200

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Bekanntmachung.

Postverkehr mit den deutschen Staaten, mit Gestenreich und Ungarn, mit italien und -.eu Niederlanden.

Mit dem 1.. September 1868 treten die neuen Postverträge in Kraft. welche

unterm 11. April 1868 mit dem norddeutschen Bunde, mit Bauern, Württemberg und Baden, unterm 15. April 1868 mit den N i e d e r l a n d e n , und unterem 15. Juli 1868 mit O e s t e r r e i c h und U n g a r n abgeschlossen wurden.

Mit dem nämlichen Zeitpunkte werden ferner die zwischen der Schweiz und Italien unterem 25. Junl 1868 vereinbarten Abänderungen und Ergänzungen zum Postvertrag vom 8. August 1861 ln Ausführung gebracht.

Wir theilen hienach dem Publikum die hauptsächlichsten Bestimmungen der obigen Verträge und Vereinbarungen mit.

A.

Verträge mit I.em Nordeutschen Bunde, mit Bayern, Württembera. und Baden, mit Oesterreich und Ungarn.

Das Postgebiet des Norddeutschen Bundes umfaßt auch den nicht zu den selben gehörenden Theil des Großherzogthums D e s s e n und (für den Briefpostverkehr) das Großherzogthum Luxemburg. Zum Postgebiet von Oesterrelch gehort auch das Fürstenthum L i c h t e n s t e i n und die Stadt B e l g r a d in Serbien-

I. Briefpost.

Zur Briefpost gehoren ^ Gewöhnliche und rekommandirte (chargirte) Briefe, Druksachen, Waarenmuster, Geldanweisungen , Zeitungen und Zeilschriften.

Das Gewichl der Briefe, Druksachen und Waarenmuster darf im .Einzelnen 1/2 250 Grammes nicht übersteigen.

201 ^ew..ilmliche Priese.

^m ^alle der ^.rankirung beträgt die Ta^e.

a) innerhalb des Grenzrahons von 7 geographischen Meilen von Bureau zu Bureau .

bis 15 ..Grammes 10 .....pn.

über 15^ bis 250

,,

20 ,,

^) außerhalb des Grenzrahons .

bis 15 Grammes 25 ^pn.

über 15 bis 2.^.0

^

50 ,,

Die unfrankirten Briefe bezahlen das D o p p e l t e der obigen Tarnen.

Zur Erleichterung der Frankirung werden vom 1. September 18.^8 an Franko^ marken und Frankoeouverte im Betrage von 2^ ^pn. ausgegeben, während die Ausgabe der bisherigen Marken zu 40 und ^.0 .^pn., deren Verwendung nicht .' mehr notwendig erscheint, eingestellt wird. Der vorhandene .^orrath solcher Mar^ ken kann nach dem t. September noch aufgebraucht werden.

..^nlsache.. nnd ^..arenmnster unterliegen der obligatorischen Frankirung zur ^Tax^e von 2 ^pn. für ^e 40 Gram^ mes oder den Bruchtheil dieses Gewichtes im ^Grenzra^on, und von 5 .^pn. per 40 Grammes außerhalb des Grenzra.^ons.

Zur Versendung als D r u k s a c h e gegen dle obige ermäßigte Tar^e werden zugelassen . alle gedrukten, lithographirren, metallographirten, photographir^en, oder sonst auf mechanischem Wege hergestellten^ nach ihrem format und ihrex sonstigen Beschaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeigneten Gegenstände. Ausge^ nommen hievon stnd die mittelst der ^opirmaschine oder mittelst Durchdruks her^

gestellten Schri^stüke.

Die Sendungen muffen offen, und zwar entweder unter schmalem Streif^ oder Kreuzband, oder in einfacher^ Art zusammengefaltet eingeliefert werden. Dieselben konnen auch a^s offenen Harten bestehen.

Außer der Adresse des ^mpfängers dürfen die Unterschrift des Absenders, Ort.

und Datum handschriftlich hinzugefügt werden.

Bel ^reiskouran.^en. Kurszetteln und ^andelszirkularen ist außerdem dle hand^ schriftliche Eintragung oder Abänderung der preise, sowie des Samens des ^ei^ senden gestaltet.

Antiche am .^ande zu dem Zweke, die Aufmerksamkeit des Lesers auf eine bestimmte Stelle zu lenken, find zuläßig.

Den .Korrekturbogen konnen Aenderungen und ^usäze, welche dle .^orrektur^ die Ausstattung und den Druk betreffen, hinzugefügt, auch kann denselben das Manuseript beigelegt werden. Die bei .Korrekturbogen erlaubten Zusäze konnen in .Ermangelung des .Raumes auch auf besonderen, den .Korrekturbogen beigefügten Betteln angebracht sein.

Jm Uebrigen dürfen bei den gegen das ermäßigte Porto zu versendenden Gegen^ ständen nach ihrer Fertigung durch Druk u. s. w. irgend welche Zusäze oder Aen..

derungen am Anhalte, fei es durch handschriftliche oder sonstige Vermerke oder.

^eichen, nicht angebracht sein.

