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Aus den Verhandlungen des Bundesrates, (Vom 24. Juli 1903.)

Dem Kanton O b w a l d e n werden an die Wiederherstellungsund Sicherungsarbeiten an der Kleinen und Großen Schlieren boi Alpnach folgende Beiträge zugesichert: a. für die Kleine Schlieren 50 °/o der Kostenvoranschlagssumme von Fr. 40,000, im Maximum Fr. 20,000 aus der Bundeskasse, sowie eine Aversalsumme von Fr. 10,000 aus dem allgemeinen Schutzbautenfonds; 6. für die Große Schlieren eine Aversalsumme von Fr. 15,000 aus dem allgemeinen Schutzbautenfonds.

(Vom 31. Juli 1903.)

Herrn Karl L e u t e n e g g e r , Ingenieur II. Klasse des topographischen Bureaus, wird die nachgesuchte Entlassung unter Verdankung der geleisteten Dienste gewährt.

(Vom 7. August 1903.)

Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Bern ernannten Herrn Edward H i g g i n s wird das Exequatur erteilt.

Herrn Ernst Je z i e r , technischer Experte II. Klasse des eidg. Amtes für geistiges Eigentum, wird die nachgesuchte Entlassung unter Verdankung der geleisteten Dienste gewährt.

Die im Art. 5 der Konzession einer schmalspurigen Eisenbahn von Alpnachstad, Station der Brünigbahn, über Stans nach Altdorf, Station der Gotthardbahn, vom 24. April 1902 angesetzte Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um 6 Monate, d. h. bis zum 24. Oktober 1903, verlängert.

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Als Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat der Compagnie genevoise des tramways électriques in Genf für die mit dem 31, März 1906 ablaufende Amtsdauer werden gewählt die Herren : G r a r d i o l , Präsident der Handelskammer in Genf, und Ingenieur P e r r o t in Genf.

Ernennung von Sanitätsoffizieren: Zu Oberlieutenants der Sanitätstruppen werden ernannt: Peter Eugen Steiner, von und in Lavin, Ernst Finkbeiner, von und in Basel, Alfred Senn, von Thun, in Bern, Jakob Mathieu, von Remüs, in Zürich, Ernst Gebhardt, von Wigoltingen, in Frauenfeld, Walter Gamper, von und in Winterthur, Felix Wolf, von Melchnau, in Bern, Emil Fricker, von und in Basel, Fritz Louis Ruch, von Bleienbach, in Neuveville.

Zu Lieutenants der Sanitätstruppen (Apotheker) werden ernannt : Rudolf Jenzer, von Thunstetten, in Interlaken, Henri Allet, von Louèche, in Sion, Albert Biedermann, von Jens, in Frauenfeld, Charles Frochaud, von Landeron, in Neuhausen, Teofilio Salis, von Castasegna, in Zürich, Rudolf Bentz, von Basel, in Bière, Hans Heer, von und in Basel.

In Anwendung von Art. 5, 7 und 11 des Règlements vom 4. November 1887 betreffend Bimdessubsidien an Kantone und Gemeinden zur Bekämpfung gemeingefährlicher Epidemien hat der Bundesrat dem Kanton Wal li s für den Bau eines Krankenhauses in Sitten mit Desinfektionseinrichtungen folgende Beiträge zugesichert : 1. für die Baukosten im Voranschlag von Fr. 18,142. 15 einen Beitrag von Fr. 6000 ; 2. für die Einrichtungskosten im Voranschlage von Fr. 4862. 20 einen Beitrag von 50 °/o bis zu Fr. 2431. 10.

Total der Beiträge Fr. 8431. 10.

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Der schweizerische Bundesrat hat den Rekurs des Josef Franz B e r t s c h in Columbus (Ohio) gegen einen Entscheid des st. gallischen Militärdepartements, durch welchen er militärsteuerpflichtig erklärt wurde, als unbegründet abgewiesen.

ßekurrent verließ die Schweiz im Februar 1895 und erwarb am 1. Juni 1896 das Bürgerrecht der Vereinigten Staaten. In einem Briefe vom 31. August 1897 teilte er dem schweizerischen Konsul in Cincinnati, Ohio, mit, daß er auf das schweizerische Bürgerrecht verzichte. Gestützt auf diesen Verzicht erklärt er nun, als Nichtschweizer seit 1896 nicht zur Leistung des Militärpflichtersatzes verpflichtet zu sein.

