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Aus den Verhandlungen des Bundesrates, (Vorn 24. Februar 1903.)

Der Bundesrat hat den Rekurs des 0. T h i e l in Neuenburg gegen die vom Staatsrat des Kantons Neuenburg verfügte Unterstellung seiner Färberei unter das Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken gestutzt auf folgende Erwägungen abgewiesen.

Das am 16. Mai 1902 dem eidgenössischen Fabrikgesetz unterstellte Etablissement 0. Thiel in Neuenburg besteht aus Färberei, chemischer Wäscherei, Glätterei und Konfektion, die in zwei nebeneinander stehenden Gebäuden untergebracht sind. Die Zahl der daselbst beschäftigten Personen beträgt 7--10, und es ist Motorbetrieb vorhanden. Aus der in dein einen Gebäude untergebrachten Färberei und chemischen Wäscherei gehen die in Verarbeitung stehenden Stoffe unmittelbar in die im andern Gebäude befindlichen Geschäftsabteilungen, Glätterei und Konfektion, über. Sämtliche Teile des Geschäftes arbeiten sich also in die Hände und sind somit, entgegen der Ansicht des Rekurrenten, als zusammengehörend und als ein untrennbares Ganzes zu betrachten. Mit Kreisschreiben des Bundesrates vom 7. April 1885 (Kommentar S. 24) ist folgende Wegleitung betreffend Unterstellung eines Etablissements unter das Gesetz gegeben worden: ,,Zu einem dem Gesetz unterstellten oder zu unterstellenden Etablissemente gehören alle Teile desselben, in welchen Arbeiten behufs Herstellung des oder der Fabrikate (inbegriffen Nebenprodukte) bis zu ihrer Fertigstellung zum Transport vorgenommen werden, wobei nicht in Betracht kommt, ob dies in einer oder mehreren zu demselben Betriebe gehörenden Räumlichkeiten geschieht."

Übrigens ist zu bemerken, daß bei zahlreichen, dem Gesetze unterstellten Fabriken gleicher Art, wie diejenige des Rekurrenten, die Arbeiterinnen der Glättereien jeweilen bei der Berechnung der Arbeiterzahl mit in Berücksichtigung gezogen wurden und daß noch von keiner Seite Einwand dagegen erhoben worden ist. Es besteht demnach kein Zweifel, daß gemäß Bundesratsbeschluß vom 3. Juni 1891, Ziffer l, lit. a (Kommentar S. 35), die vom Staatsrate des Kantons Neuenburg verfügte Unterstellung des Etablissements Thiel unter das Fabrikgesetz berechtigt ist.

611 1. Der Bundesratsbeschluß betreffend Bewilligung einer Verpflegungszulage an Offiziere der Gotthardtruppen und an Instruktoren, vom 10. Januar 1893, wird aufgehoben. Demgemäß wird das Militärdepartement eingeladen, das Schlußalinea des Art. l seines Dienstbefehls betreffend die Verpflegung der Offiziere und Mannschaften der Festungsartillerie vom 1. Januar 1896, dahin lautend: ,,Die zum Dienst in den Befestigungen einberufenen Instruktoren erhalten eine Verpflegungszulage von 50 Cts.

per Tag auf Rechnung der Schulen und Kurse, zu streichen.

2. Ferner werden aufgehoben die Bundesratsbeschlüsse betreffend Gewährung einer Tageszulage von Fr. 3 an die Instruktionsaspiranten, überhaupt an die Offiziere aller Waffen, die als Instruktionsgehülfen und Aspiranten in Schulen und Kursen am Gotthard Dienst zu leisten haben, vom 27. April 1894 und 21. April 1896.

Die im Art. 5 der dem Eisenbahnkomitee Reinach-MenzikenMünster erteilten Konzession für eine Bisenbahn von ReinachMenziken nach Münster, vom 24. Juni 1899 (E. A. S. XV, 478 ff.), angesetzte und durch Bundesbeschluß vom 21. Dezember 1900 (E. A. S. XVI, 274) erstreckte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um 2 weitere Jahre, d. h. bis 21. Dezember 1904, verlängert.

(Vom 26. Februar 1903.)

Der neue österreichisch-ungarische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Freiherr H e i d l e r von Egeregg und Syrgenstein hat heute dem Herrn Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben überreicht.

(Vom 27. Februar 1903.)

Das allgemeine Bauprojekt der Montreux-Berner Oberlandbahn für die Strecke von Montbovon nach Zweisimmen wird genehmigt.

Dem von der Direktion der Jura-Simplon-Bahn vorgelegten Programm und Kostenvoranschlag für das fünfte Baujahr des

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Simplontunnel-Durchstiches wird die Genehmigung erteilt und das Eisenbahndepartement ermächtigt, den schweizerischen Subvenienten hiervon Kenntnis zu geben, unter Angabe der gemäß Voranschlag und Subventionsverpflichtung auf sie entfallenden Beträge.

(Vom 3. März 1903.)

Dem Honorar-Vizekonsul der Republik Salvador, mit Sitz in Genf, Herrn Nathan H a a s , wird das Exequatur erteilt.

Das bisher für den Staat Sao Paulo zuständig gewesene schweizerische Vizekonsulat in Santos wird nach der Stadt Saô Paulo verlegt.

Zum schweizerischen Vizekonsul in Sao Paulo für den gleichnamigen Staat wird Herr Jean Jacques K e s s e l r i n g , von Märstetten (Thurgau), ernannt.

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Wahlen.

(Vom 27. Februar 1903.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Einnehmer des auf 1. April zu eröffnenden Hauptzollamtes für Uhren und Bijouterie in La Chaux-de-Fonds : Hermann Meyer, von Noflen, Kontrollgehülfe beim Zollamt Pruntrut.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter (und Briefträger im Winter) in Leuk-Bad : Séraphine Loretan, von und in Leukerbad (Wallis).

Postcommis in Lugano : Ludwig Gobbi, von Quinto (Tessin), Postcommis in Zürich.

Postcommis in Chiasso : Arnold Rossi, von Locamo, Postcommis in Winterthur.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Aigle : Eugen Groin, von Pizi (Waadt), Telegraphist in Zürich.

Telegraphist in Leuk-Bad (Wallis) : Seraphine Loretan, von und in Leukerbad.

Telegraphist in Rorschach : August Zindel, von Sargans, Telegraphist in Schaffhausen.

Bundesblatt. 55. Jahrg. Bd. I.

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614 (Vom 3. März 1903.)

Militär département.

Definitive Instruktionsaspiranten der Infanterie : Oberlieutenant Marc Bourquenez, von Boncourt, in Pruntrut.

Oberlieutenant August Abt, von Basel, in Ariesheim.

Oberlieutenant Ulrich Wille, von Zürich, in Meilen.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Kreispostadjunkt in St. Gallen : Robert. Hotz, von Mogeisberg fSt. Gallen), Postbureauchef in St. Gallen.

Postcommis in Genf: Jules Poget, von Agiez (Waadt), Postcommis in Basel.

Postcommis in Zürich : Moritz Moser, von Biglen (Bern), Postaspirant in Luzern.

Florian Niggli, von Malans (Graubünden), Postaspirant in Zürich.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphisten in Basel :

Anton Mani, von Ferrera (Graubünden), Telegraphenaspirant in Chur.

Jakob Örtli, von Bnnenda (Glarus), Telegraphenaspirant in Herisau.

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1903

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04.03.1903

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