Zur Versendung gegen dle ermäßigte Tax^e werden nur wirkliche W a a r e n ^ p r o b e n und Muster zugelassen, die an sich keinen wirklichen .^aufwerth haben und zur Beförderung mit der Briefpost überhaupt geeignet find. Sie müssen unter Band gelegt, oder anderweit, z. B. in zugebundenen, aber nicht versiegelten Säk^ chen, dergestalt verpakt sein, daß der Jnhalt als in Warenproben bestehend leicht erkannt werden kann.

^in Brief darf diesen Sendungen nicht beigefügt sein ^ auch dürfen dieselben keine andern handschriftlichen .Vermerke tragen, als die Adresse des .Empfängers,

^

202

den ^amen oder die Firma des Absenders, die Fabrik oder Handelszeichen, eln^ Schließlich der nähern Bezeichnung der Waare, die Hummern und die Preise.

Druksachen und Warenmuster, welche unfrankirt oder unzureichend frankirt zur Absendung gelangen, oder welche den sonstigen für sie geltenden Bedingungen nicht entsprechen, werden wie unfrankirte Briefe behandelt und ta^irt, jedoch unter Abzug des Werthes der etwa verwendeten Freimarken.

^e^m.....udirte ^endnn^e...

^s ist gestattet, B r i e f e , ^ D r u k s a c h e n und W a r e n m u s t e r unter .^ kommandation (chargirt) abzusenden.

Für dieselben ist vom Absender das gewohnliche .^orl.o der frankirten Brief.

Postsendungen gleicher Gattung und außerdem eine .^.ekommandationsgebühr von 25 .^pn. im Voraus zu entrichten.

^ ^ .^er Absender kann durch Vermerk auf der Adresse das Verlangen ausdrüken, daß ihm eine Empfangsbescheinigung des Adressaten --. .^ükschein --.zugestellt

werde. Für die Beschaffung des ^ükscheins ist bel der Aufgabe des Briefe^ u.

s. w. eine weitere Gebühr von 25 .^pn. zu entrichten.

Geh^ eine^ rekommandirte Briefpostsendung verloren, s^ soll die ^ostverwaltung des Ausgabegebiets verpflichtet sein, dem Absender^ sobald der Verlust festgestellt ist,^eine Entschädigung von 50 ^ranken zu leisten, vorbehaltlich des ^ükgrlffs auf diejenige ^ostverwaltung, in deren Bereich der .Verlust erweislich stattgefunden hat.

^er Anspruch auf ^rsaz muß innerhalb^ sechs Zonalen, .^om Tage der Auf^ gabe der Briefpostsendung an gerechnet, erhoben werden, widrigenfalls die .^n.^schä^

digungs^Berbindlichkeil der .l^ostverwaltungen erlischt. ^ie ^erfähx^ng wird durch

Anbringung der .Reklamation bei der ^ostbehorde des Aufgabegebiets unterbrochen.

Ergeht hierauf eine abschlägige Bescheidung, so begannt vom ^mp^ange derselben eine neue Bersährungsfrist von sechs Monaten, welche durch eine Reklamation gegen ^enen Bescheid nicht unterbrochen wird.

F.^r die durch Krieg, durch unabwendbare Folgen von Naturereignissen oder durch die natürliche Beschasfenhelt de^.. Sendung herbeigeführten Verluste wird ein

^rsaz nicht gewährt.

.^in Crsazanspruch für nicht r e k o m m a n d i r t e Briefpostsendungen kann ^egen die ^o^erwal^ungen nichk erhoben werden.

^el^n.^eisnu^en.

^,as ^erfahr^n der Geldanweisungen stndek bis auf Weiteres auf den Berkehr mi.^ Oesterreich und Ungarn keine Anwendung.

Der Bekrag einer einzelnen Geldanweisung dari .^0 Thaler oder 87^ Gulden südd. Währung ^..o^ninalwerlh oder ^5 Gu^en oster. Währ., wenn die Auszahlung in den deuten ^ostbezirken, in Oesterreich oder Ungarn erfolgen soll, und 1^^^ F r a n k e n ^ominalwerlh, wenn die Auszahlung in der Schweiz erfolgen

soll, nichk übersteigen.

Die Gebühr wird festgesezk, wie folgt.

a. für Beträge bis .^5 Thaler oder 4.^ Gulden südd. Währ. oder ......^ Fran^ k e n

.

.

.

.

.

.

.

.

l^. für großere Beträge bis zum z^läßlgen ^a^imum

.

.

.

5

0W a p p e n ,

75 W a p p e n .

Jm Grenzrahon^erkehr von 7 geographischen teilen ist die Gebühr

für

Summen bis 4.^ Gulden siidd. Währ. oder ....7^.^ Gulden oster. Währ., welche

203 in den deutschen ^oslbezirken, in Oesterreich oder Ungarn, beziehungsweise für Summen bis 9^^ Franken , welche in der Schweiz auszuzahlen sind , auf 25 W a p p e n , für großere Beträge bis zum zuläßigen ^ax^imum auf 50 R a p-

p en ermäßigt.

Die Gebühr ist von dem Absender der Postanweisung zu entrichten.

Der an dem ^ostanweisung.^Formular befindliche Coupon kann vom Absender mil schriftlichen Mitlheilungen i.eder Art versehen werden, ohne daß eine weitere Erhebung stattfindet.

Für die auf Postanweisungen eingezahlten Beträge wird in demselben Umfange Garantie geleistet wie für Sendungen mit Werlhsdeklaration.

.^

transit liber die deutschen Staaten, lll...^ ^eslerreich nud lln^arn.

