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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathe.

(Vom

3. Februar 1868.)

Der Bundesrath hat beschlossen, in Sachen d e r E i n f ü h r u n g e i n e s s c h w e i z e r i s c h e n H a n d e l s g e s e z b u c h e s das nachstehende Kreisschreiben, sammt dem Protokoll der in dieser Frage stattgesundenen Konferenz von Abgeordneten der Kantone, an sämmtliehe eidgenossische Stände zu erlassen.

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,,Die von unserm Justiz- und Volizeidepartement anf Freitag den 13. Dezember 1867 einberufene Konferenz von Abgeordneten der .Kantone behnss der einleitenden Beratungen über die E i n f ü h r u n g . e i n e s schw e i z e r i s eh e n H ... n d e l s g e s e z b uche s hat die Einladung an uns gerichtet, wir möchten sämmtliehe Kantone von dem gegenwärtig etwas veränderten Stande dieser Angelegenheit in Kenntniss sezen und dieselben um bestimmtere Jnstrnktionen für ihre Abgeordneten ersnehen.

,,Es ist nämlieh in jener Konserenzsiznng von den Abgeordneten von Bern ein Antrag eingebracht worden, der reiflieher Brüfnng werth ist, und auch innerhalb der Konferenz bereits ....ielsach Beisall gefunden hat.

Dieser Antrag geht dahin, dass von einem speziellen Handelsrechte abgesehen, dagegen aus die Bearbeitung eines allgemeinen sehweizerischen Obligationenrechtes eingetreten werben mochte.

,,Der Besehluss der Bundesversammlung vom 22. Februar t spricht jedoch nur von der Wünschbarkeit eines schweizerischen Handelsgesezbuehes, und die einleitenden sowie der vorliegende Entu.urs, haben desshall.. vorzugsweise nur die kaufmännischen Bedürsnisse zum Ausgangspunkte genommen, während der Antrag von Bern weiter gehen und geradezu ein allgemeines Obligationenrecht ausstellen mochte, m welchem die Rechtsverhältnisse des Handels zwar aueh ihren Blaz finden würden.

,,Hiednreh sind zwei wesentlich verschiedene Systeme einander gegenübergestellt , die vor Altem aus näher geprüft werden müssen , damit sodann eines derselben zum Gegenstand der künstigen Konserenzverhandlungen gewählt werden kann.

Siehe eldg.

Band VIII, Seue 753.

144 ,,Jndem wir nun dem Wunsche der Konferenz vom 13. Dezember abhm entsprechen, ^laden wir Sie hiermit ein, diesen Gegenstand näher ^u prüfen und uns bis Ende des Monats Mai mitzutheilen , ob Sie vorziehen, lediglich das H a n d e l s r e c h t in dem früher aufgesassten Sinne als Gegenstand der fernern Verhandlungen beizubehalten, oder ob Sie geneigt seien, auch an Konferenzen Theil zu nehmen, die ein allgemeines schweizerisches Ob li g a ti on en r e c h t zu berathen hätten, immerhin in der Meinung , dass noch näher zu bestimmen wäre , einerseits , welche^ Materien des gemeinen Eivilrechtes der kantonalen Autonomie vorbe.halten werden müssen und , andererseits , welche Verhältnisse aus dem kaufmännischen Verkehrsleben ausgenommen werden können. Es wär^ jedoch wünschbar, dass bei Ertheilung der Jnstruktion aus das Konkursrecht spezielle Rüksieht genommen würde.

,,Rach Eingang der diessäliigen Antworten wird unser Justiz- und Bolizeidepartement die Abgeordneten der Kantone , die mit entsprechenden Jnstruktionen zu versehen sind, zu einer neuen Konferenz einberufen, und zwar vor der nächsten Session der Bundesversammlung.

