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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Ausschreibung von Postlehrlingsstellen.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf einer Anzahl neuer Postlehrlinge.

Schweizerbürger können ihre Anmeldung schriftlich bis spätestens den 1. Februar 1903 einer der Kreispostdirektionen in Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur oder Beilenz einreichen.

Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 25 Jahre alt sein. Der Anmeldung, welche eine kurze Lebensbeschreibung und genaue Adresse des Bewerbers enthalten soll, sind beizulegen: a. der Geburts- oder Heimatschein; 6. ein Sittenzeugnis; c. Zeugnisse über den bisherigen Bildungsgang.

Die Kandidaten haben in ihrer Anmeldung anzugeben, bei welchem Arzte sie sich in bezug auf ihre gesundheitlichen Verhältnisse zu untersuchen lassen wünschen, worauf die Kreispostdirektion jenem Arzte das postamtliche Formular für das Arztzeugnis übermitteln wird.

Außerdem haben sich die Bewerber später bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Kreispostdirektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

Allfällige Adreßänderungen sind der Kreispostdirektion, bei welcher sich der Bewerber angemeldet hat, mitzuteilen.

Verlangt wird unter anderem die Kenntnis wenigstens zweier Nationalsprachen.

Mit Rücksicht auf die bestehenden dienstlichen Verhältnisse können weibliche Bewerber diesmal nicht berücksichtigt werden.

Betreffend den Ort der Verwendung, sowie den Zeitpunkt des Dienstantrittes der neuen Lehrlinge behält sich die Postverwaltung vollkommen freie Hand vor.

Weitere Auskunft erteilen sämtliche Kreispostdirektionen.

B e r n , den 3.Januar 1903.

[8.]..

Schweiz. Oberpostdirektion.

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Periodische Stellenausschreibungen.

Infolge Ablaufs der ordentlichen Amtsdauer mit dem 31. März 1903 werden hiermit sämtliche Stellen der schweizerischen Bu.iiclesver^>*raltii.ng- zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die jetzigen Inhaber werden ohne weiteres als angemeldet betrachtet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen unter genauer Bezeichnung der Stelle, um welche sie sich bewerben, schriftlich und in Begleit allfälliger Zeugnisse den betreffenden Departementen oder Verwaltungsabteilungen einzureichen.

Anmeldungstermin für sämtliche Stelleu : 17. Januar 1908.

B e r n , den 30. Dezember 1902.

Im Auftrage des Schweiz. Bundesrates : Schweiz. Bnndeskanzlei.

Ausschreibung von Bauarbeiten, Die Schreinerarbeiten 1. Teil (Fenster) in den Druckerei- und Photographieflügeln des Gebäudes flir die eidg. Landestopographie in Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotfonnulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 105) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Landestopographie" bis und mit dem 19. Januar nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauteil.

B e r n , den 6. Januar 1903.

Stellen-Ausschreibungen.

Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin :: Anmeldung an:

II. Stellvertreter des Pferdearztes der eidg.

Pferderegieanstalt in Thun.

Veterinäroffizier.

Fr. 3500 bis 4500.

25. Januar 1903.

Militärdepartement.

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Vakante Stellen: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an: Bemerkungen :

Zwei Instruktorenstellen II. Klasse der Infanterie.

Die gesetzlichen.

Fr. 3500 bis 4500.

20. Januar 1903.

Militärdepartement.

Vom 1. April 1903 an beträgt das Minimum der Besoldung Fr. 3500.

Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

Hmdelsabieilung.

Vakante Stelle: Kanzlist I. Klasse.

Erfordernisse :

Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Gute allgemeine Bildung und mindestens Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Fr. 3000 bis 4000.

19. Januar 1903.

Handelsabteiiung.

Post-, Telegraphen- und Zollstelleu.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n kiert einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1. Postcommis in Basel.

Anmeldung bis zum 20. Januar 2. Bureaudiener beim Hauptpostbureau 1903 bei der Kreispostdirektion in Basel.

Basel.

3. Postcommis in Herisau. Anmeldung bis zum 20. Januar 1903 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

60 4. Telegraphist in Rochefort (Neuenburg). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 20. Januar 1903 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

5. Telegraphist in Interlaken. Anmeldung bis zum 20. Januar 1903 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

6. Telegraphist in Langnau (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 20. Januar 1903 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

7. Telegraphist in Schaffhausen. Anmeldung bis zum 20. Januar 1903 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

8. Telegraphist in Castagnola (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 20. Januar 1903 bei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

1. Postverwalter in Brig.

2.

