353

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schreiner-, Glaser-, Schlosser-, Blitzableitungs-, Gipser- und Malerarbeiten für den Neubau der Giesserei der eidg. Munitionsfabrik in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Gießerei in Thun" bis und mit dem 22. Juni nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 8. Juni 1903.

Stellen-Ausschreibungen.

Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse:

Kanzlist II. Klasse der administrativen Abteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung.

Kenntnis des Kriegsmaterials, Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Jüngere Artillerie- oder Genieoffiziere mit technischer Bildung erhalten den Vorzug.

Besoldung : Anmeldungstermin:

Fr. 2000 bis 3500.

20. Juni 1903.

Anmeldung an:

Militärdepartement.

354

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an :

Sektionschef auf der Generalstabsabteilung.

Generalstabsausbildung.

Fr. 5000 bis 6800.

25. Juni 1903.

Mil itärdepartem ent.

Vakante Stelle:

Definitiver Instruktionsaspirant der Infanterie.

Erfordernisse: Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an :

Die gesetzlichen.

Fr. 2000 bis 3000.

20. Juni 1903.

Militärdepartement.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Einnehmer beim Hauptzollamt St. Gingolph.

Kenntnis des Zolldienstes.

Fr. 3500 bis 3800.

13. Juni 1903.

Zolldirektion in Lausanne.

Alkoholverwaltung.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an: Bemerkungen:

Kanzlist II. Klasse, eventuell Kopist.

Schöne Handschrift, Kenntnis der deutschen und der französischen Sprache.

Fr. 2000 bis 3500.

20. Juni 1903.

Alkoholverwaltung.

Für die eventuell zu besetzende Kopistenstelle sind die Erfordernisse dieselben, die Besoldung im Maximum Fr. 2500.

355 Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n k i e r t einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der . Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

Postcommis in Lausanne.

| Anmeldung bis zum 33. Juni Posthalter in Orient (Waadt).

> 1903 bei der Kreispostdirektion Briefträger in Savigny (Waadt).

J in Lausanne.

Postcommis in Bern.

J Posthalter in Äschi (Bern).

[ ,Anmeldungbi? zum 23. Juni / 1903 bei der Kreispostdirektion Posthalter in Bowil (Bern).

. in Bern Briefträger in Interlaken.

J Unterbureauchef in Basel.

Zwei Postcommis in Basel.

Anmeldung bis zum 23. Juni Hauswart und Wagenmeister in Basel, 1903 bei der Kreispostdirektion einem gelernten, tüchtigen Hand- in Basel.

werker (Wagner oder Schmied) wird der Vorzug gegeben.

11. Unterbureauchef in Zürich.

\ 12. Bueraudiener und Packer in ( Zürich 15 (Unterstraß).

J Kreispostdirektion 13. Briefträgerund Packerin Weinfelden. ) 14. Postcommis in Einsiedeln.

l Anmeldung bis zum 23. Juni 15. Briefträger und Bote in Arnegg [ .190j* bei ** Kreispostdirektion (St. Gallen).

J In St- Gallen16. Telegraphist in Oberburg (Bern). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. Juni 1903 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1. Packer, Bureaudiener und BriefAnmeldung bis zum 16. Juni träger in Thun.

1903 bei der Kreispostdirektion 2. Briefträger in Spiez.

J in Bern3. Hauswart für das Postgebäude Neuenburg. Anmeldung bis zum 16. Juni 1903 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

356 4. Postcommis in Liestal. Anmeldung bis zum 16. Juni 1903 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5. Postcommis in Romanshorn. Anmeldung bis zum 16. Juni 1903 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6. Postcommis in Buchs-Bahnhof. Anmeldung bis zum 16. Juni 1903 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7. Briefträger in Chur.

} Anmeldung bis zum 16. Juni _ , , ,, t 1903 bei der Kreispostdirektion 8. Posthalter m Flims (Graubünden). J jn o^tir.

