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Herrn Landammann Dr. Heer an das schnitz. Postdepartentent über den neuen Postvertrag mit den deutschen Staaten.

(Vom 20. Ma.,. 1868.)

Tit. l nachdem zu Ansang April l. J. der Unterzeichnete, im Auftrag des h. schweizerischen Bundesrathes einen neuen Vorvertrag mit den deutschen Staaten abgeschlossen hat, hält er es für seine Vflicht, über den Jnhalt desselben einen zusammenfassenden Schlussbericht zu erstatten. Allerdings wird er sich dabei verhältnissmassig aus.knrze und wenige Bemerkungen beschränken konnen, weil über. den G a n g der Verhandlungen während des .Laufes derselben einlasslieh berichtet worden ist und die bezüglichen Depeschen , welche bei den Akten liegen , Jedem , der sich dafür interessirt, alle wünschbaren Ausschlüsse zu ertheilen geeignet sind. Aufgabe der heutigen Berichterstattung ist es daher wesentlich nur, den Vertrag, wie er in Berlin unterzeichnet worden ist und wie er demnächst dex Bundesversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden soll, in seinen Hanptbestimmungen erläuternd zu beleuchten.

Der erste Artikel , der den allgemeinen Grundsatz des geregelten postalischen Austausches zwischen der ..Schweiz und Deutschland enthält,

gibt dabei die Wegleitung, dass zur Beförderung der Briespostsendnngen

die schnellsten vorhandenen Routen benutzt werden sollen, nur da, wo

steh zwei ganz gleichgünstig gestaltete Beförderungswege darbieten, ist die a b s e n d e n d e P o sta n sta lt

....l.... diejenige bezeichnet, welche nach ihrer.

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Eouvenien^ die Auswahl bestimmt. Es ist diese Vorschrift unzweifelhast dem Juteresse des Bnblikums, sowie der natürlichen Lage der Sache angemessen , und man hätte sieh wohl darauf besehranken dürsen , den fragliehen Gruudsal^ gan^ einfach und vorbehaltlos hiuzustellen. Wenn .n dem ^achsa^ des Aliuea 3 gleichwohl eine Beschränkung des freien Wahlrechtes der absendenden Verwaltung beim Vorhandensein versehi^ dener gleich schneller Routen Seitens der Schweiz zugestanden worden ist , so dürste dieselbe sich allerdings dureh .gründe ^er Billigkeit rechte fertigen lassen. Es ist dabei Bedacht genommen auf den ^.all , dass, um die Sache an einem eonereten Falle anschaulich ^u machen , ^. B.

ein Brief von Zürich nach Heidelberg eben so rasch über Waldshut und Basel wie über ^riedriehshasen und Stutlgart^Brnchsal geleitet werden konnte. Jn einem solchen ^alle hätte also, ^naeh dem obigen allgemeinen ^rundsa^e, die. ^.hwei^ die Wahl, über welche dieser beiden Ronten sie ihn instradiren wollte ; es ist aber sosort klar , dass wenn die Jnstradirun^ über ^riedriehshasen stattfindet , die badische Bostkasse dabei ^u kur^ kommt, denn nach den Bestimmungen, welche sür die gegenseitige Abrech...uug unter den deutscheu Vostverwaltun^en gelten, hat den deulschen ...^.antheil ausschließlich diejenige Verwaltung zu beziehen, durch welche der Brief au^s dem Auslande iu das deutsche Bostgebiet übergeht, mit..

hin in dem angeuommeuen ^alle, bei der Leitung über Friedriehshasen, die w ü r t t e m b e r g i s c h e Verwaltung. Bandähnlich konnte es sich mit Eorresponde.^en na.h Bauern gestalten, da auch diese möglicherweise gleich rasch über ^riedrichshaseu wie über Liudau an Adresse besordert werden konuten. ^ie badische und die bayerische Regierung haben nun aber gewünscht, dass eiue Derartige Schädigung ihres Bostsiskus, da wo sie im Falle sind, eben so rasch wie das ^wisehenliegende Württemberg ^u spediren, vermieden werde, und man hat schweizerischer ^.eits keinen Zustand genommen, diesem billigen Begehren dnreh die vorberührte Bestimmung

Rechnung zu tragen. Es ist damit also gesagt, dass die badische nnd

die bayerische Verwaltung sür Eorrespondenzen , die nach badischen oder bayerischen ^rten bestimmt sind, ein V o r r e c h t befi^en, w e n n die von i h n e n d a r g e b o t e n e n R o n t e n gleich g u t u n d r a s c h s i n d w i e diejenigen, die vielleicht durch würtlembergisehes Gebiet benu.^t werden konnten.

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Die wichtigste .^rage, die beim Absehluss des Vertrages gelost wer-

den musste , war ohne Zweisel diejenige, die nun in Art. 5 desselben geregelt ist: die ^ r a g e des V o r t o s a ^ e s sür die B r i e f e . Das System, wie es durch den Lindauer Vertrag von 1852 aufgestellt war, besteht bekanntlich darin, dass das Vorto sich nach der Entfernung ab..

stuft. Abgesehen von einem (von Bureau ^u Bureau ^u bemessenden) ^..ren^ra^on von 5 Meilen, zersällt Deutschland in 3, die Schweig in 2 Radons. Der erste deutsehe Ra^ou begreift eine Zone von 10 Meileu, von der Grenze an gerechnet, in sich, der zweite wiederum eine Zone

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von 10 Meilen, von der Grenze des ersten Radons an gerechnet, und der dritte endlich umfasst de^. gesammten Rest der deutschen Postgebiete.

Aehulich ist die Eintheilung in dex Schweiz : der erste Ra^on reicht 10

Meilen hinter die schweizexis.^-deutsche Grenze ; was darüber hinaus liegt, bildet d.^.n zweiten Ra..on. Es liegen danach z. B. München und Karlsruhe bereits im d r i t t e n deutschen Rapon ; Stuttgart, Ulm, Augsburg im z w e i t e n ; im ersten fehlen, mit Ausnahme von Freiburg und Kempten, bedeutendere Städte ganz. Das Porto ist sür den einsachen Brief - und zwar gleichviel, ob ....... sich um einen frankirten oder unfrankirten Brief handelt - folgender.^assen normirt: aus dem e r s t e n schweizerischen nach dem e x s t e n deutschen Ra^on

und umgekehrt : 6 Kr. oder 20 Ets. ;

aus dem e r s t e n schweizerischen nach dem . ^ w e i t e n deutsehen und ebenso aus dem z w e i t e n schweizerischen nach dem e r s t e n deutschen und umgekehrt: 9 Kr. oder 30 Ets. ; aus dem e r s t e n schweizerischen nach dem d r i t t e n deutschen und ebenso aus dem ^ w e i t e n schweizerischen nach dem z w e i t e n deutschen und umgekehrt: 12 Kr. oder 40 Ets..

aus dem z w e i t e n schweizerischen nach dem d r i t t e n deutschen und

umgekehrt: 15 ..... oder 50 Ets.

Dieses System ist nicht nur sehr ko.nplieirt, sondern es hat auch sür das .Publikum die gross.. Unbequemlichkeit, dass man bei der Absendung eines Briefes nach einem Orte, mit dem man nicht in regelmässiger Korrespondenz steht, selten ^enau zum Voraus weiss, wie viel das Porto beträgt und wie man also, wenn man sranko^.absenden will, zu fraukireu hat.

Das.. zndem die Portoansä^e , wenigstens nach dem bei Weitem .^ grossten dritten deutschen Rahon, nach gegenwärtigen Begriffen viel zu hoch gegrisfeu stnd, bedarf keiner nähern Erörterung. Das Bestreben, das sich beim Absehluss eines neuen Vertrages von selbst ergeben musste, ging daher auf das d o p p e l t e Ziel der Vereinfachung und der Ermässigung. Die V e r e i n f a c h u n g ist nun in vollstem Masse wirklich erreicht, indem der Vertrag - abgesehen pon dem Grenzra^on, von dem später noch geredet werden wird - eine Einheitstax^e von 25 Ets. aus-

stell.., die durchaus die gleiche ist sür jeden Bunkt des deutschen , wie

des schweizerischen Gebietes: ein Bries von Königsberg nach Gens kostet demgemäss gleichviel, wie ein solcher vou Karlsruhe nach Basel.

