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Botschaft des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend Be-.

willigung eines Bundesbeitrages an den Wiederaufbau der Maggia-Brüke bei Ascona und die damit zusammenhängenden Wuhrarbeiten.

(Vom 10. Dezember 1868.)

Titl

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Bereits zu wiederholten Malen hat sich die Regierung von Tesfin mit dem Gesuche an die .Bundesbehörden gewendet, es möchte dem Danton Tessin für den Wiederaufbau der Maggia-Brüke und die Korxektion der Maggia selbst ein angemessener Beitrag aus der Bundeskasse bewilligt werden.

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Jnfolge mehrfacher Modifikationen, welche diese Subventionsgesuche und die denselben zu Grunde gelegten Projekte seit ihrem ersten Auftreten, im Jahre 185.), im .Laus der darüber gepflogenen Verhandlungen erlitten haben, hat sich die Erledigung dieser Angelegenheit so sehr perzögert, so dass es erst jezt, nach einer Reihe von Jahren, möglich geworden ist, Jhuen die diessälligen Akten spruchreis mit entsprechendem Berieht und Anträgen vorzulegen.

Um die Entwiklung und den thatsächlichen Verlanf dieser Angelegenheit so vollständig als es zur richtigen Würdigung des vorliegenden

1108 Subsidiengesuches nothig erscheint . darzustellen , müssen wir a^.f den Vertrag zurükgehe.., welcher unterem 16. Januar 1847 ^wischen den Kantonen St. Gallen , Graubünden und Tessin einerseits und dem Konigreich Sardinien andererseits in Sachen der Lukmanierbahn zu Lugano abgeschlossen worden ist.

Dieser Vertrag enthält in Art. 13 folgende Bestimmungen: ..Le gouvernement de .^a M^jesl.é le Roi, dans le desir de solli^ ^cil.er l.^ c^s^c^.^ d^.^ ro.^ ^...^....^....^ sur le bord droit du ^lac Majeur, consent a comprendre l^ dite route d^ns l^ rép.^rtuion du ^subside qu'il accorde annuellement .^u^ provinces, a commencer .^c^ .

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^.De son cole le Gouvernement du Canton du Tessm .^ clivera ^usqu'.^u^ confms sardes la route qui do^t re^omdre celle susdés^nee ^en commentant des Locarlo ^usqu^n^ contins sardes. Cette route ^anr^ dan^ les deu.^ Et^ts l^ i^r^eur au. moins de 6 mettes. ..

Mit ^ote vom 20. September 1859 erkundigte sich die italienische Gesandtschaft iu Vern beim Bundesrathe unter Bezugnahme aus obigen Vertrag uaeh dem Stande der .Arbeiten auf schwe^. Gebiete, uud theile

gleichzeitig mit, dass Sardinien seine Arbeiten bis zum ^rühjahr 1863

beendigt haben werde.

^

Der Staatsrath von Tessin, vom Bundesrathe zur Vernehmlassung über obige Mittheiluug eingeladen. erklärte mit Schreiben vom 31. Oktober 1859, dass Hessin bezüglich der Erstellung und Vollendung der ^trasse nicht hinter Vien.ont zurükbleiben werde ; dagegen würde die in diesen.

Zeitranm vorzunehmende W i e d e r h e r s t e l l n u g der B r ü k e ü b e r

die Maggia die K r ä f t e des Kantons übersteigen. Er er-

suche desshalb deu Buudesrath, in Erwägung zu ziehen , ob nicht hier, wo es sich um eine nach dem Auslauge führende ^trasse handle , welche eine mehr als gewohnliche Bedeutung zu erlangen bestimmt sei, der Fall eintrete, dass die Eidgenossenschaft sich dafür ^n iuteressiren und einen Beitrag zu bewilligen habe.

Die von Tessin bezüglich der Vollendung der Strasse ertheilte .^luskuust wurde der sardinischen Gesandtschaft unterm 12. November 1859 mitgetheilt, und der Regierung von Tessin wurde. ^u gleicher Zeit hinsichtlieh der augeregten ^rage einer finanziellen Beteiligung von ^Seite.

des Bundes erosfnet, dass, wenn sür die Brüke über die Maggia ein Bundesbeitrag verlaugt werden wolle, dafür eiu besonderes Gesuch gestellt werden müsse, welches mil. alleu nothigen Angaben technischer und siuan^ieller Ratur .^u begleiten sei, da ohne diese der Bundesrath nicht im Stande wäre, zu untersuchen und zu beurtheilen, ob und in wie weit dem Begehren ^olge gegeben werden konne.

.ll09 Mit Eingabe vom 25. .....ovember 1859 stellte hierauf der Staats.^ rath von ^essiu das sormliehe Begehren um Bewilligung einer Bundessubvention für die V o l l e n d u n g f r a g l i c h e r S e e s t r a s s e . Zur BeGründung dieses Gesuches führte die Regierung an, dass der Danton für den Bau der ^trasse bereits Fr. 102,820 und für die Brüke Fr. 274,999 verausgabt habe und für den Ausbau noch Fr. 300,000 erforderlich seien. Sie wies serner darauf hin, dass der Kauton zur Zeit, als er die Verpflichtung zum Bau fraglicher ^trasse und Brüke übernommen habe, noch im vollen Besi^e der Zolle, Weg- und Brükengelder gewesen sei und dass die. Tagsazung naturgemäß auch für diese wichtige und Zugleich kostspielige Strasseuverbinduug den Be^.g eines angemessenen

Zolles und Brüke...geldes bewilligt haben würde.

Mit. Schreiben vom 13. Januar 1860 antwortete der Bundesrath, dass er gruudsäzlich nicht uugeueigt sei, das gestellte Begehreu zu unterstüzen. Um aber die Angelegenheit, welche überhaupt noch nicht geni.gend ftudixt zn sein scheine, gehorig prüsen und beurtheilen und der Bundesversammlung eine entsprechende Vorlage machen zu konnen, seien vor Allem ^ noch vollständigere Materialien, als Brockt.., Bläue, KostenBerechnungen ^e. unbedingt erforderlich.

Mit Schreiben vom 7. Juli 1862 stellte nun die Regierung an die B u n d e s v e r s a m m l u n g direkt das Gesuch um Bewilligung einer

Subside, theils zur K o r r e k t i o u ^ d e s Tessin, theils ^ur Erste l-

lu n g d e r Brüte bei A s e on a mit den nothigen K o r r e k t i o n e n a n der M a g g i a .

Auf Grundlage dieses erneuerten Gesuches , welehes uns vom schwel. .Nationalrath^ unterm 17. Juli 1862 zur Berichterstattung überwiesen worden war, ordueten wir im September gleichen Jahres zur Untersuchung der in den diessälligen Eingaben enthalteneu verschiedenen .Fragen (Korrektion des Tessiu , .^er Maggia, Brükenbau, Bewaldung der tesstnisehen Flussnfer ^- wozu dann von ^eite Gxaubünden^ noch die Korrektion der Moesa kam) eine Expertise an, mit deren A^sführnng wir die Herren ^beringenieur H a r t m a n n und Jngeuieur B r i d e l beauftragten.

Während die diesfallige Untersuchung, welche sowohl ihres beträgtlichen Umsaüges^ , als namentlich auch wegen des fast ganzliehen Maugels au Material geraume ^eit iu Anspruch nahm, im Gange war, ubermittelte die Regierung von Hessin unterm 14. ^e^ l^63 noch ein dringendes Hilssgesueh der Munizipalität ^lseoua , welche Ge^ueiude im betreffenden Jahre durch die Verheerungen der Maggia neuerdings schwer geschädigt worden war.

Als der Bundesrath, nachdem die Herreu Experten im Mai 1865 ihren Bericht eingereicht halten, im Juni gl. J. die .Angelegenheit i .t.

Bund^bla^. Jabrg.XX.B...III.

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1110 Behandlung nahm, fand er vor Allem aus für nothwenig . die in der Eingabe von Tessin an die Bundesversammlung mit einander in Ver^ bindung gebrachten verschiedenen Fragen zu trennen und so einen riehtigeren Boden für deren Behandlung zu gewinnen.

Demgemäss beschloß der Bundesrath unterm 16. Juni 1865: 1. die Frage der Subventionirung des Brükenbaues bei Aseona besouders zu behandeln und dieselbe namentlich auch noch mit Rüksicht auf den auszulosenden Brükeuzoll, welcher als ein Motiv sür die Subventionirung des Unternehmens angeführt worden war, näher zu untersuchen , 2. die Frage der Bewaldung der tessinischen Flussuser ad .^p.^tum zu verweisen und dem Departement des Junern zur weitern Brüfung zu empfehlen .

3. aus eine Bundessubvention für die Korrektion der Maggia einstweilen nicht einzutreten, und 4. sich vorderhand auf die Frage der Subventionirnng der Korrektion des Tessin und der Moesa zu beschränken.

Jndem der Bundesrath der Reaierung von Hessin (Schreiben vom 16. Jnni 1865) von diesen Beschlüssen Kenntniss gab, eri.heilte er der-

selben bezüglich des die Korrektion der Maggia betreffenden Dispositivs folgende nähere Ausschlüsse: Raeh der Erklärung der Bundesebenen sei die Korrektion der Maggia vollständig unabhängig von ^der Korrektion des Hessin. Run konne man kaum behaupten . dass die Korrektion der Maggia sür sieh als einzelne Unternehmung betrachtet ein Werk sei, welches nach Mitgabe des ^lrt. 21 der Bundesverfassung eine Subvention des Bundes in Zuspruch nehmen konne. Es sei zwar moglich . dass , wenn einmal die Korrektion der Hauptflusse der ^.ehwei^ beendigt sein werde, auch diese ..kleinern Flüsse^ in Betracht kommen konnen, allein^ bei diesem Bunkte sei mau noch nicht angelangt, und überdies konne es anch für den Kanton Tessin selbst nicht wünschenswerth sein, zu viel aus ein Mal ^u unternehmen.

Der Sl.aatsrath von Hessin war mit dieser Aussassnng und Behandlung der ^rage nicht gan^ einverstanden. Mit Schreiben vom 10.

