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B e k a n n t m achn n g.

Postverkehr mit den deutlichen Staaten, mit Oesterreich und Ungarn, mit Italien und den Niederlanden.

Mit dem. 1.. September. 1868 treten die neuen Postverl.räge .n Kraft, welche unterem 11. ApriI 1868 mit dem ...norddeutschen Bunde, mit Bauern, Württemberg nnd Baden, unterem 15. April 1868 mlt den Niederlanden, und unterem 15. Juli 1868 mi.. Oesterreich u n d . ...l. n g a r n abgeschossen wurden.

Mit dem nämIlchen Zeitpunkte werden fernem dle zwischen der Schweiz und Italien unterm 25. Juni 1868 vereinbarten Abänderungen und Ergänzungen

zum Postvertrag vom 8. August 1861 ln Ausführung gebracht.

Wir theilen hienach dem Publikum. d.ie. hauptsächlichsten Bestimmungen der obigen Verträge und Vereinbarungen mit A.

Verträge mit dem Norddeutschen Bunde, mit Bayern, Württenberg and Baden, mit Oesterreich and Ungarn.

Das Postgebiet des Norddeutschen Bundes umfaßt auch den nicht zu selben gehörenden Theil des Großherzogthums D e s s e n und (für den Briefpost..

verkehr) das Großherzogthum L u x e m b u r g . Zum Postgebiet von Oesterreich

gehort auch das Fürstenthum Lichtensteln nnd die Stadt. Belgrad in SerbienI. Briefpost.

Zur Brlefpost gehören gewöhnliche nnd rekommandlrte (chargirte) Briefe, Druksachen, Waarenmuster, Geldanweisungen, Zeitungen und Zeitschriften. .

Das Gewicht der Briefe, Druksachen nnd .Warenmuster dars im Einzelnen 3/2 250 Grammes nicht übersteigen.

171 ^ .

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Jm .^al^e der Frankirnng betragt die Ta^,e .

.^) innerhalb des. Grenzr^ons von 7 geographischen hellen von Bureau zu Büreau^.

bis 15 Grammes 10 .l.pn.

über 15 bis 250 ,, 20 ,, bis 15 Gramme 25 .^pn.

über 15 bis 2.^0 ., 50 ,,

t.) außerhalb des Grenzra^ons^

Die unfrankirt.^n Briefe bezahlen das D o p p e l t e der obigen Ta^en.

Zur Erleichterung der ^rankirung werden vom 1. September 18.^8 an ^ranko^ marken nn^ .^rankoeouverte im Betrage von 2^ .^pn. ausgegeben, während die Ausgabe der bisherigen Marken zu 40 und ^0. .^pn., deren Verwendung nicht mehr notwendig erscheint, eingestellt wird. Der vorhandene .^orraih solcher Mar^.

ken kann nach dem l. September noch aufgebraucht werden.

.^ntsachen nnd .^aare..n.nster unterliegen der obligatorischen Frankirung. zur Tax^e von 2 .^pn. für ^e 40 Gram^.

mes oder den Bruchtheil diesel Gewicht im Grenzra^on, und von 5 ^pn. per 40 Grammes außerhalb des Grenzr^ons.

Zur Versendung als D r u k s a c h e gea.en die obige ermäßigte Tax^e werden zugelassen .^ alle gedrukten, lithographirten, metalIographirten, photographlr^en^ oder sonst aus mechanischem Wege hergestellten, nach ihrem format und ihrer sonstigen Beschaffenheit zur Beorderung mit der Briespost geeigneten Gegenstände. Ausge^ nommen hievon find die mittelst der .^opirmaschine oder mittelst Durchdruks her^ gestellten Schriftstüke.

Die Sendungen müssen offen, ...nd zwar entweder unter schmalem Streif^ oder.

Kreuzband, oder in einfacher Art zusammengefaltet eingeliefert werden. Dieselben konnen auch a.^^ offenen Harten bestehen.

Außer der Adresse des Empfängers dürfen die Unterschrift de.^ Absenders, Ort.

und Datum ^handschriftlich hinzugefügt werden.

Bei ^reiskouranten, .^ur^ze^eln und .^..ndelszirkularen ist außerdem die hand.

schriftliche Eintragung oder Abänderung der preise, sowie des ^amen^ des ^ei^ senden gestattet.

Anstriche am .^ande zu dem Zweke, die Ausmerksamkeit des Lesers auf eine

bestimmte Stelle zu lenken, sind zulaßig.

Den Korrekturbogen konnen Aenderungen und Zusäze, welche die Korrektur, die Ausstattung und den Druk betreffen, hinzugefügt, auch kann denselben das Manuseript beigelegt werden. Die bei Korrekturbogen erlaubten Zusäze konnen in Ermangelung des Raumes auch aus besonderen, den Korrekturbogen beigefügten Zetteln angebracht sein.

Jm Uebrigen dürfen bei den gegen das ermäßigte Porto zu versendenden Gegen^ ständen nach i^rer Fertigung durch Druk n. s. w. irgend welche Zusäze oder Aen..

derungen am .Anhalte, sei es durch handschriftliche oder .sonstige Vermerke oder ^eichen, nichk angebracht sein.

Zur ..Versendung gegen die ermäßigte Tax^e werden n.ir wirkliche W a a r e n ^ p r o b e n und Muster zugelassen, die an sich keinen wirklichen ^aufwerth haben und zur Beförderung mit der Briefpost überhaupt geeignet find. Sie müssen unter Band gelegt, oder anderweit, z. B. in zugebundenen, aber nich^ versiegelten Säk^ chen, dergestalt verpaß sein, daß der Jnhall als in Warenproben bestehend leicht erkannt werden kann.