Was dagegen die E r m ä s s i g u n g des Borto anbetrifft, so ist dieselbe vielleicht nicht in dem Grade erzielt worden , wie es von .Seite des korrespondirenden Publikums ge.vün^cht und erwartet wird. Allerdings wird dex s r a n k i r t e Bries vom zweiten schweizerischen Ra^ou nach allen Punkten Deutschlands und ebenso ^us dem ersten schweizerischen Ra.^on nach allen denjenigen Orten Deutschlands , die im zweiten und dritten deutschen Ra.^on liegen, erheblich günstiger gestellt, aber .sür die Eorrespondenz

.^0 aus dem ersten sehweizerischen nach dem ersten deutschen Ra^on und umgekehrt tritt nicht nur k e i n e Ermässigung ein , sondern hier wird die bisherige Ta^e von 20 Ets. sogar um 5 Ets. erhoht. Zudem wird durch eine s e h r starke Vonalität auf die Riehtfrankirun^ wenigstens derjenige Theil der Eorrespondenz. der nach wie vor unsrankirt erfolgt, bedeutend und ^um Theil weit über die bisherigen Ansähe hinaus be-

lastet.

Was den erstern Vunkt betrisst, die Verteuerung der gegenseitigen Korrespondenz der ersten Radons , so ist sie eine natürliche und unabwendbare .^olge des Umstandes , dass mau eine Einheitstai.e adoptirt und dass man dabei über das Mass des bish^igen Tax^minim..ms hinaus-

gegangen ist. Es liess sich daher der Uebelstand , der als solcher gar

nicht abzuleugnen ist, nur vermeiden, wenn man e n t w e d e r die Einheitstax^e fallen liess und wieder Radons einführte, o d e r a b e r , wenn man das bisherige Tar.enminimum zur allgemeinen Ta^e erhob.

Man wäre schweizerischer Seits bereit gewesen, das Eine oder das Andere zu thun, aber es war unmöglich, damit bei unsern Mitkoutrahenten durchzudringen. Jn ersterer Richtung hätte sieh wohl am meisten der Ausweg empfohlen, dass man zwar sur die Schweiz jede Abtheiluug in verschiedene Radons unterlassen, dagegen innerhalb Deutschland zwischen den ^drei süddeutschen Staaten und dem norddeutschen Vunde unterschieden hätte. Wäre. dann sur jene das Borto auf 6 Kr. - 20 Ets. angesetzt worden, sür den Rordbund aber entsprechend hoher, so hätte man eine sehr einfache , nur wenig von der Einheitsta^e differirete Rormirung erhalten und der Uebelstand einer Mehrbelastung eines Theiles der Eorrespoudenz wäre durchaus vermieden worden. Dieser Vorschlag, der Seitens der Schweiz lauge und energisch festgehalten wurde , seheiterte indessen an der bestimmten und durch keine Vorstellungen ^u beseitigenden Weigerung der deutsehen Regierungen, deren Gründe theils prineipieller, theils rein praktischer Ratur waren. Vrineipiell - und das war die Hauptsache - hielt man deutscher Seits - und ^war ebenso bestimmt im Rorden wie im Sü...en --.. daran sest, dass der neue deutsche Bostverein dem Auslande gegenüber als eiue Eiuheit erscheine und dass, nachdem man im Jnlande die Einheitsta^.e eingeführt und allen andern Staaten ..gegenüber ebenfalls daran festgehalten habe und sestzuhalten ged..nke , der Schweiz gegenüber dieses Vrineip nicht ausgegeben werden konne. Gegen diesen grundsä^lieheu Standpunkt, der mit grosser Schärfe -....ertheidigt wurde, war nieht auszukommen, und es ist mit aller Sicherheit anzunehmen , dass der Vertrag gescheitert wäre, wenn die Schweiz auf dem Begehren^ einer abgestusten Tax.e hätte beharren wollen. Es ist übrigens nicht ^u verkennen, dass allerdings, neben der priueipie..len, die Sache auch eine praktisch bedenkliche Seite hatte. Das norddeutsche

.^ostgebiet umfasst nämlich aueh den südlichen, diesseits des Main gele-

^enen Theil des Grossherzogthums Hessen und ausserdem die ehemaligen

911 Fürstentümer Hohenzollern- Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen.

Wollte man also das Porto nach den drei süddeutschen Staaten beispielsweise auf 20 Ets., nach ^em norddeutschen Bostgebiete auf 30 Ets.

festsetzen, so entstand sosort die Unzukömmlichkeit, dass z. V. ein Brief nach Darmstadt theurer zu stehen kam, als nach dem entserntern Aschaffenburg. ja ein Brief nach Sigmaringen theurer als nach dem weit jenseits liegenden Hof. Dieser Jnkongrnenz wäre nicht abzuhelfen gewesen ohne Breisgebung. der Einheitstai.e auch für den norddeutschen Bund, und hierin hätte hinwieder, auch wenn, was nicht der Fall war,

deutscher Seits hiezu Bereitwilligkeit bestanden hätte, ohne Zweifel ein

neuer Uebelstand gelegen. Es kam indessen weiterhin noch ein Bunkt in Betracht , der wohl auch Zweifel darüber zu erwecken geeignet war, ob man schweizerischer ^eits einen so hohen Werth aus die ^orderung einer separaten Tax^e für Süddeutschland zu legen habe. Wäre

es gelungen, für diesen Theil Deutschlands das bisherige ..^minimum von 6 .^r. ....^ 20 Ets. zu bekommen, so bestand gar kein Zweifel, dass dann für .Rorddeutschland ni.cht ein .^lnsa^ von 25, sondern im allerbesten Falle e.in solcher von 30 Ets. zugelassen wurde. Die Eorxespondenz nach Süddeutsehland hätte dann allerdings gegenüber der Einheit^ ta^e von 25 Ets. gewonnen . aber die nach dem norddeutschen Bunde hätte ebensoviel verloren. Run entsteht wirklich die Frage, ob der erstere Vortheil durch den le^tern Rachtheil nicht vollständig ausgewogen würde. Jm norddeutschen Bunde liegen die Rheinlande, mit denen ein lebhafter Verkehr stattfindet ; es liegen darin ferner die wichtigen Blä^e Frankfurt, Leipzig, Hamburg, Bremen. Da die bisherige Briefstatistik nicht auf die politischen Grenzen von süddeutschen Staaten uud norddeutschem Bund, sondern lediglich aus die bestehenden Radons Rücksicht nimmt, so ist es zwar nieht möglich zu sagen, wie sich die Korrespondenz nach Deutschland zwischen R.^rd und Süd vertheilr. aber sicher ist es, dass das Vorhandensein der eben genannten wichtigen Vlät^e, die im norddeutschen Bunde liegen, der Vermuthung Raum gibt, dass die Eorrespondenz mit dem Rorden annähernd fast eben so stark ist, als mit dem zwar näher gelegenen, aber mit weniger bedeutenden Verkehrseen tre n ausgestatteten Süden. .Liesse man also an die Stelle der Einheitsta^e zwei Ansätze treten, von deuen der eine unter derselben zurückbliebe, der andere üb.^r dieselbe hinausginge , so würde sehliesslich -.-.. den gesammten Verkehr als ein Ganzes genommen - der Vortheil desselben ein sehr unerheblicher sein, vielleicht sogar in das Gegentheil umsehlagen.

Theils aus diesem Grunde, theils auch weil an sich die Einheitstax^e nach dem ganzen Zuge der Zeit sieh als das Sehonere und priuei-

piell Richtigere darstellt, kann wenigstens der Unterzeichnete persönlich es

nicht sehr bedauern, dass es ^icht gelungen ist, eine Ta^abstnfung in den Vertrag .hineinzubringen. Viel erwünschter wäre es sicherlich gewesen, wenn es gelungen wäre, das zweite der oben erwähnten Auskunstsmittel

912 zur Geltung zu bringen: eine Herabsetzung der Einheits-Tax^e auf das bisherige Tax^minimum von 20 Ets. Judessen auch dies hat sich als unmoglieh erwiesen. Es trug dazu vor allen Dingen der Umstand bei , dass der Werth von 20 Ets. sich in Silbexgrosehen nicht wiedergeben lässt, während 25 Ets. genau dem Werth von 2 ^.ilbergrosehen entsprechen. Die Schweiz wäre zwar bereit gewesen, den Ausweg ^u wählen, dass der Brief in der Richtung von der Schweiz nach Deutschland

nur mit 20 Ets., dagegen in der umgekehrten Richtung mit 2 Silber-

grosehen belebt würde, und es wäre dadurch wenigstens für das schweiprische Bublikum, das srankirte Briefe nach Deutschland sendet, das Ziel erreicht worden, dass die Eiuheitsta^.e mit dem bisherigen Tanninimum zusammenfiel. Aber deutscher Seits weigerte man sieh, aus diesen Vorschlag einzutreten, weil man sick.^vor dem Vorwurse scheute, die dortigen Angehörigen in eine schlechtere Stellung als die diesseitigen ^u

versehen. Es hätte sich anch, falls dieser prinzipielle Einwand wäre preis-

gegeben worden, ho..hst wahrscheinlich bei der ^rage der Repartition der Ta^erträgnisse die Schwierigkeit ergeben, dass der Schweiz alsdann nieht ein^ Antheil von 10 El.s. ^gleich der internen Tar,e) hätte zugeschieden werden konnen.

