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Schweizerisches Bundesblatt.

55. Jahrgang. III.

Nr. 23.

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10. Juni 1903.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1903 (II. Serie).

(Vom 29. Mai 1903.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (II. Serie) zu unterbreiten:

Dritter Abschnitt.

Departements A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung .

Fr. 2450

15. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaften : a. in Paris Fr. 2450

Der schweizerische Gesandte in Paris empfahl die Anstellung eines Kanzlisten, da zur Bewältigung der. stets zunehmenden Arbeit der Gesandtschaftskanzlei Aushülfe dringend notwendig sei.

Wir entsprachen diesem Wunsche und stellten dem Herrn Lardy, Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. III.

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vorn 1. Juni an, einen Kanzlisten mit einer jährlichen Besoldung von B'r. 4200 zur Verfügung. Wir beantragen, Sie wollen uns den hierzu notwendigen Kredit von Fr. 2450 bewilligen.

B. Departement des Innern.

TU. Beiträge an Anstalten 7. Forstliche Zentralanstalt

Fr. 52,400 Fr. 2400

Anläßlich der diesjährigen schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung in Frauenfeld, an die sich auch eine forstliche Ausstellung anschließen soll, hat die Aufsichtskommission der eidgenössischen Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen in Zürich auf die Anregung des Direktors dieses Instituts die Beteiligung an jener Ausstellung beschlossen, und ist für die Beschaffung der dazu nötigen Mittel, welche nach einem für die Beteiligung aufgestellten Programm auf Fr. 2400 berechnet sind, um Auswirkung eines Extrakredites eingekommen.

Da die Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen sich schon an den frühern gleichartigen Ausstellungen in Bern und Genf beteiligt hat, so erscheint es als eine Forderung der Konsequenz, sich von derjenigen in Frauenfeld nicht fern zu halten.

Zudem liegt es im Interesse der Anstalt, daß sie auch weitere Kreise mit ihrer Tätigkeit bekannt macht. Aus diesem Grunde empfehlen wir die Bewilligung des gewünschten Kredites. Aus.stellungsprogramm und Kostenvoranschlag stehen Ihren Kornmissionen zur Verfügung.

8. Schweizerisches Landesmuseum

Fr. 50,000

A. V e r w a l t u n g .

'J. Jahreskredit für Erhaltung und Erwerbung vaterländischer Altertümer Fr. 50,000 Herr H. Angst, Direktor des schweizerischen Landesmuseums, hat uns durch Eingabe vom 11. April abhin mitgeteilt, daß er aus Rücksichten auf seine Gesundheit sich bewegen sehe, auf nächsten Spätherbst von der Direktion jener Anstalt zurückzutreten.

Gleichzeitig unterbreitete er uns das Anerbieten, den auf die Einweihung des Museurps im Jahre 1898 in dasselbe deponierten Teil seiner Privataltertümersammlung, der nach den ausgestellten Depotscheinen auf Fr. 500,000 geweitet ist, der Eidgenossen-

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schaft gegen Entrichtung einer einmaligen Zahlung von Fr. 50,000 und einer jährlichen Rente von Fr. 16,000 zum Eigentum" abzutreten. Die Abfindungssumme wird zahlfällig auf den Zeitpunkt, in dem Herr Angst von der Direktion des Museums zurücktritt, und ebenso ist die Rente von diesem Zeitpunkt an zu berechnen.

Herr Direktor Angst hatte schon im Jahre 1881 dem Landesmuseum seine Sammlungen antiker Öfen und Ofenkacheln im Werte von mindestens Fr. 100,000 geschenkt. Nach obenbezeichnetem Anerbieten soll nun auch der übrige Teil seiner reichen Altertümersammlung unwiderruflich dem Landesmuseum zugewendet werden.

Über den auf die Offerte zu treffenden Entscheid konnten wir selbstverständlich keinen Augenblick im Zweifel sein. Wir erklärten denn unter lebhafter Verdankung deren Annahme und ermangelten nicht, die Abtretung in die gesetzliche Form zu kleiden.

Entsprechend der im daherigen Vertrage übernommenen Verpflichtung liegt uns nun ob, für die Beschaffung der nötigen Mittel für Deckung der einmaligen Abfindungssumme zu sorgen. Herr Angst hatte vorgeschlagen, dieselbe dem ordentlichen Altertümerkredite zu entnehmen. Dies scheint uns jedoch nicht tunlich, da dieser Kredit durch die ordentlichen Bedürfnisse stets sehr in Anspruch genommen ist; wir entschlossen uns daher, für die Aufbringung der Summe mit einem Extrakreditgesuche vor. Sie zu treten.

Die jährliche Rente von Fr. 16,000 beabsichtigen wir dagegen dem ordentlichen Altertümerkredite zu entnehmen. Für das Nähere über die ganze Angelegenheit verweisen wir auf die Ihren Kommissionen zur Verfügung stehenden Akten.

IX. Oberbauinspektorat .

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II. Bureaukosten und Verschiedenes

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. F r . 104,300 Fr. 3300

a. Bureaubedürfnisse, Zeichnungsmaterial, Drucksachen, Lithographiekosten, literarische und photographische Anschaffungen, Telegramme und Porti etc Fr. 2500 Um einerseits tunlichst rasch die Drucklegung der noch ausstehenden Jahrgänge 1891 bis inkl. 1893, 1895 bis inkl. 1899 der Hauptergebnisse der schweizerischen hydrometrischen Beobachtungen zu erledigen, und um anderseits die notwendige Basis für die Bearbeitung der Jahrgänge 1900, 1901 und 1902 gewinnen zu können, ist es geboten, im Laufe dieses Jahres, außer

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dem Jahrgänge 1893, auch denjenigen von 1899 drucken zu lassen? Außer dem hierfür bereits zu Gebote stehenden Kredite von Fr. 1000 ist eine weitere auf Fr. 2500 sich belaufende Summe erforderlich, um deren nachträgliche Bewilligung wir hiermit ersuchen.

b. Anschaffung und Unterhalt von Instrumenten und Meßgerätschaften Fr. 80U Infolge von einigen unglücklichen Zufällen bei Flußaufnahmen sind im vergangenen Winter zwei Meßinstrumente in Verlust geraten. Da der Ersatz derselben aus dem für den ordentlichen Unterhalt von Instrumenten und Meßgerätschaften zur Verfügung stehenden Kredite sich nicht mehr bestreiten läßt, bedarf es eines Nachtrages von Fr. 800, den Sie uns bewilligen wollen.

' IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke . Fr. 100,000 1. S c h u t z b a u t e n an Wi I d w a s s e r n im Hochgebirge (Bundesgesetz betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge, vom 22. Juni 1877, Art. 10) . . Fr. 100,000 Für die Aufstellung des Budgets für das Jahr 1903 wurden im letzten Sommer, wie in früheren Jahren, die Angaben der Kantone zusammengestellt, woraus sich eine Summe von Fr. 1,154,100, als Bundesbeitrag an die durch Bundesratsbeschlüsse subventionierten Werke, ergab.

Da erfahrungsgemäß jeweilen ein gewisser Prozentsatz der Arbeiten nicht zur Ausführung gelangt, so nahm man nur die bereits früher im Budget eingestellte Summe von Fr. 1,000,000 in den diesjährigen Voranschlag auf.

Es hat sieh nun aber gezeigt, daß dieses Jahr die so reduzierte Summe nicht ausreicht, sondern daß ein Mehrbetrag von rund Fr, 100,000 erforderlich ist, um die fälligen Bundesbeiträge an die ergangenen Kosten berichtigen zu können.

Wir ersuchen daher um Bewilligung eines Nachtragskredites im Betrage von Fr. 100,000.

Diese Summe wird übrigens durch Ersparnisse auf andern Posten dieser Rubrik vollauf gedeckt sein.

VIII. Hydrometrie

Fr. 1000

a. Hydrometrische Beobachtungen und bezügliche Publikationen Fr. 1000

289 Die im Verlaufe der letzten Jahre erfolgte erhebliehe Zunahme der Pegelstationen und der Limnigraphen, sowie die Ausdehnung" des täglichen Melde- und des telegraphischen HochwasserNachrichtendienstes, bedingt auch einen Mehrverbrauch an Monatstabellen, Limnigraphenbogen, Meldekarten etc. Ferner resultieren aus der Anfertigung der graphischen Darstellungen der hydrometrischen Beobachtungen, mit Rücksicht auf die Erweiterung des Pegelnetzes, erhöhte Lithographiekosten. Insgesamt werden die betreffenden Mehrauslagen auf einen Betrag von Fr. 1000 sich belaufen.

