1045

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Inserate.

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ma chu n g .

Es wird hiemik zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der .Abonnementspreis für das schweiz. Bundesblatt auch für . das Jahr 18.^ bloß Fr. 4 betrag.. .

mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird enthalten . Die zur .Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes ., alle wichiigern Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft; gewisse Beschlüsse derselben. und Schlußnahmen des Bundesrathes über fragen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind , Auszüge aus den Verhandlungen der BundesVersammlung und Berichte ihrer kommissionen . ferner die von schweizerischen Konsuln im Auslande eingehenden Berichte , so weit solche für das Publikum von Interesse find, sowie die dem Bundesrath von schweizerischen .Gesellschaften und Vereinen zukommenden Berichte über Landwirtschaft , Handel und Industrie , die monatlichen Ueberfichten der Ein , Aus - und Durchfuhr in der Schweiz .. die Uebersichten des Geldanweisungsverkehrs im Innern der Schweiz. sowohl als mit Frankreich . Italien , Deutschland , Großbritannien und den Niederlanden ferner die monatlichen Uebersichten der Posteinnahmen. so wie des Verkehrs der Telegraphenverwaltung ; endlich Anzeigen von eidgenossischen und kantonalen Behörden , und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblalte werden auch in Zukunft beigegeben. Die neu erscheinenden Bundesgeseze , Beschlüsse und Verordnungen , so wie die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge; die Voranschläge der Bundesbehorden über Einnahmen und Ausgaben, die jährliche eidg. Staatsrechnung, der eidg. Staatskalender , und die in den drei Landessprachen verfaßte Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in

der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren.

Bestellungen auf das Bundesblatt konnen das g a n z e Jahr hindurch, nnd nicht bloß trimester- oder s e m e s t e r . b e i s e , bei allen schweiz. Postämtern gemacht werden, und es sind diese leztern verpflichtet, die Abonnemente anzunehmen, zu welcher Zeit es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Hummern werden den Abonnenten immer und b e f o r d e r l i c h nachgeliefert.

Ganze Jahrgänge des Bundestages , so wie einzelne Hummern desselben , konnen stets von der .Spedition desselben bezogen werden; hingegen hat man stch für g e s c h l o s s e n e G e s e z b ä n d e an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

,. Siehe eidg. Gesezsammlung, Band VIII, Seile 8.^0.

1046 Alle .Deklamationen ln Betreff des BundesbIattes müssen ln erster Linie be den betreffenden Postbüreanx^, in zweiter Linie bel der Spedition des B u n d e s t a g e s gemacht werden, und zwar haben die .^eklamatlonen spätestens inner drei S e n a t e n , vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer vder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen.

Bern, den 2^. Dezember 1.....^.

Die schweiz. Bnnde.^anz^ei.

Bekanntmachung betreffend

den ^eldanweisungsverkehr mit dem bereinigten Königreiche von ^..roßbrittanien und Jrland und mit dem Königreiche der Niederlande.

Jn Folge der ^ost^erlräge. welche mit dem bereinigten ^vnlgreiche von Gro^ brittanien und Jrland und mit dem .^onigreich der Niederlande abgeschlossen wo.^ den sind, konnen mit diesen Ländern ^om 1. Jänner 18.^ an G e l d a n w e i ^ su n g en ausgewechselt werden, und zwar bi^ zum M a ^ i m a l b e t r a g e von Fr. ...^1. 50 oder 10 ^fund Sterling mit . ^ r o ß b r i t . . a n i e n , und ,, 211. ^4 oder 100 holländische Gulden mit den N i e d e r l a n d e n .

.^on diesen Geldanweisungen werden in der Schweiz folgende Ta^en bezogen .

.^a.l. ^r^^brittanien und Jrland.

Bis auf den Betrag von 100 .^ranken .^on über 1.00 bis 200 ^ranken .

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o n

über

200 bis

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. 1 ^ .

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Franken

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^ .

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^r.

1.

.^0 .^p.

.^0 ,, 20

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^..ch de^ Niederlanden.

20 Wappen vo^.. ^e 1.0 Franken oder Bruehtheil von 10 ^ranken.

Jm Verkehr mit dem bereinigten ^onigreiche erfolgt die D e d u k t i o n d e ^ Geldes auf dem vertragsmäßigen Fuße von.

.^1 .^fund Sterling ^..20 Schilling, 1 Schilling^1.^pence.)

Fr. 25. 15 .^p.. für das britische .^fund Sterling, oder

Fr. 1. 25^ .I.p. für den Schilling, oder 10.,^ .^p. (10,479l Cts.) für den peunv, oder

Schillg. 7 pence 11^ ^5,4.^7... pence) für 10 Franken, oder pence 9.^ (9,5427 pence) für 1 Franken.

1047 Bei Abrechnung des Gesammkbekrages einer Anweisung werden Bruch^ theile von 1 penn^ oder von 10 Wappen nicht berüksichtigt.

^m Verkehr mit den Niederlanden erfolgk die . D e d u k t i o n d e s G e t d e ^ ebenfalls nach dem ^ertrage, und zwar.