So drängte dann im Sehlussresultate A.les auf die Notwendigkeit hin, die Einheitstax^e beizubehalten und dieselbe aus 25 Ets. zu normiren: ein Ergebniss, das allerdings zu wünschen übrig lässt, das aber doch im ..^rossen uud Ganzen als ein unbefriedigendes nicht bezeichnet werden darf. Die kleine Tar.erhohung von 5 Ets., welche in der weehselseitigen Korrespondenz des bisherigen ersten Radons damit eintritt, .oird doch wohl mehr als ausgewogen durch die sehr erhebliehe Ermässigung, die der ganzen übrigeu Korrespondenz ^u Theil wird . denn nach der

Briesstatistik beträgt schon je^t die Zahl derjenigen Briefe, welche künstig

b e s s e r gestellt werden, uber 3 Millionen, während sich die von der vor^ berührten Erhohnng betroffenen nieht viel über 400,000 beläust. Jn Zukunft wird das Verhältniss ohne Zweifel sich noch erheblich günstiger gestalten, da die Ta^ermässigung ^n den weitern Distanzen die dortige Korrespondenz bedeutend vermehren .wird. .^lueh ist eine etwelche Ausgleichung dadurch erzielt worden, dass man den Greuzra.^ou, innerhalb desseu der Brief nur 3 Kr. .^ 10 Ets. ^ahlt, von 5 aus 7 Meilen erweitert hat.

ein nicht unerheblicher Theil der oben genanuteu 400,000 Briese (darunter ^. B. die Eorrespoudenz zwischen Basel und ^reiburg i/B.) fällt.. hiedurch aus der Zahl der ungüustiger gestelltem. weg uud tritt vielmehr in eine bessere Stellung ein , als er bisher inne hatte , so dass man annehmen darf, dass vielleicht hoehstens 250 -- 300,000 Briese in der That durch den Vertrag mit einer kleinen Tar^erhohung bedroht werden. So sehr es ^n wünschen gewesen wäre, dass aneh. dies hätte vermieden werden konnen, so wird man doch zugeben müssen, dass für eine Beurteilung im Grossen und Ganzen dieses Ergebniss ein Fallenlassen des Vertrags nieht motiviren konnte.

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Von weit grosserer prinzipieller Tragweite, als die eben besprochene ^Frage, ist die: ob es zweckmäßig war, die ^niehtfrankirten Briefe gegenüber den frankirten in so ausserordentlich starkem Masse zu belegen, wie es geschehen ist, und dadurch den Vortosa^ sur den doppelten unfrankirten Bries auf die enorme Hohe von Fr. 1 zu treiben.

Der Grnndsa^, den ^..ankobries besser zu stellen als den Bortobrief, ist freilich in neuerer Zeit fast überall adoptirt worden . man hat dadurch die Vortobriese moglichft vermindern , die Frankatur zur Regel machen wolle.., weniger vielleicht aus Gründen, die in der Ratur der Sache lagen, als deshalb, ^weil man es so im Jnteresse der Administration fand. Der Unterzeichnete bekennt sich zu der .^..sicht, dass er die ganze Sache für nicht ^ehr rationell hält. Will man nur frankirte Briefe haben, so hätte man das polle Recht, die Frankatur als obligatorisch zu erklaren ; so gut. wie die staatliehe Telegraphenanstalt keine Depesche besordert, sie sei denn zuvor befahlt, so gut als man es für ^.lässig halt, bei rekommandirteu Briesen, bei Postanweisungen, bei Drucksachen und Waarenproben die Frankatur zu fordern - gerade eben so gut ^ konnte mau es auch bei den Briefen thun, es ist überhaupt nichts, was der natürlichen Billigkeit widerstreitet, wenn Jeder (und so auch die V^stanstatt). pon dem man eine Leistung verlangt, dieselbe nur unter der Bedinguug übernimmt , dass man ihn sosort dasür bezahle. Dagegen liegt darin allerdings etwas Jrrationelles, dass man die Frankatur freistellt, die Unterlassung aber durch eine höhere Tar^e bestraft und ^- wohl zu bemerken --- dabei nicht denjenigen straft, der die Unterlassung begeht, sondern denjenigen, gegen den sie, ohne seine mindeste Verschuldung, b e g a n g eu w i r d . Der Bundesrath hat denn auch, in voller Würdigung dieser Gründe, in erster ^iuie für Einführung des ^rankaturzwanges instruirt , aber ^es wollte vo^. deutscher Seite nicht darauf eingetreten werden, obgleich man theoretisch die Richtigkeit des Standpunktes vollständig anerkannte. Mau hielt die praktischen Schwierigkeiten sür unüberwindlich und e^emplirte damit, dass,^ mit Ausnahme von Spanien, noch kein Staat in Europa gewagt habe, das Zwaugssrauko einzuführen, und dass England, das den Versuch einmal gemacht, nach kürzester Frist sich genothigt gesehen habe,
davon ^urückzukommeu. Es war gegen diese Bedenken uieht auszukommen, und so gelangte man dazu, an die Stelle des direkten Zwanges eine äußerst hoch gegriffene Vönalität (volle 100^ .)

zu selben , die allerdiugs , den überall gemachten Erfahrungen zufolge, dahin führen wird, die Zahl der Vortobriefe auf ein Minimum herunterzubringen. So erwünscht dies sür die Verwaltungen sein muss, sür das Bublikum bleibt der satale Effekt bestehen, dass derjenige (wenn auch nicht sehr erhebliche) Bruehtheil der Eorrespondeuz, der unfrankirt gehen muss und um dessen willen man ja eben den Frankaturzwang scheut, weil man das ,,Muss^ anerkennt, in einer Weise belastet wird, die zum Mindesten an der äusserften Grenze des Zulässigen steht. Der Bundes-

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xath glaubte indessen.--. und wohl mit Recht -- nachdem er den Frankaturzwang vorgeschlagen, das heroische Mittel des indirekten Zwanges, das jener Massregel im Resultat am^ nächsten kommen wird, nicht von der Hand weisen zu dürfen.

Die starke Begünstigung der Frankatur ist aueh im Grenzra.^onverkehr zur ....Geltung gebracht worden. Deutscher Seits ^ist hier sogar noch ü b e r die 100^ Zusehlag für den Vortobries hinausgegangen, indem der srankirte Brief .3 ^r., der unsrankirte dagegen 7 Kr. kostet. Es wurde hieraus von Seite der süddeutschen Staaten Gewicht gelegt, da man dort durch den Vertrag mit Rorddeutschland und wegen der Reduktion der .Kreuzer in Silbergroschen, ^u der sonderbaren Gewohnheit gelangt ist, als Zweifaches von 3 Kreuzern nicht 6, sondern 7 Kreuzer zu betrachten. Da diese Mehrbelastung lediglich das jenseitige Vublikum trifft, fo hatten wir keine Veranlassung, dagegen Einwendungen zu erheben, .sür das schweizerische Vublikum ist man bei 20 Rp. , dem wirklichen Zweifachen des frankirten Briefes, stehen geblieben.

Roch ist, bevor wir das Kapitel des Briefporto verlassen, ein weiterer Gegenstand zu berühren: die sogenannte G e w i e h t s p r o g r e s s i o n .

Als e i n f a c h e r B r i e f gilt in unserm internen Bostverkehr ein solcher von 10 Grammes Gewicht, in dem Vertrage dagegen ist dieser Ansatz auf 15 Grammes (deutscher Seits 1 Loth) erhoht ---eine Konzession an das Bnblikum, die nicht ganz gering anzuschlagen ist, da in der .^hat das Gewicht von 10 Grammes bald überschritten ist, während in den Ansatz von 15 Grammes auch ein sehr starker gewohnlicher Bries hinein^ geht. Es entsteht dann aber die weitere ^rage : Wie soll es gehalten werden, wenn das Gewicht dieser 15 Grammes überschritten ist^ Hier stehen sich zwei Systeme gegenüber, die man füglieh das srauzofisehe und das preußische nennen kann. Raeh dem erstern darf der Brief so schwer

sein als er will, man dividirt in sein Gewicht lediglich den Satz der

Gewichtseinheit (hier also das Loth) und bezieht die Ta^e des einfachen Briefes so oft, als die Gewichtseinheit iu dem Gewichte enthalten ist .

ein Brief von 10 Loth hat also 10 Mal die Ta^e des einfachen Brie-

fes, mithin wenn diese letztere 25 Ets. beträgt, Fr. 2. 50 zu bezahlen.