X. Direktion der eidgenössischen Bauten Fr. 191,700 IV. Hochbauten.

b. Umbau- "Und Erweitertmgsarbeiten . . . .

Fr. 7900

1. Postgebäude St. Gallen Fr. 2100 Das Briefdistributionsbureau im Postgebäude in St. Gallen verfügte bisher über zwei Schalter gegen die Schalterhalle. Durch den stets zunehmenden Verkehr und den Umstand, daß bei der baulichen Entwicklung der Stadt St. Gallen immer mehr kaufmännische Geschäfte ihre Korrespondenzen auf der Post abholen, macht sich das Fehlen weiterer Schalter und auch besonders einer größeren Anzahl von Schloßfächern immer fühlbarer. Durch Verlegung der Schloßfächer in einen Einbau der Schalterhalle könnte deren Zahl von 250 auf 363 erhöht und der Raum für zwei weitere Schalter der Briefdistribution gewonnen werden.

Das Postdepartement macht auf die Wünschbarkeit baldigster Ausführung der daherigen Arbeiten besonders aufmerksam. Die Kosten sind berechnet auf Fr. 2100.

2. Postgebäude Zürich Fr. 3000 Das Bureaulokal der Kreispostkasse in Zürich ist zu klein geworden und bedarf dringend der Erweiterung. Diese Vergrößerung könnte erreicht werden durch Hinzufügung des nebenan liegenden Zimmers, das hauptsächlich zur Versorgung der Rebutsbriefe dient, die alljährlich geöffnet werden müssen,' zu welcher Arbeit jeweilen zirka drei Wochen erforderlich sind. Als Rebutsund Wartzimmer würde ein gegenwärtig freier Raum im Korridor eingerichtet werden.

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Die Kosten für die Vergrößerung des Kassenlokales mit den nötigen Sicherheitseinrichtungen und die Veränderungen in letztgenanntem Lokale sind berechnet auf Fr. 3000.

3. Bundesgerichtsgebäude Lausanne Fr. 2800 Für die Einführung der elektrischen Beleuchtung im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne war im Budget für das Jahr 1902 ein Kredit von Fr. 10,700 eingestellt. Bei der Ausführung ergaben sich aber einige nicht vorauszusehende Schwierigkeiten hauptsächlich baulicher Natur, dann auch Vermehrungen des elektrischen Teiles, wodurch eine Kostenüberschreitung entstand von Fr. 1304. Im fernem empfiehlt es sich, dem Wunsche des Bundesgerichtes entsprechend, noch einige Verbesserungen der Beleuchtung in den beiden Sitzungssälen einzuführen, sowie die beiden- Weibelwohnungen ebenfalls mit elektrischetn Licht zu versehen, wodurch Kosten entstehen von Fr. 1500.

Wir ersuchen deshalb um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 2800.

c. Neubauten

Fr. 103,800

1. Neues Tröcknegebäude für die Munitionsfabrik in Thun Fr. 25,000 Um die Explosionsgefahr bei der Behandlung des Knallquecksilbers herabzumindern und um auch den Anforderungen in bezug auf die Produktion von Zündhütchen für die Umkapselung der Patronen, die sich in nächster Zeit steigern werden, genügen zu können, benötigt die eidgenössische Munitionsfabrik in Thun eines zweiten Knallquecksilber-Tröcknegebäudes. In demselben soll das Vertrocknen des Knallquecksilbers vorgenommen werden, während das bisherige Tröcknegebäude, in dem bis jetzt sowohl das Vor- wie das Pertigtrocknen erfolgte, nur zum Fertigtrocknen dienea würde. · Für die Beheizung der Tröckneüfen und der Räume der Knallquecksilber-Tröckneanlage und Satzfabrikationsanlage wurden bis jetzt Gasöfen mit kontinuierlichem Betrieb benutzt, die eine gewisse Gefahr für Explosionen bieten. So kam es vor, daß während der Nacht vom Gaswerk aus die Leitung geschlossen und wieder geöffnet wurde, so daß sich die Räume mit Gas füllten. Außerdem konnten mit diesen Gasöfen die Vorräume nicht beheizt werden. Es empfiehlt sich daher, an Stelle dieser

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G-asöfen eine Warmwasserheizanlage zu erstellen, wodurch die Beheizung der ganzen Satzfabrikationsanlage rationeller gestaltet und die Explosionsgefahr vermindert werden könnte.

Die Kosten sind.berechnet: a. für den Neubau des Tröcknegebäudes ohne Heizanlage auf Fr. 13,000; b. für die Warmwasserheizung der ganzen Satzfabrikationsanlage auf Fr. 12,000.

Wir ersuchen somit um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 25,000.

2. Zollgebäude in Monstein-Au

. Fr. 2800

Im Budget für das laufende Jahr ist für die Erstellung eines Zollgebäudes in Monstein-Au ein Kredit von Fr. 34,000 eingestellt, auf Grund eines Projektes, welches ein Gebäude für das Zollbureau und zwei Wohnungen für verheiratete Zollbeamte und im übrigen einen kleinen Gemüsegarten vorsah. Die Zollverwaltung dringt nun aber darauf, daß der Umschwung vergrößert werde, um mehr Terrain für den Gemüsegarten zu erhalten und daß das Gebäude etwas größer gehalten werde, um ohne Beeinträchtigung der Wohnungen noch ein passendes Revisionslokal zu gewinnen.

Wir halten diese Wünsche, deren Ausführung eine Mehrausgabe von Fr. 2800 bedingt, für gerechtfertigt und ersuchen Sie um Erhöhung des Kredites auf Fr. 36,800 also um Fr. 2800.

3. Zollgebäude in Versoix

Fr. 29,000

Die Zollverwaltung hat in Versoix, Kanton Genf, zur Unterbringung des Zolldienstes eine Gebäülichkeit gemietet, welche im Jahre 1899 von einem Herrn Duvernaj speziell für diesen Zweck erstellt worden ist, und daher sowohl nach Lage als nach Einrichtung den zolldienstlichen Bedürfnissen aufs beste entspricht.

Der von der Zollverwaltung abgeschlossene Mietvertrag dauert bis 1908 ; indes hat der Eigentümer einen Agenten mit dem Verkauf der Liegenschaft beauftragt, und es ist vorauszusehen, daß letztere bei ihrer günstigen Lage direkt am Hafen leicht einen Abnehmer findet, so daß die Fortdauer der Miete nach Ablauf des Vertrages gefährdet wäre. Auf diese Eventualität darf es die eidgenössische Zollverwaltung nicht ankommen lassen, da dieselbe sich sonst in die Notwendigkeit versetzt sehen könnte,

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an weit weniger günstiger Lage Miete zu suchen oder die Erwerbung, bezw. Erstellung einer Gebäulichkeit in Aussicht nehmen zu müssen, wobei sich in jedem Falle eine weniger vorteilhafte Lösung ergeben würde, als wenn der Ankauf des Hauses Duvernay in Aussicht genommen wird. Die Zollverwaltung hat sich daher mit dem Eigentümer über den Ankauf der Gebäulichkeit ins Einvernehmen gesetzt und von demselben ein schriftliches Verkaufsversprechen erlangt, wonach er sich verpflichtet, das Haus zum Preise von Fr. 27,000, Fertigungskosten zu Lasten des Käufers, abzutreten.

Die Grebäulichkeit ist von der Direktion der eidgenössischen Bauten untersucht worden, welche sich darüber wie folgt äußert: ,,Das Gebäude steht in für den Zolldienst denkbar bester Lage zunächst des Landungsplatzes der Dampfschiffe. Dasselbe ist in durchaus solider Bauart erstellt : Sockel aus Zementbeton mit Zementverputz, Fassaden aus gutem Bruchsteinmauerwerk mit Verputz, Tür- und Fenstereinfassungen aus Granit, hölzerner Dachstuhl mit Verschalung und Ziegeldach.

Das Haus ist ganz unterkellert, die Keller, in die laut Aussage der Bewohner seit der Errichtung des Gebäudes im Jahre 1899 auch bei hohem Seewasserstande niemals Wasser eingedrungen ist, sind ganz trocken, die Zimmerböden sind mit langen tannenen Riemen und die Kilchenböden nach baupolizeilicher Vorschrift mit Kacheln belegt, die Decken haben Gipsplafonds, für die Fenster wurde Hartholz verwendet und es sind die Fensteröffnungen mit Fensterladen versehen. Winterfenster sind keine vorhanden, wie übrigens in den meisten Gebäuden der dortigeq Gegend^ ,Die Innenwände der Zimmer ,,sind nicht vertäfelt, sondern nur verputzt und mit Tapeten überzogen.