Jndem wir aus den bezüglichen Tarif verweisen , welcher allen ^ostbüreau^

^..nd rechnungspflichligen Ablagen geliefert werden wird, heben wir folgende Be^ stimmungen hervor.

Die Tax^e beträgt vom 1. September 18.^8 an.

Für Druksachen und .Warenmuster von se 40 Grammes.

Für Briefe. ^Frankozwang.)

.^p.

^ch ^Dänemark ^n

,,

^^^^^^ ^

.).p.

.,

nach ^on nach von nach von nach von nach ^von

^

^fr^^^^^^^1^ von ie 15 Grammes

nach Großbritannien und ^rland .^^^

.^p.

,,

^.p.

.^0

^,

Helgoland ,, Norwegen ,, Schweden ,, Rußland ,.

Griechenland ,,

^ bis 15 Grammes.

^^

.

45 7^ ^0 ...0 .^0 95 ...0 . 9 0 ^5 95

nach der ..^...ldau und Walachei

40

.^ ^

von ^e 40 Grammes.

10 -14 -14 .

^9 ^-.

1^ . --

10

von ,, ,, ,, ,.

^5 .nach den osterreichischen ^osibüreau^ in der Türkei 50 v^.

,,

,..

,,

,,

,,

,,

10

^5

^

II. ^..t,rpv.r.

.^ur Fahrpost gehoren .

Die gewohnlichen Rakete, ^die Briefe mit deklarirtem Werth^ und die Nachnahmesendungen.

Bundesblatl. Jahrg.XX. Bd.Ill.

16

.204 Die Tax^en werden berechnet^ bis zum schweizerisch^deutschen oder schweizerisch..osterreich^schen Au.^gangs^.

punkt .

nach dem .schweizerisch^nternen .Fahrposttarif .vom 1^. ^uni 18^2 , .von dem obigen Ausgangspunkt bis an den Bestimmungsort.

nach dem sogenannten Auslandstarif der Postverwaltungen der deutschen Staaten. von Oesterreich und Ungarn.

Nachnahmen.

.^..ostvorschüsse).

Dies..r Verkehr wird bis auf Weiteres aus Oesterreich nnd Ungarn nichl..^ ausgedehnt.

Auf Fahrpostsendungen und Briefe kennen Postnachnahmen bis zur^ohevon 200 Franken erhoben werden. Für Transportauslagen und Spesen . welche auf Sendungen haften, sind Nachnahmen auch in einem holderen Betrage ..ulaßig.

Die Auszahlung des ^achnahmebetrages kann von dem Absender nich.^ eher verlangt werden , als bis von der Postanstalt des Bestimmungsorts die Anzeige

eingegangen ist, daß der Adressat die Sendung eingeht hat.

Sendungen mit Nachnahme unterliegen dem Fahrpostporto und müssen vom Aufgeber srankirt ^werden. ,^ür die Nachnahme wird außerdem eine Gebühr von 1 .^ des ^achnah.nebetrages ^Minimum 10 .I.p.^ ebenfalls vom Aufgeber er.

hoben.

Wird eine Nachnahmesendung nicht innerhalb 14 Tagen nach der Ankunft am Bestimmungsorte eingelos.t., so muß die Sendung nach Ablauf dieser Frist unverzogert an die Postanstalt des Aufgabeorts zurükgesandt werden.

Dieses .gilt auch von Sendungen mit dem Vermerk ^ poste res^nte.

III.

^^en.eine.^.

^re^estellnn.^.

Brief^ und Fahrpostgegenst.inde , auf deren Adresfe der Absender .das schrift..

liehe ^erlangen an^gedrü^ ha^ , daß sie durch einen .^pressen zu bestellen find, müssen von den Mastanstalten sogleich nach der Ankunft dem Adressaten durch einen besondern Boten zugestellt werden.

Die Zustellung der ^ahrpoststüke in die Wohnung der Adressaten findet nur statt, wenn dieselben a. nach dem OrtsbestelIbezirke des Abgabebüreau bestimmt, oder o. im deklarirten Werthe 200 Franken oder im Gewichte 5 Pfund nichl^ über^ steigen.

Bei Sendungen, welche nach den Landbestellbezirken bestimmt find. oder das vorbemerkte Wer^s^ oder Gewich^porio übersteigen, erstrekt sich die Verpflichtung der Postanstalt zur erpressen Bestellung in die Wohnung des Adressaten nur auf das formular zum Abiieferung^schein, beziehungsweise dle Begleitadresse.

.^ine .^ekommandation der .^pr^ßsendungen ist nicht erforderlich.

Für ^pre^Briefpostsendungen nach dem O r t s ^ Bestellbezirk der Bestimmung^ post.nstalt ist die .^^pre^Bestellgebühr nach dem Saze von 30 Wappen zu erheben.

Die Entrichtung ^dieser Gebühr kann vom Absender erfolgen, oder dem Adres^ saken überlassen werden.

205 Fur Cx,preßsendungen nach dem L and.. Bestellbezirk gllt als .^egeI, daß die Cx^preßbestellgebühr von dem Adressaten zu entrichten ist , und zwar in dem Be..

trage^ welcher dem Boten für die Ausführung der .^preßbestellung nach dem ^rts^ üblichen Saze vergütet wird.