.^in Brief darf diesen Sendungen nicht beigefügt sein , auch dürfen dieselben k^ine^ andern handschriftlichen Vermerke tragen, als die Adresse des Empfängers,

172 den ^amen oder die Firma des. Absenders, die Fabrik oder .Handelszeichen, ein..

Schließlich der nähern Bezeichnung der Waare, die Hummern und die greise.

. Druksachen und Warenmuster, welche unfrankirt oder unzureichend sranklrt zur Absendung gelangen. oder welche den sonstigen für sie geltenden Bedingungen nicht entsprechen, werden wie unfrankirle Briefe behandelt und tar^irt, sedoch unter Abzug des Berthes der etwa verwendetem Freimarken.

.^eko.tt....andu.te .^endnn^n.

Cs ist gestaut, B r i e f e , D r u k s a c h e n und W a r e n m u s t e r unter^e..

kommandation (chargirt) abzusenden.

Für dieselben ist vom Absender da... gewohnliche .^orto der frankirten Brief.

postsendungen gleicher Gattung und außerdem eine .^ekommandationsgebühr von 25 .^pn. im Voraus zu entrichten.

Der Absender kann durch ^ermerk auf der Adresse das ^erlangen ausdrüken, daß ihm eine Empfangsbescheinigung des Adressaten ....- .^ükschein -- zugestellt

werde. Für die Beschaffung des .^ükscheins ist bei der Aufgabe des Briefes ...

s. w. eine weitere Gebühr von 25 .^pn.^ zu entrichten.

Geht eine rekommandirte Briefpostsendung verloren, so soll die ^ostverwaltung des Aufgabegebiets verpflichtet sein. dem Absender, sobald der Verlust festgestellt ist, eine Entschädigung von 50 Franken zu leisten, vorbehaltlich des .^ükgriffs auf diejenige ^ostverwaltung. in deren Bereich der Verlust erweislich stattgefunden hat.

Der Anspruch auf .^rsaz muß innerhalb sech^ Monaten, ^vom Tage der Auf..

gabe der Briespostsendung an gerechnet, erhoben werden^ widrigenfalls die .^ntschä^ dlguna^s^erbindlichkeii der ^ostverwaltungen erlischt. ...^ie ^erfährung wird durch Anbringung der .Reklamation bei der ^ost^ehorde de^ Aufgabegebiet^ unterbrochen.

Ergeht hierauf eine abschlägige Bescheidung. so beginnt vom Empfange derselben eine neue Verjährungsfrist von sech^ Monaden, welche durch eine Reklamation gegen i^enen Bescheid nichl^ unterbrochen wird.

Für die durch ^rieg. durch unabwendbare Folgen von Naturereignissen oder durch die natürliche Beschaffenheit der Sendung herbeigeführten .Verluste wird ein .^rsaz nich^ gewährt.

^in .^rsazanspruch für nicht r e k o m m a n d i r t e Briespostsendungen kann gegen die ^ostverwal^ungen nlcht erhoben werden.

Geldanweisungen.

Das ..^ersahren der Geldanweisungen findet bis aus Weiteres auf den Verkehr mit Oesterreich und Ungarn keine Anwendung.

Der Betrag einer einzelnen Geldanweisung darf ^0 Thaler oder .^7.^ Gulden südd. Währung Nominalwert oder 75 Gulden oster. Währ., wenn die Auszahlung in den deutschen .^ostbezirken , in Oesterreich oder Ungarn erfolgen soll, und 187.^ ^ r a n k e n Nominalwert, wenn die Auszahlung in der Schweiz erfolgen soll, nicht übersteigen.

Die Gebühr wird sestgesezl.. wie folgl^.

.^. für Beträge bis 25 Thaler oder ..l^ Gulden südd. Währ. oder 93 ^ Fran^ k e n

.

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.

.

.

.

.

l^. sür großere Beträge bis zum zuläßigen Maximum

.

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5.0

Wappen,

75.^appen.

Jm Grenzrav.on^erkehr von 7 geographischen teilen ist die Gebühr

für

Summen bis 4..^ Gulden südd. Wä.^r. oder .^7.^ Gulden ^ster. Währ., welche

173 1n den deutschen Postbezirken. ln Oesterreich oder Ungarn, beziehungsweise für Summen bis 9^ Franken . welche in der Schweiz auszuzahlen find , aus 25 W a p p e n , für großere Beträge bis zum zuläßigen Maximum auf 50 .^ap.^en ermäßigt.

Die Gebühr ist von dem Absender der Postanweisung zu entrichten.

Der an dem Postanweisungs^vrmular befindliche Coupon kann vom Absender .mit schriftlichen Mlilheilungen ^eder Art versehen werden, ohne daß eine weitere Erhebung staltfindet.

^ür die auf Postanweisungen eingezahlten Beträgt wird in demselben Umfange Garantie geleistet, wie für Sendungen mit Werlhsdeklaration.

Transit iit.er die dentschen Staaten, iil.er .^efterreich nnd un^arn.

.^ndem wir auf den bezüglichen Tarif verweisen , welcher allen Postbüreaux, und reehnungspflichtigen Ablagen geliefert werden wird, heben wir folgende Be^ Kimmungen hervor.

Die T.^e beträgt vom 1. September 18.^8 an.

Für Druksachen und Warenmuster von ^e 40 Grammes.

Für Briefe. (Frankozwang.)

.^p.

^p.

nach Dänemark von

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^r^^^^^^^^ von^ e 15 Grammes

^p.