Einige Zimmer sollten demnächst frisch tapeziert und deren Wände gegen die Nord- und Ostfassaden vertäfelt werden.

Sowohl in den Küchen, als in den Aborten ist die Wassereinrichtung angebracht.

Zimmeröfen und Kochherde gehören nicht zum Hause, sondern sind Eigentum der Mieter."

Der von der Direktion der eidgenössischen Bauten ermittelte Verkehrswert entspricht dem verlangten Kaufpreis.

Auch im Hinblick auf den Mietertrag, welcher gegenwärtig Fr. 1400 beträgt, scheint der geforderte Kaufpreis nicht zu hoch, was überdies durch den Umstand dargetan ist, daß der Eigentümer seither von anderer Seite ein um Fr. 1000 höheres Kaufsangebot erhalten haben soll, gegenüber welchem Angebot er sich

293 durch das der Zollverwaltung gegebene yerkaufsversprechen indes als gebunden erachtete.

Es darf daher füglich der Ankauf dieser Gebäulichkeit zum Abschluß gebracht werden, weshalb wir Sie um Bewilligung des erforderlichen Kredites von Fr. 27,000 plus zirka Fr. 2000 Fertigungskosten ersuchen.

4. Zollgebäude in Les Brenets

. . . . . . Fr. 47,000

Der Zollverwaltung ist im Laufe dieses Frühjahres von Herrn Etevenard in. Les Brenets die ihm gehörende Besitzung ,,Hôtel du Pont11 an der Landesgrenze bei Les Pargots (Brenets), Kanton Neuenburg, zum Kaufe angetragen worden. Bei einer an Ort und Stelle durch Vertreter der Bautendirektion und der Zollverwaltung vorgenommenen Besichtigung hat sich ergeben, daß die Liegenschaft für den Zolldienst in denkbar günstigster Lage sich befindet, indem dieselbe bei einer Entfernung von nur zirka 30 m.

von der Grenze den Überblick sowohl über die Ufer des Lac des Brenets als auch über die Zollstraße und deren Zugänge von französischem Gebiet gestattet. Die Grenze wird dort von einem in den See einmündenden, zirka 4 m. breiten Flüßchen gebildet, über -welches die Zollstraße führt. Auf diese Straße ist der Verkehr ohne anderes angewiesen, da einwärts, dem Hôtel du Pont gegenüber, die Straße von einem felsigen Abhänge flankiert wird, während auf der andern Seite der Straße sich nur ein schmaler, vom See begrenzter Landstreifen befindet, welcher zum Hotel gehört.

Das bisherige Zollhaus nebst kleinem Dependenzgebäude liegt in beträchtlicher Entfernung weiter einwärts der Grenze, so daß die Überwachung des Verkehrs, seitdem zwischen dort und der Grenze mehrere Gebäulichkeiten, darunter solche mit Krämergeschäften, entstanden sind, sehr schwierig geworden ist.

Auch hätte die Zollverwaltung an jenem Grenzpunkte früher oder später eine näher der Grenze gelegene Gebäulichkeit für den Zolldienst erstellen lassen müssen, ohne dafür bei dem Mangel an günstigen Bauplätzen eine so vorzüglich geeignete Lage zu erhalten, wie sie sich jetzt bietet.

Die zum Kaufe angebotene Liegenschaft hat einen Flächeninhalt von 1435 in 2 ; auf derselben stehen zwei Gebäude, das obgenannte Hotel und eine Stallung.

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Das erstere, auf Felsen fundamentiert und solid in Mauerwerk erstellt, enthält ein Souterrain mit großen gewölbten Kellern und einer Waschküche, ein Erdgeschoß mit 5 großen Lokalen, Küche und Abort, einen ersten Stock mit großem Saal, 5 Zimmern und Abort, und einen zweiten Stock mit 8 Zimmern und Abort, außerdem einen geräumigen Dachstock. Der Kellerboden liegt zirka 2 m. über dem See-Wasserstand. Das Gebäude ist im Jahre 1892 sorgfältig und unter guten Bedingungen erstellt worden und befindet sich in ganz befriedigendem baulichem Zustand.

Das Dependenzgebäude besteht aus einem gemauerten, unter dem Straßenniveau gelegenen Stall und darüber befindlichem Schuppen, dessen Boden auf Straßenhöhe liegt, und welcher zur Magazinierung von Futtervorräten und zur Unterbringung von Fuhrwerken dient.

Auf der Nordseite des Hotels ist ein kleiner Garten mittelst Erstellung einer Stützmauer gegen die Seeseite auf Straßenhöhe angelegt worden.

Herr Etevenard verlangt für diese Liegenschaft, zu deren raschem Verkauf er sich durch besondere Verhältnisse veranlaßt sieht, einen Preis von Fr. 45,000 und ist bei dieser Offerte durch schriftliches Verkaufsversprechen mit Verbindlichkeit bis Ende Juni dieses Jahres behaftet. Die vorgenommene Schätzung hat auch bei niedrigsten Ansätzen und unter Nichtberücksichtigung verschiedener Stützmauern und einer Zisterne einen höheren Wert ergeben, wie auch die Erstellungskosten sich erheblich höher belaufen haben müssen. Die beiden Gebäulichkeiten sind für Fr. 49,700 gegen Brandschaden versichert.

Das Hotelgebäude läßt sich in zweckmäßiger Weise und mit verhältnismäßig geringen Kosten für den Zolldienst einrichten, so daß alsdann das sämtliche Zoll- und Grenzwachtpersonal von Les Brenets darin untergebracht werden kann und das alte Zollhaus mit kleinem Dependenzgebäude entbehrlich wird. Immerhin empfiehlt es sich, von einem Verkauf der letzteren Gebäulichkeiten, wozu sich bei deren günstiger Verkehrslage gute Gelegenheit bieten würde, derzeit noch und so lange abzusehen, bis sich nach Einführung des neuen Zolltarifes die durch denselben bewirkte Gestaltung der Verhältnisse in bezug auf den Grenzwachtdienst wird erkennen lassen. Inzwischen läßt sich durch Vermietung der Gebäulichkeiten ein ordentlicher Ertrag erzielen.

295 Der Ankauf der Liegenschaft erweist sich in jeder Hinsicht als vorteilhaft, so daß die eidgenössische Verwaltung sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen darf. Da der Verkäufer mit seinem Angebot nur bis Ende Juni nächsthin haftet, und eine Verlängerung dieses Termines, um die nötige Kreditbewilligung auf dem ordentlichen Budgetwege nachsuchen zu können, nicht zu erlangen war, so haben wir uns genötigt gesehen, ein Nachtragskreditbegehren einzureichen. Der erforderliche Kredit beträgt · Fr. 45,000 für Handänderungskosten zirka ,, 2,000 Total

Fr. 47,000

deren Bewilligung v^ir hiermit beantragen.

VII. Mobiliaranschaffung und Unterhalt für die Zentralverwaltung Fr. 80.000 Landestopographiegebau.de Bern

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. . Fr. 80,000

Das Gebäude für die schweizerische Landestopographie, für dessen Erstellung Sie am 20. Dezember 1901 einen ^Kredit von ¥r. 653,500 bewilligten, soll bis Ende laufenden Jahres vollendet werden. Der Bezug der Flügel für die Druckerei und die Photographie wird noch in diesem Sommer stattfinden. Zur Möblierung wird das alte Mobiliar der Abteilung für Landestopographie soweit als möglich benützt werden, immerhin müssen für die innere Einrichtung des ganzen Gebäudes noch bedeutende Anschaffungen an Mobiliar, wie Gestelle aller Art, Schränke, Tische u. s. w.

gemacht werden. Laut detailliertem Kostenanschlag werden diese Anschaffungen, inkl. Beleuchtungseinrichtung, elektrische Uhrenanlage, Sonnerien etc., auf Fr. 80,000 zu stehen kommen.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Justizabteilung

Fr. 18,000

4. Beiträge für juristische Arbeiten : «. Zweite Auflage der ,,Schweizerischen Bundesgesetzgebung0' von Dr. P. Wolf Fr. 10,000

296 Am 8. Dezember 1902 haben wir das Justiz- und Polizeidepartement ermächtigt, die zweite Auflage des gänzlich vergriffenen Werkes von Dr. P. Wolf ,,Die schweizerische Bundesgesetzgebung"' zu unterstützen. Die dadurch erforderlichen Auslagen belaufen sich auf Fr. 42,000, welche sich auf drei Jahre verteilen werden, indem das Werk Ende 1905 fertig vorliegen wird. Für das Jahr 1903 wird sich die Ausgabe auf Fr. 10,000 belaufen, welche Summe in dem ordentlichen Budget nicht mehr Aufnahme finden konnte. Die weiteren Kredite werden im ordentlichen Budgetwege anbegehrt werden.

b. Italienische Ausgabe des ,,Schweizerischen Bundesrechtsa von Prof. v. Salis . . . ' Fr. 8000 Um auch eine italienische Ausgabe des ,,Schweizerischen Bundesrechts" von Prof. v. Salis veranstalten zu können, bedürfen wir für Übersetzung und Druckkosten einer Totalsumme von zirka Fr. 22,000, welche Subvention auf drei Jahre verteilt wird.

