87

#ST#

Inserate.

Bekanntmachung eine...

Urtheils des Handelsgerichts von Catania (Jtalien), betreffend Zahlungen in Papiergeld.

Der Bundesrath erhielt von einem in Sizilien etablirten schweizemischen Haudelshause Mittheilung eines unterm 24. Januar 1868 vom .Handelsgericht von Eatania gefällten Urtheils über eine den Handelsverkehr mit Jtalien interessirende Frage betreffend den Kurs des VapierFeldes. Dieses Urtheil wurde in Jtalieu, auf Jnstanz des Präsidenten des Handelsgerichts von Eatania, gedrnkt und veröffentlicht , in der Absieht , über die in diesem Urtheile enthaltene und vom nämlichen Gericht bereits zwei Male geltend gemachte, von andern Gerichtsbehörden jedoch beftrittene Doktrin eine definitive Losung seitens des passations.hofes herbeizuführen.

Jm Hinblik aus die Wichtigkeit, welche die durch besagtes Urtheil .berührten fragen für die kommerziellen Transaktionen haben . sowie ..vegen der Oesfentlichkeit , welche demselben in Jtalien gegeben wurde .

und wiewol die von ihm geltend gemachten Doktrinen nicht die Kraft feststehender Rechtsgrundfäze erlangt haben, glaubte der Bundesrath, in Deiner Sizung vom 17. April 1868, dasselbe durch auszügliche Ver-

....ffeutlichung im Bundesblatte zur Kenntniss des schweizerischen Publikums

bringen zu sollen.

88 .urteil ^ .^a^el^eri^ .^ou Catania .^m ....4. pannar 1..^..

E. Dilg ^ Eie. gegen Gebrüder Sgroi Genovese.

l. Aus dem Thatbestande erhellt: Unterm 11. Oktober 1867 wurden in Berlin zwei Wechsel von .^. Seisfert .^ Eie. ans Gebrüder Sgroi Genovese in Eatania an die Ordre des Hauses Dilg ..^ Eie.

gezogen. der eine von 800 ^ranken in R a p o l e o n s d ^ o r ^ ^ahlbar aus 31. Oktober, der andere von Fr. 757. 50, e b e n f a l l s in R a p o l e o n s d ^ o r , zahlbar aus 31. Dezember. Die beiden Wechsel wurden zur Aeeeptation präsentirt und von den Bezogenen aeeeptirt . allein in Folge aufgetauchter Anstände über deu Zahlungsmodus wurden die Wechsel a.n 2. Januar 1868 protestirt, indem die Trassaten sich bereit er-

klärten, zu bezahlen , jedoch in Billets der Rationalbank, während der

Borteur die volle Bezahlung in Gold verlangte.

Bei der Gerichtsverhandlung produzirten die Kläger ein Sehreiben, ohne Datnm , der Gebrüder Sgroi Genovese , worin sie sieh uber die Verspätung der Präsentation der Seisfert'schen Wechsel beklagten und das Steigen des Kurses von 8 aus 11 ^/e bemerklich machten. auch sieh zur Baarzahlung bereit erklärten , wosern der Knrs auf 5 ^ reduzirt werde oder die Zahlung in Silbergeid stattfinden dürfe. - Die Be-

klagten bestritten diesem Schriftstük jede rechtliche Wirkung, zumal das-

selbe ohne Datum sei.

Die Kläger stellten daraus ab, dass die Beklagten ihnen zur ^uittirung der beiden Wechsel 1557 Franken in Rapoleonsd^or zu bezahlen haben , bei Zahlung in Bapiergeld aber schuldig seien , den Unterschied zwischen dem Werth der Rapoleonsd^or und demjenigen des Vapiergeldes nach dem Tageskurse zu vergüten. --- Die Beklagten verlangten , dass sie vou den klägerisehen Forderungen sreigesproehen werden und dass ihnen ...lkt vou ihrem Anerbieten gegeben werde, sosort 1557 ^ire in Papiergeld als Abtragung der 1557 Franken zu bezahlen.

l l. F r a g e :