..ach Großbritannien .und ^rland .^0 80 nach Helgoland ..

45 von ,, ^ nach Norwegen .^0 von ,, 90 nach Schweden ^0 95 .^ ,, nach ...i.u^and von ,, 90 nach Griechenland ^595 nach der Moldau und Walachei 40 .^5 nach den österreichischen Postbüreau^ in der Türkei 50 .^5 .

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bis 15 Grammes.

9 .^p.

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vonie40 Grammes.

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Zur ^ahrpost gehören ^ .^ Die gewohnlichen Pakete^ die Briefe mil deklari.^em Werth, und die Nachnahmesendungen.

1.^ --.

10 .

10 --

1^4 Die Ta^e.^ w e r d e n b e r e c h n e t .

bis zum schweizerisch..deutschen oder^ s.chweizerisel^osterrelchlsehen Ausgangs..

p...nl^.

nach dem schweizerisch^internen Fahrposttarif vom 1^. Juni 18^2, von dem obigen Ausgangspunkt bis an^ ^en Bestimmungsort nach dem sogenannten Auslandspreis der Postverwaltungen der deutschen Staaten, von Oesterreich und Ungarn.

Nachnahmen.

(Postvorschüsse).

^

Dieser Verkehr wird bis auf Weiteres auf Oesterreich und Ungarn nicht ausgedehnt..

Auf Fahrpostsendungen und Briefe konnen Postnachnahmen bis zur .^ohe von 200 Franken erheben werden. Für Transportauslagen und Spesen , welche aus Sendungen haften, find Nachnahmen auch ln einem holderen Betrage ^uläßig.

Die Auszahlung des ^achnahmebetr.^ges kann. von.^ dem Absender nicht eher verlangt werden, als bis von der Postanstalt des Bestimmungsorts die Anzeige

eingegangen ist, daß der Adressat die Sendung eingelöst hat.

Sendungen mit Nachnahme unterliegen dem Fahrpostporto und müssen vom Aufgeber frankirt werden. ^ür die Nachnahme wird außerdem eine Gebühr von 1 ^ des ^achnahmebetrages ^Minimum 10 .^p.) ebenfalls vom Aufgeber er^ hoben.

Wird eine .Nachnahmesendung nicht innerhalb 14 Tagen nach der Ankunft am Bestimmungsorte eingelöst, so muß die Sendung nach Ablauf dieser Fris.^ unverzogert an die ^ostanstalt des Aufgabeorts zurükgesandt werden.

Dieses gilt auch von Sendungen mit dem Vermerk . po^te restante.

III. ^^eines.

^re^eft^ntt.^.

Bries^ und .^ahrpostgegenstände , aus deren Adresse der Absender das schrlft^ Iiche Verlangen ausgedrükt hat , daß sie durch einen ^pressen zu bestellen find, müssen von den Mastanstalten sogleich nach der Ankunft dem Adressaten durch einen besondern Boten zugestellt werden. .

Die Zustellung der Fahrpoststüke ln die Wohnung der Adressaten findet nur statt, wenn. dieselben a. nach dem Orlsbestellbezirke des Abgabebüreau bestimmt, oder o. im deklarirten Werthe 200 ^ranken oder im Gewichte 5 Pfund nicht über^ steigen.^ Bei Sendungen, welche nach den Landbestellbezirken bestimmt sind, oder das vorbemerkte Wer^s^ oder Gewichtsporto übersteigen, erstrekl sich die ^erpstlchtung.

der Postanstalt zur erpressen Bestellung in die Wohnung des Adressaten nur aus das Formular zum Abtleserungsschein, beziehungsweise die Begleiladresse.

.^ine .Itekommandatlon der ^^preß^endungen ist nicht erforderlich.

Für .^^preß.Brlefpostsendungen nach dem O r t s ^ Bestellbezirk der Bestimmung^ postanstalt ist die ..^preß^Bestellgebühr nach dem Saze von .^0 Wappen zu erheben.

Die Entrichtung dieser Gebühr kann vom Absender erfolgen, oder den. Adre^ saten überlassen werden.

175 ^ür l^preßsendungen nach dem ^a.nd. Bestellbezirk ^ilt als .^egel. daß die ^preßbestellgebühr von dem Adressaten zu en.richt..n ist ^ und z.var in dem Be..

trage, welcher dem Boten für die Ausführung der ^preßbestellung nach dem .orts..

üblichen Saze vergütet wird.

. Insofern der ^preßbote Geldbeträge zu Postanweisungen oder ^ahrpoststüke

selbst mit zu überbringen hat, soll die .^preßgebühr da^ Doppelt^ d^ ^Sazes für

die l.^preßbestellung gewöhnlicher Briespostsenduna^en betragen.

B. ^.ertraa mit den ^ie^rlanden ^altan^).

Briose.

.

Die Ta^e beträgt, wenn frankirt, .^0 Wappen . wenn unfrankirt 50 Wappen für se 15 Grammes oder den Bruchtheil dieses Gewichts.

.....^..t.a.l.en nn^ ^ .. a r e n m n ft e r .

Die .T.^e betrag^ bei obligatorischer ^ran.kirung^ 8 .Wappen .für se 40 Grammes

oder den Bruchtheil dieses Gewichts.

unter der Benennung D r n^ saches werden verstanden: periodische .^erke.

broschirte und gebundene Bücher, .^orre^urdrukbo^en mit dem dazu gehörigen ...^anuseript, ..^ufikhefte . Kataloge, Prospekte, Kupferstiche, L.thographien , A^o..

graphien , Photographien, A.^ise, Clrkulare, Preis^Courante, Visitenkarten, ^and^ Harten und^ im Allgemeinen alle derartigen Erzeugnisse, welche nicht den Charakter einer wirklichen und persönlichen Korrespondenz tragen.

