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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Genehmigung der Rechnungen und der Bilanz der Vereinigten Schweizerbahnen für das Jahr 1901.

(Vom 23. Januar 1903.)

Tit.

Gemäß Art. 5, Lemma 2, des Vertrages betreffend den freihändiges Rückkauf der Vereinigten Schweizerbahnen wurde diese Unternehmung im Falle der Genehmigung des Vertrages vom 1. Januar 1901 an auf Rechnung des Bundes verwaltet und betrieben. Infolgedessen sind die Rechnungen der Vereinigten Schweizerbahnen für das Jahr 1901 von der Bundesversammlung zu prüfen und abzunehmen (Art. 13, A, Ziffer 7, des Rückkaufsgesetzes vom 15. Oktober 1897). Indem wir uns beehren. Ihnen dieselben mitsamt dem Berichte des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen vom 29. Dezember 1902 zu unterbreiten, fügen wir den Beschluß bei, durch welchen wir den Rechnungen unterm 24. September abhin die Genehmigung auf Grund des Rechnungsgesetzes erteilt haben. Wie Sie dem Berichte des Verwaltungsrates zu entnehmen belieben, hat er von den in jenem Beschlüsse aufgeführten Vorbehalten nnd Verfügungen Vormerk genommen und wird ihnen in der Buchführung der Bundesbahnen Rechnung getragen werden.

229 Der Verwaltungsrat erachtet es für angezeigt, den Aktivsaldo von Fr. 778,691. 78 zur Amortisation der Kursverluste auf den früheren Emissionen des S1/^ %igen Bundesbahnanleihens zu verwenden, wie dies bereits bezüglich der Aktivsaldi der Centralbahn und der Nordostbahn von Ihnen genehmigt wurde. Der Konto Kursverluste würde sich dann reduzieren auf Fr. 147,607. 80.

Wir schließen uns diesem Antrage an und empfehlen Ihnen den nachstehenden Beschlußentwurf zur Genehmigung.

Gleichzeitig benutzen wir den Anlaß, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 23. Januar 1903.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Beilage: Bericht des Verwaltungsrates der Bundesbahnen vom 29. Dezember 1902.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Genehmigung der Rechnungen und der Bilanz der Vereinigten Schweizerbahnen für das Jahr 1901.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Berichtes des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen über die Rechnungen und die Bilanz der Vereinigten Schweizerbahnen für das Jahr 1901, vom 29. Dezember 1902, samt Beilage; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 23. Januar 1903, beschließt: Die Rechnungen pro 1901 und die Bilanz auf 31. Dezember 1901 der Vereinigten Schweizerbahnen werden genehmigt; der Aktivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung im Betrage von Fr. 778,691.78 wird zur Abschreibung auf dem Konto Kursverluste auf der Emission von 3l/2 % Obligationen des Bundesbahnanleihens von 1899 verwendet.

231 Beilage.

Bericht des

Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen an den Bundesrat über die Rechnungen und die Bilans der Vereinigten Schweizerbahnen für das Jahr 1901 zu Händen der Bundesversammlung.

(Vorn 29. Dezember 1902.)

Hochgeachteter Herr Bundespräsident !

Hochgeachtete Herren Bundesräte!

Die Kechnungen und die Bilanz der Vereinigten Schweizerbahnen für das Jahr 1901 sind Ihnen vom Verwaltungsrate dieser Gesellschaft direkt vorgelegt worden und Sie haben dieselben nach Prüfung im Sinne des Eisenbahnrechnungsgesetzes unter verschiedenen Vorbehalten und Verfügungen genehmigt, die Sie uns mittelst Auszuges aus dem Protokoll Ihrer Sitzung vom 24. September 1902 bekannt gaben. Wir haben von diesen Vorbehalten und Verfügungen Vormerk genommen und werden denselben in der Buchführung der Bundesbahnen Rechnung tragen.

Wir haben unserseits durch die Organe unseres Finanzdepartements eine Prüfung der .Bücher der Vereinigten Schweizerbahnen in St. G-allen vornehmen lassen, wobei sich Übereinstimmung mit den gedruckten Rechnungen und der gedruckten Bilanz ergab. Zu besonderen Bemerkungen sehen wir uns nicht veranlaßt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Vereinigten Schweizerbahnen pro 1901 weist einen Aktivsaldo von Fr. 778,691. 78 aus. Wir erachten es für angezeigt, diese Summe zur Amortisation der Kursverluste auf den frühern Emissionen des 3*/2 % Bundesbahnanleihens zu verwenden, wie wir dies bereits bezüglich derAktivsaldos der Centralbahn und der Nordostbaha vorgeschlagen haben.

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Diese Kursverluste belaufen sich im ganzen auf

Fr. 2,327,928. 20

Der Aktivsaldo der Centralbahn pro 1901 betrug, nach Abzug der allgemeinen Gratifikation an das Personal . Fr. 1,173,558. 04 Der Aktivsaldo der Nordostbahn pro 1901 betrug ,, 228,070.58 ,, 1,401,628.62 Fr. 926,299.58 Der Aktivsaldo der Vereinigten Schweizerbahnen pro 1901 beträgt ,, 778,691. 78 Bei Annahme unseres Antrages reduziert sich der Konto Kursverluste auf . . . . Fr. 147,607. 80 Gemäß Art. 13 des Rückkaufsgesetzes vom 15. Oktober 1897 beehren wir uns, Sie zu ersuchen, der Bundesversammlung folgende S c h l u ß n a h me zu b e a n t r a g e n : Die Rechnungen pro 1901 und die Bilanz auf 31. Dezember 1901 der V e r e i n i g t e n S c h w e i z e r b a h n e n werden genehmigt; der Aktivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung im Betrage von Fr. 778,691. 78 wird zur Abschreibung auf dem Konto Kursverluste auf der Emission von 31/a °/o Obligationen des Bundesbahnanleihens von 1899 verwendet.

Genehmigen Sie, hochgeachteter Herr Bundespräsident, hochgeachtete Herren Bundesräte, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 29. Dezember 1902.

Im Namen des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen, Der P r ä s i d e n t :

Casimir von Arx.

Der Sekretär : Mtirset.

-·Ss-O-cg.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Genehmigung der Rechnungen und der Bilanz der Vereinigten Schweizerbahnen für das Jahr 1901. (Vom 23.

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