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I .

B e r icht der

ständeräthlichen kommission betreffend die Hebung der schweiz.

Pferdezucht.

(Vom 12. Dezember 1867.)

Tit. l Der Berieht des Bundesrathes und die. beiliegenden Akten eonstatiren zur Evidenz die unerfreuliche Thatsache, dass die schweizerische Bserdezucht in den legten 20 Jahren bedeutend in Abnahme gekommen ist, und dass hauptsächlich, was Qualität und Raee anbetrifft, in jetziger Zeit ein Sehlag erzengt wird, welcher hinter den meisten ausländischen Zurücksteht und den Bedürfnissen des laudes in landwirthschastlicher und militärischer Beziehung kaum mehr entspricht. .

Es wird zugleich daraus hingewiesen , dass diese voraussichtlich stets progredirete Degeneration der verschiedenen schweizerischen Raren, insofern derselben nicht ernstlich und nachhaltig gesteuert wird , mit Rothwendigkeit dazu führen müsse, dass die Schweiz weder für den gewohnlichen Bedarf der Landwirtschaft und des Verkehrs , noch viel weniger aber für die militärischen Zwecke den nothigen Bedarf durch die inländische Zucht und den inländischen Bestand werde decken kennen.

Der Bericht weist serner nach , wie sowohl die rationelle Bebauung des Landes als auch die Möglichkeit einer gnteu Remonte sür unsere Cavallerie nud einer zweckmäßigen Bespannung unserer Artillerie und der Kriegssuhrwerke . im hohen Juteresse des Bundes liegeu und der Bundesrath auf Grnnd der erhobenen Expertisen und der Beschlüsse der beiden Räthe , wonach die bekannten Motionen erheblich erklärt wurden, legt Jhnen einen Besehlussentwurs vor, wodurch der Bund die Jmportation ausländischer Zuchtthiere selbst an die Hand nehmen und die kosten aus Bundesmitteln bestreiten soll.

Jhre Kommission hat nun weder die Absicht, die angeführten .......hatsachen zu bestreiten, noch das Jnteresse des Bundes als Gesammt-

21.^ begriff der Kantone und aller Landesinteressen hier abzuschwächen. Dagegen sind wir mit den Konsequenzen , welche der Bundesrath aus diesen Vrämissen zieht und als deren Ausdruck der vorliegende Beschlussesentwnrf gelten m..ss , znr Z.it noch nicht einverstanden , ohne jedoch in irgend einer .Dichtung ^präjudizire.. ^u wollen.

Es leiten uns dabei folgende Betrachtungen : Einmal wurde diese ^rage in einer Zeit angeregt , wo bekanntermassen die Einnahmen des Bundes bis zu einem gewissen Grade als unerschopflich galten und man gewohnt w a r , die Bundesl^asse sowohl für öffentliche Werl.e, als auch zu Vereins- und andern Zwecken, welche Einiges osseutliche Jnteresse boten , in erster Linie in Anspruch zu nehmen. Es liegt nun nicht im Mindesten in unserer Absicht , über geschehene Thatsachen weitere Kritik zu üben , allein wir halten es für unsere Vflicht , hier nochmals anzusprechen , was Sie bei Beratung des Budgets als das Richtige erkannt haben, dass nämlich die Verhältnisse der Buudessiuauzen eine Juanspruchnahme derselben überhaupt fortan nur dann rechtfertigen, wenn die Rothwendigkeit der Ausgabe sowohl, als auch die Zweckmässigkeit der Verwendung klar und deutlich dargethan sind.

Diess ist im vorliegenden Falle, nach unserer Ansieht, dermalen noch nicht geschehen. Jn erster Linie leistet der Bund in gleicher Weise, wie für andere Zweige der Viehzucht, zeitweise seineu Beitrag an die Vfer^ezueht, und es ist zum mindesten zweifelhaft, ob er das Richtige tressen würde, .venn er für dieses spezielle Jnteresse der Landwirthschaft hier nochmals in den Riss stände und ein Vräeedenz ausstellen würde, aus welches sieh sämm^iehe Zweige der ^andwirthschast später und mit Recht berufen

konnten.

Die Wichtigkeit der .^serde^ucht ganz zugegeben , so wird

dennoch Niemand behaupten, dass dieselbe unter den land^irthschastlichen Jnteressen in erster ^inie stehe und dass der Landwirth sur seine Bedürsnisse sich ohne die Intervention nicht zur Roth selbst würde zu helfen wissen.