Oktober 1865 machte derselbe unter Einweisung aus die früheren in der Angelegenheit betreffend den Brükenbau bei ^iseona stattgehabten Verhandlungen .geltend, dass die Maggia uieht als ein kleiner ^luss betrachtet und die Korrektion derselben von der .^rage des Brül.enbaues nicht getrennt werden konue. ^o wichtig sür den Kauton die Korrektion des Hessin auch sei, so sei dieselbe doch nicht so unmittelbar dringendes

Bedürsniss, wie die ^erstelluug der Brüke bei Aseona und die damit

Zusammenhängende Korrektion der Maggia.

1111 Der Bundesrath erwiderte hierauf in Erläuteruug seines Schreibens vom 16. Juni, dass er die Maggia nicht als einen kleinen Fluss bezeichnet, sondern nur hervorgehoben habe, dass dieselbe nicht in erster Linie komme und nicht ^diejenige allgemeine Bedeutung habe, wie die Flusskorrektionen, an welche bisher von Bundes wegen grössere Beitraget gesprochen worden seien.

Diesen Standpunkt mochte der Bundesrath im Allgemeinen auch ferner festhalten ; dagegen wolle er im Hinblik daraus, dass der Staatsrath einstweilen bloss die Ausmüudung der Maggia im Auge zu haben scheine uud diese als Vorbedingung sür eine solide Erstellung der neuen .Brüke betrachte, g e r n e d a ^ u .^and b i e t e n , auch s e i n e r s e i t s di^ l e z t e r e F r a g e a n s d i e s e r e t w a s b r e i t e r e n B a s i s z u beh a n d e l n . D e r B u n d e s r a t h g e w ä r t i g e d a h e r n ä h e r e Mit^.

theilungen, n a m e n t l i c h g e n a u e B l ä n e u n d Koste u d e v i s e .

Jnfolge dieser Eröffnungen stellte dann der Staatsrath von Hessin mit Eingabe vom 11. Dezember 1866 neuerdings das förmliche Gesuch, es mochte dem Kanton für die K o r r e k t i o n der M a g g i a und den R e u b a u e i n e r Brüke ü b e r d i e s e l b e ein Bundesbeitrag gewährt werden. Dieses Gesuch .war mit folgenden B l an en und Doku m e n t e n begleitet :

.l. Korrektionsplan der Maggia, ^ 2. Längen- und .^uerprosile der Maggia, 3. Kosteuvoranschlag, .4. Projekt für die Wiederherstellung der alten Brüke, 5. Kostenvoranschlag zu diesem .Projekte, 6. Projekt für einen Reubau der Brüke, 7. Kostenvoranschlag.

Aus diesen Vorlagen ergeben sich im Wesentlichen folgende B r o j ekt e : Die beabsichtigten W u h r b a u t e n an der Maggia beginnen an der Stelle, wo die vom Onsernonethal kommende Melezza sich mit der

Maggia verbindet, etwa 1800 M. oberhalb der bisherigen Maggia-

brnke nnd erstreken sich, beiden Armen der von hier an sich trennenden Maggia f^.^n-, bi- uahe zu .^hren Flußmündungen in den Langensee ^bei ^oearno und Aseona.

Die Gesammtkosten der projektirten Eindämmnng belausen sich nach dem Kostenvoranschlag des Hrn. Jngenienr Voneini ans ^r. 462,000 .^i^n kon.men noch laut Schreiben des Staatsrathes vom 11. Dezember 1866 für weitere Arbeiten in der obern Sektion, nämlich.

1112

Uebertrag Fr. 462,000 1) sur die zum Schule des rechtseitigen Widerlagers projette.. Schultern (spall^ Fr. 90,000 2) für Vergrossernng des längs der Wuhreu zum Schule derselben an^ubringenden Steinwurfes (Vorgrund) ,, 15,000

zusammen

,, 105,000

so dass die .^..esammtkosten der Eindämmungsarbeiten auf

Fr. 567,000

zu stehen kämen, wovon .

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. ^ .

. Fr. 235,000 aus die obere Sektion von der Einmündung der Mele^a

bis zur Brüke, und

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. . .

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^, 332,000

auf die untere Sektion von der Brüke abwärts fallen würdeu.

Das Baus.^stem ist so ziemlich dasselbe, welches bei den Rheinbauten in Anwendung ist.

Bürden B r ü k e n b a u liegen ^ w e i v e r s c h i e d e u e B r o j e k t e vor. Das Eine sür den W i e d e r a u s b a u der a l t e u B r ü k e , wie derselbe vou den HH. Hartmann und Bridel befürwortet worden ist.

Die Kosten sind verauslagt aus Fr. 320,000.

Das Andere sür die Erstellung e i n e r g a n ^ n e u e n Brüke.

Die Kosten derselben sind, na^ Abzug von Fr. 90,000 sür Schnzbauten, die sich schon in dem Devis für die Wnhrbauten finden, aus Fr. 302,000 berechnet.

Die Kosten sür Wuhrbau und Brükenbau zusammen belaufen sich demgemäß ans die Summe von Fr. 869,000.

Jndessen macht die Regierung von Hessin selbst darauf aufmerksam, dass nicht alle A r b e i t e u von g l e i c h e r D r i n g l i c h k e i t seien.

Unaufschiebbar sei der ^au der .^rüke und die ^ur Sicherung der Brüke uotl.^wendigen Wuhrbauten von derselben auswärts bis zur Einmündnng der Mele^a, während dagegen die Wuhrbanteu abwärts von der Brüke, wenn auch driugeud uothwendig, sür den Sehn^ der sortwährenden Ueberschwemmungen ausgesehen .Ländereien doch nach Belieben sne.^essive ausgeführt werden konnen.

Würde man diese leztern noch suspeudiren, so würde es sieh für den Bau der Brüke uud die unmittelbar mit denselben zusammenhängenden Wuhrbauten an der Maggia uoch um eine .^un.me von ^r. 537,000 handeln.

So die Berechnuug, wie sie sich nach den von Tessin ^emachten Vorlagen nnd Devisen gestaltet.

Nachdem nun elumal bestimu.te .technische Vorlagen sür das in Frage stehende Unternehmen vorhanden waren, zogerten wir nicht, der

1113 Sache weitexe Folge zu geben, indem wir nach eingeholter Vernehm-

lassung des^ Handels^ und Zolldepartements (2^. Dez. I866) und des Departements des Jnnern (2^. Febr. 1867, das leztere durch Schluss-

nahme vom. 1. März 1867 beaustragteu , die von Tessin eingereichten Projekte, Vläne uud Kostenberechnungen durch den früheren Experten, Hrn. Oberingenieur Hartmann, prüfen und begutachten zu lassen.

Jndem wir

der Regierung von Hessin von dieser Schlussnahme

^enntniss gaben. theilten wir derselben gleichzeitig mit, dass wir geneigt

seien, das gestellte Subveutionsgesuch, so w e i t es die E r s t e l l u n g der Brüke und die zu ihrer Sicherung unmittelbar n o t h i g e n S e h u z b a u t e u an der Maggia a n b e t r e s s e , zu gelegeuer Zeit der Bundesversammlung in empfehlendem Sinne vorzulegen.

Was dagegen die K o r r e k t i o n der M a g g i a von der B r ü k e a b w ä r t s betreffe, so sei diese von dem ersten Werke durchaus unabhängige Flusskorrektion .vou zu geringer Bedeutung, als dass der Art. 21 der Buudes.^rfassuug darauf Anwendung siuden konnte, und es müsse sich der Bundesrath um so mehr auf das Dringendere und ^othweu-

digere beschränken, als die Mittel der Eidgenossenschaft bekanntlich von unausweichlichen .Ausgaben in nommen seien.

bedeuteudem Umfange in Anspruch ge-

Jn Vollziehung des oben angeführten Bnndesrathsbesehlusses vom 1. März 1867 übermittelte das Departement des Jnnern dem Herrn Oberingenieur Hartmann in St. Galleu unterm 5. gl. Mts. die sämmtlichen von ..Hessin eingereichten Vorlagen mit der Einladung, dieselben vom technischen Gesichtspunkte aus zu prüfen und zu begutachten und dabei speziell auf folgende für die Beurteilung der ganzen Angelegen^ heit wesentliche fragen Rüksicht zu nehmen^ 1) Jst es nothwendig, die Brüke über die Maggia vollständig neu ^u erstellen, oder konue.. ohne Ra^theil die noch vorhandenen Bfeiler der alten Brülle beibehalten werden^ ^ 2) Welche ^chu^bauten fiud.au der Maggia uothweudig zur Sicherstellung der wieder herzustellend^ Brüke ^ Ausscheidung derselben aus dem ganzen der von Tessin für die ^treke oberhalb der Brüke vorgeschlagenen Arbeiten.

^lufstelluug eines auf die uumittelbar zum Brükeuschuz nothwendigen S^huzbauten beschränkten Kostenvorausehlags.

3) Welche Zeit erfordert die Ausführuug des Brükenbaues und der dazu gehörenden Schuzbauten .^ Herr Hartmann erstattete seinen Bericht uuterm 9. Oktober 1867..

entheben demselben der Hauptsache nach folgendes.

Was zunächst die erste ^rage anbetrifft, so gibt der Hr. Experte.

dem B a u e i n e r u e u e n Br^üke ganz entschieden den Vorzug, indem.

Wir

1114 er nachweist, dass der Reuban verhält..issmässig wenig mehr koste, als die Rekonstruktion der alten Brüke, bei welcher etwelche Flikerei nicht verborgen bleiben konnte.

Mit dem sür den Reubau der Brüke vorgelegten Blane ist Herr Hartmaun im Ganzen einverstanden ^ sedoch schlägt er anlasslieh der Besprechung des Boneinischen Kostenvoranschlages einige Modifikationen, beziehungsweise Vereinfachungen vor, durch welche sieh eine Reduktion der Bausumme von Fr. 392,000 auf Fr. 340,000, also eine Minderausgabe von Fr. 52,000 erzielen liesse.

Hr. Hartmauu findet nämlich : 1. Dass die im Biane des Hrn.

Boneini angenommene Hohe der

Bseiler nicht uothig sei und dass mau füglich bei der ^ichthoh.. und Weite der Bogen der alten Brülle verbleiben tonne, indem die Dimen^ sionen der lederen ein mehr als genügendes Durehsiussprofil darbieten.