Für das laufende Jahr nehmen wir eine Ausgabe von Fr. 8000 in Aussicht und werden für den Rest des vom Bunde an diese Arbeit zu leistenden Beitrages auf dem ordentlichen Budgetwege einkomrnen.

D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal

Fr. 3900

7. Abteilung für Sanität

Fr. 3500

c. Abteilung für Militärversicherung : 7. Entschädigungen an Ärzte und Spital Verwaltungen . . . . ' Fr. 2000 8. Kompetenzen der Pensionskommission . . fl 1500 Fr. 3500 Ad 7. Die Anzahl der Kranken stellte sich im ersten Betriebsjahre erheblich höher, als der ersten Berechnung zu Grunde gelegt worden war; es ist deshalb eine angemessene Erhöhung des Ansatzes erforderlich.

2t»7 Ad 8.' Im Budget des ersten Betriebsjahres waren die außerordentlichen Sitzungen der Pensionskommission gar nicht und die Reiseentsöhädigungen an die Mitglieder derselben in ungenügendem Maße in Berechnung gezogen worden.

8. Abteilung für Veterinänvesen Ji. Reisekosten

Fr. 400 Fr. 400

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben ergeben, daß es im allseitigen Interesse liegt, wenn ein größerer Teil der Abschatzungsreklamationen durch das technische Bureaupersonal erledigt wird. Es trifft dies insbesondere auch für diejenigen Fälle zu, in denen eine Erledigung durch Zivilexperten nicht bei der ersten Untersuchung der betreffenden Pferde erzielt werden kann.

Da nun aber die Kosten für solche Expertisen nicht mehr zu Lasten der bezüglichen Unterrichtskurse verrechnet werden dürfen, genügt der bisherige Kredit für Reisekosten im Betrage von Fr. 400 nicht mehr. Es muß der Betrag um Fr. 400 erhöht werden.

G. Kavalleriepferde

Fr. 2555

2. Kavallerieremontendepot.

g. Verschiedene Ausgaben

Fr. 2555

Für die Besorgung dos Veterinärdienstes im Kavallerieremontendepot waren bis jetzt im Budget ein ständiger Rernontenpferdarzt und ein Assistenzpferdarzt bewilligt. Mit diesen beiden Veterinären glaubte man auch nach der Errichtung der Remontendepotflliale Schönbühl auskommen zu können. Dies trifft aber, wie es sich nun ergibt, nicht mehr zu.

Die Depotfiliale Schönbühl ist für einen Bestand von 370 Remonten berechnet, die dort zu akklimatisieren sind und eine Vorbereitungsdressur durchzumachen ^ haben. Erfahrungsgemäß erkranken bereits sämtliche Remonten während der Akklimatisationsperiode. Krankenbestände von 60 und mehr Pferden sind deshalb in Schönbühl fast beständig vorhanden. Es hat somit dort ein Pferdarzt reichlich Arbeit. Bis jetzt hatten der Remontenpferdarzt und dessen Assistent dieselbe zu besorgen. Nun zählt die Kuranstalt im Depot Bern an Beobachtungs- und eigentlichen Kuranstaltspferden, sowie kranken Depotpferden und Vorbereitungsremonten in

298 gewöhnlichen Zeiten schon einen Durchschnittsbestand von zirka 100 Pferden. Während und nach den Korps- und Kavalleriernanövern wächst derselbe auf 250 bis 300 kranke Pferde an.

Zudem haben der Remontenpferdarzt und dessen Assistent noch den Veterinärdienst in verschiedenen, auf dem Platze Bern stattfindenden Schulen und Kursen zu besorgen.

Dieses Arbeitspensum muß für zwei Pferdärzte unter den jetzigen Verhältnissen entschieden als zu groß bezeichnet werden.

Dasselbe findet auch nur unter beständiger, sehr angestrengter, ja oft geradezu erschöpfender Arbeitsleistung seine einigermassen einläßliche Erledigung. Auch ist der Remontenpferdarzt gezwungen, seine nicht geringen schriftlichen Arbeiten stets zwischen der Dienstzeit und Nachts zu besorgen. Irgendwelche Erholungsbeurlaubung dieses Offiziers ist unmöglich und seine Funktionen auch an Sonntagen unumgänglich.

Daß viele Geschäfte infolge dieser Arbeitsüberhäufung oft nicht mit der erforderlichen Gründlichkeit behandelt werden können, ist klar. Und doch ist gerade das Kavallerieremontendepot geeignet, auf dem Gebiete der Veterinärmedizin fortschrittlich und vorbildlich zu wirken, wie sonst kein anderes derartiges Institut.

Es ist deshalb sehr angezeigt, dem Remontenpferdarzt die durch Vergrößerung der Depotfiliale Schönbühl entstandene, zu schwere Arbeitslast durch Kommandierung eines zweiten Assistenten zu erleichtern. Die Kosten, hierfür belaufen sich in 365 Tagen à Fr. 7 auf Fr. 2555. Wir stellen das Nachtragskreditbegehren für das ganze Jahr, weil ein zweiter Assistent schon seit dem 1. Januar kommandiert ist.

H. Unterstützung freiwilliger Schiess- und Militärvereine . F r . 640 1. Beiträge am, freiwillir/e Vereine, c. Sanitätsvereine

Fr. 640

An die Fr. 8000 betragenden Kosten des schweizerischen Zentralsekretariates für freiwilligen Sanitätsdienst leistet der Bund seit 1898 (vergi. Budgetbotschaften 1898 und 1899) regelmäßige Beiträge von 80 °/o. Das von uns genehmigte Organisationsreglement des Zentralsekretariates sieht für den Inhaber der Stelle von drei zu drei Jahren eine Besoldungsaufbesserung von Fr. 300 vor,

299 an welche der Bund ebenfalls 80 °/o = Fr. 240 beizutragen hat.

Die erstmalige Besoldungsaufbesserung zu gunsten des Zentralsekretärs ist auf 1. Mai 1901 in Kraft getreten und die beim Zentralsekretariat beteiligten Organisationen (Rotes Kreuz, MilitärSanitätsverein und Samariterbund) haben ihre Quoten regelmäßig geleistet. Auf Grund von Verhandlungen mit dem Aufsichtsrat des Zentralsekretariats haben wir uns entschlossen, auf Grund des von uns genehmigten Organisationsreglements, den auf den Bund entfallenden Anteil der Besoldungserhöhung ebenfalls zu übernehmen und zwar rückwirkend bis 1. Mai 1901 (Rate pro 1901 = Fr. 160, 1902 und 1903: je Fr. 240, total Fr. 640); für 1904 wird alsdann, die Bestätigung des jetzigen Zentralsekretärs vorbehalten, eine weitere Erhöhung eintreten, an welcher wir uns ebenfalls beteiligen werden.

L, Befestigungen a. St. Gotthard

Fr. 46,000 . Fr. 44,500

TV, Bauliclie Installationen.

2.

4.

6.

16.

Einbau eines 5,s cm. Fahrpanzers . . . .

Einrichtung äusserer Verteidigungsanlagen .

Infanteriewerke auf Fieudo Verbauung und Aufforstung des Sasso-Rosso .

Fr. 5,000 ., 15,500 ,, 8,000 ,, 16,000 Fr. 44,500

Ad 2. Wegen sehr schwierigen Fundationsarbeiten und der Notwendigkeit, den Fahrpanzer in erhöhter Stellung einzubauen, damit man das nötige Schussfeld erhalte, werden sich die Kosten des Bauobjektes, für welches im Budget pro 1903 Fr. 2000 vorgesehen waren, bedeutend vermehren. Es ist ferner angezeigt, einen zum Fahrpanzeremplacement gehörenden Unterstand, der erst für das Jahr 1904 in Aussicht genommen war, schon dieses Jahr zu erstellen, damit das Bauen auf einem der höchstgelegenen Bauplätze am Gotthard nicht auf zwei Jahre ausgedehnt werden muss. Es reduzieren sich dann auch die allgemeinen Kosten namhaft und der Unternehmer macht billigere Preise, wenn alles zusammen in einem Jahre erstellt werden kann. Es bedarf aber hierfür eines Naehkredites von Fr. 5000.