Insofern der .^preßbole Geldbeträge zu Postanweisungen oder Fahrpoststüke selbst mit zu überbringen hat, soll die ..^preßgebühr das Doppelte des Sazes für die .^preßbestellung ..gewöhnlicher Briefpostsendungen betragen.

B. i^ ertrag mit den Niederlanden ^.^lland).

Briefe.

^ Die Tax^e beträgt, wenn srankirt, ^0 .Wappen, wenn unsrankirt 50 Wappen für se 15 Grammes oder den Bruchtheil diesel Gewichts.

.^...n^sa^en nnd ^....rennuiste....

Die Tar^e belrägl, bei obligatorischer Frankirung, 8 Wappen für se 40 Grammes

oder den Bruchlheil dieses Gewichts.

Unter der Benennung D r u k s a c h e n werden verstanden. periodische Werke, broschirte und gebundene Bucher, ^orrekturdrukbogen mit dem dazu gehörigen ^..anuseript, ^usikhe^te , .^aloge , Prospekte, Kupferstiche, Lithographien, Auto.^ graphien , ^Holographien, A.^ise, Zirkulare, Preis^Couranie, ^isl^enkarten, Land^ kargen und im Allgemeinen alle derartigen Erzeugnisse, welche nicht den Charakter einer wirklichen und personllchen .Korrespondenz tragen.

Um die f^r Druksachen bewilligte ^ortoermäßigung zu genießen, ^müssen die obgenannlen Gegenstände ganz sranlirt und unter Band oder in offenem Umschlag versandt werden. ^....il der für die ^orreklurdrukbogen und bezüglichen Manuserlpte bewilligten Aufnahme dürfen sie keine handschriftlichen ^üsäze, Zahlen oder ^eichen enthalten , welche nach den in ^edem ^ande bestehenden Gesezen ^.nd .^eglementen

nicht zuläßig sind.

Die W a a r e n m u s t e r sind unter Band oder in offenen Umschlägen derart zu versenden, daß die Verifikation de^ ^nl^alt^ mit Leichtigkeit stattfinden kann, sie dürfen an sich keinen ^erkausswer^h haben, und außer dem ^amen de^ ^ersender^, der Adresse de^ .^mpfänger^ , einem Fabrik ^ oder Handelszeichen, Hummern und Preisangaben keine handschriftliche Angaben enthalten. Jhr Gewicht darf 250 Grammes und ihr Umsan^ in allen .Dichtungen 25 Cen.^ime.^er nicht übersteigen. ^ Druksachen und Warenmuster , welche den obgenannien Bedingungen nicht entsprechen oder nicht bis an den Bestimmungsort frankirt find , unterliegen der Ta^e der unsrankirten Briefe , unter Abzug des Werthes der etwa verwendeten Frankomarken.

Warenmuster , deren Transport mit Uebelständen oder Gefahren verbunden wäre, finden nicht Beförderung.

Ret^mmandirte l^argi...^ .^en^nngen.

Briefe , Druksachen und Warenmuster konnen von der Schweiz nach den Niederlanden und umgekehrt rekommandlrt ^chargir^ versandt werden.

Sie unterliegen in diesem ^alle der Tax^e der gewohnlichen frankirten Gegen^ stände gleicher Art, nebst einer fi^en ^ekommandationsgebühr von 40 .^a^pen.

Wenn der Versender einen ^ükschein Empfangsbescheinigung de^ Adressaten) ^verlangl, so hak er für denselben überdies 20 Wappen zum Voraus zu bezahlen.

206 ^m Falle des ^erlusts einer chargirten oder rekommandirten Sendung be^ zahlt diejenige Verwaltung , auf deren Gebiet der Verlust staltgefunden hat . dem Versender eine Entschädigung von 50 Franken.

^..dan^eisn^en.

Dieser Verkehr beginnt erst mit dem 1. Januar 18.^.

.^s findet zwischen der Schweiz und den Niederlanden ein Austausch von Geldanweisungen statt. Das Mar^im^.m einer Anweisung wird auf zweihundertelf Franken vierundsechzig Wappen , wenn sie in der Schweiz zahlbar ist, und auf hundert Gu..den, wenn sie in den Niederlanden zahlbar ist, festgesezt.

^.ede Anweisung unterliegt einer stets vom Versender vorauszubezahlende..^..

Tax^e von 20 Wappen für se 10 Franken oder den Bruchtheil von 10 Franken in der Schweiz.

Diese Tar.e wird bezahlt durch Ankauf eines internen Mandatforn.ulars von gleichem Werth . welches durch Frankomarken , die über die Bemerkungen auf der

.^ükseite geklebt werden, auf den tarifmäßigen Bekrag zu ergänzen find.

F.^r.^ststn^.

Die Fahrposttar^en werden für das schweizerische Gebiet nach dem inlernen Tarif , für die Niederlande nach den.^ Tarif der dortigen Eisenbahnen berechnet.

Der Tranfit erfolgt in der ^eegel über Deutschland, nach dem dortigen Fahr^ posttarife , in einigen Fällen auch über Frankreich , nach Maßgabe der dortigen .^isenbahnta^en.

C. ^...htra^artil.et d. d. 25. ..^nn. 18l..8 .,um ^^^ertra.a mit Italien

.^..^m 8. ^na.n^ 1861.

.

.

^ .

.

.

.

a r e n ^ ^ t e r .