.^ie ans der diessälligeu Modifikation resnltirende Ersparniss berechnet

der Eierte ans . . . . Fr. 32,000 2. Sei es ebenfalls durchaus nicht ^nothwendig, den Widerlagern eine solche übermässige Ausdehnung zu geben, wie es mit den 8 M. breiten und 20 M. langen Epaul.ette.. (..^.le) projektirt sei. Es konne auf eine vi.^l einfachere und elegantere Weise den Widerlagern die grosstmogliehe Sicher-

heit gegeben werden. Ersparuiss .

. Fr. 20,000

Zusammen Minderausgabe wie oben angeführt .

.

Wird nun von der Summe von .

.

.

welche der Renbau mit den von .^rn. .^artmann angeregten Reduktionen und Vereinfachungen kosten würde, der Betrag des Devises sür die Rekonstruktion der alten

Brüke mit .

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.

.

.

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.

Fr. 52,000 ,, 340,000

. ,, 320,000

abgezogen, so ergibt sich sür den Bau einer neuen, soliden und schonen Brüke eine Mehrausgabe von nur .

Fr. 20,000,

eine ^umme, welcher allerdings mit Ruksicht auf die Wichtigkeit dieser Baute nicht allzugrosses Gewicht beigelegt werden darf.

Der Herr Experte, so sehr er auch bestrebt ist, Ersparnisse auf den Baukosten zu er^ieleu, empfiehlt daher auch, eben mit Rül.ficht auf die Bedeutung des Unternehmens, mit .varmeu Worten den R e u b a u der B r ü k e , indem er sich darüber folgendermassen ausspricht.

,,Die Maggia-Brüke, schon vo^r dreissig Jahreu zunächst für deu ,,lokalen Verkehr um .^oearno erbaut , massiv mit ihren neun Gewolb,,bogen von 61.^ Sichtweite, war für damals um so mehr ein grossartiges

1115 ..Unternehmen für den Kanton Tessin, als er um die gleiche .^eit zu .,gleich grossen und noch grossern Brükenbauten über den Tessin , den "Brenner und den Luganersee sich veraulasst sah. Rnn aber in den .,lezteu Jahren eine der sehousten Kunststrassen von Ballauza bis Aseona .,ius ^eben getreten ist, auf welcher neun Stunden langen Streke der ..Verkehr vorher ausschliesslich nur zu Wasser moglich war. wird die ^Wiederherstellung einer soliden Maggia-Brüke zum schreiendsten Be,,dürsniss. und da sie nicht allein dem Kanton Tessin. sondern auch der ,,innern und Ostschweiz als Verbindungsmittel und Anknüpfungspunkt ^mit Jtalien und dem südliehen Eisenbahnnez dient, so erhält sie die ,,hochste internationale Bedeutung, und verdient eben so gut wie andere ..grossartige Schopfnngen der Rendit sür den schweizerischen Verkehr die ,,vollste Aufmerksamkeit und liberalste Uuterstüzung der Eidgenossenschaft.

.,Da nun eine solche Unterstüzuug in Aussieht gestellt ist , so ,,treten die vom hohen Staatsrathe vorgesührten mindern Gründe für ,,den totalen Reubau in deu Vordergrund, indem ein Bauwerk von so ^rosser politischer und finanzieller Bedeutung. an welchem sich die

^Eidgenossenschaft betheiligt, kein Misch- und ^likwerk sein darf, und ,,es muss sieh daher der Experte, obwohl. er die Bedenken des h.

,,Staatsrathes gegen die Rekonstruktion der alten Brüke nicht ganz ,,theilt, entschieden sür einen totalen Reubau aussprechen. ^

Was nun die Frage der Schu^bauten an der Maggia anbelangt, so hat sich der Experte in seinem Berichte, entsprechend unserer Schlug uahme vom 1. Mär^ 1867, lediglich aus die ^um ^ehu^e der Brüke notwendigen Eindämmungsarbeiten von der Brüke aufwärts beschränkt.

Er bemerkt diessalls, dass auch diese Bauten eigentlich keine Korrektionen (opere di sistematone e correzione) der Maggia seien , indem sie derselben ein mehr als doppelt zu breites Bett lassen, weswegen eben die Brüke übermässig lang werde. Diese Wuhrbauten , namentlich diejenigen oberhalb der Brüke am rechten Ufer, seien aber zum Schule derselben u n u m g ä n g l i c h n o t h w e n d i g .

Judem der Experte die diesfällige Kostenberechnung des Hrn. Jngenieur .^o..eiui mit Zugrundelegung der am Rl..eiu gemachten Ersahrungen verifizirt, kommt er zu dem Resultate, dass der von Hrn. Voneini sür die obere Sektion ausgestellte Voranschlag von ^r. 130,000 vollständig gerechtfertigt erseheiue.

Es würdeu sich demnach die Kosten des gesammten Unternehmens stellen wie folgt : a. sür den totalen Reubau der Brüke mit den von Hrn. Hartmann empfohlenen Reduktionen und Vereinfachungen . ^r. 340,000 b. für die Versicherungsbauten an der Maggia, ober-

halb der Brüke

.

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.

.

.

. , , 130,000 Total Fr. 470,000

1116 Bezüglich der Bauzeit spricht sich .^ ^artmann dahin aus, daß das Unternehmen nach seiner Ansicht leicht in dem Zeitraum von 11/2 Jahren (zwei Sommer und ein Winter) fertig erstellt werden tonne, da das Klima am Lago Maggiore auch zur Winterszeit Arbeiten im Freien und am Mauerwerk Anlasse, und dieser Ba.. überhaupt dergestalt beschaffen sei, dass er an vielen Bunkten zugleich in Angriff genommen werden konne.

Am Schlusse seines Gutachtens machte der ^r. Eierte, um anzn..

deuten, dass das Unternehmen nach allen Riehtungen in Ueberlegung gezogen worden sei, noch daraus ausmerksam, ,,dass, wenn man sich ,,eutschliessen wollte , die Fahrbahn der Brüke in Gestalt eines offenen ..eisernen Viaduktes zu erstellen , wobei die Lichtossuungen doppelt so .,gross und vier Mittelpseiler erspart werden könnten , eine Weniger,,ausgabe der Brükenkosten von 18 bis 20 ^. zu erzielen sein würde, .,wobei freilich ein Theil des monumentalen Eharakters dieser Brüke, ,,der einer von der Eidgenossenschaft unterstüzten Baute wohl anstehe, ,,verloren ginget Das Departement fand diese , wenn auch mehr nur beiläufig angebrachte Bemerkung mit Rüksicht auf die in derselben angedeutete Kostenersparniss für wichtig genug, nm das Projekt auch noch in der angegebenen Richtung gründlich untersuchen zu lassen. Es beaustragte zu diesen.

Ende die Eisenbrükeuunternehme.^ O t t ..^ Eomp. in Bern, für den Bau einer eisernen Brüke über die Maggia ein Brojekt nebst KostenBerechnung aufzustellen.

Das Resultat dieser neuen Untersuchung fiel nun zwar nicht ganz so günstig ans, wie Herr Hartmann selbst sich die Sache porgestellt zu haben scheint und überdies konnte wegen mangelnder Angabe der Boneinischen Einheitspreise für das Mauerwerl. der Voranschlag nicht mit derjenigen Sicherheit festgestellt werden , welche für die Beurtheilung eines derartigen Brojektes wünschenswerth erscheinen muss.

So viel ging indessen, wie Hr. Hartmann, dem das Departement des Jnnern die Bläne und Kosteuberechunngen der Herren Ott .^ Eomp.

zur Begutachtung zustellte, in seinem diessälligen Berichte bestätigt, aus dieser Untersuchung hervor , dass die Ersparniss eine ziemlich grosse sein würde , dass die Brüke in Zeit eines einzigen Jahres erstellt werden konnte und dass das Werk, wenn ihm anch der mehr monumentale

Eharakter der Steinkoustruktion abginge, sich durch gefällige, leichte For.^

men vortheilhast auszeichnen würde.

Unterm 18. Rovember 1867 übermittelten wir nun beide Berichte des Hru. Oberingeuieur Hartmann , nebst demjenigen der Herren ^...tt .^ Eomp. und den Blänen für die Eisenbrüke dem Staa.tsrathe von Tessin , indem wir denselben einluden , uns auch noch in Bezug auf das leztere Broje.kt seine Ansichten mittheilen zu wollen.

1117 Die Regierung liess hieraus die ihr übersandten Berichte und Vro-.

jekte durch ihren Obringenieur , Hrn. Oberstlieutenant F r a s e h i n a , prüfen und begutachten, und übermittelte uns sodann unteren ^12. Februar l. J. den ziemlich einlässlichen Bericht desselben.

Jn diesem Berichte spricht sich Hr. Fraschina gegen die Konstruktion einer eisernen Brüke aus.

Von den Gründen , welche Hr. ^raschina g e g e n die Eisenkonstruktion und f ü r die Erstellung einer steinernen Brüke geltend macht, erwähnen wir folgende :

Die Dauerhaftigkeit der eisernen Brükeu sei noch nicht hinlänglich.

erprobt. Eine steinerne Brüke sei schon desshalb vorzuziehen , weil der Verdienst, welcher die Erstellung derselben gewähre, im Lande bleibe.

Die p n e u m a t i s c h e K o n s t r u k t i o n der Bfeiler sei we.geu der h^iefüx ungünstigen Beschaffenheit des Maggiabettes gewissermaßen unmöglich.

Auch seheiue es nicht zwekmässig , eiue solche Masse Eisen aus grosser Entfernung kommen zu lassen, während das Steinmaterial in der Rähe.

vorhanden sei ^e. .^.

Jm Weitern spricht sich dann Herr Fraschina auch noch über die von Hrn. Hartmann in seinem Berichte vom 9. Oktober angeregten Reduktionen und Vereinfachungen bezüglich der Stärke und Ausdehnung der Widerlager und der Hohe der steinernen Bseiler aus. Hinsichtlich dieses Punktes gibt Hr. Fraschina zu, dass in beiden Beziehuugeu, ohne Beeinträchtigung der Solidität, solche Reduktionen zulässig f^en.