^1 Gulden .^ 100 Cents.)

Fr. 211. .^4 .^p. für 100 hollandische Gulden, oder Fr. ..... 11^ .^ p . (...11,^ .^p., für 1 holländischen Gulden, 2.^ .^p. (2,1l.^ .^p) für 1 holländischen^, oder fI. 47.^ ..47,2500 fl ^ für .l00 Franken. oder 47.^ Cents (47,^00 Cenls.^ sür 1 Franken, oder 4^ Cents (4,7250 Cent) für 10 tappen.

^

oder

Bei Aufrechnung des Gesamtbetrages einer Anweisung werden Bruch..

theile von 1 holländischen Cent oder 1 .tappen nicht berüksichkig...

Für d i e A n w e i s u n g e n n a c h G r o ß b r i t k a n i e n u n d d e n ^ i e d e r l a n d e n werden interne GeIdanweisungskartons mit Coupons verwendet, auf deren Adreßseite in gewohnter Weise der Betrag in Schweizerwährung anzugeben ist, und welche an das als Auswechslungsbüreau bestimmte ^ostbüreau Basel über.

schrieben werden müssen. Auf der .^ükseite des Coupons ist der wirkliche Adressat, Welchem der Betrag zukommen soll, sowie der Beirag in ausländischer Währung a.enau anzugeben.

Weder auf der Abweisung noch auf dem Coupon sind irgend welche an den Adressaten gerichieie .^orrespondenzmitiheilungen zuläßig.

Die Anweisungen konnen nach ^eder beliebigen Ortschaft adressirk werden, .gleichviel, ob in derselben eine geldanweisungspflichkige Poststelle bestehe oder nicht,

indem es Sache des britischen, beziehungsweise des niederländischen Auswechs.

lungsbüreau ist^ die Anweisung auf die dem Wohnorte des Cmpsängers zunächst gelegene anweisungspflichtlge Poststelle auszustellen, und den Adreffaten davon zu benachrichtigen.

Die Tar.e muß vom Versender vorausbezahlt werden, und zwar zunächst durch Ankauf eines gestempelten Geldanweisungskartons, und dann, indem bis zur ergän.

zenden Dekung der vollen Ta^e , ans der .^ükseite über die Bemerkungen Franko..

marken von entsprechendem .Werthe aufgeklebt werden.

Die ^ostbüreaux^ und geldanwelsungspflichtigen Ablagen find angewiesen, über die Ausfertigung der Mandate die notl^ige Anleitung zu ertheilen, und es liegen daselbst entsprechende Muster vor.

^ie G e l d a n w e i s u n g e n a u s d e m b e r e i n i g t e n . ^ n i g r e i c h e und a u s den N i e d e r l a n d e n werden von dem Auswechslungsbüreau BaseI ebenfalls auf internen Geldanweisungskarions zu Gunsten des Empfängers ans..

gefertigt und an diese ganz gleich wie interne Mandate ausbezahlt. Auf den Cou^ pons ist der Aufgeber und der einbezahl^ Bekrag in ausländischer Währung an^ zugeben.

.

Ber n ,^ den 1.^. Dezember 18.^8.

^..^ schweiz. ..^.^silde^a^e....^^

1048

Bekannt machung .betreffend

^

den .^...re^de^erle^ mit dem .^erei^teu ^oni^eiche ^t ^ro^ l.ritanmen und ^rla^ nnd mit den iiberfeeifchen Landen.

Unterm 31. Oktober 1868 ist mit der Vostver.oaltuug pon GrossBritannien (England und Schottland) und Jrlaud ein Bostvertrag abgeschlossen worden, welcher mit dem 1. Jänner 1869 in Kraft treten wird, und in Folge dessen von diesem Tage au direkte Korrespondenzpakete zwischen der schweizerischen und der britischen Boftverwaltuug , über Deutschland und Belgien (via Ostende) ausgewechselt wordeu.

Jn Folge dieser neuen Einrichtung gestaltet sich der Korrespondenzverkehr zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreiche, zumal der Verkehr mit London und einigen grossen Handelsstädten, wie .folgt:

A.

^er Deutschland und ^l^n.

I. Speditionen.

a.

S e n d u n g e n aus der Schweiz.

1) Das Bostbüreau Basel, die Bahnposten Olte^Basel und das Bostl.üreau Zürich versenden täglich, erstexe Bureau^ je zwei Korrespondenzpakete und lezteres Bureau je ein Korrespondenzpaket an die britischen Bostbüre..ux^ ^oudon und Doper.

2) Die ersteu Vakete ^ gehen mit den badischen Zügen in Zürich um 6 Uhr und in Basel um 8^ Morgens ab, und langen am uächftsolg e n d e n Tage in London um V^ Abends an, wo die frankixten Gegenstände zwischen Vl.11 und .l...^. Uhr noch ausgegeben werden.

3^ Die weiter gehenden Korrespondenzen werden auf der Bahupost zwischen Doper und London, wo die Bakete für London geoffnet werden, umspedirt und erhalten mittelst der ..^achtpostzüge uuunterbrochene WeiterBeförderung , so dass sie z. B. am andern Tage anlangen : in Liverpool um 2^, in Manchester um 2^, in Glasgow um 7^, in Dublin um 7^ und daselbst mit den ersten Distributionen ausgegeben werden.