3.

4.

5.

} Anmeldung bis zum 13. Januar > 1903 bei der Kreispostdirektion Postcommis in Bex.

J in Lausanne.

Briefträger, Bureaudiener und Packer in Langnau (Bern). Anmeldung bis zum 13. Januar 1903 bei der Kreispostdirektion in Bern.

Briefträger und Bote in Bévilard Ì Anmeldung bis zum 13. Januar (Bern).

j. 1903 bei der Kreispostdirektion Briefträger in Münster (Bern).

] in Neuenburg.

6. Postcommis in Chur.

| Anmeldung bis zum 13. Januar 7. Bureaudiener beim Postbureau [ *90;Lbei der Kreispostdirektion Davos-Platz.

J m Chur8. Telegraphist und Telephonist in Hundwil (Appenzell A.-Rh.). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision und Telephonentschädigung.

Anmeldung bis zum 13. Januar 1903 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahn ml Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft,

Jahrgang 1903.

Herausgegeben vom

schweizerischen Eisenbahndepartement.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

l.

Bern, den 7. Januar 1903.

III. Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

1. (Vos) Interner Personen- und Gepäcktarif der rhätischen Bahn, vom 1. Juli 1896. Kündigung.

Der obgenannte Personentarif nebst Nachtrag I wird hiermit auf den 1. Juli 1903 gekündigt.

Chur, den 3. Januar 1903.

Direktion der rhätischen Bahn.

C. Transitverkehr.

2. (Vos) Tarif für den direkten Personen- und Gepäckverkehr zwischen Deutschland und Italien über die Gotthardbahn, vom 1. September 1894.

Neuausgabe.

Am 1. Februar 1903 gelangt für diesen Verkehr ein neuer Tarif zur Einführung, durch welchen derjenige vom 1. September 1894 aufgehoben und ersetzt wird.

Lugern, den 2. Januar 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

3. (Vos) Personen- und Gepäcktarif Stationen der Paris-Lyon Mittelmeerbahn -- Stationen der badischen Staatseisenbahnen via Gotthard Für diesen Verkehr tritt am 15. Januar 1903 ein Tarif in Kraft.

Luzern, den 2. Januar 1903.

Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

4.

Oesterreichisch-süddeutscher Personen- und Gepäcktarif, vom 1. Juli 1899. Neuansgabe.

Auf 1. Januar 1903 gelangt für den österreichisch-süddeutschen Personen- und Gepäckverkehr ein neuer Tarif zur Ausgabe, durch den der Tarif Toni 1. Juli 1899 samt Nachtrag aufgehoben -wird.

Die in den Tarif aufgenommenen besonderen Bestimmungen zur Eisenbahn -Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter I genehmigt worden.

Karlsruhe, den 27. Dezember 1902.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

Rückvergütungen.

5. (Vos) Rückvergütung auf Gütersendungen via Gürbetalbahn.

Soweit nachstehend genanntes Verkehrsgebiet betreffend, werden die über Münsingen erreichbaren billigsten Gütertaxen auf dem Rückvergütungswege gegen Vorweis der Originalfrachtbriefe bis auf weiteres auch bei Benützung der Route via Belp (Gürbetalbahn), d. h. auch bei Réexpédition auf einer Zwischenstation der Gürbetalbahn eingehalten.

Das Verkehrsgebiet umschreiben wir wie folgt: 1. Bern Hauptbahnhof loco -- Berner Oberland, inkl. Steffisburg, und umgekehrt ; 2. Zollikofen bis und mit Grellingen, sowie südlich und westlich dieser Linie gelegene Stationen der Westschweiz -- Berner Oberland, inkl.

Thun und Steffisburg, und umgekehrt ; 3. Zollikofen bis und mit Hindelbank J _ ß Oberland, inkl. Thun, Lyß bis uno. mit Arch-Ruti > , 114.

und Biel (Bienne) bis und mit Lengnau / umgekehrt Bern, den 6. Januar 1903.

Direktion der Thunerseebahn

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

6. (Vos) Gütertarif im Binnenverkehr der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen und Wilhelm-Luxemburg-Bahn, vom 15. April 1899.

Nenansgabe.