Da anderseits Fr. 3000 bei einem andern im Bau befindlichen Panzerstand für eine 5,s cm. Kanone (Nachtragskredite I. Serie

300

1903 sub IV. 14) und Fr. 2000 beim Einbau eines 12 cm. Haubitzturmes im Fort Bühl (Rubrik IV. 8) erspart werden können und da die Arbeit für den neuen Fahrpanzerstand schon im April vergeben werden mußte, gestatteten wir unserem Militärdepartement die Überschreitung um Fr. 5000 des im Budget sub L. a.

IV. 2 eingesetzten Postens von Fr. 2000 in Aussicht zu nehmen.

Wir kommen hiermit um Genehmigung des dafür notwendigen Nachkredites ein.

Ad 4. Seit vier Jahren wurden im Budget in der Rubrik ,,Bauliche Installationen am Gotthard01 je Fr. 20,000 bis 25,000 für die Einrichtung äußerer Verteidigungsanlagen, namentlich für Batteriebauten, eingestellt. Es wurde an denselben in der Regel so weit gebaut als die Mittel reichten. Im Budget pro 1903 befindet sich sub 4 wieder ein Posten von Fr. 25,000; derselbe wird noch einige Jahre weiterzuführen sein. Diese Fr. 25,000 genügen aber nicht, um eine schon, ira. Jahre 1902 begonnene Batterie zu vollenden und gleichzeitig eine neue Batterie, für welche die Spezialgeschütze ebenfalls schon seit einem Jahre vorhanden sind, so weit zu bringen, daß wenigstens ein Emplacement der Batterie fertiggestellt werden könnte. - Es wäre aber beides dringend notwendig, damit der Unternehmer die Arbeiten an der begonnenen Batterie nicht auf ein drittes Jahr ausdehnen muss und damit im Jahre 1904 wenigstens die Bedienung der neuen Geschütze in der zweiten Batterie eingeübt werden kann.

Um dies zu ermöglichen, sollte der im Budget sub 4 eingesetzte Posten von Fr. 25,000 um Fr. 15,500 erhöht werden.

Da die nötigen Dispositionen für den Weiterbau schon irn April getroffen werden mussten und da bei Posten 3 der gleichen Rubrik eine Ersparnis von Fr. 15,500 in sicherer Aussicht steht, so gestatteten wir dem Militärdepartement, die Überschreitung des Postens L. a. IV. 4 um Fr. 15,500 in Aussicht zu nehmen.

Wir stellen hiermit das Gesuch um Genehmigung des dafür nötigen Nachkredites.

Infolge vorstehender zwei Nachtragskreditgesuche soll also keine Überschreitung des bereits bewilligten Gesamtkredites für L. a. TV. stattfinden.

Ad 6. Für den Weiterbau an den Infanteriewerken auf Fieudo sind pro 1903 im Budget sub L. a. IV. 6. als II. Rate Fr. 20,000 eingestellt, wozu noch Fr. 1500 Übertrag der I. Rate von 1902 kommen, total Fr. 21,500.

301 Wir werden später zur Ergänzung der in Ausführung begriffenen Werke nötigen Mittel ein neues Kreditbegehren stellen, sobald eingehende Rekognoszierungen stattgefunden haben werden.

Letztere werden aber erst im Laufe dieses Sommers stattfinden können.

Um die Arbeiten dennoch dieses Jahr zu einem einigermaßen günstigen Abschluß zu bringen und damit auch rationell gebaut werden kann, sollten aber auf Fieudo unter allen Umständen einige kleinere Ergänzungsarbeiten schon dieses Jahr gemacht werden. Es bedarf hierzu eines Nachkredites von Fr. 8000.

Ad 16. [Im Monat Dezember 1898 erfolgte der Bergsturz des Sasso-Rosso bei Airolo. Um weiteren Nachstürzen zu begegnen und die unterhalb liegenden Güter und Gebäude vor weiterem Schaden zu schützen, wurde das Konsortium für die Erstellung von Schutzarbeiten am Sasso-Rosso bei Airolo gebildet. Die Eidgenossenschaft mußte demselben damals wegen ihrer Befestigungsanlagen ebenfalls beitreten. Die Kosten der auszuführenden Arbeiten und der vorzunehmenden Aufforstung wurden auf Fr. 620,000 veranschlagt, woran die Eidgenossenschaft einen gesetzlich vorgesehenen Beitrag von Fr. 310,000 und der Kanton Tessin einen solchen von Fr. 124,000 leistete. Die übrigen Kosten waren auf die Eigentümer der innerhalb des von der kantonalen Behörde bestimmten Perimeters befindlichen Grundstücke, Häuser und sonstigen Bauten zu verteilen, nämlich auf Private, Patriziat, Gotthardbahngesellschaft, Staat Tessin und Eidgenossenschaft.

Wir waren genötigt, gegen die ersten Kostenverteilungspläne .an die Regierung des Kantons Tessin und schließlich an das Bundesgericht zu rekurrieren. Letzteres erklärte die Hauptreklamation der Eidgenossenschaft als begründet. Gestützt auf die bundesgerichtliche Entscheidung wurde vom Regierungsrat des ·Kantons Tessin ein neuer Verteilungsplan aufgestellt, wonach der Beitrag der Eidgenossenschaft als Konsortiumsmitglied auf Fr. 15,990 festgesetzt ist.

Wir gelangen nun an Sie mit dem Gesuche, uns zur Bestreitung dieser außerordentlichen Ausgabe einen Kredit von 16,000 Franken bewilligen zu wollen, wozu eventuell ein kleinerer Betrag für allfällige Zinsen hinzukäme.

Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. III.

21

302 b. St. Maurice

Fr. 1500

I. Verwaltung.

1. Zentralleitung : Je. Arbeiten und Rekognoszierungen der Organe des Festungsbureaus und des Kommandostabes. Entschädigungen an die Sektionschefs und Kontrollkosten der Talwehr . . . .

Fr. 1500

Der Supplementarkredit von Fr. 1500 ist notwendig infolge der Organisation des Requisitionsdienstes für die Befestigungen von St. Maurice. Wir verweisen diesbezüglich auf die Akten.

Der Wechsel im Kommando der Truppen der Befestigungen von St. Maurice hat zudem unvorhergesehene Ausgaben nach sich gezogen.

T. Militärversicherung

Fr. 231,000

I. Leistungen für vorübergehenden Nachteil.

1. Kosten der Spitalpflege . . .

3 . Krankengeld . . . . . .

Fr. 100,000 ,, 120,000 Fr. 220,000

II. Leistungen für bleibenden Nachteil.

2. Sterbegeld

,,

1,000

,,

10,000

III. Vor dem 1. Januar 1902 bestehende Pensionen.

1. Betrag der Invaliden- und Hinterlassenenpensiohen

Fr. 231,000 Ad I und II. Die Reehnungsergebnisse des ersten Betriebsjahres erfordern auf diesen Rubriken unvermeidliche Erhöhungen, und zwar ist zu bemerken, daß sich die dem Budget für 1902 zu Grunde gelegten Annahmen auch dann als unzulänglich er-' wiesen hätten, wenn die Typhusepidemie mit ihrer schweren Belastung der Militärversicherung nicht eingetreten wäre.

Ad III. Die Pensionen auf Grund des Pensionsgesetzes von 1874 betrugen auf Anfang 1903 Fr. 99,000; sie sind seither

303

noch vermehrt worden, weil noch eine Anzahl in das Jahr 1901 und frühere Jahre zurückreichende Entschädigungsgesuche hängig waren. Anderseits ist der natürliche Abgang an alten Pensionen nicht hinreichend, um den Zuwachs auszugleichen. Es ist daher für dieses Jahr, vermutlich letztmalig, eine Krediterhöhung unvermeidlich.

III. Pferderegieanstalt . . . . . . . . F r . 12,000 1. V e r w a l t u n g s k o s t e n : i. Offiziere, Bereiter, Fahrôr, Wärter etc.

2. F o u r a g e a n k ä u f e 5. I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n

.

Fr.

,, ,,

2,250 2,250 7,500

Fr. 12,000 Im Kavallerieremontendepot befanden sich zehn Pferde, die sich für dasselbe nicht eigneten, wohl aber in der Pferderegieanstalt gute Verwendung fanden. Wir ordneten deshalb die Abtretung derselben an die letztere an.