Um die flir Druksachen bewilligte Portoermäßigung zu genießen . müssen die obgenannten Gegenstände ganz frankirt und unter Band oder in offenem Umschlag versandt werden. Mit ^er sur die ^orrekturdxukbogen und bezüglichen Manu.seripte bewilligten Ausnahme dürfen sie keine handschriftlichen Zusäze, Zahlen o.^er Zeichen enthalten , welche nach den in i^dem Lande begehenden Gesezen und .^eglementen

nich. zuläßig find.

Die W a a r e n m u s t e r find unter Band oder in offenen Umschlägen derart zu versenden, daß die Verifikation des Anhalts mi. Leichtigkeit stattfinden kann., sie dürfen an sich keinen ^erkaufswerlh ha^en, und außer dem ^amen des Versenders, der Adresse des Empfängers , einem Fabrik ^ oder Handelszeichen . Hummern und Preisangaben keine handschriftliche Angaben enthalten. Jhr Gewicht darf ...50 Grammes und ihr Umfang in allen Dichtungen 25 Zentimeter nicht übersteigen. .

Druksachen und Waarenmuster , welche den obgenannlen Bedingungen nicht entsprechen oder nicht bis an den Bestimmungsort frankirt find , unterliegen der Tar^ der unfrankirten Briefe , unter Abzug des Werthes der etwa verwendeten ^rankomarken.

Waarenmuster, deren Transport mil^ Uebelständen oder Gefahren verbunden ..^äre, finden nich^ Beförderung.

Rek^mmandirte ^argtrte,^ ^en^n.^en.

Briefe , Druksachen und Waarenmuster konnen von der Schweiz nach den Niederlanden und umgekehrt rekommandirt ^chargir^ versandt werden.

Sie unierliegen in diesem ^alle der Tax^e der ^ewohnlichen frankirten Gegen^ stände gleicher Art, nebst einer fi^en .^ekommandationsgebühr von .^0 Wappen.

Wenn der Versender einen .)tükschein (Empfangsbescheinigung de..^ Adressaten) verlange, so hat er für denselben überdies 20 Wappen zum ..Voraus zu bezahlen.

176 ^m Falle des ^erlusts einer ehargirten oder rekommandirten Sendung be^ zahlt diejenige Verwaltung , auf deren Gebiet der Verluststattgefundenhat . dem Versender eine Entschädigung von 50 Franken.

^el...a..^eisnn.^n.

dieser Verkehr beginnt erst mit dem 1. Januar 18^9.

.^s findet zwischen der Schweiz und den Niederlanden ein Austausch von Geldanweisungen statt. Das ^ax^imun. einer Anweisung wird auf zweihundertelf Franken vierundsechzig Rappen , wenn .fie in der Schweiz zahlbar ist, und aus hundert Guiden, wenn sie in den Niederlanden zahlbar ist, sestgesezt.

.^ede Anweisung unterliegt einer stets vom ..Versender vorauszubezahlenden Tar^e von 20 Wappen für ^e 10 Franken oder den Bruchtheil von 10 Franken in^

der Schweiz.

Diese Ta^.e wird bezahlt durch Ankauf eines internen Mandalformulars von gleichem Wer.ch. welches durch Frankomarken, die über die Bemerkungen auf der .^ükseite geklebt werden, auf den tarifmäßigen Betrag zu ergänzen find.

.^..r^stst^.

Die Fahrpostkax^en werden für das schweizerische Gebiet nach dem inlernen Tarif, für die Niederlande nach dem Tarif der dortigen Eisenbahnen berechnet.

Der .Transit erfolgt in ^der ^egel über Deutschland,. nach dem dortigen Fahr..

postlarife , in einigen Fällen auch über Frankreich , nach Maßgabe der dortigen ^isenbahntar^en.

C. ^.....htr^art^et d. d. 25. ....^n. 1868 ^nm .^.^rtr^ mit ...^tat^ ^m 8. ^u^a^ 1861.

.^.n.entnnster.

Jn Abänderung der bisherigen Bestimmungen unterließen die Waarenmustex von der Schweiz nach Italien einer vorauszubezahlenden Tax^e von 5 Wappen für i^e 40 Grammes oder den Bruchtheil dieses Gewichts.

Die Warenmuster genießen nur insofern diese ermäßigte Tar^e, als fie keinen ..^erkauf^werth haben, bis an den Be^immungsort frankirl stnd, unter Band oder sonst so verpaß werden, daß über ihren Jnhall^ kein ^weifel bestehen kann, keinen Brief und außer der Adresse des Empfängers , dem .^..atum , der Unterschrift des Versenders, Hummern und Preisangaben, keine handschriftlichen Zusäze, Zahlen^ ^der Zeichen irgend welcher Arl enthalten.

Die Warenmuster dürfen nicht in Schachteln versandt werden.

Muster von Sämereien konnen ausnahmsweise in leinenen oder papierenen Säken versandt werden, welche so verschlossen sind, daß eine Verifikation des ^n^

halts leicht moglich ist.

Warenmuster, welche den vorstehenden Bedingungen nicht entsprechen, werden wie Briefe betrachtet und behandelt.

Die Waarenmuster^Sendungen find bis zum Gewicht von 500 Grammes zu..

Iäi^ig, mit Ausnahme der Muster von roher oder gesponnener Seide, deren Ge^

wicht aus 100 Grammes beschränkt bleibt.