,,Damit die Tragweite dieser Frage in dem von Bern tendirten Sinne richtig gewürdigt werden konne, wird hier das Brotokoll über die erwähnte erste K^nferenzfizung beigefügt ^), auf welches w^r Sie noch Besonders verweisen.^

Der Verweser des schweig Generalkonsulates in Japan, Herr S i ber aus .Zürich, hat mit Depesehe vom 28. November v. J. dem Bundesrathe, unter Anderm, die Mitteilung gemacht, dass ihm der Ministerpräsident von Ja.pan in einer bei demselben gehabten Konferenz erklärt habe, er, so wie die übrigen Minister seien sehr ersrent über die Aufnahme, welche dem Bruder des Taikun in der Schweiz zu Theil geworden sei, und sie haben ihn ersucht, .dem h. Bundesrathe dafür ihren warmen Dank auszusprechen.

Herr Siber meldete serner, dass ihm von den Herren Ministern die bestimmte Zusicherung gegeben worden sei, dass, zu welchem Resultate auch die anlässlich des Rüktritts des Taikun stattfindende Fürstenversammlung in Kioto kommen moge, die Beziehungen zn den Vertragsmächten immer nur freundschaftlicher Ratnr sein und bleiben werden.

Schliesslieh sagt Herr Siber , dass die Ausnahme, welche ihm bel dieser Konferenz zu Th^il geworden, von der aufmerksamsten und zuvo.^ kommendsten Art gewesen sei.

.^ .^ft lithographe.

145 Herr David K a l t b r u n n e r , von Gens, der während 11 Jahren Beamter der schweiz. Generalpostdirektion und seit 1. Juli 1862 Direktor des Bostkreises Gens gewesen, hat die Entlassung aus dem Vost-

dienste aus 1. März d. J. perlangt.

Diesem Gesuche entsprach der Bundesrath und ertheilte dem Hrn.

K a i t b r u n n e r die gewünschte Entlassung in allen Ehren und unter Verdankung der geleisteten vorzüglichen Dienste.

Das Eentralkomite für das dritte deutsche Bnndessehiessen hat mit

Zuschrift d. d.^ Wien 28. Jänner abhin die schweizerischen Schüzen zur Theilnahme an diesem, am 26. Juli 1868 beginnenden Bundesschiessen eingeladen. Der Bundesrath beschloss, diese Einladung sammt der ihr beigelegten Sehiessordnung dem Vorftande des schweizerischen Schüzen^ vereins in Sehw^z zu übermachen.

(Vom 7. ^ebruar 1868.)

S. M. der Konig von Vreussen hat mit Notifikation vom 27. v.

Mts. seineu bisherigen ansserordentliehen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der schweiz. Eidgenossenschaft, Herrn General^ Lieutenant von Roder, im Ramen des Norddeutschen Bandes bei der sehweiz.

Eidgenossenschaft beglaubigt.

Der Bundesrath hat Hrn. Dr. Robert Gold lin, von ^ern , eidg. Ambulaneearzt , provisorisch auf ein Jahr zum Sanitätsinstruktor ernannt.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 5. Februar

1868)

als Einnehmer an der Hauptzollstätte Franzosische Bahn in .Basel.

.^r. Johannes J e n .. i , von Basel, bisher Zolleinnehmer am

eidg. .....iederlagshaus in dort.

146 (.im 7. Februar 1868) als Zolleinnehmer in San Vietro : Hr. Angel.... Ehies..., von Ehiasso, Grenzwachter L Blasse im Danton Tessin .

,. Postkommis in Zürich: Hr. Heinrich Albert Hofmeister, von St. Antonien (Graubünden), derzeit Gehilse auf dem Bostbüreau Moudon.

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Inserate.

Anschreibung.

Dle dureh Beförderung Iedlg gewordene Stelle eines eldgenosstschen unter.

wird hiemti sür dl.. Amtsbauer bis 31. Dezember 1869 zur Wieder

besezung ausgeschrieben.

Schwelzerburger , welche sich nm dlese, mlt elnem jährlichen Behalte von Fr. 2800 verbundene Stelle zu bewerben gedenken , haben lhre .Anmeldungen bls zum 7. März d.

dem eidg. Departement des Innern franko einzusenden.

B e r n , den ..... Februar 1868.

Die schweiz. Bundeskanzlei

Ausschreibung.

Die Stelle eines eldg. Instuktors I. Blasse der Kavallerie, mlt elnem jahresgehalte von Fr. 3200, nebst Pferderation, wlrd hiermit zur ausge Erleben.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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08.02.1868

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