.4) Um mit diesen Paketen befördert werden zu können, müssen die Korrespondenzen in der Schweiz aufgegeben werden :

1049 Am g l e i c h e n T a g e : in Basel,

bis zum Abschluss der Sendungen um 8 Uhr Morgens ; in Aarau, bis zum Abgang der ersten Bahnpost nach Olten um 4^ Morgens ; Am Abend vorher:

in Zürich,

bis zum Abschluss der Sendungen um ..^

^

Abends ,

in Ehur bis V^, in St. wallen bis V1^, in Glarus bis V1^, in Ludern bis.V1 Uhr Abends, d. h. bis zum Abgang

^

der lezl.en Bahnposten. nach Zürich .

in Gens bis ...^ Morgens, in Lausanne bis 12^ Rachmittags, in Reuenburg bis 111, in Freiburg bis 111^, in Bern bis V11 Uhr Abends, d. h. bis zum Abgang der betretenden Bahnposten in der ^Richtung nach Bern, Olten und Basel.

5) Die ^weiten Bakete gehen um .....^ Abends mit dem badischen Zuge von Basel ab, und gelangen am z w e i t f o l g e n d e n Tage Morgens um 3^ nach London, wo sie mit der ersten Distribution von 8 Uhr ..n ausgegeben werden.

6) Die weiter gehenden Korrespondenzen werden in London umspedirt und mit den ersten Morgenpoft^.gen versandt , so dass ste des

Rachmittags um 1 Uhr in Liverpool, um 12^ in Manchester, des Abends

um .l...^ in.^ Glasgow, und um V.l.^ in Dublin anlangen.

^ 7 ^ Um mit diesen Vaketen Beförderung zu finden, wüssen die Korrespondenzen ausgegeben werden: Am gleichen T a g e : in Basel, ^ bis zum Abschluß der Sendungen um V111, in Aarau bis V1^, in

Zürich bi.^ 1V^, in Ehur bis 1, in St. Galleu bis 1^, in Glarus bis 11^ in ^uzern bis V, in Lausaune bis 12^, in Reuen-

buxg bis 111 , in Bern bis 1V^, in Freiburg bis 111^ Uhr Abends, und in G^s bis um 9^ Morgens, d. h. bis zum Abgang der betreffenden Bahnposten in der Richtung nach Zürich und ^lten,. beziehungsweise nach Bern, .^..lten und Basel.

8) Die Transitbriefe nach den überseeischen Ländern finden nngesähr in gleicher Weise Beorderung, wie in den direkten Raketen nach Rew^ork.

.h. ^ S e n d u n g e n nach d e r S c h w e i z .

.)) Die britischen ^ostbüreau^ London und Dover senden täglich, den Sonntag ausgenommmen, je zwei Bakete an das Bostbüreau Basel und an die Bahnpost Basel.^lten . und ein Vaket an das ..^ostbüreau

Zürich (via Waldshut).

10^ Die Hauptsenduugen gehen Abends Vl11^ von Londen ab, und gelangen am z w e i t s o l g e n d e n Tage Morgens ..)^ nach Basel, von wo

1050 sie mit dem Zentralbahnzug um 10^ Weiterbeförderung finden, somit zu folgenden Zeiten anlangen : in Aarau 12^, in ^ürich I^, in St. Gallen V^, in GlarusV^,

in Ehur Vl.l, in Ludern ..^ , ^in Bern ..I^, in Freiburg .l.l.l^,

in Lausanne V...^, in Reuenburg 1V, und in Genf.l...^ Abends.

^11) Die zweiten Sendungen, meistens nur die über London transitirenden Korrespondenzen enthaltend, gehen des Morgens 7^ von .London ab, und gelangen am z w e i t f o l g e n d e n Tage Abends V11 Uhr nach Bas.^.l, um ..^Uhr nach ^ürieh und um..^ nach .^larau. Dann des andern Morgens um 8^ nach Glarus, 8^ nach ^t. fallen, 10^ nach Ehur, 9^ ^ nach Luzern, 8^ nach Bern, 11^ nach Freiburg, 9^ nach Reueuburg, des Mittags um 12^ nach Lausanne und um .l..^ Abends nach Genf.

12) Die Tranfitbriefe aus den überseeischen Ländern finden mit allen Valuten Beförderung und langen gleichzeitig an, wie mittelst der direkten Bakete aus Rew-^ork.

lI. Ta.reu..

Die T a ^ e des e i n f a c h e n B r i e f e s von 15 Gramme u .Gewicht aus der Schweiz nach dem Vereinigten Königreiche betragt 30 R a p p e n wenn er frankir^t, und 60 Rappen wenn er unsraukirt aus dem Vereinigten Königreiche nach der Schweiz versandt wird.