9. Briefträger in Beilenz. Anmeldung bis zum 16. Juni 1903 bei der Kreispostdirektion in Bellenz.

10. Chef des Telegraphen- und Telephonbureaus in Burgdorf. Anmeldung bis zum 16. Juni 1903 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

11. Telegraphist und Telephonist in Beiden (Luzern). Jahresgehalt Fr. 240 nebst Depeschenprovision und Tclephonentschädigung. Anmeldung bis zum 16. Juni 1903 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

12. Telegraphist und Telephonist in Flims (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision und Telephorientschädigung. Anmeldung bis zum 16. Juni 1903 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

13. Telegraphist in Malvaglia (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Juni 1903 bei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

Erbenaufruf.

Mit Bewilligung des Kantonsgerichtes Zug und auf Verlangen des tit.

Bürgerrates von Cham werden, gestützt auf § 287 des zug. Erbrechtes, alle diejenigen, welche auf den Nachlaß des sub 21. Juni 1902 in Cham verstorbenen Herrn John Baumgartner sei. (geb. den 24. Juni 1824), vulgo Rinaüerschneider, Witwer der Regina geb. Hochstraßer sei., Sohn des Kaspar Baumgartner und der Katharina geb. Kronenberg, Bürger von Cham, Erbansprüche geltend machen zu können glauben und namens der allfällig abwesenden und bevormundeten Erben die betreffenden tit. Waiseuämter oder auch solche, die das Recht zu diesem Aufrufe bestreiteu, gerichtlich aufgefordert, ihre anfälligen Ein- und Ansprachen unter Beilegung amtlicher Verwandtschaftsausweise bis und mit Freitag den 4. Herbstmonat 1903 der Gerichtskanzlei Zug schriftlich und mit Stempel versehen einzureichen, ansonst nach Ablauf dieser Frist keine weitern Erbsanmeldungen mehr berücksichtigt würden und Nichtangemeldete von der Erbschaft ausgeschlossen bleiben.

Z u g , den 5. Juni 1903.

Auftrags des Kantonsgerichts: Die Gerichtskanzlei.

Beilage zu Nr. 23 des Bundesblattes, Jahrgang 1903

Zusammenstellung der im Monat April 1903 auf den wichtigern schweizerischen Normalspurbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

1

2

3

4

5

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7

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10

12

13

Total der beförderten

Bezeichnung der Eisenbahnen

Durchschnittliche Davon Lauge der doppclim Betrieb jetiüdlicheu 1 3pnrig Linien

16

15

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17

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20

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21

Au den Endpunkten der Fahrt trafen ein: Total der zurückgelegten

im Fahrplan vorgesehenen regelmassigen

11

Fakultativ- und Extra-

Giiterziige Gtiterzüge mit mit Personen- Personeu- reinen Personen- Personen- reinen Züge Züge beförde- Gftterzüge beförde- Güterzüge ruog rung

Kilometer

Achs-

Zugs-

Kilometer

regelmäßigen Personenziige und Güterzüge mit Personenbeförderung entfallen:

.

22

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25

24

Ursache der Verspätungen

Einflüssen

Minuten

Minuten

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23

Prozente

Personenziige Güterzüge mit PersonenVon den Auf der eigenen Linie mit 10 und mehr Minuten beförderung mit 15 und mehr AchsMinuten Verspätung Verspätung Durch kilometern VerDurchkommen Durchinfolge durch infolge schnitt- Größte spätung auf . Kiloschnitt- Größte von den der von VerVerliche meter liche Unfällen Stutioua- Total AnschlußRollAnzahl Anzahl spätung spätung VerVerBahnlänge uud anstalten und atmo- materialspätung spätung sphärischen Fahr-

Zugskilometer

27

26

dienst

l !

der gemäß Kolonnen Anzahl Bezeichnung im 22 und 23 der verspäteten gleichen der Total versäumten Monat Zuge im im Anschlüsse Eisenbahnen!

Verhältnis des gleichen zur Vorjahres Monat Gesamtzahl des der Züge Vorjahres

1. Hauptbahnen.

Schweiz. Bundesbahnen ') .

1483

245

19274

J u r a - S i m p l o n - B a h n -}

1094

145

7490

290

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2045

Gotthardbahii

.

.

.

.

.

.

.

.

3417

5428

1315

1978

31 816 231

58

234

24

42

76

15

2

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113

92

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6

26

35

62

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79

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3,24

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11

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1

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2

11

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1

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130

--

3155

14

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735

649231 17850721

493 860

16317

174

19

105

15

390

890

135

--

517

288 141

9 122 787

168 490

31423

136

17

63

75

50

--

--

--

22 790

335 900

20640

7812

13

13

19

1 151 549

901 387

Bera-Neuenburg-Bahn

.