,,Kann unter der Herrschest des Dekrets vom

1. Mai 1866, Rr. 2873, geltend gemacht .^rden, dass die Bezahlung, statt in Bapiergeld, in Rapoleonsd'or, als der in den Wechseln bezeichneten Münze, zu geschehen habe .^

Hier ist in Betracht zu ziehen, dass zwar der Art. 1245 des Zivilgese^buehs, wornaeh der Gläubiger eiuer Geldsumme nicht angehalten werden kann, eine andere Sache als die ihm schuldige anzunehmen, zur Folge hat, dass der Schuldner nicht anders als in gesezlich kursirendex Metallmünze seine Schuldsumme abzahlen kann . dass aber diese Bestimmung gegenwärtig durch die ausdrükliche Erklärung des Dekrets.

.vom 1. Mai 1866 ausgehoben ist, welche den Zwangskurs des Rapier-

89 ^eldes sanktionirt und in den Artikeln 3 und 7 wortlich besagt: .,ung e a c h t e t j e d e r e n t g e g e n st ehe n de n ..^ e. s e z e s b e st i m m u n g o d e r V e r t r a g s s t i p u l a t i o n.^

Demnach gilt in Bezug auf das Bapiergeld, d. h. die Roten der Rationalbank, die Kreditscheine und die ..^olizzen der Banken von Neapel und Sizilien , dass dasselbe wechselseitig vom ^laubiger gegenüber dem Schuldner und umgekehrt , aus welchem Grunde und unter welchem Titel es immer sei, gleich baarem Gelde zum Rennwerthe gegeben werden kann und angenommen werden muss. Es ist daher jedes Versprechen, mit baarem Gelde anstatt mit Vapiergeld Zahlung zu leisten , unver-

bindlich, indem eine solche Ausbediugung unstatthast ist und dem Geseze, d. h. obigem Dekrete von 1866, zuwiderläuft (Zivilkode^, Art. 12,

1119, 1122).

Hiebei kommt es nicht darauf an , ob die Verpflichtung vor oder nach dem Dekret von 1866 eingegangen wurde. Da es sich um eine die ofsentliehe Ordnung besehlagende Gesezesbestimmung handelt , so wird durch sie jede frühere oder spätere zuwiderlaufende Stipulation

als unstatthaft annuliert. Das Dekret von^1866 stellt das Bapiergeld in jeder Begehung dem Metallgeld gleich .^ es vertritt das Geld zu seinem Rennwerthe , und es ist nicht zulässig , von dieser unbedingten Vorschrift abzugehen.

Eben so wenig kann der Art. 228 des Handelsgesezbuehs angerufen werden, dahin lautend . .,Der .Wechsel muss in der von ihm bezeichneten Müu^e befahlt werden..^ Denn diese Bestimmung ist nur die ^.ln-

wendung des Art. 1245 des Zivilkode^, und also wie diese durch das Dekret vom 1. Mai 1866 ausgehoben. Das Rämliche gilt von den Wechseln an ^rdre (.^.andelskode^ 274, 228).

Endlieh gestattet auch die Thatsache keinen andern Schluss, dass die Wechsel den zu bezahlenden Werth in franzosisehen ^ranken angeben , denn das Münzs.^ftem von Jtalien und von Frankreich ist das nämliche uud es hat die italienische .^ira genau denselben Werth wie der sran^osisehe Frane , welcher lettere in Jtalien gesezlichen Kurs wie die italienische ^ira hat.

llL ^ r a g e : ^Kann unter der Herrschast des Dekrets vom 1. Mai 1866 der Sehulduer, der seine Schuld in Papiergeld entrichtet, angehalten werden, Agio zu bezahlen ^ .

Da die Art. 3 und 7 des Dekrets von 1866 vorschreiben , dass die ^oten^ der Rationalbank , die Kreditscheine und die Vollen der Banken von Reapel und von Sizilien gleich baarem Gelde zu ihrem Rennwert^he zu geben und anzunehmen sind . uud da demnach das Vapier Zwangskurs hat und dem Metallgelde gleichgestellt ist , so dass zwischen der Münze und dem Rapier kein anderer Unterschied zu machen ist, als

90 zwischen einer und der andern Münze : so findet kein Aufgeld statt, indem das Agio eben nur den Werth des Unterschieds repräsentirt. Die Zulassung eines Agio würde die Banknoten auf ihren Standpunkt vor

Erlass des Gesezes über den Zwangskurs zurüksühren und die Auf-

hebung des ledern involviren. Die Gerichte haben nicht zu untersuchen, ob die ökonomischen Folgen der Anwendung des Gesezes günstig oder

ungünstig seien. ihre Vflicht ist, über die Beobachtung des Gesezes zu wachen, und zu verhindern, dass dasselbe umgangen oder verlezt werde.