Frankirte Briefe, welche in Grossbritannien nach der Schweiz ausgegeben wenden, kosten sür je 1/2 Uu^e (etwa 14 Gramme) 3 Benee und unfrankirte Briefe gleichen Gewichts aus der Schweiz nach dem ..^ereinigteu Königreiche werden mit .^ ^enee ta^irt.

14) Z e i t u n g e n , D r u c k s a c h e n j e d e r Art, Bucher- und ..^chriftpakete und W a r e n m u s t e r ^. sind in der Schweiz mit je 10 R a p p e n für 40 G r a m m e und im Vereinigten Konigreiche mit folgenden Ta^en zu frankiren. :.

Jede L e i t u n g , welche das Gewicht von 4 Unzen nicht über-

steigt, mit 2 Benee.

D x u k s ache n , W a a r e u m u st e r ^ e.

bis zum Gewicht von 1 Unze einschliesslich mit 1 Bennp., ,, ,, ^ . ,, ^ ^uzeu ,, ,, ^ Beu^ ,,

,,

,,

,,

^

sür jede ferneren 4 Unzen

,,

,,

,,

.^

,,

,,

3

,,

15^ Briefe, Druksaehen , Waareumnster u. s. w. können unter R e k o m m a n d a t i o n versandt werden, und ist für dieselben nebst den in Zisfer 13 und 14 hievor angegebenen ^raukaturta^en noch eine Rekommandationsgebühr von 20 Rappen in der Schweiz uud von 4 Venee in Grossbritannien für jeden Gegenstand voraus zu bezahlen.

16) Bezüglich der Tax^en für die Transitkorrespondenzen mnss auf den betreffenden ^pezialtaris Rr. 4 vom 1. Dezember 1868 perwiesen werden.

1051

B. ^ber ^....nkr.^ch.

l. ^elntitnten.

a. S e n d u n g e n aus der Schweiz.

17) Aus dieser Route besteht nur eine tägliche Verbindung.

Die Korrespondenzen werden der französischen Vostperwaltung stükweise überliefert.

18) Der Abgang findet statt: von Basel um V^, ,, Reuenburg um .lV^, und ,, Gens, um 11.^ Abends, und am f o l g e n d e n Tage Abends gelangen dieselben um V^ nach .London, wo sie gemäss Ziffer 2 hie .......... ausgegeben werden.

19) Die. Tranfitkorrespondenzen werden pon London weiter gesandt, wie ad 3 hievor angegeben worden ist.

20) Um mit diesen Baketen befördert werden ^u konnen, müssen die .Korrespondenzen in der Schweig ausgegeben werden: Am gleichen T a g e : in Basel bis ^um Schluss der Sendungen um .lV^ und in Genf und Reuenburg bis zum Abgang der betreffenden Bahnposten nach Euloz um .......^ und nach Boutarlier um 1V^ Abends ; in Aarau bis 1.^, in Zürich bis ...^ .in Luzern bis 1^, in Bern bis .l^ Abends, in Lausanne bis 12^ Mittags, und in St. Gallen bis 10,

in Glarus bis 10^, in Ehur bis 8^, und in ^reiburg bis 12 Uhr

Morgens, d. h. bis zum A^gange der betresfeuden Bahnpoften nach Zürich und Basel, beziehungsweise nach Bern-Basel und Lausanne-Reuenburg.

21) Die Transitbriefe gehen theils direkte aus französischen ^äfen nach den überseeischen Ländern ab, theils werden sie über Grossbritannien geleitet.

h. S e n d u n g e n a u s G r o s s b r i t a n n i e n .

22) Die Korrespondenzen für die Schweiz werden von den britischen Dosten ebensalls stül.weise an die sran^osiseheu Posten überliesert. ^

23) Die Hauptsendnng geht Abends V.l^.l^ von .London ab und gelangt am z w e i t f o l g e n d e n Tage Morgens um ^ 8^ nach Basel, ,, 10^ ,, Reueuburg, und

,, 10^ ,, Genf.

Rach Aarau, Bern, Fxeibux^, Luzern und die Ostschweiz gelangen somit die Korrespondenzen, wie in Ziffer 10 h.evor angegeben worden ist, nach Lausanne hingegen um 12^ Rachmittags.

24) Die andere Sendung geht um 7^ Morgens von London ab, und die mit derselben besorgten Korrespondenzen gelangen gleichzeitig mit jenen der erstgenannten Sendung (Ziffer 23) nach der Schweiz.

1052

l.l. Tareu.

25) Die Tax^e des einfachen B r i e f e s aus der Schweiz nach Grossbrittanien von 71/2 Grammen Gewicht kostet im F r a n k o f a l l e

50 Rappen ; ein u n s r a n k i r t e r Brief aus Grossbritannien nach der Schweiz hingegen

70 R a p p e n.

Jn dem Vereinigten Königreiche beträgt das Gewicht des e i n fachen B r i e f e s 1/2 Unze (eirea 7 Gramme) und die. F r a u k a t u r t a x ^ e 5 B e n ee.

während die B^o r t o t a ^ e mit ..

