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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erneuerung der Konzession eines elektrischen Tramways in Romont.

(Vom 6. März 1903.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 1. Juli 1899 (E. A. S. XV, 562) wurde den Herren E. Dupraz, Fürsprecher, in Romont, und August Winkler, Geometer, in Freiburg, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft die Konzession erteilt für den Bau und Betrieb eines elektrischen Tramways in Romont. Es sollte dieses Tramway eine Verbindung zwischen der Stadt Romont und der gleichnamigen, bedeutend tiefer gelegenen Station der Jura-Simplon-Bahn herstellen.

Die im Artikel 5 der Konzession angesetzte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wurde durch Bundesratsbeschlüsse vom 17. Juli 1900 (E. A. 8. XVI, 179), und vom 6. Juli 1901 (ibidem, XVII, 141) bis zum 1. Juli 1902, verlängert.

Da aber bis zu diesem Termin weder die Vorlagen eingingen, noch ein Gesuch um weitere Fristerstreckung gestellt wurde, ist die Konzession erloschen.

Mittelst Eingabe vom 18. November 1902 stellte der eins der Konzessionäre, Herr Fürsprecher Dupraz, ein Gesuch um

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Erneuerung der Konzession y,u seinen Gunsten, indem er auf die früheren Vorlagen verwies. In einem Schreiben vom 4. November 1902 machte er speziell geltend, daß es nunmehr möglich sein werde, die Finanzierung des Unternehmens bald zu sichern.

Die Regierung des Kantons Freiburg hat sich in ihrer Vernehmlassung vom 6. Februar 1903 zu gunsten der Erneuerung der Konzession ausgesprochen.

Da auch wir gegen die Erneuerung keine Einwendungen zu erheben haben, beantragen wir Ihnen, dem Gesuche des Herrn Dupraz dadurch «u entsprechen, daß Sie den nachfolgenden Beschlußentwurf annehmen, welcher die neueren Änderungen im Konzessionsschema berücksichtigt.

Gleichzeitig benutzen wir diesen Anlaß, Sie, Tit., unsere)1 ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 6. März 1903.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Riugier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Erneuerung der Konzession eines elektrischen Tramways in Romont.

der

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g schww ei K ( i r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht

1. einer Eingabe dos Herrn E.Dupraz, Fürsprecher, in Romont, vom 18. November 1902; 2. einer Holschaft des Bundesrates vom 6. März 1903, beschließt: I. Die durch Bundesbeschluß vom 1. Juli 1899 CE. A. S.

XV, 562) den Herren K. Dupraz, Fürsprecher, in Romont, und August Winkler, Geometer, in Freiburg, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft, erteilte und seither erloschene Konzession für den Bau und den Betrieb eines elektrischen T r a m ways in Ro m o n t wird zu gunsten des Herrn D u p r a z , obgenannt, unter den gleichen Bedingungen, jedoch mit den nachstehenden Änderungen, erneuert: a. Die Dauer der Konzession (Art. 2) und die im Artikel 5 festgesetzte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten. sind vom Datum des gegenwärtigen Beschlusses an zu berechnen.

790 6. Art. 11 erhält einen zweiten Absatz folgenden Inhalts : ,,Ebenso hat er das Recht, zu verlangen, daß Mitglieder der ,,Verwaltung, welchen vorübergehend oder dauernd Funktionen ,,eines Beamten oder Angestellten übertragen sind und die in ,,der Ausübung derselben Anlaß zu begründeten Klagen geben, ,,dieser Funktionen enthoben werden.a c. Der zweite Absatz des Art. 16 hat zu lauten wie folgt: ,,Für Kinder unter vier Jahren ist, sofern für solche kein ^besonderer Sitzplatz beansprucht wird, keine Taxe zu zahlen. a II. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, welcher sofort in Kraft tritt, beauftragt.

ia-o^s-

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erneuerung der Konzession eines elektrischen Tramways in Romont. (Vom 6. März 1903.)

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11.03.1903

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