Das preussische System dagegen, das wir im internen Verkehr seit einigen Jahren ebenfalls angenommen haben, setzt ein gewisses Gewiehtsmax^imum (im Vertrage ein halbes Vsund) fest , was über dasselbe hinausgeht ist ein Vaket und geht folgeweise nicht mehr mit der Brief-, sondern mit der ^ahrpost. Bis ^u diesem Maximum aber wird keine weitere Abstufung gemacht, als die vom einsaehen ^um doppelten Bries. Was nicht ein einfacher Bries ist . d. h. was zwischen 1 Loth uud ^ .^

schwer ist , das ist ein doppelter Brief und ^ahlt auch unterschiedslos

die doppelte ^.ax^e , also --- sosern sraukirt --- 50 ^ soferu nnsrankirt, 100 Ets. Der schwerste Bries, der überhaupt nach deutschem System

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mit der Briefpoft geht, derjenige von 250 Grammes, würde also nach französischer Berechnungsweise 17 Mal die einfache Tax^e von 25 Ets.

......... Fr. 3. 75 zahlen, nach der preüssischen Berechnungsweise zahlt er 50 Ets. im Franko-, Fr. 1 im Portosalle. Jndem dieses ledere S.^ stem in den Vertrag aufgenommen worden ist., hat das Publikum einen Vortheil erzielt, der zwar nicht allzu häufig in der Praxis vorkommt, der aber für die Fälle, welche er betrifft, von nicht zu unterschätzende...

Wichtigkeit ist.

Was die R e p a r a t i o n des Portoerträgnisses anbelangt, so ist dieselbe verabredet auf dem Fusse von ^ für Deutschland und ^ sür die Schweiz. Dieses Verhältniss hält ungefähr die Mitte. zwischen demjenigen, das mit Frankreich und demjenigen, das mit Jtalien besteht; ^ dort wird nach -.^ und ^, hier dagegen halbscheidlich getheilt ^,. Wäre auf unsern Vorschlag eingetreten worden, für Süddeutschland 20 Ets., für .^orddeutschlaud eine höhere Tai.e zu adoptiren , so würde es den Verhältnissen entsprochen haben , wenigstens gegenüber den süddeutschen Staaten auf halbseheidlieher Theilung zugestehen, wogegen dem Rordbunde gegenüber dieses Resultat schwerlich zu erlangen gewesen wäre.

Hätte dagegen die Portonormirung in dem Sinne stattfinden können,

dass die ^raneatur obligatorisch erklärt wurde, die Schweiz 20 Rp. und

die deutschen Verwaltungen Ets. 25 ..^ 2 Sgr. .^ 7 kr. eingehoben hätten , so würde es sich empfohlen haben , von jeder Verrechnung zu abstrahieren und jeder Verwaltung zu lassen, was sie einnimmt. Rimmt

man an, was der Wirklichkeit ziemlich entspricht, dass der ganze Brief- .

verkehr sieh abspiegelt in einem Briefe, der von einem Punkt des einen .Landes nach einem Punkte des andern abgeht und in der (selten ausbleibenden) Antwort aus denselben , so würde von einem solchen Briefpaare das eine Stück der Schweiz mit 20 , das andere den deutschen Verwaltungen mit 25 Ets. bezahlt worden sein ^ von jedem einzelnen Briefe hätte also im Dur^schnitt die Schweiz 10, Deutschland 12 1/2 (- 1 ^.gr.) erhalten , oder mit andern Worten : jeder Staat hätte von der internationalen Korrespondenz genau seine Jnlaudsta^e bezogen, was ohne Zweisel die einzig rationelle Losung gewesen wäre und im Effeet den deutschen Verwaltungen doch einen Vortheil, aber einen massigen und durch die ^atur der Sache gerechtfertigten eingebracht hätte. Nachdem es unmöglich gewesen ist , dieses System überhaupt ^ ..^ine ^erglel.^ung mi.. dem ^erthelIungsmodus, wie er Deutschland g.^ge..^ über dermalen^ auf .^..rund ^. Ar^. ^ d^ Lindauer ^er.^rag^ von 1^52 in ^el.^ung steh^ ist nich^ w.^ht mogli.h, weil der Ietz.ere auf einer ganz andern Basts beruht. Indessen geh^ au.^ ei^r Ber^nung, welche der Berichterstatter angestellt hat, hervor, daß im .^ff.^ der neu^ ^ertheilungssuß ^on dem bisherigen nur wenig, indeffen d^ch i^n günstigen Sinne abweicht ^n der Gesammteinnahme bezieht gegenwartig die Schweiz thatsächlich etwa ^^^: nach dem neuen Vertrag

trifft es für ste 40 ^.

^ .

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916 zur Geltung zn bringen, konnte wohl gegen den Repartitions -Modus pon ^/.. und 1/2 nicht viel eingewendet werden^ einem so grossen Bostgebiete gegenüber wird es der Schweiz nnr in sehr seltenen Fällen und unter ganz besondern Eonjuneturen (wie sie bei Absehinss des italienischen

Bostvertrags wirklich obwalteten) gelingen, die halbscheidige Theilung zu erlangen. Hiezu kommt aber bei Deutschland noch ein besonderer Umstand : wie^ schon weiter oben. augedeutet wurde , führt der neue deutsehe Bostverein so wenig als der frühere eine gemeinschaftliche Kasse .

der Rordbund sowie jeder der drei süddeutschen Staaten ist in dieser Hinsicht durchaus ein besonderes Bostgebiet. Der Vertrag , den sie unter steh eingegangen haben , stellt das Brinzip auf , dass das Borto von jedem Brief demjenigen Lande zu gute kommt, welches ihn prodneirt, und in Betreff der von Aussen einlangenden Briefe gilt derjenige deutsche Staat als Broduetionsland, durch welchen sie ans deutsches Gebiet gelangen. Da nun alle schweizerischen Briefe, auch die nach dem Rorddeutschen Bunde bestimmten, über einen der drei süddeutschen Staaten eingehen, sowird^der deutsche Ta^-Autheil immer von einem derselben bezogen und der Norddeutsche Bund, obgleich Bestimmungsland, erhält davon gar nichts , während dagegen die Einnahme von der Antwort, die aus diesen Brief nach der Schweiz ergeht, nach dem gleichen Brineip

ausschließlich in die Kasse des norddeutschen Bundes fliesst. Bei dem

ganzen Briesverkehr in der Richtung Sch^ei^Rorddeutschland und umgekehrt erhält also der Norddeutsche Bund von jedem Briespaare (Brief und Antwort) nur den einfachen Betrag des deutschen Ta^-Antheils, von jedem einzelnen Briefe also die Hälfte desselben . ist dieser nun auf 1/2 von 25 Ets. , also ans 15 Ets. festgestellt, so ist die effektive

Einnahme des Rordbundes durchschnittlich per Brief nur 71/2 Ets. ,

die andere Hälfte - 71/2 Ets. - bezieht dagegen derjenige süddeutsche Staat, über dessen Grenze der aus der Schweiz kommende Brief ein^ tritt. Dieser Betrag. von 71/2 Ets., der dem betreffenden suddeutschen Staate Anfällt, stellt gewifsermassen die Transit -Tax^e vor, und wenn man die Sache so an.sieht, so ergibt sich, dass wenn von den gesammten

25 Ets. die ^weiz 10 Ets., der Rordbund nur 71/2 erhält, der

lettere jedenfalls die grossere Hälfte der süddeutschen Transitée ans seine Schultern nimmt. Am besten fahren dabei freilich die Süddeutsehen : in ihrer eigenen Eorrespondenz mit der Schweiz beziehen sie immer den g a n z e n deutsehen Tar^-Antheil und von der Korrespondenz zwischen der Schweiz und Rorddeutschlaud eine sehr hoch gegriffene Trausitgebühr ; aber es ist klar, dass hierin nur eiue Ausuutzung der natürlichen Vortheile ihrer geographischen Lage zn finden ist und dass, wenn Jemand sich über deu Efseet zu beklagen hätte, dies weit eher der Norddeutsche Bund als die Schweiz wäre : der le^tern bleibt wenigstens als Ta^Antheil immer ihre interne Tax^e von 10 Ets. :^ der erstere dagegen bleibt mit seinem Tax^antheil von esseetiv 71/2 Ets. sehr weit hinter

^17 dem Jnlandporto pon 121/2 Ets. zurück. Es ist aber begreiflich., daß bei solcher Sachlage der. ..^ordbund nicht wohl die Hand dazu bieten konnte , den deutsehen Ta^.-Antheil noch unter die drei Fünftel herabzusehen, und die Schweiz hat dann auch, in Würdigung dieses Verhältnisses, sich mit jener ...^ormirung einverstanden erklärt. Eine Ausnahme von de... Regel tritt ein im Grenzrayons^Verkehr , wo der Einfachheit wegen jede gegenseitige Verrechnung wegfällt und jede Verwaltung dasjenige behält, was sie auf srankirt abgehenden oder unfrankixt einlangenden Briefen von .hrem Bublikum bezieht.