Gleichwohl mochte er aber die aus denselben resultirenden Ersparnisse, welche er aus ^r. 15,000 (statt ^ie .^r. ^artmann ^r. 20,000) berechnet, von dem Kosteuvoraus.l.lage des ^ru. Voneini nicht in Ab^.g bringen. Vielmehr erhoht er deu von .^ru. Voneini aufgestellten Voranschlag sür die Eindämmungsarbeiten aus der ersten .^el^tio... uu^ eben diese ^r. 15,000, indem er^gelteud macht, dass diese ^nmme erfordere lieh sein werde sür den nuumgänglich nothwendigeu ..^teiu.vurf längs der Wuhre, dessen bereits im Schreibe.. des. Staatsrathes vom 11. Dezember 1866 erwähnt worden ist.

Jndem die Regierung von Tessin die in obigem Berichte entwikelten Ansichten ihres ^beringenieurs uuterstüzt und sich angelegentlich sür die Erstellung der Brüke in Stein ausspricht, äussert sie sich schliesslich noch dahin, dass, wenn gleichwohl aus der Erstellung einer eisernen Brüke bestanden werden wollte, die bezüglichen Vro^ekte noch gründlicher ftudirt und mit Beiziehuug der kautoua.len Techniker an ^rt und Stelle ein-

lässlich diskutir^ .perden mochten.

Auch diese Vernehmlassuug wurde noch dem Hrn.

Hartmann zur Berichterstattung überwiesen.

....^beringenieur

Jn dem diesfälligen Schlussgutachten vom 15. April 1868 werden zwar die von Hrn. Fraschiua gegen die Ausführung einer eisernen Brüke

1118 vorgebrachten Bedenken und Einwendungen von Hrn. Hartmann zum Theil als nicht stichhaltig bezeichnet , dagegen verhehlt er nicht , dass die Hoffnung, bei Uebergabe der Eisenbrüke in Bauaeeord noch eine wesentliche Kostenersparuiss zu erzielen, auch bei ihm bedeutend ges.l.wunden sei.

Es komme nämlich der unüberwindlichen Abneigung der Tessiuer-Jngeuieure gegen die Eisenkonstrnktion der in ökonomischer Hinsicht wichtige Umstand zu Hilfe, dass, da die Brüke wegen der ziemlieh grossen Fahrbahnbreite (20^) und anderweitiger bedeutender Velastung ein Gewicht von 4150 Zentnern erhalten würde, was die Anlage sehr verteuern würde. Hiezn komme noch der sernere Umstand,

dass die Herren Ott .^ E^mp. im Vorans.hlage Fr. 20,000 sür Stein-

material von der alten .Brüke in Abzug gebracht haben, während dieses Material bei einer eisernen Brüke nicht nur nicht verwendet werden konnte, sondern mil Unkosten beseitigt werden müsste, ohne dass Aussicht vorhanden wäre, sür dieses Material dort Käufer zu finden.

Es redu^ire sich somit die gehoffte Ersparung bei Erbauung einer eiserueu Brüke ans ein solches Minimum, dass es nicht nothwendig sei, nach weitern Gründen zn suchen, um dieses Brojekt sallen zu lasseu.

Jm Uebrigen erklärt Hr. Hartmann, dass er bezüglich des Baues einer ueueu steinernen Brüke nach dem Blaue des Hrn. Boneini, insbesondere was die von ihm beantragten Reduktionen und Vereiusachuugen und die dadurch zu erzielenden Kostenersparnisse anbetresse, nach voller Ueberzengnng bei seinem ^Gutachten vom .). Oktober 1867 stehen bleiben müsse.

Um über alle diejeuigeu Bunkte , welche ans den Entscheid der Subsidienfrage, namentlich aus deren geringere oder grossere Dringlichkeit, vou Einfluss sein können, sich gründlich zu orientiren , glaubte unser Departement des Jnnern , welchem die Berichterstattung über diesen Gegenstand obgelegen, sieh auch noeh darüber bestimmte Auskuust versehaffeu zu sollen , ob die Langeuseestrasse ^aus italieuisehem Gebiete.

auch wirklich, wie hierseits wiederholt versichert worden war, fertig er-

stellt fei. .

Aus einem Berichte, welchen infolge der diessälligen Ausragen das

kouiglieh italienische Eivilgeniebüreau in Ballanza dem Baudepartemeut des Kantons Hessin über den Stand fraglicher Strassenbaute erstattet hat, ergab sich, dass die Voraussezung, dass die Strasse wirklich in allen

Theilen fertig erstellt sei, sich nicht ganz bestätige, indem noeh einige,

für den gehörigen sichern uud ununterbrochenen Betrieb der Strasse wichtige Bauobjekte im Rükstande seien.

1119

So fehlt z. B. die Brüke über den Fluss Toee ganz, und es muss zur Zeit noch die Kommunikation über denselben durch eine aus zwei zusammen gebundenen Barken gebildete Fähre vermittelt werden.

Beim Uebergang über den Fluß S. Giovanni, ostlich von Jntra, an der Stelle der dort befindlichen alten, zu engen Brüke ist ebenfalls eine neue Brüke zu erstellen, und .auch die Strasse selbst ist theilweise noch nicht eollaudirt (Eanobbio-Valmara) uud bedars, wie aus dem eitirten Berichte ersichtlich ist. noch einiger Racharbeiten.

dieser Bericht veraulasste uns, uusern Minister in Florenz zu beauftragen, sich bei der italienischen Regierung bestimmte Auskunft daxüber zu vers.hasfen, dass und bis zu welchem Zeitpunkte die Strasse auf italienischem Gebiete mit den noch fehlenden Brüken gehorig erstellt und dem Betriebe übergeben werden konne.

Mit Depesche vom 9. Juli theilte uns Hr. Minister B i o d a die Antwort mit, welche ^er aus die in Vollziehung dieses Auftrages au das italienische Ministerium der auswärtigen ^Angelegenheiten gerichteten Anfrage erhalteu.

^ie bezüglichem Rote des Ministers des Auswärtigen gibt über den Stand der Strasse und die Absichten der italienische Regierung in Bezug aus deren Vollendung im^ Wesentlichen sollende Ausschlüsse.

Entsprechend der durch den Vertrag vom 16. Januar 1847 übernommenen Verpflichtung habe die italienische Regierung die verschiedenen ^treken der ^angenseestrasse, welche noch ^u erstellen gewesen seien, ausführen und vervollständigen lassen, so dass zur Zeit die gan^e 66,408 Meter lauge Strebe von Aroua bis zur sehwei^. Grenze fahrbar sei.

Was die zu erstellende Brüke über den Toee anbetreffe , so habe die Regierung bereits die nothigen Studien anordnen lassen und damit das bis vor einem Monat mit der Erstellung der Strasseustreke Eanobbio-Valmara beschäftigt gewesene technische Personal beaustragt.

^ie Regierung hosfe, dass d^ese Studien in Bä.^e beendigt sein werden, uud werde, so bald dies geschehen , beim Parlament um Bewilligung des ^ur Ausführung der Baute erforderlichen Kredites eiukommen.

Juzwischeu biete die gegenwärtig durch einen ^loss vermittelte Bassage über den Toee dem Verkehr der Diligeneen keinerlei ^ch.^ierigkeiten, indem es genüge, während der Uebersahrt die Bserde des Vordergespannes abzuspannen , wie dies übrigens durch die Kondukteure auch immer prakti^irt werde.

^ür die Brülle über den Sau Giovanui sei bereits im Jahre 1862 ein Brockt angefertigt worden.

Jndessen beabsichtige die Regierung vorderhand nicht, für die Bewilligung des für den Reubau geuanuter Brüke erforderlichen Kredites an das Barlament ^u gelangeu, und zwar

1120 aus dem Grunde, weil die alte nur 100 Meter von der Stelle der projektirten Reubaute stehende Brüke erst kürzlich restaurirt und vergrössert (grandi) worden sei und dem .Verkehr der Diligeueen voll-

ständig genüge.

Jm Allemeinen übereinstimmend mit diesen Mittheilungen meldete die Regierung von Tessin unterm 1. Juli. dass die von uns aus dem Berichte des Genie-Büreaux^ in Ballan^ hervorgehobenen Mängel nicht der Art seien , dass schweizerischerseits ein Grund daraus hervorgeleitet werden dürste, um die Erstellung der Brüke über die Maggia (und der Strasse bis Brissago) länger aufzuschieben.

Was die Brüke über den San Giovanni anbetreffe, so sei deren Reubau als eine Verbesserung allerdings wünschbar, aber nicht absolut nothwendig, da die bestehende Brüke sür Fuhrwerke jeder Art praktikabel sei.

Auch über deu Toee gehe der Verkehr vermittelst der dortigen Fähre regelmässig von Statten, wie dies s. Z. aus der ^.anptstrassenVerbindung gegen Jtalien , zwischen Melide und Bissone (Lnganersee), der Fall gewesen sei.

Dass übrigens die Strasse auf italienischer Seite (die Streke Eanobbio-Valmara inbegrisfen) , einige nothige Nachbesserungen abgerechnet , sich in vollkommen fahrbarem Stande befinde , sei thatsächlich dadurch bewiesen, dass noch im Laufe dieses Jahres verschiedene von weiter her auf der Langense^strasse gekommene Fuhrwerke bis an die Maggia gelangt seien,. wo sie aber wegen der Mangelhastigkeit der provisorischen Brükenpassage wieder hätten umkehren müssen.

Jn weiterer Anssührnng der bereits gemachten Eröffnungen hob sodann das italienische Ministerium mit Rote vom 30. Juli noch besonders hervor, dass, nachdem italienischerseits das Möglichste gethan worden sei, um die eingegangenen Verbindlichkeiten zu erfüllen, nnn sehr zn wünschen wäre, dass schweizeriseherseits mit Erstellung der Brüte

über die Maggia, welche eben so wichtig sei als diejenige über die

Toee , vorgegangen würde.

Von den beiden Roten des italienischen Ministeriums und der anf dieselben ertheilteu Antwort, in welcher wir über deu Stand der Angelegenheit^Ausknnst erteilten, wurde der Regierung von Dessin .^enutniss gegeben, mit dem Beifügen, dass es nach der Ansieht ^es Buudesrathes der günstigen Behandlung der Angelegenheit in der Bundesversammlung sehr forderlich sein würde, wenn ein bestimmter Beschluß des Grossen Rathes von Hessin über die Erstellung der fraglicheu Strasse anf

Tessinergebiet und der Brüke über die Maggia vorläge.