.

43

--

390

Jura-Neuenbui'g-Bahn

. . . .

38

2

570

390

160

--

--

102

30 455

392 050

23880

1

28 396

406 305

23910

21454

357

15

54

23

7

15

26

-- --

5079

22

13

21

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3 --

21

34 -- 15

-- --

10317

22

5

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5

--

11

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2

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7

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2

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135

146

169

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0,60

109

S. B. B.

0,03

71

J.S.

2,43

37

G.B.

--

B. N.

0,10

-- --

--

J. N.

1,20

--

--

T.S.B.

5

T. T. B.

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i

2. Nebenbahnen.

Thunerseebahn 3)

80

--

765

150

150

--

--

i Tößütlbahn *)

66

--

606

84

96

--

--

14

23 818

236316

21810

3581

Südostbahn

50

--

1260

--

--

48

20879

174 109

20130

3482

: Seetalbalin

50

--

510

60

150

--

Emmcntalbahn

43

--

480

180

150

Langenthal-Hiittwil-Wolhusen-Biihn

41

--

480

240

Burgdorf-Thun-Bahn

41

--

428

Gürbetalbahn

34

--.

320 480

--

19

--

420

--

Totale und Durchschnittszahlen

3395

514

35518

6351

Im Monat April 1902

3403

524

33 035

6007

') I n k l .

·) ,, 3 ) ,, *) ,,

--

50

--

, Sihltalbuhii

--

--

23

Freiburg-Murten-Ins

i

--

-- --

9

19 705

226 052

17 010

4521

7

2

-- --

-- 11

23

16792

270 722

14160

6296

4

12

13

--

--

--

18

15030

210818

14760

5142

1

15

15

-- --

--

98

1

--

31

20 897

184 443

20318

4499

2

11

12

1 --

50

--

--

1

14 309

140924

12580

4145

13

15

31

--

--

15

--

98

12

--

8

10475 10770

309

--

3485

257

3

2965

Rasier Verbindungsbahn und der Linie Wald-Rüti.

Bulle-Romont, Régional Val-de-Travers, Pont-Brassus und Pruntrut-Bonfol.

Spiez-Erlenbach, Erlenbach-Zweisimmen und Spiez-Frutigen.

Ürikon-Bauma.

_

--

22

22 -- --

17

51

--

--

--

--

--

--

--

--

1 770 635 18121

757

15

105

45

1 686 558 17 602

575

17

118

68

11 385

85974

11040

3 738

7780

67752

6660

3 566

2 321 157 61 521 104 2230110 59 897 920

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1

1

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-- --

24

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425

23

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310

15

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1

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0,27

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S.O.B.

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S. T. B.

0,50

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E. B.

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--

L. H.W. B.'

--

--

0,81

0,20

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B. T. B.

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10

G.T.B.

18

18

--

3,7,

--

3

--

--

--

--

--

--

9

345

377

--

0,S4

--

239

17

301

333

--

0,78

--

221

--

F. M.

Sihl T. B.

1

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

...

.

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 23.

Bern, den 10. Juni 1903.

I. Allgemeines.

436. (23/o3) Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Generaldirektion der S B B und der Generaldirektion der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen ist das Wertverhältnis der deutschen Markwährung zur Frankenwährung vom 1. Juni 1903 an für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen im Verkehr mit der badischen Bahn und für die auf Schweizergebiet gelegenen badischen Stationen wie folgt festgesetzt worden: l Franken = 81,2 Pfennig.

l Mark = 1,2315 Franken.

Dasselbe Wertverhältnis gilt vom 4. Juni 1903 an für den- Verkehr der S B B mit den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen.

239

IL Reglemente und Tarifvorschriften, A. Schweizerischer Verkehr.

437. (23/o3) Allgemeine Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation für den internen und gegenseitigen direkten Güterverkehr der schweizerischen Eisenbahnen, vom 1. Mars 1901.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1903 an wird die Güterklassifikation der schweizerischen Eisenbahnen durch Aufnahme folgender zwei neuer Positionen ergänzt: 195a Ferro-Chrom Spezialtarif II 195 6 Ferro-Silicium Spezialtarif II Bern, den 9. Juni 1903.