Die Artikel 6 und 7 des Vertrags reden von Drucksachen und W a r e n p r o b e n , die im Wesentlichen durchaus gleich behandelt werden; beide unterliegen dem Fraueaturzwange und geniessen die sehr erheblieh ermäßigte Tax^e von 5 Ets. (2 Kr. oder 1/2 Sgr.), innerhalb des Grenz-

Rayons sogar 2 Ets. (1 Kr.) per 40 Grammes. Diese Ansähe sind freilich in den verschiedenen Münzsorten nicht gleichwertig ; denn 1/2 Sgr. ist gleich 61/2.. Ets., 2 Kr. ...^ 7 Ets.^ und 1 Kr. ist sogar fast das Doppelte der 2 Ets. . allein bei diesen kleinen Beträgen schien es

wichtiger, aus handliche Zahlen. als auf genaue Reduktionen zu äehten.

Bei der Frage der Repartition der Erträgnisse wurde daraus Rücksieht genommen, dass die höhern deutschen Ta.^.en, bei bestehendem Frankaturzwang , lediglich aus deutschen Täsehen fliessen und dass es daher billig ist, das hiedurch entstehend^ Plus der Einnahmen auch den deutschen ^er^ waltungen zu gute kommen zu lassen ; desshalb die Bestimmung , dass von dem gesammten Verkehr die Schweiz die Hälfte dessen erhält, was eingenommen würde, falls beidseitig die schweizerische Tax^e von 5 Ets.

per 40 Gr. bestände. Rur im Grenzrayou ist auch hier, wie bei den ^Briefen, der Grundsa.^ aufgestellt, dass jeder Theil behält, was er hat ; wahrscheinlich ist h i e r d..r Versandt grosser.aus Seite der .Schweiz (während ini a l.l g e m e i n e n Verkehr mit Drucksachen das Gegentheil zutrifft) und die fragliche Bestimmung daher ^u unfern Gunsten. Dass

bei den Drucksachen auch geschäftliche ^..sä^e iu Schrift , RothstistAnstrich^ u. dgl. zugelassen werden uud dass bei Korrekturen das Manu-.

seript beigelegt werden da^s , ist sicherlich willkommen zu heissen . die

Bereitwilligkeit der deutsche^ Verwaltungen, hieraus einzugehen, beweist,

dass man dort heutzutage ..icht so ängstlich ist, als es anderwärts viel-

fach noch der ^all zu sein^ scheint.

Keiner besondern Erörterung bedars der Art. 8, welcher von der R e c o m m a n d a t i o n handelt . dass auch bei Drucksachen und Waarenproben dieselbe als zulässig erklärt ist, entspricht dem Seitens der Schweiz gehegten Wunsche , dass hiuwieder die Reeommandationsgebühr und .^ie allsällige Gebühr für den Rückschein einfach der absendenden Verwaltung verbleibt, ist durch die Ratur der Sache gereehtsertigt.

91.^ Viel wichtiger ist dagegen der folgende Artikel 9, der im Vrinzip die P o s t a n w e i s u n g e n im schweizerisck^deutsehen Verkehr einführt. Allerdings wollte man sieh deutscher Seits ^u etwas Weiterm nicht verstehen, als ^u einer solchen prinzipiellen Bestimmung, wonach die B o st v erwaltungen ermächtigt werden, das Jnstitut von stch aus ins Leben zu.

führen. Da bei der Verschiedenheit der Münzs.^steme die Sache jedenfalls praktische Schwierigkeiten darbietet, so war es wohl ..neh sachlich angemessen, möglichst Vieles der Ersahruug und dem Ermessen der Administration ^u überlassen, dagegen nicht Bestimmungen, die man wohl jetzt sür e^ut hält , über deren Zweckmäßigkeit aber eben doch erst die Erfahrung entscheiden muss, in einen Vertrag niederzulegen, dessen Abändernng immer mit grossen Weiterungen verbunden wäre. Dass das Maximum , das für Postanweisungen als zulässig erklärt ist , nur auf 50 Reiehsthaler (....^187^ Fr^) ansteigt, dars gewiss als richtig augesehen werden, das Bedürsniss der Postanweisung besteht wesentlich doch nur für kleinere Beträge und die ungeraden Appoints grosserer Summen, und hinwieder werden die Baarvorräthe der Bostverwaltungen durch die Vostanweisungen in solchem Grade in Anspruch genommen, dass einige Vorsieht und Beschränkung wohl am Vlatze ist. Zudem ist in Deuschland auch beim internen Verkehr 50 Thaler das Maximum, und es ist keinem Staate zuzumuthen, dass er in solchen Dingen im internationalen Verkehr über die sür das Jnland gezogenen Schranken hinausgehe. Gerne wird man in der Schweiz die Bestimmung sehen, dass das Mandat einen beschreibbaren Eoupon erhält ^wodurch in den meisten fällen der Bries erspart werden kann .^ eben desshalb musste und durste auch die Gebühr, wenigstens sür grossere Beträge , etwas hoher angesetzt werden . sie ist dasür bei kleinen Beiträgen nnd namentlich im Grenzverl.ehr so massig, dass die grosse Bequemlichkeit sicherlich nicht zu theuer erkauft ist.

Während nun aber der Vertrag nur die allgemeinsten Grund^üge aufstellt und alles Detail der Verständigung der Verwaltungen über-

lässt, ist in dem Reglement, das gleichzeitig in Berlin vereinbart wurde,

diese Verständigung bereits erfolgt, nud es ist das Versahren hier für dl...

nächste Zukuust (gewissermassen probeweise) vollständig geregelt, so dass, wenn der Vertrag ratisieirt wird, das Jnstitut sofort mit dessen Jukrasttreten ebenfalls ins Leben geführt werden kann. Diese Regelung ist ganz nach den von den schweizerischen Kommissären ausgestellten Grundsätzen ersolgt, nachdem schwere Bedenken, die zuerst namentlich preussischer ^.eits dagegen erhoben wurden, glücklieh beseitigt waren. Der Hanptpnnkt war dabei die ^rage , ob das Original.nandat durchgehen oder aus einem Auswechslungsbüreau an der Grenze in ein internes Mandat des Bestimmungslandes umgesetzt .verden solle ; deutscher Seits befürchtete man, dass bei der Verschiedenheit der Münzs.^steme eine direkte Versendnug und die dadurch bedingte, den einzelnen Vostbüreaux^ auffallende Bsl.ieht der Reduktionen zu grossen Uebelständen sühren werden; schweizerischer Seits

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1

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^heilte man diese Besorgniss nicht und setzte dagegen einen hohen Werth Warans, da^ das Mandat, wie es ausgegeben wird, in originali bis zur .Bestimmung gehe , weil nur in diesem Falle der beschreibbare Eoupon .an demselben angebracht wenden kann. Die Erfahrung muss nun zeigen, ob die Deutsehen mit ihren Bedenken oder wir mit unserer Zuversicht

^Recht gehabt haben. Jn Betreff des Munisses ist schon durch den Vertrag festgestellt, dass das Mandat auf die Laudesmünze des B e st i m-

m u n g s o r t e s lauten mnss, nur dadurch ist der .Ausgeber sicher, daß der Adressat g e n a u den Werth erhält. den er ihm zukommen lassen .vill, auchdars man annehmen, dass in den meisten Fällen das Mandat ^ur Zahlung einer Rechnung dient , die der jenseitige Rechnungssteller natürlich in der Münzwähru.^g s e i n e s Landes ausgestellt hat . derjenige, der sie zahlte wird also sehr froh sein, wenn er, in einfachem A.nschlnss an diese Rechnung, den Betrag, der seinem Gläubiger an dessen Wohnorte Bezahlt werden soll, in der jenseitigen Münze benennen kann. Was .er nu^in der Münzwähr..u^ des Ausgabegebietes der ^oftverwaltuug, welker er das G..ld übergibt, zu zahlen hat, das ist eine rein interne Frage, welche im Vertrag .^cht zn regeln ist, sondern welche lediglich ^wischen dem Aufgeber und seiner Bostverwaltnng abzumachen bleibt.

Das Reglement sagt daher hierüber ganz logisch . ,,Der Boftanstalt des

Au.^gabegebiets b leibt ü b e r l a s s e n , nach dem jeweiligen Börsenkurse zu .bestimmen, wie viel der Ausgeber zur Deckung der Auszahlung einzuzahlen ^hat.^ Eine andere und etwas schwierigere Frage ist die, wie die BostVerwaltungen unter sieh über den Vostanweisungsverkehr abrechnen. Das Reglement bestimmt auch hierüber, und zwar in etwas anderer Weise, als es im Vertrage in Betreff der gewohnlichen postalischen Generalabrechnung (^ 25) der ^all ist. Während hier ein sester Redn^tionsfnss (1 Fr. ........