Der Schatzungspreis dieser Pferde beträgt Fr. 750 das Stück, was für Inventaranschaffungen Fr. 7500 ergibt. Dazu kommen die Kosten für Verpflegung, Wartung und Dressur 5 wir veranschlagen dieselben bis Jahresschluß auf je Fr. 2250.

Aus den im Budget eingestellten Krediten kann diese Ausgabe nicht bestritten werden, weshalb wir ein Nachtragskreditbegehren in obenstehendem Betrage einreichen.

TU. Munitionsfabrik Altdorf 1. V e r w a l t u n g s k o s t e n : b. Adjunkt d. Bureaukosten e. Reisekosten

fl

3. I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n

Fr. 6800 Fr. 2000 600 ,, 200 -- fl

Fr. 2800 4000 Fr. 6800

Nachdem die Munitionsfabrik Altdorf erst mit 1. Januar 1903 in einen selbständigen Betrieb übergegangen, haben sich noch weitere Bedürfnisse gezeigt, die bei Aufstellung des Budgets nicht genau vorgesehen werden konnten.

304

Ad 1, b. Wir halten es für notwendig, die gesetzlich vorgesehene Stelle des Adjunkten mit Beginn des II. Semesters zu besetzen, um diesem Beamten Gelegenheit zu bieten, sich noch vor der Angriffnahme der Neubewaffnungsarbeiten, namentlich aber in die Fabrikation der Artilleriepatronenhülsen einzuarbeiten.

Ad l, d. Die vollständige Neueinrichtung des Betriebes des Etablissements verursachte außergewöhnliche Anschaffungen, die durch die bevorstehende neue Fabrikation noch vermehrt werden, und wir sind daher genötigt, um einen Nachkredit einzukommen.

Ad l, e. Der im Budget vorgesehene Kredit wird mit Rücksicht auf noch notwendige Reiseauslagen nicht ausreichen und denselben voraussichtlich um obige Summe überschreiten'.

Ad 3. Für die Beschaffung des Mobiliars für die neuen Bureaux .für Adjunkt, Zeichner und Archiv, sowie des Kontrollgebäudes mit Speisesaal, sowie für Lehrgeräte der Fabrikkontrolle bedürfen wir einen Betrag von Fr. 4000.

E. Finanz- und Zolldepartement.

Münzreservefonds.

Neues Münzgebäude

Fr. 200,000

1. Erste Jahresrate

Fr. 170,000

Durch Bundesbeschluß vom 10. Oktober 1902 ist für die Erstellung eines neuen Münzgebäudes auf dem erworbenen Bauplatze auf dem Kirchenfeld bei Bern, sowie für die nötigen Einrichtungen ein Kredit von Fr. 1,056,000 auf Rechnung des Münzreservefonds eröffnet ·worden. Da bereits in diesem Jahre die Bauarbeiten in Angriff genommen werden, setzen wir hier eine erste Jahresrate ein von Fr. 170,000.

2. Erhöhung des Gesamtkredits

Fr. 30,000

Bei der Detailaufzeichnung für den genannten Neubau ergibt es sich je länger je mehr, daß es angezeigt wäre, auf die seinerzeit zurückgewiesene Planvariante Nr. 2 a für das Untergeschoß zurückzukommen, um dort mehr Platz zu schaffen. Einmal gestattet die natürliche Beschaffenheit des Terrains unter dem Prägsaal und vielleicht auch unter der Mechanikerwerkstätte zwei große Räume ohne erhebliche Mehrkosten zu schaffen. Wenn

305 auch diese Lokalitäten nicht schon jetzt für die Münzfabrikation in Aussicht genommen sind, so dürfte sich deren Erstellung gleichwohl empfehlen, weil erfahrungsgemäß bei derartigen Fabrikanlagen oft nach kurzer Zeit ungeahnte Bedürfnisse entstehen. Es scheint überhaupt gerechtfertigt, überall da Lokale zu schaffen, wo sie jetzt noch mit geringem Kostenaufwand errichtet werden können, während eine spätere Ausdehnung der Räume, namentlich im Untergeschoß, wenn nicht unmöglich, so doch mit ganz erheblichen Mehrkosten verbunden sein würde. Die Erweiterung des Untergeschoßes nach dem Projekt 2 a ist übrigens auch deshalb wilnschbar, weil dadurch eine praktischere Einrichtung der Zentralheizung ermöglicht würde.

Die Kosten der angeregten Änderung werden von der Direktion der eidgenössischen Bauten auf Fr. 30,000 veranschlagt, eine Mehrausgabe, die unseres Erachtens angesichts der Vorteile, welche damit verbunden sind, nicht ins Gewicht fällt, um so weniger, als ja bekanntlich das Budget durch die Erstellung des Münzgebäudes in keiner Weise belastet wird, da sämtliche Kosten aus dem Münzreservefonds bestritten werden sollen.

Wir stellen deshalb das Gesuch, es möchte der ursprüngliche Kredit von Fr. 1,056,000 für den Bau und die Einrichtung der neuen Münzstätte um Fr. 30,000, d. h. auf Fr. 1,086,000 erhöht werden.

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

III. Landwirtschaft

I. Besoldungen

Fr. 256,275

Fr. 150

Bei Anlaß der Erneuerungswahlen der eidgenössischen Beamten wurde ein Kanzlist II. Klasse zum Kanzlisten I. Klasse befördert und es ist demselben das Minimum der für diese Besoldungsklasse vorgesehenen Besoldung von Fr. 3000 zuerkannt worden, was für die Zeit vom 1. April bis Ende laufenden Jahres ein Betreffnis ausmacht von Fr. 2250 Im Voranschlag pro 1903 wurde dieser Beförderung nicht Rechnung getragen, sondern es sind für diesen Beamten für den erwähnten Zeitraum nur . ,, 2100 vorgesehen worden. Wir bedürfen demnach auf den Kredit für Besoldungen eines Nachtragskredites von . Fr.

150

306

IX. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstaiten Fr. 2425 ZentralverwaUung Liebefeld Fr. 1275 1. Besoldungen: a. Beamte . . . . Fr. 125 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29. September 1902 beschlossen, es sei die Stelle des Kanzlisten I. Klasse der ZentralverwaUung in diejenige eines Sekretär-Buchhalters umzuwandeln.

An diese Stelle wurde vom Bundesrat am 11. Dezember 1902 Herr C. Sonderegger gewählt, welcher dieselbe am 1. Januar 1903 angetreten hat mit einer Besoldung von . . . . Fr. 3500 Da jedoch der gewährte Kredit nur beträgt . . ,, 3375 bedürfen wir eines Nachtragskredites von . . . .

Fr. 125

3. Mobiliar, Apparate etc Fr. 1150 Da die beiden Hengste, welche bis anhin für die landwirtschaftlichen Arbeiten des Gutsbetriebes Liebefeld dienten, vom Hengstendepot in Avenches zurückgenommen wurden, sind dieselben durch zwei junge Kühe ersetzt worden, deren Ankaufspreis sich beläuft auf Fr. 1080 Dieser Ausgabe ist noch die Anschaffung von zwei Gesehirren beizufügen mit ,, 70 so daß wir zur Bezahlung dieser Kosten eines Nachtrasskredites bedürfen von Fr. 1150 TM0 Agriimtturchemische Anstalt Liebefeld.

1. Besoldungen: a. Beamte Fr. 225 Der bisherige Kanzlist II. Klasse wurde bei Anlaß der Erneuerungswahlen der eidgenössischen Beamten zum Kanzlisten I. Klasse befördert und es ist demselben das Minimum der für diese Besoldungsklasse vorgesehenen Besoldung von Fr. 3000 zuerkannt worden, was für die Monate April bis Dezember eine Ausgabe erfordern wird von Fr. 2250 Von der im Budget aufgenommenen bisherigen Besoldung verbleiben für diesen Zeitraum zur Verfügung ,, 2025 so daß wir eines Nachtragskredites bedürfen von

. Fr.

225

307

s

Milcliwirtscliaftliche Versuchsanstalt Liebefeld.

1. Besoldungen: a. Beamte Fr. 925 Im Voranschlag pro 1903 wurden für die Besoldung des Adjunkten aufgenommen Fr. 4075 Auf Anfarig des laufenden Jahres wurde derselbe nunmehr zum Vorstande dieser Anstalt befördert und ihm das Minimum der für diese Stellung vorgesehenen Besoldung von ,, 5000 zuerkannt, so daß wir eines Nachtragskredites benötigen von Fr. 925 X. Schweizerische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil Fr. 51,700 3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek

Fr. 11,200

Da der Bau des Keltergebäudes so weit vorgeschritten ist, daß dasselbe im Herbst bezogen und benutzt werden kann, sollte das erforderliche Mobiliar angeschafft werden, wofür nach detailliertem Voranschlage, welcher sich bei den Akten des Land wirtschaf'tsdepartements befindet, eine Summe von . Fr. 10,700 erforderlich ist.