Dieser Anregung ist Seitens der Regierung von T..ssin keine Folge gegeben worden , ^ und es hat dieselbe anch bis jezt sich nicht darüber vernehmen lassen. ^

1121 Nachdem unser Departement des Jnnern aus den Berichten über die stattgehabten Wasserverheerungen vernommen ,^dass auch die Maggia bedeutenden Schaden^ angerichtet habe, ersuchte es mit Sehreiben vom 2..... .Oktober die Regierung von Hessin um Bericht über die Frage, ob der Blan und Devis sür die Brüke über die Maggia und deren notwendige Schuzbauten auch jezt noch unveränderte Geltung behalten konnen, oder ob es nicht nothwendig sei, das in Aussicht genommene Brojekt einer nochmaligen technischen Untersuchung zu unterwerfen, und entsprechend den eingetretenen Veränderungen in der Beschaffenheit des Flusses und seiner User Blau und Voranschlag in geeigneter Weise zu modifizireu.

Mit Schreiben vom 21. vorigen Monats übermittelte die Regierung von Tessin dem Departemente den verlangten , von Herrn Kantonsingenieur Fra s china versassten Bericht, aus welchem si..h ergibt, dass bei den legten Ueberschwemmungen allerdings ziemlich erhebliche Beschädigungen am Bette der Maggia und deren User stattgefunden haben, welche zwar infolge der nothwendig werdenden Verstärkungen der früher projektieren Arbeiten eine nicht unbeträchtliche Vermehrung der devisirteu Kostensumme nach sich ziehen werden , aber keineswegs eine Abänderu..g des vorgeschlageneu Brojektes nothig machen. Der .^.r. Kau^ tousiugeuieur ^ist der Ansicht , das fragliche Brojekt könue in seiner allgemeinen Eoneeption auch jezt noch als anssührbar Ausrecht erhalten werden , dagegen seien folgeude Aenderungen, beziehungsweise Ausdehnungen und Verstärkungen der projektirten Arbeiten uothwendig : 1) ^ine Verlängerung der rechtseitigen Schulter der Brüke von 20 Meter .

2) behufs Erzielung einer grossern Lichtofsnuug der Brükenbogen eine Erhohung der Schultern und Bseiler um 40 C^.

3) grossere Ausdehnung des Steinwurfes (sco^lier.^), veranlagt durch die Rothweudigkeit, die Schularbeiten aus dem rechten Ufer oberhalb der Brüke zu verlängern ^ 4) dessgleichen auf dem linken User, unmittelbar oberhalb der linkseitigen Schulter, aus eine .Länge von 300 Meter.

Ueber die infolge der jezigen veränderten Sachlage sich ergebenden Mehrkosten gibt der Bericht des Herrn ^raschina folgende Daten :

1122 A.

B r ü k e n b a u t e.^

.Dieselbe war nach dem vorgelegten Broiekt veranschlagt auf

Fr. 377,000

Hiezu kommen : 1) nunmehriger Miuderbetrag des in der früheren Kostenrechnung zu Fr. 20,000 angeschlagenen brauchbaren Materials der alten Brüke .

.

Dieses Material konne nämlich jezt höchstens noch auf Fr. 8000 gewerthet werden, indem ein Theil desselben durch die lezte Wasserverheerung bedeutend beschädiget und ein anderer Theil insolge Einfturzes eines Vfeile^s und zweier ^ Bogen vom Strome mit fortgerissen worden sei.

2) Für 20 M. Verlängerung der rechtseitigen Schulter des Brükeuwiderlagers, nach den Breisen des ursprünglichen Kostenvoranschlages berechnet zu

Fr. ..)00 per laufenden Meter, Mehrausgabe

,,

12,000

.

. ,.

18,000

3) Erhohung^der Bfeiler und Schultern um 40 C..., nach Massgabe des früheren Voranschlages berech^ net

zu

.

.

.

.

.

.

.

.

Totalkosten der Brüke

,,

..),050

Fr. 416,050

B. Die S eh u z b a u t e n waren veranschlagt aus

.

.

.

.

.

Fr. 145,000

Hiezu kommen .

1) Vergrößerung des ursprünglich ^vorgesehenen ^tein^

wurses zum Schnze des rechtseitigeu Ufers 1300 M.

2) idem, linkseitig 3000 ,, 4300 M. à, Fr. 6 ,, 25^800 Totalkosten der Schuzbauten Fr. 170,800 Jm Weilern macht Hr. Fraschina noch daraus .aufmerksam, dass für den Fall der Ausführung des Brükenbaues unbedingt nothwendig erscheine, dass auch uuterhalb der Brüke beidseitig ans eine .^änge von wenigstens 200 Meter zwei ^lügel (^li d'^comp^n.^eiuo,, die indessen mit Steinwurs gemacht werden konnen, ausgesührt werden, um dem Flusslaufe eiue regelmässige Richtung zu geben und weiteren ^usbrüchen desselben vorzubeugen.

1123 Die Kosten dieser Arbeiten -^ 4800 ^ à, Fr. 6 betragen

Fr. 28,800

Der jezige Kostenvoranschlag stellt sich nunmehr solgendermassen : Für den Brükenbau .^ Fr. 466,050 ,, Schuzbauten oberhalb der Brüke .

,, 170,800 ,, ,, unterhalb ,, ,, .

., 2^00

Total Fr. 615,650 während der srühere Devis betrug : für den Brükenbau .

.

.

,, die Schuzbauten .

. F r . 377,000

.

. ,, 145,000 Total Fr. 522,000

Es ergibt sieh somit eine Kostenpermehrung im Betrage von

.

.

.

.

^

.

.

.

. F r .

93,650

Hr. Fraschina schliesst seinen Bericht mit der Bemerkung, dass er in seiner Berechnung einz.g diejenigen Schuzbauten in Anschlag gebracht habe, welche unerlässlich seien, um eine gewisse Garantie zu erhalten, dass bei Ausführung der Brüke nach dem vorgeschlagenen System nicht eine erste Wassergrosse das Werk wieder zerstore. Dagegen habe er nicht eintreten zu^ sollen geglaubt auf die Frage einer Korrektion der Maggia unterhalb der Brüke. deren Kosten sich nach seiner Berechnung

auf Fr. 404,384, nämlich Fr. 321,384 für den Arm von Aseona und

^ Fr. 83,000 für den Arm von .Loearno, belaufen würden.

^Jn ihrem Begleitschreiben ^..t obigem Berichte erklärt die Regiexung, dass sie mit den in demselben ausgesprochenen Anschauungen einverstanden sei. Dabei sührt sie im Weitern an, dass^ es zum Schule der Bedungen der Ortschaften Loearno und Aseona, sowie der Bewohner selbst von bedeutender Wichtigkeit wäre, dass die Arbeiten unter-

halb der Brüke weiter geführt würden. Sollten jedoch die diessälli^en Mehrkosten ein Eintrete.. hieraus nicht moglich machen, so hoffe sie doch, dass der zu gewärtigende Bundesbesehluss wenigstens so ausfallen werde.

dass durch denselben den Eonelusionen des vorgelegten Berichtes und der schwierigen ^age, in welche der Kanton durch das jüngste Landesunglük versezt worden, entsprechend Rechnung getragen werde.

Mit Schreiben vom 23. und 27. November endlich verwendet sich dann der Staatsrath auch beim Bundesrath noch aus^s wärmste dafür, dass die Angelegenheit in der Dezembersession behandelt werden mochte.

Eine günstige Losung dieser Frage - sagt das erstere Schreiben wäre sur den Kantou ein Beweis der Sympathie und eiue Ermuthigung, deren er in seiner gegenwärtigen traurigen ^age mehr als irgeud jemals bedürftig sei.

1124

Jm zweiten Schreiben macht die Regierung nachträglich noch speziell daraus aufmerksam, wie misslieh es wäre, wenn die Angelegenheit verschoben würde, indem die rechts und links au die Maggia austosseuden Gemeinden wieder ei.n Jahr länger der Gefahr der Wasserverheerungen ausgesät wären. Ueberdies wäre es denselben nicht moglich, irgend welche Arbeiten zum Schule ihrer Bedungen in Angriff .^n nehmen, so lange man über die vom Bund und dem Kantone zu treffenden Vorkehren im Ungewissen sei, und so lange man sich nicht über die Aunahme eines bestimmten Wuhrs.^stems verständigt habe, welches, in Verbindung mit der Brükenbaute, geeignet sei, den Lauf des ^lnsses zu reguliren und die beseitigen Gelände gegen fernere Verheerungen zu schüfen.

ll.

Nachdem wir in Obigem den Gang der in vorlegender Angelegenheit stattgehabten Verhandlungen und den wesentlichen Jnhalt derselben dargelegt haben, gehen wir über zur A b g a b e u n se r s s a c h b e z n g l i c h e n G u t a c h t e n s und zur B e g r ü n d u n g u n s e r e r . A n t r ä g e .

Das ursprüugliehe Gesuch der Regiernng des Kantons Hessin bewarb sich um eine Bundessubvention für zwei Werke, erstere^ für eine K o r r e k t i o n der M a g g i a und zweitens sur den Bau einer B r ü k e über d i e s e n F lu ss bei Aseona.

Wie Sie bereits ans der vorhergehenden Darstellung ersehen haben, glaubten wir in das erstere Gesuch nicht weiter eintreten zu sollen. Wir halten zwar ei^ne systematische und vollständig ausreichende V e r b a n u u g d e r M a g g i a für sehr wünseheuswerth und angesichts der legten bedeutenden Verheerungen, welche auch dieser B.^rgfluss u.ie so mancher andere angerichtet hat, sogar für dringend nothwendig, aber es hat dieses Werk immerhin eine verhältnismäßig zu lokale Bedeutung, als dass eine Anwendung des Art. 21 der Bundesverfassung hier als gerechtfertigt und geboten erseheinen konnte. ^o lauge die Eidgenossenschaft mit der Verbauung des Rheins, der Rhone und der Korrektion der Jnragewässer zu thun hat, kann ....ohl für sie kaum davon die Rede seiu, sich in gleicher Weise und gleichzeitig au der Korrektion von Bergflusseu zweiten Ranges zu betheiligen , und wenn etwas derartiges je^t schon bei den Wildbächen des Kantons Wallis geschieht, so rechtfertigt sieh dies damit, dass diese ..^erbauungen einen uothweudigeu Bestandtheil, ja eiue unerläßliche Voraussezung der grossen Rhouekorrektion bilden.