Mit Geltung vom 1. Januar 1903 gelangt ein neuer Giltertarif für den Binnenverkehr zur Ausgabe. Gleichzeitig wird der Tarif vom 15. April 1899 nebst Nachträgen aufgehoben. Die Neuausgabe enthält in der Hauptsache den Tarif von 1899 nebst den seither eingeführten Änderungen und Ergänzungen. Die Einteilung und Nummerbezeichnung der Ausnahmetarife ist im Interesse der Übereinstimmung mit den Tarifen der Nachbarbahnen geändert worden. Die verschiedenen Frachtsätze für Getreide, Hülsenfrüchte u. s. w. finden sich in den Ausnahmetarifen 10, 10 a, 10 b und 27. Insoweit mit dem Wegfall der Frachtsätze für Buchweizen, Hirse und Mais für die Ausfuhr nach der Schweiz von gewissen Getreideversandstationen im Ausnahmetarif 10« Frachterhöhungen sich ergeben sollten, treten die letzteren erst mit dem 15. Februar 1903 in Kraft.

Der neue Tarif ist bei unserer Drucksachenkontrolle zum Preise von 0,40 M. erhältlich.

Sfransburg, den 26. Dezember 1902.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

7. (Vos) Heft 2 des Tirol-Vorarlberg-süddeutschen Gütertarif es.

Teilweise Verlängerung der Gültigkeitsdauer nnd Ergänzung.

Die Gültigkeit des im Heft 2 des Tirol-Vorarlberg-süddeutschen Güterverkehrs vorgesehenen Ausnahmetarifs Nr. 9 für Thomasschlackenmehl wird bis zum 31. Dezember 1903 verlängert. Außerdem wird die Station Gandringen mit Wirkung vom 1. Januar 1903 in den Ausnahmetarif einbezogen.

Nähere Auskunft erteilt unser Gütertarif bureau.

Karlsruhe, den 29. Dezember 1902.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

8. (Vos) Teil IV, Heft 4, der süddentsch-österreichisch-ungarischen Gütertarife, vom 1. Januar 1902. Nachtrag II.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1903 ist zum Ausnahmetarif für Holz und Rinde, Teil IV, Heft Nr. 4, für den süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verband der Nachtrag II erschienen.

Karlsruhe, den 30. Dezember 1902.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

9.

(Vos)

Südwestdentsche Gütertarife.

Aendernng.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1903 ab ist im Ausnahmetarif 2 (Rohstofftarif) unter Ziffer l des Warenverzeichnisses die Fassung ,,Dünger (Mist und Abtrittädünger)" geändert worden in: ,,Dünger (Mist), auch getrocknet und gemahlen, und Abtrittsdünger".

Strassburg, den 29. Dezember 1902.

Geneiraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

10. (.Vos) Seehafen-Ausnahmetarif vom 1. Oktober 1901 im rheinisch-westfälisch-siidwestdeutschen Verkehr. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1903 wird die Station Devant les Ponts der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen in die Klasse 8 (Petroleum) mit einem Frachtsatz von 1,86 Mark aufgenommen.

Ferner werden die Frachtsätze für die Artikel : a. Eeis, auch gemahlen (Reismehl), Reisgries (Klasse 9), b. Käse, feste, mit Ausnahme der Parmesankäse (Gorgonzola, Roquefort und ähnliche Käse werden nicht als feste angesehen) (Klasse 10) wie folgt ermäßigt: Von und nach Reis, Käse, feste, Emden, auch gemahlen mit Ausnahme Emden Ausserihafen (Reismehl), der Parmesankäse Leer, Papenburg Reisgries u. s. w.

nach Ulld von

1. Stationen der badischen Staatseisenbahnen Konstanz Schaff hausen Singen Waldshut 2. Station der württembergischen Staatseisenbahnen Friedrichshafen 3. Basel bad. Bahn ) , , d Basel SB B ^ TM Basel St. Johann j transit

Frachtsätze fUr 100 kg. in Mark

2,53 2,48 2,39 2,31

3,18 3,11 2,99 2,88

2,53

3,18*)

2,01

2,53

*) Erst gültig vom 15. Februar 1903.

Karlsruhe, den 31. Dezember 1902.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Frachtsätze für Tonerde. Vom 1. Januar 1903 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1903, werden für die Beförderung von schwefelsaurer, präparierter Tonerde in Wagenladungen von mindestens 10 000 kg.

folgende Taxen gewährt: Von

nach

Heller per 100 kg.

Liesing Bregenz ,, Buchs ,, Lindau ,, St. Margrethen Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 143,

208 208 208 212 v. 16. Dez. 1902.

