredites von um dessen Bewilligung wir hiermit nachsuchen.

Fr. 10,000

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 23. Oktober 1903.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deacker.

' Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Rangier.

409 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreuend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1903 (III. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 23. Oktober 1903, beschließt: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1903 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung.

I. Eidgenössische Anleihen.

Fr.

B. Verzinsung 1,050,000 G. Provision und Spesen auf der Verzinsung der Anleihen 20,000 D. Kursverlust und Unkosten auf der Emission des 3 % Anleihens von Fr-. 70,000,000 . . . . 2,650,000 Übertrag 3,720,000

410 Fr.

Übertrag 3,720,000

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

B. Ständerat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen

5,000

D. Bundeskanzler 1. Personal.

Je. Weibel und Ausläufer : 2. Stellvertretungen und außerordentliche Aushülfe

Fr.

2000

2. Material.

h. Druckkosten für Volksabstimmungen . . 6500 ö«O\/v/

Dritter Abschnitt, üepartemente.

B. Departement des Innern.

4. Kanzlisten

l. Kanzlei.

Fr.

3,400

V. Gesundheitsamt.

8. Neue (4.) Ausgabe der schweizerischen Landespharmakopöe

2,500

VIII. Verschiedenes.

8. Unvorhergesehenes

2,500

Übertrag

8,400 3,733,500

411 Fr.

Fr.

8,400 3,733,500

Übertrag X. Direktion der eidg. Bauten.

I. Besoldungen.

g. Zeichner

. . . . . .

.

Fr.

3,500

IV. Hochbauten, c. Neubauten : 1. Neues Bundeshaus Fr.

Bern 30,100 2. Bauten für die Neubewaffnung der Artillerie . . . . 182,100 3. Verwaltungsgebäude in Lavey . . . 40,000 252,200 .

255,700

XI. Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen.

3. Bundesbeitrag an die Besol- Fr.

düngen und Taggelder der kantonalen Forstbeamten . . 80,000 15. Bundesbeiträge an die Unfallversicherung des Porstpersonals 2,000 82,000 346,100 C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Justizabteilung.

1. Besoldungen.

e, Sekretär für Zivilstandswesen . . . .

Fr.

5,300

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei.

2. Justiz- und Auslieferungskosten . . . 12,000 Übertrag 17,300 4,079,600

412 Fr.

Fr.

Übertrag 17,300 4,079,600

V. Amt für geistiges Eigentum.

1. Besoldungen: c. Technischer Adjunkt .

2. Außerordentliche Arbeiten 3. Druck der Patentschriften

Fr.

. . 4,750 . . 2,100 . . 17,000 23,850 41,150

D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

8. Abteilung für Veterinärwesen: /. Bureauaushülfe

Fr.

300

C. Unterricht.

3. Wiederholungskurse : c. Artillerie : · 1. Auszug: Positionsartillerie

» .

.

,

. 11,070

D. Bekleidung.

I. Entschädigungen für Rekrutenausrüstung : Fr.

2. Kavallerie 8,990 3. Artillerie 18,604 4 . Genie . . . . . . . . 7,245 5. Sanität 7,383 7 . Festangstruppen . . . . 9,776 IV. Ersatzausrüstung V Gradabzeichen

51,998 20,000 3,500 75,498 Übertrag 86,868 4,120,750

413 Fr.

Fr.

Übertrag 86,868 4,120,750 L. Befestigungen, b. St. M a u r i c e .

1. Verwaltung : h. Reisekosten und Deplacementsentschädigungen II. Bewachung: 2. Spitalpflege

Fr.

540 1000 1,540

'

88,408

II. Pulververwaltung.

B. Bezirksverwaltungen: ' Fr.

1 . Zwei Bezirksverwalter . . . 1 5 0 D. Fabrikationskosten : 4. Reparaturen und Unterhalt der Maschinen 800

Fr.

950

III. Pferderegieanstalt. Fr.

2. Fourageankäufe 5. Inventaranschaffungen . .

15,150 . 12,200 27,350

IV. Konstruktionswerkstätte.

A. Betrieb der Werkstätte : 1. Verwaltungskosten: Fr.

d. Bureaukosten . . 1400 e. Reisekosten . . . 600

Fr.