Jn Abänderung der bisherigen Bestimmungen unterliegen die Waarenmustex von der Schweiz nach .^alien einer vorauszubezahlenden Ta^e ^on 5 Wappen für

fe 40 Grammes oder den Bruchlheil dieses Gewichts.

Die Warenmuster genießen nur insofern diese ermäßig^ Tax^e, als sie keinen Berkaufswerlh haben, bis an den Bestimmungsort srankirl sind, unter Band oder sonst so verpakk werden, daß über il^ren Jnhall kein Zweifel bestehen^ k^nn, keinen Brief und außer der Adresse des .Empfängers , dem Da.um , der Unterschrift des Versenders, Hummern und Preisangaben , keine handschriftlichen Zusäze , Zahlen vder Zeichen irgend welcher Arl enthalten.

Die Warenmuster dürfen nicht in Schachteln versandt werden.

Muster von Sämereien konnen ausnahmsweise in leinenen oder papierenen Säken versandt werden, welche so verschlossen sind, daß eine Verifikation des .^n^

halts leicht moglich ist.

Warenmuster, welche den vorstehenden Bedingungen nicht entsprechen, werden wie Briefe betrachtet und behandelt.

Die Waarenmuster^Sendungen sind bis zum Gewicht von 500 Grammes zu^ Iä^ig, mit Ausnahme der Muster v^n roher oder gesponnener .Seide, deren Ge^ wicht aus 100 Grammes beschränkt bleibt.

207 ^es^aft...^^re, ..^.mns.^t.^sen.^mgen ......

Frankirte und unter Band versandte ^..anuseripte und Geschästspapiere unter^ liegen folgenden Tax.en^ bis 50 Grammes ^0 Wappen,

über 50--.100 ,, 100--200 ., 200 --300

..

,.

,.

^0 90 120

,, ,, ..

. und so fort , se 30 Wappen mehr für se weitere 100 Grammes oder den Bruch^

theil dieses Gewichts.

Die Sendungen von Manuseripten find nur bis zum Gewicht von 1000 Grammes zulässig.

Unsrankirte oder mit Begleitschreiben versehene Sendungen unterliegen der Tax^e der gewohnlichen Briefe.

Die ^anuseriplensendungen konnen rekommandirt werden. Zu diesem Behufe hal^ der Versender außer der obigen Transportée eine fi^e Gebühr von ^0 Wappen zum Voraus zu bezahlen.

^l.argel.riese ...tt deklarirte... .^ertl,.

^on der Schweiz nach dem .^onigreich ^taIien und umgekehrt kennen Briefe mit deklarirten , aus den Jnhaber lautenden Wertpapieren bis auf den Betrag von .^000 Franken versandt werden.

Dieselben unterliegen der obligatorischen Frankirung.

^ie Gesammltax^e besteht ^ 1.. aus der ^rankola^e eines gewöhnlichen Briefes von gleichem Gewicht , ^. aus einer fixten .^ekommandatlonsgebühr von ^0 Wappen , 3. aus einer ..^roportionalta^e von ^e 25 Wappen für se 100 ^ranken deklarirlen

Werlhs oder den Bruchtheil dieses Betrags.

Die ...^er^briese find unler festem Umschlag und mit 5 Sigeln mit .^el^chaf^ abdruk verschlossen zu versenden.

Jm ^alle des Verlustes oder der Spoliation eines Briefes mit deklarlrtem Werlhinhalt hat die Verwaltung. auf deren Geriet der Verlust oder die Spoliation staltgesunden hat .^die ^alle hoherer Gewalt ausgenommen^ dem Versender innert der ^rist von zwei Zonalen, vom Dalum der Reklamation an^ den vom Versender deklarirten Werth, für welchen die im vorhergehenden Artikel erwähnten Ta^en und Gebühren entrichtet worden sind, zu bezahlen.

Die Reklamationen sind nach ..^erfluß einer ^rist von ^ Monaten, vom Tage

der Aufgabe des Briefes an, nicht mehr zuläßlg.

Die Verwaltung, welche im ^erlust^ oder Spoliaiionsfalle den Betrag des deklarirten Werthinhaltes vergütet, erlangt dadurch das .^igenthumsrecht dieser Rapiere. ^ie ^erson, welcher die Vergütung geleistet worden ist, hat alle dle^ Wenigen Nachweise zu geben, welche die Nachforschungen zu erleichtern und die Wie..

dererlangung der Rapiere zu bewirken geeignet find.

Durch den .^mpfan.gscheln der Adressaten von Briefen mit deklarirtem Werth^ inhalte werden die beiden .Verwaltungen ^eder bezüglichen Berantwortlichkeit^enthoben.

208 l).

^n.. .Allgemeinen.

Jm rlebrigen wird auf die Postverträge mit den deutschen Staaten, mit den Niederlanden, mit Oesterreich und Ungarn, auf die mit Jtalien vereinbarten ^ach^ trag^artikeI ^) , sowie auf die bezüglichen .^.eglemente ,^ Instruktionen und Tarife verwiesen.

B e r n , den 22. August 18l.8.

Für das schweiz. Postdepartement, Der Vorsteher desselben .

.

^ .

^ a l .

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.

.

.

^n e I .

Ausschreibung.

Behufs Unisormirung der schweizerischen Postbedienstete.. für 18.^ wird hie^ mit über die Lieferung nachbezeichneten Materials freie .Konkurrenz eroffne^.