Es handelt sich hier um ein Ansnahmsgesez. um ein Gesez von ofsentlichem Jnteresse , dem das Brivatinteresse geopfert werden muss. Man kann gegen die Anwendung dieses Gesezes nicht das Dekret vom 14. Juli 1866 (Rr. 3066) anrufen, welches verlangt, dass die Einfuhr^ zolle an die Zollbüreau^ in Metallgeld zu entrichten seien , denn es ist dies nur eine Ausnahme für einen Spezialsall , welche sich ebenfalls auf das Staatsinteresse stüzt. Ebenso wenig kann man ^.. Gunsten des

Agio die Handelsgebräuche und die ausdrüklichen Stipulationen der

Vrivatverträge geltend machen . denn es wäre dies dem Geseze zuwider,

.welches das Agio während des Zwangskurses des Bapiergeldes anfgehoben hat. Der Gebrauch kann nicht die Wirkung haben , das Gesez anzuheben . und was die den. Geseze zuwiderlaufenden Vereinbarungen betrifst, so sind dieselben, wie oben bemerkt, null und nichtig.

IV. F r a g e . ,,Lässt das Dekret von 1866 in Bezug ans die im Königreich zn leistenden Zahlungen eine Ausnahme zu Gunsten von Ausländern zu^ Da das Dekret keinen Unterschied macht zwischen den Bersonen der Gläubiger und der Schuldner, ^ noch auch eine Ausnahme zu Gunsten der Ausländer . da es sieh um ein Gesez össentlieher Ordnung handelt, das weder durch ausländische Geseze , Erlasse oder Urtheile , noch durch

Verträge mit einem Ausländer (Zivilkode^, Art. 12) entkräftet werden

kann , so muss , ungeachtet die Verpflichtung von eiuem Ausländer eingegangen wurde, die Klage aus Bezahlung in Gold oder aus eine Ausgleichung durch Agio, wenn die Zahlung in Papiergeld stattfindet, als unbegründet abgewiesen werden.

V. F r a g e : ,,Wie ist der vorliegende ^all bei Verneinung obiger Fragen zu^ entscheiden ...^ Gemäss den vorhin aufgestellten Grundsä^en können die Beklagten ihre Verbindlichkeit ersüllen , indem sie in italienischen Liren und in Vapiergeld die Anzahl Franken , welche auf den Wechseln als zahlbar in Rapoleonsd'or angegeben sind, bezahlen, und zwar ohne Agio.

Die unbedingte Aeeeptation der Wechsel kann den Beklagten nicht entgegengehalten werden , indem gemäss dem Geseze die Aeeeptation

nicht anders geschehen durfte (Handelskodex^, Art. 211), und weil di^

91 Verpflichtung, .u Rapoleonsd^or zu bezahlen, dureh das Jnkrasttreten des Dekrets vom 1. Mai 1866 wirkungslos wurde.

Ebenso wenig kann man gegen sie geltend machen ihre Unterschrift am Fusse des von den Klägern produzirten Frieses , indem es sich hier uni eine dem mehrerwähnten Dekrete zuwiderlaufende Vereinbarung handelt , welche dem-

nach null und nichtig ist.

VI.

^rage:

,,Wer hat die Brozesskosten zu tragen ..^

Da die Kläger mit ihren Rechtssäzen unterliegen, so findet auf sie der Art. 370 der Zivilprozedur Anwendung.

Aus den obigen faktischen und rechtlichen Gründen e r k e n n t das Gericht d e f i n i t i v : Es seien die Kläger mit ihren Reehtsbegehren abgewiesen.