2,000

2. Fabrikationskosten : .Fr.

a. Arbeiterlöhnungen 183,000 b. Rohmaterial . . 150,000 c. Unkosten . . . 15,000 3. Inventaranschaffungen .

.

.

348,000 40,000 390,000 Übertrag 418,300 4,209,158

414 Fr.

Fr.

Übertrag 418,300 4,209,158

VI. Munitionsfabrik Thun.

1. Verwaltungskosten : d. Bureaukosten 2. Fabrikationskosten: Fr.

a. Arbeiterlöhnungen 85,000 b. Rohmaterial . . 179,000 c. Unkosten . . .

5,600

Fr.

400

269,600 10,000 3,625

3. Inventaranschaffungen . . .

4. Zins des Betriebskapitals . .

283,625 VII. Munitionsfabrik Altdorf.

2. Fabrikationskosten: Fr.

a. Arbeiterlöhnungen . 30,000 b. Rohmaterial . . . 52,000 c. Unkosten .

.

.

3. Inventaranschaffungen

Fr.

.2,000

. .

84,000 . 56,000 140,000 841,925

E. Finanz- und Zolldepartement.

II. Finanzkontrolle.

6. Adjunkt.

e. Revisionsgehülfen

Fr.

5259 1354 6,613

Übertrag 4,215,771

415 Fr.

Übertrag 4,215,771

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

IM. Landwirtschaft.

IX. Landmrtschaftliche Versuchs- und Untersuchung sanslallen.

Fr.

Agrikulturchemische Anstalt Zürich . . .

1,000 Agrikulturchemische Anstalt Lausanne . .

350 Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Zürich 800 Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Lausanne 400 Bakteriologisches Laboratorium Liebefeld .

250 2,800 XIII. Pferdezucht.

G. Prämiierung von Zuchtstuten, Stutfohlen und Fohlenweiden

10,000 12,800

D. Militärdepartement.

Fr.

II. Pulververwaltung (Übertrag ab Seite 413) 950 III. Pferderegieanstalt (Übertrag ab Seite 413) 27,350 IV. Konstruktionswerkstätte (Übertrag ab Seite 413) 390,000 VI. Munitionsfabrik Thun (Übertrag ab Seite 414) 283,625 VII. Munitionsfabrik Altdorf (Übertrag ab Seite 414) 140,000 841,925 4,228,571

416

# S T #

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Zollübertretung bestraften Ernst Richard, Hotelier in Lucelle, Bezirk Pruntrut, Kanton Bern.

(Vom 23. Oktober 1903.)

Tit.

Der Petent ist Eigentümer des auf schweizerischem Territorium unmittelbar an der Grenze von Elsaß-Lothringen gelegenen Hotel ,,Lützelhof" in Lucelle, dessen Ausgelände zum Teil auf deutschem Gebiete liegt. Er kaufte von einem im elsässischen Teil von Lucelle wohnhaften Nachbarn Boegle für seine Landwirtschaft einen Wagen und benutzte denselben seit Oktober 1902 auf seinem schweizerischen und deutschen Besitztum. Hierfür wurde er mit einer Buße im vierfachen Betrage des umgangenen Zolles bestraft, und da er sich der Verfügung nicht freiwillig unterzog, den Gerichten des Kantons Bern zur Beurteilung überwiesen. Der Polizeirichter von Pruntrut hob die Buße als unbegründet auf; der bernische Appellations- und Kassationshof aber bestätigte dieselbe, nachdem die Staatsbehörde Berufung eingelegt hatte, indem er gleichzeitig dem Verurteilten die erst- und zweitinstanzlichen Kosten auferlegte.

Nunmehr gelangt Richard an die Bundesversammlung mit dem Gesuche um gnadenweisen Erlaß von Buße und Kosten. Er

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1903 (III. Serie). (Vom 23. Oktober 1903.)

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1903

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

43

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.10.1903

Date Data Seite

389-416

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10 020 723

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