I. .^..che^ s^ nnis^^.^e.

Bedarf.

^ppr.^. Preis per ..^lle.

Lieferungstermln.

800 ^llen blau melirles Tuch . ^r.. 7. -- bis .^r. ^. ^5 . l . Marz 18^.

^200

,,

,,

,,

,,

.

,.

5. .^0

,,

,,

...,. 70

.

,,

,,

,,

II. .^nch^ su.^ ^^ntet nnd ^ein.^eide.r.

500 ^llen graner Satin . ^. . .^r. 7. 50 bis ^r. 7. 75 1. Marz 18.^.

1.^00 ., blau melirles Cuir . ,, 5. .^0 ,, ,, 5. 50 1. Januar ,, ^00 ,, , , Tuch . ,, 5. 20 ,, ,, 5. 40 1. ^uli ,, Ill. ^einwand.

4500 ..^llen rohe Leinwand,. 1.0.^ Centimeter breit, für Blousen^ 1. März 18.^.

1200 ,. ^ ,^ ^20 ,, ,, ,, ..^erstofs, 1. Juli ^00

,,

,,

,,

75

,,

l^.

,,

,,

,,

1. Januar

,,

.^^.te.

500 schwarze .^ilzhüle, ohne Dienstzeichen,

. . . . . . 1. März .I8....9.

.^) Siehe Bundesblatt v. ^. 18^, Band II, Sei.e .^7, .^52 und^ 9.^4 , ferner

Band III, Seite 5.

209

Die Breite des Satin und Cuir ist 1.^5 Centimen, diejenige der übrigen Sorten 130 Centimeter innert den Leisten.

Muster sämmtlicher Artikel kennen bei dem Materialbüreau der GeneraIpos^ direktion in Bern eingesehen werden.

Die Cingaben für Lieferung von Tuch und Leinwand haben in BegIeit von Muster^Coupons von mindesten^ 2 ^llen zu geschehen , den Eingaben für Lief.^ung vvn ^üten sind kein^ Muster beizulegen.

Sämmtliche Eingaben stnd versiegelt und mit der A.ufschr.is.^ ^Cin^.be fü^ B e k l e i d u n g . ^ M a ^ e r i a l ^ bis .^0. September nächsthin an das unterzeichnete Departement einzusenden.

^

Bern, den 15. August 18^8.

Da^ schweizerische ^^^de.^a^.te^en.t.

Bekanntmachung.

^m Anschluß an die von dem .^andels^ und ^olldepartement unterm 7. dies im Bundesblatt ^r. .^^ erlassene ^Bekanntmachung über die Anwendung des eidg.

ZolItarifs für verschiedene in lez^rm nich.^ benannte Waarenartikel bringt das Departement hiemit ^ur offentlichen .^enntniß , daß fortan folche .Tarifentscheide , welche für den .^andelsstand von na^erm Interesse sein mogen , ^weiten ^in der nächstfolgenden Dummer de^ Bunde^bla^e^ zur ^eroffenllichung gebracht werden Rollen. Außerdem wird das Departement .^on ^ei.^ zu ^eit eine diese sueeesfiven Bekanntmachungen umfassende Ueberfich^ ebenfalls im Bundesblatte ers.helnen lassen.

Bern, den 21. August 18.^8.

Das schweiz. .^ande^ls.. nnd ^^ud^art...^...^^

210 ^r^ents^de

seit dem ^. August 18^8.

.^ea.nmg ^r ^egen..

stunde.

^arisri^rit.

^

E.^nfubr.

Ammani.... , kr^stallisirles , schwefelsaures . . .

^isen, Winkeleisen .^. in großern Dimensionen ^--

verzinntes

. . . .

Chemische ..l.roduk.e

^.

w.

.

.

.

.

C.II.8.Ztnr.

^ ^ ^

^

..^

^

^ .^

^

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^

^.^

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Bücher, Bilder u. s. w.

u.

.--

.

.^isen zum Maschinen^ ^ u. Schiffsbau u. s.w.

Eisenblech , verzinktes , u

Gemälde und Zeichnungen ohne Nahmen oder irgend welche Einfassung . .

^^llaus^.

^ .

.

.

.

s s e .

s. w.

.

^

eingerahmte (ohne Un^ terschied ob die Nahmen al^ ^oder neu seiend oder sonst wie eingepaßte

.^

.......

^

^.^

^

Fr.

.^.

.^p.

5.^

^

Fr. 1. ^0

.^p. 50 Fr.

.^.

50

Ausfuhr.

Cement , gemahlener , Säken

.

.

.

.

.

in .

.^alk.

G.^

u. s. w.

.^.I. 1. Zglhl. .^p. 15

^Bern, den 21. August 18^8.

Das sch^eiz. ^ande^s^ und ^.^ude^a.rte^en^.

211 B e k a n n t m a ch u n g.

Jn Anwendung von Art. 8 des .^eg..lakiv^ für die Diplomprüfungen der eidg. polytechnischen Schule wird hiemlt bekannt gemach^ daß in Würdigung der bei den .^epe^orien und Uebungsarbeiten an den Tag gelegen Leistungen , sowie der Ergebnisse der bestandenen Prüfungen . der schweizerische SchuIra..h ^ ans An^.

trag der verschiedenen Lehrerkonferenzen , nachfolgenden Schülern des eidgenössischen Polytechnikums Diplome erteilt hat ^ .