6 B e n e e erhoben wird.

26) Druksache.n und W a a r e n m u s t e r nach G r o s s b r i t a n n i e n müfsen mit 15 R a p p e n .für je 40 G r a m m e fran^rt werden, und in dem Vereinigten Königreiche beträgt .die Ta^e 2 B e n e e für den einfachen Bortosaz von 4 U n z e n Z e i t n n g e n und 1 B e n n y für den einfachen Bortosaz von 1 U n z e a n d e r e D r n k s a c h e n , Warenmuster ^e.

27) R e k o m m a n d i r t e G e g e n s t ä n d e Tonnen nnr gegen Vorausbezahlnng d e r d o p p e l t e n B r i e s - ^ r a u k a t n r t a ^ e f ü r j e d e n B o r t o s a z nach Grossbritannien ^und Jrland versandt werden.

28) Bezüglich der Trausitkorresponden , für welche der einfache Briefportosaz nur 7^.^ Gramme beträgt, muss aus deu Briestarif Rr. 2 vom 15. September 1865 verwiesen werden.

C.

.^rgl.^chung d.^r Konten ü^r ^rntschl..nd-^..^ien und ^r^.nl.reich.

I. Befordernn.^szeit.

a.

R a ch G r ossl.. r t t a n n i e n.

2..)) diejenigen Sendungen, welche in der Schweiz gemäss Ziffer 4 hievor aufgegeben werden, kommen bei der Versendung über Deutsehland gleichzeitig in England au, wie wenn sie am gleichen Tage über Frankreich versandt würden.

Mit Rüksi.^ht auf die billigeru Ta^en ist es daher sür die ganze Schweig, selbst sür den Westen, vortheilhaster, alle diejenigen Korrespondenzen , welche nach Abgang der Bariserpost, also in Lausanne von

12^ Rachmittags, in Gens von .l11^ uud in Reueuburg von 1V^ Abends

au ausgegeben werden, über Dentschland ^... versenden, sobald dieselben noch bis auf den Aagang um 8^^ des sollenden Morgens nach Basel gelangen können.

10^3 30) Diejenigen Korrespondenzen , welche^ gema.ss ^iffer 20 hievor ausgegeben werden, gelangen, wie gesagt, bei Versendung über Deutschland am z w e i t f o l g e n d e n Tage Moyens 3^, über Frankreich aber schon am n ä c h s t f o l g e n d e n Tage Abends V^ nach London und werden die srankirten Gegenstände am gleichen Tage noch bestellt.

Da aber in London die Geschastslokale in der Regel um V1/2 Uhr Abends geschlossen, und die Korrespondenzen in die daselbst angebrachten Brieseinwürse gelegt werden , so gelangen sie erst des f o l g e n d e n

Morgens gleichzeitig mit den gemäss Ziffer 7 hievor über Deutschland

versandten Korrespondenzen in die Hände der Adressaten.

Die Leitung über Frankreich bietet daher in der Regel für die in der ganzen Schweiz, einzig ^..enf ausgenommen, ausgegebenen und nach London bestimmten Korrespondenzen nur insofern einen Vortheil, als dieselben inedie Wohnung des Adressaten oder in Gasthöfe adressirt sind.

Die am Sonntag Abend um V^ in London anlangenden Korrespondenken werden erst am Montag Morgen d.h. gleichzeitig mit denjenigen ausgegeben, welche am Montag Morgen um 3^ in London angelangt sind.

Die Leitung über Deutschland bietet daher, abgesehen pon der billigern Tar^e, genau die nämliche Beschleunigung für alle nach London adresfirten Korrespondenzen, weiche vom Freitag Abend nach Abgana der Bariserpost: in Gens um .ll.l^, ,, Lausanne um 12^, ,, Reuchatel um ...V^, bis am ^amstag^ in Gens um ^ Morgens, ,, Lausanne um 12^ Raehmittags, und ,, Reuch.^tel um ....l.1 Abends, d. h. so zeitig aufgegeben werden, um in Basel am Samstag Abend noch den Abgang um L^ erreichen zu können.

. Diejenigen Korrespondenzen , welche über London hinans gehen , gewinnen durch die Leitung über Frankreich eine erhebliche Beschleunigung, indem sie statt Nachmittags um 1 nach Liverpool, um 12^ nach Manchester, und Abends um .l.^ nach Glasgow und um Vl^ nach Dublin, schon des Morgens um 2^ in Liverpool, um 2^ in Manchester, um 7^ in Glasgow und um 7^ in Dublin anlangen.

31) Diejenigen Korrespondenzen, welche nach Ziffer 7 hie.^r ^erfandt^ also nach Abgang der Bariserpost ausgegeben werden, beziehungsweise na^..

V.^, ^aber zeitig genug zur Versendung mit den Baketen um I^ Abends nach Basel gelangen, gewinnen nach dem ganzen Vereinigten Königreiche einen vollen Tag, wenn sie über Deutschland, statt über Frankreich geleitet werden, indem sie^ in London schon um 3^ Morgens, statt erft um ^ Abends anlangen.

BundsbIat.t. ^..hrg.^. Bd. 1l...

81

1054 l... A u s G ^ r o s s b r i t a n n i e n .