Wir haben in diesem Sinne der Regierung von Hessin unsere ^r^ Öffnungen gemacht , und wenn dieselbe auch das sragliche Gesuch nicht formlich zurükgezogen hat, so glauben wir doch^ aus dem Jnhalte ihrer

1l2^ spätern Mittheilungen schlössen zu dürfen, dass die ausgesprochenen Bedenken von ihr gewürdiget und anerkannt werden.

....ach unserer Ueberzeugung wird durch eine Ablehnung des Bundesbeitrages die Verbauuug der Maggia nicht unmöglich gemacht. Sie darf nicht unterbleiben und sie wird nicht unterbleiben, vorausgesezt, dass der Bund an dem zweiten Werke sich betheiligt, für welches der Kauton Tessin seine Unterstützung anruft, nämlich au dem B a u e i n e r Brüke über die Maggia.

Um die Bedeutung dieser Brüke richtig zu würdigen, ist es nothig, einen Blik auf die Strasseuverbindungen zu werfen, welche sie zu ver-

mitteln bestimmt ist.

Die Schweiz diesseits der Alpen hat für ihren .Verkehr mit dem Kanton Tesfin e i n e Hauptverbindung, die St. Gotthardsstrasse. An sie schliesst sich die grosse tesstuische Kantonsstrasse, welche von ^.lirolo weg den ganzen Kanton bis Ehiasso durchzieht, dort die Strasse von Eomo trifft. vou wo die Eisenbahn direkte Verbindung mit Mailand bietet.

Ju Bellinzona zweigt die Kantonsstrasse ab nach Loearno aus dem rechten User des Laugeusees. Hier horte sie ans. Ein Weg, aber keine sur grossern Warenverkehr dienliche Strasse führte weiter über Aseoua, Brissaa^o, über die italienische Grenze uach Bartolomeo und Eauobbio. Hier sezte die Strasse wieder au und führte ohne fernere Unterbrechung über Ballala uach Aron..., der Endstation der Eisenbahnlinieu. welche den ^ang.^se^ mit Genua und dem mittelländischen Meere verbindet.

Tro^ der fre.^uenten ^uud guten ^ampsschisfsahrt aus dem Langensee wurde der Mau^l eiuer durchgehenden und guten ^trasseuverbiuduug auf dem rechten Ufer des Sees lebhast empfunden. Man erfuhr dort, was mau au alleu .Seeu erfährt, dass die immerhin vielen Zufälligsten, Uusicherheiten und Hinderuisseu unterworfene Wafserstrasse eine gnte, sichere, ^n jeder .^eit Allen zugängliche und ossene Landstrasse nicht zu ersezeu vermag, und der Mangel wurde dort doppelt fühlbar, weil die Brüke zwei bedeutende Verkehrsue^e trennte, die, mit einander ln Verbindung gebracht, für beide betheiligten Länder viel uu^barer zu machen .^aren.

Diesem Bedürfnisse abzuhelfen, verpflichteten sich in dem Vertrag von fugano im Jahre 1.^47 das Kouigreich Sardinien und der Kauton Hessin, die ans beiden Gebieten fehlende ^trassenstüke herzustellen.

Bis zur Stunde hat dieser Vertrag seine vollständige Ausführung nicht finden konnen. Jtalien ^war ist seinen Verpflichtungen durch den Bau der schon augelegten und mit grosse... Aufwand ausgeführten ^trasse. ^ vou Eanobbio bis zur schweizerisch^. Grenze in ausgezeichneter Weise

B^nde......^... ^ahrg. ^X. Bd. Ill.

^6

1126 nachgekommen, und auch Tessin ist nicht zurükgeblieben, so weit es die Strassenanlage betrifft. Dagegen fehlt immer noch die Brüke über die

Maggia, welche somit gegenwärtig die einzige Unterbrechung in der

durchgehenden Strassenverbindung des Kantons Hessin und der innern Schweiz mit dem Langensee und dem aus demselben ausmündenden italienischen Eisenbahnneze bildet.

Der Kanton Tessin hat zu wiederholten Malen Brüken über die Maggia gebaut, welche aber von dem reissenden Flusse immer wieder zerstort worden^sind. Als Hessin im Jahre 1847 die oben angeführte Verpflichtung gegenüber Sardinien einging, war die, wenn wir nicht irren, in den Dreissigerjahren erbaute grosse steinerne Brü^e, wenn auch bereits durch den Ausbruch der Maggia im Jahre t 840 sehr beschädigt, doch noch in einem Zustande, welcher es moglich erscheinen liess, dieselbe mit einem Kostenauswand von Fr. 100,000 wieder herzustellen. Dazu war der Kanton damals noch ini Besiz seiner Zolle, und durste überdies hoffen, bei Nachweis neuer bedeutender Auslagen

für die Wiederherstellung der Brüke die Bewilligung zum Bezug eines erhohten^ Brükengeldes zu erhalten.

Seither hat sich die Sachlage wesentlich geändert. Die Zolle sind an die Eidgenossenschaft übergegangen, und ihr seitheriges Anwachsen kommt nicht mehr ^den Kantonen zu gut.

Von der Erhebung eines neuen Weggeldes oder der Erhohuug des Brükeugeldes kann keine Rede

sein. Die damals noch reparaturfähige Brüke ist seither so gründlieh

zerstort worden , --- von den 9 Gewolbbogen stehen noch 3 mitten im .Bette des Flusses -, dass ein vollständiger Neubau notwendig ist, welcher, an und für sich schon sehr kostspielig, zu seinem ..^chuze überdies ansehnliche Verbauungen des Flusses nothwendig macht.

Die Kosten für die Brüke und die erforderlichen ..^hnzbanten sind berechnet aus die ..^umme von ^r. 615,650. Diese Kosten einzig zu bestreiten, erklärt der Kanton Hessin sieh ansser Stande.

Es iässt sich in der That, wenn man diese ...^umme vergleicht mit dem Vermogensstaud des Kantons , mit dessen jährlichen Einnahmen und Ausgaben, mit seinen Hilssmitteln , mit seiner Bevoll^erungszahl, nicht in Abrede stellen, dass eine Ausgabe von ^r. 615,000 , welche eine Belastung von ^r. 5-6 per Kopf darstellt , sür eine einzelne Brüke ein , wenn anch nicht unerschwingliches , doch. unverhältnissmässig

grosses ^pf..r ist. War dies schon so zur Zeit, als die Angelegenheit

von der Regierung

des Kantons Hessin bei den Bundesbehorden an-

hängig gemacht wurde, so ist dies jezt, nach dem grossen Unglüke, das

den Kauton in diesem Jahre getrofsen , und das die Hilfsmittel des .Kantons für lange Zeit in ausserordentlichem Masse in Anspruch nimmt, ^n noch weit hoherm Grade der ^a.ll. Die ..^.ache steht in der .^hat

1127 so, dass, wenn der Danton mit dem fraglichen Werke auf sich selbst augewiesen werden sollte, die Ausführung desselben, wenn nicht unmöglich gemacht würde, doch für längere Zeit perschoben werden müsste.

Hiegegen aber erheben sich sehr gewichtige Bedenken.

Für die Erstellung der Strasse, zu welcher die Brüke gehört,. sind von Jtalien und dem Kauton Hessin sehr namhafte Summen , von legerem Fr. 307,000 , ausgegeben worden.

...^hne Erstellung der Brüke verlieren diese Ausgaben einen grossen Theil ihres Werthes.

Der grossere .Verkehr , dem die Strassenverbindnng dienen sollte, bleibt nach wie vor gehindert.

Die Eindämmung der Maggia, zu welcher die ober- uud unterhalb der Brüke anzubringenden Schu^wehren Aulass und Anhaltspunkte geben und für deren Anhandnahme die Ausführung des Werkes die ganze Gegend ermuntern würde , diese Eindämmung, welche jezt um so nothwendiger ist, als das Flussbett sich ueuerdiugs erhöht hat und ueue Gefahren entstanden sind, u.äre kaum zu überwindendem. Schwierigsten ausgesezt.

Das vertragsmassige Versprechen, welches ein schweizerischer Kauton dem beuachbarten ausländischen Staate gegeben hat, und welches seithex

selbst dnreh die Vermittlung der Bundesbehorde wiederholt und bestätigt

worden ist, bliebe unerfüllt uud durch die Verwahrlosung, in welcher sieh das schweizerische Gebiet im Vergleich zu demjenigen des benachbarten Staates ln Betreff eines allgemein wichtigen Verkehrsmittels zeigen würde,

die Ehre des Bandes selbst blossgestellt.

Unter solchen Umständen kann es nieht auffallen, wenn die Regierung des Kantons Tessin die Unterftüzung der Eidgenossenschast zur Ausführung des genannten Werkes anruft und ^dieses Gesuch auch jezt festhält und bestätigt, obschon im Jnnern des Kantons weitreichende Verheerungen seines Hauptflusses eingetreten sind, von denen man annehmen sollte , dass sie jene erstere Frage in den Hintergrund treten lassen würden.

Es handelt sich also um Anwendung des Art. 21 der Bundespersassung, laut welchem der Bund befugt ist, öffentliche Werke, welche im Jnteresse der Eidgenoss.^nschast oder eiues grossen Theiles derselben liegen, entweder selbst zu erstellen oder zu unterstüzen.

Jst der Bau einer Brüke über die Maggia, beziehungsweise die Erstellung eines .^trassenanschlusses zwischen Loearno und der italienischen

Grenze, ein össentliches Werk im ^inne des^ Artikels 21 der Bundes-

versassung ^ Wir bejahen diese Frage.

