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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathe.

(Vom 27. Dezember 1867.)

Behufs Erzielung eines d i r e k t e n Verkehrs zwischen den sehweiArischen und preußischen Justizbehörden hat der Bundesrath beschlossen, an sämmtliehe Kantonsregierungen das nachstehende Kreissehreiben zu erlassen :

.,Tit. l "Aus Anlass eines Spezialfalles maehte die Regierung des Kantons Zürich aufmerksam auf die Weitläufigkeiten des jezt bestehenden Verfahrens zwischen den Gerichtsbehörden der schweizerischen Kantone und denjenigen des Königreichs Vreussen, wonach Rogatorien, gerichtliehe Mittheilungen .e. auf dem diplomatischen Wege vermittelt werden müssen. Die genannte. Regierung wünschte daher, dass zur Beförderung des Verkehrs eine Vereinbarung über direkte Korrespondenz zwischen den beidseitigen Gerichtsftellen angeregt werden mochte.

,,Ans unsere diesfällige Anfrage ward uns von Seite der königlich preußischen Regierung mit. Rote vom 30. Rovember a. c. die Antwort

zu Theil, ,,dass die königliche Regierung es ebensalls für wünsehens..

,,werth erachten würde, wenn zwischen den preussisehen und schweizerischen "Justizbehörden -. Gerichten und Staatsanwalten -^ ein d i r e k t e r ,,Verkehr eingeführt werden könnte."

,,Mit dieser Eröffnung verbindet die königlieh preußische Gesandtsehast die Bemerkuug , dass um die von einem solchen direkten Verkehr gehosste Beschleunigung in der Erledigung von Requisitionen zu erzielen, mit der Einführung der unmittelbaren Kommunikationen gleichzeitig den preussischen Justizbehörden eine Uebersicht der schweizerischen Justizbehörden übergeben werden müsse. Auf der andern Seite werde die prenssisehe Regierung auch den Bundesrath in Stand sezen, den schweizerischen Justizbehörden ein entsprechendes Tableau über die preußischen geben zu können.

,,Jndem wir hiemit den Kantonen von diesen Verhandlungen Kenntniss geben, geschieht es im Vertrauen daraus, dass sie sämmtlieh mit der direkten Korrespondenz ohne alles Bedenken einverstanden sein werden, zumal das gleiche Versahren mit den Justizbehörden anderer Raehbar-

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staaten keinerlei Jnkonvenienzen gebracht hat. Dabei hat es immerhin die Meinung , dass auch in diesem Falle dieselben Restriktionen gelten, wie sie bei Einführung der diessälligen Vereinbarungen mit Oesterreich und Bauern in unsern Kreissehreiben vom 11. Juni und 1. Dezember

1856 (Bnndesblatt 1856, Band ll, Seite 47) und vom 2. September 1857 näher bezeichnet sind.

,,Jndess müssen wir dennoch wünschen , dass sämmtliche Kanton^ darüber sich aussprechen mochten. Diejenigen Kantone, welche beistim^ men, werden fernerhin gebeten , uns eine Liste derjenigen Eivil- und Strafjnstizstellen mittheilen zu wollen, welche im Falle sind,. die Korrespondeuz mit den königlich preussischen Behörden direkt zu führen.^

J.... Vollziehung des Bundesbeschlusses vom 24. Juli 1867 ^),

betreffend Entschädigung der durch die Rinderpest zu Verlust gekommenen

Viehbesizer, hat der Bundesrath beschlossen , der Regierung von Graubünden , nachdem sie über die von ihr und der Stadt Ehur diessalls geleisteten Entschädigungen sich gehorig ausgewiesen, einen Bundesbeitrag von ^r. 3705 sür die im dortigen Kanton ^u Verlust gekommenen Vieh^ besser ans^u befahlen.

(Vom 30. Dezember 1867.)

Der Bundesrath hat Hrn. Georg. Lasi us von Oldenburg, bisherigen Hilfslehrer und Brivatdozenteu am eidg. Polytechnikum , ^um nunmehrigen Professor dieser Anstalt sür Baukonstrnttionslehre und architektonisches Zeichnen ernannt.

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Der Bundesrath hat sür A n e o n a ein schweizerisches Konsulat errichtet und als Konsul daselbst gewählt : .^rn. .^llt-Rationalrath .^eter J e n n ^ , älter, von Schwanden (Glarus^., vom Hause Blnmer und Jenn^ in Ancona. Zum Vizekonsul daselbst wurde gleichzeitig ernannt.

^ Siehe eldg. Gesezsammlung, Band IX, Sell.e 89.

10 Hr. Leopold Diethelm, von Dies^enhofen (Thu....^) , seit ^len Jahren Angestellter des Hauses Blumer und Jennl...

Als Vizekon.sul in San F r a n e i s e o ist Herr Antoine B o r e l, ...on Renenburg, Ehes eines angesehenen Handelshauses in San Franeiseo, gewählt worden.

(Vom

31. Dezember 1867.)

Der Bundesrath wählte als Einnehmer der Rebenzollstätte pigino im Danton Hessin Hrn. Gotthard R o s s i n i , von Seareglia , bisher Zolleinnehmex in San Bietro.

(Vom 3. Januar 1868.)

Mit Rüksicht ans die in Mexiko im dene Aendernng der Regierungssorm hat dem dortigen schweizerischen Generalkonsul bisherigen Eigenschaft als Generalkonsul rung zuzustellen.

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verflossenen Jahre stattgefunder Bundesrath beschlossen, ein neues Kreditiv in seiner bei der mexikanischen .)iegie-

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