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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 28. August 1868.)

Mit Rote vom 23. dies hat die k. k. österreichische Gesandtschaft ....ei der schweizerischen Eidgenossenschaft an den Bundesrath das Besuch gestellt , ihr zuhanden ihrer Regierung die in der Schweiz bestehenden A g r a r g e s e z e zu verschaffen.

Diesem Gesuche zu entsprechen, beschloss der Bundesrath, das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliehe Kantonsregierungen zu erlassen :

,,Tit..

,,Die österreichische Gesandtschaft dahier ist beauftragt,^ ihrer Regierung die Agrargeseze, welche in der Schweiz bestehen, sammt den einschlägigen Motivberiehten und Begründungen zu verschassen.

"Sie hat daher das Gesuch au uns gerichtet, wir mochten ihr die Geseze und Einrichtungen der Schweiz, die auf diesem Gebiete so weit vorangeschritten sei, zur Kenntnis.. bringen, und ihr auch die über solche Geseze erschienenen Handbücher und Kommentare dem Titel nach andeuten.

.,Um diesem Begehren entsprechen zu können, ersuchen wir Sie, uns gefälligst mittheilen, ob derartige gesezliche Vorschriften und Drukschristen bei Jhnen erschienen sind, und uns bejahendenfalls wo möglich ein Exemplar davon zukommen zu lassen oder wenigstens den Titel davon anzugeben."

Der Bundesrath hat den eidgenössischen Ständen das Protokoll ....ber die ..m 4. Juli d. J. ftattgesnndene zweite Konferenz in Sachen der Einführung eines schweizerischen H a n d e l s r e c h t e s zuzusenden befehlossen, sammt folgendem K.reissehreiben :

.240

,,Tit..

"Mit Kreisschreiben vom 3. Februar a. c.^) haben wir säm.ntlichen .Kantonen das Protokoll über die Verhandlungen der am 13. Dezember p. J. stattgesundenen Konferenz betretend die Einführung eines schwei^zerischen Handelsrechtes mitgetheilt und dem Beschlusse dieser Konferenz entsprechend die Frage vorgelegt, ob sie auch geneigt wären, auf^ Be^athungen einzutreten, welche statt eines besondern Handelsrechtes die Bearbeitung eines allgemeinen schweizerischen O b l i g a t i o n e n r e c h t e s mit besonderer Rükstchtnahme auf de.i kaufmännischen Verkehr zum Zweke hätten, wobei noch überdies aus e^n gemeinsames Konkursrecht Rüksicht genommen werden konnte.

,,Mit Ausnahme von ^lppen^ell J. Rh. haben alle Kantone in dem Sinne geantwortet, dass sie sortsahren, an den fraglichen Konferenzen ^.heil zu nehmen.

,,Jn F^e dessen hat am 4. Juli 1^6^ die zweite Siznng der ..Konferenz stattgefunden, in welcher die Abgeordneten ihre Jnstruktionen über die oben erwähnte neue Frage eröffneten und dann beschlossen, auf ein allgemeiues^bligationenreeht überzugehen. Die Konferenz richtete daher an den Bundesrath das Gesuch, er mochte ein solches redigiren lassen, und zwar im Sinne des in der ersten Konferenzf^ung von Bern gestellten Antrages. Die Konferenz gi^g aber noch einen Schritt weiter, indem sie den Bundesrath ferner ersuchte, in getrennter Redaktion auch ein allgemeines schweizerisches K o n k u r s rech t und ein allgemeines B e t r e i b un g s g e s e z bearbeiten zu lassen.

,,Es versteht sich von selbst, dass wir mit Vergnügen den Wünschen der Konferenz nachkommen werden. Es ist aueh unser Justiz- und Boli.zeidepartemeut seit einiger Zeit mit den einleitende^ Schritten ^ur Voll-

zieh^.ug beschäftigt.

^Juzwischen haben wir die Ehre, sämmtlichen Kantonen beigeschlossen das Brotokoll über die Verhandlungen jener zweiten Konferenz mittheilen, indem es sür sie ohne .^weisel von Werth ist, von dem Gange derselben und namentlich von den verschiedenen Ansichten der .Kantone nähere ^enntniss zu erhalten.^

(Vom 31 .^August 1868.)