177 ^e^aft.^lere,. ...^annser^t^s.^dnn..^ .....

Frankirte und unter Band ...ersandte Manuserip..e und Geschästspapiere unier...

liegen folgenden Ta^en .

bls 50 Grammes 30 tappen, über 50-100 ^.

.^0 ,, ,, 100-200 ., 90 ^, ., 200^300 ^, 120 ., nnd sv fort, i^e 30 Wappen mehr für ie .........er... 100 Gramme ^dex den Bruch-

thelI dieses Gewichts.

Die Sendungen von Manuserip.en find nu- bis zu.^ Gewicht ......n 1000

Grammes zuläßig.

Unfrankirte oder .mit Begleitschreiben versehene Sendungen unterliegen der^ Ta^e der gewöhnlichen Briefe.

Die ^anuseriptensendungen konnen rekommandirt werden. ^u diesem Behufs hat der Versender au^er der obigen Transportas eine f^e Gebühr von .^0 Wappen zum Voraus zu bezahlen.

^ar^^riese^it deklartrtem ^ertl).

^on der Schweiz nach dem .^onigreich ^^alien und umgekehrt konnen Briefe mit deklari.rten , auf den Inhaber laufenden Wertpapieren bis auf den Betrag von 3000 Franken versandt werden.

Dieselben unterliegen der obligatorischen .^rankirung.

Dle Gesammlta^e bestehr ^ 1. aus der ^rankol..^ eines gewohnlichen Briefes von gleichem Gewicht ^ ^. aus einer fi^en .^ekommandationsa.ebühr von 30 Wappen ^ 3. aus einer ^ropor.^ional.^-e von ^e 25 Wappen für se 100 ^ranken deklarlrten .Werihs oder den Bruchtheil dieses Betrags.

Die ^erthbriefe find unter festem Umschlag und mit 5 Sigeln mit ^elschaf^ abdruk verschlossen zu versenden.

Jm ^aIle des Verlustes oder der Spoliation eines Briefes mit deklarirtem Werihinhalt hat die Verwaltung, auf deren Geriet der Verlust oder die Spoliation stattgefunden hat ^die Fälle hoherer Gewalt ausgenommen^, dem Versender innert der Frist von zwei Monaten, vom Datum der .Reklamation an^ den vom Versender deklarirten Werth. für welchen die im vorhergehenden Artikel erwähnten Ta^en und Gebühren entrichtet worden sind, zu bezahlen.

Die Reklamationen stnd nach ^erfluß einer Frist von ^ Monaten, vom Tage der Aufgabe des Briefes an, nicht mehr zuläßig.

Die Verwaltung. welche im ^erlust^ oder Spolialionsfalle den Betrag des

deklarirlen Werlhinhaltes vergütet, erlangt dadurch das ^igenthumsrecht dieser

Rapiere. ^..ie ^erson, welcher die ^ergütung geleistet worden ist, hat alle dle^ Wenigen Nachweise zu geben, welche die Nachforschungen zu erleichtern und die Wie^ dererlangung der Papiere zu bewirken geeignet find.

Durch den .^mpfangscheln der Adressaten von Briefen mit deklarirlem ^erlh^ inhalte werden die^beiden Verwaltungen ^eder bezüglichen ..Verantwortlichkeit enthoben.

178 I).

.^m Allgemeinen.

^m Uebrigen wird auf die Postvertrage mit den deutschen Staaten, mit den Niederlanden, mit Oesterreich und Ungarn, auf die mit Italien vereinbarten ^ach^ tragsartikeI ^) , s...wie auf die bezüglichen .^egtemen.e , Instruktionen und Tarife verwiesen.

Bern, ^en 22. August 18.^.8.

Für das schweiz. Postdepartement, Der Vorsteher desselben .

.^. ^aIIe.^ene....

Ausschreibung.

Behufs Uniformirun.g der schweizerischen .^ostbediensteten für 18...... wird hie^ mit über die Lieferung nachbezeichneten Materials freie .^nkurrenz eröffnet.

I. ^nche.^ s^ unis^n^^e.

Bedarf.

800 .^llen blau melirtes Tuch

^200 ,,

,,

,,

II.

^,

.

.

^lppro^. Prei.^ per ^lle.

F... 7. -... bis .^r. 7. ....5

.

Lieferung^ermin.

1. ^.ärz 18^9.

^5. 50 ^, ,, 5. 70 . ., ^

..^nche.^ s^ ^...in.teI und ..^ein^eide.^.

500 ^llen grauer Satin . . . .^r. 7. 50 bi... Fr. 7. 75 1. Marz 18^.

..

blau melirtes Cuir . ,, 5. .^.0 ,, ,, 5. 50 1. Januar ,, ^00 ,, ,, ^ ,. Tuch . , 5. 20 ,, ,, 5. 40 ^1. ^uli IlI. ^einwand.

4500 ^llen r.^he Leinwand, 10^ Centime^ breit, für Blousen, 1. ..i^ärz 18^.

1^00 ,., ., ,.

120 ..

., ,, Fu^erst^, 1. Juli 1.^00

^00

,,

,,

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75

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, , . . , ,

1. Januar

^

.^u.te.

500 schwarze Filzhüte, ...hne Dienstlichen,

. . . . . . 1. Marz 18^9.

^) Siehe Bundesblatt v. .^. 18^8, Band II, Sei^e 927, 952 und .^4, serner

Band III, Seite 5.

.1^79 .

.

.

.

.

.

.^ie Breite des Satln und ^u^ ist 1.^5 Centimel.er , diejenige der übrigen Sorten 1.^0 Zentimeter innert den Leisten.