Die Thatsaehe , dass zur Zeit einer Kriegsbesürehtuug die Grenzen sür die. Vserdeaussuhr gesperrt werden, kann sür eine solche Massregel des Bundes auch nicht massgebend sein, denn wenn der Bnnd die Entschädignngspflieht gegen einzelne Klassen von Einwohnern wegen Hemmnng des Verkehrs in Kriegsfällen anerkennen wollte, so mnsste er auch gegen alle andern und sür andere ^älle, wie z. B. bei Sperrung wegen Viehseuchen, in ähnlicher Weise verfahren und diess kann unmoglich als Grundsa^ angenommen werden , zudem wäre eine solche Entschädigung zu diesem .^wecke nicht ausreichend und die meisten der Betroffenen würden leer ausgehen.

Es ist also^ die Vorlage vom Standpunkte der .Landwirtschaft aus

nicht hinlänglich gerechtfertigt.

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Anders stellt sich freilich der Bund zu den militärischen Zwecken.

Gute Vferde sind ein notwendiges Element zur .Kriegstüchtigkeit und der Mangel derselben kann auf werden.

keine

Weise

durch Anderes

erseht

Es ist desshalb nicht nur ein Recht des Bundes, sondern auch eine ernste Bflicht , dass er die. Hand... nicht in den Schooss lege und mogliterweise die Gefahr an sich herankommen lasse , die Cavallerie im Rothfalle schlecht beritten und die Batterien und Kriegsfuhrwerke mangelhast bespannt zu sehen.

Allein wenn diess seine ernste. Bflicht ist , so ist es ebenso

ernste

Bflicht, bei den jetzigen Verhältnissen die Bundesmittel zu schonen und^ vor Verwendung derselben sich die vollständige Gewissheit zu verschaffen, ob 1) die Jutervention in solcher Weise und in solchem Masse gegenüber den Kantonen , welchen die Lieferung der nothigen brauchbaren Bserde. für die schweizerische Armee durch Bundesgesetz überbuuden ist und die desshalb an der Hebung der Bferdezucht in erster Linie ein Jnteresse haben, vollständig gerechtfertigt sei, und 2) ob die Art und Weise der Jntervention geeignet sei , ans die beste und billigste Weise zum angestrebten Ziele der. Hebung der Pferdezucht zu führen.

Wir enthalten uns auch hier, eine definitive Meinung zu äussern, allein wir erachten das vorliegende Material als unvollständig und die

ganze Angelegenheit noch nicht als spruchreif.

Es sollten nach uuserer Ansicht im Sinne der Jhnen vorgeschlagenen Resolutionen weitere Erhebungen gemacht werden, einmal um die Kantone, wo nothig, zu weitern und bedeuteudern Anstrengungen zu stimulir.en und das Mass derselben festzustellen , sodann um aus Grundlage der gemachten Erfahrung ein einheitliches und rationelles Vrogramm für alle diese kantonalen Bestrebungen auszuarbeiten , und endlich um mit den Kantonen über die Frage sich ins Einvernehmen zu setzen , ob der Ankauf der ausländischen Zuchtthiere wirklich am besten und am billigsten durch Vermittlung von Buudesorgauen geschehe , oder ob den Kantonen nicht zweckmässigere Mittel und Wege zu Gebote stehen , um ^um Ziele zu gelangen.

Erst dann, wenn diese Vunkte genügend festgestellt sind, werden

die Räthe im ^alle sein, sowohl über die Rothwendigkeit der BundesSubvention, als auch über die Zweckmässigkeit der vorgeschlagenen Massregeln sich zu äussern.

Wir empfehlen Jhnen daher die Annahme des nachfolgenden Befehlussesantrags.

221 der

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht eines Berichtes des Bundesrathes vom 22. November

1867.

Jn Betracht, dass der bundesräthliche Bericht hauptsächlich über die Mitwirkung der bei der Bserdezucht ^.nächst interessirten Kantone nicht genügenden Aufschlug ertheilt,

besch liesst : ..^

Es sei der Bundesrath einzuladen :

1. Mit den Kantonen darüber in Verhandlung zu treten, wie die Bfexdezucht in rationeller und nachhaltiger Weise verbessert und befördert werden konne.

2. Die Vorschlage der Kautone entgegen zu nehmen und zwar rücksichtlieh der zu ergreifenden Mittel und Wege und der kantonalen Betheiligung an den auszubringenden Kosten.

.^. Der Bundesversammlung alsdann neuerdings Bericht und Antrag ^u hinterbringen.

Bern, den 12. Dezember 1867.

Ramens der ständeräthlichen Kommission, Der Berichterstatter: .

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^chln...

^it^lle...er der ^.m.n^.

.Herren ^

A. Achtln, Basel.

.^.

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^.

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Moguln, ^...erdon.

.^allauer, Trasadingen. ^ Wecker. in Seewen (Sol.^thurn).

Mever, Luzern.

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I. Bericht der ständeräthlichen Kommission betreffend die Hebung der schweiz.

Pferdezucht. (Vom 12. Dezember 1867.)

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1868

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22.02.1868

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