.8 ^gr. ^ 28 .^r.) angenommen ist, wird sür die Guthaben und Verpflichtungen a..s dem Vostan^eisungsverkehr (^ 40 des Reglements) ein Verfahren vorgeschrieben, das auf die mogliehen Kursschwankungen Rücksicht nimmt. Man geht dal^ei von dem Grnudsa^. aus, dass ans dem Bostanweisuugsverl.ehr den Verwaltungen kein Gewinn, aber jedensalls auch kein Verlust entstehen s..ll, und dass demnach die Gesahr nicht auftauchen din.se, gegebeneu ^alis aus Grund eines festen Reduktionsfusses der jenseitigen Verwaltung mehr vergüten zu müssen , als man , nach Massgabe des wechselnden Börsenkurses (s. vorhalb) von den Aufgebern ^wir^lieh empfangen hat. M.^.u hat nun geglaubt, die richtige Losung ^ariu zu finden , dass für die Reduktion der mittlere Eurs desjenigen ^Monats, welcher bei der Verrechnung iu Frage liegt, als Basis dienen

soll. Der Unterzeichnete hält es ind.essen sür sehr möglich, dass die Be-

sthnmung , dnreh welche ein Theil der preussische^. Bedeuken beseitigt werden musst^, in ^Zukunst, wenn ^.die Erfahrung günstig anssällt, durch .eine einfachere Massregel , d. h. durch Aufstellung eines festen Reduktionssusses doch erseht ^ werden dürfte. Da das Ganze uur durch das

Bund^lat... Ja^rg.XX. Bd. II.

68

920

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Reglement geordnet ist und also eine sehr bewegliche Ratnr hat, so wir^ es leicht sein, diejenigen Resultate, die man aus der Erfahrung ge.vinnt, später im Sinne einer ungefährlichen^ Vereinfachung ^u verwertheu. ---.

Dass neben der brieflichen aueh die telegraphische Postanweisung znlassi^ erklart ist, wird in der Schweiz sehr wahrscheinlich, da wir dieselbe Einriehtun^ im internen Verkehr auch haben, gerne gesehen werden. Roeh ist ^u bemerken, dass die T.^ertraguisse aus den Postanweisungen zwischen beiden Staaten halb^heidlieh getheilt werden sollen.

Bei Art. 10, welcher von der E^pressbestellung handelt, ist wesentlieh nur das hervorzuheben, dass hier ei... Grn..sa^ preisgegeben worden ist, an dem wir ..m internen Bostverkehr bisher festgehalten haben : die Forderung nämlich , dass E^pressbriefe rekommandirt und demnach auch.

frankirt werden müssen. Man hat dies ^n Vertrage fallen lassen, weil die gründe, die deutscher Seits sür das gegenth^l.ge System angebracht wurden, ohne .Zweifel stichhaltig find. Es ist nämlich der Ratur der Sache nach klar, dass jeder Br^ef, von dem man wünscht, dass er dureh Erpressen bestellt werde ,^ eine dringliche Mittheilung enthalten muss.

entsteht er nun kur^ vor Vostabgang, so bleibt, namentlich in grossern Orten, ^uweilen ke.ue Ze.t übr^g, um noch die mit der Recommandation verbundenen ^ormliehkeiten ab^uthun , es wäre vielleicht moglich , den Brief noch am Bahuhos in den tasten des fahrenden Büreau ein^uwersen uud damit ei.^en ganzen .^ag zu gewinnen , aber ihn ans die Vost ^u tragen , dort einschreiben zn lassen und die Margen aus^uklebeu , dazn reicht die ^eit n.ch. mehr au-. Diesem Verhältniss , das gerade bei dringliehen Mitthe.lungen, deren Rothwendigkeit zuweilen ga.^ plo^ lieh eintritt , sehr le.eht Antreffen kann , ist dadurch Rechnung getragen , dass man die Bricht der Rekommandatlon gestrichen hat, während ...adnreh selbstverständlich die Freiheit, den Brief doch zu rekomu..andiren, in keiner

Weise beschränkt ist.

^ie Artikel 13 und 14 behandeln die ^rage des Transits. Dass

man st..h gegenseitig den Ein^ellrans^ ans und nach dritten Ländern in dem Sinne ^.gestand , dass die transitire..^e.. Briefe mit keiner hoh..rn Tar^e, als mit dem für den internationalen Verkehr verabredeten. Ta^ anth^il belegt werde uud dass also das Gesa.u.utporto nie mehr betragen soll, als die deutsch ^ s.hw.^eris.h... Vertrags.. und die Julandsta^e des dritten Landes, woher od..r wohin der Brief geht. dies konnte von ^nsaug an nleht zweifelhaft sein. Hingegen entstand ^ie ^rage , in wie weit es mogli^.h sein werde. geschlossene Transite naeh einzelnen Ländern ^u erlauben, mit denen unsere Korrespondenz über Deutschland v.^rn.ittelt werden u.nss. Der Bundesrath setzte elnen hohen Werth Daraus , die bezügliche Znfage wenigstens sür Belgien und .^ollaud ^n erlaugen ^ dieser Wunsch ist denn ..n ..h in Ersüll...ng gegangen, und es sind noch England uud die uordamer^anisehe Uuion hinzugekommen. .^b die Gestattnng

.

.)21

des geschlossenen Transites über Deutschland nach England eine praktische Bedeutung gewinnen ^wird, kann erst die Ersahrung lehren, ^.denfalls ist es nicht ohne. Werth, dass wir .nun die französische und die deutsch^ Route neben einander haben und dass hieraus gegenüber den Begehrlichkeiten der französischen Administration ohne Zweifel Vortheil gezogen werden kann. Was den .^reis des Transits anbelanat, so ist es leider (fast unbegreiflicher Weise) nicht gelungen, die Forderung durchzusehen, dass nach den verschiedenen .Landern ein gleichmäßiger Sa^ in Anwendung domine , die deutschen bestanden daraus, bei Holland .^n 30 grammes ^Briefe 25 Ets. zu fordern, während nach Amerika, England und Bel-

gien die Forderung auf 20 Ets. ermäßigt wurde. Es ist dem Unter-

zeichneten nie recht klar geworden, was eigentlich der Grund dieser doch so unbedeutenden Differenz und der Fähigkeit, womit man daran festhielt, gewesen ist. Von grosser Bedeutung ist die Sache nicht, und die

25 Ets. für den holländischen Transit haben uns nicht gehindert, den

Bries nach Holland in dem Vertrag, der mit diesem Lande abgeschlossen ist, aus die sehr massige Tar.e von 30 Ets. herabzusehen, ohne befürchten.

zu müssen, dass unser Tax^.nth^.il unter die Jnlandsta^e herabwinken werde..

Für Drucksachen und Waarenproben ist nach allen Landern, wohin ein geschlossenes ^aket gehen kann , die gleichmäßige Ta^.. von Fr. 1 per ^ilogramm zugestanden worden.

Ein geschlossener Transit nach Dänemark, der schweizerischer Seits beantragt wurde, wollte nicht bewilligt werden , nach Norwegen, Schweden und Russland wurde es schweizerischer Seits nicht einmal verlangt, weil, anch wenn Deutschland ihn bewilligen würde, direkte postalische Beziehungen mit jenen Ländern höchst wahrscheinlich doch nicht angeknüpft werden könnten. Bei Dänemark wäre ^ies anders gewesen, und der Unterzeichnete ist ausdrücklieh pon dem in Berlin anwesenden dänischen ^ostrommissär gebeten worden, aus die Bewilligung des Transitsehlusses durch Deutschland hinzuwirken, da ihm (bei Unterhandlung des däniseh^deutsehen Ver^ trages) das Begehren abgeschlagen worden sei. Wir waren indessen, wie schon bemerkt, nicht glücklicher, als der dänische Unterhändler, nur darf wohl sofort hinzugefügt werden , dass die ^ache von keinem erheblichen .Belangeist. einmal sind unsere Vexkehrsbe.^ehungen mit Dänemark nicht sehr entwickelt und demnach die Zahl der mit diesem Lande gewechselten .Briefe nicht bedeutend. sodann aber werden wir, in .^olg^. der neuen Vertragsabschlüsse Deutschlands mit den nordischen ...Staaten ..n der grossen Erleichterung, ^ie man damit dem Briefv.^r^hr bereitet hat, auch bei'm Einzeltransit Theil nehmen. Namentlich nach Däne^nark wird das ^orto sehr billig sein, und es ist bereits ein gesichertes Resnltat,^ dass der einfache frankirte Bries an^ der Schweiz nach Dänemark auch im Einzeltransit durch Deutschland nur 3 ...^g... (^ 37 .^ et.) kosten wird, es ist wahrseheinlich, dass, auch bei Gestattung des abgeschlossenen Vatets, eine er-

hebliehe Ermässigung dieses -- angesichts der grossen Distanzen sicherlich sehr billigen -- Ansa^es doch nicht möglich gewesen wäre.

