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Aus den Verhandlungen des Bundesrates, (Vom 25. November 1903.)

Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten in Bogota hat mit Note vom 19. September abbin den Beitritt der Republik Kolumbien zum Poststückvertrag erklärt. Dieser Beitritt wird den Regierungen der an diesem Übereinkommen teilnehmenden Länder zur Kenntnis gebracht. Es sind dies zurzeit folgende Staaten : Ägypten, Argentinien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Britischindien, Bulgarien, Chile, Columbien, Cuba, Dänemark und dänische Kolonien, Deutschland und deutsche Schutzgebiete, Dominikanische Republik, Frankreich und französische Kolonien, Griechenland, Italien, Japan, Kreta, Liberia, Luxemburg, Montenegro, Niederland und niederländische Kolonien, Norwegen, Österreich, Persien, Peru, Portugal und portugiesische Kolonien, Rumänien, Rußland, Salvador, Schweden, Schweiz, Serbien, Siam, Spanien, Tunis, Türkei, Ungarn, Uruguay und Venezuela.

(Vom 11. Dezember 1903.)

Der Regierungsrat des Kantons G l a r u s hat mitgeteilt, daß der Landrat dieses Kantons beschlossen habe, den Beitritt zu dem Konkordat über die Befreiung von der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten zu erklären. Dieser Beitritt wird den beteiligten Kantonen zur Kenntnis gebracht und ist in der amtlichen Gesetzessammlung zu veröffentlichen.

An die Kosten der Ausführung der nachstehend bezeichneten Alpverbesserungen im Kanton W a l li s werden unter der Voraussetzung von mindestens ebenso hohen, von dritter unbeteiligter Seite zu gewährenden Beiträgen folgende Bundesbeiträge zugesichert :

293 1. für die Erstellung einer Stallbaute auf Alp Inner-SenntumBietsch, Eigentum von Pius Supersaxo in Mund (Kostenvoranschlag Fr. 2850, kantonaler Beitrag 10°/o, Beitrag der Gemeinde Mund 25 %) ein Bundesbeitrag von 30 %, im Maximum Fr. 855 ; 2. für die Erstellung einer Stallbaute auf Alp Gohli-Gruben, Eigentum einer Genossenschaft (Kostenvoranschlag Fr. 700.

Beitrag des Kantons 11%, der .Gemeinde Ems 30%) einBundesbeitrag von 30%, im Maximum Fr. 210.

(Vom 14. Dezember 1903.)

Der basellandschaftlichen Kantonalbank wird unter der nach Art. 12, lit. «, und Art. 14 des Banknotengesetzes zu leistenden Kantonsgarantie die Erhöhung ihrer Notenemission von 2 auf 3 Millionen Franken bewilligt.

Der Banca della Svizzera Italiana der nach Art. 12, lit. a, und Art. 13 leisteten Hinterlage von Wertschriften höhung ihrer Notenemission von 2 erteilt.

in Lugano wird auf Grund des Banknotengesetzes gedie Ermächtigung zur Erauf 3 Millionen Franken

Den Kantonen Zürich, Bern, Freiburg, St. Gallen und Graubünden wird die Hälfte der Besoldungen rückvergütet, die sie ihren Kulturtechnikern für das Jahr 1903 ausgerichtet haben.

Es beziehen demnach: Zürich Fr. 5330,.Bern Fr. 2000, Freiburg Fr. 2250, St. Gallen Fr. 2750, Graubünden Fr. 2000, zusammen Fr. 14,330.

4~! Herrn Robert Boeufvé, Sekretär des Zentralamtes für den internationalen Eisenbahntransport wird unter Verdankung der geleisteten Dienste die nachgesuchte Entlassung erteilt. Zu seinem Nachfolger wird gewählt: Herr Auguste G au va in, zurzeit Sekretär der europäischen Donaukommission.

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"Wahlen.

(Vom 11. Dezember 1903.)

Post- und Eisenbahndepartement.

6 Postverwaltung.

Unterbureauchef beim Hauptpostbureau Chur:

Jakob Ragaz, von Tamins, Postcommis in Chur.

(Vom 14. Dezember 1903.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Niederbüren (St. Gallen) :

Josef Kern, von und in Niederbüren.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1903

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5

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50

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16.12.1903

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292-294

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10 020 790

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