Dieser Auffassung gegenüber äußert sich das st. gallische Militärdepartement in seiner Rekurserwiderung folgendermaßen: ,,Weder gegen die Taxationsanzcigen von 1896 und 1897 noch gegen spätere alljährlich zugesandte Steuernoten hat der Kekurrent je Einsprache erhoben, es wurde also die dem Rubrikaten vom Kantonskriegskommissariat jeweils bei Zusendung der Taxationsanzeigen eingeräumte Rekursfrist unbenutzt gelassen.

Auch ist weder den Gemeindebehörden von Wallenstadt, noch dem Regierungsrat je ein förmliches Gesuch um Entlassung aus dem hierseitigen Bürgerrecht zugekommen bis im Mai 1903 (Schreiben des Bertsch, datiert vom 22. Mai 1903), obschon das Kriegskommissariat schon im Jahre 1897 den Pflichtigen darauf aufmerksam gemacht hat, daß die Annahme des amerikanischen Bürgerrechts den Austritt beziehungsweise die Entlassung aus dem schweizerischen Bürgerrecht nicht in sich schließe, sondern daß durch erstere nur ein Doppelbürgerrecht geschaffen werde, das dem Inhaber die Rechte und Pflichten beider Staaten auferlege; daß ferner für die. Entlassung aus dem schweizerischen Bürgerrecht selbstredend die hierseitigen Gesetzesbestimmungen maßgebend seien, somit ein Gesuch um Entlassung aus dem hierseitigen Indigenat an den Regierungsrat des Kantons St. Gallen zu richten sei.a Die Abweisung des Rekurses erfolgte auf Grund folgender Erwägungen : 1. Die eidgenössische Rekursinstanz hat sich lediglieh mit der Frage zu beschäftigen, ob der Entscheid der Vorinstanz gesetzliche Bestimmungen verletzt oder unrichtig anwendet. Im vorliegenden Fall liegt eine Verletzung gesetzlicher Bestimmungen vor, wenn Kekurrent nach seiner Behauptung seit 1. Juni 1896 nicht mehr Schweizerbürger ist.

925 2. Über den Verzicht auf das Schweizerbürgerrecht ist allein das Bundesgesetz betreffend Erteilung des Schweizerbürgerrechts und den Verzicht auf dasselbe, vom 3. Heumonat 1876, maßgebend. Dasselbe schreibt in Art. 7 vor, daß die Verzichtserklärung schriftlich der Regierung des Heimatkantons einzureichen ist.

Art. 8 sieht einen Entlassungsbeschluß der kompetenten kantonalen Behörde vor und lässt die Entlassung erst mit der Zustellung der Entlassungsurkunde an den Verzichtenden in Wirksamkeit treten. Aus den tatsächlichen Verhältnissen ergibt sich nun aber, daß der Rekurrent der in Art. 7 erwähnten formellen Bedingung nie nachgekommen ist, daß infolgedessen die st. gallischen Behörden nie einen Entlassungsbeschluß faßten. Rekurrent ist daher noch heute Schweizerbürger und hat alle Pflichten eines solchen zu erfüllen. Eine Verletzung oder unrichtige Anwendung gesetzlicher Bestimmungen liegt also nicht vor, sondern der Entscheid der Vorinstanz erscheint im Hinblick auf das Bundesgesetz betreffend Erwerb und Verlust des Schweizerbürgerrechts vom 3. Heumonat 1876 unanfechtbar.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert : 1. Dem Kanton Uri an die Kosten für Entwasserungsarbeiten bei der Joggenen an der Furkastrasse 50 °/o, im Maximum Fr. 5000.

2. Dem Kanton St. G a l l e n an die zu Fr. 7000 veranschlagten Wiederherstellungsarbeiten am Auerbach bei Eichberg 40%, im Maximum Fr. 2800.

3. Dem Kanton T e ss in an die Kosten für die Verbauung der Vallaccia bei Ambri-Sopra 40%, im Maximum Fr. 1364.

Mit Note vom 20. Juli 1903 zeigt die belgische Gesandtschaft den Beitritt von Mexiko zum internationalen Übereinkommen betreffend den Schutz für gewerbliches Eigentum, vom 20. März 1883; sowie zum Zusatzvertrag vom 14. Dezember 1900 an.