32) Die .Korrespondenzen, welche gemäss Ziffer 10 und 23 hievor nm

Vl^, beziehungsweise um Vl.l.l^ Abends von London, somit um 11^ Vormittags von Liverpool, um 12 Mittags von Manchester, um 9^ von Glasgow, um 6^ Morgens von Dublin abgehen, gelangen über Deutsehland und Frankreich zur nämlichen Stunde nach Bafel und somit gleich-

zeitig^ nach der ganzen Ost- und Mittelschweiz.

Hingegen gelangen sie über Frankreich früher nach Reuenburg um 6, nach .Lausanne um 61/2 und nach Genf um 11 Stunden.

33) Die in London e.emäss Ziffer 11 und 24 hiepor um 7^, beziehungsweise um 7^, somit von Liverpool um ..^l., von Manchester um .^, von Glasgow nm V und von Dublin um Vfl^ abgehenden Sendungen gelangen über Frankreich um einen vollen Tag früher nachher Schweiz, indem sie selbst in Basel schon Morgens 8^, statt erst Abends V...... anlangen.

^I. T.^eu.

34) Jn der Schweiz werden folgende Tai.en bezogen : a. G e w ö h n l i c h e Briefe.

Raeh Grossbritannien über Deutschland 30 Rappen Frankatur sür je 15 Gramme.

,. Frankreich 50 ,, ,, ,. ,, 71/2 ,, Aus Grossbritannien

über Deutschland 60 ^ ,,

Frankreich

70

Borto

,,

,, , , 1 5

,,

^ ,,

,,

71/2

.,

b. R e k o m m a n d i r t e Briefe.

Raeh Grossbritannien Frankatur und .).ekommandatlonsgebühr.

über Deutschland . .

50 Rappen . . bis 15 Gramme.

,, ,, ,, Frankreich

. .

. .

80 1l^0

, , . . , , 30 ,, ,, . . ,, 71/2 ,,

u. s. w.

,,

.

200

,,

u. f. w.

,,

.

.

.

,, 15

,,

c. G e w ö h n l i e h e Z e i t u n g e n , D r u k s a c h e n , W a a r e n m u s t e r ,

S christpakete .....

Rach Grossbritannien über Deutschland 10 Rappen Frankatur für je 40 Gramme.

,, Frankreich^) 15 ,, ,, ,, ,, 40 ,, d. R e k o m m a n d i r t e Z e i t u n g e n , Druksachen, W a a r e n m u f t e r , ^ c h r i f t p a k e t e , :....

Rach Grossbritannien Frankatur und .^ek...mmandal.lonsgebühr.

über Deutschland . . 30 Rappen . . bis 40 Gramme.

,, ,,

,,

. . 40 , , . . , , 80

,,

u.s.w.

Frankreich kommen die Briesta^en (litt.. b hievor) in Anwendung.

^ S..hristpakete und .^es.häftspaplere werden wie Briefe behandelt.

1055 35^ Jm Vereinigten Königreiche werden folgende Tar.en bezogen: e. G e w ö h n l i c h e B rie se.

Ueber Deutschland nach der Schweiz 8 .^enee Frankatur für je 1/2 Unze. ^ ,, ,, ,,

Fran^eich Deutschland Frankreich

,, ,, ,,

,, ,, ,,

,, ,, ,,

5 6 6

,, ,, ,,

,, Bor^ ,.

f. Rekommand irte Briefe.

Rach der Schweiz

,,

,,

^

Frankatur und .^ekommandation.^gebühr.

über Deutschland .

,,

,, ,, 1/2 ,, ,, ., 1/2 ,, " ,, 1/2 ,,

.

.

.

.

10

,,

.^

.

,, 30

,,

Frankreich^

.

.

10

,,

.

.

,,

,,

,,

.

.

20

,,

.

.

,, 15

,,

.

7 .^enee

bis 15 Gramme.

71/2

u. s. w.

,,

n. s. w.

^. G e w ö h n l i c h e Druksaehen, Warenmuster ...e.

^ach der Schweiz über Deutschland 1 Venu.... Frankatur bis ,,

,,

2 Benee

,,

,, ,,

,, ,,

.^ 3

,, ,,

..

^

,, ,,

,,

1 Unze einschliesslich.

2 Unzen

,,

^ ,, ^ ,, ,, ,, je 4 fernere Unzen.

Frankreich, wie über Deutschland.

h. Gewöhnliche Zeitungen.

Ueber Deutschland nach der Schweiz 2 Benee Frankatur für jede Zeitnngssendung, welche nicht über 4 Unzen wiegt.

,, Frankreich, wie über Deutsehland.

i. Rekommandirte Druksachen und Waarenmuster.

Ueber Deutschland nach der Schweiz, wie ad g hievor mit Zuschlag pon 4 Benee Rekommandationsgebühr für jeden Gegenstand.

,, Frankreich ,, ,, ,, kommen die Briefen wie ad f hievor in Anwendung.

k. R e k o m m a n d i r t e Zeitungen.

Ueber Deutschland nach der Schweiz, wie ad h hievor mit Zuschlag von 4 Benee Rekommandationsgebühr für jeden Gegenstand.