Den Beklagten wird Akt gegeben von ihrer Bereitwilligkeit, 1557 Lire als Abtragung der 1557 verlangten Franken zu bezahlen.

Die Kosten im Betrage von . . . haben die Kläger zu tragen.

Bekanntmachung.

Beilage fremder Trn .Aachen zn ^eitu^ea.

Das ^ostdepartement zeigt den ^erren ^ei.^ungsverlegern zu ihrem Verhalten an ^ daß es folgende Instruktion an die schweizerischen ^ostbüreau- erlassen hat .

,.Arl.. 2 des Bundesgesetzes vom 25. ^uli 18..^ ^..ostamtsbla^ ...i.r. .^ unter,.sag. die Beilage f r e m d e r Drucksachen.^ zu Leitungen und andern peri odlschen ,,Blätlern der Schweiz, welche steh der schweizerischen internen Tare von ^ .Wappen ,,für i^e .^0 Grammes oder Bruchtheil diesem Gewicht erfreuen wolIen.

^,Da die Bedeutung de.^ Ausdruck^ . ^ f r e m d e D r u c k s a c h e n ^ nicht klar ,,genug erschein^ und es schon of.^ vorgekommen ist^ daß fremde Drucksachen zu ^ei^ ,^ungen als Beilagen zu diesen ^ersand^ worden find . so erlafsen wir dießfalIs ^folgende Bestimmungen^ welche die ^ostbüreau^ genau zu beo^ach^en gehalten sind.

,,Un^er ,,fremden Drucksachen,^ welche nicht zu der Ta^e der abonnirten ,,^eitungen versandt werden dürfen, sondern der Tar^e der gewohnlichen Drucksachen ,,unterliegen, sind verstanden.

a. ,,AlIe Drucksachen, welche von einer andern Buchdruckerei a^ derjenigen der ,,.^eitung selbst herrühren .

I^. ,,alle Drucksachen, deren format von demjenigen der ^eitung selbst versehie.

,.den ist.

92 Ausnahmsweise kennen Drucksachen , welche nach I^i^. .^ und l^ hievor als ,,sremde Drucksachen.^ betrachtet werden sollten, gleichwohl zur Tar^e der abon^ ,,nirten Geltungen angenommen werder, sofern aus ihrer ^alur oder aus dem Ter^e ,,der Zeltung unzweifelhaft hervorgeht, daß sie dieser Zeitung angehoren, wie z. B.

,,Pläne von Kriegsschauplätzen, Harten, Zeichnnngen ..e., welche ausschließlich nur ,,zur Erläuterung des Textes der Zeltung dienen, Sendungen ...on Prämien an die ,,^bonnenten der betreffenden Zeltung.

,,Dle Postbüreau^ haben darüber zu wachen, daß die Drucksachen, welche als ,,Beilagen zu Zeitungen unzuläßig stnd, mit der Ta^e der gewöhnlichen Drucksachen ^belastet werden.

Bern, den 22. April 18.^8.

Das schweizerische ^...s^de.^a^en.en.t.

Brkanntmad,ung.

A^^abe der ^ranlo^on^erts zu .^ .^a^en.

^ir bringen hlemit dem Publikum zur .^ennlniß, daß vom 1. .^..al nächsthl^ an bei allen schweizerischen Poststellen , sowie bei den von der ^ostverwaltung be^ zeichneten Prlva.verkäufern, Brlef^rankoeouverts zu .^ Wappen , kleines formar, bezogen werden konnen.

Bern, den 17. April 1.^8.

Das eid^. ^^^d^p...^.^^^....^.

B e k a n n t m a d, n n ^.

.^osti^e..,... mit dea .bereinigten Staaten don ..Nordamerika.

Wlr setzen hlemlt das Publikum in .^ennlniß, da^ der schweizerische Bundes.^ rath beschloß hat , vom 1. Mai 1.^8 an die Tar^e für Drucksachen aller Ar^ und für Warenmuster, welche von der Schweiz nach den .bereinigten S^aa.^en in direkten Briefpaketen (Basel^ew.^ork^ versandt werden, von ^0 auf 15 Wappen für ^e 40 ^..ammes oder einen Bruchtheil dieses Gewichts herabzusetzen.