922 ^

Was nun den Transit durch die Schweiz anbelangt , so hat unser .Land iu Folge seiner geographischen .Lage eine grosse Bedeutung sür die deutsch-italienisehe Eoeresponden^, und wenn die Verhältnisse noch ebenso beschaffen wären . wie vor 10 Jahren, so hätten wir, im Besitze der besten und sehonsten Bässe nach Jtalien, ohne Zwe.fel sehr Vieles von Deutschland durch Gestattung eines billigen Transits erlangen konnen . der schweizerische Unterhändler hätte dann --^ was bei jeder Unterhandlung von entscheidendem ^Werthe ist -^ eine W a s s e in der Hand gehabt und wäre in der Lage gewesen, manche unsererseits erhobene Forderung durchzusehen, die je^t hat müssen fallen gelassen werden. Denn seitdem die Eisenbahn über den Brenner in Betrieb gesellt ist, haben unsere Bässe eine schwere Eoneurre..z erhalten, und es fällt dieselbe um so mehr ins Gewicht, als Oesterreich mit dem deutsehen Bosteonsortium in dem Verhältnisse steht , dass man sieh gegenseitig als Jnlaud betrachtet. Der deutsche Brief ^ahlt also, über den Brenner gehend, bis an die italienische Grenze nur die Jnlandsta^e von 1 Sgr., und es wird hiedureh moglich werden, iu dem im Wurse liegenden deutsch^talienischeu Vertrage das Borto uugemein niedrig an..

^use^en. Es versteht sieh, naeh dem Gesagten, wohl von selbst, dass der deu^eh^talienisehe Briefverkehr stark nach der Seite des Brenner ^ieht und dass ein erheblicher Theil desselben sür die Schweiz nnr dann zu retten sein wird , wenn der Transit durch dieses Land ungemein billig bewerkstelligt werden kann. Diese nnersreuliche Sachlage bildet den Grund, wesshalb man sich schweizerischer Seits dazu verstanden hat, sür die 30 Gr.

tran^irender Briese mit 10Et. , sürdas Kilogramm Drucksachen und Waarengroben mit ....0 Et. vorlieb zu nehmen, d. h. sieh Transits.^ gefallen ^u lassen, welche gerade 50.^ dessen vorstellen, was wir Deutsehland zu l.e^hlen haben.

Einer besondern Erläuterung bedars wohl no.^h das le^te Alinea des ^ ^4. Deutsehland geht stark daraus aus, sür das oben besprochene preussische System der Gewiehtspro^ressiou Bropaganda ^u machen . es wird dahin trachten, namentlich auch Holland nnd Jtalien, mit denen es demnächst iu Verhandlungen eintritt, sür dieses ^ftem ^n gewinnen. Rehmen wir nun an, diese beiden .Länder ^adoptiren dasselbe und es verkehre also die ..^ehweiz mit Holland via Deutschlaud, uud ebeuso Deutsehland mit Jtalien via Sehwei^ uach den.. System, wobei jeder^ Brief über 15 Gr. Gewicht

lediglieh. ohne weitere ^lbstusuug, als doppelter Brief gilt und demgemäss

auch doppelte Ta^e befahlt .^ nehmen wir serner an , dass diese Tar^e,

sowohl sür Sehwei^Holland, als sür Deutsehland-Jtalieu 30 ^t. sür den einsaeheu Brief betrage. Ein Bries von 150 Gr. Gedieht, der, aus der Schweig kommend, uach Hollaud geht, ^ahlt also ^l) Et. Borto, sosern er sraukirt ist.^ müssie ..un, uaeh dem allgemeinen Sal^e vou 25 Et. per 30 Grammes der deutsehen Bostverwaltuu^ der Transit vergütet werden, so betrüge dieser für den 1.50 Gr. schweren Bries 5 mal 25 oder 125 Wappen. Der schwe^.^holländischen Administration bliebe also nieht nur

923 nichts von dem Vorto üb^ig , sondern sie müsste noch 65 Et. zulegen, um nur den Transit bezahlen zu können. Ganz ähnlich verhält es sich natürlich bei der italienisch-deutschen Eorrespondenz , wenn auch dort in Folge des niedriger gehaltenen Transitées die Ergebnisse etwas weniger schrofs aussallen würden. Um ein solches, selbstverständlich durchaus unzulässiges Verhältniss zu beseitigen, ist das fragliche Alinea und der Art. 14 in den Vertrag aufgenommen worden. Danach würde. in den Fällen, um

die es sich handelt, also bei^m Verkehr zwischen Schweiz und Holland und

zwischen Deutschland und Jtalien, sosern alle diese .Länder das System der einsach-doppelten Gewich..sprogression annehmen, die Sache so behandelt: die ^transitleiftende Verwaltung wiegt das durchgehende Briefpaket nicht ab, sondern die darin enthaltenen Briefe werden g e z ä h l t , und zwar in der Weise, dass der doppelt.. Bries sur 2 Briese gerechnet wird, liegen

also z. B. .^0 einfache und 20 doppelte Briefe darin, so wäre dies gleich

90 Brief- Einheiten ^orts s.niples), und es ist also 90 mal derjenige

Betrag zu vergüten, der sür die ^Brief-Einheit festgestellt ist. Was nun diese Feststellung selbst anbelangt, so ist sie in dem Vertrage dahin erfolgt,

dass sür jede Bries^Einheit ein Dnrehschnitts-Gewiel.t von 7 ^ Gr. angenommen und demgemäss gesagt .st, dass für die Bries-Einheit der vierte Theil von dem zu zahlen ist, was sür 30 Grammes im ersten und zweiten

Alinea des ^ 14 stipulirt ist, d. h. z. B. im Verkehr der Schweiz mit Holland 6 ^ Et. , im Verkehr von Deutschland mit Jtalien 2 ^ Et.

Mit dieser Bestimmung ist der oben dargelegte Uebelstan^ ohne Zweifel in einer durchaus befriedigenden Weise beseitigt.

Jn Betreff der Z e i t u n g e n u n d Z e i t s eh r i f t e n enthält Art. 15 des Vertrags nur ..ine fehr kurze Bestimmung, wodurch nur die Frage gelost ist, wie man sich gegenseitig die Zeitungen auf der Grenze zuliesert , es soll dies in der Art geschehen, dass lediglich der Einkaufspreis , unter Zusehlag der sür abonnirte Zeitnugen im internen Verkehr Anwendung findenden Gebühren, in Anrechnung gebracht wird, eine Bestimmung , gegen welche wohl nichts wird eingewendet werden können.

Dagegen ist dureh den Vertrag die weitere ^.rage nicht beantwortet, was dann mit den Zeitungen, wenn sie der jenseitigen Verwaltung abgeliesert sind, von ^eite derselben gemacht .werden soll. hier kommen also ganz einfach die internen Bestimmungen jedes Landes zur Anwendung. Diese aber sind in Deutsehland folgende : statt eines ^ortosa^es per Stück wird

eine sog. Debit-Tax^e bezogen, welche 25^ des greises beträgt, zu

welchem das Blatt an der Grenze übernommen wird , beziehungsweise bei Zeitsehristen, die wöchentlich nur einmal erseheinen, 12 ^ ^ jenes Preises. Mit dieser Ta^.. ist der ......ran sport bis zum B u r e a u des Bestimmungsortes bezahlt : verlangt der Abonnent die Bestellung in sein Hans, so muss er dasür ein.. Gebühr bezahlen, die in den verschiedenen Staaten verschieden normirt, aber nirgends sehr bedeutend ist. ^n Breussen und einigen andern Staater. des norddeutschen Bundes besteht daneben

924 (wenigstens für politische Blätter in d e u t s eh e r Sprache) auch noch ein ^eitungsstempel.

^..r ungern ist schweizerischer Seits der ^weite Absal., des ^ l 5 zugegeben worden , welcher die R^hte je^es Staates zu ^eitnngsoerboten ausdrücklich wahrt , indessen wäre die Weglassnng kaum von praktischem ^u^eu gewesen, da die polizeilichen .^.oheitsbesuguisse durch einen Bostpertrag schwerlich als präjndieirt betrachtet werden konnten , auch wenn sie nicht ausdrücklich gewahrt sind. Die Schlussphrase dieses Absa^es hängt dau.it zusammen, ^ass man sieh im ^ordbu.^de ernstlich mit der ^rage beschäftigt , ob uieht das durch die ^ostverwaltung vermittelte Zeitungs..Abonuemeut und der Bostdebit überhaupt beseitigt und der Zeitungsverkehr, wie es bekanntlich in Frankreich der ^all ist, einfach auf ^en Weg des Buchhandels verwiesen werden soll.