,, Frankreich ,, ,, ,, kommen die Briefta^en wie ad f hie^ .

vor in Anwendung.

^ ^ B e r n , den 18. Dezember 1868.

Das B o s t d e p a r t e m e n t : ^ ^. ^hallet-.^enel.

1056 Bekanntmachung.

Die ^elmathorlgkeit nachstehender .Person. für welehe der Todschein eingesandt wurde . lst zu ermitteln , nämlich .

.^ür eine A d è l e ^ s a l i n e G a r r i g u e ^ . gebürtig von Zürich. Witwe von .^ranz .^aver S p i n d l e r . gewesene ^entière. gestorben am 2. Dezember 18^7 in ihrer Wohnung . rue ^... I^ouuni.^e 1.88 ^ n einem Alter von ....1 Jahren.

Cs wird daher zur .Erreichung des oben angegebenen Zwekes die gefällige Mitwirkung der Slaatskanzleien der Kantone, so wie der Polizei^ und Gemeinde behorden hiemit hoflichst angesprochen.

Bern, den 18. Dezember 18^8.

.Die schweiz. Bnndeskanz^lei.

Bekanntmachung betreffend

Anführung von Kartons mit Coupons für den internen ^eld..

anweisungsverkehr.

Unterm 12. Oktober 18^8 hal^ der Bundesrath eine neue Verordnung über dle inlernen Geldanweisungen erlassen, die mit dem 1. Jänner 18.^ in .^rafl .

tritl, welche von den bisherigen Forschriften darin abweicht, da^ die neuen Car^ .^onformulare , ganz gleich wie diejenigen für den Verkehr mit Deutschland . mit einem Coupon versehen find , dessen .^ükseite für Mitteilungen ^eder Art benuzt und welcher .vvn der Anweisung abgetrennt und vom Adressaten zurükbehallen werden kann..

Jndem wir das ^ubIlku.n von dieser Abänderung benachrichtigen . bringen wir demselben gleichzeitig zur .^ennlniß, daß die bisherigen CartonsormuIare .^ohne Coupon) gleichwohl noch fortbenuzt, von den Jnhabern von ^orräthen aber auch

1057 ......m 1. Jänner 18.^ an, insoweit es die vorhandenen ..^orräthe erlauben, bei den sammtlichen Postbüreau^ und geldanweisungspsIlchtigen Pvstablagen gegen neue formulare ausgetauscht werden kennen.

^ B e r n , den 1^7. Dezember 18.^8.

...^ sch ..... ei z . ^^e.^.ten.en.....

Bekanntmachung.

Die Regierung de.^ .Kirchenstaate^ hat einige weitexe ^ol.lermas^ignngen beschlossen, die, insoweit ste den schweizerischen ^andel^stan^ interesstren dürften, hlemit verofsent^.

Iicht werden. Die betreffende Verordnung vom .^. November 18.^8 in ebenso liegt zn ..^edexmann.^ Einsicht v.^x heim schweiz. ^..nd..^^ nnd ^^^de.^^.te^en.t.

Verzeichnis^ der ^ollerm^ignng.

^ari.s ^^n ^I8^0.

^mfnhr.

Benennung dex Artikel. ^

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Stearinkerzen

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Schreib.^ nnd Drukpapiex

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^arbige^ Papier, ^old.^ nnd Silberpapier ^ Papierlapeten . . . . .

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Pappendekel . . . . . . , . . . .

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100

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2 1^ ^0

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40 1 .^0 .^0 .

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Branntwein und .Weingeist in Fässern und in andern Befassen . .

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Die frühere Verbrauchssteuer wurde von ^. 11 auf .^. ^ pex 100 ^ exma^iget Biex, an^er der Berbxauchsteuer . . . .

. Flinten^ nnd Pistolenhahne, auch kapseln .

^em

^

7

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1^ 12 12 1^ ^0 ^

.^ ^

8^ ^0 50 50 50 50

105.^ .^arif von 18.^0.

..^euer .^nsaz.

^i^r.

Benennung der Artikel.

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^ ^ein.. und ^.anfgarn, rohe.^, nicht gezwirnte^ .. ,, ..

gezwirntem . . . .

,, ,, ,, gebleichte... und gesa^ te.^

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Chirurgische und andere stählerne Instrumente

trbeiten alle.. .^..t au.^ Kautschuk nnd Gutta^.

^nstergIa^

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percha

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^ 100 ^ ^

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100

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4

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50 05 .

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0

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1 1.^

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0

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30

......

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Mnsikdosen

^ari.^Iioni)

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rechte oder salsche Gold ^ nnd Silberborten, Spizen

n. da.l

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..^exberrinde, gemahlene . . . . . .

Extrait d^bstnthe, ^ognae, .^irschwasser u.

dgl., in seder ..^rt von befassen . . .

^nebst romischer .^erbranch.^stener von .... .^

50

^

1 .

^

^

^

7

10

.^

4

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^ ^

^

..^.^

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Bücher, nur gemein eingebunden, mit Perga..

^ ment^ oder ^einwandüberzug . . . .