Die pflanzenphysiologische und bakteriologische Abteilung dieser Anstalt bedarf, damit die Arbeiten ungestört vorwärts gehen können, ein weiteres Mikroskop, für dessen Anschaffung wir eines Nachtragskredites von ,, 500 bedürfen.

Fr. 11,200 6. Landankauf Fr. 40,500 Durch Beschluß vom 27. Juni 1902 bewilligten Sie für die Erstellung, sowie die innere Einrichtung eines für diese Anstalt zu errichtenden Laboratoriums und eines Keltergebäudes einen Kredit von Fr. 282,000. fn diesem Kredit ist inbegriffen der für den Ankauf ,,des Bauplatzes, nötige, damals zu ungefähr Fr. 9000 veranschlagte Betrag. In Übereinstimmung mit Ihren Kommissionen wurde als Bauplatz für das Laboratoriumsgebäude ein Teil der östlich an das Anstaltsgut grenzenden Liegenschaft des Herrn Robert Schärer, Landwirt ob dem Schloß in Wädenswil, zum Preise von Fr. 2. 20 per m2 in Aussicht genommen.

£08 Seither stellte der Direktor der Anstalt das Gesuch, es möchte ein größerer Bauplatz erworben werden, teils zur Sicherung des Gebäudes vor unbequeme? Nachbarschaft, hauptsächlich aber, um auf diese Weise den unbedingt nötigen Boden für das Studium und für Versuche mit hochstämmigen Apfelbäumen zu bekommen. Der Eigentümer forderte für den größern Teil seiner Besitzung Fr. 1. 10 per m2.

Der von unserem Landwirtschaftsdepartement mit den Ankaufsverhandlungen beauftragte Expropriationskommissär des Kantons Zürich, Herr Kantonsrat Robert Vollenweider von lllnau, kam zu dem Schlüsse, es sei für den Bund das Vorteilhafteste, wenn er die ganze, zirka 4,32 ha. messende Schärersche Besitzung um den vereinbarten Preis von Fr. 49,500 erwerbe.

Damit wird auch ein Fußwegrecht dahinfallen, dessen Fortbestehen den Ankauf des übrigen Wieslandes für Versuchszwecke unannehmbar gemacht hätte. Zudem wird dadurch zu diesem Lande, beziehungsweise zum Bauplatze, freie Zufahrt von der Wädenswil-Schönenbergstraße aus ermöglicht, die die Baukosten wesentlich vermindern und die in der Botschaft vom 17. Mai 1902 erwähnte Korrektion der bisherigen Zufahrtsstraße zur Anstalt und von da zum Bauplatz entbehrlich machen wird.

Der Ankauf der schönen, dicht mit Obstbäumen besetzten, sehr fruchtbaren Liegenschaft wird den Anstaltsbesitz vorteilhaft abrunden, der Anstalt das nötige Versuchsareal bieten und. ihr gestatten, den Viehbestand und damit die Düngerproduktion, die wesentlich in Betracht fällt, zu vermehren. Der Preis ist freilich nicht niedrig; er entspricht indes dem örtlichen Verkehrspreise, und der Bund kommt dabei jedenfalls bedeutend billiger weg, als wenn er zurzeit nur den Bauplatz und erst später das doch unentbehrliche Versuchsland erwerben müßte.

Von dem Kaufpreise von Fr. .49,500 sind zirka Fr. 9000, wie schon erwähnt, bereits bewilligt; es würde sich demnach um einen Nachtragskredit von Fr. 40,500 handeln, um dessen Bewilligung wir hiermit nachsuchen.

XV. Bodenverbesserungen

Fr. 200,000

Von den im Budget pro 1903 für Bodenverbesserungen aufgenommenen Fr. 400,000 sind auf Anfang Mai bereits rund Fr. 393,000 verwendet worden und zurzeit liegen beim Departement Gesuche um Ausrichtung von Bundesbeiträgen für Boden-

309 Verbesserungen im Betrage von rund Fr. 69,500 vor. Wir hoffen mit einem Nachtragskredite von Fr. 200,000 auszukommen, um die im laufenden Jahre noch fällig werdenden Bundesbeiträge an subventionierte Bodenverbesserungsunternehmen an die betreifenden Kantone ausrichten zu können.

XIX. Schweizerische landwirtschaftliche feld

Ausstellung in FrauenFr. 2000

Das für die VII. schweizerische landwirtschaftliche Ausstellung in Frauenfeld genehmigte Programm sieht für das Rindvieh eine Prämiensumme von Fr. 60,000 vor. Zur Ausstellung werden zugelassen je 250 Stück Braun- und Fleckvieh und je 25 Stück sogenanntes Gebirgsvieh aus den Kantonen Graubünden und Wallis. Diese beiden Gebirgsviehabteilungen sind mit je Fr. 1500 Prämien bedacht. Das Departement des Innern des Kantons Graubünden ersucht nun um Erhöhung dieses Prämienbetrages für das Gebirgsvieh auf je Fr. 2500, mit der Begründung, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen, wo auf das Stück Gebirgsvieh nur Fr. 60 an Prämien ausgesetzt seien, eine Beschickung der Ausstellung in richtiger Weise nicht möglich gemacht werden könnte. Da aber die Prämienbeträge, die den verschiedenen Abteilungen der Ausstellung zugeteilt und durch das Programm festgelegt sind, nicht mehr zu gunsten des Gebirgsviehs gekürzt werden können, so ersuchen wir um Bewilligung eines Nachtragskredites zu gunsten der Abteilung 7)Gebirgsvieha an der landwirtschaftlichen Ausstellung in Frauenfeld.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen Fr. 12,700 I. Kanzlei des Eisenbahndepartements

. . . . Fr.

e. l Kanzlisten I. und II. Klasse (früher 6) . .

Fr.

2550 2550

Anläßlich der Erneuerungswahlen wurde ein Kanzlist aus der II. in die I. Klasse befördert und ihm eine entsprechend höhere Besoldung bewilligt. Ferner wurde beim gleichen Anlaß der bisherige Aushülfsarbeiter zum Kanzlisten II. Klasse gewählt, weil die Zunahme der Arbeit der Departementskanzlei die Wieder-

310 besetzung der seit 1. Juli 1901 vakanten siebenten Kanzlistenstelle erforderlich machte. Dieser Ausgabenvermehrung wird eine Verminderung des sub lit. f bewilligten Postens von Fr. 3000 für zeitweise Aushülfe um mindestens Fr. 2200 gegenüberstehen.

II. Technische Abteilung d. 23 I. und II. Kontrollingenieure (früher 22) .

Fr. 700 .

Fr. 700

Sechs Kontrollingenieure II. Klasse wurden mit Rücksicht auf ihre langjährige Tätigkeit und befriedigenden Leistungen bei Anlaß der Erneuerungswahlen zu Kontrollingenieuren I. Klasse befördert, womit Besoldungserhöhungen von Fr. 100--300 verbunden waren. Zu diesem Zwecke ist ein Nachkredit von Fr. 700 notwendig.

III. Administrative Abteilung

Fr. 2950

c. 6 I. und II. Tarifbeamte (bisher 5) . . . .

g. 3 Kanzlisten I. und II. Klasse (bisher 2 II. Kl.)

Fr. 2150 ,, 800

Die Arbeitslast des Inspektorates für Tarif- und Transportwesen hat in der neuesten Zeit, namentlich infolge der Erstellung der Tarife für die Bundesbahnen und die Umarbeitung der direkten Tarife, derart zugenommen, daß sie von dem gegenwärtigen Personal nicht mehr bewältigt werden kann. Sollen nicht bedenkliche Verzögerungen der Genehmigung neuer Tarifvorlagen eintreten, so muß eine neue, sechste, Tarif beamtenstelle geschaffen und besetzt werden. Wir nehmen hierfür eine Anfangsbesoldung von höchstens Fr. 4000 in Aussicht, wovon im laufenden Jahre Fr. 2000 erforderlich sein werden, da die Besetzung der neuen Stelle nicht vor dem 1. Juli möglich sein wird.

Mit Beginn der neuen Amtsdauer (1. April) haben wir ferner einen Tarifbeâmfen II. Klasse mit der teilweisen Stellvertretung des Inspektors betraut, wofür ihm -eine Besoldungszulage von Fr. 200, also' für 9 Monate des laufenden Jahres Fr. 150 zuerkannt wurde.