.^s wird demnach die ..Versendung mll.telst den direkten schweizerisch^amerikani^ schen Briefpaketen auch für Drucksachen billiger seln als bei Benutzung einer andern .....oute.

Frankreich. 17 Wappen per 40 Grammes, mit Abrundung der Gesammtlar^e auf volle 5 Wappen.

D e u t s c h l a n d . Coln 40 Wappen bis ....0 Grammes.

Bremen oder Hamburg 20 Wappen per 1 Loth.

93

f

^om obigen Zeitpunkte an kennen nun mittelst der Briespakete Basel.^ework auch Korrespondenzen nach dritten Ländern stückweise über die Bereinigten taaten befordert werden, und zwar zu folgenden Bedingungen .

1. ^a.l. Kanada, ^n-Branns...,.....^ nnd ^en^.^ttlan... : B r i e f e . Zwangsfrankatur dis an die Ausgangsgränze der ..bereinigten Staaten, zu 80 Wappen per 15 Grammes.

Z e i t u n g e n . .^wangsfrankatur bis an den Bestimmungsort, zu 40 .Wappen für ^e 120 Grammes.

A n d e r e D r u c k s a c h e n und W a a r e n m u s t e . ^ ^wangssrankatur bis an den Bestimmungsort zu 50 Wappen für se 120 Grammes.

..... ...^ .^t. .....^.a.^nt^, na.l. Britts..^ ..^estnid^ , ^a ..m.^ ..^ito, .^nn.alt ^...lon), Belize ^ritis.t. .^..mdnra.^ ...^ftari^ ..^natemala, .^aragna inid Panama, na.., Brasilien, den ^an^lch ^nselu , nach .^hiua und Japan: B r i e f e ^ Zwangsfrankatur bis zum Landungshasen, zu 1.^0 Wappen per t5 Grammes.

^ e i t u n g e n . Zwangsfrankatur bis zum Landungshasen , zu 40 Wappen für se 120 Grammes.

A n d e r e D r u c k s a c h e n und W a a r e n m u s t e r . ^wangsfrankatur bis zum Landungshafen, zu .^0 Wappen für ^e 120 Grammes.

Sämmtllche frankirten Briespostgegenstande nach den obgenannten Bestlm^ mungs^rlen, ohne Brasilien, Venezuela. China und Japan, werden in die direkte^ Brlefpakete BaseI^ew^ork aufgenommen , wenn nicht aus einer ^tiz auf der Adresse oder aus dem Beirage der Frankatur zu entnehmen ist, daß der Versender die^ Leitung über Frankreich oder Deutschland wünscht. Die Korrespondenzen naeh Brasilien , . Venezuela , C^ina und Japan sind dagegen nur dann in die direkten Briefpakele aufzunehmen , wenn die Leitung über die Bereinigten Staaten aus^ drücklich auf der Adresse vorgeschrieben ist.

Bern, den 17. April 18.^8.

Das schweiz. ..^.^e.^a^en^en^.

Bekanntmachung.

..^ach einer dem Bundesrathe von Seite des k. schwedischen .Konsulates in Genf zugekommenen ^i^hellung wird zur Forderung des Akerbaues und der ^ieh^ zucht im ^onigreich Schweden unl.erm 4. August d. J. für die Zeit von 5 Tagen eln s c h w e d i s c h e r A g r i k u l t u r k o n g r e ß in Stockholm abgehalten , verbunden mit einer A u s s t e l l u n g von ^ieh und l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n Crzeug.

n i s s e n , dem eine Ausstellung l a n d w i r t s c h a f t l i c h e r Maschinen zur Seile stehen wird.

Während die erstere Ausstellung nur die Produkte S c h w e d e n s und .^ o rw e g e n s aufnehmen und die Konkurrenz des übrigen Seandinavien bei derselben

94 aus gewisse Gruppen beschränkt werden wird. stnd zur lezteren alle . R a t i o n e n ^hne Unterschied zugelaufen.

Als spätester Termin zur ^Anlieferung der Maschinen und Geräte. um dem Urtheile der Preis^ur^ unterzogen werden zu kennen, ist der 24. ^uIi festgesezt werden.