Bückvergütung auf Transporten von Schieferton. Vom 1. Januar 1903 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1903, werden für die Beförderung von a. Schieferton, roh, in Säcken; ft. Schieferton, roh, unverpackt, in Wagenladungen von wenigstens 10 000 kg. folgende Frachtsätze im Rückvergütungswege gewährt : nach Lindau Bregenz Buchs St. Margrethen Von a b a 6 a b a b Heller per 100 ig.

Altkladno . . . . 178 -- 190 -- Buschtehrad. . . . 178 158 190 158 Duby 178 158 190 158 Kladno 178 -- -- -- Strebichowic -Vinarie. 183 169 183 169 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt,

-- -- 194 194 158 194 192 158 194 -- -- 192 183 169 189 Nr. 143, v. 16. Dez.

-- 166 166 -- 177 1902.

Rückvergütung auf Frachtsätzen für Holz. Vom 1. Januar 1903 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1903, werden für Sendungen von Bau-, Werk- und Schnittholz, auch Faßdauben, ausgenommen Eisenbahnschwellen und zur Stock- oder Schirmfabrikation bestimmte, roh vorgerichtete Stöcke, auf den Prachtsätzen der Serie II, Heft 2 des Teiles IV, der österreichisch-angarisch-schweizerischen Gütertarife folgende Rückvergütungen gewährt : nach Bregenz transit und Buchs transit Von mit Bestimmung nach Belgien oder Südfrankreich Sziszek 44 Centimes Zâgrâb 25 ,, Gradée 25 ,, Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 143, v. 16. Dez. 1902.

Rückvergütung auf Transporten von Holz. Vom 1. Januar 1903 bis auf Widerruf, längstens bis Ende Dezember 1903, wird auf den im Heft 2, Teil IV, der österrsichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife enthaltenen Taxen der Serie 2 ab Bares für Transporte yon Bau-, Werk- und Schnittholz, auch Faßdauben (ausgenommen Eisenbahnschwellen und zur Stockoder Schirmfabrikation bestimmte, roh vorgerichtete Stöcke) eine Rückvergütung von 45 Cts. per 100 kg. gewährt. Die näheren Bedingungen sind im österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 143, v. 16. Dez. 1902, enthalten.

Frachtsatz für Obst. Vom 1. Januar 1903 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1903, wird für die Beförderung von frischem Obst, unverpackt, in Wagenladungen von mindestens 10 000 kg. nachstehende Taxe gewährt : Von

nach

Heller per 100 kg.

Fehring Lindau 273 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 144, v. 18. Dez. 1902.

Rückvergütung auf Transporten von gusseisernen Bohren. Vom 1. Januar 1903 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1903, wird für die Beförderung von gußeisernen Röhren in Wagenladungen von wenigstens 10000 kg. folgende Taxe gewährt: Von

nach

Heller per 100 kg.

Königshof Buchs 207 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 144, v. 18. Dez. 1902.

Frachtsätze für gebrauchte leere Emballagen. Vom 1. Januar °1903 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1903, werden für die Beförderung von gebrauchten leeren Emballagen folgende Taxen zur Anwendung kommen: Von

nach

Heller per 100 kg.

Bregenz, Buchs, Lindau Pardubitz 344 St. Margrethen ,, 356 und umgekehrt.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 144, v. 18. Dez. 1902.

Frachtsätze für Kandiszucker. Vom 1. Januar 1903 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1903, werden für die Beförderung von Kandiszucker folgende Ttixen gewährt: Wagenladungen von Von nach 5000 kg.

10000 kg.

Heller per 100 kg.

Böhm. Leipa Bregenz und Lindau 447 399 Prag ,, 410 361 Österr. Verordmmgsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 144, v. 18. Dez. 1902.

Frachtsätze für Petroleum, Schmieröle etc. Vom 1. Januar 1903 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1903, werden für die Beförderung von Petroleum, raffiniert, Blauöl, Griinöl und Gasöl (Gasteeröl), Schmieröle (mineralische), Petroleumrückstände, Mineralteer, Petroleumteer, auch in festem Zustande (Goudron, Petroleumpech), Asphaltkokes und Petroleumkokes, sowie überhaupt Mineralöle, schwere (aus Petroleum gewonnene Schweröle), welche bei 20 ° Celsius ein spezifisches Gewicht von mehr als 0,835 und bei gleicher Temperatur eine Viskosität von höchstens 2,6 haben, in Wagenladungen von wenigstens 10000 kg. folgende Taxen gewährt: Von

nach

Heller per 100 ig.