Generaldirektion der schweiz. Bundesbahnen, Präsidialverwaltung des schweiz. Eisenbahnverbandes.

III, Personen- nnd Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

(23/o3) Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck nnd Expressgut im internen Verkehr der Arth-Rigi-Bahn, vom 1. Mai 1900.

Nachtrag I.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1903 an tritt zu obgenanntem Tarif eiu Nachtrag I in Kraft.

Goldau, den 9. Juni 1903.

Direktion der Arth-Rigi-Bahn.

438.

(23/o3) Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Gütern im internen Verkehr der Sonnenbergbahn (Drahtseilbahn Kriens-Sonnenberg), vom 29. Mars 1903.

Einführung von Sonntagsbillets.

Mit sofortiger Gültigkeit werden Sonntagsbillet zu folgenden ermäßigten Preisen ausgegeben: Bergfahrt 60 Cts.

Talfahrt 40 Cts.

Hin- und Rückfahrt Fr. 1. -- Die Hin- und Rückfahrtbillet haben eine eintägige Gültigkeitsdauer.

Lugern, den 3. Juni 1903.

Verwaltungsrat der Sonnenbergbahn.

439.

240

B.

440. ( Tarifs Heft II, für 20. September 23/o)

Verkehr mit dem Auslande.

internationaux G.V. Est, Nr. 201 und 202, den Verkehr Frankreich -- Schweiß, vom 1900..

Ergänzungen.

Samaden

: .

via

Km.

Petit-Croix g , g .

oder Delle """"· ·--··"00

oiler Meilen

Sargans

Einfache Fahrt L Kl. II. Kl.

Fr.

Fr.

Gültigkeitsdauer |

Von Paris nach nachbezeichneten Stationen und umgekehrt

Entfernung

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Linie Thusis -- Celerina der rhätischen Bahn treten folgende Taxen in Kraft:

Tagt

Gepäck per 10 kg.

'30 kg. ohne Frei- Freigepäck gepäck Fr.

Fr.

910 102. 50 70.05 5 1.86 2.23

Celerina * . .

id.

916 103.40 70.65 5 1.86 2.26 * Diese Bille ts werden in Celerina nich ; aufge' egt.

Bern, den 9. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

441. (23/o3) Tarif international G. V. Est Nr. 205 für Exkursionsund Rundreisebillets, vom 1. April 1900. Ergänzungen.

via

"Relationen

Petit-Croix g , g .

oder Delle m"C1 ÖWm Thalwil Brasa tìiuggZürich aurica.oderMeilen

Sargans

-.

Km.

Saison-Hin- und Rückfahrtsbillets

I. Kl. II. Kl.

Fr.

Fr.

Celerina der Gültigkeitsdauer 1

Entfernung

Am Tage der Betriebseröffnung der Linie Thusis rhätischen Bahn treten folgende Taxen in Kraft:

Tage

Gepäck per 10 kg.

30 kg. ohne Frsi- Freippäck gepäck Fr.

Fr.

910 165. 05 118. 15 60 1.86 2.23

Paris -- Celerina id.

916 166. 45 119. .10 60 1.86 2.26 Bern, den 9. Juni 1903.

, , · Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

-241

IV, Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

442.

(23/03) Teil II, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-schweizerisch Gütertarife, vom 1. April 1901.

Ergänzung.

Mit 1. Juli 1903 treten für die Beförderung von Porzellan (einschließlich Isoliermaterial und Montagegegenstände aus Porzellan) in Wagenladungen von 5000 und 10 000 kg. von Merkelsgrün in Böhmen nach Baden folgende Frachtsätze in.Kraft: Von a 6 Merkelsgrün 5000 kg. 10 000 kg.

5000 kg. 10 000 kg.

nach

Centimes per 100 kg.

Baden . . . . 458 342 471 355 Die Frachtsätze unter a gelten für solche Sendungen, welche unvpackt oder in Papierumhüllung oder lose iu Heu, Stroh und dergleichen verladen, oder in Ballen, Säcken, Harassen offenen (deckellosen) Körben, Kisten oder Fässern oder in Lattenkisten aufgegeben werden ; diejenigen unter b bei Auflieferung der Transporte in anderer Verpackung.