Für beide Ausstellungen sind greife zur ^r^nung hervorragender Leistungen im Gesammtbetrage von ^5,000 Franken bestimmt werden.

Während der fünftägigen Ausstellung werden Pferderennen stattfinden . sowie gemeinsame Ausflüge in die Umgebung von Stockholm.

Bern, den 17. April 18.^8.

.Die schweiz. BnndeskanzIei.

Stellenausschreibung.

.^s werden folgende Stellen zur definitiven Besezung ausgeschrieben .

1) Die Stelle eines Abwartes bei der Staatskasse, mit einer Besoldung bis auf Fr. 1800.

2) Die Stellen zweier Münzveristkationsgehilfen bei derselben, mi^ Besoldung von Fr. 1200 bis Fr. 1800.

Diese Stellen sind zu einer Bürgschaftsleistung verpflichtet, deren .^bhe vom Staatskassier bestimmt wird. -- Die gegenwärtigen Inhaber werden als angemeldet betrachtet.

^) Die Stelle eines Gehilfen bel der ^.entralpulververwaltung . mit einer Be^

soldung bis aus Fr. 2000.

Die Anmeldungen sind schriftlich bis .^nde April dem eidg. ^inanzdeparte..

ment einzureichen.

Bern, den 1^. April 18^8.

Das ei^. ..^inanzde.^a^en^en.t.

Ausschreibung v.^n erledigten .^te..len.

^Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und por.o.

^rei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im ^.alle sein., fernem wird von ihnen gefordert , daß fie ihren ^ a m e n , und außer dem Wohnort auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.^ 1) B r i e f t r ä g e r in ......illenenve ^Waadt).

^ahresbesoIdung

.^r. 700.

Anmeldung bis zum 0. Mai 18^.8 bei der .^reispostdirektion Lausanne.

....) P o s t h a I t e r in .^enan .^Bern).

.^ahresbesoldung .^r. 1400.

bis zum ^. Mai18.^8 bei der .^reispostdirektion ...i.euenburg.

Anmeldung

.^5 1) Pvsthalter in Süs (Graubünden). Jahxesbesoldung Fr. 444. AnmeI..

dung bis zum 29. April 18.^8 bel der ^reispostdirektion ^hur.

..^ L a n d b r i e f t r ä g e r in A u b o n n e lWaadt). ^.ahresbesoldung Fr. 700.

Anmeldung bis zum 29. April 18.^8 bel der .^reisp...stdirektion Lausanne.

....) B ü r e a u d i e n e r in G e n f .

Jahresbesoldung Fr.

bls zum 29. April 18^8 bei der .^reispostdireklion Genf.

4) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r

1020.

Anmeldung

in .^ägen..

dorf (Basel^ Landschaft). Jahresbesoldung Fr. 984.

5) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r ln ^ o l l s t e i n

lBasel^Landschast). Jahresbesoldung Fr. 480.

Anmeldung bis zum

...9. April 18.^. bei de.^ .^reispostdirektion Basel.

.^) S t a d t b a n n b r i e f t r ä g e r in Basel. .^ahres^ besoldung Fr. 948.

7^ P o s t k o m m i s in Prnntrut (Bern). JahresbesoIdung nach den Bestimmungen des Bundesgesezes vom ^0. Juli 1858. Anmeldung bis zum 29.

April 18.^.8 bei der .^reispostdirektlon ....euenburg.

8) Fahrpostfaktor in Bern. Jahresbesoldung Fr. 1020. Anmeldung bis zum 29. April 18.^.8 bei der .^r^p...stdirektion Bern.

9) PosthaIter und Briefträger in Grvn.... Jahresbesoldung Fr. 720.

Anmeldung bis zum 29. ApriI 18^8 bei der ^reispostdirektion Bellenz.

10) Z w e i Telegraphisten auf dem ^auptbüreau Genf.

^ahresbefoldung nach Maßgabe der Be^

des Bundesgesez.^ ^om 29.

11) Tel egra phist aus dem ^auptbüreau stimmungen Jänner 18.^. Anmeldung bis zum Lausanne.

12. ..^ai 18.^8 bei der Te.egraphen.^ 1^) T e l e g r a p h i st aus dem .^auplbüreau inspektion in Lausanne.