^

1. ...^l.^ snr den ...^...^ eine.^ .^lr.l.itekten.

^ 1) 2^ .^^ 4) 5) .^) ..^

Auer, Johannes, von Zürich.

Glul^ ^rnst, von Solothurn.

Archen, .^idal, ^on Schlein^ ^Graubünden^.

Matth.^, ^ans, von Bleienbach ^Bern).

...^orv, .^arl, ^on ^ensohl (Ungarn).

^estalozzi, ^an^, von Zürich.

Schuber^ ^denko^ von ^rag

.... .^^l^.n siir den .^ernf eine.^ Jn^enienr^..

.8^ .))

10) 11) 12) 1.^^ 14^ 1.^ 1.^ 1.)

18^ 1.^^ 20^ 21)

v. Boetzel..er, ..Wilhelm, von Amersfoor^ ^olland^.

^. ^ar^hausen, Ferdinand, von Weinhelm ^Baden^.

^ambkowski, Bonifaz^ .^on Warschau.

Gllll, Johannes, .^on ^uz ^raubunden^ Gosau, .^ar^. von Stellau ^Schle^wig,.

.^ager, Rudolf, von München.

Herzog, .^an^, von Laufen ^Bern^.

.^bian^ki, Wenze^ von^owno (^olen,.

Laz^ar,^^aul, von ^llaeia ^Ungarn^.

Lekoe, Thor^orn, von Ulwick ^orwegen^.

^a, .^ermann^ von Pilsen (Bohmen).

.

Li.arezeck^ .^..rl, von Bukarest.

Münster, ^rnst. von ^lt^stadt (Schleswig).

^.edard, Ul...sse^, von I.^elle^e^^e (^.euenburg).

2.^) 24.

25) 2^) 27)

Denker, Gusta.^^ von Zürich.

Bitter, Will.elm, ^on A^sta^en (S^. Gallen).

Seefehlner, Julius, von .^esth.

Spieß^ Anlon, von ^osu.g ^ärnlhen).

.^ogdl, Boleslaus, von Warschau

22) .l.aeiborski, Ludwig. von Siedler (^len).

3. Diplom fltr den Berns eine.^ ....^as.t.ineningentenr.....

28) . 2.^) ^0) .^l) .^2^ .^.^)

Albert, Leopold, von Schwerin.

Be^ola, Friedrich, von .^omolagno .^Tesstn).

Blum, ^mil, von Koblenz ^aden).

freund, Ferdinand, von ^roß.Beeskereck .^Ungarn).

Großmann, Theodor, von .^iga.

gerbst, Georg, von .Hamburg.

Bunde^latt. Jahrg XX. Bd.Ill.

17

212 3..)

...5) 3^.)

37^ 38) 39.

40) 41)

^norre, ^arl, von ....ikolafew ^ußland^.

..^arkwart, Theodor, von Rostock ^eklenburg).

Meher, Anton, von Schlei ^Graubünden^.

.Rontgen, W. Conrad, von Apeldoorn .Rolland).

.^udinger, Joh., von Warschau.

Skene. .^arl. von Brünn jähren,..

..^ersln, Friedrich, von Prag.

Wehermann, .^udoIs, von Bern.

4. ..^ipl.^ slir .l.^ ^erns eine... te^nis^.^n ^^.niker^.

42) Bünzli, Arnold, von Uster.

^

4.^^ Ballo^ Matthias,... von Mlklo.^ ^Ungarn).

44) riecht., Louls, von Murten.

45)^osenmund, Ambroslus, von ^iestal.

4^) Z^gl^r^ .^ermann, v^n ^lnlerlhur.

.^. ..^ipl.^.n sllr de^ ^ernf eine.^ ^.^rst^itth^.

47) Anklln, Joseph, ^von Lie.^berg (Bern,.

48^ 4.^) 50) 51) 52) ^53) 51) 55)

Burnand, .Gustav, von .^ulllen^ ^Waadt). ..

.^ankl^auser, .^ranz, von Trub (Bern).

^ierz, Werner, von .^erliberg ^Züxlch^.

Gramer, Goltlieb, von .^r^li^on ^Zürich^.

^iguel, Florentin, von ^henll .^Waad^.

.^ltter, Adolf, von Slssach ^Basel^Landschafl,.

Steiner, Otto, von Lavln .^Gxaubünden).

Stuber, .Rudolf, von Lohn ^Sol.othurn).

^.

^ipl^m a^ Fa^lehrer.

a. Jn m a t h e m a t i s c h e r Dichtung.

5^) ^ozvmowski, Joseph, von La.^^. (^olen).

57) Wev, ^ost, von Butlisholz (Luzern).

^ .

58) Wolf, Friedrich, von Greeno (Braunschweig^.

l^.. .^n n a t u r w i s s e n s c h a f t l i c h e r Dichtung.

59) Ammann, Gottfried, von Wildhau... .^St. Gallen).

.^0) Peer, Florian, von Sin^ (Graubünden).

.^1) Schalch^ Ferdinand, von Schaffhausen.

Zürich, den 7. August 18.^8.

Jm ^amen des schwelz. Schulrathes , Der Präsident ^ ^. ^a^^eIe...