1128 Der Kauton Hessin ist in einer ganz ausnahmsweisen Lag.... Raeh Worden von dem übrigen Theile der Schweiz durch die Alpen abgeschloffen, nach Westen, Osten und Süden^ zum grossten Theile zwischen fremdem Gebiete liegend , einer schweizerischen Landzunge vergleichbar, ist er nicht in der Lage, für Strassenverbindnngen und derartige osfentliehe Werke links und rechts neben sich andere Kantone als unmittelbare Mitinteressenten zu haben und nachweisen zu können. Bei .der Brünigstrasse, bei der Achereggbrüke war es nicht schwer, das Zusammentreffen der Jnteressen mehrerer Kantone aufzuzeigen . bei der Strasse über den Col de ..^enouve hatte Wallis wenigstens an Waadt einen nahegelegenen Mitinteressenten. Bei Hessin bringt es seine geographische Lage mit sich, dass seine Jnteressen und Bedürfnisse nicht so direkt und nahe mit denjenigen anderer Kantone zusammenhängen, wie dies in dem schweizerischen Gebiete diesseits der Alpen der ^all ist. Von dieser ex^-

^.eptionellen Lage des Kantons dürfen wir bei Auslegung des Artikels

21 der Bundesverfafsuug nicht zu seinem Rachtheile Gebrauch machen.

Steht Tessin mit seinem vorliegenden Gesuche einzig da, ohne Unterstüzung von Seite anderer Kantone, so kann und soll daraus nicht von vornherein der Schluss gezogen werden, das.. es sich bei seinem Gesuch ein^g um ein loyales, tessinisches Jnteresse handle, ans welches der Artikel 21 nicht anwendbar sei.

Es verhält sich in der That nicht so.

Allerdings ist bei der in Frage stehenden Strassenverbindnng der

Kanton Tessin selbst in erster Linie betheiligt.

Bei dem lebhasten Verkehr zwischen den zahlreichen und ansehnlichen Ortschaften des rechten Seeufers auf italienischem und tessinischem Gebiete und zwischen dem ganzen ..^eegelände und Bellin^oua ist die Erosfnung einer sichern und jederzeit offenen Strasse natürlich eine grosse Wohlthat für die dortige Bevolkernug.

Allein es kommt ihr unzweiselhast auch eine allgemeinere eidgenossische Bedeutung zu.

Wie die Strasse über den Golthard, Airolo, Bellin^oua, .Lugano, Ehiasso und Eomo den Verkehr der mittlern und theilweise auch der östlichen Schweiz na^h Mailand vermittelt , so ist dieselbe Strasse mit ihrer Abzweigung von Belliu^oua über Loearno uach Arona der uatürliche Weg für den ^ Verkehr des genannten schweizerischen Gebietes mit..

Genua.

Wie der Simploupass und der Gotlhardpass diesseits der Alpen dnrch die ^urkastrasse .nit einander in Verbindung gebracht worden sind , so werden diese Vässe jenseits der Alpen durch die Strasse von Loearno nach Arona n^it einander . verbunden , Verbindungen , welche für den Verkehr in allen den fällen von wesentlichem Rnzen werden und ge-

112^ worden sind , wo in Folge von .Naturereignissen der eine oder andere Vass nicht offen ist.

^..ie eidgenossische Bost wird von Loe.arno, wo ste bisdahin endigte,.

ihren Kurs sortsezen bis Arona , wo der Kurs über den Simplon beginnt. Jn Arona werden die Reisenden die eidgenossische Vost sowohl über den .^implon als über den Gotthard nehmen Tonnen.

^ie Strasse ist eine internalionale Strasse, eine neue Verbindung der Schweiz mit Jtalien. Wie jede neue Strasse, so wird auch diese den Verkehr zwischen beiden Gebieten erleichtern und vermehren, und es werden von da aus dem eidgenossischen Fiskus neue Einnahmen zufliessen.

^as Fehlen des Strassenstükes Eanobbio-Loearno und jezt noch der Brüke über die Maggia war und ist troz der ^..ampsschisfsahrt ein grosser, fühlbarer Maugel des Strassenznges von Arona nach dem Gotthard.

Je gewaltiger die Verbindungen über den Brenner und den Mont Eenis in den Verkehr der schweizerischen Alpenpässe eingreifen, desto mehr liegt es im allgemeinen schweizerischen Jnteresse, dass alle Mangel und .^.emmnisse der leztern gehoben werde.

So lasst sich nicht in Abrede stellen, däss der Ban der Brüke über die Maggia ein offentliches Werk ist im Sinne des Artikels 21, welches aus Unterstüzung durch die Eidgenossenschaft Anspruch machen kann.

Gründe , diese nicht zu gewahren oder wenigstens jezt nicht zu gewähren, .konnten unserer Ansicht nach nur in den Verpflichtungen gefunden werden, welche gegenwärtig bereits aus dem Bnnde lasteu und dessen verfügbare Mittel schon in sehr bedeutendem Masse in Anspruch nehmen.

Mau konnte mit Rüksieht auf dieseu Umstand den Gruudsa^ aufstellen wollen, dass jede fernere Anwendung des Artikels 21 so lange unte^rbleibeu solle, bis durch Vollendung eines der bereits begonnenen subventionir.ten Werke entsprechende finanzielle Mittel wieder disponibel werden.

Allein dieser Grundsaz wäre schlechterdings nicht durchzuführen.

Wenn die Kantone ^t. Gallen und Wallis iu ^olge der Ersah^ ruugen, welehe sie bei der Ueberschwemu.uug dieses Jahres gemacht haben, sich entschließen , die Korrektionsarbeiteu am Rheiu und an der Rhone rascher auszuführen . als bis jezt angenommen war und zu dem Ende bei der Bundesversammlung darum einkommen, dass die Bundessubvention in weniger Jahresraten, also .in grossern jährlichen Summen ihnen ansbezahlt werden mochte , so durfte eiu solches Begehren, obschon da-

durch das Gleichgewicht des Büdgets noch in . vermehrtem Grade als es jezt schon der ^all ist, geftort^würde , kaum abschlägig beschieden

werden Tonnen.

Wenn die Frage des .).heindurchstichs

in

der nächsten Zeit eine

günstige Erledigung finden sollte, so wäre es rein uumoglich, die Be-

theiliguu^g an dem Werke und die Anhanduahme desselben auf spätere,

1130 günstigere Zeiten zu verschieben. Wenn die Frage der Rhonekorrektion auf dem Gebiete des Kantons Waadt im nächsten Jahre spruchreif vorliegen wird, so wird die Bundesversammlung gegenüber diesem Kanton, dem sie bereits grundsazlich die Subvention zugesichert hat, kaum die Verantwortlichkeit übernehmen, den Beginn der Arbeiten durch Versehiebnng der Subvention ans 8 oder 10 Jahre hinaus zu vertagen.

Jft aber in diesen Fallen Berüksichtiguug der Verhältnisse und dringender öffentlicher J..teressen sast unausweichlich, so erscheint es wohl als unthunlich, gegenüber dem Snbveutiousbegehre.. des Kantons Hessin einen Grundsaz geltend zu machen , von dem die nächste Zeit schon die Behörde abzugehen nothigen dürste.

Aber selbst wenn es moglieh wäre, diesen Grundsaz aus alle k...mmenden Subventionsbegehren, mogen sie heissen und begründet sein wie sie wollen, fest anzuweuden, stellen sich der Annahme desselben ernste Bedenken entgegen. Es widerstreitet der Billigkeit, dass man einem Kantone , dessen gegenwärtige Bedürsnisse driugend die Ausführung eines Werkes verlangen, das uber seine Kräfte geht und gleichzeitig von allgemeinem Ruzen ist, die Hilse versage, weil andern Kantonen noch wäh. rend Jahren geholfen werden müsse. Und es müsste die schreiendsten Uebelstände un... Mißverhältnisse in der Eidgenossenschast erzeugen, wollte man während eines Jal^rzehnds sede Betheiligung an öffentlichen Werken, die während dieser Zeit in bestimmten Kantonen erstellt werden müssen, verweigern, uni diese Hilfe dann desto leichter den osseutlieheu Werken des nachfolgenden Jahrzehnts in andern Kantonen zufliessen zu lassen.

Uebrigens ist die in Aussieht

genommene B....dess..bveutiou für

das projektirte Werk -^ sie beträgt während den Jahren 1870, 71 und 72^ eine Summe von zirka Fr. 60.000 - nicht so bedeutend, dass dieselbe ohne außerordentliche Mittel uicht gedekt werden könnte.

Wir machen darans aufmerksam, dass während der genannten Jahre zum Abschluss gelangen : das Gesammtrepertorium der altern eidgenössischen Ab..

schiede, sowie die Arbeiten der geodätischen Kommission, wodurch zirka

Fr. 30,000 disponibel werden.

Und selbst wenn nene Werke dazu kommen sollten , ist mit Rül.- ^ sieht auf die ansehnliche Vermehrung der Einnahmen, welche die Rechuuug für das Jahr 1868 ergebeu wird, immer noch Aussicht vorhandeu, die betreffenden Subventionen , wie bisher , aus den laufenden Einnahmen bestreiten zu konuen.

Bezüglich des Werkes selbst . für dessen Aussührnug der Kanton Tessin um eidgenössische Subvention nachsucht, ist dasselbe nach Blan und Devis , wie sich aus der Darsteltuug der Verhandlungen ergibt, durch den von uus als Experte bezeichneten Hrn. Oberiugeuienr Hartmann einlässlieh und allseitig untersucht worden. Es besteht :

1131 1) aus dem Reubau einer steinernen Brüke über die Maggia, 2) aus den zur Sicherung der Brüke an dem Flusse selbst anzubringenden Sehuzbauten.

Die Kosten für den Bau der Brüke betragen nach dem ..Gutachten und der Berechnung des eidgenossischen Experten . Fr. 340,000 Die Kosten für die Schuzbauten . ^ .

.., 130,000 ,Summa

Fr. 470,000

Wie^Sie aus der lezten^ Eingabe der Regierung von Hessin ersehen , werden in Folge der Veränderungen, welche die Ueberschwemmung im Oktober dieses Jahres verursacht hat, folgende Veränderungen im Voranschlag als nothwendig erachtet:

1) Bei der Brüke em Zufchuss von . Fr. 39,050 2) Verlängerung der Sehuzbauten . ,, 54,600 so dass der endgültige Devis für die Brüke jezt be-

trägt

.

. . . ^.

und für die Schuzbauten

.

.

.

.

. F r . 379,050

.

.

.

,, 184,600

Summa Fr. 563,650^,.

Ueberni.nmt der Bund nach bisherigen Vorgängen einen Drittheil

dieser Summe, so beträgt die eidgenossische Subvention Fr. 187,883. 33 oder in runder Summe Fr. 188,000.