Bern, den 9. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

443.

(23/03) Ausnahmetarif für Steinkohlen, etc. Belgien -- Zentral- und Westschweiz vom 1. November 1900.

Mit Gültigkeit vom 10. Juni 1903 an werden die im obgenannten Tarif, beziehungsweise in dessen Nachtrag unter § I B enthaltenen Frachtsätze bei Station Verviers um Fr. 0,46 und bei den übrigen belgischen Stationen um Fr. 0,55 pro Tonne ermäßigt.

Bern, den 9. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

444. (23/o3) Ausnahmetarif für Steinkohlen, etc. Belgien -- Basel.

SB B, vom l, November 1900.

Mit Gültigkeit vom 10. Juni 1903 an werden die im obgenannten Tarif, beziehungsweise in dessen Nachtrag für Basel Zentralbahnhof transit (Westschweiz) und Delle transit (Westschweiz) vorgesehenen Frachtsätze bei Station Verviers um Fr. 0,46 pro Tonne und bei den übrigen belgischen Stationen um Fr. 0,55 pro Tonne ermäßigt.

Bern, den 9. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen 242-

C. Transitverkehr.

445. ( /o8) Teil V der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife, vom 1. Februar 1890. Taxen für Felle und Häute Budapest und Bares -- Paris, vom 15. Mars 1901.

Änderung.

23

Vom 15. September 1903 an sind die obbezeichneten im Publikationsorgan Nr. 9 vom 27. Februar 1901 unter Pos. 135 veröffentlichten Taxen nur noch anwendbar auf Sendungen von ,,behaarten Häuten von Rindern, Pferden, Kühen und Kälbern, sowie von. rohen Schaffellen ohne Wolle.

Bern, den 9. Juni 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

446. (23/o3) Teil II des Gütertarifes bad. Staatseisenbahnen und bad. Stationen der M N B -- bad. Nebenbahnen im Privatbetrieb, vom 20. August 1901 Nachtrag V.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1903 wird zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Stationen der großh. badischen Staatseisenbahnen einerseits und den Stationen der badischen Nebenbahnen im Privatbetrieb anderseits der Nachtrag V ausgegeben.

Derselbe enthält außer den seit Erscheinen des Nachtrags IV bekannt gegeben Änderungen und Ergänzungen die Einbeziehung der badiscben Stationen Kleinkem und Thalhaus für den Wagenladungsverkehr, sowie der Station Herthe für den Eil- und Frachtstückgutverkehr. Die Frachtsätze der beiden letzten Stationen treten erst mit dem Tag der Eröffnung dieser Stationen für den Güterverkehr in Kraft.

Nähere Auskunft erteilen die Dienststelleu.

Karlsruhe, den 25. Mai 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

447. (23/o3) Teil II, 1. und 2. Abteilung, des Gütertarifes für den Verkehr bad. Staatsbahnen -- M NB -- bad. Bodenseeuferstationen, vom 20. August 1901.

Nachträge III.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1903 Werden zu der 1. und 2. Abteilung des badischen Binnengütertarifs die Nachträge III ausgegeben.

Dieselben enthalten außer den seit Erscheinen der Nachträge II bekannt gegebenen Änderungen und Ergänzungen die Einbeziehung der Stationen Kleinkems und Thalhaus für den Güterverkehr in Wagenladungen, sowie der Station Herthen für den Eil- und Frachtstückgüterverkehr. Die Frachtsätze der beiden letzten Stationen treten erst mit dem Tag der Eröffnung dieser Stationen für den Güterverkehr in Kraft.

243.

Ferner enthält der Nachtrag die Ermäßigung der Gebühren für die Überführung von Braunkohlen zwischen den verschiedenen Ladestellen der Stationen Karlsruhe Hafen, Kehl und Mannheim.

Nähere Auskunft erteilen die Dienststellen.

Karlsruhe, den 25. Mai 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

448. (23/o3) Teil III (Ausnahmetarife für Getreide etc.), Heft 3, der süddeutsch - österreichisch-imgarischen Verbandsgütertarife, vom 1. Februar 1898.