Das Inspektorat für Tarif- und Transportwesen wird im Herbst 1903 auswärts untergebracht werden, damit die technische Abteilung des Eisenbahndepartements die nötigen Bureaux gewinnt, um alle ihre Dienstabteilungen räumlich zu vereinigen.

Diese Dislozierung des Inspektorates, verbunden mit der schon vorhin erwähnten Arbeitsvermehrung läßt die Zuteilung eines

311

Kanzlisten I. Klasse dringend wünschbar erscheinen. Bei einer Anfangsbesoldung von höchstens Fr. 3200 fallen auf die Monate Oktober bis Dezember Fr. 800.

V. Bureaukosten

Fr. 6500

d. Allgemeine Bureaukosten, ausschließlich derjenigen der technischen Abteilung Fr. 1000 i. Druckkosten für die Ausgabe einer Sammlung der Eisenbahngesetzgebung .

,, 5500 Ad d. Die Zunahme der Arbeitslast der Departementskanzlei und des Inspektorates für Tarif- und Transportwesen und die Vermehrung des Personals werden zur Folge haben, daß der Kredit von Fr. 5000 für allgemeine Bureaukosten, der sich bisher schon immer als etwas knapp erwies, nicht ausreichen wird. ' Wir ersuchen daher um eine angemessene Erhöhung, wofür wir Fr. 1000 in Vorschlag bringen. Hiervon werden Fr. 600--700 allein für eine neue Schreibmaschine verausgabt werden müssen.

Ad i. Wie wir im Bericht zu der Staatsrechnung für 1902 ausführten, reichte der bewilligte Kredit von Fr. 6500 nicht einmal zur Herstellung der deutschen Ausgabe der Eisenbahngesetzessammlung, Die Kosten für die französische Ausgabe, die in nächster Zeit vollendet sein wird, belaufen sich im Maximum auf Fr. 5500.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 29. Mai 1903.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

312

(Entwurf.)

Bimdesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat fUr das Jahr 1903 (II. Serie).

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai

1903, beschließt: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1903 Nachtragskredite bewilligt:

folgende

Dritter Abschnitt.

Departements.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

15. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaften : a. in Paris

Fr.

2,450

Übertrag

2,450

313

Übertrag

Fr.

2,450

B. Departement des Innern.

VII. Beiträge an Anstalten.

Fr.

7. Forstliche Zentralanstalt

2,400

8. Schweizerisches Landesmuseum: A. Verwaltung: 1. Jahreskredit für Erhaltung und Erwerbung schweizerischer Altertümer

50,000 52,400

IX. Oberbauinspektorat.

II. Bureaukosten und VerschieFr.

denes 3,300 IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke : 1. Schutzbauten an Wildwassern im Hochgebirge . 100,000 VIII. Hydrometrie 1,000 .

104,300 X. Direktion der eidg. Bauten.

IV. Hochbauten:

Fr.

b. Umbau-und Er Weiterungsarbeiten 7,900 c. Neubauten 103,800 '

'

'

'

'

VII. Mobiliaranschaffung und Unterhalt für die Zentralverwaltung.

Landestopographiegebäude Bern .

111,700

80,000 191,700 « 348,400 Übertrag

350,850

314 Übertrag

Fr.

350,850

C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Justizabteilung.

4. Beiträge für juristische Arbeiten: a. Zweite Auflage der ,,Schweizerischen Bundesgesetzgebung" von Dr. P. Wolf 6. Italienische Ausgabe des ,,Schweizerischen Bundesrechts" von Prof. v. Salis

Fr.

10,000 8,000 18,000

D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

1. Abteilung für Sanität: c. Abteilung für Militärversicherung: 7. Entschädigungen an Ärzte Fr.

und Spitalverwaltungen. 2000 8. Kompetenzen der Pen· sionskommissio . . . 1500

Fr.

Fr.

3500

8. Abteilung für Veterinärwesen : h. Reisekosten

400 3,900

G.

Kavalleriepferde.

2. Kavallerie-Remontendepot

2,555

H. Unterstützung freiwilliger Schieß- und Militär vereine.

1. Beiträge an freiwillige Vereine: c. Sanitätsvereine

640 Übertrag

7,095

368,850

315 Fr.

Übertrag

7,095

Fr.

368,850

L. Befestigungen.

a. St. G o t t h a r d .

IV. Bauliche Installationen : 2. Einbau eines 5,3 cm.

FrFr.

Fahrpanzers . . . . 5,000 · 4. Einrichtung äußerer Verteidigungsanlagen . 15,500 6. Infanteriewerke auf

Fieudo 8,000 16. Verbauung und Aufforstung des Sasso-Rosso 16,000 44,500 b. St. M a u r i c e .

I. Verwaltung: 1. Zentralleitung: &. Arbeiten u. Rekognoszierungen der Organe des Festungsbureaus und des Kommandostabes. Entschädigungen an die Sektionschefs und Kontrollkosten der Talwehr '.

1,500 46,000

T. Militärversicherung.

I. Leistungen für · vorübergehenden Nachteil: Fr.

1. Kosten der Spitalpflege 100,000 3. Krankengeld . . . 120,000

: Fr.

220,000

II. Leistungen für bleibenden Nachteil : 2. Sterbegeld III. Vor dem 1. Januar 1902 bestehende Pensionen: 1. Betrag der Invaliden-und Hinterlassenenpensionen

1,000

10,000 -- 231,000 284,095 Übertrag

652,945

316 Übertrag

Fr.

652,945

III. Pferderegieanstalt.

1. Verwaltungskosten: i. Offiziere, Bereiter, Fahrer, Wärter etc.

2. Fourageankäuf 5. Inventaranschaffungen

Fr.

2,250 2,250 7,500 12,000

VII, Munitionsfabrik Altdorf.

1. Verwaltungskosten : b. Adjunkt d. B u r e a u k o s t e . . . .

e . Reisekosten . . . .

3 . Inventaranschaffungen

Fr.

2000 600 200

. . . .

Fr.

2800 4000 6,800 18,800

E. Finanz- und Zolldepartement.

Münzreservefonds Neues Münzgebäude: Fr.

1. Erste Jahresrate 170,000 2. Erhöhung des Gesamtkredits . . . .

30,000 200,000

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

III. Landwirtschaft.

Fr. ,, 150

I. Besoldungen IX. Landwirtschaftliche Versuchs- u. Untersuchung sanstalten

2,425

Übertrag

2,575

652,945

317

Fr.

Übertrag X. Schweizerische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil .

XV. Bodenverbesserungen XIX. Schweizerische landwirtschaftliche Ausstellung in Frauenfeld

2,575

Fr.

652,945

51,700 200,000 2,000 256,275

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

I.

II.

III.

V.

Kanzlei des Eisenbahndepartements . .

Technische Abteilung . .

Administrative Abteilung Bureaukosten "

Fr.

. 2550 700 2950 6500 12,700

D. Militärdepartement.

Fr.

III. Pferderegieanstalt (Übertrag ab Seite 316) 12,000 VII. Munitionsfabrik Altdorf (Übertrag ab Seite 316) 6,800 E. Finanz- und Zolldepartement.

Münzreservefonds (Übertrag ab Seite 316)

200,000 218,800

Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. III.

921,920

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318

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Konzession einer elektrischen Drahtseilbahn von Territet nach Mont-Fleuri.

(Vom 8. Juni 1903.)

Tit.

Mittels Eingabe vom 21. November 1902 unterbreitete uns der Verwaltungsrat der Eisenbahn Territet-Glion ein Konzessionsgesueh für eine elektrische Drahtseilbahn von T e r r i t e t nach M o n t Fleuri.

Laut dem allgemeinen Bericht bezweckt diese Eisenbahn, eine bequeme Verbindung zwischen dem Ufer des Genfersees und dem Plateau von Mont-Fleuri herzustellen. Während in der Umgebung von Montreux alle bedeutenderen Punkte leicht zu erreichen seien, sei es mittelst einer Eisenbahn, sei es wenigstens mittelst einer Straße, mache das Plateau von Mont-Fleuri eine Ausnahme.

Denn ungeachtet des Sanatoriums und des Hotels, welche dort errichtet wurden und die während des ganzen Jahres bewohnt seien, und ungeachtet der Nähe einer Anzahl bedeutender Gebäude, erreiche man Mont-Fleuri nur durch die sehr steile Straße, die zwischen Montreux und Glion bei Mont-Fleuri eine Wendung beschreibt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1903 (II. Serie). (Vom 29. Mai 1903.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1903

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.06.1903

Date Data Seite

285-318

Page Pagina Ref. No

10 020 583

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