Die Ausführung dieser Werke erheischt eine Bauzeit von zirka zwei Jahren , nach welcher die Auszahlung der Subvention , Abschlagszahluugen nach Vorrükeu der Arbeit vorbeh.^ten , au Tessin zu ersolgen hätte , wobei später ^u bestimmen sein wird , mit welchen jährlichen Summen die sueeessive Abtragung dieser Subvention in die Budgets ausgenommen werdeu soll.

Betreffend die Garantien und Bedingungen , an welche die Bewillignng und Entrichtung der ...Subvention zu knüpfen seiu wird , so erachten wir als angemessen und nothwendig, über folgende Vunkte Bestimmungen aufzunehmen :

1. Definitive Aussührungspläne sür die Brüke und Rormalien für die Schuzbauten.

Dieselben der Genehmigung des Bundesrathes ^u unterstellen.

^) Bezüglich der gegenüber dem oben angeführten .^osten^ranschlag vo..

.^rn. F r a s c h i n a im Betrage von ^r. .^1.^50 stch ergebenden Differenz von ^r. 52,000 verweisen wlr auf die im .^pertenberichte de^ .^rn. Oberlngenieur Hartmann v^m .^. Oktober 18^.7 beantragten Vereinfachungen und Deduktionen.

1132 2. Ausführung der Arbeiten.

Dem Bundesrath ist die Oberaufsieht über dieselben vorzubehalten.

3. Unterhalt der Brüke sammt Schuzbanten.

Derselbe steht unter Art. 35 der Bundesverfassung.

.4. Verzichtleistung auf das Recht zum Bezug des Brükengeldes.

Tessin hat gegenwärtig noch ein solches Recht. Verhandlungen zur Ablösung desselben wurden noch im Jahr 1863 gepflogen, wobei Seitens

des Bundes das Anerbieten einer jährliehen Entschädigung von Fr. 1200

gemacht wurde. Sie kamen nicht zum Abschlusse. Es ist selbftversländlieh , dass mit dem Reubau der Brüke und der eidg. Subvention der Bezug eines Brükengeldes anshoren muss.

5. Verbesserung ^der Strasse zwischen Loearno und Brissago (Schweizergrenze). Die Strasse hat au verschiedenen Stellen eine zu geringe Breite. Dieselbe ist gemäss der zwischen dem Kanton Tessin und Sardinien in dem Vertrag von .Lugano abgeschlossenen Ueberein^.

kunst überall auf die Breite von wenigstens 6 Meter zu bringen.

6. Verbanuug der Maggia.

Die Regierung von Tessin hat die Verpflichtung zu übernehmen, dafür zu sorgen, dass die zur Sicherung der Brüke angebrachten Schuzbauten sortgesezt werden, nordwärts bis zum Zusammenfluß der Melezza mit der Maggia, südwärts an beiden Armen der Maggia bis zum ^ee, und zwar nach Rormalien, welche der Genehmigung des Bundesrathes unterliegen. Die ^flicht zu diesen Wuhrarbeiteu ruht unseres Wissens aus den Schwelle- oder Wuhrgenosseuschaften. Es dars unseres Erachtens der günstige Moment eines, dem ganzen Maggiagebiet ungemein forderlichen Reubanes der Brüke nicht vorübergelassen werden, ^ ohne die

vollständige Verbauung der ^Maggia sicher zu stellen, und es wird der

Regierung um so eher gelingen, die pfliehtigen Sehwellengenossensehasten dazu zu bringen, wenn die Verbauung zur Bedingung der eidgenossisehen Subvention gemacht wird. Jn diesem Falle hat dann das eine eidgenössische Werk einem zweiten ins Leben geholfen , welches für die

dortige Gegend von den wohlthätigsten Folgen ist.

7. Bflege der Wälder und Wiederanpflanzung^ ini Gebirg.

Die Zerstornng der steinernen Maggiabrüke steht mit den Abholzungen im Gebirge im engsten Znsammenhange. Rieht die ^luthen der Maggia rissen im Jahre 1840 die Vseiler weg^, sondern es war das von einem gewaltigen Holzsehlag herstammende enorme Quantum von Flossholz, welches sieh an der Brüke austhürmte und dem Wasser den Abfluss sperrte. Die Forstwirthschast ist im Kauton Hessin notorisch

mangelhaft. Bittere Klage über dieselbe ist noch im Lause des lezten

Jahres von tessinischen Gemeinden selbst beim Bundesrathe eingelaufen.,

1133 und die Regierung von Hessin, darüber zur Vernehmlassung eingeladen, hat sich nicht veranlasst gesunden, darüber einzutreten. Das e^stirende Forstgesez bleibt ohne Ausführung, und die Stelle des Oberforsters ist schon seit Jahren unbesezt. Es liegt ausser Zweifel, dass die Wassergrosse dieses Herbstes ihren verheerenden Charakter in nicht geringem ..^rade der sorglosen Abholzung der Wälder an den Gebirgsabhängen verdankt.

Es ist Vflicht des Bundes , seine Unterstüzung ..u Tessin in be-.

stimmtester Weise an die Bediugung zu knüpfen , dass die nothigen Massrea.eln zur Bflege der Wälder und Wiederbeforstu..g der Gebirgsabhänge, so weit dies nicht schon geschehen, getroffen, und dass namentlich ein genügendes Forstpersonal ausgestellt und mit der Vollziehung der Gesezesbestimmungen betraut werde. Es ist Angesichts der traurigen Erlebnisse dieses Jahres nicht. zu weit gegangen, wenn bestimmte Raehweise in dieser Beziehung verlangt werden.

8. Fristbestimmung für die Beschlußfassung des Grossen Rathes über die .^ussühruug des Werkes und Aunahme der au die eidg. Subveution geknüpften Bedingungen.

Gestüzt aus diese Auseinaudersezungen beehren wir uns , nachstehenden Beschlussentwurs vorzulegen und zur Annahme zu empfehlen, wobei wir den Anlass benuzen , Sie , Tit. , unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

Bern, den 10. Dezember 1868.

Jm ^amen des schwe^erisehen Bundesrathes,

Der Buudespräsident: ^ .^. Dnbs.

Der Kanzler der Eidgenossenschast :

Schieß.

1134

Beschlnßentwurf betreffend

Bewilligung eines Bundesbertrages an den Kanton .^esstn ^um Zweke der Erbauung einer neuen Brüke über die Gaggia.

D i e B u n d es v e r s a m m l u n g der schweizerischen E i d g e n o s s e n schaft,

nach Einsicht 1) der Eingaben der Regierung des Kantons Hessin vom 25.^ovember

1859, 7. Juli 1862, 11. Dezember 1866, 23. und 27. .^o-

vember 1868.

2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 10. Dezember 1868^ in Anwendung des Art. 21 der Bundesverfassung,

b e schl i esst : Art. 1. Es wird dem Kanton Hessin zumZweke der Erbauung einer neuen steinernen Brüke über die Maggia sammt den notwendigen Schnz-

bauten ein Bundesbeitrag bewilligt. Dieser Beitrag soll .dem Dritttheil der Gesammtkosten gleichkommen , darf jedoeh die Snmme von Fr. 188,000 nicht überschreiten.^ Art. 2. Die definitiven Baupläne, sowie die Normalien für die Schuzbauten unterliegen der Genehmigung des Buudesrathes.

Art. 3. Die oberste Leitung der Arbeiten und die Ueberwachung derselben steht bei dem Bundesrathe. Derselbe wird diessalls entweder unmittelbar oder durch seine Beamten die erforderlichen Verfügungen treffen. Jnfolge dessen hat der Kanton Tessin den Weisungen und Bemerkungen des Buudesrathes gehorige Rechnung zu tragen.

Der Bundesrath ist ermächtigt , das E^.propriationsgesez vom 1.

Mai 1850 für die Baute in Anwendung zu bringen.

Art. 4. Die Ausbezahlung des Bundesbeitrags erfolgt in drei gleichmässigen jährlichen Raten , von denen die zwei erstern naeh Mass-

gabe des Vorrül.e.is der Arbeiten in den Jahren 1870 und 1871 und die

lezte nach Vollendung sämmtlicher

Bauten und nach geleistetem

1135 Nachweis über

Erfüllung der

Bedingungen

beschlusses im Jahr 1872 entrichtet werden.

gegenwärtigen Bundes^.

Art. 5. Bezüglich des Unterhaltes der Brüke und der zu ihrer Sicherung dienenden.^Schuzbauten findet Art. 35 dex Bundesverfassung Anwendung.

Art. 6. Das Begehen und Besahren der neuen Brüke über die Maggia soll sre.i sein . und es dars kein Brükengeld mehr gefordert werden.

Art. 7. Der Kanton Tessin perpflichtet sich, die Strasse zwischen .Loeaxuo und Brissago überall aus die Breite von 20 Fuss oder 6 Meter zu erweitern.

Art. 8. Der Kanton Tessin übernimmt gegenüber dem Bunde die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die zur Sicherung der Brüke angebrachten Schu^wuhren fortgesezt werden, nordwärts bis zum Zusammenfluss der Melezza und der Maggia , südwärts an beiden Armen der Maggia bis zum See , .und zwar nach Normalien , welche der Geuehmigung des Bundesrathes unterliegen.

Art. 9. Der Kanton Tessin übernimmt gegenüber dem Bunde die Verpflichtung, zum Sehuze der Wälder im Gebirge und zur Wiederaufforstung der Gebirgsabhänge die nöthigen gesezgeberischen Bestimmungen zu erlassen und das zur Ausführung der ^orstgefeze und Verordnungen erforderliche Forstpersonal anzustellen. Dem Bundesrath ist von den bezüglichen Gesezen und den getroffenen administrativen Massregeln .^enntniss zu geben.

Art. 10. Für den Erlass des ersorderlichen Gesezes über Anssührung der Brüke über die Maggia und Auuahme der in diesem Besehlusse an die Subvention geknüpsten Bediugungen ist dem Kanton Hessin eine ^rift bis zum 1. Juli 186.) gesezt.

Jft bis dahin das Gesez nicht erlassen und die Annahme des

Bundesbeschlußes nicht ersolgt, so fällt derselbe als erloschen dahin.

Art. 11. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Wiederaufbau der Maggia-Brüke bei Ascona und die damit zusammenhängenden Wuhrarbeiten. (Vom 10. Dezember 1868.)

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1868

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31.12.1868

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1107-1135

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