Nachtrag VII.

Im süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verband ist mit Gültigkeit vom 1. Juni 1903 der Nachtrag VII zum Ausnahmetarif für Getreide, Teil III, Heft Nr. 3, erschienen.

Karlsruhe, den 18. Mai 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

449. (23/03) Gütertarif für den süddeutschen Donau - Umschlagsverkehr, vom 1. Januar 1899. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1903 wird das Artikelverzeichnis unter Ziffer 2 b des Ausnahmetarifs Nr. 2 (für Eisen u. s. w.) des süddeutschen Donau-Umschlagstarifs, vom 1.Januar 1899, durch die Artikel: ,,Hufeisen und Hufplatten" ergänzt.

Karlsruhe, den 30. Mai 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

(28/o3) Teil II des Transittarife für den süddeutschen Güterverkehr mit den untern Donauländern, vom 1. Mai 1897.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1903 werden im süddeutschen Güterverkehr nach den -unteren Donauländern -- Transittarif, Teil II vom 1. Mai 1897 -- für Güter in Wagenladungen, die im Industriehafen zu Mannheim vom Schiff auf die Eisenbahn oder umgekehrt oder von Eisenbahn zu Eisenbahn -- mit oder ohne Zwischenlagerung -- umgeschlagen werden, die für Mannheim Zentralgüterbahnhof (badische Bahn) bestehenden Frachtsätze gewährt.

Karlsruhe, den 4. Juni 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseiseiibahncn.

450.

244

451. (33/o3) Teil II des Gütertarif es für den süddeutschen DonauUmschlagsverkehr, vom 1. Januar 1899. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1903 ab werden im süddeutschen DonauUmschlagsverkehr über Passau, Regensburg und Deggendorf Donaulände transit -- Tarif ,,Teil II" vom 1. Januar 1899 -- für Güter in Wagenladungen, die im Industriehafen zu Mannheim vom Schiff auf die Eisenbahn oder umgekehrt oder von Eisenbahn zu Eisenbahn -- mit oder ohne Zwischenlagerung -- umgeschlagen werden, die für Mannheim Zentralgüterbahnhof (badische Bahn) bestehenden Frachtsätze gewährt.

Karlsruhe, den 4. Juni ,1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

452. (23/o3) Abteilung C des Frankfurt-hessisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarif es, vom 1. Juni 1899. Nachtrag III.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1903 ist zum Tarif der Nachtrag III und zu den Leitungsvorschriften der Nachtrag IV ausgegeben worden.

Soweit Tariferhöhungen eintreten, bleiben die bisherigen Frachtsätze noch bis 20. Juli 1903 gültig.

Karlsruhe, den 4. Juni 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

453. (23/o3) Teil II und Heft 4 des südwestdeutschen Verbandsgütertarif es, vom 1. September 1901. Nachträge.

Am 1. Juni 1903 kommen zur Einführung die Nachträge II zum Tarifheft ,,Teil II" und zum Tarifheft 4 des südwestdeutschen Verbandsgüter.tarifs: Die Nachträge enthalten die seit Ausgabe der Nachträge I im Verfügungsweg schon durchgeführten Änderungen und Ergänzungen; der Nachtrag U zum Tarifheft 4 enthält außerdem Entfernungen und Frachtsätze für die neu aufgenommenen Stationen Aspach, Diekirch und Michelau der Reichseisenbahnen, sowie für die badischen Stationen Kleinkems, Neckarbischofsheim und Thalhaus der badischen Staatseisenbahnen und für die badischen Stationen der Main-Neckar-Eisenbahn. Ferner sind die für den Verkehr der Stationen Basel SBB (Reichsbahn), Basel - St. Johann und Basel bad. Bahn loco bestehenden Stationstarife neu berechnet worden.

Karlsruhe, den 28. Mai 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

245

454.

(23/o3)

Teil II der norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Gütertarife. Ergänzung

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1903 wird Rathenow, Station des Direktionsbezirks Hannover, in den Ausnahmetarif 9 S (für Schiffsbaueisen) des norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Gütertarifs als Empfangsstation neu aufgenommen.

Näheres ist auf den Tarifstationen zu erfahren.