Muster sämmtlicher Artikel kennen bei dem Materialbüreau der GeneraIpost^.

direkten in Bern eingesehen werden.

^.ie Angaben für Lieferung .v.on .Tuch und ^einwand hab^ in. Begleit von Muster^ou^ons von mindestens 2 .^llen zu geschehen ^ den Eingaben für Lieferung von ^üten find ^keine ^ust^r beizulegen.

Sämmtllche Eingaben sind versiegelt und mit der Aufschrift . ^ingabe für B ekl eid un g.^ Material.. bi^ ^0. ^t^nber nächsthin an das unterzeichne^ Departement einzusenden.

Bern, den 15. August 18.^8.

Das schweizerische .^^^de.^.a^^e^en.t.

Bekanntmachung.

..^m ^Infchluß an die von dem .^andels^ und Zolldepartement unterm 7. die^ im Bundesb^att ^r. 3^ erlassene Bekanntmachung über die ^Inwend.ung de^ eidg.

Zolltarifs für verschiedene in Iez^erm nich^ benannte Waarenarlikel bringr das Departement hiemit zur öffentlichen .^enntniß ^ daß fortan solche Tarifentscheide , welche für den ^andelsstand von naherm ^n^erefse sein moge.n , ^eweile.n ln der nachstfolgendeu Dummer des Bunde^blattes zur ^eroffentlichung gebracht werden sollen. ^..^rd.em .^.ird .das ^epa.r.^nen^ ^on Ze.it zu Zeit eine diese sueeesfiven Bekanntmachungen umfassende Ueberstcht ebenfalls im Bundesblatte erscheinen lassen.

Bern, den 21. August 18^8.

Das schweiz. .^andells^ nn.^ ^...ud^rtem^t.

BundesbIatt. ^ahrg.XX. Bd.uI.

^

180 ^arifent.^eide

seit dem 7. August 18^8.

.

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^ .

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^otlans..^

^se.

^..risrnl^rik.

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Gemalde und Zeichnungen ohne Nahmen oder irgend welche Einfassung . .

C.II.^.^tnr.

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Bücher, Bilder u. s. w.

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--. eingerahmte (ohne Un^ terschied ob die Nahmen alx oder neu seleni oder sonst wie eingefaßte . .

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^p.^0 .^r. 1. .^ .^p. 50 .^r.

^.

5....

Ausfuhr.

Cemeni , Saken

gemahlener , in .

.

.

.

.

.

^alk, G.^ps u. s. w. C.I.I.^gthl. .^p. 15

Bern, den 21. August 18.^8.

Da.^ schweiz. ^andell.^ nnd ^^^de.^a^ten^en^.

e k ann t m ach un g.

^n Anwendung von Art. 8 des .^egulal.l...s für die Diplomprüfungen der eidg. polhl.echnischen Schule wird hlemi.. bekannt gemacht, daß in Würdigung der bei den .^epetitorien und Uebungsarbeiten an den Tag gelegten Leistungen , sowie

181 der Ergebnisse der bestandenen Prüfungen, der schweizerische Schulralh , aus ^ln^ trag der verschiedenen Lehrerkonferenzen , nachfolgenden Schülern des eidgenössischen Polytechnikums Diplome erteil.. hai .

1. ...^.l.t filr den Berns ein^ .^r.lntekten.

1) 2) .^) 4) 5) 0) .^ 7^

Auer, Johannes, von Zürich.

Glul^, lernst, von Solothurn.

Kirchen, .^idal, von Schleins ^Graubünden).

Mallh^s, ^ans, von Bleienbach ^Bern^.

Morv, .^rl, von .^ e u s o h l (Ungarn).

Pestalozzl, ^ans, von Zürich.

Schubert, ^denko, von Prag.

2. .........^....t siix den .^erns em^ Jnge..it......r^ 8) ^) 10) 11)

v. Bvetzelaer, Wilhelm, v.^n Amersfoort ^olland)^.

v. Carlshausen, Ferdinand, von Weinheim ^Baden).

..^ambko.vski, Bonifaz^, von Warschau.

Gilli, Johannes, von ^uz ^raubünden^.

13) 14) 15) 1.^) 17) 18) 1.^.^

^ager, Rudolf, von München.

Herzog, ^ans, von Laufen .^Bern).

Jbianski, Wenzel, von .^owno (Polen).

Lazar, Paul, von Jlla^ia ^Ungarn,^.

Lekve, Thor^orn, von Ulwick ^orwegen^.

^a, .^ermann, von Pilsen (Bohmen).

Liiarezeek, ^arl, von Bukarest.

2^) 24^ 25) 2^)

Denker, Gustav, von Zürich.

.^iiier, Wilhelm, von ...lltstätlen (S... Gallen).

Seefehlner, Julius, von Pesth.

Spieß, ..Inton, von Mosing ^ärnihen).

^

12) ^osau, Mar^, von Stellau ..^Schleswig,^

20) Münster, Crnst, von Gluekstadt (Schleswig).

21) .^edard, Ulvsses, von ^elle^ercl^e (^euenburg).

22) ....aeiborski, Ludwig. von Siedler (Polen).

27) ^ogdt, Boleslans,. von Warschau.

.^. ^^....tn sitr den Berns em^ ^as^in^ntt^ent^tr.^.

28) 2.^) .^0) .^1^ .^2^ 3^) .^4) .^5) 3^) 37^ .^8) 3.^ 40) 41)

..llbert, Leopold, von Schwerin.

Bezzola, Friedrich, von Comolagno ^Tesfin).

Blum, .^mil, von Koblenz ^Baden).

freund, Ferdinand, von Gro^Beeskereck ^Ungarn).