^

213 Ausschreibung.

Die Stelle eines Trompeler.^ilfsinstruktors im eidg. Ariillerie^ nstruktions..

korps wird hiemit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Gehaltsbestimmungen ^

1) ehrliches Wartgeld ^r. 400..

2) die übliche ehrliche .^leidung^entschädigung und ^eisegebühren ,.

.^) ein Tagessold von .^r. 5. 50 für wirklichen Dienst.

Schweizerbürger, welche darauf restekiiren, haben ihre Anmeldungen schriftlich bis zum 12. September I. ^. der unterzeichneten Kanzlei einzufenden und der ..^ln^ gabe Zeugnisse über ihre Befähigung beizulegen.

Bern, den 5. August 18.^8.

^i.^en.^sche ..^i^.ta^nzl.ei.

^.....^chreihung non erledigten .Stellen.

.^Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und por..^f r e i zu geschehen haben, .gute Leumundszeugnisse beizulegen im ^alle sein^ fern.^ wird von ihnen gefordert. daß sie ihren ^amen, und außer den. Wohn^ anch den ^ e i m a t o r l ^ deutlich angeben.^ 1) ^ v . s t h a t t e r in S ^ e c k b o x n ^Thurgau^. Jahresbesoldung ^r. 1.^00.

meldung bis zum .^. September 18.^8 bei der Kreispostdlrek..ion Zürich.

2) P o s t h a l t e r in C I a r e n s ^Waad^.

^ahre.^besoldung ^r. 110^.

An.^

Anme^

dung bis zum .^. September 18^8 bei der .^rei^postdlrektion Lausanne.

^ . . ^ o s t k o m m i s i n G e n f . Jahresbefoldung nach den gesezlichen Bestimmungen.

4) S t a d t b a n n b r i e f t r ä g e r in Cl^ene-.^ou..

^ e r i e s ^enf). ^hresbesoldung ^r. 804.

5) S t a d t b a n n b r i e f t r ä g e r in Basel.

Anmeldung bis zum .^. September 18^8 bei der ^reispostdirektion

Genf.

Jahresbesoldung .^r. 948.

meldung bis ^um 9. September 18.^8 bei der .^reispostdirektion Basel.

^) Posth^l^er

und B r i e f t r ä g e r

in P f a f f i k o n (Schwvz).

An^

.^ahre^

besoldung Fr. .^0. Anmeldung bis zum 9. September 18^8 bei der ^rei^ postdirektion St. Gallen.

214 ...) P v s t k o m m i s in Bern. Jahresbesoldung nach den gesezlichen Bestim^ mungen. Anmeldung bis zum .^. September 18.^8 bei der .^reispostdirektion ^ Bern.

8^ T e l e g r a p h i s t in Celign.... (Genf).

Jahresbesoldung Fr. 120. nebst De.

peschenprovifion. Anmeldung bis zum 28. September 18.^8 bei der Tele^ grapheninspektion in Lausanne.

9) T e l e g r a p h i s t in G r a n d s o n ^Waad^.

Jahresbesoldung Fr. 120, nebst

Depeschenpro^ision. Anmeldung bis zum 28. September 18.^8 bei der Tele^ grapheninspekti^n in Lausanne.

10) Telegraphist in Glattfelden (Zürich). .^al.resbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenproviston. Anmeldung bis zum 28. September 18^8 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

11) A u s l ä u f e r auf dem Telegraphenbüreau in B e r n . Jahresbesoldung Fr. .^00 , nebst Depeschenpro^iston. Anmeldung bi^ zum 15. September

18^8 beim Telegraphenbüreau Bern.

1) ^ o s t k v m m i s i n L o e l e ^euenburg). .^ahresbesoldung nach den Bestimm mungen des Bundesgesezes vom .^0. Juli l858. Anmeldung bis zum 2. Sep^

tember 18.^8 bei der .^eispostdirektion .^enenburg.

2) Fahrpostfaktor in Zürich. Jahresbesoldung .^r. l 140. Anmeldung bis zum 2. September 18.^8 bei der .^reispostdireklion Zürich.

.^ K o n d u k t e u r für den .^ostkrei.^ ..... e u e n b u r g . Jahresbesoldung Fr. 1.^80.

Anmeldung bis zum 2. ^September 18.^8 bei der ^reispostdirektion ..^euenburg.

^ B r i e f t r ä g e r in C o s s o nah ^Waa..^. ^ahresbesoldung Fr. ^20. An^ meldung bis zum 2. September 18.^8 bei der .^reispostdlrekiion Lausanne.

5 ) ^ ^ s t b ü r e a u d i e n e r in S.^Iothurn. Jahresbesoldung Fr. 840.

meIdung bis zum 2. September 18^8 bei der .^reispostdirek^lon Basel.

.^) Ausläufer auf dem Telegraphenbüreau L a u s a n n e .

An^

Jahresbesoldung

Fr. .^..0, nebst Depeschen^rovision. Anmeldung bis zum ...I. August 18.^8 bei dem Telegraphenbüreau in Lausanne.

7) Telegraphist in Sins (Graubünden). Jahxesbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenprovlfion. Anmeldung bis zum 8. September 18.^.8 bei der Tele.

grapheninspektion in Bellenz.

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Jahr

1868

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.08.1868

Date Data Seite

200-214

Page Pagina Ref. No

10 005 894

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