Karlsruhe, den 28. Mai 1903.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

455.

(23/o3) Tarife für den Kohlenverke Belgien -- Basel transit (Westschweiz).

Frachtermässigung

In den direkten Tarifen für den Kohlenverkehr Belgien- -- Basel transit -- Westschweiz tritt mit dem 10. Juni 1903 eine Frachtermässigung. von durchschnittlich F r . 0,55 f ü r 1000 k g . ein. Nähere Auskunft erteilt Strassburg, den 3. Juni 1903.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 4. Juni 190?: 281. Nachtrag I zur Taxordnung der Limmattal-Straßenbahn, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 6. Juni 1903: 282. Nachtrag I zum internen Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif der Arth-Rigi-Bahn, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 9. Juni 1903 : 288. Änderung des Ausnahmetarifs für Steinkohlen etc. Belgien -- Basel S B B, vom 1. November 1900 und des Ausnahmetarifs für Steinkohlen etc.

Belgien -- Zentral- und Westschweiz, vom 1. Novemher 1900 durch Ermäßigung der Taxen.

284. Änderung des Teiles V der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife.

246

285. Ergänzung der allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation der schweizerischen Eisenbahnen durch Aufnahme einer Tarifierung für die Artikel Ferro-Chrom und Ferro-Silicium nach Spezialtarif II.

286. Spezialbillets zum Besuche der Konzerte etc. auf der Schatzalp.

287. Ergänzung des Teiles II der niederländisch-italienischen Gütertarife durch Aufnahme von Ausnahmetaxen für Seilerwaren von Hanf etc.

288. Nachtrag III zum Gütertarif für den Verkehr F M A -- Zentralschweiz mit, Vorbehalt.

289. Aufnahme von Personen- und Gepäcktaxen Paris -- Samaden und Celerina in die Tarifs internationaux G. V. Est Nr. 201 und 202, Heft II, für den französisch-schweizerischen Verkehr.

290. Aufnahme von Personen und Gepäcktaxen Paris -- Samaden und Celerina in den Tarif international G. V. Est Nr. 205 für Exkursions- und Rundreisebillets.

291. Nachtrag 2 zum Tarif commun G. V. Nr. 205.

292. Taxen für Rundreisebillets St* Gallen-Gais und Trogen-St. Gallen, sowie St. Gallen-Teufen und Speicher-St. Gallen, mit Vorbehalt.

293. Aufnahme von Frachtsätzen für den Transport von Porzellan in Wagenladungen ab Merkelsgrün in Böhmen nach Baden in den Teil II, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife.

2. Sonstige Mitteilungen.

Transportreglement. § 36. Begriff der landwirtschaftlichen Traglasten. Haftung für dieselben. Ausnahmen. Die Verwaltung der Eisenbahn Montreux-Berner Oberland wurde ermächtigt, von der Einfuhrung der neuen Vorschriften für Traglasten mit einheimischen gewerblichen Erzeugnissen und für das Handwerkszeug für den persönlichen Gebrauch des Trägers einstweilen Umgang zu nehmen.

Änderung von Stationsnamen. Der Name der Station ,,Sennhof" der Tößtalbahn ist abgeändert worden in ,,Senrihof-Kybürg".

Massnahmen zum Schutze gegen die Pest. Mit Schlußnahme vom 8. Juni 1903 hat der schweizerische Bundearat auf Grund offizieller Nachrichten die Länder Aegypten und Natal (Südafrika) als pestverseucht erklärt. Es werden daher gegen dieselben die durch den Bundesratsbeschluß vom 19. Januar 1900 in Kraft gesetzten Bestimmungen der Verordnung über Maßnahmen zum Schutze gegen die Cholera und die Pest, soweit sie die Verkehrsanstalten, den Personen-, den Gepäck- und den Warenverkehr betreffen, vom 30. Dezember 1899 (Art. 33--35 und 37 -48) zur Anwendung gebracht.

Dagegen werden die Länder und Bezirke Madagaskar, englisches Schutegebiet in Ostafrika und Sydney (Australien) als pestfrei erklärt und die gegen dieselben angeordneten Schutzmaßnahmen (siehe Publikationsorgan Nr. 26/190§, pag. 223) aufgehoben.

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353-356

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