Großmann, Theodor, von .^iga.

.Derbst, Georg, von ^ambnrg.

^norre, ^arl, von ^ikola^w Rußland,..

Markwart, Theodor, von .^ostoel^Meklenburg).

Mev.er, ^Inton, von Schiers .^Graubünden,.

Rontgen, W. Conrad, von Apeldoorn Rolland).

^udinger, Joh., von Warschau.

Skene, ^arl, von Br^ünn ..Mähren^ Wersin, Friedrich, von Prag.

.Wehermann, Rudolf, von Bern.

^

182 4. ^lmn s^ ^n ^r..s ein^ techuis.l.en ^..emiler..^.

42) Bünzli, Arnold, von Uster.

4.^ Ballo, ..^atthias, von Miklos ^Ungarn).

44) ^iechti, Louis, von Murten.

45) .^osenmund, Ambrosius, von ^iestal.

4.^) Zieglex, .^ermann, von Winterthur.

5. ...^...nt fiir den ^erns em.^ .^^rst^irtl.e.^.

47) 48^ 49) 5.^) 51) 5^^ 5.^) 5^) 55)

Anklln, Joseph, von ^iesberg ^Bern...

Burnand, Gustav, von ^uIllens ^Waadt^.

^ankl,auser, .^ranz, von Trub (Bern).

.^lerz, Werner, von ^exliberg .^ürich).

tramer, Gottlieb, von Gräßlikon ^Zürich).

.^lguet, florentin, von ..^enll. ^Waadt^.

Witter, Adolf, von Slssach ^Basel^andschaf^.

Steiner, Otto, von Lavin ^Gra^bünden,.

Stuber^ Rudolf, v.^n Lohn ^Sol^hurn).

.^. ..^ipl^t.1 a^ Fa^lehrer.

a. Jn m a t h e m a t i s c h e r .^ieht ung.

5^) ^ozvmowski, Joseph, von La.^k (Polen).

57^, We^, ^ost, von Buttisholz (Lu^rn).

58). Wolf, Friedrich, von Gxeeno ^Braunfchwelg).

l... ^n n a t u r w i s s e n s c h a f t l i c h e r Dichtung.

59) Ammann, Gottfried, von Wildhau.^ .^S^. Gallen).

^0) Peer, Florian, von Sins (Graubünden).

^1) Schalch, Ferdinand, von Schaffhausen.

Zürich, den 7. August 18..^.

Jm ^.amen des fch.velz. Schulralhes , ^ Der Präsident ^ ^. .^a.^.^eIe.^.

Bekanntmachung.

Jn Anwendung von Art. 40 des Reglements der eidg. polytechnischen Schule wird hiemil^ bel^ann^ gemach^, daß der schweiz. Schulrath, nach .^lnsicht motivlrter Anträge der Spezialkonferenzen der Bau. und Jngenieurabtheilung für Losung der im August 18.^ ausgeschriebenen Prelsaufgaben dieser Abtheilungen folgende Preise erlheill. hat .

1^3

1) ^ilr L^su.^ der ^....^....s^he der ^aus.l.ule.

^ntwurf zu einem großen ^otel auf einem gegebenen Terrain mit Bädern, .,Trinkhallen, Gartenanlagen und sonstigen Bedürfnissen einer großen .^uranstalt.^ .^errn ^ans A u e r , von Zürich, den ^auptpreis mit 120 Fr.

,, ^ames C v l i n , von ^euenburg, den .....ahepreis mit 110 Fr..

.^ ^lir .^snttg der .^re^n^abe der J^entenrs.l.nl.^ ,,Cs sind die verschiedenen sowol im Freien als auch in Städten i^etzt üblichen ,,Straßenproflle mit und ohne Straßenbahnen zusammenzustellen und zu diskutiren.

,,Bei Gelegenheit der Straßenentwässerungen find auch die ^ortheile und ^ach.^ ,,theile der verschiedenen Methoden zur .Entfernung der Unreinigkeiten au^ den

^..Städten zu besprechen.^

.^errn ^rnst M ü n s t e r , von ..^lücksstadt, den ^au.^preis mit 200 Fr.

Z ü r i c h , den 7. August 18^8.

^m ..^amen de... schweiz. Schulrathes, Der Präsident.

^. ^a.^^eIe^.

Bekanntmachung.

Nachdem im Dezember 18.^5 vvn einem ungenannten Gonner der schweiz. poI^ technischen Schule die Summe von 500 Fr. für die beste. Losung nachfolgender , im Einverständnisse mii dem verehrlichen Geber vvn der Ingenieurschule gestellten Preisausgabe ausgesetzt worden ^ ,, Durch Herstellung von Materlalmassenbereehnungen ist zu untersuchen, welche .,der vorhandenen eisernen Brückens.,.steme sich zn den verschiedenen Spannweiten , alsv ,,ein gewalzter I Balken . eine Gitterbrücke , ein Fachwerk , ein Nautischer kon^ ^nuirlicher Balken, ein Bogen u.^s. w., am vorthellhaftesten verwendet werden..^

hat der schweizerische Schulrath, auf den mvtivirten Bericht und Antrag der Spezialkonferenz der Ingenieurschule, dem ^errn G u s t a v . B e r g e r , von Marthalen (Zürich),

diplomirtem Schüler des eidg. ^ol.^technikum^,

für seine ausgezeichnete Losung der oben erwähnten Aufgabe den hiefür ausgesetzten Preis von 500 Fr. zuerkannt.

Zürich, den 7. August 18^8.