.

.

.

.

.

.

i .

.

. i

.^.

13) Z^e^ Telegraphisten auf dem i .^auptbüreau B a s e l .

^ ^hre^soIdung ^ Maßgabe d^ 14,. Z w e i T e l e g r a p h i s t e n auf dem .Bundesgesezes vom 29. Jänner 18.^.

.^auptbüreau Luzern.

^ Anmeldung bis zum 12. ^ai 18^8 15) Telegraphist auf dem .^aup^ ^ ^ Tel^rahenlnspektion in Olten.

büreau O l t e n.

1.^ ^ier T e I e g r a p h i s t e n auf dem .^auplbüreau ^ürich.

17) Telegraphist auf .......inter^hur.

18) T e I e g r a p h i s t

Jahresbesoldung nach Maßgabe de^

Bundesgesezes vom 29. Jänner 18.^.

dem .^auptbüreau Anmeldung bis zum 12. Mai 18.^8 bei der Telegrapheninspeklion in Zürich.

auf dem .^auplbüreau

St. . G a l l e n .

Jahresbesoldung

nach ..Maßgabe des Bundesgesezes vom 29. Jänner 18.^. Anmeldung bi^ zum 12. Mai 18.^.. bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

^.9) T e I e g r a p h i s t in G r o n o (Graubünden).

^epeschenprovision. Anmeldnng bis zum

grapheninspekrion in Bellenz.

Jahresbesoldung Fr. 120, nebst 4. Mai 18.^8 bei der Tele.^

^) Telegraphist inWaldstatt(AppenzelIA..^h.^. ^ahresbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenprovifion. Anmeldung bis zum 4. Mai 18.^ bei der Tele^ grapheninspeklion in St. Gallen.

96 21) TeIegraphistinWimmis.

22)

,,

23)

,,

,, C r l e n b a c h .

24)

,,

., Boltigen.

25)

,,

,, Z w e i s i m m e n .

2^)

..

,, Lenk.

27)

,,

,, S a a n e n.

^

,, W e i ß e n b u r g .

Jahresbesoldung

Fr. 120 , nebst De..

peschenprovifion. Anmeldung bis zum 30. Mai 18.^8 bei der Telegraphen^ inspeklion in Bern.

28) .Einnehmer der eidgenössischen .^auptzollstäite im großherzoglich badischen

Bahnhose zu Wald s hur. Jahresbesol.^ung bis aus Fr. .^00. Anmel^ dung bis zum .^0. April 18.^.8 bei der Zolldirektion in Basel.

29) TeIegraphist in Münster ^Luzern). ^ahresbesoldung Fr. 1.^0^ nebst Depeschen^r.^iston. Anmeldung bis zum 28. April 18.^8 bei der Telegraphen,.

inspection in Olten.

.:..)) Telegraphist in CoIlogn^ ^enf^. .^ahre.^besoldung Fr. 120, nebst Depeschenprovifion. Ann..eldung bis zum ,1. Mai 18.^8 bei der Telegraphen^ inspection in Lausanne..

.^1) Telegraphist in .^ns ^Bern). Jahresbesoldung Fr. 1.20, nebst Depeschen.^ provision. Anmeldung bi... zum 28. April 18^8 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

.^2) T e l e g r a p h i s t in Cl^t.eau .I.^e^ ^Waad^.

.^ahresbesoldung Fr. 120 . nebst Depeschenpro.^i^ ,^ Anmeldung bls zum .^^ ^ 4. Mai 18.^8 bei der

^ T e l e g r a p h i s t in Sepe.^ ^Waadt). ^ ^ besoldung Fr. 120, nebst Depesehenpro...ision.

^

^^^^

^4) T e l e g r a p h i s t inJnl.erl.aken ^Bern). Jahresbesoldung nach den Be^ stlmmungen des Bundesgesezes ...om 29. Januar 18.^3 , nebst Fr. 450 für einen Gehilfen und der provision für das ^ertragen der Depeschen. AnmeI.^

dung bis zum 28. ApriI 18.^8 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1868

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.04.1868

Date Data Seite

87-96

Page Pagina Ref. No

10 005 745

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.