Diesem Übereinkommen gehören nunmehr folgende Staaten an: Deutschland, Belgien, Brasilien, Dänemark, Dominikanische Republik, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Japan, Mexiko, Niederlande, Portugal, Schweden und Norwegen, Schweiz, Serbien, Tunis und Vereinigte Staaten von Amerika.

926 (Vom 8. August 1903.)

Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes der Seilbahn St. Imier-Sonnenberg wird auf Montag den 10. August gestattet.

(Vom 11. August 1903.)

Zu Majoren des Armeetrains werden befördert und eingeteilt wie folgt: Hauptmann L an z, Hans, von und in Thun, bisher Batterie 21, neu Trainoffizier, Division V.

O t t i k e r , Fritz, von und in Bauma, bisher Verpflegstrainabteilung 8, neu Trainoffizier, Division VI.

B u r c k h a r d t , Karl, von und in Basel, bisher Verpflegstrainabteilung 5, neu, z. D.

M a u r e r , Otto, von und in St. Gallen, bisher Kriegsbrücken train 4, neu Trainoffizier, Division VIII.

K e l l e r , Jean, von und in Basel, bisher Kriegsbrückentrain 2, neu Trainoffizier, Division III.

Zum Kommandanten des Bataillons 105, Landwehr II. Aufgebot wird ernannt: Major P a t r y , Henri, in Genf, bisher z. D. des Kautons Genf.

Wahlen.

(Vom 7. August 1903.)

Militär département.

Verwalter des eidg. Kriegsdepots in Thun: Oberstlieutenant Moser, Instruktor I. Kl. der Infanterie, zurzeit in Thun.

927 Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in St. Gallen:

Daniel Martin, vonNeyruz(Waadt), Postaspirant in Lausanne.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Fellers (G-raub.) : Cäcilia Casura, von und in Fellers.

Telegraphist in Gondo (Wallis) : JosefGueron,vonVionnaz(Wallis), in Massongez (Wallis).

(Vom 11. August 1903.)

Militär département.

Kanzlist II. Klasse der administrativen Abteilung der eidg.

Kriegsmaterialverwaltung: Steinhauer, Karl, von Riggisberg, in Bern, bisher Magazinbeamter der administrativen Abteilung.

Magazinbeaniter der administrativen Abteilung: Hofer, Alexander, von Schupfen, in Bern, bisher Aushülfsarbeiter der administrativen Abteilung.

Finanz- und Zolldepariement.

Zollverwaltung.

Kontrollgehülfe beim Zollamt St. Gallen :

Handels-, Industrie- und

Lämmlin, Hans, von Ferenbalm, Bern, bisher Gehülfe I. Klasse in St. Gallen.

Landwirtschaftsdepartement.

Abteilung Industrie.

Bergwerkinspektof :

Escher, Frank, gewesener Bergwerkdirektor, von Zürich, in Montreux.

928

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Revisor I. Klasse bei der Oberpostkontrolle : Kodier, Emil, zurzeit Revisor II. Klasse.

Revisoren II. Klasse bei der Oberpostkontrolle : Buri, Ernst, zurzeit Revisionsgehülfe.

Zemp, Philipp, zurzeit Revisionsgehülfe.

Revisionsgehülfe bei der Oberpostkontrolle : Blau, Karl, Postcommis, in Bern.

Postcommis in Zürich : Desgraz, Paul, von Puidoux (Waadt), Postaspirant, in Zürich.

Jeanneret, Peter, von Travers, Postaspirantin Chaux-de-Fonds.

Campiche, Numa, von Ste. Croix, Postaspirant in Pontresina.

Kreis, Theophil, von Frasnacht (Thurgau), Postaspirant in St. Gallen.

Marioni, August, von Claro (Tessin), Postaspirant in Delsberg.

Merk, Hugo, von Frauenfeld, Postaspirant in Lausanne.

Negri, Guido, von Fescoggia (Tessin), Postaspirant in Luzern.

Zoppi, Elmo, von Feccia (Tessin), Postaspirant in Luzern.

Postverwalter in Rüti (Zürich) : Mötteli, Jean, von Schlatt (Zürich), Postcommis in Rttti.

Posthalter und Briefträger in Neudorf (Luzern): Witwe Elisabeth Wapf-Lang, von und in Neudorf.

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