Die Regierung des Königreiche Jtalien hat durch ihre Gesandtschaft in Bern unterm 2..). dies dem Bundesrathe ihren Wunsch ausgesprochen, ^) Siehe Bundesbla^ vom ..^..hr 18.^8, Band I, Sel^e 14.....

241 mit der Schweiz ein Uebereinkommen wegen kostensreier Zuwendung der Todscheine für Angehörige beider Staaten zn treffen.

Jn ^olge dessen hat der Bundesrath beschlossen, an die eidgenössischen Stände das nachstehende Kreisschreiben zu erlassen :

"Tit..

,,Mit Rote vom 29. dies stellt die italienische Gesandtschaft den Antrag, sich gegenseitig die Todscheine der im andern Staate verstorbenen Angehörigen, also der in Jtalien gestorbenen Schweizer, oder der in der ^^hweiz mit Tod abgegangenen Jtaliener, im diplomatischen Wege, und zwar kostenfrei zuzustellen.

,,Es wäre dies ungefähr das gleiche Versahren, das, wie Sie aus unserm Kreisschreiben .vom 21. August 1867 sich erinnern^), auch gegen B e l g i e n beantragt worden, das aber bis jezt noch nicht zum Abschlusse gelangt ist, indem die entsprechende Erklärung pon lezterem Staate zur Zeit noch aussteht. Wie hier, so spricht natürlich auch für das von Jtalien vorgeschlagene Verfahren die Rüksicht, dass mannigsache Korr.^.

spondenzen zur Ermittlung von Sterbefällen beseitigt und dass die daherigen, oft langwierigen Rachforschungen bedeutend abgekürzt würden.

.,Jndem wir ^ie ersuchen, sich darüber anzusprechen, ob Sie uns zum Abschlnsse einer Ueberei..kunft mit Jtalien im angetragenen Sinne, sowie zum Austausche einer angemesseneu Erklärung ermächtigen wollen, benuzen wir den Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in

den ^..chuz des .allmächtigen zu empfehlen.^

Herr Heinrich Karl Adols . ^ u d e w i g aus Stettin, erster Assistent und Hilssprosessor an der mechanisch-technischen Abtheilung des eidg.

Polytechnikums, hat, in Folge seiner Berufung als Vrosessor des Maschineubaues und als Ehef dieser Abtheilung an die neu organisirte ^polytechnische Schule in München, mit Schreiben vom 17. d. Mts. um Entlassung von seiner iezigen Stelle nachgesucht, welche Entlassung ihm vom Bundesrathe unter bester Verdau kung der geleisteten guten Dienste auf Ende ..September d. J. ertheilt wurde.

Der Bundesrath hat sein Vostdepartement ermächtigt , mit der Standeskommission des Kantons Glarus wegen Errichtung eines eidg. Tele-

..) Siehe Bundesblat.. vom Jahr 18.^7, Band II, Seite 58.^..

242 ^r..phenbin.eaus in Engi im Sernsthal zu unterhandeln, und unter den in der modifi^.ten Verordnung vom 6. August 1^62 enthaltenen Bestimmungen einen Vertrag ab^usehliessen..

(Vom 2. September 1868.)

Auf ein Gesuch der Gemeindsbeh^.den von Rüggisberg und Zimmerwald hat der Bundesrath beschlossen, den am 5. Juni d. J. in..^ einen blossen Sommerkurs umgewandelten Vostkurs Rüggi.sl^era^ K e h r s a z auch im Winter beizubehalten, dagegen den Sommerkurs Bern^Belp vom 15. September näehsthin an aufzuheben.

(Vom 4. September 1868.)

Das schweiz. Bostdepartement ist vom Bundesrath ermächtigt worden , mit der Regierung des Kantons Aargau über Errichtung eines eidgenossischen Telegraphenbüreaus in S t e i n zu unterhandeln und daraufhin einen Vertrag abzuschliessen.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden :

(am 2. September 1868) ........... V o st k o m m i s in Basel :

Hr. Wilhelm H ess, von und in dort,

bisher Gehilse aus dem Hauptpost^ bureau Basel ;

(am 4. September 1868^ als Bosthaltex in Wenigen: Hr. ^rie.drieh Le u e ub e r g er, Krämer., von und in Wenigen (Bern), ,, Telegraphist inArlesheim: ,, Johann Baptist D o r n a c h e r , von und in Arlesheim (Basel -Land-

sehast).

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05.09.1868

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