Bücher, in sedem andern .Einband . ...

Brillen.^ Fernrohre und andere optische ^n.

s t r u m e n t e. . .

Stahewaaxen, seine, wie .^astr^ nnd Feder^

.

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5 4 10 7 50 20 53 75 2... 85 85 2 50 10 10 5 .

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0

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1 50 1 100 10 10 .^

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per 1.o0 ^.)

^ln^hr.

^.hierhoxner, rohe . .

. . . . . .

.^

^

100 .^ romische^ Gewicht ...^ .^0 Kilogramm.

1 .^cudo roncano . .^ Fr. .^. 40.

1 1,ira rodano . . ^^ .. 1. -- .

1 1

^

^

4 1 ^0

1059

Ausschreibung von ^elegr^phendrath.

Die unterzeichnete Verwaltung bedarf für^ ^ahr 18....^ .

1,000 Kilogramm verzinkten Telegraphendrath von 1.^ Millimeter Dicke.

^^ ^ ,, ., ,, 3 ^ ,, .^.^

^

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4

^n den Angeboten soll der Preis pro. Kilogramm , franko an die Hauptwerkstatte der .^entralbahn in Olien abgeliefert, angegeben sein. Der Drath ist in

drei Terminen zu ..iefern, nämlich ein Drittel den 15. März, das zweite Drittel ....den .^0. April und der ....est den 15. .^uni 18.^. ^s ist gestattet , Angebote für Lieferung bloß eine.^ Theils obiger Mengen einzureichen.

Die Angebole stnd unter Siegel bis spätesten^ den 15. Januar 18.^.9 mit der Aufschrift ,,Angebot für Telegraphendrath^ an die unterzeichnete Stelle zu adres^ fixen. .^.bendase.bst kann da^ ^stich^enhef^ bezogen werden, und es haben eventuelle Lieferanten in ihren Angeboten die unbedingte Annahme der im Pstichtenheft en^ haltenen Bedingungen schris.^lich zu erklären.

Fabrikanten, welche bisher noch keinen .^rath an die schweizerische Telegraphen.^ Verwaltung geliefert haben, find gehalten, ein Muster des .^. und 4. Millimetern Dralhes von mindestens ^e 10 Kilogramm, mii genauer Adresse des Versenders be^ zeichnet, bis spätestens den 15. Januar 18.^.^ an die .^auptwerkstätte in Olten zu senden.

^

Bern, den 10. Dezember 18.^.8.

Die Telegraphendirektion.

.

i .

.

.

^n^ch....^.

Ausschreibung von ^tnienklemmen.

Die unterzeichnete Verwaltung bedars im ^ahr 18.^9 12,000 Linienklemmen sür .^ Millimeter dicken Telegraphendrah.^ dieselben find in folgenden Terminen franko Bern abzuliefern^

4000 den 15. März, 4000 den .^0. April, 4000 den 15. .^uni 18^.

Musterklemmen liegen bei unterzeichneter Stelle zur .^inficht bereit.

Angebote mit Angabe des greises franko Bern sind versiege^ bis spätestens den 1.^. Januar 18.^ unter der Aufschrift ,,Angebot für Linienklemmen^ an die unterzeichnete Stelle zu adresfiren. .

Bern, den 10. Dezember 18^8.

Die Telegraphendirektion ^ .i^. ^nrch^d.

1060 ^...n.^chreibuug .^n erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s christlich und porto..

f r e i zu geschehen haben, gu^e Leumundszeugnisse beizulegen im ^alle sein, ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren ^ a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

1) G e h i l f e und gleichzeitiger V i s i t a t or beider.^auptzolIstätteMoiIIesuIaz (Genf). Jahresbesoldung ^ 1500. Anmeldung bis zum 5. Januar 18^ bei der Zolldirekton in Genf.

2) Einnehmer der .^eben^Ilstätte Steinach ^St. Gallen,. .^ahresbesoldung .^r. 200, nebst 8 .l.rozen.. der .^oheinnahme. Anmeldung bis zum 3. Januar

18.^ bei der Zolldirektion in ^hur.

^ P o s t k o m m i . ^ in G e n f . .^...hresbesoldung nach den Bestimmungen des Bundesgesezes vom ^0. .^u.i 1858. An...etdung bis zum .^. Januar 18^.^

bei der .^reispostdirektion Genf.

1) ..^ostk.^mmis in Fleurier (...i.euenburg^ ^ahresbesoldung nach den Be^ stimmungen des Bunde^gesezes ^o..^ .^0. ^uli 1858. Anmeldung bis zum ^0. Dezember 18^8 ^bei der ^rei...postdirek..ion .....euenburg.

2) GehiIfe der .^auptzollst^e .^errières..Bahnhof ^euenburg). Jahres^ besoldung b^ auf ^r. 2000^ Anmeldung bis zum 5. Januar 18^ bei der ^olldirektion in Lausanne.

.^ote. dieser ....n.n.ner tst ^. 37 ^tn ^. ^^e ^r ^^. ^^ sa.mnlm.^ bei.^ele^t.

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1868

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26.12.1868

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