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Bekanntmachungen von

Departement und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Inkrafttreten des neuen Zolltarifs.

Veranlaßt durch zahlreich einlangende bezügliche Anfragen machen wir hiermit aufmerksam, daß der Zeitpunkt des Inkrafttretens eines neuen Zolltarifes dermalen noch nicht bestimmt werden kann.

Derselbe wird zu gekommener Zeit amtlich bekannt gegeben werden.

B e r n , den 5. Mai 1903.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Der Bericht des eidgenössischen Versicherungsamtes für das Jahr 1901, welcher in ausführlicher Darstellung über den Stand und die Tätigkeit der sämtlichen in der Schweiz arbeitenden Versicherungsgesellschaften Aufschluß gibt, sowie deren kantonale Rechtsdomizile bis zur Zeit der Veröffentlichung enthält, wird gegen Ende Mai die Presse verlassen.

Bei Bestellung vor dem 15. Mai wird die unterzeichnete Amtsstelle diesen Bericht gegen Nachnahme von Fr. 2 zustellen.

Nachher ist die Schrift nur noch zu erhöhtem Preise im Buchhandel erhältlich.

Eidg. Versicherungsamt, Bern.

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Bekanntmachungen von Departement und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1903

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

20

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.05.1903

Date Data Seite

84-84

Page Pagina Ref. No

10 020 554

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