Was nun den zweiten Theil des .......Ertrages betrifft , welter deu F a h r p o ft v e r k e h r beschlägt , so kann sich hierüber der Bericht auf wenige Bemerl^uugeu beschränken, da hier^ im Ganzen wenig Reues ausgenommen ist. Man bleibt nach wie vor aus den. Standpunkte stehen, dass Ta^gre..zpu..kt.. angenommen werden und bis ^u diesen jeder Theil seinen internen Taris ^ur ^lnwendnng bringt. Deutschland ist übrigens geneigt, wenigstens sür den internationalen Verkehr einen Taris einführen, der, gegenüber dem sur den internen Verkehr geltenden, eine grosse Vereinsachnng darbietet und in. l^rgebniss wenigstens annähernd mit demselben

zusammenfällt. Es ist hieraus iu dem ^chlusspassus von ...l linea 2 des

^ 18 (,,oder einem diesem im ^..urchschuitt entsprechenden Tarife^) hingedeutet, und es kann diese .......estimmun^ der Schweig, eben.. weit eine grosse Vereinfachung bezweckt wird , keineswegs unangenehm. sein. ^,ie Gr^.ndzüge des neuen Tarifs sin^ iu der Eouvention ^uit Belgien, welche

bei den mieten liegt, dargelegt, ^ie. finden sie dort im Art. 1l (.^. 7^.

Was die Nachnahmen oder ^ o st v o r s ch ü s s e anbelaugt, so war diese Einrichtung sehon im ^iu^auer-Vertrag vou 1852 vorgesehen, uud dasjenige, was der neue Vertrag darüber enthält, ist sonaeh im Weseutliehen nur eine Bestätigung .dessen, was bereits besteht. ^.ie ^tailbestimmungen sind der ^.lrt, dass sie unser.. internen ..formen völlig .^utsprechen. Bekanntlieh besteht bei uns die Vorsehrist, dass das ^orto bei ^achnah.uen vorausbezahlt wird, während in Deutschland eiue derartige

Verpflichtung dem Absender nicht ausgelegt ist. Die Divergenz ist nun im Vertrage dahin ausgeglichen , dass jedem Theil s r e i g e st e l l t ist, die Vorausbezahlung zu forderu oder nicht.

Die ^olge wird die sein, dass jeder ^taat sein bisher im internen Verkehr besolgtes ^stem ein.^

saeh beibehält.

Der Art. 22, welcher die wichtige Frage der G e w ä h r l e i st u n g regelt, ist im Wesentlichen demjenigen Vertrage eullehnt, welcher zwischen .......ord^. und Süddeutschen^ besteht. Die Bestimmungen tresseu mit unsern

925 internen schweizerischen formen nicht überein , aber man wird bei genauer ^Vergleiehung zugeben müssen, daß die deutsche Fassung nach Form und Jnhalt bei weitem sorgfältiger und besser ist, als die unserige, und der Unterzeichnete hat daher keinen Anstand genommen , sofort die Hand zu bieten zur Ausnahme der als vorzüglich anerkannten fremden Bestimmung ^gen. Sollte es sich als un^ukömmlich erweisen, verschiedenartige .formen für die Gewährleistung im .Jnnern und im internationalen Verkehr neben einander zu haben, so dürste es sich empfehlen, die internen Bestimmungen nach den je^t vertragsmässi^ adoptirten zu modisieiren. Durch das letzte

Alinea des Artikels ist, wohl ganz genüglieh, den Bedenken Rechnung ge-

tragen, welche Seitens des hohen Bundesrathes gegen eine weit gehende Garantie für die durch die schweizerische Bostverwaltung in oberitalienischen Landen geführten ^o^tk..rse gehegt worden find. Die Schweiz gibt den aus Deutschland stammenden Vostgegeuständen kein anderes und besseres Recht , als sie im Stande ist , den ans eigenem Lande stammenden zu Theil werden zu lassen.

Durch den Art. 25 find die Grundsa^e seftgestellt , welche bei der G e u e r a l a b r echn u n g (mit Ausnahme des Bostanweisungsverkehrs, s. oben) massgebend sein sollen. Die fatale Bestimmung des Lindauer Vertrags von 18^2 , wouach die Abrechnung beidseitig in süddeutscher Währung erfolgen musste , ist nun durchaus beseitigt ; dieselbe wird in Zukunft in dem Sinne stattfinden, dass sie aus die Währung des Landes lautet, welchem gezahlt werden mnss , und sür die Berechnung des Saldo ist ein fester Reduetionsfuss aufgestellt, bei welchem zweifelsohne die Schweiz .unter allen Umständen recht gut bestehen wird.

Dass das A u s s ü h r u n g s - R e g l e m e n t , wovon der Art. 26 ^redet, bereits verabredet und gleichzeitig mit dem Vertrag unterzeichnet worden ist, wnrde bereits oben gesagt. Alle diejenigen funkte, welche Art. 26 auszählt, haben d..rin ihre Regelung gefunden, und zwar durchgängig in einer Weise, womit die schweizerische Bostverwaltung sich ohne .^as geringste Bedenken einverstanden ^erklären durste.

Die S eh l ussb e st i m m u n g e n des Art. 27 bedürfen keiner .^eitern Erläuterung. Rur das sei hier noch bemerkt, dass es ursprünglich in der Absicht des holten Bundesrathes lag, die auf dem Lindauer Vertrage beruhenden separaten .^lbmaehuugen mit den drei süddeutschen Staaten gleichzeitig mit dem Hanptvertrage zu revidiren. Es .ourde indessen nachträglich sür zweckmässiger erachtet, davon Umgang zu nehmen , wesentlich ^..nch aus dem Grunde , weil hiebei mancherlei ganz spezielle und lokale fragen zn regeln sind, deren Kenntniss nur bei den Beuten an Ort und Stelle vollständig vorausg^se^t werden darf. Es ^äre also schwierig ge^wesen, in Berlin die Sache so zu erledigeu, dass nicht nachträglich Manches als unpassend erschienen wäre , zudem drängte die Zeit, und man über.zeugte sich auch, bei eigner porläufigen Besprechung, dass wenigstens einige

^926

.^

punkte der Art waren, dass man schwerlich^ ohne mehrfache Beratungen mit den heimischen Ober- und Lokalbehörden zum ^iele kommen würde.

So ist dann der Gegenstand späterer Separatverhandinng zugewiesen worden, doch in dem Sinne, dass die bisherigen Eonventionen, so weit sie nichts durch den Vertrag selbst als abgeändert erscheinen, bis zur erfolgten neuen

Verständigung noch in .^rast bleiben.

Hiermit kann der Unterzeichnete seinen Berieht schlössen . er thut es.

mit den.. Wunsche, dass durch den neuen Bostvertrag mit unsern deutsehen Nachbarn dem schweizerischen Verkehr eine erhebliche Forderung ^u Theil werden und dass also dieser Vertrag, wenn aueh in bescheidenem Masse,.

zur Erhohnng der Prosperität unseres Landes Einiges beitragen moge.

Für die hoehst erspriessliehen Dienste, welche die dem Unterzeichneten beigegebenen Fachmänner, die Herren Oberpostsekretär Steinhäuslin und Oberpostkontroleur Fuehs bei den Unterhandlungen geleistet haben,.

will ieh nicht unterlassen, meine vollste Anerkennung auszusprechen. Ohne.

diesen werthvollen .Beistand wäre der schweizerische Unterhändler , der in den einschlägigen Fragen, namentlich bei^m Beginn, sehr wenig orientât war, in der That nieht in der Lage gewesen, die Verhandlungen in ge^deihlicher Weise zum Ziele zu führen.

Bern, den 20. Ma... 1868.

Mit vorzüglicher Hochschäznng ergebenst : l^ ^. ^eer.

927

#ST#

Postvertrag zwischen

der Schweiz einerseits und dent norddeutschen Bunde, Bauern, Würtemberg und .Baden andererseits.

(Vom 11. April 1868.)

Der Bundesrath de.. schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits, und Seine Majestät der König von Vreussen, im Ramen des .....orddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bauern, Seine Majestät der König von Württemberg und Seine Königliche Hoheit der Grossherzog von Baden, andererseits, von dem Wunsche geleitet, eine den dermaligen Verhältnissen entsprechende Regelung und Erleichterung des gegenseitigen Postverkehrs herbeizuführen, haben den Abschlnss eines Postvertrags beschlossen und sür diesen Zwek zu ihren Bevollmächtigten ernannt : Der Bundesrath der schweizerischen Eidgenossenschaft : den Nationalrath Dr. Joachim H e e r , und keine Majestät der König von Preussen : Allerhöchstihren General-Postdirektor Richard von Vhilipsborn, und Allerhöchsteren Geheimen Ober-Bostrath -Heinrich Stephan.

Seine Majestät der König von Bayern : Allerhöchstihren Generaldirektionsrath Joseph B a u m a n n ,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Herrn Landammann Dr. Heer an das schweiz. Postdepartement über den neuen Postvertrag mit den deutschen Staaten. (Vom 20. May 1868.)

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1868

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.07.1868

Date Data Seite

907-927

Page Pagina Ref. No

10 005 839

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