Jm ^i.amen des schweiz. Schulrathes, Der Präsiden^ ^. ..^a.^.^e^e^.

^184 Ausschreibung.

Die Stelle eines Trompe..er.^ilfsinftruktors im eidg. Artillerie^Jnstruklion..^ korps wird hiemit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Gehallsbestimmungen ^

1) ^hrliches Wartgeld ^r. 4^..,

2) die übliche sähr..iche .^leidung^entschädigung und .^eisegebühren , ....) ein Tagessold von^r. 5. ....0 für wirklichen Dienst.

Schweizerbürger, welche darauf^reflekliren, haben ihre Anmeldungen schriftlich bis zum 12. September l. ^. der unterzeichneten Kanzlei einzusenden und der ^in^ gabe Zeugnisse über ihre Befähigung beizulegen.

Bern, den 5. August 18^8.

^i.^en.^sche ^illi.ta.^^nz^ei.

Bekanntmachung betreffend

die Verkehrsverhaltnisse Bischen der Schwe^ und dem Kirchenstaat....

Durch eine in .^om am 15^. ^uli d. J. unterzeichnete und von den gesez..

gebenden Halben unterm 2.^24. gl. ^ts. genehmigte g e g e n s e i t i g e D e klar a..

ti on haben sich, in Bezug auf dle ^erkehrsverhältnifse , die Schweiz und der

Kirchenstaat die gegenseitige Gleichbehandlung auf dem .^uße der meistbegünstigten Nation zugesichert.

Die aus dieser .Vereinbarung hervorgehenden ZoIlerleichterungen treten in bei.

den Ländern mit dem 1. August d. .^. in ^raft.

Das schweiz. Publikum wird hiemit von diesen Verfügungen in .^enntniß

ge.^.

Bern, den 2.^. Juli 18.^8.

. ^

Jm Auftrage des Bundesrathes .

^....^ schweiz. .^andells^ nnd ^....^de.^a.^.ten^en.t.

185 ^trtheil de.^ ^...riminalgerichte.^ ^ng ^vom 10. August 18.^8.

Jn Sachen der Staatsanwaltschaft gegen Johann Baptist S p e k , Pfister, von Oberwil, Stadtgemeinde Zug, dato unbe^ kannt abwesend, betreffend Betrug,

hat das .^riminalgericht , ^

da sich ergeben^ 1 .

^ .

1 1 .

^e.

.^e.

gefunden .

..^s habe sich Jnauisit der Urheberschaft des Erbrechens des aualifizir^en Be^ trugs schuldig gemacht und per contun^cian^ erkennt .

1. ^r habe eine Gefängnisstrafe v^n 12 Monaten zu erstehen , 2. .^r sei seiner bürgerlichen Rechte und lehren verlur^ig erklärt , .^. Pflichtlg, dem Staate die früher verursachten kosten, mit .^r. 81. 45, zur .^älfte, unter solidarischer .^ast mit ^eler Spek, und die neuerdings erlaufe^ nen .kosten mlt .^r. .^. 20 allein zu vergüten, 4. Sei ihm eine Purgalionsfrist vvn 4 Wochen anberaumt.

Samens des .^rlmlnalgerichtes , Der Präfident^ ^. ^t. ^nd.^win,^.

Der Gerich^schreiber . ^.. .......... ..^eise.^.

.^u.^^reibnng t^n erledigten Stellen.

^ie Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p^rr^ ^rel zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im ^alle sein., ferner wird ^on ihnen gefordert, da^ sie ihren ^ a m e n , und außer dem Wohnorte auch den .Heimatort deutlich angeben.)

1) ^ o s t k v m m i s in L o e l e (.^euenburg). ^ahresbesoldung nach den Bestimmungen des Bundesgesezes vom ...0. Juli 1858. Anmeldung bis zum 2. Sep^ tember 18.^8 bei der ^reispostdirektion .....euenburg.

2 ) F a h r p o s t s a k t o r i n Zürich. Jahresbesoldung .^r. 1140. Anmeldung bis zum 2. September 18...8 bei der .^relspostdirektion Zürich.

.^^ Kondukteur sür den Postkrei.^ .^euenburg. JahresbesoIdung .^r. 1.^.80.

Anmeldung bis zum 2. September 18.^8 bei der .^reispostdirektion ^euenbura^.

1^6 4, Briefträger in C.^.ona^ (Waadt). ..^ahresbe.soldung Fr. 720. A.n..

meldung bis zum 2. September 18^.8 bei der ^reispostdirektion Lausanne.

5) P o s t b ü r e a u d i e n e r in S o l o t h u r n .

Jahresbesoldung ^r. 840.

meldung bis zum 2. September ..8^8 bei der .^reispostdire^lon Basel.^

.^) A u s l ä u f e r

auf d.^m Telegraphenbüreau L a u s a n n e .

An^

Jahresbesoldung

Fr. .^00, nebst Depeschen.^rovisto^. Anmeldung bis zum ^1. August 18.^8 bei dem Telegraphenbüreau in Lausanne.

7) Telegraphist in Sin... (^raubünden). ^ahresbe^dung ^r. 120, nebst Depeschenpro.^isi.^n. Anmeldung bis zum 8. ^September 18.^8 bei der Tele.

grapheninspekti^n in Bellenz.

Einnehmer der ^ebenzollstätle ^our de .^eil.^ bel .^ivis. .^ahres^ ^bes^.ung .^r. 200 , nebst 8 ^ ^der ^.oheinnahme.

Anmeldung bis zum

....0. August 18.^8 bei der Zolldirektion in Lausanne.

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1868

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38

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.08.1868

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170-186

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