Kralup und Kolin Buchs 167,6 ,, Lindau 170 ,, Bregenz transit 170 ,, St. Margrethen 171,2 Für Petroleumnaphtha (Rohbenzin), Petroleumbenzin (Benzin aus Erdöl) gelten die obigen um 10 °/o erhöhten Frachtsätze.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 144, T. 18. Dez. 1902.

Frachtsätze für Holekohle. Vom 1. Januar 1903 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1903, werden für die Beförderung von Holzkohle in Wagenladungen von 10 000 kg. folgende Taxen gewährt : Von

nach

Heller per 100 kg.

Illava Bregenz 205 ,, Buchs 203 ,, Lindau 205 ,, St. Margrethen 206 Ungvâr Bregenz 282 ,, Buchs 280 ,, Lindau 282 ,, St. Margrethen 283 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 144, v. 18. Dez. 1902.

· Frachtsätze für Eisen- und Stahlabfälle, Eisen und Stahl, alt. Vom 1. Januar 1903 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1903, werden für die Beförderung von Eisen- und Stahlabfällen, sowie von Eisen und Stahl, alt, abgängig bei Frachtzahlimg für mindestens das Ladegewicht des verwendeten Wagens folgende Taxen gewährt: Von nach n,,nOT per 100 itg.

Bregenz Assling 158 Buchs ,, 154 Lindau ,, 162 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 145, T. 20. Dez. 1902.

Frachtsätee für Ölst. Vom 1. Januar 1903 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember ]903, werden für die Beförderung von getrocknetem Obst und Pflaumenmus in Wagenladungen von 10000 kg. folgende Taxen angewendet : nach Bregenz, Buchs St.-Margrethen Von

Hellor per 100 kg.

Bares 364 Sziszek 357 Andrijevci 471 Bosna-Brod 465 Brod. ' 458 Brsadin 499 Eszék 460 Garcin 465 Ivankovo 490 MikanoYci 484 Buma ' 535 Samac 490 Striäivojna-Vrpolje 477 Vinkovci loco 496 Vinkovci transit 490 Vukovar 487 Zimony 575 Brfika 536 Gunja 528 Österr. Verordnuügsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 144, v.

369 362 476 470 463 504 465 470 495 489 540 495 482 501 495 492 580 541 533 18. Dez. 1902.

Frachtsätze für Briefpapier wnd Brief"couverts. Vom 1. Januar 1903 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1903, werden für die Beförderung von Briefpapier und Briefcouverts in Cartons folgende Taxen gewährt : Wagenladungen von Von nach 5000 kg.

10000 kg.

Heller per 100 kg.

Wien I K E B Westbahnhof Bregenz, Lindau 398 367 ,, Buchs 390 360 Wien Hauptzollanr; Bregenz, Lindau 405 373 Österr. Verordnuugäbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 145, v. 20. Dez. 1902.

Frachtsätee fur Zement. Vom 1. Januar 1903 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1903, werden für die Beförderung von Zement bei Frachtzahlung für das Ladegewicht des verwendeten Wagens, mindestens für 10000 kg., folgende Taxen zur Anwendung kommen: Von nach cts. por 100 kg.

Kirchbütihl Bregenz transit 73 ,, Buchs transit 70 ,, St. Margrethen transit 75 Österr. Verordnuügsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 147, v. 25. Dez. 1902.

10

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 6. Januar 1903 : 1. Einhaltung im Rückvergütungswege der über Münsingen gültigen Gütertaxen bei Benutzung der G T B im Verkehr Bern loco -- Berner Oberland (einschließlich Steffisburg) und umgekehrt, Zollikofen bis und mit Grellingen und die südlich und westlich dieser Linie gelegenen Stationen der Westschweiz -- Berner Oberland (einschließlich Thun und Steffisburg) und umgekehrt, sowie Zollikofen bis und mit Hindelbank, Lyß bis und mit Arch-Rüti und Biel bis und mit Lengnau -- Berner Oberland (einschließlich Thun) und umgekehrt, mit Vorbehalt'.

2. Sonstige Mitteilungen.

Teil l, Abteilung A, der belgisch-deutschen Gütertarife. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 30. Dezember 1902 dem Entwurf zu einer Neuausgabe des Teiles I, Abteilung A, der Tarife für den belgischdeutschen Güterverkehr die Genehmigung zur Anwendung auf den belgischen Verkehr mit Basel via Delle mit Vorbehalt erteilt.

11

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

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Jahr

1903

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.01.1903

Date Data Seite

57-60

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10 020 403

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